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2068/2019/1

Mittelfreigabebeschluss zur Beschaffung der Einrichtung für die Neu- und Erweiterungsbauten der Realschule am Rhein, dem Studienhaus und dem Mensa- und Ateliergebäude der Bildungslandschaft Altstadt-Nord (BAN)

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 19.08.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 23.09.2019, TOP 11.2

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Stellungnahme 14 Bedarfsprüfung

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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

4153 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2068/2019/1 
Freigabedatum 
 19.08.2019 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des 
Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 
GO NRW. 
Betreff 
Mittelfreigabebeschluss zur Beschaffung der Einrichtung für die Neu- und Erweiterungsbauten 
der Realschule am Rhein, dem Studienhaus und dem Mensa- und Ateliergebäude der 
Bildungslandschaft Altstadt-Nord (BAN) 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 23.09.2019 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Eine Beschlussfassung ist dringend erforderlich, da aufgrund des aktuellen Baufortschritts mit der 
Bestellung der Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmittel begonnen werden muss. Da der Gre-
mienlauf nicht eingehalten werden konnte, wäre aufgrund der Ratsferien erst wieder eine Beschluss-
fassung im September 2019 möglich. Dies würde zur Folge haben, dass die Einrichtung zu spät be-
auftragt werden kann und die Schulen nicht rechtzeitig ausgestattet werden können. 
 
Aus diesem Grund ist eine sofortige Mittelfreigabe dringend erforderlich. 
 
Aufgrund interner Abstimmungsprozesse und laufender Abweichungen in den verschiedenen Bau-
zeitenplänen im Baufeld B konnte die Vorlage nicht fristgerecht vorgelegt werden. 
 
 
Beschluss: 
Gemäß § 60 Abs. 2, Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrheinwestfalen (GO NRW) in Verbindung mit 
§10 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung:  
 
„Wir beschließen im Haushaltsjahr 2019 eine Mittelfreigabe in Höhe von 1.151.400 € im Teilfinanz-
plan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem An-
lagevermögen bei 4013-0301-1-2580 für die Einrichtung der Bildungslandschaft Altstadt-Nord Baufeld 
B.“ 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
19.08.2019    gez. Frau Reker  gez. Herr Dr. Krupp

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.151.400€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   76.760 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss vom 05.02.2015 hat der Rat den Einrichtungskosten der Bildungslandschaft Altstadt-
Nord Baufeld B in Höhe von 1.151.400 € zugestimmt (Vorlage 3837/2014) und den Bedarf zur Ein-
richtung bestätigt. 14 wurde der Bau- und Realisierungsbeschluss zur Prüfung vorgelegt und der an-
gemeldete Bedarf ebenfalls grundsätzlich anerkannt. 
 
Die Neubauten der Realschule, sowie das Studienhaus werden im Jahr 2019 an die Schulen überge-
ben und eingerichtet. Für das Jahr 2019 werden somit die beschlossenen investiven Einrichtungskos-
ten in Höhe von 1.151.400 € benötigt. Die Mittel werden mittels Ermächtigungsübertragung im Jahr 
2019 bereitgestellt und stehen im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Auszah-
lung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-1-2580 im Haus-
haltsjahr 2019 zur Verfügung. 
 
Zur Durchführung der Beschaffung ist zunächst die Freigabe der investiven Finanzmittel in Höhe von 
insgesamt 1.151.400 € nötig. Gemäß Zuständigkeitsregelung bei Freigaben von investiven Auszah-
lungen beschließt der Finanzausschuss erste Freigaben für neue Einzelmaßnahmen mit Gesamtkos-
ten über 300.000 € nach Vorberatung im Fachausschuss. 
 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen

Anlage 1 Stellungnahme 14 Bedarfsprüfung

1325 Zeichen

1
Hundertmark, Rolf
Von: Schmitt, Monika 
Gesendet: Mittwoch, 23. Januar 2019 10:41 
An: Hundertmark, Rolf 
Cc: Böttner, Thomas 
Betreff: BAN Studienhaus / Bedarfsprüfung Bücherregalwand 
Inneneinrichtung des Studienhauses (BAN) 
hier: Bedarfsprüfung für Bücherregalwand vom 07.01.2019 
 
Sehr geehrter Herr Hundertmark, 
mit Schreiben vom 07.01.2019 legen Sie Ihre Bedarfsprüfung für die Bücherregalwand des Studienhauses 
vor. Das Studienhaus gehört zur Bildungslandschaft Altstadt-Nord (BAN). 
Bereits in seiner Sitzung vom 05.02.2015 unter der Vorlage 3837/2014 hat der Rat die Baumaßnahmen 
des BAN Baufelds B einschließlich Ausstattung und Einrichtung beschlossen. Da somit der Baubeschluss 
auch den Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Kosten der Inneneinrichtung in Höhe von 1.151.400  € Mio 
€ beinhaltet, ist eine weitere Bedarfsprüfung nicht erforderlich.  
Sollten sich die Pauschalen für die Einrichtung jedoch wesentlich erhöhen, weise ich vorsorglich daraufhin, 
dass dies gemäß § 5 der Zuständigkeitsordnung des Stadt Köln unverzüglich den nach Absatz 2 
zuständigen Gremien mitzuteilen ist.  
 
 
Freundliche Grüße 
Monika Schmitt  
 
14 - Rechnungsprüfungsamt 
Abteilung für Verwaltungs- und betriebswirtschaftliche Prüfungen 
 
Willy- Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Tel:  0221-221-29493 
Fax: 0221-221-25501

Beratungsverlauf (1)

23.09.2019 Finanzausschuss
TOP 11.2 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2068/2019/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
19.08.2019
Erstellt
15.07.2019 12:02