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Mittelfreigabebeschluss zur Beschaffung der Einrichtung für die Neu- und Erweiterungsbauten der Realschule am Rhein, dem Studienhaus und dem Mensa- und Ateliergebäude der Bildungslandschaft Altstadt-Nord (BAN)

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 2068/2019/1 vom 19.08.2019

Stand: Am 23.09.2019 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Stellungnahme 14 Bedarfsprüfung

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    1 Hundertmark, Rolf Von: Schmitt, Monika Gesendet: Mittwoch, 23. Januar 2019 10:41 An: Hundertmark, Rolf Cc: Böttner, Thomas Betreff: BAN Studienhaus / Bedarfsprüfung Bücherregalwand Inneneinrichtung des Studienhauses (BAN) hier: Bedarfsprüfung für Bücherregalwand vom 07.01.2019 Sehr geehrter Herr Hundertmark, mit Schreiben vom 07.01.2019 legen Sie Ihre Bedarfsprüfung für die Bücherregalwand des Studienhauses vor. Das Studienhaus gehört zur Bildungslandschaft Altstadt-Nord (BAN). Bereits in seiner Sitzung vom 05.02.2015 unter der Vorlage 3837/2014 hat der Rat die Baumaßnahmen des BAN Baufelds B einschließlich Ausstattung und Einrichtung beschlossen. Da somit der Baubeschluss auch den Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Kosten der Inneneinrichtung in Höhe von 1.151.400 € Mio € beinhaltet, ist eine weitere Bedarfsprüfung nicht erforderlich. Sollten sich die Pauschalen für die Einrichtung jedoch wesentlich erhöhen, weise ich vorsorglich daraufhin, dass dies gemäß § 5 der Zuständigkeitsordnung des Stadt Köln unverzüglich den nach Absatz 2 zuständigen Gremien mitzuteilen ist. Freundliche Grüße Monika Schmitt 14 - Rechnungsprüfungsamt Abteilung für Verwaltungs- und betriebswirtschaftliche Prüfungen Willy- Brandt-Platz 2 50679 Köln Tel: 0221-221-29493 Fax: 0221-221-25501
  • Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/3 Vorlagen-Nummer 2068/2019/1 Freigabedatum 19.08.2019 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW. Betreff Mittelfreigabebeschluss zur Beschaffung der Einrichtung für die Neu- und Erweiterungsbauten der Realschule am Rhein, dem Studienhaus und dem Mensa- und Ateliergebäude der Bildungslandschaft Altstadt-Nord (BAN) Gremium Datum Finanzausschuss 23.09.2019 Begründung der Dringlichkeit Eine Beschlussfassung ist dringend erforderlich, da aufgrund des aktuellen Baufortschritts mit der Bestellung der Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmittel begonnen werden muss. Da der Gre- mienlauf nicht eingehalten werden konnte, wäre aufgrund der Ratsferien erst wieder eine Beschluss- fassung im September 2019 möglich. Dies würde zur Folge haben, dass die Einrichtung zu spät be- auftragt werden kann und die Schulen nicht rechtzeitig ausgestattet werden können. Aus diesem Grund ist eine sofortige Mittelfreigabe dringend erforderlich. Aufgrund interner Abstimmungsprozesse und laufender Abweichungen in den verschiedenen Bau- zeitenplänen im Baufeld B konnte die Vorlage nicht fristgerecht vorgelegt werden. Beschluss: Gemäß § 60 Abs. 2, Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrheinwestfalen (GO NRW) in Verbindung mit §10 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: „Wir beschließen im Haushaltsjahr 2019 eine Mittelfreigabe in Höhe von 1.151.400 € im Teilfinanz- plan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem An- lagevermögen bei 4013-0301-1-2580 für die Einrichtung der Bildungslandschaft Altstadt-Nord Baufeld B.“ Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 19.08.2019 gez. Frau Reker gez. Herr Dr. Krupp 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.151.400€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 76.760 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Beschluss vom 05.02.2015 hat der Rat den Einrichtungskosten der Bildungslandschaft Altstadt- Nord Baufeld B in Höhe von 1.151.400 € zugestimmt (Vorlage 3837/2014) und den Bedarf zur Ein- richtung bestätigt. 14 wurde der Bau- und Realisierungsbeschluss zur Prüfung vorgelegt und der an- gemeldete Bedarf ebenfalls grundsätzlich anerkannt. Die Neubauten der Realschule, sowie das Studienhaus werden im Jahr 2019 an die Schulen überge- ben und eingerichtet. Für das Jahr 2019 werden somit die beschlossenen investiven Einrichtungskos- ten in Höhe von 1.151.400 € benötigt. Die Mittel werden mittels Ermächtigungsübertragung im Jahr 2019 bereitgestellt und stehen im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Auszah- lung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-1-2580 im Haus- haltsjahr 2019 zur Verfügung. Zur Durchführung der Beschaffung ist zunächst die Freigabe der investiven Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1.151.400 € nötig. Gemäß Zuständigkeitsregelung bei Freigaben von investiven Auszah- lungen beschließt der Finanzausschuss erste Freigaben für neue Einzelmaßnahmen mit Gesamtkos- ten über 300.000 € nach Vorberatung im Fachausschuss. Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen

Beratungsverlauf

  1. 23.09.2019

    Finanzausschuss

    TOP 11.2, Genehmigung (DE/EilE). Ergebnis: ungeändert beschlossen

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