AN/1180/2018
Aufhebung der Festlegung der ausnahmsweisen Zulässigkeit / Elsaßstr.
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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
1543 Zeichen
www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 31.08.2018 AN/1180/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2018 Aufhebung der Festlegung der ausnahmsweisen Zulässigkeit / Elsaßstr. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herren, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden BV1-Sitzung zu neh- men: Die Bezirksvertretung regt die Aufhebung der Festlegung der ausnahmsweisen Zulässigkeit von Gaststätten und Schankwirtschaften im Bereich der Elsaßstraße (Abschnitt zwischen Merowinger und Bonner Straße) an. Begründung: Die BV-Innenstadt hatte am 21.06. 2018 in ihrem Antrag die geplanten Öffnungszeiten (Au- ßenwirtschaft 10-22 Uhr, Innenwirtschaft 10-24 Uhr) für das Brauhaus „Johann Schäfer“ in der Elsaßstraße 6 einstimmig beschlossen. Grundsätzlich wurde dem Brauhaus der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft geneh- migt. Eine seriöse und betriebswirtschaftliche Nutzung des Betriebes ist bei der derzeitigen zeitlichen Einschränkung nicht möglich. Antje Kosubek Claus Vinçon Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221-91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt-koeln.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (3)
- Elsaßstraße 6
- Ludwigstraße 8
- Bonner Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1180/2018
- Typ
- Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 31.08.2018
- Erstellt
- 30.08.2018 19:49