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2010/0377

Haushaltssatzung 2011

Magistratsvorlage 01.09.2010

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2010/0377

793 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Finanzverwaltung 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0377 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2011 
 
Vorlage vom: 01.09.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat beschließt die Haushaltssatzung 2011. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

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3428 Zeichen

Stand nach Magistratsberatungen
Aufgrund der §§ 114a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 
(GVBl. I  S. 757), hat die Stadtverordnetenversammlung am ...............2010 folgende Haushaltssatzung 
beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 399.289.180  EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 466.309.330  EUR
mit einem Fehlbedarf von 67.020.150  EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.000  EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0  EUR
mit einem Überschuss von 1.000  EUR
und einem Gesamtfehlbedarf von 67.019.150  EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit -58.581.990  EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 17.719.530  EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 27.454.720  EUR
mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit -9.735.190  EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 9.735.190  EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 12.255.330  EUR
mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit -2.520.140  EUR
mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von 70.837.320  EUR
festgesetzt.
.../2
Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2011
§ 1

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2011
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
erforderlich ist, wird auf 9.735.190  EUR
festgesetzt. 
Darin enthalten sind Investitionsfondsdarlehen in Höhe von 1.197.000  EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
 im Haushaltsjahr 2011
zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird auf 10.181.200  EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2011 zur recht- 
zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, 
wird auf 300.000.000  EUR
festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 
a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 252 v.H.
b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 370 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425 v.H.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am .......... 2010 als Teil des Haushaltsplanes
beschlossene Stellenplan.
Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst 15 Monate unbe-
setzt. Während dieser Frist ist der tatsächliche Bedarf zu überprüfen. Von dieser Regelung sind die Stellen,
die unter § 13 HGlG fallen, ausgenommen. Es dürfen lediglich 25 vom Hundert der frei werdenden Stellen
wiederbesetzt werden, der Rest ist zu streichen. Die Personaldezernentin / der Personaldezernent ent-
scheidet im Einvernehmen mit der Organisationsdezernentin / dem Organisationsdezernenten über die Frei
-
gabe zur Wiederbesetzung. Bei unabweisbarem Bedarf oder rechtlichen Verpflichtungen können Ausnahmen
zugelassen werden. Hierüber ist mit der Stadtkämmerin / dem Stadtkämmerer Einvernehmen herzustellen.
Darmstadt, den ........... 2010
Der Magistrat
Wolfgang Glenz
Bürgermeister
§ 2
§ 7
§ 3
§ 4
§ 5 
§ 6

Beratungsverlauf (2)

TOP 9.a
TOP 478

Details

Vorlagen-Nr.
2010/0377
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.09.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00