2010/0377
Haushaltssatzung 2011
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2010/0377
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Finanzverwaltung Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0377 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Haushaltssatzung 2011 Vorlage vom: 01.09.2010 Beschlussvorschlag: Der Magistrat beschließt die Haushaltssatzung 2011. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom
anlage 1
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Stand nach Magistratsberatungen Aufgrund der §§ 114a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. I S. 757), hat die Stadtverordnetenversammlung am ...............2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 399.289.180 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 466.309.330 EUR mit einem Fehlbedarf von 67.020.150 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.000 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR mit einem Überschuss von 1.000 EUR und einem Gesamtfehlbedarf von 67.019.150 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -58.581.990 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 17.719.530 EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 27.454.720 EUR mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -9.735.190 EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 9.735.190 EUR Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 12.255.330 EUR mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -2.520.140 EUR mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von 70.837.320 EUR festgesetzt. .../2 Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2011 § 1 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2011 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 9.735.190 EUR festgesetzt. Darin enthalten sind Investitionsfondsdarlehen in Höhe von 1.197.000 EUR Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2011 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 10.181.200 EUR festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2011 zur recht- zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000.000 EUR festgesetzt. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 252 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 370 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 425 v.H. Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am .......... 2010 als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan. Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst 15 Monate unbe- setzt. Während dieser Frist ist der tatsächliche Bedarf zu überprüfen. Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 13 HGlG fallen, ausgenommen. Es dürfen lediglich 25 vom Hundert der frei werdenden Stellen wiederbesetzt werden, der Rest ist zu streichen. Die Personaldezernentin / der Personaldezernent ent- scheidet im Einvernehmen mit der Organisationsdezernentin / dem Organisationsdezernenten über die Frei - gabe zur Wiederbesetzung. Bei unabweisbarem Bedarf oder rechtlichen Verpflichtungen können Ausnahmen zugelassen werden. Hierüber ist mit der Stadtkämmerin / dem Stadtkämmerer Einvernehmen herzustellen. Darmstadt, den ........... 2010 Der Magistrat Wolfgang Glenz Bürgermeister § 2 § 7 § 3 § 4 § 5 § 6
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0377
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.09.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00