A-N/0013/2009
Änderungsantrag zur Vorlage 0152-2009- Hauptsatzung Spielplätze
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A-N-0013-2009-Hauptsatzung Spielplätze
1756 Zeichen
A-N/0013/2009
16. März 2009
Antrag
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Die Vorlage V/0152/2009 (Umsetzung des Zukunftsinve stitionsgesetzes, Änderung der Zuständig-
keitsordnung und Satzung zur Änderung der Hauptsatzung) wird in der Anlage 2 wie folgt geändert:
Artikel II wird ersatzlos gestrichen, Artikel III wird Artikel II, Artikel IV wird Artikel III.
Begründung
Die Sanierung von Kinderspielplätzen mit einer Bausumme von mehr als 10.000,00 € lag bisher in der
Zuständigkeit der Bezirksvertretung (BV). Die jetzt vorgesehene Erhöhung auf 50.000,00 € ist nicht
sachgerecht und steht auch nicht in Übereinstimmung mit GO NRW und ihrer Kommentierung.
Es ist grundsätzlich zulässig, die Zuständigkeiten zwischen dem Oberbürgermeister und den Bezirks-
vertretungen mittels Wertgrenzen vorzunehmen. Aller dings, so die Kommentierung, dürfen die Wert-
grenzen nicht so gewählt werden, dass die der BV na ch § 37 Abs. 1 GO NRW zustehenden Entschei-
dungsbefugnisse nur noch in Ausnahmefällen bestehen . Bei einer Summe von 50.000,00 € hätte die
BV-Nord in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 kei ne Spielplatzsanierung beschließen können,
weil alle Sanierungen unter dieser Summe lagen. Hin zu kommt, dass die erforderlichen Haushaltsmit-
tel aus den frei verfügbaren Mitteln der BV bereitgestellt werden.
Daher muss es bei der bisherigen Festlegung bleiben. Soweit im Einzelfall im Rahmen der Umsetzung
des Zukunftsinvestitionsgesetzes schnellere Entsche idungen notwendig sein sollten, bleibt immer
noch das Mittel der Dringlichkeitsentscheidung.
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Frese Herholz Igelbrink Lamken Langela Urbscheit
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- A-N/0013/2009
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 20.03.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37