0216/2017
Weiterführung des Projekts "Optimierung von Früherkennung und Versorgung von Kindern und jungen Menschen mit Zeichen einer psychischen Störung" und Anpassung der benötigten Stellenressourcen
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Anlage 3 Auszug AVR vom 27.03.2017
1240 Zeichen
Anlage 3 Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Mahmod Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 26565 E-Mail: midia.mahmod@stadt-koeln.de Datum: 28.03.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 27.03.2017 öffentlich 10.9 Weiterführung des Projekts "Optimierung von Früherkennung und Ver- sorgung von Kindern und jungen Menschen mit Zeichen einer psychi- schen Störung" und Anpassung der benötigten Stellenressourcen 0216/2017 Dieser TOP wurde zeitlich vorgezogen. MdR Krupp schlägt vor, den TOP ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu ve r- weisen. MdR Richter möchte wissen, ob es einen sachlogischen Grund gegeben hat, warum die Fachausschüsse Gesundheit nicht mit in die Beratungsfolge dieser Beschlussvor- lage einbezogen worden sind. Herr Dr. Rau verneint dies. Er vermutet, dass dies zeitkritische Hintergründ e hat, da die Fördermittel auslaufen und man schnell in die Beratungsfolge kommen musste. Beschluss: Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2
68241 Zeichen
1
Anlage 2
Stadt Köln - Gesundheitsamt Januar 2017
Neumarkt 15 - 21
50667 Köln
Projektevaluation
„Optimierung von Früherkennung und Versorgung von Kindern
und jungen Menschen mit Zeichen einer psychischen Störung
Projektzeitraum: 01.06.2014 bis 31.05. 2017
2
Inhalt
1. Ausgangslage Modul: „Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Köln im Verbund: Früh
erkennen – nachhaltig helfen“ ................................................................................................ 3
1.1 Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst in Köln ................................................. 4
1.2 Interdisziplinärer Arbeitsansatz ................................................................................... 5
2. Ziele des Projektes .......................................................................................................... 5
2.1 Zielstellung des Projekts ............................................................................................. 5
3. Durchführung .................................................................................................................. 6
3.1 Sozialraumorientierung ............................................................................................... 7
3.2 Intensivierte und systematische Vernetzung mit bestehenden Kooperationspartnern . 9
3.3 Migration und Arbeit mit Geflüchteten ....................................................................... 12
3.4 Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Bedürfnisse ............................................. 13
4. Statistische Ermittlung ................................................................................................... 15
5. Ergebnisse .................................................................................................................... 15
6. Fazit .............................................................................................................................. 18
7. Perspektive ................................................................................................................... 20
8. Exemplarische Falldarstellungen ................................................................................... 22
8.1 Korrektur des Förderschwerpunktes ......................................................................... 22
8.2 Schulabsentismus ..................................................................................................... 24
8.3 Entwicklungsdiagnostik/ Anbindung an Jugendhilfe .................................................. 26
8.4 Flüchtlinge/ Psychiatrische Anbindung ...................................................................... 28
Anlagen ................................................................................................................................ 30
3
1. Ausgangslage Modul: „Kinder- und Jugendpsychiatrischer
Dienst Köln im Verbund: Früh erkennen – nachhaltig helfen“
Kinder und Jugendliche aus belasteten Familien und Sozialräumen mit besonderem Bedarf
finden oft nicht den Zugang in das medizinische Regelversorgungs- oder in das Beratungs-
und Jugendhilfesystem. Dies trifft in erheblichem Umfang auf Kinder und Jugendliche mit
psychischen Problemen zu. Bundesweit befinden sich nur 48% der Behandlungsbedürftigen
Kinder in Therapie (BELLA- Studie 1 im Rahmen der „Studie zur Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen in Deutschland“ (KIGGS 2). Gerade ein frühes Erkennen psychischer Krank-
heiten ermöglicht aber eine wirksame Behandlung und hilft, Folgeerkrankungen sowie weite-
re negative Folgen zu vermeiden.
Häufig reichen die Folgen psychischer Störungen bis ins Erwachsenenalter. Dauerhafte psy-
chische Beeinträchtigungen beeinflussen den gesamten persönlichen und beruflichen Le-
bensweg. Die Entwicklungschancen auch für die nächste Generation sind geringer, die
volkswirtschaftlichen Konsequenzen enorm.
3.
In Köln liegt keine differenzierte Erfassung über die Anzahl an Kindern und Jugendlichen mit
Hinweisen auf psychische Auffälligkeiten vor. Auf Basis der bundesweiten KIGGS-Studie zur
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen lässt sich eine Einschätzung vornehmen. Dem-
nach wären in Köln über 21.000 Kinder und Jugendliche in der Altersgruppe von 7 bis 17
Jahren von dem Risiko einer psychischen Auffälligkeit betroffen. Es handelt sich besonders
um Kinder von Familien mit hohen psychosozialen Belastungen, Migrationshintergrund oder
alleinerziehender Eltern.
1 Ravens-Sieberer U, Wille N, Bettge S., Erhart M, „Psychische Gesundheit von Kindern und Jugend-
lichen
in Deutschland, Ergebnisse aus der BELLA-Studie im Kinder- und Jugendgesundheitssurvey“
(KIGGS): Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz 2007 50: 871 – 879
2 Die „KIGGS“-Studie des Robert Koch-Instituts ist eine bundesweite Studie zur Gesundheit von Kin-
dern und Jugendlichen in Deutschland, die Basiserhebung fand in dem Zeitraum von 2003 bis 2006
statt. Anhand eines Monitorings (Folgeuntersuchung ist die KIGGS Welle 1) können Veränderungen
festgestellt werden.
3 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW, Landesinitiative zu „Erhalt und
Verbesserung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in NRW“ - Handlungskon-
zept 4-6, http://www.praeventionskonzept.nrw.de/_media/pdf/Startseite_neu-
Handlungskonzept_Landesinitiative_psychische_Gesundheit_Kinder2.pdf
4
1.1 Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst in Köln
Die untere Gesundheitsbehörde hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gesundheits-
gefahren zu schützen (ÖGDG NRW) und muss tätig werden, wenn Anhaltspunkte vorliegen,
dass Hilfebedürftige nicht in der Lage sind, Hilfen zu beantragen (§ 4 Abs.2 PsychKG).
Die Stadt Köln hat im Jahr 2008 den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst zunächst mit
einer Stelle für eine Kinderpsychiaterin / einen Kinderpsychiater und zwei Stellen für sozial-
pädagogische Fachkräfte eingerichtet. Ein Diplom-Psychologe ergänzte in Folge das inter-
disziplinäre Team.
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst arbeitet im Sinne der Sozialpsychiatrie für Kin-
der- und Jugendliche. Im interdisziplinären Team werden die medizinischen und psychischen
Bedingungen der Patienten und auch die sozialen Ursachen betrachtet und bearbeitet.
Der tatsächliche Kölner Bedarf an aufsuchender sozialpsychiatrischer Beratung und Beglei-
tung der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle ist abhängig von der nied-
rigschwelligen Erreichbarkeit und der Kooperation mit der Jugendhilfe und den Schulen. Da-
her hat das Gesundheitsamt Köln im Rahmen der Landesinitiative zur Stärkung der seeli-
schen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch das Land Fördergelder beantragt.
Das Teilprojekt „Optimierung von Früherkennung und Versorgung von Kindern und jungen
Menschen mit Zeichen einer psychischen Störung“ wurde für die Zeit vom 01.06.2014 bis
zum 31.05.2017 als förderwürdig anerkannt.
Ab Juni 2014 wurde das Team im Rahmen des Landesprojektes „ Optimierung von Früher-
kennung und Versorgung von Kindern und jungen Menschen mit Zeichen einer psychischen
Störung“ erweitert auf:
3 (Fach-) Ärztestellen
1 Diplom-Psychologe
2 Diplom-Sozialarbeiterinnen, 1 staatlich anerkannte Sozialarbeiterin (B.A.)
1,5 medizinische Fachangestellte (MFA)
Von den beantragten 2,0 Arztstellenwaren leider aufgrund des Bewerbermangels faktisch 1,8
Stellen trotz wiederholter Ausschreibung nicht zu besetzen. Daher wurde eine Arztstelle in
Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln 2015 durch eine Sozialarbeiterstelle ersetzt.
5
Die personelle und räumliche Erweiterung dient der nachhaltigen und ortsnahen Etablierung
des kinder- und jugendpsychiatrischen Angebotes mit der Vernetzung mit bereits bestehen-
den Hilfsangeboten im Sozialraum.
1.2 Interdisziplinärer Arbeitsansatz
In kinder-und jugendpsychiatrischen Einrichtungen und in benachbarten Disziplinen (Sozial-
pädiatrie), hat sich ein interdisziplinärer Arbeitsansatz mit Beteiligung von folgenden Berufs-
gruppen als sinnvoll und notwendig erwiesen:
• Sozialarbeiterinnen
• Facharzt /-ärztin für Kinder-und Jugendpsychiatrie
• Dipl.-Psychologe /in
• Medizinische Fachangestellte (MFA)
Dieses interdisziplinäre Team wird zur Ersteinschätzung und Diagnostik kinder- und jugend-
psychiatrischer Problemstellungen aus fachlicher Sicht zwingend benötigt.
Im Rahmen der Behandlung kommen weitere Berufsgruppen wie Physiotherapeuten, Logo-
päden, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten hinzu.
2. Ziele des Projektes
• Besserer Schutz vor seelischer Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen durch in-
tensivierte Prävention
• bessere Versorgung von bedrohten oder bereits seelisch erkrankten Kindern und Ju-
gendlichen durch ein ortsnahes und mit der Jugendhilfe gut verzahntes Angebot
2.1 Zielstellung des Projekts
• Der Kinder- und jugendpsychiatrische Dienst soll nachhaltig wirksam sein. Vorhande-
ne soziale Nachteile sollen erkannt, aufgegriffen und behandelt werden.
• Laut Eckpunktepapier der Landesinitiative müssen die Angebote von allen gesell-
schaftlichen Gruppen unabhängig von sozialer oder kultureller Herkunft, Geschlecht
oder Alter gleichermaßen kontinuierlich nutzbar sein.
6
• Der Zugang zum Hilfesystem soll durch niederschwellige und aufsuchende Arbeit
verbessert werden. Eine erfolgreiche Prävention und Hilfe benötigt einen barrierefrei-
en und frühzeitigen Zugang zu geeigneten Angeboten.
• Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst soll innerhalb des Projektes in ein sys-
tematisch vernetztes flächendeckendes System in Köln umgewandelt werden.
• Es sollen dauerhaft Beratungen, Hilfen und verbindliche Netzwerkstrukturen im Sinne
einer „integrativen Lotsenfunktion“ etabliert werden, wie es bereits in anderen Kom-
munen etabliert ist (z.B. Berlin, München, Frankfurt, Hamburg, Münster, Recklingha-
usen, Bochum).
• Das Modul „Koordinierung von Hilfen für junge Menschen auf dem Weg ins Erwach-
senenalter“ bildet das angrenzende Netz für das junge Erwachsenenalter.
• Mit frühzeitiger Hilfe soll der Eskalation und der Chronifizierung von seelischen Prob-
lemen als auch möglichen Folgekrankheiten und den daraus folgenden sozialen und
wirtschaftlichen Problemen entgegengewirkt werden.
• Die Maßnahmen sollen präventiv bezüglich psychischer Störungen, verbessernd auf
die Lebenssituation bereits manifest erkrankter Kinder und Heranwachsender und de-
ren Familien im Hinblick auf ein selbstbestimmtes Leben, ihrer Zukunftsperspektive
und ihrer Teilhabefähigkeit in der Gesellschaft wirken.
• Für die Effektivität der Maßnahmen gilt die Regel: „ Je früher die Prävention einsetzt,
um so wirksamer ist sie.“
3. Durchführung
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst setzte folgende Schwerpunkte:
• individuelle Beratung, fachspezifische Ersteinschätzung und Vermittlung in das beste-
hende Behandlungs- und Hilfesystem für Kinder, Jugendliche, Eltern und Angehörige
• Interdisziplinäre Beratung und Klärung für medizinisches und pädagogisches Fachperso-
nal
• Fachärztliche Ersteinschätzung, im Einzelfall fachärztliche Stellungnahmen in gerichtli-
chem Auftrag (siehe Fallbeispiel Schulabsentismus)
• Fachpsychologische Testdiagnostik bezüglich Intelligenz, Aufmerksamkeit, Persönlich-
keit, Bindung und Entwicklung in aufsuchendem Setting bei Hochrisikofamilien
7
• Beratung in Kindergärten
• Regelmäßige Schulsprechstunden in Förderschulen
• Beratung in allen Regelschulformen- (Grund- und weiterführende Schulen)
• anonyme Fallberatung für professionelle Helfer (aus Schule, Jugendamt, Jugendhilfe
usw.)
• Kooperation mit dem Jugendamt, Schulamt, Schulpsychologischen Dienst, Polizei, Ju-
gendgerichtshilfe
• Einbringen von kinder- und jugendpsychiatrischer Kompetenz in entsprechende Arbeits-
gruppen und Arbeitskreise
• Kooperation mit Akteuren im Sozialraum
• Kinder- und jugendpsychiatrische Fortbildungen und Mitwirken bei Fachtagen zur Sensi-
bilisierung für psychische Störungen (z.B. Jugendamt, Schule)
3.1 Sozialraumorientierung
Die „Zentrale“ des Gesamt-Teams des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes Köln ist
weiter in den zentral gelegenen und verkehrstechnisch gut angebundenen Räumen des Ge-
sundheitsamtes am Neumarkt und somit im Stadtbezirk Innenstadt verblieben.
Von hier kann die oben beschriebene Zusammenarbeit des neuen „Kinder- und Jugendpsy-
chiatrischen Dienstes im Verbund: Früh erkennen – nachhaltig helfen“ mit dem Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst und dem Sozialpsychiatrischen Dienst weiter unkompliziert gestal-
tet werden.
Unter Berücksichtigung des höchsten Bedarfs wurden jeweils eine Fachstelle mit Anbindung
an das jeweilige Bezirksamt in Mülheim und Kalk angesiedelt. Diese Stadtteile weisen so-
wohl einen hohen Anteil an sozial benachteiligten Menschen als auch einen hohen Anteil an
Menschen mit Migrationshintergrund auf.
Die Fachstellen sind für folgende Stadtbezirke zuständig:
• Die Fachstelle Mülheim für Mühlheim, Chorweiler und Nippes
• Die Fachstelle Kalk für Kalk und Porz
• Die Fachstelle Innenstadt für Innenstadt, Ehrenfeld, Lindenthal und Rodenkir-
chen
8
(Abbildung 4: 3 Standorte)
Die gute Erreichbarkeit für die Bürger konnte durch Raumanmietung in den beiden Bezirks-
ämtern in enger Nähe zum Jugendamt realisiert werden. Darüber hinaus werden so eine
Einbeziehung in sozialräumliche Arbeit und ein intensiver Austausch zu den Kolleginnen und
Kollegen der Fachämter erleichtert.
Die Zuordnung der Stadtbezirke bezieht auch die Aufteilung des Stadtgebietes nach Zustän-
digkeit der beiden aufnahmeverpflichteten Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -
Psychotherapie sowie die Gewichtung nach Sozialraumkriterien (hier analog den „Frühen
Hilfen“) mit ein.
Seit Anfang 2015 ist die Fachstelle Kalk mit einer Sozialarbeiterin regelmäßig besetzt. Nach
Besetzung der dritten Sozialarbeiterstelle anstelle der ursprünglich vorgesehenen, aber lei-
der nicht zu besetzenden Arztstelle konnte die Fachstelle in Mühlheim ab Februar 2016
planmäßig starten. Bis dahin war sie übergangsweise in Form von wöchentlich 3 Außen-
sprechstunden besetzt.
Die Erfassung der Anmeldungen erfolgt zentral durch die Medizinische Fachangestellte im
Sekretariat, die eine Vorklärung der berufsspezifischen und sozialräumlichen Zuordnung
vornimmt. Im Team wird über die weitere Fallarbeit sowohl fachspezifisch als auch sozial-
räumlich entschieden. Die Sozialarbeiterinnen übernehmen den Erstkontakt. Anschließend
erfolgt die gezielte Inanspruchnahme fachärztlicher und /oder psychologischer Fachkompe-
tenz . Durch regelmäßige Fallbesprechungen im interdisziplinären Gesamtteam sowie Su-
pervision ist eine enge Rückkoppelung gewährleistet.
9
Bei Familien mit türkischem Migrationshintergrund kann eine Sozialarbeiterin bei Bedarf die-
se Familien muttersprachlich beraten.
(Abbildung 1: Überblick über die Entwicklungen der jährlichen Anzahl an Beratungsfällen)
Trotz des Arbeitsplatzwechsels einiger MitarbeiterInnen und der vorbeschriebenen nach wie
vor nicht zu besetzenden Stellenanteilen bei den FachärztInnen für Kinder- und Jugendpsy-
chiatrie ist im Projektzeitraum die Zahl konkreter (Fall-) Beratungen kontinuierlich angestie-
gen.
Im Zeitraum von dem Start des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes 2009/2010 bis
zum 31.12.2016 wurden insgesamt 2243 Kinder und Jugendliche, darüber hinaus deren
Angehörige sowie beteiligten Fachkräfte (Lehrer, Pädagogen) beraten; ca. die Hälfte (1091
Beratungen) fallen in den Projektzeitraum. Nahezu 230 Beratungsfälle befinden sich aktuell
im laufenden Prozess.
3.2 Intensivierte und systematische Vernetzung mit bestehenden
Kooperationspartnern
Ein besonderer Schwerpunkt gilt der Vernetzung mit den Akteuren der Fachwelt. Zusätzlich
zu den etablierten Kooperationen mit den Kölner Förderschulen in Form von regelmäßig
stattfindenden Schulsprechstunden vor Ort wurde das kinder- und jugendpsychiatrische An-
gebot auf alle Schulformen erweitert.
10
3,8 %
7,6 %
3,8 %
6,2 %
5,1 %
10,2 %
29,1 %
34,2 %
2,4 %
5,7 %
7,7 %
9,2 %
14,1 %
18,5 %
20,8 %
21,6 %
0,0 10,0 20,0 30,0 40,0
sonst. Förderschule
Hauptschule
Gesamtschule
Realschule
Gymnasium
Grundschule
Förderschule Lernen
Förderschule E+S
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Köln
besuchte Schulform der beratenen Kinder und Jugendlichen im Vergleich:
aktuelle Situation und Situation vor Start des Landesprojekts
aktuelle Situation,
Jahre 2015 und 2016:
Anteil der beratenen
Kinder/Jugendlichen, die diese
Schulform besuchen
Situation vor Start des
Landesprojekts (2010 bis 1
Halbjahr 2013): Anteil der
beratenen Kinder/Jugendliche,
die diese Schulform besuchen
(Abbildung 2: besuchte Schulform der beratenen Kinder und Jugendlichen)
In der Startphase besuchten über zwei Drittel der beratenen Kinder und Jugendlichen eine
Förderschule. Seit Beginn des Projektes sind es weniger als die Hälfte. Es zeigt sich eine
Verlagerung von der Förderschule zur Regelschule (siehe Abbildung 2). Diese Entwicklung
spiegelt vor allem den laufenden Inklusionsprozess an den Regelschulen wider, aber auch
die G8-Problematik an Gymnasien. Der Rückgang an Beratungsfällen in Hauptschulen grün-
det sich auf den generellen Rückgang an SchülerInnen dieser Schulform.
Für jeden der neun Stadtbezirke Kölns gibt es „NEIS“-Arbeitskreise (Netzwerk Erziehung in
Schule). Dort sind neben den BezirksjugendamtsleiterInnen die SchulleiterInnen aller Schu-
len und Schulformen im Stadtbezirk vertreten. Die Zusammenarbeit mit den NEIS- Arbeits-
kreisen führte zu einer Ausweitung des Beratungsangebotes des Kinder- und Jugendpsychi-
atrischen Dienstes auf alle Schulformen. Fortbildungen und Fachtage zum Thema seelische
Gesundheit wurden unter Mitwirkung des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes für
die Bezirke gestaltet.
11
Mit den Bezirksjugendämtern wurde eine enge Zusammenarbeit zur unterstützenden Ein-
schätzung des aktuellen Hilfebedarfs auf – und ausgebaut, z.B. durch die Teilnahme an Fall-
konferenzen oder einer Abstimmung nach Hausbesuchen.
0 20 40 60 80
unbekannt
außerhalb Kölns
Innenstadt
Lindenthal
Rodenkirchen
Nippes
Chorweiler
Porz
Ehrenfeld
Mülheim
Kalk
jährliche Fallzahl pro Stadtbezirk (Durchschnittswerte im
angegebenen Zeitraum )
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Köln,
jährliche Fallzahl pro Stadtbezirk,
Vergleich: aktuelle Situation und Situation vor Start des
Landesprojekt
aktuelle Situation:
2015/2016
Situation vor Start des
Landesprojekts, 2010-
2013
(Abbildung 3: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Köln – Darstellung der Verteilung
der Beratungsfälle nach Stadtbezirken)
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst berät Kinder, Jugendliche und ihre Familien
aus allen Stadtbezirken. Die jährliche Anzahl beratener Kinder und Jugendlicher in allen
Stadtbezirken hat sich erhöht. Kinder und Jugendliche profitieren stadtweit von dem Ausbau
des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes. Derzeit finden die meisten Beratungen in
Mühlheim und Kalk statt. Dies ist auf die niederschwellige Erreichbarkeit des Kinder- und
Jugendpsychiatrischen Dienstes in den beiden Außenstellen in diesen Stadtbezirken zu-
rückzuführen.
Die kontinuierliche Pflege von Kooperationen über etablierte Netzwerk-und Gremienarbeit ist
wegen personeller Veränderungen in den Institutionen fortlaufend notwendig. Andere Bera-
tungsstellen (Drogenhilfe Köln e.V., Gewaltschutzzentrum SKF e.V. ) sind ebenfalls an Ko-
operationen interessiert.
12
3.3 Migration und Arbeit mit Geflüchteten
Abbildung 5: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Köln – Darstellung des Migrations-
hintergrundes der Klientel
Seit Start des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes hat sich der Beratungsanteil an
Kindern mit Migrationshintergrund stetig erhöht und liegt aktuell bei ungefähr der Hälfte der
Beratungsfälle.
Einen neuen Schwerpunkt nimmt die Arbeit mit Flüchtlingen ein. Der Kinder- und Jugend-
psychiatrische Dienst war allein 2016 in 19 Kölner Flüchtlingsunterkünfte tätig. In der größten
Unterbringungseinrichtung Köln in der Herkulesstraße wird regelmäßig einmal monatlich eine
kinder- und jugendpsychiatrische Sprechstunde angeboten.
150 Kinder und Jugendliche und deren Familien wurden auf Anfrage aufgesucht und vor Ort
beraten. Die Sozialarbeiter der Flüchtlingsunterkünfte stellten bei Verhaltensauffälligkeiten
von Kindern und Jugendlichen den ersten Kontakt zur Beratungsstelle her. Nach telefoni-
scher Ersteinschätzung wurden für die Beratung unabhängige Sprachmittler mit Kenntnis-
sen in z.B. Arabisch, Farsi, Kurmanci hinzugezogen. In den gemeinsamen Gesprächen vor
Ort wurde der Bedarf an Unterstützung geklärt und die Eltern und Sozialarbeiter psychoedu-
kativ beraten. Die notwendigen Maßnahmen wurden in Kooperation mit den Kinderärzten
des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und bei Bedarf mit dem Jugend-,Sozial- oder
Wohnungsamt besprochen und eingeleitet. In vielen Fällen war eine Vermittlung zu einer
spezialisierten psychotherapeutischen Behandlung notwendig. Die Behandlung mit Hilfe ei-
13
nes Dolmetschers stellt für alle Beteiligten, d.h. Patienten, Dolmetscher und Behandler, eine
große Herausforderung dar. Hierbei musste der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst
weiter vermitteln und für die initialen Behandlungstermine kultursensible Dolmetscher orga-
nisieren. Bei den meisten Familien war so eine intensive und längerfristige Begleitung mit
vielfachen Kontakten notwendig.
Insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind häufig mit extremen Belastungen
sowie traumatisierenden Erlebnissen im Herkunftsland, bei der Flucht, kultureller Entwurze-
lung sowie dem Verlust von vertrauten Bezugspersonen und der Familie konfrontiert worden.
Ein frühzeitiges Erkennen und Anbahnen entsprechender Psychotherapien ist notwendig, um
Re-Traumatisierungen zu vermeiden und Integration zu ermöglichen. Ohne Beratungs- und
Behandlungsangebote sind sonst hohe Risiken von weiter bestehenden Störungen, Erkran-
kungen oder Behinderungen zu erwarten.
Nicht nur in der Kinder-und Jugendpsychiatrischen Beratung von Flüchtlingen und deren
Familien hat sich der aufsuchende Arbeitsansatz als „Türöffner“ für weitergehende Beratun-
gen und Maßnahmen erwiesen, sondern insbesondere auch bei depressiven oder schulmü-
den Kindern und Jugendlichen sowie bei Kindern psychisch kranker Eltern.
3.4 Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Bedürfnisse
Ca. 2/3 der Kinder und Jugendliche, die Beratung des Kinder- und Jugendpsychiatrischen
Dienstes in Anspruch nehmen, sind männlich. In den Förderschulen, in denen regelmäßige
Schulsprechstunden stattfinden, gibt es vornehmlich männliche Schüler.
Mädchen und junge Frauen neigen bei psychischen Belastungen weniger zu externalisieren-
den Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. unkontrollierten Impulsdurchbrüchen, sondern eher zu
internalisierenden Verhaltensweisen wie Angststörungen, Depressionen, Essstörungen oder
selbstverletzendem Verhalten. Ab der Pubertät steigt der Anteil der psychischen Erkrankun-
gen bei Mädchen deutlich an, was in der öffentlichen Wahrnehmung nach wie vor durch die
externalisierenden Verhaltensauffälligkeiten der Jungen überlagert wird 4. Die Jungen erlei-
den laut Fachdiskussion einen schulischen Nachteil und benötigen ein eigenes differenzier-
tes Angebot.
4 Laut der „BELLA-Studie“ des Robert Koch-Instituts (RKI) aus dem Erhebungszeitraum 2003 bis
2006 weisen Jungen eine höhere Quote an Verhaltensauffälligkeiten, an Störungen des Sozialverhaltensund an
ADHS auf als Mädchen. Mit Beginn der Pubertät nimmt bei Mädchen der Anteil an psychischenStörungen zu.
Auch in dieser Lebensphase setzen sich systematische Unterschiede bei den
Geschlechtern fort. Jungen neigen jedoch eher zu nach außen gerichteten Verhaltensmustern wie
Aggressivität und Hyperaktivität, Mädchen eher zu nach innen gerichteten Verhaltensmustern wie
Ängste und Depressionen.
14
Die Aufklärung der Pädagogen zu den geschlechtsspezifischen Unterschieden in der Ent-
wicklung und den vulnerablen Phasen bei schulischen Übergängen verbessert das frühzeiti-
ge Erkennen und Handeln bei den oben genannten Symptomen.
Im Vergleich zu 2015 ist der Anteil der zu beratenden Mädchen im Jahr 2016 leicht ange-
stiegen.
Abbildung 6: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst – Darstellung der
Geschlechterverteilung. Das Geschlechterverhältnis blieb über den gesamten bisherigen
Beratungszeitraum konstant.
Kinder- und junge Erwachsene und deren Angehörige wenden sich an die kinder- und ju-
gendpsychiatrische Beratungsstelle zunehmend eigenständig mit folgenden Problemen:
-Ängsten zum Thema Übergang von Schule-Beruf/ Ausbildung/ Studium
-Autonomiekonflikten/ persönlichen Reifeprozessen: „ich bin noch nicht so weit“
-Suchtmittelkonsum als „Eigenmedikation“.
Diese Beobachtungen werden auch aus Jugendzentren, Berufskollegs, der Jugendberufshil-
fe berichtet. Das Eintrittsalter von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die dortigen
Institutionen wird immer höher, die Verweildauer in den entsprechenden Einrichtungen im-
mer länger. Die Vernetzung und Koordinierung von Hilfen für junge Menschen auf dem Weg
ins Erwachsenenalter ist umso wichtiger, weil bei der Transition von der Kinder- und Ju-
gendpsychiatrie in die Erwachsenenpsychiatrie die therapeutischen Konzepte und diagnosti-
schen Vorgehensweisen wechseln.
15
Abbildung 7: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Köln – Darstellung der Altersstruktur
der Klienten/innen
4. Statistische Ermittlung
Jeder bisherige Kontakt mit Klientinnen oder Klienten, auch anonym, wird im Kinder- und
Jugendpsychiatrischen Dienst anonymisiert statistisch erfasst und ausgewertet. Erfasst wer-
den u.a. Geschlecht, Alter, Stadtbezirk, Schulform, der Migrationsstatus bzw. – hintergrund,
bisherige und aktuelle Hilfeformen, auffällige Symptomatik, aktuelle psychosoziale Belas-
tungsfaktoren und Empfehlungen.
Die Kriterien wurden im Verlauf differenziert und angepasst - bedingt durch sich verändernde
Fragestellungen, z.B. die zunehmende Zahl an Selbstmeldern oder Geflüchteten.
5. Ergebnisse
Seit 2009 richtet sich der interdisziplinäre Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst als nie-
derschwelliges Beratungsangebot an Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten
und deren Angehörige sowie als Beratungsangebot für Schulsozialarbeiter/innen und Son-
derpädagogen/innen an Förderschulen.
Der tatsächliche Kölner Bedarf an aufsuchender sozialpsychiatrischer Beratung und Beglei-
tung der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle ist abhängig von der nied-
16
rigschwelligen Erreichbarkeit und der Kooperation mit der Jugendhilfe und den Schulen. Der
Kinder-und Jugendpsychiatrische Dienst wurde daher im Rahmen einer Projektförderung
durch das Land NRW, zeitlich befristet von März 2014 bis Mai 2017, zu einem flächende-
ckenden stadtweit vernetzten Angebot erweitert.
Mit erhöhter personeller Besetzung und Bildung der örtlichen Teams in den Bezirksjugend-
ämtern konnte die jährliche Anzahl der Beratungsfälle gesteigert werden. (Fallzahlen 2014-
2017 insgesamt 1.091). Auch für 2016 hielt dieser Trend mit 372 abgeschlossenen Bera-
tungsfällen/ Jahr und ca. 230 laufenden Beratungsprozessen an.
Bei ca. 40 Prozent der Beratungen (240 Fällen) war der Kinder- und Jugendpsychiatrische
Dienst aufsuchend tätig.
Seit der Startphase wurden die Problematiken von Kindern und Jugendlichen durch Inklusi-
on, Migration und Flucht komplexer. Bei diesen Fällen bedarf es oft einer intensiven Bera-
tung und Begleitung über einen Zeitraum von mehreren Monaten.
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst war 2016 in 19 Kölner Flüchtlingsunterkünften
tätig. 150 Kinder und Jugendliche und deren Familien wurden auf Anfrage aufgesucht und
vor Ort beraten. In der größten Unterbringungseinrichtung Köln wird regelmäßig einmal mo-
natlich eine kinder- und jugendpsychiatrische Sprechstunde angeboten.
Bei über 92 Prozent der Beratungsfälle gibt es eine Empfehlung zur Weiterbehandlung bzw.
Weiterbetreuung. Dabei werden teilweise mehrere Hilfen parallel, einander ergänzend benö-
tigt und eingeleitet, z.B. eine Therapie für ein Kind in Verbindung mit einer die Gesamtfami-
lie unterstützenden Maßnahme seitens des Jugendamtes oder einer Beratungsstelle.
Eine ambulante Therapie wurde bei über der Hälfte der Beratungsfälle (54,8 Prozent) und
eine (teil)stationäre Therapie bei etwa jedem 7.Beratungsfall (13,7 Prozent) empfohlen. In
60 Prozent der Fälle ist die praktische hinführende Begleitung durch die Sozialarbeiterinnen
in die weiterbetreuenden Institutionen (z.B. Jugendhilfe oder ambulante Therapie) notwen-
dig gewesen.
17
(Abbildung 8: Weiterempfehlungen im Zeitraum 2015/2016)
Nach wie vor werden die Kinder und Jugendlichen vorrangig über die Schulen beim Kinder-
und Jugendpsychiatrischen Dienst angemeldet. Im Projektzeitraum haben sich die Anmel-
dungen durch das Jugendamt von 10 Prozent auf 16 Prozent erhöht. Dies kann auf die In-
tensivierung der Zusammenarbeit mit den Bezirksjugendämtern in den Außenstellen im
Rahmen des Landesprojektes zurückgeführt werden. Die Steigerung der „SelbstmelderIn-
nen“ von 22 Prozent auf 25 Prozent lässt auf gute Erfahrungen, eine positive „Mund-zu-
Mund-Propaganda“ und zunehmendes Vertrauen in die Beratung des Kinder und Jugend-
psychiatrischen Dienstes schließen.
Eltern
25%
Schule
39%
Jugendamt
15%
Sonstige
21%
Kinder-und Jugendpsychiatrischer Dienst Köln, Anmeldung
zur Beratung durch.... im Zeitraum 2015 /2016
(Abbildung 9: Anmeldungen )
18
6. Fazit
Die Arbeit des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes erfuhr im Projektzeitraum
eine Konsolidierung durch:
• Die räumliche Ansiedlung bei den Jugendämtern in Kalk und Mülheim zusätzlich zum
bestehenden Standort am Neumarkt im Gesundheitsamt. Dadurch werden eine in-
tensivierte Zusammenarbeit mit den Bezirksjugendämtern und eine sozialräumlich
vernetzte Arbeit vor Ort sowie aufsuchende Arbeit erleichtert.
• Enge Kooperation mit den Bezirksjugendämtern zur unterstützenden Einschätzung
des aktuellen Hilfebedarfs, z.B. durch die Teilnahme an Fallkonferenzen oder die Ab-
stimmung im Falle von Hausbesuchen
• Vorstellungsrunden in allen Kölner Bezirksjugendämtern, insbesondere in den dorti-
gen Sozialraumteams
• Teilnahme an NEIS-Sitzungen, Arbeitskreisen und Fallkonferenzen. Durch intensi-
vierte und kontinuierliche Kooperation mit den stadtbezirksbezogenen Arbeitskreisen
Netzwerk Erziehung in Schule („NEIS“), in denen u.a. Schulleitungen und Bezirksju-
gendämter vertreten sind, kann sich der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst bei
aktuell auftretenden Problemen frühzeitig einschalten und den konkreten Fall beglei-
ten.
• fest integrierte Schulsprechstunden in den Förderschulen Lernen, emotionale und so-
ziale Entwicklung
• Kooperationen mit Regelschulen, d.h. inkludierende Schulen, Grundschulen, Ge-
samtschulen, Berufskollegs und im Zusammenhang mit der G8-Problematik auch mit
Gymnasien durch enge Zusammenarbeit mit den SchulsozialarbeiterInnen
• eine Zusammenarbeit mit den verschiedenen medizinischen Einrichtungen und bei
Bedarf Überleitung zu oder Vermittlung zwischen den einzelnen Institutionen, z.B.
zwischen Jugendamt und Schule oder zu Fachkliniken, niedergelassenen ÄrztInnen
und TherapeutInnen.
• Kooperation auf Fallebene mit niedergelassenen PsychotherapeutenInnen und den
Abteilungen des Gesundheitsamtes wie den Frühen Hilfen und dem Kinder- und Ju-
gendgesundheitsdienst, Jobcenter und Sozialamt
• Aufsuchende Beratung und Weitervermittlung in Notunterkünften für Geflüchtete mit
fest etablierten Sprechstunden und auf einzelne Anfrage;
19
Durch diesen Ausbau ist es gelungen, stadtweit Kinder und Jugendliche mit multiplen Prob-
lemlagen besser zu erreichen, frühzeitig und bedarfsgerecht zu unterstützen und nachhaltig
in das reguläre Hilfesystem einzubinden.
Es zeichnet sich weiterhin ein hoher Bedarf an Beratung des Kinder- und Jugendpsychiatri-
schen Beratungsdienstes in den Regelschulen ab.
- Gleiches gilt für die Versorgung von Kindertagesstätten unter präventivem Aspekt
- Der Bedarf an aufsuchender Beratung und Sprechstunden in Unterbringungseinrich-
tungen für Geflüchtete ist weiterhin hoch.
Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll und notwendig, den im Rahmen des Landesprojektes an-
gebotenen „Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst im Verbund“ nach Projektende auf
Dauer weiterzuführen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Nur so können in der Millio-
nenstadt Köln Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen frühzeitig mit der not-
wendigen multiprofessionellen Fachkompetenz erkannt und ausreichend nachhaltig und
fachgerecht versorgt werden, wie es in anderen Kommunen bereits etabliert ist (z.B. Ber-
lin:12 Fachstellen, München, Frankfurt, Hamburg, Münster, Recklinghausen, Bochum) ge-
mäß den gesetzlichen Grundlagen nach §§ 1-9, 27 PsychKG-NRW und §§12, 16 ÖGDG-
NRW
5 .
Die Folgen psychischer Störungen führen oft zu dauerhaften Beeinträchtigungen. Die per-
sönlichen, schulischen und beruflichen Entwicklungschancen sind dadurch beeinträchtigt.
Die volkswirtschaftlichen Ressourcen dieser und auch der nächsten Generation sind be-
droht.
Für die Effektivität der Maßnahmen gilt die Regel: „ Je früher die Prävention einsetzt, um so
wirksamer ist sie.“
5 Zur Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen kann die untere Gesundheits-
behörde zur Ergänzung von Vorsorgeangeboten ärztliche Untersuchungen durchführen. Soweit dies erforderlich ist, soll sie
auch Impfungen durchführen. Wird im Rahmen dieser Untersuchungen die Gefährdung oder Störung der körperlichen, seeli-
schen oder geistigen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen festgestellt, vermittelt die untere Gesundheitsbehörde in Zu-
sammenarbeit mit den für Jugendhilfe und Sozialhilfe zuständigen Stellen die notwendigen Behandlungs- und Betreuungsange-
bote.
20
Die interdisziplinäre Arbeitsweise mit qualifizierten psychologischen Psychotherapeuten,
Ärzten, Sozialarbeitern und medizinischem Fachpersonal ist für die kinder- und jugendpsy-
chiatrische Versorgung für jedes einzelne Kind eine strukturelle Notwendigkeit 6.
7. Perspektive
Auch wenn die Erreichbarkeit von psychisch belasteten Kindern und Jugendlichen und deren
Familien durch das Projekt verbessert werden konnte, erweist sich aus fachlicher Sicht eine
Weiterentwicklung der Aktivitäten in folgenden Bereichen als notwendig:
• Früh einsetzende Hilfen in Kindertagesstätten und Grundschulen
Bislang wird der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst nur in Einzelfällen von Kin-
dertagesstätten und Grundschulen in den Einrichtungen vor Ort tätig. Besonders der
Übergang vom Kindergarten zur Schule ist aus fachlicher Sicht vulnerabel. Ein gelun-
gener Übergang stellt die Grundlage für eine gelungene Schullaufbahn dar. Kinder-
und jugendpsychiatrischer Bedarf sollte daher frühzeitig erkannt werden, Interventio-
nen frühzeitig installiert werden. Bei einer Anzahl von 621 Kölner Kindertagesstätten
(220 davon städtisch, der Rest sind freie Träger) spricht die bisherige (geringe) An-
zahl der Fälle aus diesen Einrichtungen dafür, dass dieses Feld unterrepräsentiert ist.
• Zusammenarbeit mit allen Schulformen der weiterführenden Schulen
Die Kooperationen mit den Kölner Förderschulen der Schwerpunkte „Emotionale und
soziale Entwicklung“ und „Lernen“ sind etabliert. Eine Intensivierung der Kooperatio-
nen mit allen Schulformen ist aus fachlicher Sicht sinnvoll, da durch die Inklusion eine
Verlagerung aus den Förderschulen in die inkludierenden Schulen erfolgt.
• Kinder- und Jugendpsychiatrische Beratung in inkludierenden Schulen
Im Rahmen vom gemeinsamen Unterricht wächst der Beratungsbedarf an diesen in-
klusiv arbeitenden Schulen. Kinder- und jugendpsychiatrische Fachkompetenz wird
durch die Lehrer als individuelle Beratung vor Ort zur weiteren Planung angefragt.
Durch die veränderte Unterrichtssituation ist eine große Unsicherheit der Lehrer im
Umgang mit Kindern im inklusiven Unterricht zu beobachten.
6 Stellungnahme der DGKJP aus Anlass des Parlamentarischen Abends im Nationalen Zentrum für Frühe Hilfen am 26. Januar
2017
21
• Gesundheitsförderung an Schulen für den Bereich der seelischen Gesundheit
Durch Vorträge und Workshops für pädagogische Fachkräfte sollte das Bewusstsein
und das Engagement für gesundes psychisches und körperliches Leben und Arbeiten
gefördert werden.
• Sensibilisierung der pädagogischen Fachwelt für den Bedarf der „stillen“ Jun-
gen und Mädchen
Jugendliche neigen dazu, vieles mit sich alleine auszumachen. Mit Hilfe von Fachta-
gen z.B. für Lehrkräfte, SchulsozialarbeiterInnen, pädagogischen Fachkräften in den
Regionalgruppen soll mit Schwerpunktthemen wie „Ängsten und Depressionen“, „Kri-
tische Phasen wie schulische Übergänge“ das frühzeitige Erkennen und Handeln bei
Hinweisen auf psychische Auffälligkeiten verbessert werden.
• Bessere Übergänge für Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischen
Problemen
Im ambulanten Therapiesektor fehlen niedergelassene Psychotherapeuten mit der
Doppelqualifikation zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und („Erwach-
senen“-) Psychotherapeuten, die sich speziell dieser jungen Klientel annehmen. Die
Weichen für junge Menschen auf dem Weg ins Erwachsenenalter bedürfen einer be-
sonderen Betreuung und Unterstützung.
22
8. Exemplarische Falldarstellungen
8.1 Korrektur des Förderschwerpunktes
Anlass
Die für eine Förderschule „Geistige Entwicklung“ zuständige Schulärztin bittet um kinderpsy-
chiatrische und psychologische Unterstützung bei einer Begutachtung zum Schulausschluss
eines 13-jährigen Schülers.
Intervention der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
• Kontaktaufnahme der Schulärztin mit der KJPB.
o Falldarstellung durch die Schulärztin: Ein auch im Rahmen einer Förderschule
sehr auffälliger Schüler (mit Migrationshintergrund), der durch das pädagogi-
sche Personal und auch die Schulleitung nur noch phasenweise in seinem
expansiven Verhalten zu steuern ist. Vereinbarung: Versuch einer Testunter-
suchung und Beratung der Schule im Anschluss daran.
o Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit der Schule
o Testuntersuchung des Schülers in Anwesenheit der früheren Klassenlehrerin,
an die der Schüler die stabilste Anbindung hat. Ergebnis: Der Schüler verfügt
über eine normale Intelligenz und kann daher an der Schule nicht adäquat ge-
fördert werden. Es liegt nach sechs Jahren Beschulung jedoch ein schwerer
Lern- und Entwicklungsrückstand in Teilbereichen vor.
o Beratung mit den Klassenlehrern und der Schulleitung
• Klärung des Förderbedarfs und des Förderortes mit Schule und Elternhaus, Einbe-
zug der Schulbehörde, Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt, das in der Fol-
gezeit regelmäßige Hilfeplangespräche mit den beteiligten Institutionen und den El-
tern anbietet.
o Die Förderschulen „Geistige Entwicklung“ und „Emotionale und soziale Ent-
wicklung“ verabreden eine probeweise Beschulung über einige Wochen, um
abzuklären, wie der gravierende Leistungsrückstand pädagogisch aufgeholt
werden kann, ob die Verhaltensauffälligkeiten sich darunter vermindern kön-
nen oder sich dadurch evtl. verschärfen. Der Schüler wird nach dieser Probe-
phase umgeschult und auf Dauer übernommen.
23
o Parallel Einleitung einer psychotherapeutischen Behandlung des Jungen und
Versuch einer Elternberatung, Hinzuziehen eines Psychotherapeuten, der die
Eltern bereits früher einmal (in deren Muttersprache) beraten hat.
o Die Elternberatung scheiterte nach einigen Wochen, die kindertherapeutische
Behandlung wirkt sich jedoch seelisch deutlich stabilisierend auf den Jungen
aus und wird über lange Zeit parallel zur schulischen Förderung an der För-
derschule für emotionale und soziale Entwicklung angeboten. Diese Behand-
lung wird auch von den Eltern unterstützt.
Gutachtenerstellung zur Frage des Schulausschlusses durch die Kinder- und Ju-
gendpsychiaterin des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes mit Einbezug des
vorher erstellten psychologischen Befundes.
o Die Schulbehörde stimmt dem o.a. Vorgehen zu, der Schüler besucht auch
heute noch die Förderschule Emotionale und soziale Entwicklung.
o Die Verhaltensauffälligkeiten haben sich deutlich vermindert, der Junge ver-
sucht, seine Leistungen so zu verbessern, dass er einen Beruf erlernen kann.
Kurzfristiger Effekt der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
• Der Anlass der Kontaktaufnahme, nämlich die Verhaltenssymptomatik des Schülers
in der Förderschule, ergibt als „Nebenbefund“ eine normale Intelligenz.
• Einleitung eines AOSF-Verfahrens mit Klärung eines geeigneten Förderortes.
• Beratung der Eltern zum Umgang mit dieser veränderten Situation, eine Eskalation
der angespannten Lage wird vermieden.
Langfristiger Effekt der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
Der Schüler erhält eine langfristig deutlich geeignetere schulische Förderung mit therapeuti-
scher Unterstützung. Beide Veränderungen führen zu erkennbar besseren schulischen Leis-
tungen und zu einer erheblichen Verhaltensstabilisierung. In diesem Fall reichte die Unter-
stützung der Maßnahmen durch die Eltern i.a. aus, ohne dass die Beratung der Eltern selbst
erfolgreich war. Das Kind zeigt so ausgeprägte Entwicklungsressourcen, dass die angebote-
nen pädagogischen und therapeutischen Interventionen sich vermutlich auf die gesamte Bi-
ographie verändernd ausgewirkt haben.
24
8.2 Schulabsentismus
Anlass
Die Pflegemutter eines 14-jährigen Jungen wendet sich an die Kinder- und Jugendpsychiat-
rische Beratungsstellte. Sie habe den Jungen zur Kurzzeitpflege aufgenommen, während die
Mutter sich einer stationären psychiatrischen Behandlung befand. Da die Mutter nach wie vor
instabil sei und sich der Rückzug des Jungen noch verstärkt habe, sei eine Rückführung
momentan nicht geplant. Er spiele fast durchgängig Playstation, mindestens bis 4 Uhr
nachts. Er wirke nervös, wenn er das Spiel unterbrechen müsse. In der Vergangenheit habe
die Pflegemutter vergeblich versucht, das Spielen zu unterbinden. Der Junge habe daraufhin
die Nahrungsaufnahme verweigert, über 3 Tage nichts gegessen und sei verbal aggressiv
geworden. Er vernachlässige die Körperpflege und lasse kein Tageslicht mehr in sein Zim-
mer. Außerdem nehme er nur unter Zögern Blickkontakt auf. Der Junge habe panische
Angst vor Tieren und davor nach draußen zu gehen. Er verlasse das Haus nicht, auch das
Zimmer nur selten und besuche seit über einem Jahr die Schule nicht mehr. Die Mutter habe
versucht eine fachärztliche Anbindung zu schaffen, sei aber von niedergelassenen Kinder-
und Jugendlichen Psychiatern abgewiesen worden, solange es der Junge nicht schaffe, dort
selbst an Terminen teilzunehmen. Auch eine Anbindung an die Klinik für Kinder- und Ju-
gendpsychiatrie zur stationären Aufnahme sei gescheitert, da der Junge nicht mit zum Auf-
nahmegespräch gekommen und weiterhin weder von der Mutter noch von der Pflegemutter
zum Verlassen des Hauses zu motivieren sei. Es laufe ein Bußgeldverfahren, welches die
Mutter kaum noch finanzieren könne. Die Pflegemutter bittet nun die KJPB, sie bei der Ent-
scheidung über eine Einweisung gemäß PsychKG zu unterstützen und sie über den Ablauf
zu informieren.
Intervention der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
• Kontaktaufnahme der Sozialarbeiterin der KJPB zur Pflegemutter
o Terminvereinbarung zu einem Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten (Ju-
gendamt, Pflegestelle, leibliche Mutter) zur Anamnese im Gesundheitsamt
o Aufsuchende Beratung im Rahmen eines Hausbesuches bei der Pflegemutter
o Begutachtung des Jungen im häuslichen Rahmen
• Klärung des Hilfebedarfs und psychiatrische Einschätzung durch Ärztin und Sozialar-
beiterin vor Ort
o Der Junge zeigt deutliche Hinweise auf eine depressive Symptomatik mit An-
triebslosigkeit, sozialem Rückzug und trauriger Stimmung, sowie fehlendem
Schulbesuch und eine mögliche Medienabhängigkeit
25
o Hinweise auf eine soziale Phobie auf dem Hintergrund eines stark belasteten
familiären Hintergrundes mit einer depressiven Erkrankung der allein sorgebe-
rechtigten leiblichen Mutter ohne familiäre Ressourcen
o Fehlen der Krankheitseinsicht oder eines Veränderungswunsch des Jungen
o Aufgrund der Schwere und Dauer der Symptomatik erhebliche Gefährdung
der weiteren Entwicklung
o Ambulante oder teilstationäre mildere Maßnahmen sind als nicht ausreichend
anzusehen.
o Es Bedarf zu seiner Veränderung ein stationäres Setting in der Kinder- und
Jugendpsychiatrie, notfalls auch gegen seinen Willen, mit einer anschließen-
den adäquaten stationären Maßnahme des Jugendamtes, um die erreichten
Ziele aufrechtzuerhalten
o Aktuell ist eine Rückführung in den Haushalt der psychisch kranken Mutter bei
seiner eigenen gravierenden Symptomatik als nicht geeignet anzusehen.
• Fachärztliche Stellungnahme gemäß §1631b BGB durch die die Kinder-und Jugend-
psychiater der KJPB zur Vorlage beim Familiengericht.
o Begleitung der Mutter durch die Sozialarbeiterin der KJPB zur Antragsstellung
beim Familiengericht
o Erneutes Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten mit dem Ziel der Suche geeigne-
ter Anschlussmaßnahmen für den Jungen nach Klinikentlassung
Kurzfristiger Effekt der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
• Rechtliche Beratung von Sorgeberichtigen und Fachpersonal zur Anordnung einer
freiheitsentziehenden Unterbringung
• Fachärztliche Stellungnahme zur Vorlage beim Familiengericht durch aufsuchende
Tätigkeit möglich
• Anbindung an die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie zur stationären Aufnahme
• Ausführliche Diagnostik der gezeigten Verhaltensweisen
Langfristiger Effekt der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
Durch gezielte fachärztliche, therapeutische und pädagogische Anbindung lässt sich eine
deutliche Verhaltensstabilisierung herbeiführen, die zur Abwendung einer erheblichen
Selbstgefährdung des Jungen führt. Langfristig ist somit die Entwicklung zu einer eigen-
verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gewährleistet, die auch bein-
haltet, dass der Junge wieder regelmäßig die Schule besucht.
26
8.3 Entwicklungsdiagnostik/ Anbindung an Jugendhilfe
Anlass
Eine Schulsozialarbeiterin einer (Regel-) Grundschule wendet sich an die Kinder- und Ju-
gendpsychiatrische Beratungsstelle des Gesundheitsamtes, da sie von einer Lehrerin auf
einen 7 jährigen Jungen (mit Migrationshintergrund) der ersten Klasse aufmerksam gemacht
wurde. Dieser verhalte sich im Unterricht auffällig, störe oft andere Kinder und benötigt we-
sentlich länger, um den Unterrichtsstoff zu erfassen. Mutter und Lehrerin schätzen das Ver-
halten sehr unterschiedlich ein. Die Sozialarbeiterin bittet nun die KJPB um professionelle
Hilfe.
Intervention der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
• Kontaktaufnahme der Sozialarbeiterin der KJPB mit der Schulsozialarbeiterin.
o Terminvereinbarung zur Hospitation im Unterricht mit Ärztin und Sozialarbeite-
rin der KJPB in der Grundschule
o Gesprächsvereinbarung mit den Eltern im Anschluss
• Klärung des Hilfebedarfs und psychiatrische Einschätzung der Ärztin
o Die Familie wohnt sehr beengt in einer 40qm Wohnung mit noch zwei weite-
ren Kindern (1 und 4 Jahre alt), wirken überfordert
o Bei dem Kindsvater besteht der Verdacht auf Autismus
o Die Eltern sprechen lediglich türkisch und verstehen nur wenig deutsch
o Aufgrund von Erfahrungen im Umfeld bestehen große Berührungsängste mit
der Kinder- und Jugendpsychiatrie, sowie mit dem Jugendamt
• Terminvereinbarung mit dem Psychologen der KJPB zur Entwicklungsdiagnostik des
Jungens in der Schule
o aufsuchende Testung in der Schule durch Psychologen der KJPB ohne die El-
tern, aber mit einer Vertrauensperson;
o Ergebnis: leichte sprachliche Schwächen und Unsicherheiten im Sozialverhal-
ten bei normalem IQ
Beratung der Eltern und der Schule hinsichtlich des Testergebnisses
o Begleitung der Eltern durch türkisch sprechende Sozialarbeiterin der KJPB
zum zuständigen Mitarbeiter des ASD, um nach Hilfen zur Erziehung zu fragen
27
Kurzfristiger Effekt der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
• Der frühzeitige Einstieg und die passgenaue Vermittlung ins bestehende Hilfesystem
können bei dieser Familie mit hohem Hilfebedarf erfolgen, da die Kinder- und Ju-
gendpsychiatrische Beratungsstelle aus einem interdisziplinären Team aus Ärztinnen,
Sozialarbeiterinnen und einem Psychologen besteht. Diese stehen als direkte An-
sprechpartner u.a. für die Schulen zur Verfügung und garantieren kurze Informati-
onswege (auch professionsübergreifend).
• Die Kontaktaufnahme mit der Familie und Klärung der Situation gelingt, da Vertrauen
und hohe Akzeptanz der Eltern für die Ansprechpartnerinnen des Gesundheitsamtes
vorhanden sind.
• Die Überleitung zum Jugendamt ist erfolgreich, da die Eltern muttersprachlich beglei-
tet werden können und somit Berührungsängste abgebaut werden können. Somit
wächst die Bereitschaft, Hilfsangebote des Jugendamtes anzunehmen.
Langfristiger Effekt der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
Durch die durchgeführte Entwicklungsdiagnostik kann der Junge speziell gefördert werden
und ein im Raum stehender Wechsel auf die Förderschule kann vermieden werden. Die Fa-
milie wird parallel durch das Jugendamt mit einer Familienhilfe pädagogisch unterstützt.
28
8.4 Flüchtlinge/ Psychiatrische Anbindung
Anlass
Das Wohnungsamt bittet um Überprüfung einer vorgelegten ärztlichen Bescheinigung.
Eine Familie sei seit Dezember 2015 auf der Flucht aus Syrien. Bereits in Syrien seien die 2
jüngsten von 4 Kindern der Familie verhaltensauffällig gewesen. Sie zeigten Symptome von
Schreckhaftigkeit, Ängstlichkeit, Schwindel, trauriger Stimmung, Schlaf- und Konzentrations-
störungen. In Syrien hätten beide Kinder eine Medikation erhalten. Das Stottern habe sich
verbessert, alle anderen Symptome nicht. In Deutschland habe sich die Symptomatik eher
verstärkt.
Die Sozialarbeiterin der Flüchtlingsunterkunft berichtet außerdem von erheblicher motori-
scher Unruhe und aggressivem Verhalten des 8 jährigen Jungen bis hin zum Zerstören von
Spielsachen. Die Familie ist in einer Gemeinschaftsunterkunft in einer großen Halle unterge-
bracht. Die Kinder gehen nicht zur Schule.
Intervention der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
o Kontaktaufnahme der Sozialarbeiterin der KJPB mit der Sozialarbeiterin der Einrich-
tung
o Terminvereinbarung mit Ärztin, Sozialarbeiterin der KJPB und Dolmetscher in der
Einrichtung
o Gespräch mit den Eltern und den Kindern im Anschluss
o Klärung des Hilfebedarfs und psychiatrische Einschätzung der Ärztin
• Die Eltern sprechen wenig englisch, die Kinder deutlich besser und auch
schon einige Sätze deutsch
• Bei dem älteren Mädchen besteht der Verdacht auf eine posttraumatische Be-
lastungsstörung mit erheblich depressiver Symptomatik
• Bei dem Jungen der Verdacht auf eine hyperkinetische Störung des Sozial-
verhaltens
• Die beiden älteren schon erwachsenen Kinder der Familie und auch die Mut-
ter sind ebenfalls psychiatrisch auffällig im Sinne einer depressiven Anpas-
sungsstörung.
Bei dem Kindsvater bestehen körperliche Probleme mit einer Adipositas, Dia-
betes mellitus und Hypertonus.
• Wohnungsattest für eine abgeschlossene Wohneinheit. Bescheinigung für
beide Kinder zur raschen Anbindung an die Schule und die OGTS, sobald die
Familie umgezogen ist.
29
o Beim nächsten Kontakt schildert das Mädchen suizidale Gedanken bei noch vorhan-
dener Absprachefähigkeit.
• Es folgen stabilisierende wöchentliche Kontakte durch die Kinder- und Ju-
gendpsychiaterin und die Sozialarbeiterin in der Einrichtung und in der Bera-
tungsstelle.
o Beratung der Mutter als Bezugsperson
o Kontakt zu einer niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiaterin, Terminvereinba-
rung mit Dolmetscher und Begleitung durch die Ärztin zum ersten Termin dorthin
Kurzfristiger Effekt der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstell:
• Der frühzeitige Einstieg kann bei dieser Familie eine rasche Anbindung und die pass-
genaue Vermittlung ins bestehende Hilfesystem erbringen. Die Ärztin steht als direkte
Ansprechpartnerin in der Übergangszeit zur Stabilisierung zur Verfügung. Im weiteren
Verlauf werden durch sie kurze Informationswege zu den niedergelassenen Ärzten
garantiert. Die Gefahren einer Re-Traumatisierung werden gemindert.
• Das Vertrauen der Familie ist von Anfang an hoch.
• Die Überleitung in die Schule ist erfolgreich. Die Kinder stabilisieren sich. Das Ange-
bot einer niedergelassenen Ärztin zur langfristigen Anbindung wird angenommen.
Langfristiger Effekt der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle
Das Mädchen kann bei offensichtlich herausragender Begabung seine Schullaufbahn in Köln
beginnen. Der Junge kann durch die Anbindung und Behandlung seine motorische Hyperak-
tivität vermindern, seine Sozialverhaltensstörung ist durch rasche Aufnahme in die OGTS mit
einem klaren pädagogischen Setting gebessert. Durch die gelungene Stabilisierung und
langfristige Anbindung können die Kinder und die gesamte Familie integriert werden.
30
Anlagen
Resonanz der Kooperationspartner
1. Martin-Köllen-Schule
M a r t i n - K ö l l e n - S c h u l e
Schule mit Förderschwerpunkt Lernen &ES
Hachenburger Straße 11 • 51105 Köln
/telephonesolid (0221) 35589 68 0 / FAX (0221)35589 68 88
e-mail: 154337@schule.nrw.de
Stellungnahme zur Fortführung der KJP-Beratung in Förderschulen
Seit mehr als 5 Jahren arbeitet die Martin-Köllen-Schule nun sehr vertrauensvoll mit der Kin-
der- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle der Stadt Köln (KJPB) zusammen. In den
halbjährlich stattfinden Beratungsstunden in den Räumen der Schule hat die Schule die
Möglichkeit, Kinder und Jugendliche vorzustellen, die auf unterschiedliche Art psychische
Auffälligkeiten zeigen und die zum Zeitpunkt der Vorstellung (noch) nicht oder in unzu-
reichender psychiatrischer Behandlung sind.
Es handelt sich bei diesen Beratungen um ein niederschwelliges Angebot, das auch von
Eltern wahrgenommen wird, die aus unterschiedlichen Gründen nicht selber in der Lage
sind, ihren Kindern diese notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Auch Eltern, die
zunächst nicht willens waren, überhaupt einen Beratungsbedarf in diesem Bereich anzuer-
kennen, konnten in der Vergangenheit über die vertrauensvolle Kooperation der bekannten
Lehrpersonen mit der KJPB mit nicht selten von der Wichtigkeit dieser Unterstützung über-
zeugt werden.
In vielen Fällen mündete die Beratung in der Schule anschließend in eine psychiatrische
Diagnostik oder längerfristige Behandlung in einer Kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis.
Datum
20. Februar 2017
31
In dem Zusammenhang nimmt die KJPB eine wichtige Scharnierfunktion zwischen Kindern,
Eltern, Schule und der jeweiligen Praxis ein, indem sie nicht nur in Bezug auf die Auswahl
der Praxis berät, sondern auch z. B. behilflich ist beim Erstkontakt. Die Unterstützung reicht
hier bis hin zur Begleitung beim ersten Besuch in der ausgewählten Einrichtung. Gerade für
Eltern, die unsicher sind im Umgang mit anderen Menschen ist dies eine unverzichtbare Hil-
festellung.
Neben dieser genannten unmittelbaren positiven Einflussnahme auf Kinder und ihre (gerade
in Förderschulen) oft hoch belasteten Familiensysteme profitiert die Schule aber auch noch
auf andere Weise vom Beratungsangebot der KJPB. In einigen Fällen führte die ausschließ-
liche Beratung des Lehrpersonals zu einem sehr differenzierten, multiprofessionel-
len Blick auf das Kind und konnte bestimmte systemisch verfestigte Verhaltensmuster auf-
brechen und Lernen wieder ermöglichen. In diesem Sinne besteht das Beratungsangebot
aus unserer Sicht zu gleichen Teilen aus Prävention und Intervention.
Auf beide Aspekte möchten wir in Zukunft ungern verzichten!!!
Für die Martin-Köllen-Schule kann definitiv davon ausgegangen werden, dass ca. 90% der
Eltern, die hier in den letzten 5 Jahren beraten wurden, von sich aus den Schritt hin zu einer
professionellen Beratung alleine nicht hätten realisieren können. Gerade die Elternschaft
einer Förderschule ist in dem Bereich auf schulische Unterstützung angewiesen.
Der Beratungsbedarf ist immens hoch. Die Hemmschwelle der Erziehungsberechtigten aller-
dings auch. Diese Hemmschwelle gepaart mit mangelnder Eigeninitiative (an unserer Schul-
form weit verbreitet) führt dann häufig leider dazu, dass die dringend benötigte Unterstützung
vollends ausbleibt.
An dieser Stelle kann Schule dann unterstützen, wenn professionelle Partner wie die KJPB
bereit stehen, um die fehlende psychiatrische und therapeutische Ausbildung des Lehrper-
sonals zu kompensieren.
In dieser Weise arbeitet die Martin-Köllen-Schule jetzt seit 5 Jahren erfolgreich mit der KJPB
zusammen. In diesem Zeitraum sind nicht nur vertrauensvolle, kollegiale Beziehungen zwi-
schen den Beteiligten beider Institutionen aufgebaut worden, die letztlich der professionellen
32
Sorge um das belastete Kind zugutekommen. Es sind auch stringent strukturierte Formate
der Zusammenarbeit entwickelt worden, die über die Jahre immer weiter optimiert wurden. In
enger Kooperation haben KJPB und Schule somit über die Jahre inhaltlich, wie organisato-
risch ein hoch effizientes Beratungsformat entwickelt, das in unserer Schule seinen festen
Platz im Halbjahresplan hat.
Aus unserer Sicht wäre es nicht nur bedauerlich, sondern fahrlässig und letztlich unverant-
wortlich ein solches, erwiesenermaßen erfolgreiches, interdisziplinäres Beratungsinstrument
in unserer Stadt aufzugeben.
Wir möchten daher alle Verantwortlichen bitten, sich für den Erhalt und die feste Etablierung
des beschriebenen Beratungsangebots einzusetzen.
Für das Kollegium
der Martin-Köllen-Schule
Jürgen Schick
(Schulleiter)
33
2. Wilhelm-Leyendecker-Schule
Gesundheitsamt
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
Neumarkt 15-21
50667 Köln
Wilhelm-Leyendecker-Schule
Förderschule Lernen
Leyendecker Str. 20-24,
50825 Köln (Ehrenfeld)
Tel.: 0221 / 9556960
Rosenzweigweg 3
50969 Köln (Zollstock)
Tel.: 0221 / 99220860
E-Mail : 154374@schule.nrw.de
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum
20.02.2017
Stellungnahme zum Erhalt der KJP Beratungsstelle
Die regelmäßig vor Ort angebotene kinder- und jugendpsychiatrische Schulsprechstunde
gewährleistet einen niedrigschwelligen und kontinuierlichen Zugang zu psychologischer Be-
34
ratung. Sie erfüllt damit eine wichtige Beratungsfunktion, die angesichts der vielfältigen psy-
chosozialen Problemlagen unserer Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien zu-
nehmend an Bedeutung gewinnt.
Da die KJP- Beratung im halbjährlichen Turnus und damit unabhängig von akuten Krisensi-
tuationen durchgeführt wird, hat sie präventiven Charakter. Durch frühzeitige Beratung und
Vermittlung von Unterstützungsangeboten, kann diese Beratungsform dazu beitragen, dass
sich anbahnende Störungen oder Auffälligkeiten nicht in handfeste Krisen verwandeln. So
war es der Schule in einem konkreten Fall möglich –Gewaltverbrechen an einem Schüler mit
Todesfolge- diese tragische Situation auf allen Ebenen und mit allen Beteiligten in der Ko-
operation mit der KJPB aufzuarbeiten.
Das frühzeitig an die Schulakteure herangetragene psychologische Fachwissen über Ver-
haltensauffälligkeiten ermöglicht einen adäquaten Umgang mit auffälligem Verhalten und
unterstützt die Lehrkräfte dabei, den betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie deren
Eltern der Situation entsprechend Angebote für den Schulalltag zu unterbreiten. Die vertrau-
ensvolle Zusammenarbeit zwischen KJP ermöglicht dabei kurze Wege und schnelle Unter-
stützung.
Gerade für unsere bildungsfernen Familien würde durch den Wegfall der KJPB der Zugang
zu psychologischer Beratung und Hilfen deutlich erschwert, da das Aufsuchen einer entspre-
chenden Institution mit Ängsten verbunden ist und aufgrund des hohen Bedarfs extreme
Wartezeiten entstehen.
Ein Garant für die gute Kooperation ist die regelmäßige Schulsprechstunde. Durch die Konti-
nuität des Beratungsteams hat sich eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit sowohl mit
Klassenleitung als auch mit Schulleitung entwickelt, welche die sonderpädagogische Exper-
tise im Förderschwerpunkt Lernen erweitert und eine multiprofessionelle Falleinschätzung
ermöglicht.
Im Zuge von Inklusion und Flüchtlingswelle muss sich Schule vielen neuen Herausforderun-
gen stellen, zu deren Bewältigung das Beratungsangebot der KJP ein wichtiger und uner-
setzlicher Baustein ist.
35
Mit freundlichen Grüßen
Pia Münzel Sabrina Hasecke
Schulleitung Schulsozialarbeit
36
3. Schule Lindweiler Hof
Unterstützungsschreiben zur Überführung der Kinder- und Jugendpsychiatrischen
Beratungsstelle der Stadt Köln in ein stetiges Angebot
Frage 1 : Welche der bisherigen Erfahrungen mit der KJPB sprechen aus Ihrer Sicht
dafür, diese auch langfristig einzusetzen?
Seit der Einrichtung der KJPB erfahren wir eine kontinuierliche und spezialisierte Un-
terstützung im Umgang mit psychiatrisch erkrankten Kindern und deren Eltern, die an
unserer Schule auffällig werden oder die aufgrund der Auffälligkeiten zu uns kom-
men. In vielen Fällen konnten durch die Beratung der Ärztinnen, der Sozialpädago-
ginnen und der Psychologen, sei es offen oder anonym, entscheidende Weichenstel-
lungen für die gesunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen erreicht werden.
Meist geschah dies durch die hervorragende Abstimmung und das konzertierte Vor-
gehen durch Schule, KJPB und Jugendhilfe.
Frage 2 : Wie schätzen Sie den präventiven Charakter unseres Angebots ein? Bestä-
tigen Ihre Fallerfahrungen diese Idee?
KJPB
z.H. Fr. Hebekeuser
Städt. Schule Lindweiler Hof
Förderschwerpunkt: Emotionale und Soziale Ent-
wicklung
Rochusstrasse 80, 50827 Köln
Auskunft erteilt: Hr. Beemelmanns
Tel.: 0221 / 4744176-0
Schule Lindweiler Hof
37
Den präventiven Charakter des Angebots schätzen wir sehr hoch ein. Kinder mit
psychiatrischen Auffälligkeiten oder Hintergrunderkrankungen werden im schulischen
Kontext schnell auffällig. Eine frühzeitige Beratung durch die KJPB hilft oft, fachärztli-
che oder therapeutische Hilfe für die Kinder und Jugendlichen zu organisieren, meist
dann, wenn Eltern nicht dazu in der Lage sind.
Frage 3 : Für welche Gruppe von Klienten würde sich ein Wegfall des KJPB-
Angebotes aus Ihrer Sicht besonders negativ auswirken?
Der Wegfall des Angebots träfe besonders diejenigen Kinder und Jugendlichen, die
in desaströsen familiären Verhältnissen, oft mit erziehungsunfähigen Elternteilen
aufwachsen, keine Unterstützung oder Fürsprache erfahren und auf sich allein ge-
stellt sind. Dies trifft auf viele unserer Schülerinnen und Schüler zu.
Frage 4 : Von welchen organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen
hängt aus Ihrer Sicht eine gute Kooperation zwischen Ihnen und der KJPB am meis-
ten ab?
Gute Kooperation gelingt nur, wenn eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung entwickelt
und gepflegt wird. Dazu sind die regelmäßigen Beratungstermine in der Schule mit
den Teams und die häufigen telefonischen Kontakte enorm wichtig.
Frage 5: Gibt es Argumente aus Ihrer Sicht, die Kommunalpolitikern auf jeden Fall
vorgetragen werden müssten, um die weitere Tätigkeit der KJPB als notwendig ein-
zuschätzen?
Ich denke, ein Kommunalpolitiker sollte sich überlegen, ob es für die viertgrößte Stadt des
viertreichsten Landes dieser Erde nicht ein Armutszeugnis wäre, eine Beratungsstelle abzu-
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schaffen, die sich überwiegend um Kinder und Jugendliche kümmert, die ansonsten kaum
eine Lobby haben. Kinder, die ansonsten kaum eine Chance hätten, sich einigermaßen nor-
mal zu entwickeln. Dies vor dem Hintergrund deutlich zunehmender Fallzahlen im KJP-
Bereich, in der Erwartung der kriegstraumatisierten Kinder, die als Flüchtlinge zu uns kom-
men und nicht zuletzt vor dem gesamtgesellschaftlichen Auftrag zur Inklusion, den unsere
Stadt ja auch angenommen hat und ausführt.
Der volkswirtschaftliche Schaden ist kaum zu beziffern, wäre langfristig bestimmt höher als
die Finanzierung der KJPB!
Ingo Beemelmanns
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4. Wilhelm-Busch-Realschule
Wilhelm-Busch-Realschule
Heerstr. 7, 51143 Köln
Tel.: 02203/9920144, Fax:
02203/9920125
Mail: 160568@schule.nrw.de
www.wilhelm-busch-realschule.de
Schulen
533/2 –Gesundheitsamt/ Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
Neumarkt 15-21
50667 Köln Köln, 23.01.2017
Empfehlungsschreiben zur Verstetigung der wichtigen Arbeit in ihrer Beratungsstelle.
Sehr geehrter Frau Hebekeuser,
gerne bestätige ich Ihnen, dass ich eine Verstetigung des Projektes sehr begrüßen
würde.
In der Projektphase haben einige meiner SchülerInnen, deren Eltern und auch ich in
unterschiedlichster Weise von dem umfangreichen Angebot ihrer Beratungsstelle
profitiert.
So haben die kollegiale Beratung, die mir in meiner Funktion als Schulsozialarbeiter
immer eine wichtige Orientierung bei der Einschätzung unterschiedlichster Verhal-
tensauffälligkeiten geben, sowie die Empfehlung angemessener Hilfsmaßnahmen
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erheblich zur Verbesserung der schulischen wie auch privaten Situation der Jugend-
lichen geführt.
Die Betreuung durch die MitarbeiterInnen im Rahmen des Projektes haben wesent-
lich dazu beigetragen, den betroffenen SchülerInnen zu einem größeren Selbstbe-
wusstsein zu verhelfen, aktive wie passive Schulverweigerung zu verringern und ei-
nen regelmäßigeren Schulbesuch zu ermöglichen.
Einige SchülerInnen konnten Dank Ihrer Unterstützung bei der Suche und Kontakt-
aufnahme zu angemessenen Hilfeanbietern u.a. in therapeutische Behandlung ver-
mittelt werden und so wieder Freude am Lernen und Lust auf Schule entwickeln.
Auch mit Ihrer Teilnahme an Hilfeplan- und Elterngesprächen und der Initiierung
flankierender Maßnahmen haben Sie nicht nur meine oftmals schwierige Elternarbeit
unterstützt, sondern auch erheblich zum Gelingen beigetragen.
Vor allem die zeitnahen, freiwilligen, familientherapeutisch orientierten Beratungsge-
spräche haben die Elternschaft von der Qualität ihrer Arbeit und der Bereitschaft an
einer Lösung des Problems aktiv mitzuarbeiten schnell überzeugt.
Da ich kein vergleichbares Projekt kenne, würde ich es ausgesprochen bedauern,
wenn die Beratungen über den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst in der
Form nicht fortgeführt würden.
Für die Verstetigung des Projektes und das damit verbundene Antragsverfahren
wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
41
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Schulentwicklung
404/63 - Schulsozialarbeit
Wilhelm – Busch - Realschule
Heerstr. 7
51143 Köln Zündorf Zimmer C 061
Tel: 02203 – 99 20 132
Fax: 02203 - 99 201 25
E-mail: martin.stermann@stadt-koeln.de
Internet:
www.stadt-koeln.de
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5. Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Tanja Unterberg & Sina
Blum
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6. Amt für Schulentwicklung
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Anlage 1
1700 Zeichen
Personalaufwand Betrag Basis 2017 Anzahl Summe Jahr Summe 2017 für 7/12 mit 2,35 % Betrag 2018 mit 2 % Arzt E 15 99.000,00 € 1 99.000,00 € 59.107,13 € 103.353,03 € Soza S 12 64.500,00 € 2 129.000,00 € 77.018,38 € 134.672,13 € Verw. Besch. E 5 47.100,00 € 1,5 70.650,00 € 42.180,99 € 73.756,48 € Summe 298.650,00 € 178.306,49 € 311.781,64 € Sachaufwand Betrag Anzahl Summe 2017 für 7/12 Summe 2018 ff. Raumkosten 5.578,52 € 5 16.270,68 € 27.892,60 € Geschäftskosten 1.462,19 € 5 4.264,72 € 7.310,95 € Fernsprechkosten 345,77 € 5 1.008,50 € 1.728,85 € IT (Rechenzentrum) 2.514,10 € 5 7.332,79 € 12.570,50 € IT Amt 2.200,00 € 5 6.416,67 € 11.000,00 € 12.100,58 € 35.293,36 € 60.502,90 € nachrichtlich: Kosten eines Arbeitsplatzes incl. Abschreibungen gem Richtlinie 12.775,32 € (12.100,58 € Sachaufwand + 674,47 € Abschreibungen) Abschreibungen Basisbetrag p. a. Anzahl Summe 2017 für 7/12 Summe 2018 ff. IT (Hard- u. Software) 387,78 € 5 1.131,03 € 1.938,90 € Büromöbel 286,96 € 5 836,97 € 1.434,80 € 674,74 € 1.967,99 € 3.373,70 € 2017 2018 215.567,84 € 375.658,24 € Investitionen (ADV alle 4 Jahre, Software alle 5 Jahre, BuG alle 10 Jahre) Betrag Anzahl Summe ADV 890,76 € 5 4.453,80 € Software 825,45 € 5 4.127,25 € BuG 2.869,60 € 5 14.348,00 € 4.585,81 € 22.929,05 € Aufwendungen gesamt
Beschlussvorlage Rat
13430 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 0216/2017 Freigabedatum 21.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Weiterführung des Projekts "Optimierung von Früherkennung und Versorgung von Kindern und jungen Menschen mit Zeichen einer psychischen Störung" und Anpassung der benötigten Stellenressourcen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, das bis zum 31.05.2017 vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) geförderte Projekt "Optimierung von Früherkennung und Versorgung von Kindern und jungen Menschen mit Zeichen einer psychischen Störung" (Modul 1) befristet bis zum 31.12.2017 fortzuführen und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eine Finanzierung über das Jahr 2017 hinaus im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellungen 2018 ff sichergestellt werden kann. Zur Fortführung des Projektes über das Jahr 2017 hinaus, wird dem Rat eine neue Vorlage zur Entschei- dung vorgelegt. Es handelt sich dabei um folgende Stellen: Neubefristungen: 1,0 Stelle Facharzt/-ärztin E 15, Fg. 1 TVöD G 1,0 Stelle Sozialarbeiter/in/-pädagog/e/in S 12 TVöD S 1,5 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r E 5, Fg. 1 TVöD VKA Neubewertung und Neubefristung: 1,0 Stelle Facharzt/-ärztin E 15, Fg. 1 TVöD G in 1,0 Stelle Sozialarbeiter/in/-pädagog/e/in S 12 TVöD S Der Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von rd. 215.600 € wird finanziert durch Einsparungen innerhalb desselben Teilergebnisplans 0701 -Gesundheitsdienste-, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen- bei der noch nicht umgesetzten Maßnahme „Drogenhilfeangebot mit Dro- genkonsumraum um den Neumarkt“. Alternative: Der Rat beschließt, dass das Projekt "Optimierung von Früherkennung und Versorgung von Kindern und jungen Menschen mit Zeichen einer psychischen Störung" mit dem Förderende am 31.05.2017 eingestellt wird. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 Finanzausschuss 03.04.2017 Rat 04.04.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 22.929 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 215.568 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Das Angebot der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle des Gesundheitsamtes besteht seit dem Jahr 2008 und wird außergewöhnlich gut angenommen. Die Kombination aus psychiatri- scher Beratung und der Möglichkeit einer aktiven Begleitung durch sozialpädagogische Fachkräfte bewährt sich. Der tatsächliche Kölner Bedarf an aufsuchender sozialpsychiatrischer Beratung und Begleitung der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle ist abhängig von der niedrigschwelligen Erreich- barkeit und der Kooperation mit der Jugendhilfe und den Schulen. Daher hat das Gesundheitsamt Köln im Rahmen der Landesinitiative zur Stärkung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch das Land in 2013 Fördergelder beantragt. Das Teil- projekt (Modul 1) „Optimierung von Früherkennung und Versorgung von Kindern und jungen Men- schen mit Zeichen einer psychischen Störung“ wurde aufgrund der schwierigen Personalaquise und dem dadurch verzögerten Projektstart für die Zeit vom 01.06.2014 bis zum 31.05.2017 als förderwür- dig anerkannt. Die Zusetzung der notwendigen Stellen (2,0 Stellen Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie E 15 TVöD, 1,0 Stelle Sozialarbeiter/in / -pädagog/e/in S 12 TVöD – SuE, 1,5 Stel- len Arzthelfer/in E 5 TVöD) hat der Rat in seiner Sitzung am 11.02.2014 (4105/2013) beschlossen. Unter der Federführung des Gesundheitsamtes wird dieses Teilprojekt nun seit der Besetzung der Stellen in Köln durchgeführt. In diesem Rahmen wurde unter Berücksichtigung des höchsten Bedarfs in den Stadtbezirken Mülheim und Kalk jeweils ein Team des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes mit Anbindung an das jeweilige Bezirksamt eingerichtet. Diese Stadtbezirke weisen sowohl einen hohen Anteil an sozial benachteiligten Menschen als auch einen hohen Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund auf. Für ein zweites Teilprojekt, die „Koordinierung von Hilfen für junge Menschen auf dem Weg ins Er- wachsenenalter“, hat das Gesundheitsamt die Alexianer Köln GmbH als Anstellungsträger der bean- tragten Fachkraftstelle gewinnen können. Zum 01.04.2014 wurde die Stelle mit einer Diplom- Sozialpädagogin besetzt. Da die Projektmitarbeiterin aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen die Er- wachsenpsychiatrie und die Jugendhilfe in Köln gleichermaßen kannte, ist es ihr bis zum Projektende 3 (31.03.2017) gelungen, konkrete Kooperationsstrukturen mit psychiatrischen und nicht- psychiatrischen Einrichtungen und Diensten im Kölner Stadtgebiet zu entwickeln. Zudem konnte 2016 mit den „Proberaum“ ein Angebot für junge psychisch kranke Menschen im SPZ – Rodenkirchen fest etabliert werden. Die bisherige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen und deren Familien im ersten Teilprojekt, das am 31.05.2017 endet, hat gezeigt, dass ein hoher Bedarf an kinder- und jugendpsychiatrischer Beratung in Form eines interdisziplinären Teams mit unterschiedlichen Fach- kompetenzen im sozialpsychiatrischen Bereich (Fachärzte, Psychologen, Sozialpädagogen und Me- dizinischen Fachangestellten) besteht. Auch wenn die aktuellen Auswertungen (siehe Anlage) zeigen, dass allein durch den Ausbau im Rahmen des laufenden Landesprojektes die Erreichbarkeit von psychisch belasteten Kindern und Jugendlichen und deren Familien bedarfsgerecht verbessert werden konnte, erweist sich aus fachli- cher Sicht eine Weiterentwicklung der Aktivitäten insbesondere in folgenden Bereichen als sinnvoll und notwendig: Früh einsetzende Hilfen in Kindertagesstätten und Grundschulen Bislang wird der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst nur in Einzelfällen von Kindertages- stätten und Grundschulen in den Einrichtungen vor Ort tätig. Besonders der Übergang vom Kindergarten zur Schule ist aus fachlicher Sicht vulnerabel. Ein gelungener Übergang stellt die Grundlage für eine gelungene Schullaufbahn dar. Kinder- und jugendpsychiatrischer Bedarf sollte daher frühzeitig erkannt werden, Interventionen frühzeitig installiert werden. Bei einer Anzahl von 621 Kölner Kindertagesstätten (220 davon städtisch, der Rest sind freie Träger) spricht die bisherige (geringe) Anzahl der Fälle aus diesen Einrichtungen dafür, dass dieses Feld unterrepräsentiert ist. Zusammenarbeit mit allen Schulformen der weiterführenden Schulen Die Kooperationen mit den Kölner Förderschulen der Schwerpunkte „Emotionale und soziale Entwicklung“ und „Lernen“ sind etabliert. Eine Intensivierung der Kooperationen mit allen Schulformen ist aus fachlicher Sicht sinnvoll, da durch die Inklusion eine Verlagerung aus den Förderschulen in die inkludierenden Schulen erfolgt. Kinder- und Jugendpsychiatrische Beratung in inkludierenden Schulen Im Rahmen vom gemeinsamen Unterricht wächst der Beratungsbedarf an diesen inklusiv ar- beitenden Schulen. Kinder- und jugendpsychiatrische Fachkompetenz wird durch die Lehrer als individuelle Beratung vor Ort zur weiteren Planung angefragt. Durch die veränderte Unter- richtssituation ist eine große Unsicherheit der Lehrer im Umgang mit Kindern im inklusiven Un- terricht zu beobachten. Gesundheitsförderung an Schulen für den Bereich der seelischen Gesundheit Durch Vorträge und Workshops für pädagogische Fachkräfte sollte das Bewusstsein und das Engagement für gesundes psychisches und körperliches Leben und Arbeiten gefördert wer- den. Sensibilisierung der pädagogischen Fachwelt für den Bedarf der „stillen“ Jungen und Mädchen Jugendliche neigen dazu, vieles mit sich alleine auszumachen. Mit Hilfe von Fachtagen z.B. für Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter/-innen, pädagogischen Fachkräften in den Regionalgruppen soll mit Schwerpunktthemen wie „Ängsten und Depressionen“, „Kritische Phasen wie schuli- sche Übergänge“ das frühzeitige Erkennen und Handeln bei Hinweisen auf psychische Auffäl- ligkeiten verbessert werden. 4 Bessere Übergänge für Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischen Problemen Im ambulanten Therapiesektor fehlen niedergelassene Psychotherapeuten mit der Doppelqua- lifikation zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und („Erwachsenen“-) Psychothe- rapeuten, die sich speziell dieser jungen Klientel annehmen. Die Weichen für junge Menschen auf dem Weg ins Erwachsenenalter bedürfen einer besonderen Betreuung und Unterstützung. Auf Grundlage der bislang gewonnen Ergebnisse wird es aus fachlicher Sicht nicht nur als wün- schenswert, sondern als notwendig und sinnvoll erachtet, den im Rahmen des Landesprojektes er- zielten Ausbau des bestehenden Regelangebots „Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst“ nach Projektende auf Dauer weiterzuführen. Nur so kann in der Millionenstadt Köln gemäß den gesetzli- chen Grundlagen nach §§ 1-9, 27 Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) und §§12, 16 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) eine nachhaltige Versorgung mit niederschwelliger kinder- und jugendpsychiatrischer Beratung sowie eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung dieses Angebotes gewährleistet werden. Der Abschlussbericht zum Modul 1 des vom Land NRW geförderten Projektes liegt als Anlage bei. Die Erfahrungen aus über 2,5 Jahren Projektarbeit haben gezeigt, dass es abweichend von der ur- sprünglichen Stellenausstattung auskömmlich ist, wenn die zwei Stadtbezirksteams jeweils mit 0,5 Stelle Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie E 15, Fg. 1 TVöD G, 1,0 Stelle Sozialarbei- ter/in / -pädagog/e/in S 12 TVöD S sowie einer 0,5 Stelle Verwaltungsbeschäftigte/r E 5 TVöD VKA ausgestattet werden. Bereits im Rahmen der Projektplanung wurde der Bedarf für eine 0,5 Stelle Arzthelfer/in E 5 TVöD (neu: nach der neuen EGO 0,5 Stelle Verwaltungsbeschäftigte/r E 5, Fg. 1 TVöD VKA) für die not- wendigen zentralen und koordinierenden Tätigkeiten kalkuliert. Es hat sich gezeigt, dass dieser Be- darf zwingend erforderlich und auskömmlich ist. Dies bedeutet für die Fortführung des Projektes, dass 1,0 Stelle Facharzt/-ärztin für Kinder- und Ju- gendpsychiatrie E 15, Fg. 1 TVöD G, 2,0 Stellen Sozialarbeiter/in / -pädagog/e/in S 12 TVöD S und 1,5 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r E 5 TVöD VKA unbefristet eingerichtet werden müssen (Ver- sorgungsregionen Kalk, Mülheim, übrige Bezirke). Der flächendeckende Ausbau dieses Angebotes in den übrigen Stadtbezirken ist als strategisches Projekt des Dezernates V – Soziales, Integration und Umwelt – ab dem Jahr 2018 geplant und steht insoweit unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung (zur Zeit nicht gesichert). Deckung Zur Wiederbeschaffung der derzeit vorhandenen Arbeitsplatzausstattungen werden für Investitions- auszahlungen bei Finanzstelle 0000-0701-0701-0-0001 -Beschaffung beweglichen Anlagevermö- gens- rd. 22.929 € veranschlagt, die ab den Haushalten 2018 ff. sukzessive für entsprechende Er- satzbeschaffungen auszahlungswirksam werden. Für die Durchführung des Projektes werden im Haushalt 2017 ergebniswirksame Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt rd. 215.600 € benötigt, die sich wie folgt aufteilen: Teilplanzeile 11 -Personalaufwendungen- in Höhe von 178.307 € Teilplanzeile 13 -Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen- in Höhe von 35.293 € Teilplanzeile 15 -Aufwendungen für Abschreibungen- in Höhe von 1.968 € Der Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von rd. 215.600 € wird finanziert durch Einsparungen innerhalb desselben Teilergebnisplans 0701 -Gesundheitsdienste-, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen- bei der noch nicht umgesetzten Maßnahme „Drogenhilfeangebot mit Dro- genkonsumraum um den Neumarkt“. 5 Begründung der Dringlichkeit Das landesfinanzierte Projekt läuft am 31.05.2017 aus. Schon aus fachlicher Sicht ist es notwendig, dass das bisherige Projekt nahtlos im Regelbetrieb weitergeführt wird und die dort tätigen Mitarbeite- rinnen so früh wie möglich über ihre berufliche Zukunft Bescheid wissen. Hinzu kommt, dass im Pro- jekt auch eine befristet beschäftigte Mitarbeiterin tätig ist, die sich im Falle der Einstellung des Projek- tes frühzeitig um eine andere Stelle bemühen muss. Aufgrund der schwierigen Personalgewinnung ist für eine rechtzeitige Vertragsverlängerung eine Rechtssicherheit durch einen gefassten Ratsbeschluss zwingend erforderlich. Der Beratungszyklus mit einer Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 18.05.2017 ist hierfür zu spät. Im aktuellen Beratungszyklus können nicht alle vorberatenden Ausschüsse erreicht werden. Eine frühzeitigere Vorlage war vor dem Hintergrund der Haushaltssituation und daraus resultierender Abstimmungsbedarfe nicht möglich. Anlagen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0216/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27