2348/2021
Stellungnahme zur Anfrage AN/1437/2021 SPD Fraktion
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/112/2 AN/1437/2021 Vorlagen-Nummer 21.06.2021 2348/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 21.06.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.09.2021 Stellungnahme zur Anfrage AN/1437/2021 SPD Fraktion Mit Anfrage AN/1437/2021 zum Thema „Homeoffice in der Coronapandemie: Auswirkungen auf die Gleichstellung?“ der SPD-Fraktion wurden untenstehende Fragen eingereicht, welche die Verwaltung gerne wie folgt beantwortet. 1. In welchem Umfang haben Frauen gegenüber Männern seit dem ersten Lockdown zusätzlich vom Homeoffice Gebrauch gemacht? Gemäß einer dem Personal- und Verwaltungsmanagement vorliegenden Auswertung für den Controlling-Bericht zum Gleichstellungsplan wurden folgende Zahlen zur Entwicklung der An- zahl der mobilen Arbeitsplätze ermittelt: Frauen (Stand 18.03.2020) Männer (Stand 18.03.2020) Gesamt cDesk 3.005 2.270 5.275 VPN 766 861 1.627 Gesamt 3.771 3.131 6.902 Frauen (Stand 01.10.2020) Männer (Stand 01.10.2020) Gesamt cDesk 5.228 3.689 8.917 VPN 1.156 1.298 2.454 Gesamt 6.384 4.987 11.371 Frauen (Stand 18.02.2021) Männer (Stand 18.02.2021) Gesamt cDesk 6.937 4.454 11.391 VPN 1.502 1.579 3.081 Gesamt 8.439 6.033 14.472 VPN steht hierbei für dienstliche Notebooks, cDesk für die Nutzung privater Endgeräte mit ge- sichertem Zugriff auf die persönliche Arbeitsumgebung. Geringfügige Abweichungen können sich zum Beispiel dadurch ergeben, dass Mitarbeitende bereits vor Corona über cDesk zugrei- fen konnten und nun in Einzelfällen zusätzlich mit einem VPN-Notebook ausgestattet wurden. Eine Aussage darüber, in welchem Ausmaß Homeoffice tatsächlich von den Mitarbeitenden genutzt wird, kann leider nicht getroffen werden. Dies wird dezentral in den Dienststellen ge- 2 regelt und nicht gesondert erfasst. Eine Auswertung über die Arbeitszeiterfassung lässt keine validen Aussagen zu, da „mobiles Arbeiten“ auch bei Zugriff von außen kein technisches Pflichtfeld im System ist und von vielen Mitarbeitenden nicht angegeben wird. 2. Wie viele Arbeitszeitreduzierungen oder Freistellungen wurden seit dem Lockdown beantragt? (Bitte schlüsseln Sie hier das Verhältnis von Frauen gegenüber Männern auf.) Aufgrund der Kurzfristigkeit der zu ermittelnden Ergebnisse konnten nur Arbeitszeitreduzie- rungen berücksichtigt werden, die 10 Wochen-Arbeitsstunden oder weniger betragen. Für die- se steht technisch eine Standardauswertung zur Verfügung. Darüber hinausgehende Angaben bedürfen einer zeitintensiveren technischen Vorbereitung. Anzahl genehmigter Arbeitszeitreduzierungen <= 10 Stunden seit 16.03.2020 Frauen Männer Gesamtergebnis Befristete Reduzierungen 261 74 335 Unbefristete Reduzie- rungen 730 183 913 Gesamt 991 257 1.248 Anzahl der genehmigten Freistellungen seit 16.03.2020: Frauen Männer Gesamtergebnis Elternzeit 513 259 772 Sonderurlaub unbe- zahlt 596 209 805 Gesamt 1.109 468 1.577 In einigen Fällen haben Beschäftigte mehrfach Anträge eingereicht. Die Anzahl der einge- reichten Anträge entspricht somit nicht der Zahl der Beschäftigten, die wie der Vollständigkeit halber ebenfalls auflisten: Anzahl der Beschäftigten, für welche Freistellungen seit 16.03.2020 genehmigt wurden: Frauen Männer Gesamtergebnis Elternzeit 503 221 724 Sonderurlaub unbe- zahlt 358 112 470 Gesamt 861 333 1.194 3. Sind die Arbeitsreduzierungen mit einer Befristung vorgesehen? (Bitte schlüsseln Sie hier das Verhältnis von Frauen gegenüber Männern auf.) Zum Anteil der befristeten und unbefristeten Arbeitszeitreduzierungen s. Tabelle unter 2. 4. Welche unterstützenden Maßnahmen plant die Verwaltung, um Frauen Aufstiegschancen zu bieten, die aus Gründen der Kinderbetreuung Homeoffice, Teilzeit- oder Freistellungsmodelle gewählt haben und die von dieser Möglichkeit weiter Gebrauch machen möchten? Die Personalentwicklung stellt bereits ein Fortbildungsangebot für Teilzeitkräfte zur Verfügung. Das Angebot wird sukzessive erweitert. Derzeit werden viele Online Seminare angeboten, je nach Pandemie-Entwicklung werden die Fortbildungsangebote auch wieder in Präsenz statt- finden. An dem weiteren Ausbau und der Intensivierung der bestehenden Möglichkeiten für digitale Fortbildungsveranstaltungen wird kontinuierlich gearbeitet. Dies vergrößert schon jetzt und 3 auch zukünftig die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung aus dem Home Office heraus. Aktuell findet die Durchführung eines städtischen Mentoring-Projektes für Frauen und Männer in Teilzeit statt. An Qualifizierungsmaßnahmen wie beispielsweise Aufstiegsqualifizierungen können sowohl Vollzeit-, als auch Teilzeit-Beschäftigte teilnehmen. Für in Teilzeit beschäftigte Personen werden je nach Bedarf individuelle Möglichkeiten und spezielle Regelungen ge- schaffen, um eine chancengleiche Teilnahme zu gewährleisten. Alle angebotenen Instrumente der Personalentwicklung neben den Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise Coaching, Supervision und Beratungsangebote können auch in Teilzeitbe- schäftigung und aus dem Homeoffice angenommen werden. Derzeit wird an der Veröffentlichung einer Online-Broschüre zum Thema „Führen in Teilzeit“ gearbeitet. Darüber hinaus sind spezielle Angebote für beurlaubte Personen geplant, der ziel- gruppengenaue Bedarf wird derzeit festgestellt. 5. Wie sehen diese Zahlen bei den Unternehmen mit städtischer Beteiligung aus? Hierzu kann keine Aussage getroffen werden, da der Stadtverwaltung die erforderlichen Daten nicht vorliegen. Gez. i.V. Prof. Dr. Diemert für Dezernat I
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2348/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 20.07.2021
- Erstellt
- 17.06.2021 09:55