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Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2019

Beschlussvorlage Ausschuss 2844/2019 vom 28.08.2019

Stand: Am 08.10.2019 im Ausschuss Kunst und Kultur ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage zu 2844-2019 - HH-neutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2019

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    Anlage zu 2844/2019 -Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2019 Bezeichnung Sachkonto Ist Betrag Sachkonto Soll Betrag Sommer Köln 531700 -40.000 € 529900 40.000 € Stadtraummanagement (Ebertplatz) 531700 -25.000 € 529900 25.000 € Rolltreppen Ebertplatz 531700 -57.500 € 529900 57.500 € -82.500 € 82.500 € Plakatierung Kunstsäulen über Ströer 531700 -12.600 € 529900 12.600 € Betreuung Gastateliers / Fachbeirat 531700 -4.000 € 529900 4.000 € Druck Katalog Galata Istanbul Stipendiaten, Elba Druckerei (Biku) 531700 -6.900 € 529900 6.900 € -23.500 € 23.500 € Kulturentwicklungsplan 531700 -200.000 € 529300 200.000 € Gesamt -346.000 € 346.000 € Kulturförderung Dez. VII Förderung von Theaterproduktionen inkl. Kinder- und Jugendtheater Ebertplatz- Weiterentwicklung Interimskonzept Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 2844/2019 Freigabedatum 28.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2019 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur genehmigt zur Aufrechterhaltung der Liquidität die haushaltsneutrale Umschichtung von 346.000 Euro innerhalb des Teilplans 0416 – Kulturförderung aus der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit Verwendung der Mittel gemäß der beigefügten Anlage. Finanzausschuss 23.09.2019 Ausschuss Kunst und Kultur 08.10.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Gemäß § 8 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzei- le 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetrages auf einzelne Zuwendungsempfän- ger/Projekte vorgenommen wurde. Für die Mittelverwendung im Teilplan 0416 – Kulturförderung sind folgende Einzelpositionen von die- ser Regelung tangiert, da aus diesen anteilig eine haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel in fol- gender Höhe notwendig ist: Förderung von Theaterproduktionen inkl. Kinder- - 40.000 Euro und Jugendtheater Ebertplatz- Weiterentwicklung Interimskonzept - 82.500 Euro Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen - 23.500 Euro Kulturförderung Dez. VII - 200.000 Euro Gesamt - 346.000 Euro Die haushaltsneutrale Umschichtung aus den genannten Einzelpositionen in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen ist notwendig, um die Liquidität in der Teilplanzeile zu gewährleisten. Die Mittel werden weiterhin zur Kulturförderung eingesetzt, können jedoch aufgrund ihrer Verwen- dung nicht als Zuschüsse ausgezahlt werden, da es sich um Ansprüche aus (Honorar-) Verträgen und Beauftragungen für Dienstleistungen handelt. Daher sind die Auszahlungen zwingend aus den Sachkonten der Teilplanzeile 13 zu tätigen, um die sachkontengerechte Buchung sicherzustellen. Der Zusatzaufwand in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen kann nicht mit den vorhandenen Mitteln kompensiert werden, da diese größtenteils zweckgebunden sind und für die allgemeine Bewirtschaftung benötigt werden.

Beratungsverlauf

  1. 23.09.2019

    Finanzausschuss

    TOP 10.9, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 08.10.2019 zuletzt

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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