Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2019
Beschlussvorlage Ausschuss 2844/2019 vom 28.08.2019
Stand: Am 08.10.2019 im Ausschuss Kunst und Kultur ungeändert beschlossen.
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Anlage zu 2844-2019 - HH-neutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2019
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Anlage zu 2844/2019 -Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2019 Bezeichnung Sachkonto Ist Betrag Sachkonto Soll Betrag Sommer Köln 531700 -40.000 € 529900 40.000 € Stadtraummanagement (Ebertplatz) 531700 -25.000 € 529900 25.000 € Rolltreppen Ebertplatz 531700 -57.500 € 529900 57.500 € -82.500 € 82.500 € Plakatierung Kunstsäulen über Ströer 531700 -12.600 € 529900 12.600 € Betreuung Gastateliers / Fachbeirat 531700 -4.000 € 529900 4.000 € Druck Katalog Galata Istanbul Stipendiaten, Elba Druckerei (Biku) 531700 -6.900 € 529900 6.900 € -23.500 € 23.500 € Kulturentwicklungsplan 531700 -200.000 € 529300 200.000 € Gesamt -346.000 € 346.000 € Kulturförderung Dez. VII Förderung von Theaterproduktionen inkl. Kinder- und Jugendtheater Ebertplatz- Weiterentwicklung Interimskonzept Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 2844/2019 Freigabedatum 28.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2019 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur genehmigt zur Aufrechterhaltung der Liquidität die haushaltsneutrale Umschichtung von 346.000 Euro innerhalb des Teilplans 0416 – Kulturförderung aus der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit Verwendung der Mittel gemäß der beigefügten Anlage. Finanzausschuss 23.09.2019 Ausschuss Kunst und Kultur 08.10.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Gemäß § 8 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzei- le 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetrages auf einzelne Zuwendungsempfän- ger/Projekte vorgenommen wurde. Für die Mittelverwendung im Teilplan 0416 – Kulturförderung sind folgende Einzelpositionen von die- ser Regelung tangiert, da aus diesen anteilig eine haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel in fol- gender Höhe notwendig ist: Förderung von Theaterproduktionen inkl. Kinder- - 40.000 Euro und Jugendtheater Ebertplatz- Weiterentwicklung Interimskonzept - 82.500 Euro Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen - 23.500 Euro Kulturförderung Dez. VII - 200.000 Euro Gesamt - 346.000 Euro Die haushaltsneutrale Umschichtung aus den genannten Einzelpositionen in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen ist notwendig, um die Liquidität in der Teilplanzeile zu gewährleisten. Die Mittel werden weiterhin zur Kulturförderung eingesetzt, können jedoch aufgrund ihrer Verwen- dung nicht als Zuschüsse ausgezahlt werden, da es sich um Ansprüche aus (Honorar-) Verträgen und Beauftragungen für Dienstleistungen handelt. Daher sind die Auszahlungen zwingend aus den Sachkonten der Teilplanzeile 13 zu tätigen, um die sachkontengerechte Buchung sicherzustellen. Der Zusatzaufwand in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen kann nicht mit den vorhandenen Mitteln kompensiert werden, da diese größtenteils zweckgebunden sind und für die allgemeine Bewirtschaftung benötigt werden.
Beratungsverlauf
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08.10.2019 zuletzt
TOP 4.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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