2486/2020
Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten inklusive Interimsbauten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1 - Erweiterter Planungsbeschluss
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Anlage 3 - Luftbild
457 Zeichen
80m604020 0 Mittelpunkt: [354394,5645322] 1:2000 Gymnasium Kreuzgasse - Luftbild Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 06.08.2020 Anlage 3
Anlage 9 Dringlichkeitsentscheidung BV Ehrenfeld
12472 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
2486/2020/1
Freigabedatum
03.02.2021
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die
Bezirksvertretung
Betreff
Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs
Sporthalleneinheiten inklusive Interimsbauten für das Gymnasium Kreuzgasse,
Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln - Erweiterter Planungsbeschluss
Gremium Datum
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.03.2021
Zur weiteren Auftragsvergabe muss zwingend Planungssicherheit sichergestellt sein. Die ermittelten
Mehraufwendungen müssen überdies quantitativ und qualitativ vom Rat legitimiert werden. Dies ist
notwendig, um das Fortschreiten der Planung zu gewährleisten und eine Verzögerung im Projekt auf-
grund von fehlenden Haushaltsmitteln zu verhindern.
Da die Sitzung der Bezirksvertretung am 1. Februar coronabedingt ausfällt ist eine Dringlichkeitsent-
scheidung einzuholen, weil eine vorherige Beteiligung der zuständigen Bezirksvertretung nach der
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln erforderlich ist.
Beschluss:
Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung
mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben für die Planungskosten in Höhe von
rund 2.386.250 Euro zur Kenntnis und beschließt die Erweiterung des ursprünglichen Planungsbe-
schlusses (3782/2014). Er beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung eines Neubautraktes und
einer 3-fach-Sporthalle sowie drei zusätzlichen Sporthalleneinheiten (einschließlich 2 Sporthallenein-
heiten für den Bedarf des Berufskollegs Weinsbergstraße) inklusive zusätzlicher Funktionsräume für
die Außensportanlage, zusätzlicher allgemeiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume, die
eine Zügigkeitserhöhung ermöglichen sowie einer Generalinstandsetzung inklusive Interimsbauten.
Hierfür ist der Abriss der Trakte C (1-fach-Turnhalle), D (3-fach-Sporthalle) und E (Unterrichtsräume)
zur Errichtung der Neubauten erforderlich.
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI betragen nach vorläufiger Kosten-
schätzung rund 3.400.000 Euro (statt bisher rund 1.013.750 Euro).
Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten in Höhe von rund 2.266.700
Euro sind im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben veranschlagt und in
Höhe von rund 1.133.300 Euro im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufga-
ben zusätzlich zu veranschlagen.“
Datum Abstimmungsergebnis
Unterschrift Unterschrift
03.02.2021 zugestimmt gez. Spelthann gez. Hanselmann
ANLAGE 9
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rund 3.400.000 €
(HJ 2021: 2.266.700 €, HJ 2022: 1.133.300 €)
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem
Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt.
Mit Planungsbeschluss 3782/2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung zur Errichtung eines
Erweiterungsbaus für das Gymnasium Kreuzgasse im Rahmen der bestehenden 4-Zügigkeit in der
Sekundarstufe I und der bestehenden 6-Zügigkeit in der Sekundarstufe II und eines Neubaus einer 2-
fach Turnhalle für das Berufskolleg Ehrenfeld inklusive zusätzlicher Funktionsräume für die Außen-
sportanlage aufzunehmen. Es sollen zusätzliche Räume für die Verwaltung, individuelle schulische
Angebote, inklusiven Unterricht und Differenzierungsflächen geschaffen und der bestehende Bedarf
an Klassen- und Fachräumen gedeckt werden. Eine Zügigkeitserweiterung wurde jedoch aufgrund
der Gegebenheiten vor Ort als nicht realisierbar eingeschätzt. Auf dem für die zu errichtende 2-fach
Turnhalle vorgesehenen Bauplatz befindet sich derzeit noch eine aufgrund von statischen Mängeln
stillgelegte 1-fach-Turnhalle (Trakt C), die im Rahmen der Baumaßnahme oder gegebenenfalls vorab
abgebrochen werden soll.
Das Schulgrundstück befindet sich im inneren Grüngürtel und ist gemäß Bebauungsplan 65450/04
als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Es wird begrenzt durch öffentliche Grünflächen
(Landschaftsschutzgebiet) und die Innere Kanalstraße. Auf der Fläche für den Gemeinbedarf befindet
sich in südlicher Richtung eine Sportanlage, welche ins Landschaftsschutzgebiet hineinreicht und
deren Standort erhalten bleiben soll.
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Im Rahmen der Planung wurde festgestellt, dass der ursprünglich vorgesehene Planungsansatz einer
Erweiterung des bestehenden Gebäudeensembles mehrere Konflikte birgt:
Aufgrund der beengten Grundstückssituation wäre eine Überschreitung der im Bebauungsplan
festgesetzten Baugrenzen in nördlicher und südlicher Richtung in das Landschaftsschutzge-
biet erforderlich.
Ein Erweiterungsbau müsste in nördlicher Richtung nah an eine städtebaulich besonders prä-
gende Baumgruppe in der Grünfläche an der Vogelsanger Straße heranrücken, die besondere
Maßnahmen im Wurzelbereich erforderlich machen würde.
Durch den nördlichen Bereich verläuft eine Kabelkanaltrasse, deren Verlegung für den
Erweiterungsbau erforderlich wäre und zusätzliche Kosten verursachen würde.
Da eine Erweiterungsmaßnahme nach ursprünglichem Planungsansatz in verhältnismäßig
viele Bauabschnitte gegliedert werden müsste, würde sich die Bauzeit gegenüber Maßnah-
men ähnlicher Größe deutlich verlängern.
Der Aufwand von Zeit und Kosten der Gesamtmaßnahme wäre gegenüber dem
Flächengewinn verhältnismäßig groß.
Die grundsätzliche Umsetzung des ursprünglichen Bausolls könnte durch die
planungsrechtlichen Konflikte gefährdet werden.
Aufgrund der vorgenannten Konflikte wurde eine neue Planungsvariante entwickelt, die schneller fer-
tig zu stellen ist, mehr Nutzfläche bereitstellt und aufgrund kompakterer Bauweise deutlich weniger
planungsrechtliche Risiken birgt (siehe Anlage 1 – Präsentation). Die Variante sieht den Abriss der
Trakte D (3-fach-Sporthalle) und E (Unterrichtsräume) vor. Anstatt diese unter hohem Aufwand in-
stand zu setzen kann das nach Abriss zur Verfügung stehende Baufeld zur Errichtung eines größeren
Bauvolumens für Unterrichtsräume und Mensa sowie für die notwendigen Sportflächen genutzt wer-
den. Dem damaligen Planungsbeschluss lagen die Erfordernisse für ein Gymnasium mit verkürzter
Schulzeit (G8) zugrunde. Durch die Bereitstellung von zusätzlicher Nutzfläche kann optimierter Raum
für G9 geschaffen und eine Zügigkeitserweiterung mit Umsetzung von modernen pädagogischen
Raumkonzepten ermöglicht werden, für die in der ursprünglichen Planungskonzeption keine ausrei-
chende Grundstücksfläche zur Verfügung steht.
Die denkmalgeschützten Gebäudetrakte A und B bleiben erhalten und werden instand gesetzt.
Hierzu sollen alle inneren Oberflächen saniert und erneuert, Maßnahmen zur Raumakustik unter
Berücksichtigung des Einbaus einer Sprachalarmierungsanlage umgesetzt und außerdem die Ge-
bäudetechnik dem heutigen Stand der Technik angepasst werden. Der Brandschutz ist zu ertüchtigen
und vorhandene Mängel zu beseitigen. Die barrierefreie Erschließung aller Bereiche der Trakte ist
herzustellen. Weiterhin sollen im Inneren der Gebäude auch bauliche Grundrissanpassungen zur
Umsetzung moderner Lernkonzepte sowie zur Neuordnung des Verwaltungsbereichs vorgenommen
werden. Alle Sanitärräume sollen erneuert und nach Erfordernis umgebaut werden.
Durch den geänderten Bauablauf der neuen Planungsvariante kann die Bauzeit deutlich reduziert
werden, was eine geringere Belastung im Schulbetrieb ermöglicht. Die Verwaltung schlägt vor, die
Fertigstellung durch die Vergabe der Bauleistungen an ein Generalunternehmen weiter zu beschleu-
nigen. Eine Beschlussfassung hierüber kann zum Baubeschluss nach Abschluss der Leistungsphase
3 HOAI erfolgen.
Die Baukosten und die Planungskosten der neuen Variante haben sich im Vergleich zur alten erhöht.
Das liegt unter anderem an der Einbeziehung der Generalinstandsetzung aller Trakte, der Erhöhung
der Nutzfläche (Zügigkeitserweiterung), dem Abbruch der Bestandsgebäude sowie der Stellung von
Interimsbauten.
Dies hat zur Folge, dass die bereitgestellten Mittel gemäß Planungsbeschluss 3782/2014 die
erforderlichen Honorarkosten für die neue Variante nicht abdecken.
Aus einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung ergibt sich ein Kostenverhältnis von 84% der alten Variante
gegenüber der neuen (siehe Anlage 1 – Präsentation). Insbesondere aufgrund des Gewinns an Nutz-
fläche, die eine Zügigkeitserweiterung ermöglicht, und des höheren energetischen Einsparpotentials
durch den größeren Neubauanteil am Gesamtvolumen der Schule, wird die neue Planungsvariante
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als wirtschaftlich beurteilt.
Energiestandard
Neue Gebäudetrakte sollen gemäß den städtischen Energieleitlinien vom 06.11.2017 in
Passivhausbauweise geplant und errichtet werden.
Die Fassaden der denkmalgeschützten Gebäudetrakte A und B sind nicht Teil der geplanten
Generalinstandsetzung, da diese bereits instand gesetzt wurden.
Haushaltsbewirtschaftung in der Corona Krise
Durch den Abriss und Neubau wird die gesetzliche Bereitstellungspflicht von Schulanlagen, Gebäu-
den, Einrichtungen und Lehrmitteln gemäß §79 Schulgesetz NRW durch den Schulträger erfüllt.
Zur weiteren Auftragsvergabe muss zwingend Planungssicherheit hergestellt sein. Die ermittelten
Mehraufwendungen müssen quantitativ und qualitativ durch den Rat legitimiert werden.
Finanzierung
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger
Kostenschätzung auf rund 3.400.000 Euro (statt bisher rund 1.013.750 Euro).
Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt in Höhe von rund 2.266.700 Euro im Haushaltsjahr 2021
aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen und in Höhe von rund 1.133.300 Euro im Haushaltsjahr
2022 aus zusätzlich zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen.
Befreiungsvoraussetzungen
Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wurde eingeholt und liegt als Anlage 6 dieser
Beschlussvorlage bei.
Weiterer Ablauf
Nach erfolgtem Ratsbeschluss erfolgt die Vorbereitung und Planung bis einschließlich Leistungspha-
se 3 nach HOAI mit einer geschätzten Dauer von 12 Monaten.
Das Ergebnis der Planung wird dem Rat vorgelegt. Inhalt der Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe
aufgrund der Kostenberechnung nach Leistungsphase 3 der HOAI sein sowie ein Entscheidungsvor-
schlag zur Umsetzung der Baumaßnahmen durch ein Generalunternehmen.
Nach erfolgtem Baubeschluss erfolgt die Ausführungs- und Genehmigungsplanung sowie die
Ausschreibung und Vergabe.
Nach erteilter Baugenehmigung erfolgt die Bauausführung. Dies wird voraussichtlich rund 60 Monate
dauern.
Anlagen
Anlage 1 – Präsentation Gegenüberstellung der Planungsvarianten
inklusive Kostenannahme und Ablaufplan
Anlage 2 – Lageplan
Anlage 3 – Luftbild
Anlage 4 – Bebauungsplan
Anlage 5 – Landschaftsplan
Anlage 6 – Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
Anlage 1 - Präsentation
6264 Zeichen
BIM-Pilotprojekt 3. Bauherren Jour fixe Köln, 01.07.2020 Anlage 1 Inhaltsangabe • Bestand und alte Planungsvariante • Vorstellung neue Planungsvariante • Gemeinsamkeit • Gegenüberstellung • SWOT-Analyse und Entscheidungsmatrix 3 Vogelperspektive_ Bestand 4 Vogelperspektive_ Massenstudie „Alte Planungsvariante“ Stand 30.03.2020 5 Vogelperspektive_ Massenstudie „Neue Planungsvariante“ 6 Neue Planungsvariante_ Modellfotos 7 Gemeinsamkeit_ Vorzeitiger Abbruch Gymnastikhalle 8 Gemeinsamkeit_ Interim I - Auslagerung E-Trakt (24 Klassenräume), Auslagerung Turnhalle 9 Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Planungsrecht Geschossigkeit Neue Planungsvariante: weniger planungsrechtliche Konflikte Leitungsrecht Baugrenze Geschossigkeit Baugrenze Wurzeluntersuchung Landschaftsschutz 10 Neue Planungsvariante: Mehrgewinn BGF: 2226 m² - Mehrgewinn Schulhoffläche: 1242 m² Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Flächen: BGF, Schulhof Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante 11 Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_Zügigkeit Neue Planungsvariante Neue Planungsvariante: Erhöhung der Zügigkeit möglich – Abstimmung 40 erforderlich Alte Planungsvariante (soll) 5 Züge? 7 Z üge? (ist) Differenz soll/ist: ca. 300m² NF 12 Inkl. Baukostenindex und GU-Zuschlag 20% Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Kosten Differenz: 13.842.616 € brutto - Kostenverhältnis GI zu Neubau: 84 % Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante 73.285.335 € brutto 87.127.951 € brutto • Gesamtkosten mit GU-Zuschlag: • Gesamtkosten mit GU-Zuschlag: Quadratmeterpreis: 1.930 €/m² brutto Raummeterpreis: 465 €/m³ brutto • Kostenkennwerte KG 300+400 ohne GU-Zuschlag • Kostenkennwerte KG 300+400 ohne GU-Zuschlag: Quadratmeterpreis: 2.066 €/m² brutto Raummeterpreis: 489 €/m³ brutto Inkl. Baukostenindex und GU-Zuschlag 20% • GU-Zuschlag 20%: 8.081.925 € brutto • GU-Zuschlag 20%: 9.545.498 € brutto • Gesamtkosten ohne GU-Zuschlag: 65.203.410 € brutto • Gesamtkosten ohne GU-Zuschlag: 77.582.454 € brutto 13 Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Kosten Erschwerte Baustellenandienung Summe Summe Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante Kosten inkl. Baukostenindex Kosten inkl. Baukostenindex 14 Neue Planungsvariante - Zeitersparnis mind. 1 Jahr Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Terminplan 15 Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Terminplan Ablaufpiktogramme 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 • Weniger Fläche als im Musterraumprogramm • Kompromisslösung zur G9 Nutzung • Keine Umsetzung moderner räumlicher Lehr- und Lernkonzepte • Zusätzliche Kosten durch Verlegung der Trasse von Rheinenergie • Geringerer energetischer Standard durch höheren Altbauanteil • Planungsrecht mit Ämtern vorabgestimmt • Beschluss und Genehmigung für Abriss Gymnastikhalle entfällt • Drohende Zeitverzögerung u. Kostensteigerung durch - Eingriff ins Landschaftsschutzgebiet - Eingriff in geschützten Baumbestand - Mehr Risiken durch höheren Altbauanteil - Schadstoffsanierung • Hohe Belastung Schulbetrieb durch längere Bauzeit und Streuung Baumaßnahmen auf Schulgelände • Erneute Abstimmung mit Denkmalpflege erforderlich • Risiko GU-Vergabe – Mittelstandsförderung + kein Marktpartner, aufgrund des hohen Sanierungsanteils CHANCEN RISIKEN 16 SWOT-Analyse_ Alte Planungsvariante STÄRKEN SCHWÄCHEN • Keine • Kürzere Bauzeit • Flächengewinn 2200 m² BGF • mögliche Zügigkeitserweiterung • Kompaktere Baumasse , geringere Flächenversiegelung, geringere Erschließungsflächen • Weniger planungsrechtliche Klärung notwendig • Umsetzung moderner Lern- u. Lehrkonzepte • Auf Nutzerwünsche eingehen • Zeitersparnis u.a. durch vorgefertigte Bauteile • Weniger Risiken durch geringeren Altbauanteil • Positive Außenwirkung durch Neubau • Geringere Belastung des Schulbetriebes • Verbesserter Baustellenablauf durch günstigere Baustellenlogistik möglich • Vertragsaufhebung oder –rüge durch erhebliche Planungsänderung möglich • Erneute Abstimmung mit Denkmalpflege erforderlich • Risiko GU-Vergabe – Mittelstandsförderung • Vertragsaufhebung oder –rüge durch erhebliche • Höhere Kosten , jedoch weniger Unwägbarkeiten durch geringeren Altbauanteil. Kosten GI jedoch 84% von Kosten Neubau. CHANCEN RISIKEN 17 SWOT-Analyse_ Neue Planungsvariante STÄRKEN SCHWÄCHEN 18 Entscheidungsmatrix Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante Qualitäten Planungsrecht • Aufwendige Klärung notwendig • Eingriff in geschützten Baumbestand • Trassenverlegung Abstimmung Rheinenergie • Genehmigungsfähigkeit nicht eindeutig Weniger planungsrechtliche Klärung notwendig, Weniger Eingriffe in geschützten Baumbestand, Keine Trassenverlegung notwendig Flächen/G9 • Minimallösung, Kompromisslösungen zur G9 Nutzung aufgrund des hohen Altbauanteils • Verringerung der Schulhoffläche • Flächengewinn, weniger Kompromisse G9 • Vergrößerte Schulhoffläche, • Umsetzung moderner Lern- u. Lehrkonzepte Zügigkeit • Keine Erhöhung der Zügigkeit möglich • Mögliche Zügigkeitserweiterung–Abstimmung mit 40 Allgemein • Geringerer energetischer Standard durch höheren Altbauanteil • Große Belastung des Schulbetriebs • Umsetzung moderner Lern- u. Lehrkonzepte • Auf Nutzerwünsche eingehen • Geringere Belastung des Schulbetriebs Kosten Gesamtkosten • Geringere Kosten, jedoch mehr Unwägbarkeiten durch großen Altbauanteil sowie Trassenverlegung Rheinenergie • Höhere Kosten, jedoch weniger Unwägbarkeiten durch geringeren Altbauanteil. Kosten GI 84% von Kosten Neubau. Termine Bauzeit • Längere Bauzeit, mehr Unwägbarkeiten Bestand • Schwierige Baustellenandienung durch Streuung auf Gelände • Kürzere Bauzeit • effektivere Umsetzung der BIM-Arbeitsmethode durch größeren Neubauanteil, • Bessere Baustellen-Andienung | Logistik Zeit allgemein • Zeitverzögerung von mindestens 1 Jahr + mögliche Verzögerungen durch großen Altbauanteil und planungsrechtliche Konflikte • Zeiteinsparung von mindestens einem Jahr - + positiv negativ Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Entscheidungsmatrix
Anlage 6 - Befreiung Bestätigung 57_geschwärzt
903 Zeichen
Anlage 6 04.12.2020 57 571/12 An 260-7 263-12 Vorhaben: Interimsstandort Gymnasium Kreuzgasse (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 949 und Gemarkung Müngersdorf, Flur 68, Flurstück 1316) Hier: Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, die Untere Naturschutzbehörde erteilte der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln am 04.12.2020 eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans zur temporären Aufstellung von Con- taineraufbauten für die Fortführung des Schulbetriebs. Die Interimsgebäude sollen für einen Ze itraum von 5 Jahren, im Rahmen der Neubaumaßnahme des Gymnasiums Kreuzgasse, auf der Fläche der südlich angrenzenden Sportanlage aufgestellt werden. Der Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans wurde vom Naturschutzbeirat der Unteren Naturschutzbehörde in der Sitzung vom 30.11.2020 zugestimmt. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 8, FA 01-02-2021 - Auszug zu 2486-2020
2044 Zeichen
Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 02.02.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 01.02.2021 öffentlich 10.12 Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten inklusive Interimsbauten für das Gym- nasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln - Erweiterter Pla- nungsbeschluss 2486/2020 Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat – unter Vorbehalt einer unveränderten Zustimmung der Bezirksvertretung Ehrenfeld - wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben für die Planungskosten in Höhe von rund 2.386.250 Euro zur Kenntnis und beschließt die Erweiterung des ursprünglichen Planungsbeschlusses (3782/2014). Er beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung eines Neubautraktes und einer 3-fach-Sporthalle sowie drei zusätzli- chen Sporthalleneinheiten (einschließlich 2 Sporthalleneinheiten für den Bedarf des Berufskollegs Weinsbergstraße) inklusive zusätzlicher Funktionsräume für die Au- ßensportanlage, zusätzlicher allgemeiner und naturwissenschaftlicher Unterrichts- räume, die eine Zügigkeitserhöhung ermöglichen sowie einer Generalinstandsetzung inklusive Interimsbauten. Hierfür ist der Abriss der Trakte C (1-fach-Turnhalle), D (3 - fach-Sporthalle) und E (Unterrichtsräume) zur Errichtung der Neubauten erforderlich. Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI betragen nach vorläu- figer Kostenschätzung rund 3.400.000 Euro (statt bisher rund 1.013.750 Euro). Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten in Höhe von rund 2.266.700 Euro sind im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträ- geraufgaben veranschlagt und in Höhe von rund 1.133.300 Euro im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zusätzlich zu veranschlagen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 7 - Beantwortung von Fragen
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1 Anlage 7 zu 2486/2020 Gymnasium Kreuzgasse – Beantwortung von Nachfragen In der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 18.01.2021 wurden folgende Anfragen zur Beantwortung eingereicht. Schriftlich eingereichte Anmerkung der SPD-Fraktion 1. Lässt sich eine unmittelbare Zuwegung für die Schülerinnen und Schüler von der Weinsbergstraße über die Innere Kanalstraße zum Inneren Grüngürtel einrichten, um die Wege zur Turnhalle des Berufskollegs Weinsbergstraße zu verkürzen? Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der weiteren Planung wird die Zuwegung von der Weinsbergstraße berücksichtigt und weiter verfolgt. 2. Für die Mithilfe des Fördervereins der Schule finanzierte Bühnentechnik in der Aula im Wert von rund 30.000 Euro fordert die Verwaltung aktuell aus Brandschutzgründen den Rückbau. Die Schule hat großes Interesse an einer guten technischen Ausstattung der Aula, um Veranstaltungen (auch außerschulische) dort möglich zu machen. Gibt es Gespräche zwischen Verwaltung und Schule, um hier zu einem tragbaren Kompromiss zu finden? Welche Übergangslösung bis zur Umsetzung des Neubaus kann die Verwaltung der Schule anbieten? Antwort der Verwaltung: Dem Förderverein wurde angeboten, im Rahmen eines Ortstermins technische Fragen zu klären und mögliche Lösungsansätze zu besprechen. 3. Die in der Vorlage erwähnten modernen pädagogischen Raumkonzepte sind vielen neuen Ratsmitgliedern noch nicht bekannt. Es wird angeregt, diese in einer der nächsten Sitzungen von der Verwaltung vorstellen zu lassen. Antwort der Verwaltung: Das Amt für Schulentwicklung hat die Broschüre „Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen“ herausgegeben, welche zu solchen Fragen Aufschluss gibt (digital zu finden unter: https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/pdf40/planungsrahmen-fue-paedag-raumkonzepte.pdf ). Für die neuen Mitglieder des Ausschuss Schule und Weiterbildung erfolgt auf Wunsch eine Präsentation hierzu in einer der nächsten Sitzungen. Mündliche Anfrage der FDP-Fraktion 6.1 Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet bezüglich des Gymnasiums Kreuzgasse um Beantwortung folgender Frage: Welchen baulichen und zeitlichen Aufwand würde es bedeuten, die von der Schule in Eigenregie angeschaffte Tontechnik in der Aula wieder einsetzen zu können? Antwort der Verwaltung: Bei dem oben unter Punkt 2. benannten Ortstermin können der bauliche und zeitliche Aufwand besprochen werden. Sowohl der Denkmalschutz als auch die Tatsache, dass es sich bei der Aula um eine Versammlungsstätte handelt, machen umfangreiche sicherheitstechnische und baurechtliche Auflagen erforderlich. Es wurde bereits festgestellt, dass für einen betriebssicheren, nach aktuellen Bauvorschriften errichteten Aulatechnikbereich, unter anderem die folgenden Nachweise erbracht werden müssen: - Vorlage eines Konzeptes zur Errichtung der Aulatechnik an die Stadt Köln, 2 - Erstellung eines Brandschutzkonzepts über die beabsichtigte Errichtung und Vorlage eines Baugenehmigungsantrags zur Änderung der Versammlungsstätte, - Errichtung der elektrischen Anlagen durch eine sachkundige Firma, - Nach Abschluss der Arbeiten: Vorlage der Bestätigung zur ordnungsgemäßen Errichtung und sachkundigen Prüfung nach DIN / VDE 0100, - Erstprüfung der geänderten Anlage durch einen Prüfsachverständigen. Zur Sitzung des Finanzausschusses am 01.02.2021 reichte die Fraktion Volt folgende Anfrage ein: Schriftlich eingereichte Anfrage der Fraktion VOLT: Zu Punkt 10.12: Wie kommt es dazu, dass der neue Vorschlag erst sechs Jahre nach Freigabe des ursprünglichen Planungsbeschlusses erfolgt? Antwort der Verwaltung: Nach Beschlussfassung der ursprünglichen Maßnahme Ende 2015 wurde das Projekt als BIM-Pilotprojekt der Gebäudewirtschaft (Building Information Modeling; deutsch: Bauwerksdatenmodellierung) bestimmt und die Fachplanung (Objektplanung, TGA- Planer, Statiker, BIM-Manager) ausgeschrieben. Das Planungsteam nahm Anfang 2019 die Planung in Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) auf. Im Verlauf der Planung in Leistungsphase 2 (Vorplanung) wurde festgestellt, dass die bestehende Planung mehrere planungsrechtliche Risiken birgt. Daher wurde zu Beginn der Leistungsphase 2 (Vorplanung) eine neue Planungsvariante entwickelt, die schneller fertig zu stellen ist, mehr Nutzfläche bereitstellt und aufgrund kompakterer Bauweise deutlich weniger planungsrechtliche Risiken birgt.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
2486/2020
Freigabedatum
16.12.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs
Sporthalleneinheiten inklusive Interimsbauten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger
Str. 1, 50672 Köln - Erweiterter Planungsbeschluss
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben für die Planungskosten in Höhe von rund
2.386.250 Euro zur Kenntnis und beschließt die Erweiterung des ursprünglichen Planungsbeschlus-
ses (3782/2014). Er beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung eines Neubautraktes und einer
3-fach-Sporthalle sowie drei zusätzlichen Sporthalleneinheiten (einschließlich 2 Sporthalleneinheiten
für den Bedarf des Berufskollegs Weinsbergstraße) inklusive zusätzlicher Funktionsräume für die
Außensportanlage, zusätzlicher allgemeiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume, die eine
Zügigkeitserhöhung ermöglichen sowie einer Generalinstandsetzung inklusive Interimsbauten.
Hierfür ist der Abriss der Trakte C (1-fach-Turnhalle), D (3-fach-Sporthalle) und E (Unterrichtsräume)
zur Errichtung der Neubauten erforderlich.
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI betragen nach vorläufiger Kosten-
schätzung rund 3.400.000 Euro (statt bisher rund 1.013.750 Euro).
Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten in Höhe von rund 2.266.700
Euro sind im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben veranschlagt und in
Höhe von rund 1.133.300 Euro im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufga-
ben zusätzlich zu veranschlagen.
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.01.2021
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.01.2021
Sportausschuss 21.01.2021
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 25.01.2021
Finanzausschuss 01.02.2021
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 01.02.2021
Rat 04.02.2021
2
Alternative:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Weiterplanung auf Basis des bereits gefassten Planungsbe-
schlusses (3782/2014) unter Inkaufnahme der planungsrechtlichen und baulichen Risiken, durch die
Zeitverzögerungen und Mehrkosten sowie eine mögliche Reduzierung des ursprünglich geplanten
Bausolls entstehen können. Eine Zügigkeitserweiterung ist dann nicht möglich.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rund 3.400.000 €
(HJ 2021: 2.266.700 €, HJ 2022: 1.133.300 €)
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver-
brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt.
Mit Planungsbeschluss 3782/2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung zur Errichtung eines
Erweiterungsbaus für das Gymnasium Kreuzgasse im Rahmen der bestehenden 4-Zügigkeit in der
Sekundarstufe I und der bestehenden 6-Zügigkeit in der Sekundarstufe II und eines Neubaus einer
2-fach Turnhalle für das Berufskolleg Ehrenfeld inklusive zusätzlicher Funktionsräume für die Außen-
sportanlage aufzunehmen. Es sollen zusätzliche Räume für die Verwaltung, individuelle schulische
Angebote, inklusiven Unterricht und Differenzierungsflächen geschaffen und der bestehende Bedarf
an Klassen- und Fachräumen gedeckt werden. Eine Zügigkeitserweiterung wurde jedoch aufgrund
der Gegebenheiten vor Ort als nicht realisierbar eingeschätzt. Auf dem für die zu errichtende 2-fach
Turnhalle vorgesehenen Bauplatz befindet sich derzeit noch eine aufgrund von statischen Mängeln
stillgelegte 1-fach-Turnhalle (Trakt C), die im Rahmen der Baumaßnahme oder gegebenenfalls vorab
abgebrochen werden soll.
Das Schulgrundstück befindet sich im inneren Grüngürtel und ist gemäß Bebauungsplan 65450/04
als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Es wird begrenzt durch öffentliche Grünflächen
(Landschaftsschutzgebiet) und die Innere Kanalstraße. Auf der Fläche für den Gemeinbedarf befindet
sich in südlicher Richtung eine Sportanlage, welche ins Landschaftsschutzgebiet hineinreicht und
deren Standort erhalten bleiben soll.
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Im Rahmen der Planung wurde festgestellt, dass der ursprünglich vorgesehene Planungsansatz einer
Erweiterung des bestehenden Gebäudeensembles mehrere Konflikte birgt:
Aufgrund der beengten Grundstückssituation wäre eine Überschreitung der im Bebauungsplan
festgesetzten Baugrenzen in nördlicher und südlicher Richtung in das
Landschaftsschutzgebiet erforderlich.
Ein Erweiterungsbau müsste in nördlicher Richtung nah an eine städtebaulich besonders
prägende Baumgruppe in der Grünfläche an der Vogelsanger Straße heranrücken, die
besondere Maßnahmen im Wurzelbereich erforderlich machen würde.
Durch den nördlichen Bereich verläuft eine Kabelkanaltrasse, deren Verlegung für den
Erweiterungsbau erforderlich wäre und zusätzliche Kosten verursachen würde.
Da eine Erweiterungsmaßnahme nach ursprünglichem Planungsansatz in verhältnismäßig
viele Bauabschnitte gegliedert werden müsste, würde sich die Bauzeit gegenüber Maßnah-
men ähnlicher Größe deutlich verlängern.
Der Aufwand von Zeit und Kosten der Gesamtmaßnahme wäre gegenüber dem
Flächengewinn verhältnismäßig groß.
Die grundsätzliche Umsetzung des ursprünglichen Bausolls könnte durch die
planungsrechtlichen Konflikte gefährdet werden.
Aufgrund der vorgenannten Konflikte wurde eine neue Planungsvariante entwickelt, die schneller
fertig zu stellen ist, mehr Nutzfläche bereitstellt und aufgrund kompakterer Bauweise deutlich weniger
planungsrechtliche Risiken birgt (siehe Anlage 1 – Präsentation). Die Variante sieht den Abriss der
Trakte D (3-fach-Sporthalle) und E (Unterrichtsräume) vor. Anstatt diese unter hohem Aufwand in-
stand zu setzen kann das nach Abriss zur Verfügung stehende Baufeld zur Errichtung eines größeren
Bauvolumens für Unterrichtsräume und Mensa sowie für die notwendigen Sportflächen genutzt wer-
den. Dem damaligen Planungsbeschluss lagen die Erfordernisse für ein Gymnasium mit verkürzter
Schulzeit (G8) zugrunde. Durch die Bereitstellung von zusätzlicher Nutzfläche kann optimierter Raum
für G9 geschaffen und eine Zügigkeitserweiterung mit Umsetzung von modernen pädagogischen
Raumkonzepten ermöglicht werden, für die in der ursprünglichen Planungskonzeption keine
ausreichende Grundstücksfläche zur Verfügung steht.
Die denkmalgeschützten Gebäudetrakte A und B bleiben erhalten und werden instand gesetzt.
Hierzu sollen alle inneren Oberflächen saniert und erneuert, Maßnahmen zur Raumakustik unter
Berücksichtigung des Einbaus einer Sprachalarmierungsanlage umgesetzt und außerdem die
Gebäudetechnik dem heutigen Stand der Technik angepasst werden. Der Brandschutz ist zu ertüch-
tigen und vorhandene Mängel zu beseitigen. Die barrierefreie Erschließung aller Bereiche der Trakte
ist herzustellen. Weiterhin sollen im Inneren der Gebäude auch bauliche Grundrissanpassungen zur
Umsetzung moderner Lernkonzepte sowie zur Neuordnung des Verwaltungsbereichs vorgenommen
werden. Alle Sanitärräume sollen erneuert und nach Erfordernis umgebaut werden.
Durch den geänderten Bauablauf der neuen Planungsvariante kann die Bauzeit deutlich reduziert
werden, was eine geringere Belastung im Schulbetrieb ermöglicht. Die Verwaltung schlägt vor, die
Fertigstellung durch die Vergabe der Bauleistungen an ein Generalunternehmen weiter zu beschleu-
nigen. Eine Beschlussfassung hierüber kann zum Baubeschluss nach Abschluss der Leistungsphase
3 HOAI erfolgen.
Die Baukosten und die Planungskosten der neuen Variante haben sich im Vergleich zur alten erhöht.
Das liegt unter anderem an der Einbeziehung der Generalinstandsetzung aller Trakte, der Erhöhung
der Nutzfläche (Zügigkeitserweiterung), dem Abbruch der Bestandsgebäude sowie der Stellung von
Interimsbauten.
Dies hat zur Folge, dass die bereitgestellten Mittel gemäß Planungsbeschluss 3782/2014 die
erforderlichen Honorarkosten für die neue Variante nicht abdecken.
Aus einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung ergibt sich ein Kostenverhältnis von 84% der alten Variante
gegenüber der neuen (siehe Anlage 1 – Präsentation). Insbesondere aufgrund des Gewinns an Nutz-
fläche, die eine Zügigkeitserweiterung ermöglicht, und des höheren energetischen Einsparpotentials
durch den größeren Neubauanteil am Gesamtvolumen der Schule, wird die neue Planungsvariante
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als wirtschaftlich beurteilt.
Energiestandard
Neue Gebäudetrakte sollen gemäß den städtischen Energieleitlinien vom 06.11.2017 in
Passivhausbauweise geplant und errichtet werden.
Die Fassaden der denkmalgeschützten Gebäudetrakte A und B sind nicht Teil der geplanten
Generalinstandsetzung, da diese bereits instand gesetzt wurden.
Haushaltsbewirtschaftung in der Corona Krise
Durch den Abriss und Neubau wird die gesetzliche Bereitstellungspflicht von Schulanlagen, Gebäu-
den, Einrichtungen und Lehrmitteln gemäß §79 Schulgesetz NRW durch den Schulträger erfüllt.
Zur weiteren Auftragsvergabe muss zwingend Planungssicherheit hergestellt sein. Die ermittelten
Mehraufwendungen müssen quantitativ und qualitativ durch den Rat legitimiert werden.
Finanzierung
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger
Kostenschätzung auf rund 3.400.000 Euro (statt bisher rund 1.013.750 Euro).
Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt in Höhe von rund 2.266.700 Euro im Haushaltsjahr 2021
aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen und in Höhe von rund 1.133.300 Euro im Haushaltsjahr
2022 aus zusätzlich zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen.
Befreiungsvoraussetzungen
Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wurde eingeholt und liegt als Anlage 6 dieser
Beschlussvorlage bei.
Weiterer Ablauf
Nach erfolgtem Ratsbeschluss erfolgt die Vorbereitung und Planung bis einschließlich
Leistungsphase 3 nach HOAI mit einer geschätzten Dauer von 12 Monaten.
Das Ergebnis der Planung wird dem Rat vorgelegt. Inhalt der Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe
aufgrund der Kostenberechnung nach Leistungsphase 3 der HOAI sein sowie ein Entscheidungsvor-
schlag zur Umsetzung der Baumaßnahmen durch ein Generalunternehmen.
Nach erfolgtem Baubeschluss erfolgt die Ausführungs- und Genehmigungsplanung sowie die
Ausschreibung und Vergabe.
Nach erteilter Baugenehmigung erfolgt die Bauausführung. Dies wird voraussichtlich rund 60 Monate
dauern.
Anlagen
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit
Anlage 1 – Präsentation Gegenüberstellung der Planungsvarianten
inklusive Kostenannahme und Ablaufplan
Anlage 2 – Lageplan
Anlage 3 – Luftbild
Anlage 4 – Bebauungsplan
Anlage 5 – Landschaftsplan
Anlage 6 – Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
Anlage 4 - Bebauungsplan
8 Zeichen
Anlage 4
Anlage 5 - Landschaftsplan
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200m150100500 Mittelpunkt: [354359,5645195] 1:3000 KölnGIS Stadtplan - Orange (RVR), Beschriftung und Symbole, Schutzgebiete (Linie) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständig keit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 11.08.2020 Anlage 5
Anlage 6a - Lageplan
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21197_30_000_AR_2_002_LA_00_002_a_V Planersteller 841x894 DIN A1 BlattgrößeMaßstab Datum 1:500 20.11.2020 TL BAUHERR : Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Objektcenter Schulen Innenstadt und Deutz Ottoplatz 1 50679 Köln Tel: www .stadt -koeln.de E-Mail: 26-kreuzgasse@ Stadt- Koeln.de ARCHITEKT : Nebel Pössl Architekten GmbH Hansaring 97 50670 Köln Tel: +49 221 732930 0 E-Mail : kreuz@nebelpoessl.de Web: www.nebelpoessl.de BAUVORHABEN: Gymnasium Kreuzgasse - 21197 Vogelsanger Str . 1 50672 Köln Gemarkung #### Flurstücke #### LPH2 - Vorentwurf ± 0,00 = #Höhe Lageplan Interimsflächen Unterschrift Bauherr : Unterschrift Architekt : 44,00 12,00 6,00 12,00 15,00 12,00 6,50 12,00 II (ggf III) II 12 Klassenräume je 72 m² BGF 6 Klassenräume je 72 m² BGF II 6 Klassenräume je 72 m² BGF A B C Geschützte Baumgruppe erf. Baustellen- einrichtung Baustellenzufahrt Lärm & Staub Brandüberschlag V II III Innere Kanalstraße II IVII IIII II II 1. BA2. BA Interimslösung Variante 1: 24 Klassenräume, mit je 72 m² BGF Lageplan zur Anlage 6
Anlage 2 - Liegenschaftskarte
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80m604020 0 Mittelpunkt: [354534,5645335] 1:2000 Gymnasium Kreuzgasse - Liegenschaftskarte Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 06.08.2020 Anlage 2
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2486/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.01.2021
- Erstellt
- 13.08.2020 07:39