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2486/2020

Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs Sporthalleneinheiten inklusive Interimsbauten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger Straße 1 - Erweiterter Planungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.01.2021

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Anlage 3 - Luftbild

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Anlage 9 Dringlichkeitsentscheidung BV Ehrenfeld

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Anlage 1 - Präsentation

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Anlage 6 - Befreiung Bestätigung 57_geschwärzt

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Anlage 8, FA 01-02-2021 - Auszug zu 2486-2020

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Anlage 7 - Beantwortung von Fragen

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 4 - Bebauungsplan

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Anlage 5 - Landschaftsplan

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Anlage 6a - Lageplan

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Anlage 2 - Liegenschaftskarte

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 3 - Luftbild

457 Zeichen

80m604020 0 Mittelpunkt: [354394,5645322]   1:2000
Gymnasium Kreuzgasse - Luftbild
Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 06.08.2020
Anlage 3

Anlage 9 Dringlichkeitsentscheidung BV Ehrenfeld

12472 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2486/2020/1 
Freigabedatum 
03.02.2021  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die  
Bezirksvertretung 
Betreff 
Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs 
Sporthalleneinheiten inklusive Interimsbauten für das Gymnasium Kreuzgasse,  
Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln - Erweiterter Planungsbeschluss 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.03.2021 
 
Zur weiteren Auftragsvergabe muss zwingend Planungssicherheit sichergestellt sein. Die ermittelten 
Mehraufwendungen müssen überdies quantitativ und qualitativ vom Rat legitimiert werden. Dies ist 
notwendig, um das Fortschreiten der Planung zu gewährleisten und eine Verzögerung im Projekt auf-
grund von fehlenden Haushaltsmitteln zu verhindern. 
 
Da die Sitzung der Bezirksvertretung am 1. Februar coronabedingt ausfällt ist eine Dringlichkeitsent-
scheidung einzuholen, weil eine vorherige Beteiligung der zuständigen Bezirksvertretung nach der 
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln erforderlich ist. 
 
Beschluss: 
Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung 
mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: 
 
„Der Rat der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben für die Planungskosten in Höhe von 
rund 2.386.250 Euro zur Kenntnis und beschließt die Erweiterung des ursprünglichen Planungsbe-
schlusses (3782/2014). Er beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung eines Neubautraktes und  
einer 3-fach-Sporthalle sowie drei zusätzlichen Sporthalleneinheiten (einschließlich 2 Sporthallenein-
heiten für den Bedarf des Berufskollegs Weinsbergstraße) inklusive zusätzlicher Funktionsräume für 
die Außensportanlage, zusätzlicher allgemeiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume, die 
eine Zügigkeitserhöhung ermöglichen sowie einer Generalinstandsetzung inklusive Interimsbauten. 
Hierfür ist der Abriss der Trakte C (1-fach-Turnhalle), D (3-fach-Sporthalle) und E (Unterrichtsräume) 
zur Errichtung der Neubauten erforderlich. 
 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI betragen nach vorläufiger Kosten-
schätzung rund 3.400.000 Euro (statt bisher rund 1.013.750 Euro).  
Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten in Höhe von rund 2.266.700 
Euro sind im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben veranschlagt und in 
Höhe von rund 1.133.300 Euro im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufga-
ben zusätzlich zu veranschlagen.“ 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
03.02.2021  zugestimmt  gez. Spelthann  gez. Hanselmann 
 
  ANLAGE 9

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  rund 3.400.000 €  
  (HJ 2021: 2.266.700 €, HJ 2022: 1.133.300 €) 
Zuwendungen/Zuschüsse   Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem  
Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Mit Planungsbeschluss 3782/2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung zur Errichtung eines 
Erweiterungsbaus für das Gymnasium Kreuzgasse im Rahmen der bestehenden 4-Zügigkeit in der 
Sekundarstufe I und der bestehenden 6-Zügigkeit in der Sekundarstufe II und eines Neubaus einer 2-
fach Turnhalle für das Berufskolleg Ehrenfeld inklusive zusätzlicher Funktionsräume für die Außen-
sportanlage aufzunehmen. Es sollen zusätzliche Räume für die Verwaltung, individuelle schulische 
Angebote, inklusiven Unterricht und Differenzierungsflächen geschaffen und der bestehende Bedarf 
an Klassen- und Fachräumen gedeckt werden. Eine Zügigkeitserweiterung wurde jedoch aufgrund 
der Gegebenheiten vor Ort als nicht realisierbar eingeschätzt. Auf dem für die zu errichtende 2-fach 
Turnhalle vorgesehenen Bauplatz befindet sich derzeit noch eine aufgrund von statischen Mängeln 
stillgelegte 1-fach-Turnhalle (Trakt C), die im Rahmen der Baumaßnahme oder gegebenenfalls vorab 
abgebrochen werden soll. 
Das Schulgrundstück befindet sich im inneren Grüngürtel und ist gemäß Bebauungsplan 65450/04 
als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Es wird begrenzt durch öffentliche Grünflächen 
(Landschaftsschutzgebiet) und die Innere Kanalstraße. Auf der Fläche für den Gemeinbedarf befindet 
sich in südlicher Richtung eine Sportanlage, welche ins Landschaftsschutzgebiet hineinreicht und 
deren Standort erhalten bleiben soll.

3 
 
Im Rahmen der Planung wurde festgestellt, dass der ursprünglich vorgesehene Planungsansatz einer 
Erweiterung des bestehenden Gebäudeensembles mehrere Konflikte birgt:  
 Aufgrund der beengten Grundstückssituation wäre eine Überschreitung der im Bebauungsplan 
festgesetzten Baugrenzen in nördlicher und südlicher Richtung in das Landschaftsschutzge-
biet erforderlich.  
 Ein Erweiterungsbau müsste in nördlicher Richtung nah an eine städtebaulich besonders prä-
gende Baumgruppe in der Grünfläche an der Vogelsanger Straße heranrücken, die besondere 
Maßnahmen im Wurzelbereich erforderlich machen würde.  
 Durch den nördlichen Bereich verläuft eine Kabelkanaltrasse, deren Verlegung für den  
Erweiterungsbau erforderlich wäre und zusätzliche Kosten verursachen würde.  
 Da eine Erweiterungsmaßnahme nach ursprünglichem Planungsansatz in verhältnismäßig  
viele Bauabschnitte gegliedert werden müsste, würde sich die Bauzeit gegenüber Maßnah-
men ähnlicher Größe deutlich verlängern.  
 Der Aufwand von Zeit und Kosten der Gesamtmaßnahme wäre gegenüber dem  
Flächengewinn verhältnismäßig groß.  
 Die grundsätzliche Umsetzung des ursprünglichen Bausolls könnte durch die  
planungsrechtlichen Konflikte gefährdet werden. 
 
Aufgrund der vorgenannten Konflikte wurde eine neue Planungsvariante entwickelt, die schneller fer-
tig zu stellen ist, mehr Nutzfläche bereitstellt und aufgrund kompakterer Bauweise deutlich weniger 
planungsrechtliche Risiken birgt (siehe Anlage 1 – Präsentation). Die Variante sieht den Abriss der 
Trakte D (3-fach-Sporthalle) und E (Unterrichtsräume) vor. Anstatt diese unter hohem Aufwand in-
stand zu setzen kann das nach Abriss zur Verfügung stehende Baufeld zur Errichtung eines größeren 
Bauvolumens für Unterrichtsräume und Mensa sowie für die notwendigen Sportflächen genutzt wer-
den. Dem damaligen Planungsbeschluss lagen die Erfordernisse für ein Gymnasium mit verkürzter 
Schulzeit (G8) zugrunde. Durch die Bereitstellung von zusätzlicher Nutzfläche kann optimierter Raum 
für G9 geschaffen und eine Zügigkeitserweiterung mit Umsetzung von modernen pädagogischen 
Raumkonzepten ermöglicht werden, für die in der ursprünglichen Planungskonzeption keine ausrei-
chende Grundstücksfläche zur Verfügung steht.  
Die denkmalgeschützten Gebäudetrakte A und B bleiben erhalten und werden instand gesetzt.  
Hierzu sollen alle inneren Oberflächen saniert und erneuert, Maßnahmen zur Raumakustik unter  
Berücksichtigung des Einbaus einer Sprachalarmierungsanlage umgesetzt und außerdem die Ge-
bäudetechnik dem heutigen Stand der Technik angepasst werden. Der Brandschutz ist zu ertüchtigen 
und vorhandene Mängel zu beseitigen. Die barrierefreie Erschließung aller Bereiche der Trakte ist 
herzustellen. Weiterhin sollen im Inneren der Gebäude auch bauliche Grundrissanpassungen zur 
Umsetzung moderner Lernkonzepte sowie zur Neuordnung des Verwaltungsbereichs vorgenommen 
werden. Alle Sanitärräume sollen erneuert und nach Erfordernis umgebaut werden. 
Durch den geänderten Bauablauf der neuen Planungsvariante kann die Bauzeit deutlich reduziert 
werden, was eine geringere Belastung im Schulbetrieb ermöglicht. Die Verwaltung schlägt vor, die 
Fertigstellung durch die Vergabe der Bauleistungen an ein Generalunternehmen weiter zu beschleu-
nigen. Eine Beschlussfassung hierüber kann zum Baubeschluss nach Abschluss der Leistungsphase 
3 HOAI erfolgen. 
Die Baukosten und die Planungskosten der neuen Variante haben sich im Vergleich zur alten erhöht. 
Das liegt unter anderem an der Einbeziehung der Generalinstandsetzung aller Trakte, der Erhöhung 
der Nutzfläche (Zügigkeitserweiterung), dem Abbruch der Bestandsgebäude sowie der Stellung von 
Interimsbauten.  
Dies hat zur Folge, dass die bereitgestellten Mittel gemäß Planungsbeschluss 3782/2014 die  
erforderlichen Honorarkosten für die neue Variante nicht abdecken.  
Aus einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung ergibt sich ein Kostenverhältnis von 84% der alten Variante 
gegenüber der neuen (siehe Anlage 1 – Präsentation). Insbesondere aufgrund des Gewinns an Nutz-
fläche, die eine Zügigkeitserweiterung ermöglicht, und des höheren energetischen Einsparpotentials 
durch den größeren Neubauanteil am Gesamtvolumen der Schule, wird die neue Planungsvariante

4 
 
als wirtschaftlich beurteilt.  
 
Energiestandard 
Neue Gebäudetrakte sollen gemäß den städtischen Energieleitlinien vom 06.11.2017 in  
Passivhausbauweise geplant und errichtet werden.  
Die Fassaden der denkmalgeschützten Gebäudetrakte A und B sind nicht Teil der geplanten  
Generalinstandsetzung, da diese bereits instand gesetzt wurden. 
 
Haushaltsbewirtschaftung in der Corona Krise 
 
Durch den Abriss und Neubau wird die gesetzliche Bereitstellungspflicht von Schulanlagen, Gebäu-
den, Einrichtungen und Lehrmitteln gemäß §79 Schulgesetz NRW durch den Schulträger erfüllt. 
Zur weiteren Auftragsvergabe muss zwingend Planungssicherheit hergestellt sein. Die ermittelten 
Mehraufwendungen müssen quantitativ und qualitativ durch den Rat legitimiert werden. 
 
Finanzierung 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger  
Kostenschätzung auf rund 3.400.000 Euro (statt bisher rund 1.013.750 Euro). 
Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt in Höhe von rund 2.266.700 Euro im Haushaltsjahr 2021 
aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen und in Höhe von rund 1.133.300 Euro im Haushaltsjahr 
2022 aus zusätzlich zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann  
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. 
 
Befreiungsvoraussetzungen 
Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wurde eingeholt und liegt als Anlage 6 dieser 
Beschlussvorlage bei. 
 
Weiterer Ablauf 
Nach erfolgtem Ratsbeschluss erfolgt die Vorbereitung und Planung bis einschließlich Leistungspha-
se 3 nach HOAI mit einer geschätzten Dauer von 12 Monaten. 
Das Ergebnis der Planung wird dem Rat vorgelegt. Inhalt der Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe 
aufgrund der Kostenberechnung nach Leistungsphase 3 der HOAI sein sowie ein Entscheidungsvor-
schlag zur Umsetzung der Baumaßnahmen durch ein Generalunternehmen. 
Nach erfolgtem Baubeschluss erfolgt die Ausführungs- und Genehmigungsplanung sowie die  
Ausschreibung und Vergabe.  
Nach erteilter Baugenehmigung erfolgt die Bauausführung. Dies wird voraussichtlich rund 60 Monate 
dauern. 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Präsentation Gegenüberstellung der Planungsvarianten  
       inklusive Kostenannahme und Ablaufplan 
Anlage 2 – Lageplan 
Anlage 3 – Luftbild 
Anlage 4 – Bebauungsplan 
Anlage 5 – Landschaftsplan 
Anlage 6 – Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde

Anlage 1 - Präsentation

6264 Zeichen

BIM-Pilotprojekt
3. Bauherren Jour fixe
Köln, 01.07.2020
Anlage 1

Inhaltsangabe 
• Bestand und alte Planungsvariante 
• Vorstellung neue Planungsvariante 
• Gemeinsamkeit 
• Gegenüberstellung 
• SWOT-Analyse und Entscheidungsmatrix

3
Vogelperspektive_ Bestand

4
Vogelperspektive_ Massenstudie „Alte Planungsvariante“ Stand 30.03.2020

5
Vogelperspektive_ Massenstudie „Neue Planungsvariante“

6
Neue Planungsvariante_ Modellfotos

7
Gemeinsamkeit_ Vorzeitiger Abbruch Gymnastikhalle

8
Gemeinsamkeit_ Interim I - Auslagerung E-Trakt (24 Klassenräume), Auslagerung Turnhalle

9
Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante 
Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Planungsrecht 
Geschossigkeit 
Neue Planungsvariante: weniger planungsrechtliche Konflikte 
Leitungsrecht 
Baugrenze 
Geschossigkeit Baugrenze 
Wurzeluntersuchung 
Landschaftsschutz

10 
Neue Planungsvariante: Mehrgewinn BGF: 2226 m²  - Mehrgewinn Schulhoffläche: 1242 m² 
Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Flächen: BGF, Schulhof 
Alte Planungsvariante 
 Neue Planungsvariante

11
Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_Zügigkeit
Neue Planungsvariante
Neue Planungsvariante: Erhöhung der Zügigkeit möglich – Abstimmung 40 erforderlich
Alte Planungsvariante 
(soll)
5 Züge?
7 Z
üge?
(ist)
Differenz soll/ist: ca. 300m² NF

12 
Inkl. Baukostenindex und GU-Zuschlag 20% 
Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Kosten 
Differenz: 13.842.616 € brutto - Kostenverhältnis GI zu Neubau: 84 %
Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante 
73.285.335 € brutto 87.127.951 € brutto 
• Gesamtkosten mit GU-Zuschlag: • Gesamtkosten mit GU-Zuschlag: 
Quadratmeterpreis: 1.930 €/m² brutto 
Raummeterpreis: 465 €/m³ brutto 
• Kostenkennwerte KG 300+400 ohne GU-Zuschlag • Kostenkennwerte KG 300+400 ohne GU-Zuschlag: 
Quadratmeterpreis: 2.066 €/m² brutto 
Raummeterpreis: 489 €/m³ brutto 
Inkl. Baukostenindex und GU-Zuschlag 20% 
• GU-Zuschlag 20%: 
8.081.925 € brutto 
• GU-Zuschlag 20%: 
9.545.498 € brutto 
• Gesamtkosten ohne GU-Zuschlag: 
65.203.410 € brutto 
• Gesamtkosten ohne GU-Zuschlag: 
77.582.454 € brutto

13 
Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Kosten 
Erschwerte Baustellenandienung 
Summe Summe 
Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante 
Kosten inkl. Baukostenindex Kosten inkl. Baukostenindex

14 
Neue Planungsvariante - Zeitersparnis mind. 1 Jahr 
Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante 
Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Terminplan

15 
Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante 
Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Terminplan Ablaufpiktogramme 
1 2
3 4
5 6
1 2
3 4
5

• Weniger Fläche als im Musterraumprogramm 
• Kompromisslösung zur G9 Nutzung 
• Keine Umsetzung moderner räumlicher Lehr- und 
Lernkonzepte 
• Zusätzliche Kosten durch Verlegung der Trasse von 
Rheinenergie 
• Geringerer energetischer Standard durch höheren 
Altbauanteil 
• Planungsrecht mit Ämtern vorabgestimmt 
• Beschluss und Genehmigung für Abriss Gymnastikhalle 
entfällt 
• Drohende Zeitverzögerung u. Kostensteigerung durch 
- Eingriff ins Landschaftsschutzgebiet 
- Eingriff in geschützten Baumbestand 
- Mehr Risiken durch höheren Altbauanteil 
- Schadstoffsanierung 
• Hohe Belastung Schulbetrieb durch längere Bauzeit und 
Streuung Baumaßnahmen auf Schulgelände 
• Erneute Abstimmung mit Denkmalpflege erforderlich 
• Risiko GU-Vergabe – Mittelstandsförderung + kein 
Marktpartner, aufgrund des hohen Sanierungsanteils 
CHANCEN RISIKEN 
16 
SWOT-Analyse_ Alte Planungsvariante 
STÄRKEN SCHWÄCHEN 
• Keine

• Kürzere Bauzeit 
• Flächengewinn 2200 m² BGF 
• mögliche Zügigkeitserweiterung 
• Kompaktere Baumasse , geringere Flächenversiegelung, 
geringere Erschließungsflächen 
• Weniger planungsrechtliche Klärung notwendig 
• Umsetzung moderner Lern- u. Lehrkonzepte 
• Auf Nutzerwünsche eingehen 
• Zeitersparnis u.a. durch vorgefertigte Bauteile 
• Weniger Risiken durch geringeren Altbauanteil 
• Positive Außenwirkung durch Neubau 
• Geringere Belastung des Schulbetriebes 
• Verbesserter Baustellenablauf durch günstigere 
Baustellenlogistik möglich 
• Vertragsaufhebung oder –rüge durch erhebliche 
Planungsänderung möglich 
• Erneute Abstimmung mit Denkmalpflege erforderlich 
• Risiko GU-Vergabe – Mittelstandsförderung 
• Vertragsaufhebung oder –rüge durch erhebliche 
• Höhere Kosten , jedoch weniger Unwägbarkeiten durch 
geringeren Altbauanteil. Kosten GI jedoch 84% von Kosten 
Neubau. 
CHANCEN RISIKEN 
17 
SWOT-Analyse_ Neue Planungsvariante 
STÄRKEN SCHWÄCHEN

18 
Entscheidungsmatrix Alte Planungsvariante Neue Planungsvariante 
Qualitäten 
Planungsrecht • Aufwendige Klärung notwendig 
• Eingriff in geschützten Baumbestand 
• Trassenverlegung Abstimmung Rheinenergie 
• Genehmigungsfähigkeit nicht eindeutig 
 Weniger planungsrechtliche Klärung notwendig, 
 Weniger Eingriffe in geschützten Baumbestand, 
 Keine Trassenverlegung notwendig 
Flächen/G9 • Minimallösung, Kompromisslösungen zur G9 Nutzung 
aufgrund des hohen Altbauanteils 
• Verringerung der Schulhoffläche 
• Flächengewinn, weniger Kompromisse G9 
• Vergrößerte Schulhoffläche, 
• Umsetzung moderner Lern- u. Lehrkonzepte 
Zügigkeit • Keine Erhöhung der Zügigkeit möglich • Mögliche Zügigkeitserweiterung–Abstimmung mit 40 
Allgemein • Geringerer energetischer Standard durch höheren 
Altbauanteil 
• Große Belastung des Schulbetriebs 
• Umsetzung moderner Lern- u. Lehrkonzepte 
• Auf Nutzerwünsche eingehen 
• Geringere Belastung des Schulbetriebs 
Kosten 
Gesamtkosten • Geringere Kosten, jedoch mehr Unwägbarkeiten durch 
großen Altbauanteil sowie Trassenverlegung Rheinenergie 
• Höhere Kosten, jedoch weniger Unwägbarkeiten durch 
geringeren Altbauanteil. Kosten GI 84% von Kosten Neubau. 
Termine 
Bauzeit • Längere Bauzeit, mehr Unwägbarkeiten Bestand 
• Schwierige Baustellenandienung durch Streuung auf 
Gelände 
• Kürzere Bauzeit 
• effektivere Umsetzung der BIM-Arbeitsmethode durch 
größeren Neubauanteil, 
• Bessere Baustellen-Andienung | Logistik 
Zeit allgemein • Zeitverzögerung von mindestens 1 Jahr + mögliche 
Verzögerungen durch großen Altbauanteil und 
planungsrechtliche Konflikte 
• Zeiteinsparung von mindestens einem Jahr 
-
+ positiv 
negativ 
Gegenüberstellung Alte + Neue Planungsvariante_ Entscheidungsmatrix

Anlage 6 - Befreiung Bestätigung 57_geschwärzt

903 Zeichen

Anlage 6 04.12.2020 
 
57 
571/12 
 
 
 
An 
260-7 
263-12 
 
Vorhaben: Interimsstandort Gymnasium Kreuzgasse (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, 
Flurstück 949 und Gemarkung Müngersdorf, Flur 68, Flurstück 1316) 
Hier: Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die Untere Naturschutzbehörde erteilte der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln am 04.12.2020 
eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans zur temporären Aufstellung von Con-
taineraufbauten für die Fortführung des Schulbetriebs. Die Interimsgebäude sollen für einen 
Ze
itraum von 5 Jahren, im Rahmen der Neubaumaßnahme des Gymnasiums Kreuzgasse, 
auf der Fläche der südlich angrenzenden Sportanlage aufgestellt werden. 
Der Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans wurde vom Naturschutzbeirat der 
Unteren Naturschutzbehörde in der Sitzung vom 30.11.2020 zugestimmt. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 8, FA 01-02-2021 - Auszug zu 2486-2020

2044 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 02.02.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 01.02.2021  
öffentlich 
10.12 Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau 
von sechs Sporthalleneinheiten inklusive Interimsbauten für das Gym-
nasium Kreuzgasse, Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln - Erweiterter Pla-
nungsbeschluss 
2486/2020 
 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat – unter Vorbehalt einer unveränderten 
Zustimmung der Bezirksvertretung Ehrenfeld - wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben für die Planungskosten 
in Höhe von rund 2.386.250 Euro zur Kenntnis und beschließt die Erweiterung des 
ursprünglichen Planungsbeschlusses (3782/2014). Er beauftragt die Verwaltung mit 
der Errichtung eines Neubautraktes und einer 3-fach-Sporthalle sowie drei zusätzli-
chen Sporthalleneinheiten (einschließlich 2 Sporthalleneinheiten für den Bedarf des 
Berufskollegs Weinsbergstraße) inklusive zusätzlicher Funktionsräume für die Au-
ßensportanlage, zusätzlicher allgemeiner und naturwissenschaftlicher Unterrichts-
räume, die eine Zügigkeitserhöhung ermöglichen sowie einer Generalinstandsetzung 
inklusive Interimsbauten. Hierfür ist der Abriss der Trakte C (1-fach-Turnhalle), D (3 -
fach-Sporthalle) und E (Unterrichtsräume) zur Errichtung der Neubauten erforderlich. 
 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI betragen nach vorläu-
figer Kostenschätzung rund 3.400.000 Euro (statt bisher rund 1.013.750 Euro).  
Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten in Höhe von 
rund 2.266.700 Euro sind im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträ-
geraufgaben veranschlagt und in Höhe von rund 1.133.300 Euro im Haushaltsjahr 
2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zusätzlich zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 7 - Beantwortung von Fragen

4480 Zeichen

1 
 
Anlage 7 zu 2486/2020 Gymnasium Kreuzgasse – Beantwortung von Nachfragen 
In der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 18.01.2021 wurden folgende 
Anfragen zur Beantwortung eingereicht.  
 
Schriftlich eingereichte Anmerkung der SPD-Fraktion 
1. Lässt sich eine unmittelbare Zuwegung für die Schülerinnen und Schüler von der 
Weinsbergstraße über die Innere Kanalstraße zum Inneren Grüngürtel einrichten, um 
die Wege zur Turnhalle des Berufskollegs Weinsbergstraße zu verkürzen? 
Antwort der Verwaltung:  
Im Rahmen der weiteren Planung wird die Zuwegung von der Weinsbergstraße 
berücksichtigt und weiter verfolgt. 
 
2. Für die Mithilfe des Fördervereins der Schule finanzierte Bühnentechnik in der Aula 
im Wert von rund 30.000 Euro fordert die Verwaltung aktuell aus 
Brandschutzgründen den Rückbau. Die Schule hat großes Interesse an einer guten 
technischen Ausstattung der Aula, um Veranstaltungen (auch außerschulische) dort 
möglich zu machen. 
Gibt es Gespräche zwischen Verwaltung und Schule, um hier zu einem tragbaren 
Kompromiss zu finden? Welche Übergangslösung bis zur Umsetzung des Neubaus 
kann die Verwaltung der Schule anbieten? 
Antwort der Verwaltung:  
Dem Förderverein wurde angeboten, im Rahmen eines Ortstermins technische 
Fragen zu klären und mögliche Lösungsansätze zu besprechen. 
 
3. Die in der Vorlage erwähnten modernen pädagogischen Raumkonzepte sind vielen 
neuen Ratsmitgliedern noch nicht bekannt. Es wird angeregt, diese in einer der 
nächsten Sitzungen von der Verwaltung vorstellen zu lassen. 
Antwort der Verwaltung:  
Das Amt für Schulentwicklung hat die Broschüre „Planungsrahmen für pädagogische 
Raumkonzepte an Kölner Schulen“ herausgegeben, welche zu solchen Fragen 
Aufschluss gibt (digital zu finden unter: https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf40/planungsrahmen-fue-paedag-raumkonzepte.pdf ). 
Für die neuen Mitglieder des Ausschuss Schule und Weiterbildung erfolgt auf 
Wunsch eine Präsentation hierzu in einer der nächsten Sitzungen. 
 
Mündliche Anfrage der FDP-Fraktion 
6.1 Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet bezüglich des Gymnasiums 
Kreuzgasse um Beantwortung folgender Frage:  
 
Welchen baulichen und zeitlichen Aufwand würde es bedeuten, die von der Schule in 
Eigenregie angeschaffte Tontechnik in der Aula wieder einsetzen zu können? 
Antwort der Verwaltung:  
Bei dem oben unter Punkt 2. benannten Ortstermin können der bauliche und zeitliche 
Aufwand besprochen werden.  
Sowohl der Denkmalschutz als auch die Tatsache, dass es sich bei der Aula um eine 
Versammlungsstätte handelt, machen umfangreiche sicherheitstechnische und 
baurechtliche Auflagen erforderlich. 
Es wurde bereits festgestellt, dass für einen betriebssicheren, nach aktuellen 
Bauvorschriften errichteten Aulatechnikbereich, unter anderem die folgenden 
Nachweise erbracht werden müssen: 
- Vorlage eines Konzeptes zur Errichtung der Aulatechnik an die Stadt Köln,

2 
 
- Erstellung eines Brandschutzkonzepts über die beabsichtigte Errichtung und 
Vorlage eines Baugenehmigungsantrags zur Änderung der Versammlungsstätte, 
- Errichtung der elektrischen Anlagen durch eine sachkundige Firma, 
- Nach Abschluss der Arbeiten: Vorlage der Bestätigung zur ordnungsgemäßen 
Errichtung und sachkundigen Prüfung nach DIN / VDE 0100, 
- Erstprüfung der geänderten Anlage durch einen Prüfsachverständigen. 
 
Zur Sitzung des Finanzausschusses am 01.02.2021 reichte die Fraktion Volt folgende 
Anfrage ein: 
 
Schriftlich eingereichte Anfrage der Fraktion VOLT: 
Zu Punkt 10.12: Wie kommt es dazu, dass der neue Vorschlag erst sechs Jahre nach  
 Freigabe des ursprünglichen Planungsbeschlusses erfolgt? 
Antwort der Verwaltung: 
Nach Beschlussfassung der ursprünglichen Maßnahme Ende 2015 wurde das Projekt 
als BIM-Pilotprojekt der Gebäudewirtschaft (Building Information Modeling; deutsch: 
Bauwerksdatenmodellierung) bestimmt und die Fachplanung (Objektplanung, TGA-
Planer, Statiker, BIM-Manager) ausgeschrieben. Das Planungsteam nahm Anfang 
2019 die Planung in Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) auf. Im Verlauf der 
Planung in Leistungsphase 2 (Vorplanung) wurde festgestellt, dass die bestehende 
Planung mehrere planungsrechtliche Risiken birgt.  
Daher wurde zu Beginn der Leistungsphase 2 (Vorplanung) eine neue 
Planungsvariante entwickelt, die schneller fertig zu stellen ist, mehr Nutzfläche 
bereitstellt und aufgrund kompakterer Bauweise deutlich weniger planungsrechtliche 
Risiken birgt.

Beschlussvorlage Rat

11883 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2486/2020 
Freigabedatum 
16.12.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung eines Neubautraktes, Generalinstandsetzung und Neubau von sechs 
Sporthalleneinheiten inklusive Interimsbauten für das Gymnasium Kreuzgasse, Vogelsanger 
Str. 1, 50672 Köln - Erweiterter Planungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben für die Planungskosten in Höhe von rund 
2.386.250 Euro zur Kenntnis und beschließt die Erweiterung des ursprünglichen Planungsbeschlus-
ses (3782/2014). Er beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung eines Neubautraktes und einer  
3-fach-Sporthalle sowie drei zusätzlichen Sporthalleneinheiten (einschließlich 2 Sporthalleneinheiten 
für den Bedarf des Berufskollegs Weinsbergstraße) inklusive zusätzlicher Funktionsräume für die 
Außensportanlage, zusätzlicher allgemeiner und naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume, die eine 
Zügigkeitserhöhung ermöglichen sowie einer Generalinstandsetzung inklusive Interimsbauten.  
Hierfür ist der Abriss der Trakte C (1-fach-Turnhalle), D (3-fach-Sporthalle) und E (Unterrichtsräume) 
zur Errichtung der Neubauten erforderlich. 
 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI betragen nach vorläufiger Kosten-
schätzung rund 3.400.000 Euro (statt bisher rund 1.013.750 Euro).  
Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten in Höhe von rund 2.266.700 
Euro sind im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben veranschlagt und in 
Höhe von rund 1.133.300 Euro im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufga-
ben zusätzlich zu veranschlagen. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.01.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.01.2021 
Sportausschuss 21.01.2021 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 25.01.2021 
Finanzausschuss 01.02.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 01.02.2021 
Rat 04.02.2021

2 
Alternative: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Weiterplanung auf Basis des bereits gefassten Planungsbe-
schlusses (3782/2014) unter Inkaufnahme der planungsrechtlichen und baulichen Risiken, durch die 
Zeitverzögerungen und Mehrkosten sowie eine mögliche Reduzierung des ursprünglich geplanten 
Bausolls entstehen können. Eine Zügigkeitserweiterung ist dann nicht möglich.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  rund 3.400.000 €  
  (HJ 2021: 2.266.700 €, HJ 2022: 1.133.300 €) 
Zuwendungen/Zuschüsse   Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver-
brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Mit Planungsbeschluss 3782/2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung zur Errichtung eines 
Erweiterungsbaus für das Gymnasium Kreuzgasse im Rahmen der bestehenden 4-Zügigkeit in der 
Sekundarstufe I und der bestehenden 6-Zügigkeit in der Sekundarstufe II und eines Neubaus einer  
2-fach Turnhalle für das Berufskolleg Ehrenfeld inklusive zusätzlicher Funktionsräume für die Außen-
sportanlage aufzunehmen. Es sollen zusätzliche Räume für die Verwaltung, individuelle schulische 
Angebote, inklusiven Unterricht und Differenzierungsflächen geschaffen und der bestehende Bedarf 
an Klassen- und Fachräumen gedeckt werden. Eine Zügigkeitserweiterung wurde jedoch aufgrund 
der Gegebenheiten vor Ort als nicht realisierbar eingeschätzt. Auf dem für die zu errichtende 2-fach 
Turnhalle vorgesehenen Bauplatz befindet sich derzeit noch eine aufgrund von statischen Mängeln 
stillgelegte 1-fach-Turnhalle (Trakt C), die im Rahmen der Baumaßnahme oder gegebenenfalls vorab 
abgebrochen werden soll. 
Das Schulgrundstück befindet sich im inneren Grüngürtel und ist gemäß Bebauungsplan 65450/04 
als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Es wird begrenzt durch öffentliche Grünflächen 
(Landschaftsschutzgebiet) und die Innere Kanalstraße. Auf der Fläche für den Gemeinbedarf befindet 
sich in südlicher Richtung eine Sportanlage, welche ins Landschaftsschutzgebiet hineinreicht und 
deren Standort erhalten bleiben soll.

4 
Im Rahmen der Planung wurde festgestellt, dass der ursprünglich vorgesehene Planungsansatz einer 
Erweiterung des bestehenden Gebäudeensembles mehrere Konflikte birgt:  
 Aufgrund der beengten Grundstückssituation wäre eine Überschreitung der im Bebauungsplan 
festgesetzten Baugrenzen in nördlicher und südlicher Richtung in das  
Landschaftsschutzgebiet erforderlich.  
 Ein Erweiterungsbau müsste in nördlicher Richtung nah an eine städtebaulich besonders  
prägende Baumgruppe in der Grünfläche an der Vogelsanger Straße heranrücken, die  
besondere Maßnahmen im Wurzelbereich erforderlich machen würde.  
 Durch den nördlichen Bereich verläuft eine Kabelkanaltrasse, deren Verlegung für den  
Erweiterungsbau erforderlich wäre und zusätzliche Kosten verursachen würde.  
 Da eine Erweiterungsmaßnahme nach ursprünglichem Planungsansatz in verhältnismäßig  
viele Bauabschnitte gegliedert werden müsste, würde sich die Bauzeit gegenüber Maßnah-
men ähnlicher Größe deutlich verlängern.  
 Der Aufwand von Zeit und Kosten der Gesamtmaßnahme wäre gegenüber dem  
Flächengewinn verhältnismäßig groß.  
 Die grundsätzliche Umsetzung des ursprünglichen Bausolls könnte durch die  
planungsrechtlichen Konflikte gefährdet werden. 
 
Aufgrund der vorgenannten Konflikte wurde eine neue Planungsvariante entwickelt, die schneller  
fertig zu stellen ist, mehr Nutzfläche bereitstellt und aufgrund kompakterer Bauweise deutlich weniger 
planungsrechtliche Risiken birgt (siehe Anlage 1 – Präsentation). Die Variante sieht den Abriss der 
Trakte D (3-fach-Sporthalle) und E (Unterrichtsräume) vor. Anstatt diese unter hohem Aufwand in-
stand zu setzen kann das nach Abriss zur Verfügung stehende Baufeld zur Errichtung eines größeren 
Bauvolumens für Unterrichtsräume und Mensa sowie für die notwendigen Sportflächen genutzt wer-
den. Dem damaligen Planungsbeschluss lagen die Erfordernisse für ein Gymnasium mit verkürzter 
Schulzeit (G8) zugrunde. Durch die Bereitstellung von zusätzlicher Nutzfläche kann optimierter Raum 
für G9 geschaffen und eine Zügigkeitserweiterung mit Umsetzung von modernen pädagogischen 
Raumkonzepten ermöglicht werden, für die in der ursprünglichen Planungskonzeption keine  
ausreichende Grundstücksfläche zur Verfügung steht.  
Die denkmalgeschützten Gebäudetrakte A und B bleiben erhalten und werden instand gesetzt.  
Hierzu sollen alle inneren Oberflächen saniert und erneuert, Maßnahmen zur Raumakustik unter  
Berücksichtigung des Einbaus einer Sprachalarmierungsanlage umgesetzt und außerdem die  
Gebäudetechnik dem heutigen Stand der Technik angepasst werden. Der Brandschutz ist zu ertüch-
tigen und vorhandene Mängel zu beseitigen. Die barrierefreie Erschließung aller Bereiche der Trakte 
ist herzustellen. Weiterhin sollen im Inneren der Gebäude auch bauliche Grundrissanpassungen zur 
Umsetzung moderner Lernkonzepte sowie zur Neuordnung des Verwaltungsbereichs vorgenommen 
werden. Alle Sanitärräume sollen erneuert und nach Erfordernis umgebaut werden. 
Durch den geänderten Bauablauf der neuen Planungsvariante kann die Bauzeit deutlich reduziert 
werden, was eine geringere Belastung im Schulbetrieb ermöglicht. Die Verwaltung schlägt vor, die 
Fertigstellung durch die Vergabe der Bauleistungen an ein Generalunternehmen weiter zu beschleu-
nigen. Eine Beschlussfassung hierüber kann zum Baubeschluss nach Abschluss der Leistungsphase 
3 HOAI erfolgen. 
Die Baukosten und die Planungskosten der neuen Variante haben sich im Vergleich zur alten erhöht. 
Das liegt unter anderem an der Einbeziehung der Generalinstandsetzung aller Trakte, der Erhöhung 
der Nutzfläche (Zügigkeitserweiterung), dem Abbruch der Bestandsgebäude sowie der Stellung von 
Interimsbauten.  
Dies hat zur Folge, dass die bereitgestellten Mittel gemäß Planungsbeschluss 3782/2014 die  
erforderlichen Honorarkosten für die neue Variante nicht abdecken.  
Aus einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung ergibt sich ein Kostenverhältnis von 84% der alten Variante 
gegenüber der neuen (siehe Anlage 1 – Präsentation). Insbesondere aufgrund des Gewinns an Nutz-
fläche, die eine Zügigkeitserweiterung ermöglicht, und des höheren energetischen Einsparpotentials 
durch den größeren Neubauanteil am Gesamtvolumen der Schule, wird die neue Planungsvariante

5 
als wirtschaftlich beurteilt.  
 
Energiestandard 
Neue Gebäudetrakte sollen gemäß den städtischen Energieleitlinien vom 06.11.2017 in  
Passivhausbauweise geplant und errichtet werden.  
Die Fassaden der denkmalgeschützten Gebäudetrakte A und B sind nicht Teil der geplanten  
Generalinstandsetzung, da diese bereits instand gesetzt wurden. 
 
Haushaltsbewirtschaftung in der Corona Krise 
 
Durch den Abriss und Neubau wird die gesetzliche Bereitstellungspflicht von Schulanlagen, Gebäu-
den, Einrichtungen und Lehrmitteln gemäß §79 Schulgesetz NRW durch den Schulträger erfüllt. 
Zur weiteren Auftragsvergabe muss zwingend Planungssicherheit hergestellt sein. Die ermittelten 
Mehraufwendungen müssen quantitativ und qualitativ durch den Rat legitimiert werden. 
 
Finanzierung 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger  
Kostenschätzung auf rund 3.400.000 Euro (statt bisher rund 1.013.750 Euro). 
Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt in Höhe von rund 2.266.700 Euro im Haushaltsjahr 2021 
aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen und in Höhe von rund 1.133.300 Euro im Haushaltsjahr 
2022 aus zusätzlich zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann  
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. 
 
Befreiungsvoraussetzungen 
Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wurde eingeholt und liegt als Anlage 6 dieser 
Beschlussvorlage bei. 
 
Weiterer Ablauf 
Nach erfolgtem Ratsbeschluss erfolgt die Vorbereitung und Planung bis einschließlich  
Leistungsphase 3 nach HOAI mit einer geschätzten Dauer von 12 Monaten. 
Das Ergebnis der Planung wird dem Rat vorgelegt. Inhalt der Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe 
aufgrund der Kostenberechnung nach Leistungsphase 3 der HOAI sein sowie ein Entscheidungsvor-
schlag zur Umsetzung der Baumaßnahmen durch ein Generalunternehmen. 
Nach erfolgtem Baubeschluss erfolgt die Ausführungs- und Genehmigungsplanung sowie die  
Ausschreibung und Vergabe.  
Nach erteilter Baugenehmigung erfolgt die Bauausführung. Dies wird voraussichtlich rund 60 Monate 
dauern. 
 
Anlagen 
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 – Präsentation Gegenüberstellung der Planungsvarianten  
       inklusive Kostenannahme und Ablaufplan 
Anlage 2 – Lageplan 
Anlage 3 – Luftbild 
Anlage 4 – Bebauungsplan 
Anlage 5 – Landschaftsplan 
Anlage 6 – Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde

Anlage 4 - Bebauungsplan

8 Zeichen

Anlage 4

Anlage 5 - Landschaftsplan

479 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [354359,5645195]   1:3000
KölnGIS
Stadtplan - Orange (RVR), Beschriftung und Symbole, Schutzgebiete (Linie)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständig
keit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 11.08.2020
Anlage 5

Anlage 6a - Lageplan

1033 Zeichen

21197_30_000_AR_2_002_LA_00_002_a_V
Planersteller
841x894 DIN A1
BlattgrößeMaßstab Datum
1:500 20.11.2020 TL
BAUHERR :
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Objektcenter Schulen Innenstadt und
Deutz
Ottoplatz 1
50679 Köln
Tel: www .stadt -koeln.de
E-Mail: 26-kreuzgasse@ Stadt-
Koeln.de
ARCHITEKT :
Nebel Pössl Architekten GmbH
Hansaring 97
50670 Köln
Tel: +49 221 732930 0
E-Mail : kreuz@nebelpoessl.de
Web: www.nebelpoessl.de
BAUVORHABEN:
Gymnasium Kreuzgasse  - 21197
Vogelsanger Str . 1
50672 Köln
Gemarkung ####
Flurstücke ####
 LPH2 - Vorentwurf
± 0,00 = #Höhe
  Lageplan Interimsflächen
Unterschrift Bauherr : Unterschrift Architekt :
44,00
12,00
6,00
12,00 15,00 12,00
6,50
12,00
II
(ggf III)
II
12 Klassenräume
je 72 m² BGF
6 Klassenräume
je 72 m² BGF
II
6 Klassenräume
je 72 m² BGF
A
B
C
Geschützte
Baumgruppe
erf. Baustellen-
einrichtung
Baustellenzufahrt
Lärm 
& Staub
Brandüberschlag
V
II
III
Innere Kanalstraße
II
IVII
IIII
II
II
1. BA2. BA
Interimslösung Variante 1:
24 Klassenräume, mit je 72 m² BGF
 Lageplan zur Anlage 6

Anlage 2 - Liegenschaftskarte

467 Zeichen

80m604020 0 Mittelpunkt: [354534,5645335]   1:2000
Gymnasium Kreuzgasse - Liegenschaftskarte
Vogelsanger Str. 1, 50672 Köln
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 06.08.2020
Anlage 2

Beratungsverlauf (6)

18.01.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
21.01.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.01.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4 Anhörung (BV)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
01.02.2021 Finanzausschuss
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
04.02.2021 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2486/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.01.2021
Erstellt
13.08.2020 07:39