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2010/0175

Nachschulische Betreuung in Arheilgen hier: Schaffung einer zusätzlichen Hortgruppe in der Kindertagesstätte 'Am Ruthsenbach', Bachstraße 11 der ev.-luth. Auferstehungsgemeinde

Magistratsvorlage 09.06.2010

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2010/0175

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2010/0175

4403 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.06.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Familie, 
Kinderbetreuung und Sport 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0175 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Nachschulische Betreuung in Arheilgen 
hier: Schaffung einer zusätzlichen Hortgruppe in der Kindertagesstätte "Am 
Ruthsenbach", Bachstraße 11 der ev.-luth. Auferstehungsgemeinde 
 
Vorlage vom:  9. 6.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Die bestehende Kindertagesstätte „Am Ruthsenbach“, Bachstraße 11 der ev.-luth. 
 Auferstehungsgemeinde Darmstadt-Arheilgen wird um eine zusätzliche Hortgruppe  erweitert. 
2. Die Betriebskosten für die zusätzliche Hortgruppe in Höhe von voraussichtlich rund 
 105.000,00 Euro jährlich werden vollständig von der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
           übernommen. 
3. Die notwendigen Haushaltsmittel werden im städtischen Haushalt 2011 unter der 
 Kostenstelle 052-070-1300 etatisiert. 
4. Der Umbau der vorhandenen Räumlichkeiten wird - da es sich um eine städt. Liegenschaft 
 handelt - vom Eigenbetrieb Immob ilienmanagement Darmstadt (IDA) vorgenommen. 
5. Die Finanzierung des Umbaus erfolgt aus dem Konjunkturprogramm, hier: Hessisches 
 Sonderinvestitionsprogramm. 
6. Bis zur Inbetriebnahme der zusätzlichen Hortgruppe, voraussichtlich zum 01.08.2010, 
 gewährleistet die ev.-luth. Auferstehungsgemeinde in der Kindertagesstätte „Am 
 Ruthsenbach“ als Interimslösung eine hortähnliche Betreuung. 
 
 
Anlagen:

2 
... 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.06.2010:  
 
 
Der Magistrat hat mit Beschluss-Nr. 442 vom 02.09.2009 (Vorlage-Nr. 2009/0370) der Schaffung 
von Betreuungsplätzen als Übergang für eine zusätzliche Hortgruppe in der Kindertagesstätte „Am 
Ruthsenbach“ der ev.-luth. Auferstehungsgemeinde zugestimmt. 
 
Diese Übergangslösung war vorgesehen bis zur Inbetriebnahme der zusätzlichen Hortgruppe, die 
für Januar 2010 avisiert war. 
 
Zwischenzeitlich steht jedoch fest, dass die baulichen Voraussetzungen für die zusätzliche 
Hortgruppe erst zum Sommer diesen Jahres abgeschlossen sein werden. 
Die offizielle Inbetriebnahme der zusätzlichen Hortgruppe in der ev. Kindertagesstätte „Am 
Ruthsenbach“ ist nunmehr zum 01.08.2010 terminiert. 
 
Insofern ist es unumgänglich, die seitherige Übergangslösung, die formal zunächst vom 14.09.2009 
bis zum 31.01.2010 befristet war, nahtlos zu den ursprünglich beschlossenen Konditionen bis zum 
31.07.2010 weiterzuführen. 
 
Für diese Fortsetzung werden von der ev.-luth. Auferstehungsgemeinde zusätzliche Personal- und 
Sachkosten in Höhe von rund 22.300,00 Euro veranschlagt. 
 
Von den für die ursprünglich vorgesehene Übergangslösung (14.09.2009 bis 31.01.2010) 
ausgezahlten 14.000,00 Euro sind nach einer vorläufigen Abrechnung derzeit rund 4.500,00 Euro 
noch nicht verausgabt. 
 
Die demnach für die Fortsetzung der Übergangslösung bis zum 31.07.2010 voraussichtlich 
benötigten weiteren rund 15.000,00 Euro stehen noch bei der Kostenstelle 052-070-1300 zur 
Verfügung. 
 
Die zusätzlichen Personal- und Sachkosten für die zum neuen Kindertagesstättenjahr vorgesehene 
neue Hortgruppe beziffert die ev.-luth. Auferstehungsgemeinde mit insgesamt rund 105.000,00 Euro 
jährlich. 
 
Entsprechende Mittel für diese zusätzlichen Betriebskosten sind im Rahmen der kommenden 
Haushaltsberatungen ab dem Haushaltsjahr 2011 bei der Kostenstelle 052-070-1300 zu etatisieren. 
 
Im laufenden Haushaltsjahr 2010 werden hier dementsprechend ante ilig rund 44.000,00 Euro 
zusätzlich im Ergebnishaushalt benötigt. Die Finanzierung erfolgt aus der Kostenstelle 052-070-
1300.

4 
... 
 
Für die darüber hinaus notwendige Erstausstattung der zusätzlichen Hortgruppe stehen im Rahmen 
der Kostenstelle 052-070-1200 - da es sich um eine städtische Liegenschaft handelt - 30.000,00 Euro 
zur Verfügung. 
 
 
 
Darmstadt, 09.06.2010 
401-02-188 uh-ge 
 
 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

Beratungsverlauf (2)

TOP 1
TOP 348 beschließend

Orte (1)

  • Bachstraße 11

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0175
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.06.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00