2010/0175
Nachschulische Betreuung in Arheilgen hier: Schaffung einer zusätzlichen Hortgruppe in der Kindertagesstätte 'Am Ruthsenbach', Bachstraße 11 der ev.-luth. Auferstehungsgemeinde
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2010/0175
4403 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
28.06.2010
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Familie,
Kinderbetreuung und Sport
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2010/0175
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Nachschulische Betreuung in Arheilgen
hier: Schaffung einer zusätzlichen Hortgruppe in der Kindertagesstätte "Am
Ruthsenbach", Bachstraße 11 der ev.-luth. Auferstehungsgemeinde
Vorlage vom: 9. 6.2010
Beschlussvorschlag:
1. Die bestehende Kindertagesstätte „Am Ruthsenbach“, Bachstraße 11 der ev.-luth.
Auferstehungsgemeinde Darmstadt-Arheilgen wird um eine zusätzliche Hortgruppe erweitert.
2. Die Betriebskosten für die zusätzliche Hortgruppe in Höhe von voraussichtlich rund
105.000,00 Euro jährlich werden vollständig von der Wissenschaftsstadt Darmstadt
übernommen.
3. Die notwendigen Haushaltsmittel werden im städtischen Haushalt 2011 unter der
Kostenstelle 052-070-1300 etatisiert.
4. Der Umbau der vorhandenen Räumlichkeiten wird - da es sich um eine städt. Liegenschaft
handelt - vom Eigenbetrieb Immob ilienmanagement Darmstadt (IDA) vorgenommen.
5. Die Finanzierung des Umbaus erfolgt aus dem Konjunkturprogramm, hier: Hessisches
Sonderinvestitionsprogramm.
6. Bis zur Inbetriebnahme der zusätzlichen Hortgruppe, voraussichtlich zum 01.08.2010,
gewährleistet die ev.-luth. Auferstehungsgemeinde in der Kindertagesstätte „Am
Ruthsenbach“ als Interimslösung eine hortähnliche Betreuung.
Anlagen:
2
...
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
3
...
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.06.2010:
Der Magistrat hat mit Beschluss-Nr. 442 vom 02.09.2009 (Vorlage-Nr. 2009/0370) der Schaffung
von Betreuungsplätzen als Übergang für eine zusätzliche Hortgruppe in der Kindertagesstätte „Am
Ruthsenbach“ der ev.-luth. Auferstehungsgemeinde zugestimmt.
Diese Übergangslösung war vorgesehen bis zur Inbetriebnahme der zusätzlichen Hortgruppe, die
für Januar 2010 avisiert war.
Zwischenzeitlich steht jedoch fest, dass die baulichen Voraussetzungen für die zusätzliche
Hortgruppe erst zum Sommer diesen Jahres abgeschlossen sein werden.
Die offizielle Inbetriebnahme der zusätzlichen Hortgruppe in der ev. Kindertagesstätte „Am
Ruthsenbach“ ist nunmehr zum 01.08.2010 terminiert.
Insofern ist es unumgänglich, die seitherige Übergangslösung, die formal zunächst vom 14.09.2009
bis zum 31.01.2010 befristet war, nahtlos zu den ursprünglich beschlossenen Konditionen bis zum
31.07.2010 weiterzuführen.
Für diese Fortsetzung werden von der ev.-luth. Auferstehungsgemeinde zusätzliche Personal- und
Sachkosten in Höhe von rund 22.300,00 Euro veranschlagt.
Von den für die ursprünglich vorgesehene Übergangslösung (14.09.2009 bis 31.01.2010)
ausgezahlten 14.000,00 Euro sind nach einer vorläufigen Abrechnung derzeit rund 4.500,00 Euro
noch nicht verausgabt.
Die demnach für die Fortsetzung der Übergangslösung bis zum 31.07.2010 voraussichtlich
benötigten weiteren rund 15.000,00 Euro stehen noch bei der Kostenstelle 052-070-1300 zur
Verfügung.
Die zusätzlichen Personal- und Sachkosten für die zum neuen Kindertagesstättenjahr vorgesehene
neue Hortgruppe beziffert die ev.-luth. Auferstehungsgemeinde mit insgesamt rund 105.000,00 Euro
jährlich.
Entsprechende Mittel für diese zusätzlichen Betriebskosten sind im Rahmen der kommenden
Haushaltsberatungen ab dem Haushaltsjahr 2011 bei der Kostenstelle 052-070-1300 zu etatisieren.
Im laufenden Haushaltsjahr 2010 werden hier dementsprechend ante ilig rund 44.000,00 Euro
zusätzlich im Ergebnishaushalt benötigt. Die Finanzierung erfolgt aus der Kostenstelle 052-070-
1300.
4
...
Für die darüber hinaus notwendige Erstausstattung der zusätzlichen Hortgruppe stehen im Rahmen
der Kostenstelle 052-070-1200 - da es sich um eine städtische Liegenschaft handelt - 30.000,00 Euro
zur Verfügung.
Darmstadt, 09.06.2010
401-02-188 uh-ge
Dezernat II
Wolfgang Glenz
Bürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Bachstraße 11
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0175
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.06.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00