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2298/2017

Neue Flächen für den Wohnungsbau im Bezirk Chorweiler;

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.04.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.05.2018, TOP 3.2.1

Beschlussvorlage Rat 06.02.2018

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 4 Vorabauszug Stadtentwicklungsausschuss vom 26.04.2016

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Ansehen

Anlage 3 Bürgereingabe

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Anlage 2 - Auszug BV Chorweiler - 08.03.2018

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Anlage 1 - Flächenpässe

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat 06.02.2018

5946 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/152 
 
Vorlagen-Nummer 
 2298/2017 
Freigabedatum 
30.08.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neue Flächen für den Wohnungsbau im Bezirk Chorweiler; 
Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler vom 08.06.2017 zur erneuten Prüfung von 
Potenzialflächen für den Wohnungsbau 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Chorweiler, die Verwaltung mit der Einleitung der 
notwendigen Planungsverfahren zu den Flächen  
 Mercatorstraße/ Dresenhof Weg (Flächenpass 6.14) 
 Am Kutzpfädchen (Flächenpass 6.15) 
 Arrondierung westlich Fühlingen (Flächenpass 6.16) 
 Thujaweg (Flächenpass 6.17) 
 Kuhlenweg/ Langeler Damm (Flächenpass 6.21) 
 
zu beauftragen, ab. 
 
Der Empfehlung zu den Flächen  
 Westliches Blumenberg (Flächenpass 6.23) 
 Östliches Blumenberg (Flächenpass 6.24) 
 
wird mit der Maßgabe aus dem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 zugestimmt, dass vor weiteren Pla-
nungsüberlegungen Voruntersuchungen (in Verbindung mit der Fläche „Im Kreuzfeld“) durchgeführt 
werden.  
 
Alternative: 
 
Der Rat folgt den Empfehlungen der Bezirksvertretung uneingeschränkt. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 
Rat 28.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Mit Beschluss vom 08.06.2017 schlägt die Bezirksvertretung Chorweiler die Flächen 
 Mercatorstraße/ Dresenhof Weg (Flächenpass 6.14) 
 Am Kutzpfädchen (Flächenpass 6.15) 
 Arrondierung westlich Fühlingen (Flächenpass 6.16) 
 Thujaweg (Flächenpass 6.17) 
 Kuhlenweg/ Langeler Damm (Flächenpass 6.21) 
 Westliches Blumenberg (Flächenpass 6.23) 
 Östliches Blumenberg (Flächenpass 6.24) 
 
erneut als Flächen für den Wohnungsbau vor. 
 
Sie empfiehlt dem Rat, bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die Verwaltung zu beauftragen, 
die notwendigen Planungsverfahren einzuleiten. 
 
Im Verlauf der Beratungen zur Flächenvorlage Nr.1028/2015 wurden die genannten Flächen von der 
Bezirksvertretung Chorweiler als mögliche Wohnbauflächen eingebracht. Die Flächen wurden von der 
Verwaltung geprüft und dem Rat mit einer Stellungnahme zur Beschlussfassung am 20.12.2016 vor-
gelegt. 
 
Der Rat ist mit seiner Beschlussfassung vom 20.12.2016 dem Verwaltungsvorschlag bis auf die Flä-
chen 
 Westliches Blumenberg (Flächenpass 6.23) 
 Östliches Blumenberg (Flächenpass 6.24) 
 
gefolgt und hat eine Entwicklung für Wohnungsbau abgelehnt. 
 
Hierzu im Einzelnen: 
 
Mercatorstraße/ Dresenhof Weg - Flächenpass 6.14 
 
Die 8 ha große Ackerfläche ist Bestandteil eines regionalen Grünzuges und soll zum Schutz des Frei-
raumes nicht für Wohnungsbau entwickelt werden. 
Die Fläche östlich des Damiansweges (Georgshof) ist im Flächennutzungsplan als gemischte Bauflä-
che dargestellt und ist bereits Bestandteil des Wohnungsbauprogramms.  
 
Die Bewertung der Verwaltung bleibt in dieser Form erhalten, es haben sich keine neuen Erkenntnis-
se ergeben. 
 
Am Kutzpfädchen - Flächenpass 6.15 
 
Die Fläche liegt im Außenbereich und ist teilweise geschützter Landschaftsbereich mit Teich. Auf-
grund des vorhandenen und geplanten Sportplatzes ist dort eine heranrückende Wohnbebauung 
problematisch. 
 
Die Bewertung der Verwaltung bleibt in dieser Form erhalten, es haben sich keine neuen Erkenntnis-
se ergeben.

3 
Westlich Fühlingen - Flächenpass 6.16 
 
Es handelt sich um einen regionalen Grünzug, der eine Regionalplanänderung erforderlich macht, die 
städtebaulich nicht begründbar ist. 
 
Die Bewertung der Verwaltung bleibt in dieser Form erhalten, es haben sich keine neuen Erkenntnis-
se ergeben. 
 
Thujaweg - Flächenpass 6.17 
 
Es besteht ein Bebauungsplan mit Mischgebietsfestsetzung und teilweiser Zweckbindung des Hinter-
landes für Friedhofsgewerbe. Straßenseitig wurde bereits eine Wohnbebauung umgesetzt. Die Flä-
che ist keine zusätzliche Potenzialfläche. 
 
Die Bewertung der Verwaltung bleibt in dieser Form erhalten, es haben sich keine neuen Erkenntnis-
se ergeben. 
 
Kuhlenweg/ Langeler Damm - Flächenpass 6.21 
 
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes eine 
weitere Bebauung an dieser Stelle abgelehnt. Weiterhin ist ein Zusammenwachsen der Ortslagen 
Rheinkassel und Langel städtebaulich nicht vertretbar. 
 
Die Bewertung der Verwaltung bleibt in dieser Form erhalten, es haben sich keine neuen Erkenntnis-
se ergeben. 
 
Westliches und Östliches Blumenberg - Flächenpässe 6.23 und 6.24 
 
Nach dem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 sind vor weiteren planerischen Überlegungen für eine 
Wohnnutzung in Verbindung mit der Fläche „Im Kreuzfeld“ umfangreiche Voruntersuchungen zu öko-
logischen, freiraumplanerischen, sozialräumlichen und infrastrukturellen Aspekten durchzuführen. 
In einem zweiten Schritt soll sich ein Werkstattverfahren mit einer möglichst umfangreichen Bürgerbe-
teiligung nach dem Beispiel der Parkstadt Süd anschließen, um die interessierte Bürgerschaft beim 
Planungsprozess von Beginn an zu beteiligen. 
 
An diesem Verfahren soll weiter festgehalten werden. 
 
Fazit 
 
Die Bewertung der Verwaltung zu den erneut vorgeschlagenen Flächen  
 Mercatorstraße/ Dresenhof Weg (Flächenpass 6.14) 
 Am Kutzpfädchen (Flächenpass 6.15) 
 Arrondierung westlich Fühlingen (Flächenpass 6.16) 
 Thujaweg (Flächenpass 6.17) 
 Kuhlenweg/ Langeler Damm (Flächenpass 6.21) 
 
hat sich nicht verändert. Eine grundsätzliche Eignung für Wohnungsbau wird nicht gesehen.   
 
Für die Flächen  
 Westliches Blumenberg (Flächenpass 6.23) 
 Östliches Blumenberg (Flächenpass 6.24) 
 
sind zunächst umfangreiche Voruntersuchungen durchzuführen.

4 
 
Abschließender Hinweis: 
Der Rat hat am 18.06.2017 das Entwicklungskonzept Chorweiler beschlossen, das die Prüfung weite-
rer Wohnbaupotenzialflächen im Sozialraumgebiet Chorweiler vorsieht. Die konkrete Untersuchung 
dieser Standorte bleibt zunächst abzuwarten. 
 
Anlagen 
 
Flächenpässe

Beschlussvorlage Rat

6988 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/152 
 
Vorlagen-Nummer 
 2298/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neue Flächen für den Wohnungsbau im Bezirk Chorweiler; 
Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler vom 08.06.2017 zur erneuten Prüfung von 
Potenzialflächen für den Wohnungsbau 
Beschlussorgan 
Rat 
 
Gremium Datum 
Beschluss: 
Der Rat lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Chorweiler, die Verwaltung mit der Einleitung der 
notwendigen Planungsverfahren zu den Flächen  
 Mercatorstraße/ Dresenhof Weg (Flächenpass 6.14) 
 Am Kutzpfädchen (Flächenpass 6.15) 
 Arrondierung westlich Fühlingen (Flächenpass 6.16) 
 Thujaweg (Flächenpass 6.17) 
 Kuhlenweg/ Langeler Damm (Flächenpass 6.21) 
zu beauftragen, ab. 
Der Empfehlung zu den Flächen  
 Westliches Blumenberg (Flächenpass 6.23) 
 Östliches Blumenberg (Flächenpass 6.24). 
wird mit der Maßgabe aus dem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 zugestimmt, dass vor weiteren Pla-
nungsüberlegungen Voruntersuchungen (in Verbindung mit der Fläche „Im Kreuzfeld“) durchgeführt 
werden.  
 
Alternative: 
Der Rat folgt den Empfehlungen der Bezirksvertretung uneingeschränkt. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss                                                         zurückgestellt 
                                                                                                       zurückgestellt 
                                                                                                       zurückgestellt 
                                                                                                       zurückgestellt 
 
21.09.2017 
09.11.2017 
14.12.2017 
01.02.2018 
Rat                                                                                                  zurückgestellt 
                                                                                                       zurückgestellt 
                                                                                                       Zurückgestellt 
                                                                                                       Zurückgestellt 
 
28.09.2017 
14.11.2017 
19.12.2017 
06.02.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 15.03.2018 
Rat  20.03.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Mit Beschluss vom 08.06.2017 schlägt die Bezirksvertretung Chorweiler die Flächen 
 Mercatorstraße/ Dresenhof Weg (Flächenpass 6.14) 
 Am Kutzpfädchen (Flächenpass 6.15) 
 Arrondierung westlich Fühlingen (Flächenpass 6.16) 
 Thujaweg (Flächenpass 6.17) 
 Kuhlenweg/ Langeler Damm (Flächenpass 6.21) 
 Westliches Blumenberg (Flächenpass 6.23) 
 Östliches Blumenberg (Flächenpass 6.24) 
erneut als Flächen für den Wohnungsbau vor. 
Sie empfiehlt dem Rat, bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die Verwaltung zu beauftragen, 
die notwendigen Planungsverfahren einzuleiten. 
 
Im Verlauf der Beratungen zur Flächenvorlage Nr.1028/2015 wurden die genannten Flächen von der 
Bezirksvertretung Chorweiler als mögliche Wohnbauflächen eingebracht. Die Flächen wurden von der 
Verwaltung geprüft und dem Rat mit einer Stellungnahme zur Beschlussfassung am 20.12.2016 vor-
gelegt. 
 
Der Rat ist mit seiner Beschlussfassung vom 20.12.2016 dem Verwaltungsvorschlag bis auf die Flä-
chen 
 Westliches Blumenberg (Flächenpass 6.23) 
 Östliches Blumenberg (Flächenpass 6.24) 
gefolgt und hat eine Entwicklung für Wohnungsbau abgelehnt. 
 
Hierzu im Einzelnen: 
 
Mercatorstraße/ Dresenhof Weg - Flächenpass 6.14 
 
Die 8 ha große Ackerfläche ist Bestandteil eines regionalen Grünzuges und soll zum Schutz des Frei-
raumes nicht für Wohnungsbau entwickelt werden. 
Die Fläche östlich des Damiansweges (Georgshof) ist im Flächennutzungsplan als gemischte Bauflä-
che dargestellt und ist bereits Bestandteil des Wohnungsbauprogramms.  
 
Die Bewertung der Verwaltung bleibt in dieser Form erhalten, es haben sich keine neuen Erkenntnis-
se ergeben. 
 
Am Kutzpfädchen - Flächenpass 6.15 
 
Die Fläche liegt im Außenbereich und ist teilweise geschützter Landschaftsbereich mit Teich. Auf-
grund des vorhandenen und geplanten Sportplatzes ist dort eine heranrückende Wohnbebauung 
problematisch. 
 
Die Bewertung der Verwaltung bleibt in dieser Form erhalten, es haben sich keine neuen Erkenntnis-
se ergeben. 
 
Westlich Fühlingen - Flächenpass 6.16 
 
Es handelt sich um einen regionalen Grünzug, der eine Regionalplanänderung erforderlich macht, die 
städtebaulich nicht begründbar ist.

3 
 
Die Bewertung der Verwaltung bleibt in dieser Form erhalten, es haben sich keine neuen Erkenntnis-
se ergeben. 
 
Thujaweg - Flächenpass 6.17 
 
Es besteht ein Bebauungsplan mit Mischgebietsfestsetzung und teilweiser Zweckbindung des Hinter-
landes für Friedhofsgewerbe. Straßenseitig wurde bereits eine Wohnbebauung umgesetzt. Die Flä-
che ist keine zusätzliche Potenzialfläche. 
 
Die Bewertung der Verwaltung bleibt in dieser Form erhalten, es haben sich keine neuen Erkenntnis-
se ergeben. 
 
Kuhlenweg/ Langeler Damm - Flächenpass 6.21 
 
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes eine 
weitere Bebauung an dieser Stelle abgelehnt. Weiterhin ist ein Zusammenwachsen der Ortslagen 
Rheinkassel und Langel städtebaulich nicht vertretbar. 
 
Die Bewertung der Verwaltung bleibt in dieser Form erhalten, es haben sich keine neuen Erkenntnis-
se ergeben. 
 
Westliches und Östliches Blumenberg - Flächenpässe 6.23 und 6.24 
 
Nach dem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 sind vor weiteren planerischen Überlegungen für eine 
Wohnnutzung in Verbindung mit der Fläche „Im Kreuzfeld“ umfangreiche Voruntersuchungen zu öko-
logischen, freiraumplanerischen, sozialräumlichen und infrastrukturellen Aspekten durchzuführen. 
In einem zweiten Schritt soll sich ein Werkstattverfahren mit einer möglichst umfangreichen Bürgerbe-
teiligung nach dem Beispiel der Parkstadt Süd anschließen, um die interessierte Bürgerschaft beim 
Planungsprozess von Beginn an zu beteiligen. 
 
An diesem Verfahren soll weiter festgehalten werden. 
 
 
Fazit 
 
Die Bewertung der Verwaltung zu den erneut vorgeschlagenen Flächen  
 Mercatorstraße/ Dresenhof Weg (Flächenpass 6.14) 
 Am Kutzpfädchen (Flächenpass 6.15) 
 Arrondierung westlich Fühlingen (Flächenpass 6.16) 
 Thujaweg (Flächenpass 6.17) 
 Kuhlenweg/ Langeler Damm (Flächenpass 6.21) 
hat sich nicht verändert. Eine grundsätzliche Eignung für Wohnungsbau wird nicht gesehen.   
 
Für die Flächen  
 Westliches Blumenberg (Flächenpass 6.23) 
 Östliches Blumenberg (Flächenpass 6.24) 
sind zunächst umfangreiche Voruntersuchungen durchzuführen.  
 
Der Rat hat am 18.06.2017 das Entwicklungskonzept Chorweiler beschlossen, das die Prüfung weite-
rer Wohnbaupotenzialflächen im Sozialraumgebiet Chorweiler vorsieht. Die konkrete Untersuchung 
dieser Standorte bleibt zunächst abzuwarten. 
 
 
Anlagen

4 
 
Flächenpässe 
 
Anlagen

Anlage 4 Vorabauszug Stadtentwicklungsausschuss vom 26.04.2016

2287 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-24088 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 27.04.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 32. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 26.04.2018 
öffentlich 
16.1 Neue Flächen für den Wohnungsbau im Bezirk Chorweiler;  
Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler vom 08.06.2017 zur erneu-
ten Prüfung von Potenzialflächen für den Wohnungsbau 
2298/2017 
 Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, 
Die Linke. und FDP 
AN/0659/2018 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden 
geänderten Beschlusses: 
Der Rat lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Chorweiler, die Verwaltung mit 
der Einleitung der notwendigen Planungsverfahren zu den Flächen  
 Mercatorstraße/ Dresenhof Weg (Flächenpass 6.14) 
 Am Kutzpfädchen (Flächenpass 6.15) 
 Arrondierung westlich Fühlingen (Flächenpass 6.16) 
 Thujaweg (Flächenpass 6.17) 
 Kuhlenweg/ Langeler Damm (Flächenpass 6.21) 
 
zu beauftragen, ab. 
 
Der Empfehlung zu den Flächen  
 Westliches Blumenberg (Flächenpass 6.23) 
 Östliches Blumenberg (Flächenpass 6.24). 
Anlage 4

wird mit der Maßgabe aus dem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 zugestimmt, dass vor 
weiteren Planungsüberlegungen Voruntersuchungen (in Verbindung mit der Fläche 
„Im Kreuzfeld“) durchgeführt werden.  
 
Der Beschlussvorschlag wird gemäß des Änderungsantrags der Fraktionen 
SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. und FDP folgendermaßen er-
gänzt: 
 
Der Rat dankt der Bezirksvertretung Chorweiler für die eingebrachten Vor-
schläge und beauftragt die Verwaltung: 
 
 zu prüfen, ob eine (südliche) Erweiterung der Fläche südlich "Am Kutz-
pfädchen" eine Hinterlandbebauung ermöglicht  (Flächenpass 6.15). 
 einen Sachstandsbericht zur  ursprünglich geplanten Maßnahme "Woh-
nen am Strom" für das Grundstück "Langeler Damm" vorzulegen und 
ggf. Anpassungsoptionen für eine Umsetzung der Maßnahme aufzuzei-
gen (Flächenpass 6.21) 
 zu prüfen, ob eine Veränderung der Fläche sowie Erweiterung um eine 
Fläche zwischen Kuhlenweg und Alte Römerstraße bis zum Festplatz ei-
ne Bebauung ermöglicht (Flächenpass 6.21). 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3 Bürgereingabe

2309 Zeichen

Köln, 29.12.2017

Gleichlautend an per e-mail an:

GS für Anregungen und Beschwerden geschaeftsstelle-anregungen-

an Rat und Bezirksvertretungen beschwerden@stadt-koeln.de
Amt für Stadtentwicklung und stadtentwicklung.statistik@stadt-

Statistik - Abteilung Stadtentwicklung koeln.de

Neue Flächen für den Wohnungsbau im Bezirk Chorweiler
Hier: Östliches Blumenberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

betreffend die Beschlussvorlage nach Ratsdrucksache 2298/2017, worin
westliches und östliches Blumenberg als mögliche Baugrundstücke zur
Voruntersuchungen vorgeschlagen werden. Diese Angelegenheit wurde
im Stadtentwicklungsausschuss bereits mehrfach vertagt, zuletzt am
14.Dez.2017.

Die Beschaffung von (bezahlbaren) Wohnraum ist eine dringende
Herausforderung der Stadt in den nächsten Jahren. Dennoch ist es
erforderlich, hierbei behutsam vorzugehen.

Beim beschriebenen Grundstück östliches Blumenberg (Flächenpass
6.24) handelt es sich um ein gewachsenes Waldstück, das auch von den
Anwohnern als Naherholungsgebiet gerne genutzt wird. Der Plan diesen
gesamten Baumbestand für Wohnhäuser zu fällen, stößt auf viel
Unverständnis und muss vermieden werden.

Den Nutzen von Bäumen brauche ich hier sicher nicht näher erläutern.
Um einen alten Baum zu ersetzen, wären etwa 2000 Neupflanzungen
notwendig. Darüber hinaus werden Sie mit Protesten von Anwohnern,
mich eingeschlossen, rechnen müssen.

Ein alternativer Lösungsvorschlag wäre, weiter östlich, Richtung
Fühlingen, die Ackerflächen als Bauland umzuwidmen. Der Wald würde
damit zu einem zentralen Park werden.

Weiterhin, unabhängig von oben stehenden Erläuterungen, bitte ich die
geografischen Begebenheiten zu beachten. Es handelt sich hierbei um

tiefer liegendes Land, das laut Hochwassergefahrenkarte bei extremen
Hochwassern betroffen wäre. Der geplante Retentionsraum Worringen
würde bei Befüllung zu Grundwasserproblemen an dieser Stelle führen.

Deswegen bitte ich Sie, diesen Plan nicht weiter zu verfolgen.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit bestem Dank und
mit freundlichen Grüßen

P.S. Um Mißverständnisse zu vermeiden: Das erwähnte Grundstück
westliches Blumenberg (FP 6.23), besteht hauptsächlich aus Buschwerk
und jungen Bäumen, wird so gut wie nicht von den Anwohnern genutzt
und ist ausdrücklich nicht Bestandteil meiner Einwände.

Anlage 2 - Auszug BV Chorweiler - 08.03.2018

1539 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 12.03.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 34. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler vom 08.03.2018 
öffentlich 
9.2.3 Neue Flächen für den Wohnungsbau im Bezirk Chorweiler;  
Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler vom 08.06.2017 zur erneu-
ten Prüfung von Potenzialflächen für den Wohnungsbau 
2298/2017 
1. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Durchführung eines Interfraktionellen 
Gesprächs mit der Fachverwaltung zu den möglichen Bauflächen im Kölner Norden. 
 
2. Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Durchführung eines Interfraktionellen 
Gesprächs mit den allen Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses unter Teil-
nahme aller Mitglieder der Bezirksvertretung Chorweiler. 
 
3. Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat folgt den Empfehlungen der Bezirksvertretung uneingeschränkt. 
 
Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss: 
Einstimmig beschlossen 
Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss: 
Einstimmig beschlossen 
Abstimmungsergebnis zum 3. Beschluss: 
Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der CDU-Fraktion (7 Stimmen), der Frak-
tion Bündnis´90 / Die Grünen (3 Stimmen) und Herrn Wiener (pro Köln) gegen die 
Stimmen der SPD-Fraktion (4 Stimmen), Herrn Roth (Die Linke) und Herrn Urmetzer 
(FDP)

Anlage 1 - Flächenpässe

5232 Zeichen

Wohnbauflächensuche/ BV-Beteiligung
BV 6.14
Chorweiler Volkhoven/WeilerStadtbezirk: Stadtteil:
Erläuterung
Die Fläche östlich des Damiansweges (Georgshof) ist  im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dar gestellt und 
ist bereits Bestandteil des Wohnungsbauprogramms 20 15. Die nördlich anschließende 8 ha große Ackerfläc he ist
Bestandteil eines regionalen Grünzuges und kann der zeit nicht in die Betrachtung aufgenommen werden.
Datum: 19.10.2016
 
Vorhandene Nutzung Grünfläche, Ackerfläche
Eigentümer Privat/ Stadt Köln
           8
Bezeichnung: Mercatorstraße/ Dresenhof Weg BV 6.14
Fläche (ha)
(überwiegende)
 
 
1:4.000
Zentraler
Versorgungsbereich
Senioren-und 
Pflegeeinrichtung
weiterfuehrende Schule
Kindertageseinrichtung
Jugendangebote
Berufskolleg
Grundschule
ausgewählte Infrastruktur
 
 
Ablehnende Beschlussempfehlung

Wohnbauflächensuche/ BV-Beteiligung
BV 6.15
BV 6.15
Chorweiler FühlingenStadtbezirk: Stadtteil:
Erläuterung
Heutige Außenbereichsflächen. Teilweise geschützter  Landschaftsbestandteil mit Teich. Aufgrund dem 
vorhandenen und geplanten Sportplatz ist dort eine heranrückende Wohnbebauung problematisch.
 
Datum: 19.10.2016
 
Vorhandene Nutzung Grünfläche, Abstellfläche
Eigentümer Privat/ Stadt Köln
         0,5
Bezeichnung: Am Kutzpfädchen BV 6.15
Fläche (ha)
(überwiegende)
 
 
1:4.000
Zentraler
Versorgungsbereich
Senioren-und 
Pflegeeinrichtung
weiterfuehrende Schule
Kindertageseinrichtung
Jugendangebote
Berufskolleg
Grundschule
ausgewählte Infrastruktur
 
 
Ablehnende Beschlussempfehlung

Wohnbauflächensuche/ BV-Beteiligung
BV 6.16
Chorweiler FühlingenStadtbezirk: Stadtteil:
Erläuterung
Es handelt sich um einen regionalen Grünzug, der ei ne Regionalplanänderung erforderlich macht, die
städtebaulich nicht begründbar ist.
 
Datum: 19.10.2016
 
Vorhandene Nutzung Grünfläche, Ackerfläche
Eigentümer Privat/ Stadt Köln
         2,7
Bezeichnung: westlich Fühlingen BV 6.16
Fläche (ha)
(überwiegende)
 
 
1:4.000
Zentraler
Versorgungsbereich
Senioren-und 
Pflegeeinrichtung
weiterfuehrende Schule
Kindertageseinrichtung
Jugendangebote
Berufskolleg
Grundschule
ausgewählte Infrastruktur
 
 
Ablehnende Beschlussempfehlung

Wohnbauflächensuche/ BV-Beteiligung
BV 6.17
Chorweiler Volkhoven/WeilerStadtbezirk: Stadtteil:
Erläuterung
Bestehender Bebauungsplan mit Mischgebietsfestetzun g und teilweise Zweckbindung des Hinterlandes für
Friedhofsgewerbe. straßenseitig bereits Wohnbebauun g umgesetzt. Fläche ist keine zusätzliche Potenzial fläche.
 
Datum: 19.10.2016
 
Vorhandene Nutzung Grünfläche, Wohnen, Gewerbe
Eigentümer Privat
         1,8
Bezeichnung: Thujaweg BV 6.17
Fläche (ha)
(überwiegende)
 
 
1:4.000
Zentraler
Versorgungsbereich
Senioren-und 
Pflegeeinrichtung
weiterfuehrende Schule
Kindertageseinrichtung
Jugendangebote
Berufskolleg
Grundschule
ausgewählte Infrastruktur
 
 
Ablehnende Beschlussempfehlung

Wohnbauflächensuche/ BV-Beteiligung
BV 6.21
Chorweiler MerkenichStadtbezirk: Stadtteil:
Erläuterung
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der 4. Fort schreibung des Flächennutzungsplanes eine weitere B ebauung
hier abgelehnt. Weiterhin ist ein Zusammenwachsen d er Ortslagen Rheinkassel und Langel städtebaulich n icht
 vertretbar.
Datum: 19.10.2016
 
Vorhandene Nutzung Grünfläche
Eigentümer Privat
         3,1
Bezeichnung: Kuhlenweg/ Langeler Damm BV 6.21
Fläche (ha)
(überwiegende)
 
 
1:4.000
Zentraler
Versorgungsbereich
Senioren-und 
Pflegeeinrichtung
weiterfuehrende Schule
Kindertageseinrichtung
Jugendangebote
Berufskolleg
Grundschule
ausgewählte Infrastruktur
 
 
Ablehnende Beschlussempfehlung

Ergebnis der Wohnbauflächensuche
6.01
6.24
6.23
´
Chorweiler BlumenbergStadtbezirk: Stadtteil:
Ergänzende Hinweise Entwicklung nur in Verbindung mit Fläche 6.01 "Im K reuzfeld"
 
 
Datum: 04.04.2017
 
Realisierung (Prognose) langfristig (ab/nach 2020)
Gebäudetyp offen
Wohneinheiten        offen Berechnungsgrundlage:
Vorhandene Nutzung Grünfläche
Planungsrecht erforderlich
Eigentümer Stadt Köln
Planerfordernis FNP ja
         3,1
Bezeichnung: westliches Blumenberg 6.23
Fläche (ha)
(überwiegende)
 
 
 
1:9.000
Zentraler
Versorgungsbereich
Senioren-und 
Pflegeeinrichtung
weiterfuehrende Schule
Kindertageseinrichtung
Jugendangebote
Berufskolleg
Grundschule
kurz-/mittelfristig (bis 2020)
langfristig (ab/nach 2020)
Realisierung (Prognose)
ausgewählte Infrastruktur
ÅÆÇ
Å
ÆÇÃÆÄ
!(A
!(K
!(J
Ratsbeschluß vom 20.12.2016

Ergebnis der Wohnbauflächensuche
6.01
6.24
6.23
´
Chorweiler BlumenbergStadtbezirk: Stadtteil:
Ergänzende Hinweise Entwicklung nur in Verbindung mit Fläche 6.01 "Im K reuzfeld"
 
 
Datum: 04.04.2017
 
Realisierung (Prognose) langfristig (ab/nach 2020)
Gebäudetyp offen
Wohneinheiten        offen Berechnungsgrundlage:
Vorhandene Nutzung Grünfläche, Bolzplatz
Planungsrecht erforderlich
Eigentümer Stadt Köln
Planerfordernis FNP ja
         3,1
Bezeichnung: östliches Blumenberg 6.24
Fläche (ha)
(überwiegende)
 
 
 
1:9.000
Zentraler
Versorgungsbereich
Senioren-und 
Pflegeeinrichtung
weiterfuehrende Schule
Kindertageseinrichtung
Jugendangebote
Berufskolleg
Grundschule
kurz-/mittelfristig (bis 2020)
langfristig (ab/nach 2020)
Realisierung (Prognose)
ausgewählte Infrastruktur
ÅÆÇ
Å
ÆÇÃÆÄ
!(A
!(K
!(J
Ratsbeschluß vom 20.12.2016

Beratungsverlauf (3)

08.03.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 16.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2018 Rat
TOP 3.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Mercatorstraße
  • Thujaweg
  • Kuhlenweg
  • Langeler Damm
  • Am Kutzpfädchen
  • Alte Römerstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2298/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.04.2018
Erstellt
03.08.2017 00:27