Neue Flächen für den Wohnungsbau im Bezirk Chorweiler;
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2298/2017 vom 26.04.2018
Stand: Am 03.05.2018 im Rat geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat 06.02.2018
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 Vorlagen-Nummer 2298/2017 Freigabedatum 30.08.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neue Flächen für den Wohnungsbau im Bezirk Chorweiler; Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler vom 08.06.2017 zur erneuten Prüfung von Potenzialflächen für den Wohnungsbau Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Chorweiler, die Verwaltung mit der Einleitung der notwendigen Planungsverfahren zu den Flächen Mercatorstraße/ Dresenhof Weg (Flächenpass 6.14) Am Kutzpfädchen (Flächenpass 6.15) Arrondierung westlich Fühlingen (Flächenpass 6.16) Thujaweg (Flächenpass 6.17) Kuhlenweg/ Langeler Damm (Flächenpass 6.21) zu beauftragen, ab. Der Empfehlung zu den Flächen Westliches Blumenberg (Flächenpass 6.23) Östliches Blumenberg (Flächenpass 6.24) wird mit der Maßgabe aus dem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 zugestimmt, dass vor weiteren Pla- nungsüberlegungen Voruntersuchungen (in Verbindung mit der Fläche „Im Kreuzfeld“) durchgeführt werden. Alternative: Der Rat folgt den Empfehlungen der Bezirksvertretung uneingeschränkt. Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 Rat 28.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Mit Beschluss vom 08.06.2017 schlägt die Bezirksvertretung Chorweiler die Flächen Mercatorstraße/ Dresenhof Weg (Flächenpass 6.14) Am Kutzpfädchen (Flächenpass 6.15) Arrondierung westlich Fühlingen (Flächenpass 6.16) Thujaweg (Flächenpass 6.17) Kuhlenweg/ Langeler Damm (Flächenpass 6.21) Westliches Blumenberg (Flächenpass 6.23) Östliches Blumenberg (Flächenpass 6.24) erneut als Flächen für den Wohnungsbau vor. Sie empfiehlt dem Rat, bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen Planungsverfahren einzuleiten. Im Verlauf der Beratungen zur Flächenvorlage Nr.1028/2015 wurden die genannten Flächen von der Bezirksvertretung Chorweiler als mögliche Wohnbauflächen eingebracht. Die Flächen wurden von der Verwaltung geprüft und dem Rat mit einer Stellungnahme zur Beschlussfassung am 20.12.2016 vor- gelegt. Der Rat ist mit seiner Beschlussfassung vom 20.12.2016 dem Verwaltungsvorschlag bis auf die Flä- chen Westliches Blumenberg (Flächenpass 6.23) Östliches Blumenberg (Flächenpass 6.24) gefolgt und hat eine Entwicklung für Wohnungsbau abgelehnt. Hierzu im Einzelnen: Mercatorstraße/ Dresenhof Weg - Flächenpass 6.14 Die 8 ha große Ackerfläche ist Bestandteil eines regionalen Grünzuges und soll zum Schutz des Frei- raumes nicht für Wohnungsbau entwickelt werden. Die Fläche östlich des Damiansweges (Georgshof) ist im Flächennutzungsplan als gemischte Bauflä- che dargestellt und ist bereits Bestandteil des Wohnungsbauprogramms. Die Bewertung der Verwaltung bleibt in dieser Form erhalten, es haben sich keine neuen Erkenntnis- se ergeben. Am Kutzpfädchen - Flächenpass 6.15 Die Fläche liegt im Außenbereich und ist teilweise geschützter Landschaftsbereich mit Teich. Auf- grund des vorhandenen und geplanten Sportplatzes ist dort eine heranrückende Wohnbebauung problematisch. Die Bewertung der Verwaltung bleibt in dieser Form erhalten, es haben sich keine neuen Erkenntnis- se ergeben. 3 Westlich Fühlingen - Flächenpass 6.16 Es handelt sich um einen regionalen Grünzug, der eine Regionalplanänderung erforderlich macht, die städtebaulich nicht begründbar ist. Die Bewertung der Verwaltung bleibt in dieser Form erhalten, es haben sich keine neuen Erkenntnis- se ergeben. Thujaweg - Flächenpass 6.17 Es besteht ein Bebauungsplan mit Mischgebietsfestsetzung und teilweiser Zweckbindung des Hinter- landes für Friedhofsgewerbe. Straßenseitig wurde bereits eine Wohnbebauung umgesetzt. Die Flä- che ist keine zusätzliche Potenzialfläche. Die Bewertung der Verwaltung bleibt in dieser Form erhalten, es haben sich keine neuen Erkenntnis- se ergeben. Kuhlenweg/ Langeler Damm - Flächenpass 6.21 Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes eine weitere Bebauung an dieser Stelle abgelehnt. Weiterhin ist ein Zusammenwachsen der Ortslagen Rheinkassel und Langel städtebaulich nicht vertretbar. Die Bewertung der Verwaltung bleibt in dieser Form erhalten, es haben sich keine neuen Erkenntnis- se ergeben. Westliches und Östliches Blumenberg - Flächenpässe 6.23 und 6.24 Nach dem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 sind vor weiteren planerischen Überlegungen für eine Wohnnutzung in Verbindung mit der Fläche „Im Kreuzfeld“ umfangreiche Voruntersuchungen zu öko- logischen, freiraumplanerischen, sozialräumlichen und infrastrukturellen Aspekten durchzuführen. In einem zweiten Schritt soll sich ein Werkstattverfahren mit einer möglichst umfangreichen Bürgerbe- teiligung nach dem Beispiel der Parkstadt Süd anschließen, um die interessierte Bürgerschaft beim Planungsprozess von Beginn an zu beteiligen. An diesem Verfahren soll weiter festgehalten werden. Fazit Die Bewertung der Verwaltung zu den erneut vorgeschlagenen Flächen Mercatorstraße/ Dresenhof Weg (Flächenpass 6.14) Am Kutzpfädchen (Flächenpass 6.15) Arrondierung westlich Fühlingen (Flächenpass 6.16) Thujaweg (Flächenpass 6.17) Kuhlenweg/ Langeler Damm (Flächenpass 6.21) hat sich nicht verändert. Eine grundsätzliche Eignung für Wohnungsbau wird nicht gesehen. Für die Flächen Westliches Blumenberg (Flächenpass 6.23) Östliches Blumenberg (Flächenpass 6.24) sind zunächst umfangreiche Voruntersuchungen durchzuführen. 4 Abschließender Hinweis: Der Rat hat am 18.06.2017 das Entwicklungskonzept Chorweiler beschlossen, das die Prüfung weite- rer Wohnbaupotenzialflächen im Sozialraumgebiet Chorweiler vorsieht. Die konkrete Untersuchung dieser Standorte bleibt zunächst abzuwarten. Anlagen Flächenpässe -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 Vorlagen-Nummer 2298/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neue Flächen für den Wohnungsbau im Bezirk Chorweiler; Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler vom 08.06.2017 zur erneuten Prüfung von Potenzialflächen für den Wohnungsbau Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Chorweiler, die Verwaltung mit der Einleitung der notwendigen Planungsverfahren zu den Flächen Mercatorstraße/ Dresenhof Weg (Flächenpass 6.14) Am Kutzpfädchen (Flächenpass 6.15) Arrondierung westlich Fühlingen (Flächenpass 6.16) Thujaweg (Flächenpass 6.17) Kuhlenweg/ Langeler Damm (Flächenpass 6.21) zu beauftragen, ab. Der Empfehlung zu den Flächen Westliches Blumenberg (Flächenpass 6.23) Östliches Blumenberg (Flächenpass 6.24). wird mit der Maßgabe aus dem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 zugestimmt, dass vor weiteren Pla- nungsüberlegungen Voruntersuchungen (in Verbindung mit der Fläche „Im Kreuzfeld“) durchgeführt werden. Alternative: Der Rat folgt den Empfehlungen der Bezirksvertretung uneingeschränkt. Stadtentwicklungsausschuss zurückgestellt zurückgestellt zurückgestellt zurückgestellt 21.09.2017 09.11.2017 14.12.2017 01.02.2018 Rat zurückgestellt zurückgestellt Zurückgestellt Zurückgestellt 28.09.2017 14.11.2017 19.12.2017 06.02.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 Stadtentwicklungsausschuss 15.03.2018 Rat 20.03.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Mit Beschluss vom 08.06.2017 schlägt die Bezirksvertretung Chorweiler die Flächen Mercatorstraße/ Dresenhof Weg (Flächenpass 6.14) Am Kutzpfädchen (Flächenpass 6.15) Arrondierung westlich Fühlingen (Flächenpass 6.16) Thujaweg (Flächenpass 6.17) Kuhlenweg/ Langeler Damm (Flächenpass 6.21) Westliches Blumenberg (Flächenpass 6.23) Östliches Blumenberg (Flächenpass 6.24) erneut als Flächen für den Wohnungsbau vor. Sie empfiehlt dem Rat, bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen Planungsverfahren einzuleiten. Im Verlauf der Beratungen zur Flächenvorlage Nr.1028/2015 wurden die genannten Flächen von der Bezirksvertretung Chorweiler als mögliche Wohnbauflächen eingebracht. Die Flächen wurden von der Verwaltung geprüft und dem Rat mit einer Stellungnahme zur Beschlussfassung am 20.12.2016 vor- gelegt. Der Rat ist mit seiner Beschlussfassung vom 20.12.2016 dem Verwaltungsvorschlag bis auf die Flä- chen Westliches Blumenberg (Flächenpass 6.23) Östliches Blumenberg (Flächenpass 6.24) gefolgt und hat eine Entwicklung für Wohnungsbau abgelehnt. Hierzu im Einzelnen: Mercatorstraße/ Dresenhof Weg - Flächenpass 6.14 Die 8 ha große Ackerfläche ist Bestandteil eines regionalen Grünzuges und soll zum Schutz des Frei- raumes nicht für Wohnungsbau entwickelt werden. Die Fläche östlich des Damiansweges (Georgshof) ist im Flächennutzungsplan als gemischte Bauflä- che dargestellt und ist bereits Bestandteil des Wohnungsbauprogramms. Die Bewertung der Verwaltung bleibt in dieser Form erhalten, es haben sich keine neuen Erkenntnis- se ergeben. Am Kutzpfädchen - Flächenpass 6.15 Die Fläche liegt im Außenbereich und ist teilweise geschützter Landschaftsbereich mit Teich. Auf- grund des vorhandenen und geplanten Sportplatzes ist dort eine heranrückende Wohnbebauung problematisch. Die Bewertung der Verwaltung bleibt in dieser Form erhalten, es haben sich keine neuen Erkenntnis- se ergeben. Westlich Fühlingen - Flächenpass 6.16 Es handelt sich um einen regionalen Grünzug, der eine Regionalplanänderung erforderlich macht, die städtebaulich nicht begründbar ist. 3 Die Bewertung der Verwaltung bleibt in dieser Form erhalten, es haben sich keine neuen Erkenntnis- se ergeben. Thujaweg - Flächenpass 6.17 Es besteht ein Bebauungsplan mit Mischgebietsfestsetzung und teilweiser Zweckbindung des Hinter- landes für Friedhofsgewerbe. Straßenseitig wurde bereits eine Wohnbebauung umgesetzt. Die Flä- che ist keine zusätzliche Potenzialfläche. Die Bewertung der Verwaltung bleibt in dieser Form erhalten, es haben sich keine neuen Erkenntnis- se ergeben. Kuhlenweg/ Langeler Damm - Flächenpass 6.21 Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes eine weitere Bebauung an dieser Stelle abgelehnt. Weiterhin ist ein Zusammenwachsen der Ortslagen Rheinkassel und Langel städtebaulich nicht vertretbar. Die Bewertung der Verwaltung bleibt in dieser Form erhalten, es haben sich keine neuen Erkenntnis- se ergeben. Westliches und Östliches Blumenberg - Flächenpässe 6.23 und 6.24 Nach dem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 sind vor weiteren planerischen Überlegungen für eine Wohnnutzung in Verbindung mit der Fläche „Im Kreuzfeld“ umfangreiche Voruntersuchungen zu öko- logischen, freiraumplanerischen, sozialräumlichen und infrastrukturellen Aspekten durchzuführen. In einem zweiten Schritt soll sich ein Werkstattverfahren mit einer möglichst umfangreichen Bürgerbe- teiligung nach dem Beispiel der Parkstadt Süd anschließen, um die interessierte Bürgerschaft beim Planungsprozess von Beginn an zu beteiligen. An diesem Verfahren soll weiter festgehalten werden. Fazit Die Bewertung der Verwaltung zu den erneut vorgeschlagenen Flächen Mercatorstraße/ Dresenhof Weg (Flächenpass 6.14) Am Kutzpfädchen (Flächenpass 6.15) Arrondierung westlich Fühlingen (Flächenpass 6.16) Thujaweg (Flächenpass 6.17) Kuhlenweg/ Langeler Damm (Flächenpass 6.21) hat sich nicht verändert. Eine grundsätzliche Eignung für Wohnungsbau wird nicht gesehen. Für die Flächen Westliches Blumenberg (Flächenpass 6.23) Östliches Blumenberg (Flächenpass 6.24) sind zunächst umfangreiche Voruntersuchungen durchzuführen. Der Rat hat am 18.06.2017 das Entwicklungskonzept Chorweiler beschlossen, das die Prüfung weite- rer Wohnbaupotenzialflächen im Sozialraumgebiet Chorweiler vorsieht. Die konkrete Untersuchung dieser Standorte bleibt zunächst abzuwarten. Anlagen 4 Flächenpässe Anlagen -
Anlage 4 Vorabauszug Stadtentwicklungsausschuss vom 26.04.2016
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 27.04.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 32. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.04.2018 öffentlich 16.1 Neue Flächen für den Wohnungsbau im Bezirk Chorweiler; Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler vom 08.06.2017 zur erneu- ten Prüfung von Potenzialflächen für den Wohnungsbau 2298/2017 Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. und FDP AN/0659/2018 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Beschlusses: Der Rat lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Chorweiler, die Verwaltung mit der Einleitung der notwendigen Planungsverfahren zu den Flächen Mercatorstraße/ Dresenhof Weg (Flächenpass 6.14) Am Kutzpfädchen (Flächenpass 6.15) Arrondierung westlich Fühlingen (Flächenpass 6.16) Thujaweg (Flächenpass 6.17) Kuhlenweg/ Langeler Damm (Flächenpass 6.21) zu beauftragen, ab. Der Empfehlung zu den Flächen Westliches Blumenberg (Flächenpass 6.23) Östliches Blumenberg (Flächenpass 6.24). Anlage 4 wird mit der Maßgabe aus dem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 zugestimmt, dass vor weiteren Planungsüberlegungen Voruntersuchungen (in Verbindung mit der Fläche „Im Kreuzfeld“) durchgeführt werden. Der Beschlussvorschlag wird gemäß des Änderungsantrags der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. und FDP folgendermaßen er- gänzt: Der Rat dankt der Bezirksvertretung Chorweiler für die eingebrachten Vor- schläge und beauftragt die Verwaltung: zu prüfen, ob eine (südliche) Erweiterung der Fläche südlich "Am Kutz- pfädchen" eine Hinterlandbebauung ermöglicht (Flächenpass 6.15). einen Sachstandsbericht zur ursprünglich geplanten Maßnahme "Woh- nen am Strom" für das Grundstück "Langeler Damm" vorzulegen und ggf. Anpassungsoptionen für eine Umsetzung der Maßnahme aufzuzei- gen (Flächenpass 6.21) zu prüfen, ob eine Veränderung der Fläche sowie Erweiterung um eine Fläche zwischen Kuhlenweg und Alte Römerstraße bis zum Festplatz ei- ne Bebauung ermöglicht (Flächenpass 6.21). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. -
Anlage 3 Bürgereingabe
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Köln, 29.12.2017 Gleichlautend an per e-mail an: GS für Anregungen und Beschwerden geschaeftsstelle-anregungen- an Rat und Bezirksvertretungen beschwerden@stadt-koeln.de Amt für Stadtentwicklung und stadtentwicklung.statistik@stadt- Statistik - Abteilung Stadtentwicklung koeln.de Neue Flächen für den Wohnungsbau im Bezirk Chorweiler Hier: Östliches Blumenberg Sehr geehrte Damen und Herren, betreffend die Beschlussvorlage nach Ratsdrucksache 2298/2017, worin westliches und östliches Blumenberg als mögliche Baugrundstücke zur Voruntersuchungen vorgeschlagen werden. Diese Angelegenheit wurde im Stadtentwicklungsausschuss bereits mehrfach vertagt, zuletzt am 14.Dez.2017. Die Beschaffung von (bezahlbaren) Wohnraum ist eine dringende Herausforderung der Stadt in den nächsten Jahren. Dennoch ist es erforderlich, hierbei behutsam vorzugehen. Beim beschriebenen Grundstück östliches Blumenberg (Flächenpass 6.24) handelt es sich um ein gewachsenes Waldstück, das auch von den Anwohnern als Naherholungsgebiet gerne genutzt wird. Der Plan diesen gesamten Baumbestand für Wohnhäuser zu fällen, stößt auf viel Unverständnis und muss vermieden werden. Den Nutzen von Bäumen brauche ich hier sicher nicht näher erläutern. Um einen alten Baum zu ersetzen, wären etwa 2000 Neupflanzungen notwendig. Darüber hinaus werden Sie mit Protesten von Anwohnern, mich eingeschlossen, rechnen müssen. Ein alternativer Lösungsvorschlag wäre, weiter östlich, Richtung Fühlingen, die Ackerflächen als Bauland umzuwidmen. Der Wald würde damit zu einem zentralen Park werden. Weiterhin, unabhängig von oben stehenden Erläuterungen, bitte ich die geografischen Begebenheiten zu beachten. Es handelt sich hierbei um tiefer liegendes Land, das laut Hochwassergefahrenkarte bei extremen Hochwassern betroffen wäre. Der geplante Retentionsraum Worringen würde bei Befüllung zu Grundwasserproblemen an dieser Stelle führen. Deswegen bitte ich Sie, diesen Plan nicht weiter zu verfolgen. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit bestem Dank und mit freundlichen Grüßen P.S. Um Mißverständnisse zu vermeiden: Das erwähnte Grundstück westliches Blumenberg (FP 6.23), besteht hauptsächlich aus Buschwerk und jungen Bäumen, wird so gut wie nicht von den Anwohnern genutzt und ist ausdrücklich nicht Bestandteil meiner Einwände. -
Anlage 2 - Auszug BV Chorweiler - 08.03.2018
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Anlage 2 Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 12.03.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 34. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 08.03.2018 öffentlich 9.2.3 Neue Flächen für den Wohnungsbau im Bezirk Chorweiler; Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler vom 08.06.2017 zur erneu- ten Prüfung von Potenzialflächen für den Wohnungsbau 2298/2017 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Durchführung eines Interfraktionellen Gesprächs mit der Fachverwaltung zu den möglichen Bauflächen im Kölner Norden. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Durchführung eines Interfraktionellen Gesprächs mit den allen Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses unter Teil- nahme aller Mitglieder der Bezirksvertretung Chorweiler. 3. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat folgt den Empfehlungen der Bezirksvertretung uneingeschränkt. Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss: Einstimmig beschlossen Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss: Einstimmig beschlossen Abstimmungsergebnis zum 3. Beschluss: Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der CDU-Fraktion (7 Stimmen), der Frak- tion Bündnis´90 / Die Grünen (3 Stimmen) und Herrn Wiener (pro Köln) gegen die Stimmen der SPD-Fraktion (4 Stimmen), Herrn Roth (Die Linke) und Herrn Urmetzer (FDP) -
Anlage 1 - Flächenpässe
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Wohnbauflächensuche/ BV-Beteiligung BV 6.14 Chorweiler Volkhoven/WeilerStadtbezirk: Stadtteil: Erläuterung Die Fläche östlich des Damiansweges (Georgshof) ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dar gestellt und ist bereits Bestandteil des Wohnungsbauprogramms 20 15. Die nördlich anschließende 8 ha große Ackerfläc he ist Bestandteil eines regionalen Grünzuges und kann der zeit nicht in die Betrachtung aufgenommen werden. Datum: 19.10.2016 Vorhandene Nutzung Grünfläche, Ackerfläche Eigentümer Privat/ Stadt Köln 8 Bezeichnung: Mercatorstraße/ Dresenhof Weg BV 6.14 Fläche (ha) (überwiegende) 1:4.000 Zentraler Versorgungsbereich Senioren-und Pflegeeinrichtung weiterfuehrende Schule Kindertageseinrichtung Jugendangebote Berufskolleg Grundschule ausgewählte Infrastruktur Ablehnende Beschlussempfehlung Wohnbauflächensuche/ BV-Beteiligung BV 6.15 BV 6.15 Chorweiler FühlingenStadtbezirk: Stadtteil: Erläuterung Heutige Außenbereichsflächen. Teilweise geschützter Landschaftsbestandteil mit Teich. Aufgrund dem vorhandenen und geplanten Sportplatz ist dort eine heranrückende Wohnbebauung problematisch. Datum: 19.10.2016 Vorhandene Nutzung Grünfläche, Abstellfläche Eigentümer Privat/ Stadt Köln 0,5 Bezeichnung: Am Kutzpfädchen BV 6.15 Fläche (ha) (überwiegende) 1:4.000 Zentraler Versorgungsbereich Senioren-und Pflegeeinrichtung weiterfuehrende Schule Kindertageseinrichtung Jugendangebote Berufskolleg Grundschule ausgewählte Infrastruktur Ablehnende Beschlussempfehlung Wohnbauflächensuche/ BV-Beteiligung BV 6.16 Chorweiler FühlingenStadtbezirk: Stadtteil: Erläuterung Es handelt sich um einen regionalen Grünzug, der ei ne Regionalplanänderung erforderlich macht, die städtebaulich nicht begründbar ist. Datum: 19.10.2016 Vorhandene Nutzung Grünfläche, Ackerfläche Eigentümer Privat/ Stadt Köln 2,7 Bezeichnung: westlich Fühlingen BV 6.16 Fläche (ha) (überwiegende) 1:4.000 Zentraler Versorgungsbereich Senioren-und Pflegeeinrichtung weiterfuehrende Schule Kindertageseinrichtung Jugendangebote Berufskolleg Grundschule ausgewählte Infrastruktur Ablehnende Beschlussempfehlung Wohnbauflächensuche/ BV-Beteiligung BV 6.17 Chorweiler Volkhoven/WeilerStadtbezirk: Stadtteil: Erläuterung Bestehender Bebauungsplan mit Mischgebietsfestetzun g und teilweise Zweckbindung des Hinterlandes für Friedhofsgewerbe. straßenseitig bereits Wohnbebauun g umgesetzt. Fläche ist keine zusätzliche Potenzial fläche. Datum: 19.10.2016 Vorhandene Nutzung Grünfläche, Wohnen, Gewerbe Eigentümer Privat 1,8 Bezeichnung: Thujaweg BV 6.17 Fläche (ha) (überwiegende) 1:4.000 Zentraler Versorgungsbereich Senioren-und Pflegeeinrichtung weiterfuehrende Schule Kindertageseinrichtung Jugendangebote Berufskolleg Grundschule ausgewählte Infrastruktur Ablehnende Beschlussempfehlung Wohnbauflächensuche/ BV-Beteiligung BV 6.21 Chorweiler MerkenichStadtbezirk: Stadtteil: Erläuterung Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der 4. Fort schreibung des Flächennutzungsplanes eine weitere B ebauung hier abgelehnt. Weiterhin ist ein Zusammenwachsen d er Ortslagen Rheinkassel und Langel städtebaulich n icht vertretbar. Datum: 19.10.2016 Vorhandene Nutzung Grünfläche Eigentümer Privat 3,1 Bezeichnung: Kuhlenweg/ Langeler Damm BV 6.21 Fläche (ha) (überwiegende) 1:4.000 Zentraler Versorgungsbereich Senioren-und Pflegeeinrichtung weiterfuehrende Schule Kindertageseinrichtung Jugendangebote Berufskolleg Grundschule ausgewählte Infrastruktur Ablehnende Beschlussempfehlung Ergebnis der Wohnbauflächensuche 6.01 6.24 6.23 ´ Chorweiler BlumenbergStadtbezirk: Stadtteil: Ergänzende Hinweise Entwicklung nur in Verbindung mit Fläche 6.01 "Im K reuzfeld" Datum: 04.04.2017 Realisierung (Prognose) langfristig (ab/nach 2020) Gebäudetyp offen Wohneinheiten offen Berechnungsgrundlage: Vorhandene Nutzung Grünfläche Planungsrecht erforderlich Eigentümer Stadt Köln Planerfordernis FNP ja 3,1 Bezeichnung: westliches Blumenberg 6.23 Fläche (ha) (überwiegende) 1:9.000 Zentraler Versorgungsbereich Senioren-und Pflegeeinrichtung weiterfuehrende Schule Kindertageseinrichtung Jugendangebote Berufskolleg Grundschule kurz-/mittelfristig (bis 2020) langfristig (ab/nach 2020) Realisierung (Prognose) ausgewählte Infrastruktur ÅÆÇ Å ÆÇÃÆÄ !(A !(K !(J Ratsbeschluß vom 20.12.2016 Ergebnis der Wohnbauflächensuche 6.01 6.24 6.23 ´ Chorweiler BlumenbergStadtbezirk: Stadtteil: Ergänzende Hinweise Entwicklung nur in Verbindung mit Fläche 6.01 "Im K reuzfeld" Datum: 04.04.2017 Realisierung (Prognose) langfristig (ab/nach 2020) Gebäudetyp offen Wohneinheiten offen Berechnungsgrundlage: Vorhandene Nutzung Grünfläche, Bolzplatz Planungsrecht erforderlich Eigentümer Stadt Köln Planerfordernis FNP ja 3,1 Bezeichnung: östliches Blumenberg 6.24 Fläche (ha) (überwiegende) 1:9.000 Zentraler Versorgungsbereich Senioren-und Pflegeeinrichtung weiterfuehrende Schule Kindertageseinrichtung Jugendangebote Berufskolleg Grundschule kurz-/mittelfristig (bis 2020) langfristig (ab/nach 2020) Realisierung (Prognose) ausgewählte Infrastruktur ÅÆÇ Å ÆÇÃÆÄ !(A !(K !(J Ratsbeschluß vom 20.12.2016
Beratungsverlauf
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08.03.2018
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen -
26.04.2018
TOP 16.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen
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