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4004/2022

Bürgereingabe nach § 24 GO Eingabe zur Räumung und Vernichtung von Kleingärten im Sachzusammenhang mit der geplanten Neubebauung im Bereich der Bonner Straße 534 - 540 in Köln-Raderthal

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.05.2023, TOP 2.1

Anlage Eingabe

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage Eingabe

6250 Zeichen

Anlage Bürgereingabe 
 
 
Betreff: drohende rechtswidrige Räumung und Vernichtung von Kleingärten für WvM-Schwarzbau 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
  
noch am 22.10.2020 hat die Stadt Köln in einer Pressemitteilung die Bedeutung von Kleingärten für 
die Bewohner von Geschosswohnungen betont und sich zum Erhalt und zur Entwicklung der 
Kleingärten als Bestandteil des Kölner Grüns ystems bekannt (s. Anl.). Obwohl sich seither die 
schon in der Pressemitteilung beschriebene Unterversorgung mit Kleingärten in Köln dramatisch 
verschärft hat, hat das Liegenschaftsamt der Stadt Köln Anfang 2022 gegenüber dem Kreisverband 
Kölner Kleingarte nfreunde e.V. den Pachtvertrag für 11 Kleingartenparzellen der Anlage 
Faßbenderkaul des Kleingärtnervereins Köln Süd e.V. gekündigt. Begründet wird die Kündigung mit 
dem Verkauf der Fläche zur Bebauung durch ein Privatunternehmen.  
  
Gegen das Vorgehen der Stadt hat der KGV Köln Süd ein Positionspapier und eine gleichlautende 
Petition veröffentlicht, die von 3206 Personen unterstützt wird: 
https://www.openpetition.de/petition/online/keine -vernichtung-von-kleingaerten-in-koeln-
raderthal?fbclid=IwAR2Zp4yMx6PMgCd4nrh1epUmFK -e0bPj1UkXY5B9rsKjBKlEnlpWx -GcMHQ. 
Gleichwohl ha t der Stadtrat am 20. Juni in geheimer Sitzung den Verkauf der Gartenparzellen 
beschlossen. Im Nachgang hat sich die Firma WvM lt. Pressebericht als neuer Eigentümer 
bezeichnet (s. Anl.). In sich widersprüchlich beantwortet die Verwaltung eine Anfrage der BV 4, 
indem sie einerseits auf den gesetzlichen Schutzstatus von Dauerkleingärten hinweist, andererseits 
aber die Bebauung der Anlage Faßbenderkaul ankündigt (s. Anl.). Das Liegenschaftsamt versucht 
bereits, die betroffenen Endpächter zur kurzfristigen Räu mung ihrer Parzellen zu bewegen, ohne 
Ersatzparzellen bereitzustellen.  
  
Durch die Entscheidung über den Flächenverkauf in geheimen Sitzungen des 
Liegenschaftsausschusses bzw. des Stadtrats wurde zugleich über die Räumung und Vernichtung 
der betroffenen Kleingärten zugunsten eines Privatunternehmens entschieden. Der KGV Köln Süd 
e.V. kritisiert, dass durch den Ausschluss der Öffentlichkeit eine Entscheidung von großer sozial - 
und umweltpolitischer, städtebaulicher und nicht zuletzt juristischer Tragweite vö llig der 
demokratischen Kontrolle entzogen wird. So können die Wähler insbesondere nicht nachvollziehen, 
welche städtebaulichen Ziele die Ratsmitglieder verfolgen, inwieweit entgegenstehende öffentliche 
Interessen berücksichtigt wurden, warum der Verkauf a n ein Privatunternehmen beabsichtigt ist, 
welche konkreten Vorgaben dem Käufer gemacht werden und warum ausgerechnet WvM den 
Zuschlag erhält.  
  
In rechtlicher Hinsicht stellt sich zunächst die Frage, ob es sich - vergleichbar mit dem 
rechtswidrigen Konstru kt beim Bau der Kölner Messehallen - um einen (verdeckten) Bauauftrag, 
also einen ausschreibungspflichtigen Beschaffungsvorgang handelt. Verlautbarungen aus dem 
Ratsumfeld zufolge wurde der Käufer und Bauherr zur Erfüllung von Vorgaben der Stadt (u.a. Bau 
einer KiTa) verpflichtet. Ob überhaupt eine öffentliche Ausschreibung erfolgt ist, wurde nicht 
mitgeteilt. Diese könnte ungeachtet des Vergaberechts auch aus wettbewerbs - oder 
haushaltsrechtlichen Gründen erforderlich sein.  
  
Zudem enthält das Bundeskleing artengesetz zwingende Voraussetzungen für die Umwidmung von 
Dauerkleingärten und für die Kündigung von Pachtverträgen, die von der Stadt Köln missachtet 
werden. Bzgl. der rechtlichen Einzelheiten verweise ich auf das in der Anlage beigefügte 
Kurzgutachten des KGV Köln Süd e.V. Entgegen der im Ratsumfeld verbreiteten Bezeichnung als 
"Baulücke" bzw. "Lückenschluss" liegen die gekündigten Kleingartenparzellen, die über die große 
Anlage Faßbenderkaul mit dem Fritz-Encke-Park verbunden sind, eindeutig im baulichen 
Außenbereich. Die beabsichtigte Genehmigung der Bebauung als Innenbereichsvorhaben verstößt 
somit eklatant gegen zwingende bauplanungsrechtliche Vorgaben zum Außenbereichsschutz; das 
WvM-Vorhaben ist ein Schwarzbau.  
  
Die Kommunalaufsicht hat bereits Er mittlungen aufgenommen. Der als Zwischenpächter 
klagebefugte Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. hat unter Fristsetzung angedroht, den 
Rechtsweg zu beschreiten. Direkt Betroffene könnten jederzeit Amtshaftungsansprüche gegen die 
Stadt Köln geltend mache n. Auch ein erstattungspflichtiger Vertrauensschaden des Flächenkäufers 
ist denkbar. Die mit den genannten Ansprüchen bzw. Rechtsmitteln verbundenen, vom 
Steuerzahler zu tragenden Kosten drohen durch weiteren Zeitverzug zu steigen. Nicht zuletzt droht 
das Ansehen Kölns weiteren Schaden zu nehmen, wenn das eigenmächtige und gegenüber den

betroffenen Endpächtern kaltherzige Vorgehen von Verwaltung und Politik im Zusammenhang mit 
der Kleingartenanlage Faßbenderkaul nicht umgehend korrigiert wird.  
  
Für die betroffenen Endpächter, für den KGV Köln Süd e.V. und unter Hinweis auf unsere von 3206 
Personen unterstützte Petition beantrage ich hiermit gegenüber dem Ausschuss für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden: 
  
- der Verwaltung zu empfehlen, die Kündig ung der Kleingartenparzellen zurückzunehmen, 
- den Flächenverkauf rückabzuwickeln,  
- den bauplanungsrechtlichen Außenbereichsschutz zu beachten,  
- anstatt der Kleingärten die entlang der Bonner Straße vorhandenen Brachflächen für den 
Wohnungsbau zu aktivie ren, auch unter Rückgriff auf ordnungsrechtliche Maßnahmen wie 
Rückbau- und Baugebot,  
- dem Stadtrat zu empfehlen, für das Plangebiet die Aufstellung eines Bebauungsplans zu 
beschließen, der  
- alle Brachflächen sowie baufällige und ungenutzte Gebäude einbe zieht, 
- entlang der Bonner Straße eine dichte Bauweise vorgibt, um Wohnraum zu schaffen,  
- der zugleich die Kleingartenanlage Faßbenderkaul erweitert, um die eklatante Unterversorgung 
mit Kleingärten im Kölner Süden abzumildern und  
- dem Stadtrat weiterhin zu empfehlen, die Erarbeitung eines Masterplans Kleingärten zu 
beschließen, der für das gesamte Stadtg ebiet aufzeigt, wo und wie die Nachfrage nach Kleingärten 
zu erfüllen ist. 
  
Ich bitte um Bestätigung des Zugangs meines Antrags, stehe zur Rücksprache gerne zur Verfügung 
und verbleibe  
 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6261 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
612 Makr Tr 
Vorlagen-Nummer 
 4004/2022 
Freigabedatum 
05.01.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO 
Eingabe zur Räumung und Vernichtung von Kleingärten im Sachzusammenhang mit 
der geplanten Neubebauung im Bereich der Bonner Straße 534 - 540 in Köln-Raderthal
  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bedankt sich bei den Petenten für die Eingabe. 
 
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Erarbeitung eines „Masterplans Kleingärten“ 
wird nicht erfolgen.  
 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2023

2 
Begründung: 
Gremium: 
 
Da sich die Bürgereingabe räumlich eindeutig zuordnen lässt und auch nur bezirkliche Belan-
ge betroffen sind, erfolgt die Beantwortung nicht im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anre-
gungen und Beschwerden sondern in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen.  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu Punkt 1 der Eingabe: 
 
Die Beratung in den zuständigen Gremien über einen geplanten Verkauf von städtischen 
Grundstücken findet in der Regel nicht im „öffentlichen“ sondern im sogenannten „nicht öffent-
lichen Teil“ statt. In der Folge ist auch die Beratung über den Verkauf von städtischen Grund-
stücksflächen im Bereich der Bonner Straße im Rat der Stadt am 20.06.2022 im sog. „nicht 
öffentlichen Teil“ der Sitzung erfolgt.  
 
Einem Pächtern von städtischen Grundstücksflächen steht bei einer Kündigung natürlich der 
Rechtsweg offen. Die Rechtsaufsicht wird in solchen Verfahren durch die die Bezirksregierung 
Köln wahrgenommen. 
 
Das Petitionsrecht verleiht keinen Anspruch darauf, dass vom Rat getroffene Entscheidungen 
erneut zur politischen Beratung gestellt werden, insbesondere dann nicht wenn – wie bereits 
oben beschrieben – Rechtsmittel und Rechtsbehelfe bestehen. 
 
Insofern wird die Eingabe bezüglich der Nr. 1 der Petition als unzulässig zurückzuweisen.  
 
Zu Punkt 2 der Eingabe: 
 
Die Annahme, dass die Umsetzung von Wohnbauprojekten nur über ein Bebauungsplanver-
fahren rechtssicher beurteilt werden kann, entspricht nicht der täglichen Genehmigungs- und 
Planungspraxis der hierfür zuständigen Dienststellen, dies sind im Wesentlichen das Bauauf-
sichtsamt und Stadtplanungsamt. 
 
Hintergrund ist, dass die vorhandenen Bebauungspläne nicht das gesamte Stadtgebiet abde-
cken. Vielmehr kommt der überwiegende Anteil der Stadt Köln ohne das Planungsinstrument 
eines rechtsgültigen Bebauungsplanes aus. Vorhaben in diesen Bereichen sind nach § 34 
Baugesetzbuch (innerhalb der bebauten Ortsteile) oder nach § 35 Baugesetzbuch (Außenbe-
reich) zu beurteilen.  
 
Auch das geplante Wohnbauvorhaben liegt in einem Bereich, für den es keinen Bebauungs-
plan gibt. Dies ist städtebaulich – wie bereits oben dargestellt - nicht ungewöhnlich. Vielmehr 
ist es so, dass die vorhandene umfangreiche Wohnbebauung westlich der Bonner Straße bis 
zur Sinziger Straße in den zurückliegenden Jahrzehnten jeweils über den § 34 Baugesetz-
buch beurteilt, genehmigt und realisiert wurde. Es ist lediglich der Standort der ehemaligen 
Reiterstaffel der Polizei Köln an der Gaedestraße für eine Nachnutzung durch die Aufstellung 
eines Bebauungsplanes vorbereitet worden. Der Plan ist im Jahr 2010 rechtsgültig geworden.  
 
 
Zu Punkt 3 der Eingabe: 
 
Der Bestand der Kleingärten wird regelmäßig erfasst und mit dem Bevölkerungswachstum             
- gewertet nach Geschosswohnungen und Personen pro Haushalt - abgeglichen. Die resultie-
rende Kleingartenbedarfsermittlung wird in der Folge pro Bezirk berechnet.  
 
Parallel hierzu werden potentielle Kleingartenflächen ermittelt. Ob und wann eine Fläche zu 
einer Kleingartenanlage ausgebaut wird, ist an viele Kriterien gebunden, wie zum Beispiel 
planungsrechtliche Grundlagen, Schutzkategorien oder konkrete Nutzbarkeit. Hier sind insbe-

3 
sondere Einschränkungen durch Altlasten, Lärm und vorhandenen Baumbestand in den Ab-
wägungsprozess einzubeziehen. 
 
Stadtweit sind derzeit circa 440 ha potentielle Kleingartenflächen erfasst, wovon circa 17 ha 
über einen Bebauungsplan gesichert sind. Diese befinden sich überwiegend in den Stadtbe-
zirken Kalk (circa 7,1 ha.) Porz (circa 5,2 ha.) und Rodenkirchen (circa 4,7 ha.).  
 
Die wachsende Nachfrage nach Flächen zum Anbau von eigenem und kostengünstigem Ge-
müse auf Flächen ohne eine  langfristige Bindung, führte zur Entwicklung der „Gartenlabore“ 
(Thema: Essbare Stadt). Sie bieten eine zeitgemäße Ergänzung zu den Kleingärten. 
 
Kleingartenanlagen sind im Masterplan Stadtgrün - Grüne Infrastruktur Köln bereits erfasst. 
 
Die Erarbeitung eines „Masterplans Kleingärten“ ist aus Sicht der Stadt somit nicht erforder-
lich. 
 
Zur Fragestellung einer auskömmlichen Versorgung mit Kleingärten im Kölner Süden kann 
auch gesagt werden, dass mit dem Bebauungsplan Nr. 68360.05 (Arbeitstitel: Gewerbegebiet 
östlich Claudiusstraße in Köln-Immendorf, siehe Anlage) aus dem Jahr 2013 ein Plan rechts-
gültig geworden ist, der auch eine neue Kleingartenanlage mit Vereinsheim planungsrechtlich 
vorbereitet. Die festgesetzte private Grünfläche hat die Zweckbestimmung Dauerkleingärten. 
Hier ist eine Kleingartenanlage für circa 30 Gärten vorgesehen. Damit wird dem Bedarf für 
solche Anlagen Rechnung getragen. Der Ausbau der Kleingartenanlage Claudiusstraße in 
Köln-Immendorf mit circa 12.500 m² wird derzeit vom Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen vorbereitet.  
 
Aus Sicht der Verwaltung wird den Anregungen des Petenten somit in Teilen entsprochen. Die 
Aufstellung eines Bebauungsplanes wird nicht in Aussicht gestellt, da dies für die Beurteilung 
der beabsichtigten Wohnbebauung auch nicht erforderlich ist. Der Fragestellung einer Unter-
versorgung mit Kleingärten im Kölner Süden kann dadurch begegnet werden, dass eine neue 
Kleingartenanlage bereits planungsrechtlich sichergestellt wurde und ein Ausbau in Vorberei-
tung ist. Sobald diese Anlage in Betrieb geht, können hier entsprechende Ausweichflächen 
angeboten werden. 
 
 
Dem Anliegen des Petenten wird somit für die Punkte 1 und 2 nicht und für den Teil 3 nur in 
Teilen entsprochen.  
 
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

08.05.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Bonner Straße 534
  • Sinziger Straße
  • Gaedestraße
  • Claudiusstraße
  • Faßbenderkaul
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
4004/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.01.2023
Erstellt
22.11.2022 15:30