4004/2022
Bürgereingabe nach § 24 GO Eingabe zur Räumung und Vernichtung von Kleingärten im Sachzusammenhang mit der geplanten Neubebauung im Bereich der Bonner Straße 534 - 540 in Köln-Raderthal
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Anlage Eingabe
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Anlage Bürgereingabe Betreff: drohende rechtswidrige Räumung und Vernichtung von Kleingärten für WvM-Schwarzbau Sehr geehrte Damen und Herren, noch am 22.10.2020 hat die Stadt Köln in einer Pressemitteilung die Bedeutung von Kleingärten für die Bewohner von Geschosswohnungen betont und sich zum Erhalt und zur Entwicklung der Kleingärten als Bestandteil des Kölner Grüns ystems bekannt (s. Anl.). Obwohl sich seither die schon in der Pressemitteilung beschriebene Unterversorgung mit Kleingärten in Köln dramatisch verschärft hat, hat das Liegenschaftsamt der Stadt Köln Anfang 2022 gegenüber dem Kreisverband Kölner Kleingarte nfreunde e.V. den Pachtvertrag für 11 Kleingartenparzellen der Anlage Faßbenderkaul des Kleingärtnervereins Köln Süd e.V. gekündigt. Begründet wird die Kündigung mit dem Verkauf der Fläche zur Bebauung durch ein Privatunternehmen. Gegen das Vorgehen der Stadt hat der KGV Köln Süd ein Positionspapier und eine gleichlautende Petition veröffentlicht, die von 3206 Personen unterstützt wird: https://www.openpetition.de/petition/online/keine -vernichtung-von-kleingaerten-in-koeln- raderthal?fbclid=IwAR2Zp4yMx6PMgCd4nrh1epUmFK -e0bPj1UkXY5B9rsKjBKlEnlpWx -GcMHQ. Gleichwohl ha t der Stadtrat am 20. Juni in geheimer Sitzung den Verkauf der Gartenparzellen beschlossen. Im Nachgang hat sich die Firma WvM lt. Pressebericht als neuer Eigentümer bezeichnet (s. Anl.). In sich widersprüchlich beantwortet die Verwaltung eine Anfrage der BV 4, indem sie einerseits auf den gesetzlichen Schutzstatus von Dauerkleingärten hinweist, andererseits aber die Bebauung der Anlage Faßbenderkaul ankündigt (s. Anl.). Das Liegenschaftsamt versucht bereits, die betroffenen Endpächter zur kurzfristigen Räu mung ihrer Parzellen zu bewegen, ohne Ersatzparzellen bereitzustellen. Durch die Entscheidung über den Flächenverkauf in geheimen Sitzungen des Liegenschaftsausschusses bzw. des Stadtrats wurde zugleich über die Räumung und Vernichtung der betroffenen Kleingärten zugunsten eines Privatunternehmens entschieden. Der KGV Köln Süd e.V. kritisiert, dass durch den Ausschluss der Öffentlichkeit eine Entscheidung von großer sozial - und umweltpolitischer, städtebaulicher und nicht zuletzt juristischer Tragweite vö llig der demokratischen Kontrolle entzogen wird. So können die Wähler insbesondere nicht nachvollziehen, welche städtebaulichen Ziele die Ratsmitglieder verfolgen, inwieweit entgegenstehende öffentliche Interessen berücksichtigt wurden, warum der Verkauf a n ein Privatunternehmen beabsichtigt ist, welche konkreten Vorgaben dem Käufer gemacht werden und warum ausgerechnet WvM den Zuschlag erhält. In rechtlicher Hinsicht stellt sich zunächst die Frage, ob es sich - vergleichbar mit dem rechtswidrigen Konstru kt beim Bau der Kölner Messehallen - um einen (verdeckten) Bauauftrag, also einen ausschreibungspflichtigen Beschaffungsvorgang handelt. Verlautbarungen aus dem Ratsumfeld zufolge wurde der Käufer und Bauherr zur Erfüllung von Vorgaben der Stadt (u.a. Bau einer KiTa) verpflichtet. Ob überhaupt eine öffentliche Ausschreibung erfolgt ist, wurde nicht mitgeteilt. Diese könnte ungeachtet des Vergaberechts auch aus wettbewerbs - oder haushaltsrechtlichen Gründen erforderlich sein. Zudem enthält das Bundeskleing artengesetz zwingende Voraussetzungen für die Umwidmung von Dauerkleingärten und für die Kündigung von Pachtverträgen, die von der Stadt Köln missachtet werden. Bzgl. der rechtlichen Einzelheiten verweise ich auf das in der Anlage beigefügte Kurzgutachten des KGV Köln Süd e.V. Entgegen der im Ratsumfeld verbreiteten Bezeichnung als "Baulücke" bzw. "Lückenschluss" liegen die gekündigten Kleingartenparzellen, die über die große Anlage Faßbenderkaul mit dem Fritz-Encke-Park verbunden sind, eindeutig im baulichen Außenbereich. Die beabsichtigte Genehmigung der Bebauung als Innenbereichsvorhaben verstößt somit eklatant gegen zwingende bauplanungsrechtliche Vorgaben zum Außenbereichsschutz; das WvM-Vorhaben ist ein Schwarzbau. Die Kommunalaufsicht hat bereits Er mittlungen aufgenommen. Der als Zwischenpächter klagebefugte Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. hat unter Fristsetzung angedroht, den Rechtsweg zu beschreiten. Direkt Betroffene könnten jederzeit Amtshaftungsansprüche gegen die Stadt Köln geltend mache n. Auch ein erstattungspflichtiger Vertrauensschaden des Flächenkäufers ist denkbar. Die mit den genannten Ansprüchen bzw. Rechtsmitteln verbundenen, vom Steuerzahler zu tragenden Kosten drohen durch weiteren Zeitverzug zu steigen. Nicht zuletzt droht das Ansehen Kölns weiteren Schaden zu nehmen, wenn das eigenmächtige und gegenüber den betroffenen Endpächtern kaltherzige Vorgehen von Verwaltung und Politik im Zusammenhang mit der Kleingartenanlage Faßbenderkaul nicht umgehend korrigiert wird. Für die betroffenen Endpächter, für den KGV Köln Süd e.V. und unter Hinweis auf unsere von 3206 Personen unterstützte Petition beantrage ich hiermit gegenüber dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden: - der Verwaltung zu empfehlen, die Kündig ung der Kleingartenparzellen zurückzunehmen, - den Flächenverkauf rückabzuwickeln, - den bauplanungsrechtlichen Außenbereichsschutz zu beachten, - anstatt der Kleingärten die entlang der Bonner Straße vorhandenen Brachflächen für den Wohnungsbau zu aktivie ren, auch unter Rückgriff auf ordnungsrechtliche Maßnahmen wie Rückbau- und Baugebot, - dem Stadtrat zu empfehlen, für das Plangebiet die Aufstellung eines Bebauungsplans zu beschließen, der - alle Brachflächen sowie baufällige und ungenutzte Gebäude einbe zieht, - entlang der Bonner Straße eine dichte Bauweise vorgibt, um Wohnraum zu schaffen, - der zugleich die Kleingartenanlage Faßbenderkaul erweitert, um die eklatante Unterversorgung mit Kleingärten im Kölner Süden abzumildern und - dem Stadtrat weiterhin zu empfehlen, die Erarbeitung eines Masterplans Kleingärten zu beschließen, der für das gesamte Stadtg ebiet aufzeigt, wo und wie die Nachfrage nach Kleingärten zu erfüllen ist. Ich bitte um Bestätigung des Zugangs meines Antrags, stehe zur Rücksprache gerne zur Verfügung und verbleibe Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VI/61 612 Makr Tr Vorlagen-Nummer 4004/2022 Freigabedatum 05.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO Eingabe zur Räumung und Vernichtung von Kleingärten im Sachzusammenhang mit der geplanten Neubebauung im Bereich der Bonner Straße 534 - 540 in Köln-Raderthal Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bedankt sich bei den Petenten für die Eingabe. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Erarbeitung eines „Masterplans Kleingärten“ wird nicht erfolgen. Alternative: keine Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2023 2 Begründung: Gremium: Da sich die Bürgereingabe räumlich eindeutig zuordnen lässt und auch nur bezirkliche Belan- ge betroffen sind, erfolgt die Beantwortung nicht im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anre- gungen und Beschwerden sondern in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen. Stellungnahme der Verwaltung: Zu Punkt 1 der Eingabe: Die Beratung in den zuständigen Gremien über einen geplanten Verkauf von städtischen Grundstücken findet in der Regel nicht im „öffentlichen“ sondern im sogenannten „nicht öffent- lichen Teil“ statt. In der Folge ist auch die Beratung über den Verkauf von städtischen Grund- stücksflächen im Bereich der Bonner Straße im Rat der Stadt am 20.06.2022 im sog. „nicht öffentlichen Teil“ der Sitzung erfolgt. Einem Pächtern von städtischen Grundstücksflächen steht bei einer Kündigung natürlich der Rechtsweg offen. Die Rechtsaufsicht wird in solchen Verfahren durch die die Bezirksregierung Köln wahrgenommen. Das Petitionsrecht verleiht keinen Anspruch darauf, dass vom Rat getroffene Entscheidungen erneut zur politischen Beratung gestellt werden, insbesondere dann nicht wenn – wie bereits oben beschrieben – Rechtsmittel und Rechtsbehelfe bestehen. Insofern wird die Eingabe bezüglich der Nr. 1 der Petition als unzulässig zurückzuweisen. Zu Punkt 2 der Eingabe: Die Annahme, dass die Umsetzung von Wohnbauprojekten nur über ein Bebauungsplanver- fahren rechtssicher beurteilt werden kann, entspricht nicht der täglichen Genehmigungs- und Planungspraxis der hierfür zuständigen Dienststellen, dies sind im Wesentlichen das Bauauf- sichtsamt und Stadtplanungsamt. Hintergrund ist, dass die vorhandenen Bebauungspläne nicht das gesamte Stadtgebiet abde- cken. Vielmehr kommt der überwiegende Anteil der Stadt Köln ohne das Planungsinstrument eines rechtsgültigen Bebauungsplanes aus. Vorhaben in diesen Bereichen sind nach § 34 Baugesetzbuch (innerhalb der bebauten Ortsteile) oder nach § 35 Baugesetzbuch (Außenbe- reich) zu beurteilen. Auch das geplante Wohnbauvorhaben liegt in einem Bereich, für den es keinen Bebauungs- plan gibt. Dies ist städtebaulich – wie bereits oben dargestellt - nicht ungewöhnlich. Vielmehr ist es so, dass die vorhandene umfangreiche Wohnbebauung westlich der Bonner Straße bis zur Sinziger Straße in den zurückliegenden Jahrzehnten jeweils über den § 34 Baugesetz- buch beurteilt, genehmigt und realisiert wurde. Es ist lediglich der Standort der ehemaligen Reiterstaffel der Polizei Köln an der Gaedestraße für eine Nachnutzung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorbereitet worden. Der Plan ist im Jahr 2010 rechtsgültig geworden. Zu Punkt 3 der Eingabe: Der Bestand der Kleingärten wird regelmäßig erfasst und mit dem Bevölkerungswachstum - gewertet nach Geschosswohnungen und Personen pro Haushalt - abgeglichen. Die resultie- rende Kleingartenbedarfsermittlung wird in der Folge pro Bezirk berechnet. Parallel hierzu werden potentielle Kleingartenflächen ermittelt. Ob und wann eine Fläche zu einer Kleingartenanlage ausgebaut wird, ist an viele Kriterien gebunden, wie zum Beispiel planungsrechtliche Grundlagen, Schutzkategorien oder konkrete Nutzbarkeit. Hier sind insbe- 3 sondere Einschränkungen durch Altlasten, Lärm und vorhandenen Baumbestand in den Ab- wägungsprozess einzubeziehen. Stadtweit sind derzeit circa 440 ha potentielle Kleingartenflächen erfasst, wovon circa 17 ha über einen Bebauungsplan gesichert sind. Diese befinden sich überwiegend in den Stadtbe- zirken Kalk (circa 7,1 ha.) Porz (circa 5,2 ha.) und Rodenkirchen (circa 4,7 ha.). Die wachsende Nachfrage nach Flächen zum Anbau von eigenem und kostengünstigem Ge- müse auf Flächen ohne eine langfristige Bindung, führte zur Entwicklung der „Gartenlabore“ (Thema: Essbare Stadt). Sie bieten eine zeitgemäße Ergänzung zu den Kleingärten. Kleingartenanlagen sind im Masterplan Stadtgrün - Grüne Infrastruktur Köln bereits erfasst. Die Erarbeitung eines „Masterplans Kleingärten“ ist aus Sicht der Stadt somit nicht erforder- lich. Zur Fragestellung einer auskömmlichen Versorgung mit Kleingärten im Kölner Süden kann auch gesagt werden, dass mit dem Bebauungsplan Nr. 68360.05 (Arbeitstitel: Gewerbegebiet östlich Claudiusstraße in Köln-Immendorf, siehe Anlage) aus dem Jahr 2013 ein Plan rechts- gültig geworden ist, der auch eine neue Kleingartenanlage mit Vereinsheim planungsrechtlich vorbereitet. Die festgesetzte private Grünfläche hat die Zweckbestimmung Dauerkleingärten. Hier ist eine Kleingartenanlage für circa 30 Gärten vorgesehen. Damit wird dem Bedarf für solche Anlagen Rechnung getragen. Der Ausbau der Kleingartenanlage Claudiusstraße in Köln-Immendorf mit circa 12.500 m² wird derzeit vom Amt für Landschaftspflege und Grünflä- chen vorbereitet. Aus Sicht der Verwaltung wird den Anregungen des Petenten somit in Teilen entsprochen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wird nicht in Aussicht gestellt, da dies für die Beurteilung der beabsichtigten Wohnbebauung auch nicht erforderlich ist. Der Fragestellung einer Unter- versorgung mit Kleingärten im Kölner Süden kann dadurch begegnet werden, dass eine neue Kleingartenanlage bereits planungsrechtlich sichergestellt wurde und ein Ausbau in Vorberei- tung ist. Sobald diese Anlage in Betrieb geht, können hier entsprechende Ausweichflächen angeboten werden. Dem Anliegen des Petenten wird somit für die Punkte 1 und 2 nicht und für den Teil 3 nur in Teilen entsprochen. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Bonner Straße 534
- Sinziger Straße
- Gaedestraße
- Claudiusstraße
- Faßbenderkaul
- Straße 5
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Details
- Aktenzeichen
- 4004/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 05.01.2023
- Erstellt
- 22.11.2022 15:30