2010/0488
Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 114 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 49 Tsd. € bei den Kostenstellen 037-000-0100 bis 037-030-1000 (Feuerwehr) für das Haushaltsjahr 2010
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2010/0488
3199 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
18.11.2010
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Feuerwehr
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2010/0488
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Überplanmäßige Aufwe ndungen gem. § 114 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in
Höhe von 49 Tsd. € bei den Kostenstellen 037-000-0100 bis 037-030-1000 (Feuerwehr)
für das Haushaltsjahr 2010
Vorlage vom: 01.11.2010
Beschlussvorschlag:
Bei den Kostenstellen 037-000-0100 bis 037.030-1000 (Feuerwehr) werden überplanmäßige Mittel
in Höhe von 49 Tsd. € erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese überplanmäßigen
Aufwendungen, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen sind,
gemäß § 114 HGO.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.11.2010
Aufgrund einer nicht vorhersehbaren Änderung der DIN - Norm bei den Anforderungen für
Feuerwehrschutzhelme (vorgeschrieben jetzt: Ohrenschutz bei Innenangriffen) war es erforderlich,
die Helme entsprechend zu ergänzen. Für die Mehrkosten in Höhe von ca. 20 Tsd. € war der
Haushaltsansatz nicht ausreichend.
Aufgrund unvorhersehbarer Schäden an den Aufbauten der vier Löschfahrzeuge wurden
Reparaturkosten in Höhe von ca. 22 Tsd. Euro erforderlich. Neben allgemeinen Wahrungen für
Geräte- und Fahrzeugüberprüfungen in Höhe von über 10 Tsd. Euro, die noch bis zum Jahresende
durchgeführt werden müssen, liegen weitere dringende Reparaturaufträge in Höhe von über 2o Tsd.
€ an zehn Einsatzfahrzeugen vor, die unbedingt beauftragt werden müssten. Teilweise sind die
Fahrzeuge außer Dienst gestellt.
Um den Dienstbetrieb bis zum Jahresende einigermaßen aufrecht erhalten zu können, sind diese
überplanmäßigen Haushaltsmittel dringend erforderlich.
Die Mehraufwendungen sind durch Mehreinnahmen bei folgenden Sachkonten gedeckt:
Sachkonto Bezeichnung Ansatz Einnahmen
5481140 Erstattung Lehrgangskosten durch das Land 1.500,00 0,00
5481150 Erstattung von Aufwendungen der Fahrschule
durch das Land 0,00 0,00
5482400 Erstattung für Aus- und Fortbildung von
Gemeinden 500,00 7.500,00
5482500 Erstattung von Aufwendungen der Fahrschule
durch Gemeinden 2.000,00 26.033,31
5485330 Erstattung von Aufwendungen der Fahrschule
durch den Bund 0,00 0,00
5487200 Erstattung für Aus- und Fortbildung von Privaten 2.000,00 24.635,82
5488150 Erstattung für Aus- und Fortbildung von Übrigen 3.000,00 0,00
5488300 Erstattung von Aufwendungen der Fahrschule
durch andere 4.000,00 3.916,66
13.000,00 62.085,79
Mehreinnahmen 49.085,79
Darmstadt,
Der Dezernent II Der Dezernent VI
i. V.
Walter Hoffmann Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Oberbürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0488
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.11.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00