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2010/0488

Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 114 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 49 Tsd. € bei den Kostenstellen 037-000-0100 bis 037-030-1000 (Feuerwehr) für das Haushaltsjahr 2010

Magistratsvorlage 01.11.2010

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2010/0488

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2010/0488

3199 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
18.11.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Feuerwehr 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0488 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Überplanmäßige Aufwe ndungen gem. § 114 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in 
Höhe von 49 Tsd. € bei den Kostenstellen 037-000-0100 bis 037-030-1000 (Feuerwehr) 
für das Haushaltsjahr 2010 
 
Vorlage vom: 01.11.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
Bei den Kostenstellen 037-000-0100 bis 037.030-1000 (Feuerwehr) werden überplanmäßige Mittel 
in Höhe von 49 Tsd. € erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese überplanmäßigen 
Aufwendungen, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen sind, 
gemäß § 114 HGO. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom   01.11.2010 
 
Aufgrund einer nicht vorhersehbaren Änderung der DIN - Norm bei den Anforderungen für 
Feuerwehrschutzhelme (vorgeschrieben jetzt: Ohrenschutz bei Innenangriffen) war es erforderlich, 
die Helme entsprechend zu ergänzen. Für die Mehrkosten in Höhe von ca. 20 Tsd. €  war der 
Haushaltsansatz nicht ausreichend. 
 
Aufgrund unvorhersehbarer Schäden an den Aufbauten der vier Löschfahrzeuge wurden 
Reparaturkosten in Höhe von ca. 22 Tsd. Euro erforderlich. Neben allgemeinen Wahrungen für 
Geräte- und Fahrzeugüberprüfungen in Höhe von über 10 Tsd. Euro, die noch bis zum Jahresende 
durchgeführt werden müssen, liegen weitere dringende Reparaturaufträge in Höhe von über 2o Tsd. 
€ an zehn Einsatzfahrzeugen vor, die unbedingt beauftragt werden müssten. Teilweise sind die 
Fahrzeuge außer Dienst gestellt. 
 
Um den Dienstbetrieb bis zum Jahresende einigermaßen aufrecht erhalten zu können, sind diese 
überplanmäßigen Haushaltsmittel dringend erforderlich.  
 
Die Mehraufwendungen sind durch Mehreinnahmen bei folgenden Sachkonten gedeckt: 
 
Sachkonto Bezeichnung Ansatz Einnahmen 
        
5481140 Erstattung Lehrgangskosten durch das Land 1.500,00  0,00 
5481150 Erstattung von Aufwendungen der Fahrschule 
durch das Land 0,00 0,00 
5482400 Erstattung für Aus- und Fortbildung von 
Gemeinden 500,00 7.500,00 
5482500 Erstattung von Aufwendungen der Fahrschule 
durch Gemeinden 2.000,00 26.033,31 
5485330 Erstattung von Aufwendungen der Fahrschule 
durch den Bund 0,00 0,00 
5487200 Erstattung für Aus- und Fortbildung von Privaten 2.000,00  24.635,82 
5488150 Erstattung für Aus- und Fortbildung von Übrigen 3.000,00  0,00 
5488300 Erstattung von Aufwendungen der Fahrschule 
durch andere 4.000,00 3.916,66 
        
  13.000,00  62.085,79 
    
  Mehreinnahmen 49.085,79 
 
 
Darmstadt,  
 
 
Der Dezernent II    Der Dezernent VI 
i. V. 
 
 
Walter Hoffmann      Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister      Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0488
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.11.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00