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2723/2020

Beantwortung der schriftliche Anfrage zu diversen Maßnahmen des Ordnungs- und Gesundheitsamtes der Stadt Köln in der queren Szene

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 01.09.2020

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7895 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer  01.09.2020 
 2723/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 01.09.2020 
 
Beantwortung der schriftliche Anfrage zu diversen Maßnahmen des Ordnungs- und 
Gesundheitsamtes der Stadt Köln in der queren Szene 
Mit Schreiben vom 18. August 2020 wendet sich der Kölner Lesben- und Schwulentag e.V. (KLuST) 
an die Verwaltung.  
 
Auf die gestellten Fragen antwortet die Ordnungsverwaltung wie folgt: 
 
1) Gemäß Art. 1 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes ist die Menschenwürde unantastbar. An 
dieses unveränderliche Recht hält sich auch der Ordnungsdienst der Stadt Köln. Eine beson-
dere gesetzliche Stellung haben die von Ihnen genannten Örtlichkeiten und Personengruppen 
nicht. Gemäß Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Grundgesetz) behandeln die Ordnungs-
dienstkräfte alle Menschen bzw. Örtlichkeiten gleich. 
Die Außendienstkräfte werden vom Schulungszentrum des Ordnungsdienstes in verschiede-
nen Schulungen auf die speziellen Anforderungen der Tätigkeiten im Außendienst vorbereitet. 
Darüber hinaus nehmen alle Ordnungsdienstkräfte an einer Schulung zur interkulturellen 
Kompetenz teil. Dabei lernen sie, kulturell unterschiedliche Denk- und Verhaltensmuster zu 
erkennen und damit umzugehen. Sie werden auf potentielle Konfliktfelder im interkulturellen 
Kontext vorbereitet und erweitern ihre persönlichen Deutungs- und Handlungsmöglichkeiten.  
 
Der Ordnungsdienst arbeitet außerdem eng mit dem Amt für Integration und Vielfalt zusam-
men. So wird derzeit ein Konzept für eine rassismuskritische Schulung für alle Mitarbeitenden 
des Ordnungsdienstes erarbeitet, auf dessen Grundlage der Ordnungsdienst der Stadt Köln 
eine Zertifizierung erhalten soll. 
Die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes stellen einen Querschnitt der Gesellschaft dar und 
bieten ebenfalls ein vielfältiges Erscheinungsbild. In einem Rollenbild des Ordnungsdienstes 
haben die Mitarbeitenden verschiedene eigene Leitlinien entwickelt, für die der städtische 
Ordnungsdienst steht. Auch hier spielt die Vielfältigkeit und Individualität von verschiedenen 
Menschen eine große Rolle: „Wir sind bunt und offen wie Köln, denn wir leben Vielfalt“. 
 
2) Für das ursprüngliche CSD-Wochenende wurde im Vorfeld durch die zuständige Abteilung 
des Amtes für öffentliche Ordnung mit E-Mail vom 02.07.20 Absperrmaterial für die Schaafen-
straße zur Verfügung gestellt. Das Material wurde auf Anfrage der Gastronomen der Schaa-
fenstraße trotz Absage des Straßenfestes sowie der Parade kurzfristig seitens der Stadtver-
waltung aufgestellt. Die Absperrungen sollten nach Absprache mit der Polizei oder dem Ord-
nungsdienst eingezogen werden, um den Zulauf auf die Schaafenstraße mittels Sicherheits-
personal zu regeln. Da sich diese Maßnahme im späteren Verlauf der in Rede stehenden 
Abende als ineffektiv zeigte, wurde die Straße als Maßnahme der Gefahrenabwehr geräumt. 
 
Auch wurden die erhöhten Reinigungskapazitäten der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH für 
die Parade und Straßenfest weiter vorgehalten. In Anbetracht der zu erwartenden Besuche-
rinnen und Besucher, die trotz der Pandemie und geltenden Einschränkungen ihre Reise nach

2 
 
Köln angetreten hatten, wurden diese zusätzlichen Reinigungskräfte für die Schaafenstraße 
vorgehalten. Zu diesen Punkten fand in der Woche vor dem eigentlichen CSD-Wochenende 
ein reger Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Schaafenstraße statt.  
 
Ein Konzept für eine Veranstaltung auf der Schaafenstraße wurde beim Ordnungsamt nicht 
eingereicht. Die Coronaschutzverordnung sah zu diesem Zeitpunkt vor, dass Veranstaltungen 
mit über 100 Personen ein Hygienekonzept benötigen. Dieses Konzept sowie die dazugehöri-
ge Genehmigung wäre die Grundlage für ein weiteres Planungs- und Genehmigungsverfahren 
für Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis des öffentlichen Straßenlandes.  
 
3) Die nach dem Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Sin-
ne des § 73 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden sind gehalten, die Bestim-
mungen der Coronaschutzverordnung energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmit-
teln durchzusetzen.  
Bei den Kontrollen der o.g. Örtlichkeiten haben die Ordnungsdienstkräfte zahlreiche, eklatante 
Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung sowie gegen die vereinbarten Hygienekonzepte 
festgestellt. Wegen dieser festgestellten gravierenden Infektionsschutz- und Hygienemängeln 
wurden die Schließungen der Örtlichkeiten sofort mündlich angeordnet. Aufgrund der Vielzahl 
an aussagekräftigen Beschwerden sowie der Darstellung vor Ort konnte ein weiterer Ge-
schäftsbetrieb zum Schutz der Bevölkerung vor der Weiterverbreitung des Coronavirus SARS-
CoV-2 nicht zugelassen werden.  
 
Mit Verfügung vom 28.08.2020 hat das Gesundheitsamt angeordnet, die Schließung der bei-
den Herrensaunen aufrecht zu erhalten, bis seitens der Betreibenden ein neues geeignetes 
Hygienekonzept vorgelegt wird. Begründet wird dies mit dem Tolerieren der Betreibenden von 
verschiedenen sexuellen Aktivitäten, die zu einer Verbreitung des Coronavirus führen können.  
 
Die besondere Situation in der aktuellen Zeit stellt sich nicht nur für die o.g. Betriebe, sondern 
auch für andere Betriebe (vergleichbar Club- und Gastronomieszene) dar, die aufgrund der 
Pandemie mit erheblichen Einschränkungen konfrontiert sind.  
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln hat seit Beginn der Corona-Pandemie etliche Betriebe 
verschiedener Art (Dienstleistungsbetriebe, Einzelhandelbetriebe, Gastronomiebetriebe) auf 
die Einhaltung der Coronaregeln kontrolliert und dabei knapp 700 Verstöße festgestellt bzw. 
geahndet. 
 
Die o.g. Gewerbekontrollen wurden von verschiedenen Außendienstkräften des Ordnungs-
dienstes durchgeführt. Hierbei wurden auch weibliche Kolleginnen eingesetzt. 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln legt besonderen Wert auf Diversität innerhalb der eigenen 
Reihen, so hat er Mitarbeitende im Außendienst unterschiedlichen Geschlechts, Nationalität, 
Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder 
Identität. Im Rahmen der täglichen Arbeit sind die Außendienstkräfte auch in gemischten 
Teams im Einsatz.  
Der Ordnungsdienst weist im Hinblick auf seine eigene Vielfältigkeit, Diskriminierungen, auch 
in Bezug auf das Geschlecht, aufs Schärfste zurück. Im Rahmen von sämtlichen Kontrollen 
haben somit auch weibliche Kolleginnen das Recht mögliche Maßnahmen durchzuführen. 
 
4) Bürgerinnen und Bürger werden seitens der Ordnungsdienstkräfte zu keinem Zeitpunkt zu-
sammengetrieben. Zu Beginn von verschiedenen Maßnahmen kann es zweckmäßig sein, die 
betroffenen Personen, unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50m, zur besseren Ver-
ständlichkeit und zur Erläuterung der Maßnahme zusammenzurufen.  
 
Die Coronaschutzverordnung lässt in § 2 Absatz 2 zu, dass im Rahmen von ordnungsbehörd-
lichen Maßnahmen der Mindestabstand unterschritten werden kann und keine Mund-Nasen-
Bedeckung zu tragen ist. 
 
5) Sofern durch die Coronaschutzverordnung vorgegeben, hat ein Betreiber einer Veranstal-
tungsstätte oder eines Betriebes sicherzustellen, dass die Rückverfolgbarkeit nach §2a 
CoronaSchVO gewährleistet ist. Hierbei muss der Betreiber dafür sorgen, dass von allen an-

3 
 
wesenden Personen die Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer, ggf. Zeitraum 
der Anwesenheit z.B. in Gastronomiebetrieben) nach deren Einverständnis erfasst werden 
und gemäß der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungungen für vier Wochen sicher 
gespeichert werden. 
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass diese Daten lückenlos erfasst werden. Ferner muss 
der Betreiber bei offensichtlicher Fehlangabe diese richtig stellen. 
 
 
Gez. Blome i.V. für Dr. Keller

Anfrage

8012 Zeichen

Kölner Lesben- und Schwulentag e.V.

Kölner Lesben- und Schwulentag e.V. : Beethovenstraße 1 : 50674 Köln

An die Vorsitzende Kölner Lesben- und Schwulentag e.V.
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Der Vorstand

Geschäftsführung Beethovenstraße 1
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und 50674 Köln

Transgender (StadtAG LST) Phone +49 22195 6241 95

office@colognepride.de
www.colognepride.de

Datum: 18. August 2020

Schriftliche Anfrage zu diversen Maßnahmen des Ordnungs- und Gesundheits-
amtes der Stadt Köln in der queeren Szene
Sitzung der StadtAG LST am 01.09.2020

Durch diverse, in unseren Augen äußerst unverhältnismäßige und willkürliche
Maßnahmen des Ordnungsamtes der Stadt Köln, im Zusammenhang des Corona
Schutzes, die u.a. insbesondere die Betreiber*innen der Szene Gastronomie in der
Schaafenstraße, der Babylon Sauna in der Friesenstraße, Phönix Sauna in der
Richard-Wagner-Straße und das Station2b in der Pipinstraße betreffen, sehen wir
uns leider an Zeiten wie vor 50 Jahren erinnert. Wir und viele Mitbürger*innen
erleben die Maßnahmen oftmals als übergriffig und bei vielen Menschen wirken
diese sogar schwulenfeindlich. So etwas darf in unserer Stadt nicht vorkommen
und kann von uns nicht geduldet werden!

Hierzu haben wir auf beigefügtem Blatt einige exemplarische Vorkommnisse
beschrieben und Bitten um Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung:

1) Inwieweit werden Führungskräfte, insbesondere Einsatzleiter*innen des
Ordnungsamtes, im Hinblick auf die besondere Stellung der o.g. Örtlichkeiten,
Schaafenstraße, Pipinstraße, Herrensaunen (Schutzräume) und queerer

li
Personengruppen geschult? Veranstalter des

Mitglied der

2) Warum wurden im Vorfeld des ursprünglichen CSD Wochenendes (03.-
05.07.2020) keinerlei Lösungsvorschläge, mit einer drohenden Lage (es war
durchaus vorauszusehen, das bei einer hohen Hotelauslastung sehr viele
Gäste in der Stadt sein werden) umzugehen, mit den Betreiber*innen der harta der vielfalt 93
Gastronomie in der Schaafenstraße gesucht und warum wurde ein Vorschlag Wh
hierzu, den die Betreiber*innen frühzeitig eingereicht haben, nicht gehört und wir sind bund.

umgesetzt?
Kölner Lesben- und Schwulentag e.V. Bankverbindung Der Verein wird vertreten durch den Vorstand.
Beethovenstraße 1 Inhaber: Kölner Lesben- und Schwulentag e.V Mitglieder des Vorstandes sind:
50674 Köln IBAN: DE37 3705 0299 0000 0463 07 Barbara Barth, Patrick Gloe, Natalie Hagen,
BIC: COKSDE3IXXX Martin Hommel, Jens Pielhau, Ina Wolf
Eingetragen im Vereinsregister Köln Bank: Kreissparkasse Köln Geschäftsführer: Uwe Weiler

Registernummer VR 11217
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 162 216 117

Seite 2

3) Wie erklärt sich die Verhältnismäßigkeit der Schließungen der beiden o.g.
Herren-Saunabetriebe Babylon Sauna und Phönix Sauna und warum
werden hierbei Beamtinnen eingesetzt?

4) Warum werden Bürger*innen während der Maßnahmen des Ordnungsamtes
ständig einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, sich mit dem Corona Virus anzuste-
cken (Menschen werden ohne Abstandsregelung zusammengetrieben) und
warum wird dies nicht verhindert?

5) Warum gibt es keine einheitliche Aussage aus dem Ordnungsamt, bzw.
Gesundheitsamt, wie die Kontrolle der Daten von Gästen bei der Kontakt-
nachverfolgung aussehen muss (Kontrolle durch den/die jeweiligen
Betreiber*in) und wenn es diese gibt, wie lautet diese?

Wir bitten die o.g. Fragen bis zur Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft am
01.09.2020 schriftlich zu beantworten und bieten den Behörden gerne unsere
Expertise zu den Themen Sensibilisierung in Bezug auf diese Personengruppen
und der Schutzräume an.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Uwe Weiler Natalie Hagen

Geschäftsführer KLuST e.V. Vorständin KLuST e.V.
Stimmberechtigtes Mitglied der Stadt AG LST

Seite 3

Beiblatt zur Anfrage des KLuST e.V. vom 18.08.2020

Exemplarischer Auszug der Vorkommnisse bei Maßnahmen der letzten Monate des
Kölner Ordnungsamtes in der queeren Community:

- Bei der Maßnahme am 28.02.2020 im Betrieb Station2b wurden mit einem
Großaufgebot von über 30 Beamten (Ordnungsamt, Polizei und Zoll) und
vielen Fahrzeugen mit Blaulicht vor der Tür keinerlei Verhältnismäßigkeit
gewahrt. Es befanden sich 10 Gäste dort und alle wurden teilweise unbeklei-
det zusammengetrieben und die Personalien wurden im Beisein aller anderen
Gäste festgestellt, erst nach Aufforderung wurde dies unterbunden. Bei
diesem Einsatz waren auch Beamtinnen eingesetzt, was moralisch sehr
bedenklich ist.

- Der Betrieb „Hennes Terrasse“ wird umfangreich kontrolliert und es werden
keinerlei Beanstandungen festgestellt. Auf den Hinweis von Herrn Hennes,
dass vor dem Kiosk, der sich in der Straße Mauritiuswall befindet, hunderte
Menschen dicht gedrängt stehen und zu mitgebrachter Musik tanzen, kommt
die Aussage von Ihrer Mitarbeiterin „...das interessiert uns nicht.“

- Die Räumung der Schaafenstraße am 20.06.2020 war deutlich unverhältnis-
mäßig. Auf der Straße befanden sich Menschen in kleinen Gruppen und mit
deutlichen Abständen. Zudem wurden die Besucher ständig von mehreren
durch die Wirte organisierte Ordner/Security Mitarbeiter hingewiesen. Dann
wurden plötzlich alle Menschen mittels Durchsage durch das Ordnungsamt
von der Straße auf die Gehwege gedrängt. Hier waren natürlich dann keine
genügende Abstände mehr möglich und es wurde die Gefährdung der Gäste
durch diese Maßnahme hingenommen.

- Die Räumung der Schaafenstraße am 03.07.2020 (CSD Freitag) war ebenfalls
völlig unverhältnismäßig. Hier war gleichfalls genügend Abstand der
Menschen vorhanden und es waren sogar noch mehr Ordner der Wirte vor
Ort. Dass dann die gesamte Straße, inklusive der Außengastronomie (hier wird
gesessen und eine Nachverfolgung sowie genügend Abstände sind vorhan-
den) geräumt wurde, ist nicht zu erklären.

- Auf die Nachfrage am 04.07.2020 von Anwohnern nach einer entsprechenden
Rechtsgrundlage der Räumung wurde keinerlei Antwort gegeben, vielmehr
behaupteten die Mitarbeiter des OA, die Fragestellung sei eine Behinderung
der Maßnahme, man habe sich zu entfernen und es wurde mit Verhaftung
gedroht.

- Gästen wird verboten die Maßnahmen zu filmen und auch hier wurde wieder-
holt mit Strafen oder Festnahmen gedroht.

- Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verhielten sich teilweise gereizt und
aggressiv gegenüber den sehr friedlichen Gästen. Dies geschieht in der Regel
außerhalb von Kameras und größeren Ansammlungen von Menschen.

Seite 4

Man kann vermuten, dass die Beamten noch unter dem Eindruck eines vorhe-
rigen Einsatzes standen und hier nicht differenzieren konnten.

Auf die Frage von Herrn Weiler am Abend des 04.07.2020 an den Einsatzleiter
Herrn Brauns warum man nicht sensibler mit der Situation am Vortag umge-
hen konnte, erwiderte Herr Brauns, dass man in der Stadt alle gleich behan-
deln müsse.

Ein Gast wurde bei der Räumung am 04.07.2020, als er einem Mitarbeiter des
Ordnungsamtes eine Frage stellen wollte, sofort unterbrochen und bekam die
„Antwort“: „... meinst du nur weil du Gay bist wirst du hier anders behan-
delt?“. Dieser Gast sprach Herrn Weiler an diesem Abend an und berichtete.
Bei den Kontrollen der Phönix Sauna wurden mehrfach Beamtinnen einge-
setzt. Es wurde die Privatsphäre der Gäste in erheblichem Maße

gestört. So wurde z.B. der Massageraum trotz Belegung und deutlichem
Hinweis, dass hier kein Sex erlaubt ist und es sich nur um normale / medizini-
sche Massagen handelt, geöffnet und der Gast verfiel in Panik.

Auch bei den Kontrollen der beiden Saunen wurden die Gäste durch die
Anordnungen der Beamten ohne Beachtung der Abstände gezwungen sich in
den Umkleiden zu versammeln und alle gleichzeitig umzuziehen.

Die Beamten trugen während der Maßnahmen keine Masken und kamen den
Gästen und Mitarbeitern teilweise sehr nah.

Es wurden nur die beiden Herrensaunen in unserer Stadt geschlossen und teil-
weise versiegelt, obwohl alle anderen Saunen und ähnliche Betriebe mit
höchster Wahrscheinlichkeit die gleichen Maßnahmen, Abläufe und
Geschehnisse begehen. Dies ist sehr bedenklich.

Beratungsverlauf (1)

01.09.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 2.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2723/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
01.09.2020
Erstellt
28.08.2020 13:41