2723/2020
Beantwortung der schriftliche Anfrage zu diversen Maßnahmen des Ordnungs- und Gesundheitsamtes der Stadt Köln in der queren Szene
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 01.09.2020 2723/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 01.09.2020 Beantwortung der schriftliche Anfrage zu diversen Maßnahmen des Ordnungs- und Gesundheitsamtes der Stadt Köln in der queren Szene Mit Schreiben vom 18. August 2020 wendet sich der Kölner Lesben- und Schwulentag e.V. (KLuST) an die Verwaltung. Auf die gestellten Fragen antwortet die Ordnungsverwaltung wie folgt: 1) Gemäß Art. 1 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes ist die Menschenwürde unantastbar. An dieses unveränderliche Recht hält sich auch der Ordnungsdienst der Stadt Köln. Eine beson- dere gesetzliche Stellung haben die von Ihnen genannten Örtlichkeiten und Personengruppen nicht. Gemäß Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Grundgesetz) behandeln die Ordnungs- dienstkräfte alle Menschen bzw. Örtlichkeiten gleich. Die Außendienstkräfte werden vom Schulungszentrum des Ordnungsdienstes in verschiede- nen Schulungen auf die speziellen Anforderungen der Tätigkeiten im Außendienst vorbereitet. Darüber hinaus nehmen alle Ordnungsdienstkräfte an einer Schulung zur interkulturellen Kompetenz teil. Dabei lernen sie, kulturell unterschiedliche Denk- und Verhaltensmuster zu erkennen und damit umzugehen. Sie werden auf potentielle Konfliktfelder im interkulturellen Kontext vorbereitet und erweitern ihre persönlichen Deutungs- und Handlungsmöglichkeiten. Der Ordnungsdienst arbeitet außerdem eng mit dem Amt für Integration und Vielfalt zusam- men. So wird derzeit ein Konzept für eine rassismuskritische Schulung für alle Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes erarbeitet, auf dessen Grundlage der Ordnungsdienst der Stadt Köln eine Zertifizierung erhalten soll. Die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes stellen einen Querschnitt der Gesellschaft dar und bieten ebenfalls ein vielfältiges Erscheinungsbild. In einem Rollenbild des Ordnungsdienstes haben die Mitarbeitenden verschiedene eigene Leitlinien entwickelt, für die der städtische Ordnungsdienst steht. Auch hier spielt die Vielfältigkeit und Individualität von verschiedenen Menschen eine große Rolle: „Wir sind bunt und offen wie Köln, denn wir leben Vielfalt“. 2) Für das ursprüngliche CSD-Wochenende wurde im Vorfeld durch die zuständige Abteilung des Amtes für öffentliche Ordnung mit E-Mail vom 02.07.20 Absperrmaterial für die Schaafen- straße zur Verfügung gestellt. Das Material wurde auf Anfrage der Gastronomen der Schaa- fenstraße trotz Absage des Straßenfestes sowie der Parade kurzfristig seitens der Stadtver- waltung aufgestellt. Die Absperrungen sollten nach Absprache mit der Polizei oder dem Ord- nungsdienst eingezogen werden, um den Zulauf auf die Schaafenstraße mittels Sicherheits- personal zu regeln. Da sich diese Maßnahme im späteren Verlauf der in Rede stehenden Abende als ineffektiv zeigte, wurde die Straße als Maßnahme der Gefahrenabwehr geräumt. Auch wurden die erhöhten Reinigungskapazitäten der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH für die Parade und Straßenfest weiter vorgehalten. In Anbetracht der zu erwartenden Besuche- rinnen und Besucher, die trotz der Pandemie und geltenden Einschränkungen ihre Reise nach 2 Köln angetreten hatten, wurden diese zusätzlichen Reinigungskräfte für die Schaafenstraße vorgehalten. Zu diesen Punkten fand in der Woche vor dem eigentlichen CSD-Wochenende ein reger Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Schaafenstraße statt. Ein Konzept für eine Veranstaltung auf der Schaafenstraße wurde beim Ordnungsamt nicht eingereicht. Die Coronaschutzverordnung sah zu diesem Zeitpunkt vor, dass Veranstaltungen mit über 100 Personen ein Hygienekonzept benötigen. Dieses Konzept sowie die dazugehöri- ge Genehmigung wäre die Grundlage für ein weiteres Planungs- und Genehmigungsverfahren für Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis des öffentlichen Straßenlandes. 3) Die nach dem Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Sin- ne des § 73 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden sind gehalten, die Bestim- mungen der Coronaschutzverordnung energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmit- teln durchzusetzen. Bei den Kontrollen der o.g. Örtlichkeiten haben die Ordnungsdienstkräfte zahlreiche, eklatante Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung sowie gegen die vereinbarten Hygienekonzepte festgestellt. Wegen dieser festgestellten gravierenden Infektionsschutz- und Hygienemängeln wurden die Schließungen der Örtlichkeiten sofort mündlich angeordnet. Aufgrund der Vielzahl an aussagekräftigen Beschwerden sowie der Darstellung vor Ort konnte ein weiterer Ge- schäftsbetrieb zum Schutz der Bevölkerung vor der Weiterverbreitung des Coronavirus SARS- CoV-2 nicht zugelassen werden. Mit Verfügung vom 28.08.2020 hat das Gesundheitsamt angeordnet, die Schließung der bei- den Herrensaunen aufrecht zu erhalten, bis seitens der Betreibenden ein neues geeignetes Hygienekonzept vorgelegt wird. Begründet wird dies mit dem Tolerieren der Betreibenden von verschiedenen sexuellen Aktivitäten, die zu einer Verbreitung des Coronavirus führen können. Die besondere Situation in der aktuellen Zeit stellt sich nicht nur für die o.g. Betriebe, sondern auch für andere Betriebe (vergleichbar Club- und Gastronomieszene) dar, die aufgrund der Pandemie mit erheblichen Einschränkungen konfrontiert sind. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln hat seit Beginn der Corona-Pandemie etliche Betriebe verschiedener Art (Dienstleistungsbetriebe, Einzelhandelbetriebe, Gastronomiebetriebe) auf die Einhaltung der Coronaregeln kontrolliert und dabei knapp 700 Verstöße festgestellt bzw. geahndet. Die o.g. Gewerbekontrollen wurden von verschiedenen Außendienstkräften des Ordnungs- dienstes durchgeführt. Hierbei wurden auch weibliche Kolleginnen eingesetzt. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln legt besonderen Wert auf Diversität innerhalb der eigenen Reihen, so hat er Mitarbeitende im Außendienst unterschiedlichen Geschlechts, Nationalität, Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Identität. Im Rahmen der täglichen Arbeit sind die Außendienstkräfte auch in gemischten Teams im Einsatz. Der Ordnungsdienst weist im Hinblick auf seine eigene Vielfältigkeit, Diskriminierungen, auch in Bezug auf das Geschlecht, aufs Schärfste zurück. Im Rahmen von sämtlichen Kontrollen haben somit auch weibliche Kolleginnen das Recht mögliche Maßnahmen durchzuführen. 4) Bürgerinnen und Bürger werden seitens der Ordnungsdienstkräfte zu keinem Zeitpunkt zu- sammengetrieben. Zu Beginn von verschiedenen Maßnahmen kann es zweckmäßig sein, die betroffenen Personen, unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50m, zur besseren Ver- ständlichkeit und zur Erläuterung der Maßnahme zusammenzurufen. Die Coronaschutzverordnung lässt in § 2 Absatz 2 zu, dass im Rahmen von ordnungsbehörd- lichen Maßnahmen der Mindestabstand unterschritten werden kann und keine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen ist. 5) Sofern durch die Coronaschutzverordnung vorgegeben, hat ein Betreiber einer Veranstal- tungsstätte oder eines Betriebes sicherzustellen, dass die Rückverfolgbarkeit nach §2a CoronaSchVO gewährleistet ist. Hierbei muss der Betreiber dafür sorgen, dass von allen an- 3 wesenden Personen die Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer, ggf. Zeitraum der Anwesenheit z.B. in Gastronomiebetrieben) nach deren Einverständnis erfasst werden und gemäß der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungungen für vier Wochen sicher gespeichert werden. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass diese Daten lückenlos erfasst werden. Ferner muss der Betreiber bei offensichtlicher Fehlangabe diese richtig stellen. Gez. Blome i.V. für Dr. Keller
Anfrage
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Kölner Lesben- und Schwulentag e.V. Kölner Lesben- und Schwulentag e.V. : Beethovenstraße 1 : 50674 Köln An die Vorsitzende Kölner Lesben- und Schwulentag e.V. Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Der Vorstand Geschäftsführung Beethovenstraße 1 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und 50674 Köln Transgender (StadtAG LST) Phone +49 22195 6241 95 office@colognepride.de www.colognepride.de Datum: 18. August 2020 Schriftliche Anfrage zu diversen Maßnahmen des Ordnungs- und Gesundheits- amtes der Stadt Köln in der queeren Szene Sitzung der StadtAG LST am 01.09.2020 Durch diverse, in unseren Augen äußerst unverhältnismäßige und willkürliche Maßnahmen des Ordnungsamtes der Stadt Köln, im Zusammenhang des Corona Schutzes, die u.a. insbesondere die Betreiber*innen der Szene Gastronomie in der Schaafenstraße, der Babylon Sauna in der Friesenstraße, Phönix Sauna in der Richard-Wagner-Straße und das Station2b in der Pipinstraße betreffen, sehen wir uns leider an Zeiten wie vor 50 Jahren erinnert. Wir und viele Mitbürger*innen erleben die Maßnahmen oftmals als übergriffig und bei vielen Menschen wirken diese sogar schwulenfeindlich. So etwas darf in unserer Stadt nicht vorkommen und kann von uns nicht geduldet werden! Hierzu haben wir auf beigefügtem Blatt einige exemplarische Vorkommnisse beschrieben und Bitten um Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung: 1) Inwieweit werden Führungskräfte, insbesondere Einsatzleiter*innen des Ordnungsamtes, im Hinblick auf die besondere Stellung der o.g. Örtlichkeiten, Schaafenstraße, Pipinstraße, Herrensaunen (Schutzräume) und queerer li Personengruppen geschult? Veranstalter des Mitglied der 2) Warum wurden im Vorfeld des ursprünglichen CSD Wochenendes (03.- 05.07.2020) keinerlei Lösungsvorschläge, mit einer drohenden Lage (es war durchaus vorauszusehen, das bei einer hohen Hotelauslastung sehr viele Gäste in der Stadt sein werden) umzugehen, mit den Betreiber*innen der harta der vielfalt 93 Gastronomie in der Schaafenstraße gesucht und warum wurde ein Vorschlag Wh hierzu, den die Betreiber*innen frühzeitig eingereicht haben, nicht gehört und wir sind bund. umgesetzt? Kölner Lesben- und Schwulentag e.V. Bankverbindung Der Verein wird vertreten durch den Vorstand. Beethovenstraße 1 Inhaber: Kölner Lesben- und Schwulentag e.V Mitglieder des Vorstandes sind: 50674 Köln IBAN: DE37 3705 0299 0000 0463 07 Barbara Barth, Patrick Gloe, Natalie Hagen, BIC: COKSDE3IXXX Martin Hommel, Jens Pielhau, Ina Wolf Eingetragen im Vereinsregister Köln Bank: Kreissparkasse Köln Geschäftsführer: Uwe Weiler Registernummer VR 11217 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 162 216 117 Seite 2 3) Wie erklärt sich die Verhältnismäßigkeit der Schließungen der beiden o.g. Herren-Saunabetriebe Babylon Sauna und Phönix Sauna und warum werden hierbei Beamtinnen eingesetzt? 4) Warum werden Bürger*innen während der Maßnahmen des Ordnungsamtes ständig einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, sich mit dem Corona Virus anzuste- cken (Menschen werden ohne Abstandsregelung zusammengetrieben) und warum wird dies nicht verhindert? 5) Warum gibt es keine einheitliche Aussage aus dem Ordnungsamt, bzw. Gesundheitsamt, wie die Kontrolle der Daten von Gästen bei der Kontakt- nachverfolgung aussehen muss (Kontrolle durch den/die jeweiligen Betreiber*in) und wenn es diese gibt, wie lautet diese? Wir bitten die o.g. Fragen bis zur Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft am 01.09.2020 schriftlich zu beantworten und bieten den Behörden gerne unsere Expertise zu den Themen Sensibilisierung in Bezug auf diese Personengruppen und der Schutzräume an. Mit freundlichen Grüßen Gez. Uwe Weiler Natalie Hagen Geschäftsführer KLuST e.V. Vorständin KLuST e.V. Stimmberechtigtes Mitglied der Stadt AG LST Seite 3 Beiblatt zur Anfrage des KLuST e.V. vom 18.08.2020 Exemplarischer Auszug der Vorkommnisse bei Maßnahmen der letzten Monate des Kölner Ordnungsamtes in der queeren Community: - Bei der Maßnahme am 28.02.2020 im Betrieb Station2b wurden mit einem Großaufgebot von über 30 Beamten (Ordnungsamt, Polizei und Zoll) und vielen Fahrzeugen mit Blaulicht vor der Tür keinerlei Verhältnismäßigkeit gewahrt. Es befanden sich 10 Gäste dort und alle wurden teilweise unbeklei- det zusammengetrieben und die Personalien wurden im Beisein aller anderen Gäste festgestellt, erst nach Aufforderung wurde dies unterbunden. Bei diesem Einsatz waren auch Beamtinnen eingesetzt, was moralisch sehr bedenklich ist. - Der Betrieb „Hennes Terrasse“ wird umfangreich kontrolliert und es werden keinerlei Beanstandungen festgestellt. Auf den Hinweis von Herrn Hennes, dass vor dem Kiosk, der sich in der Straße Mauritiuswall befindet, hunderte Menschen dicht gedrängt stehen und zu mitgebrachter Musik tanzen, kommt die Aussage von Ihrer Mitarbeiterin „...das interessiert uns nicht.“ - Die Räumung der Schaafenstraße am 20.06.2020 war deutlich unverhältnis- mäßig. Auf der Straße befanden sich Menschen in kleinen Gruppen und mit deutlichen Abständen. Zudem wurden die Besucher ständig von mehreren durch die Wirte organisierte Ordner/Security Mitarbeiter hingewiesen. Dann wurden plötzlich alle Menschen mittels Durchsage durch das Ordnungsamt von der Straße auf die Gehwege gedrängt. Hier waren natürlich dann keine genügende Abstände mehr möglich und es wurde die Gefährdung der Gäste durch diese Maßnahme hingenommen. - Die Räumung der Schaafenstraße am 03.07.2020 (CSD Freitag) war ebenfalls völlig unverhältnismäßig. Hier war gleichfalls genügend Abstand der Menschen vorhanden und es waren sogar noch mehr Ordner der Wirte vor Ort. Dass dann die gesamte Straße, inklusive der Außengastronomie (hier wird gesessen und eine Nachverfolgung sowie genügend Abstände sind vorhan- den) geräumt wurde, ist nicht zu erklären. - Auf die Nachfrage am 04.07.2020 von Anwohnern nach einer entsprechenden Rechtsgrundlage der Räumung wurde keinerlei Antwort gegeben, vielmehr behaupteten die Mitarbeiter des OA, die Fragestellung sei eine Behinderung der Maßnahme, man habe sich zu entfernen und es wurde mit Verhaftung gedroht. - Gästen wird verboten die Maßnahmen zu filmen und auch hier wurde wieder- holt mit Strafen oder Festnahmen gedroht. - Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verhielten sich teilweise gereizt und aggressiv gegenüber den sehr friedlichen Gästen. Dies geschieht in der Regel außerhalb von Kameras und größeren Ansammlungen von Menschen. Seite 4 Man kann vermuten, dass die Beamten noch unter dem Eindruck eines vorhe- rigen Einsatzes standen und hier nicht differenzieren konnten. Auf die Frage von Herrn Weiler am Abend des 04.07.2020 an den Einsatzleiter Herrn Brauns warum man nicht sensibler mit der Situation am Vortag umge- hen konnte, erwiderte Herr Brauns, dass man in der Stadt alle gleich behan- deln müsse. Ein Gast wurde bei der Räumung am 04.07.2020, als er einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes eine Frage stellen wollte, sofort unterbrochen und bekam die „Antwort“: „... meinst du nur weil du Gay bist wirst du hier anders behan- delt?“. Dieser Gast sprach Herrn Weiler an diesem Abend an und berichtete. Bei den Kontrollen der Phönix Sauna wurden mehrfach Beamtinnen einge- setzt. Es wurde die Privatsphäre der Gäste in erheblichem Maße gestört. So wurde z.B. der Massageraum trotz Belegung und deutlichem Hinweis, dass hier kein Sex erlaubt ist und es sich nur um normale / medizini- sche Massagen handelt, geöffnet und der Gast verfiel in Panik. Auch bei den Kontrollen der beiden Saunen wurden die Gäste durch die Anordnungen der Beamten ohne Beachtung der Abstände gezwungen sich in den Umkleiden zu versammeln und alle gleichzeitig umzuziehen. Die Beamten trugen während der Maßnahmen keine Masken und kamen den Gästen und Mitarbeitern teilweise sehr nah. Es wurden nur die beiden Herrensaunen in unserer Stadt geschlossen und teil- weise versiegelt, obwohl alle anderen Saunen und ähnliche Betriebe mit höchster Wahrscheinlichkeit die gleichen Maßnahmen, Abläufe und Geschehnisse begehen. Dies ist sehr bedenklich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2723/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 01.09.2020
- Erstellt
- 28.08.2020 13:41