2276/2019
Kanalanschluss Friedhof Köln-Porz, Alfred-Nobel-Straße in 51145 Köln-Porz - Baubeschluss
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Anlage 2 - Lageplan FH Köln Porz
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BANTEOLL- SertrAcetr LErTUNG Stadtentwässerungs- Alfred-Nobel-Str. - Friedhof | beiriebe Köln, A6R Köln-P orz Stadientwässerungsbetriabe Köln, AR Osimerheimer Sirasse 555, 51109 Köln } 63 wird keine Gewähr lür die Genauigkeit dar Planunterlage gegeben. Die Lage der vorhandenen || | Kanäle ist ın der Örtlichkeit zu armitteln. 26.04.2018
Anlage 1 - Schreiben zur Verpflichtung zum Anschluss_20140703
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e Stadtentwässerungs- (T betriebe Köln, AöR Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AÖR Kundenservice, Recht und Liegenschaften Postfach 910754 - 51077 Köln Ostmerheimer Straße 555 - 51109 Köln Stadt Köln Öffnungszeiten Gebäudewirtschaft Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr Frau Tanja Schiewald Fr.08.00'-12.00 Uhr 261-24 und nach Vereinbarung KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim Linie 13/18 Haltestelle Holweide DB/VRS: S11 (Holweide) anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bu Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße Auskunft erteilt: David Paff Zimmer: Geb.94 Raum 94.1.16 fon 0221 221 - 23144 fax 0221 221 - 6623144 e-mail: david.paff@steb-koeln.de Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum StEB/K/2 Pa 03.07.2014 Betrieb von privaten Kleinkläranlagen im Stadtgebiet Köln Sehr geehrte Frau Schiewald, auf diversen Grundstücken der Stadt Köln werden derzeit private Kleinkläranlagen betrieben. Seitens der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB) wird derzeit geprüft, welche Grundstücke mit einer privaten Kleinkläranlage an den öffentlichen Abwasserkanal ange- schlossen werden können bzw. welche Kleinkläranlagen in eine abflusslose Grube umge- wandelt werden können. Bereits mit der E-Mail vom 08,11:2013:habe ich Ihnen mitgeteilt, dass auf den nachfolgen- den Grundstücken private Kleinkläranlagen betrieben werden. Schrogenweg in 51143 Köln-Langel (Friedhof) Siebengebirgsallee in 51147 Köln-Wahn (Friedhof) Kratzweg in 51109 Köln-Merheim (Friedhof) Frankfurter Straße in 51103 Köln-Höhenberg (Friedhof) Fockerweg in 51107 Köln-Rath / Heumar (Friedhof) 30UL -6- Ferdgärtenstraßeitt50735 KölrNienttFriednofy 7. Leonberger Straße in 51145 Köln-Porz (Friedhof) SB De Für die genannten Grundstücke fand im Februar 2014 bereits e ein PESNERUNGezEEHTAEN statt. Im Gespräch wurde bereits vereinbart, Ds Sie cr. > Unterlagen zu den Für die genannten Grundstücke besteht der Ub üfung der vorliegenden Unterlagen die Möglich hkeit an das öffentlich Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 Vorstand: Otto Schaaf, Dipl.-Ing. BLZ: 370 501 98 - SWIFT-BIC: COLSDE33 Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Konto Nr.:430 329 60° 12 Ss EMAS sogenannter Kanalanschluss bei den StEB beantrag en. Das Antragsformular finden Sie unter www.steb- koeln. de. \ Nachdem Sie den Kanalanschlussschein erhalten haben, können Sie ein Tiefbauunterneh- men mit den Anschlussarbeiten beauftragen. Die Anschlussarbeiten sind mit der durchgeführten Dichtheitsprüfung (Funktionsprüfung) Ihrer privaten Abwasserleitungen abgeschlossen. Das Protokoll der Dichtheitsprüfung rei- chen Sie bitte nach Abschluss der Arbeiten bei den StEB ein. Ich Bitts Sie, mir bis zum 30.09.2014 Sollte Ihr Grundstück bereits an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen sein, bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen und entsprechende Unterlagen als Nachweis über den An- schluss einzureichen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag £ David Paff
Anlage 4 - Vorplanung
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Sanierung von Kleinkläranlagen auf 6 Kölner Friedhöfen Vorplanung Abstimmung der Zielvorstellungen auf wasserrechtliche Randbe- dingungen sowie auf Planungen Dritter Auftrageber: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Entwurfsverfasser: Friedrich Wissing, Gerrit Zillinger Stand 06. August 2015 Ingenieurbüro für limnologische Konzepte Hohenstaufenstr. 21, D-47058 Duisburg Tel +49- 0203 3938 1616 Fax +49- 0203 3939 1669 f.wissing@ilkon.de Blücherstr. 17, D-40477 Düsseldorf Tel +49- 01520- 989 10 47 g.zillinger@ilkon.de Sanierung von Kleinkläranlagen auf 6 Kölner Friedhöfen 1 _Abstimmung mit den Stadtentwässerungsbetrieben und der Unteren Wasserbehörde Am 6. Mai 2015 hat ein Treffen mit Vertretern der UWB der Stadt Köln, der StEB und unserem Büro stattgefunden. Das Treffen war zunächst avisiert, um die ermittelten grundlegenden Daten (.s. Grundlagenermittlung) zu verifizieren und zu ergänzen. Weiterhin waren die Vorstellungen der UWB, als Genehmigungs- und Aufsichtbehörde, und der StEB, die die Pflicht zur Abwasserbehandlung und Beseitigung für die Stadt Köln erfüllt, zur Vor- gehensweise auf den betreffenden Friedhöfen gefragt. Die Vertreter der UWB (Herr Paul und Herr Henseler) sehen KKA durchaus als zulässige Behand- lungsanlagen, wenn ein Kanalanschluss aus Distanz- und damit aus finanziellen Gründen unmög- lich ist und wenn andere notwendige Randbedingungen stimmen. Dazu zählen insbesondere: « Erfüllung der Auflagen des Wasserschutzes « vorhandene Freiflächen und Abstand zu öffentlich genutzten Flächen « Möglichkeiten für Versickerungsmulden Allerdings sehen die StEB für die betreffenden Friedhöfe aus nachfolgend dargestellten Gründen keine Möglichkeiten für den weiteren Betrieb von KKA auf den Friedhofsgeländen. Herr Weil von den StEB berief sich auf einen Abwasserbeseitigungsbeschluss der Stadt Köln aus dem Jahre 2013. Demnach sollen bis Ende 2016 alle anschlussfähigen KKA im Stadtgebiet von Köln auch an einen Kanal angeschlossen werden. Sämtliche Friedhofgrundstücke liegen am städt. Kanal. Herr Weil betont weiterhin, dass gem. LWG 853 (1c) auf Grundstücken, die bereits einen Kanalan- schluss haben, der Betrieb weiterer KKA nicht zulässig ist. Er sieht abflusslose Gruben generell als Interimslösung, die auch nur für 2 bis 3 Jahre geduldet werden kann. 2 Zusammenfassung und Bedeutung für die 6 Kölner Friedhöfe Damit ergibt sich für die betreffenden Objekte folgendes Bild. Die anzuschließenden Gruben der Friedhöfe Rath und Porz liegen mit ca. 16 und 30 m nahe am öffentlichen Kanal und müssen von daher angeschlossen werden. Beide Anschlüsse können über Freispiegelleitung erfolgen. Die Kosten für einen Kanalanschluss werden für Rath auf 11.679,00 € netto, für Porz auf 15.625,25 € netto geschätzt (siehe Anhang Kostenschätzungen). ILKON, Ingenieurbüro für limnologische Konzepte, Duisburg - Düsseldorf 2 Sanierung von Kleinkläranlagen auf 6 Kölner Friedhöfen Die Toilette des Friedhofs in Wahn befindet sich von der Entfernung zum Kanal her mit 50 m im Grenzbereich. Allerdings ist die Erstellung einer KKA mit zugehöriger Verrieselung aufgrund des geringen Platzes im direkten Bereich der Trauerhalle schwer realisierbar. Für einen Kanalan- schluss spricht der Belag über der Trassenführung der Abwasserleitung. Das Betonsteinpflaster kann mit relativ geringem Aufwand aufgenommen und wiederhergestellt werden, so dass das kaum finanzielles Einsparpotential bei der Errichtung einer KKA gegenüber einem Anschluss an den Kanal besteht. Der Anschluss kann über Freispiegelleitung erfolgen, so dass die Wartungs- bzw. Folgekosten günstig sind. Insgesamt werden die Kosten für einen Kanalanschluss auf 25.597,60 € netto geschätzt (siehe Anhang Kostenschätzungen). Für die Friedhöfe Kalk und Mülheim stellt sich die Situation folgendermaßen dar: Aufgrund der großen Entfernungen zum öffentlichen Kanal wäre die Errichtung von KKA gegenüber dem Kanal- anschluss aus ökonomischen Gründen vorzuziehen. Aufgrund der Tatsache, dass beide Grund- stücke bereits an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind, sehen die StEB- Köln den parallelen Betrieb von Kleinkläranlagen auf dem Grundstück als nicht zulässig an. Das LWG 853 (1c) wird im Folgenden zitiert: (1c) Abwasser ist von dem Nutzungsberechtigten des Grundstücks, auf dem das Abwasser anfällt, der Ge- meinde oder, im Falle eines Übergangs der Aufgabe des Absatz 1 Nr. 2 auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts oder andere öffentlich- rechtliche Körperschaften, diesen zu überlassen, soweit nicht nach den fol- genden Vorschriften der Nutzungsberechtigte selbst oder andere zur Abwasserbeseitigung verpflichtet sind. Ist die Abwasserbeseitigungspflicht auf den Nutzungsberechtigten eines Grundstückes übertragen worden, so geht diese Verpflichtung auf den Rechtsnachfolger des Nutzungsberechtigten über. Der Paragraph kann zumindest dahingehend interpretiert werden, dass eine Aussicht auf Erteilung einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung gegen den Widerstand der StEB für diese beiden Friedhöfe nicht besteht. In diesem Zusammenhang beziehen sich die Stadtentwässerungsbetriebe zu Recht auf das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Köln aus 2013, welche mir von Herrn Weil der StEB Köln in Auszügen (inkl. Auszug Erläuterung Bezirksregierung, Stellungnahme) freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurde (Anhang1: Mail vom 06.08.2015, Seite 6- 7). Herr Weil wies bereits bei unserem Treffen am 06.05.2015 darauf hin, dass die Umsetzung des Kon- zeptes planmäßig am 31.12.2016 abgeschlossen sein sollte. Es wird von daher bei der weiteren Planung darauf ankommen auch die bestehende und zukünfti- ge Nutzung der anzuschließenden Objekte zu überprüfen, um Notwendigkeit eines Kanalan- schlusses zu belegen. Beide Anschlüsse müssen über Druckleitungen realisiert werden. Aufgrund des geringen und diskontinuierlichen Abwasseranfalls, der in den folgenden Leistungs- phasen gegebenenfalls genauer zu bestimmen ist, kann es in Kombination mit den langen Stre- cken zu noch nicht erfassten Kostensteigerungen kommen. Hierbei sollte gegebenenfalls auch die ILKON, Ingenieurbüro für limnologische Konzepte, Duisburg - Düsseldorf 3 Sanierung von Kleinkläranlagen auf 6 Kölner Friedhöfen Regenspende über die Dachflächen betrachtet werden. Die Folgekosten sind gegenüber Freispie- gelleitungen erhöht. Die Baukosten werden für den Kanalanschluss des Betriebshofs auf dem Gelände des Friedhofs Kalk auf 46.040,00 € netto, für den Anschluss der Anlagen an der Trauerhalle auf dem Friedhof in Mülheim auf 43.616,00 € netto geschätzt (siehe Anhang Kostenschätzungen). Für den Friedhof Langel, ist die Datenlage aufgrund fehlender Abfuhr am schlechtesten, anderer- seits verfügt der Friedhof für seine Größe über eine geräumige Grube in gutem baulichem Zu- stand, so dass hier die Abdichtung und Umwandlung in eine abflusslose Grube sinnvoll erscheint. Voraussetzung hierfür ist, dass auch mittelfristig mit einer geringen Nutzung der Anlagen gerech- net wird. Die Kosten für die Sanierung der Grube werden auf 3.655,00 € netto geschätzt (siehe Anhang Kostenschätzungen). Im Zuge der Vorplanung sollte auch insbesondere die Zuständigkeit der Ämter für anstehende Baumaßnahmen geklärt werden. Mit der Gebäudewirtschaft wurde daher vereinbart die Grubenla- ge zu den Gebäuden aufzunehmen. Die Gruben innerhalb eines 3m- Abstandes zu den Gebäude- grenzen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Gebäudewirtschaft, Gruben außerhalb der 3m- Zone in den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes. In der folgenden Tabelle sind die Ab- stände der Gruben zu den Gebäuden aufgelistet Tab. 1: Sanierung von 6 Kölner Friedhöfen Friedhof Adresse bauliche Anlagen bauliche Anlagen im 3 m Bereich außerh. 3m Bereich Zuständigkeit Schrogenweg, 3Kammer Grube 3Kammer Grube komplett 51143 Köln außerhalb, d= 6,8 m Schachtdeckel Mitte > Grünflächenamt Wahn Siebengebirgs- | kleiner, gemauerter 3Kammer Grube 3Kammer Grube komplett allee, Schachtdirekt am Ge- |Versickerung außerhalb, d= 6,4 m 51147 Köln bäude, AW-Rinne Schachtdeckel Mitte > Grünflächenamt Kalk Kratzweg, 2Kammer Grube Versickerung Schachtmauer an Gebäu- 51109 Köln direkt am Gebäude demauer, 2Kammer Grube komplett innerhalb > Gebäudewirtschaft 3Kammer Grube 3Kammer Grube komplett Versickerung außerhalb, d= 5,5 m Schachtdeckel Mitte > Grünflächenamt 3Kammer Grube komplett außerhalb, d über 6 m Schachtdeckel Mitte > Grünflächenamt 3Kammer Grube komplett außerhalb, d= 6,3 m Schachtdeckel Mitte > Grünflächenamt Mülheim / Höhenberg 1 Schacht direkt am Gebäude Regenwasser d= 75cm Schachtdeckel Mitte 1 Schacht (Richtungs- änderung), d= 2,8 m Schachtdeckel Mitte Frankfurter Straße, 51103 Köln 3Kammer Grube Versickerung Rath Fockerweg, 51107 Köln Porz Alfred-Nobel- 1 Schacht, Hofentwäs- | 3Kammer Grube Straße, serung Versickerung 51145 Köln direkt am Gebäude ILKON, Ingenieurbüro für limnologische Konzepte, Duisburg - Düsseldorf 4 Sanierung von Kleinkläranlagen auf 6 Kölner Friedhöfen In der weiteren Betrachtung wird mit den zuständigen Ämtern die Vorgehensweise für die einzel- nen Friedhöfe abgestimmt werden müssen. Abhängig vom Nutzerverhalten der sanitären Anlagen kann über Alternativen wie der Nutzung anderer bestehender Anlagen auf den Grundstücken nachgedacht werden (Mülheim, Kalk). Weiterhin muss bei allen Friedhöfen der Verbleib des Re- genwassers geklärt werden, hierfür ist die Bestandsaufnahme (Aufmaß) und gegebenenfalls ein Befahren der Grubensysteme notwendig. Diese Leistungen sind in Absprache mit der Gebäude- wirtschaft Bestandteil der kommenden Leistungsphasen. Die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Kosten berücksichtigten nur die Kosten der Bau- maßnahmen für die reine Abwasserentsorgung.. Kostenschätzungen Summe Gesamtmaßnahmen (€) Netto 19% MwSt Brutto Kalk 46.040,00 8.747,60 54.787,60 Langel 3.655,00 694,45 4.349,45 Mülheim 43.616,00 8.287,04 51.903,04 Porz 15.625,25 2.968,80 18.594,05 Rath 11.679,00 2.219,01 13.898,01 Wahn 25.597,60 4.863,54 30.461,14 Gesamt 146.212,85 27.780,44 173.993,29 Anlage 1: Abwasserbeseitigungskonzept 2013 Stadt Köln (Auszug, Stellungnahme StEB) Anlage 2: Kostenschätzungen ILKON, Ingenieurbüro für limnologische Konzepte, Duisburg - Düsseldorf 5 Sanierung von Kleinkläranlagen auf 6 Kölner Friedhöfen Anlage 1 Sehr geehrter Herr Zillinger, anbei übersende ich einen Auszug aus dem Abwasserbeseitigungskonzept 2013 der Stadt Köln zur Frage des Umgangs mit nicht angeschlossenen Grundstücken. „Die abflusslosen Gruben Die gesetzlichen Anforderungen Die Gemeinde ist gem. Kommunalabwasserverordnung (KomAbwV) vom 30.09.1997 — im Rahmen ihrer Abwasserbeseitigungspflicht — verpflichtet, alle Grundstücke zur kanali- sieren. Laut KomAbwV mussten die Gemeinden dies bis zum 31. Dezember 2005 vor- nehmen. Ausnahmen von der Kanalisations- bzw. Anschlusspflicht bilden diejenigen Grundstücke, bei denen auf Dauer eine Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf den Grundstückseigentümer stattgegeben wird. Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen Den vorgenannten Anforderungen sind die StEB gefolgt und haben alle Grundstücke kana- lisiert. In wenigen Fällen, bei denen, bedingt durch die örtliche Lage des Grundstücks, entweder " die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht nach $ 53 Abs.4 LWG nicht möglich "der Anschluss an den Kanal unverhältnismäßig oder " der Betrieb von Kleinkläranlagen aus wasserwirtschaftlichen Gründen nicht genehmi- gungsfähig war erfolgt die Entwässerung auf Dauer durch den Betrieb von abflusslosen Gruben. In allen übrigen Fällen (Grundstücke ohne Kanalanschluss) unterliegen die Objekte dem Anschluss- und Benutzungszwang mit dem Ziel des dauerhaften Anschusses an die Kana- lisation. „ Außerdem ein Auszug aus der mit der Bezirksregierung erfolgten Erörterung „TOP 2 - Kleinkläranlagen Mit Verweis auf die im ABK enthaltenen Anlage 5.2 „Tabellarische Aufstellung der Klein- kläranlagen“ bat Herr von Meer um Erläuterung des aktuellen Sachstands und die weitere Vorgehensweise zum Thema Kleinkläranlagen (KKA). Herr Weil erläuterte die Vorgehensweise der StEB zum weiteren Umgang mit den verblie- benen Anlagen. Hierzu legte er die Fallzahlen zu den vorgesehenen KKA im dauerhaften Bestand, KKA die dem A+B-Zwang unterliegen sowie die Anlagen die zu abflusslosen Gruben umfunktioniert werden dar. Zum Stand Juli 2013 unterliegen von 297 KKA, 128 ILKON, Ingenieurbüro für limnologische Konzepte, Duisburg - Düsseldorf 6 Sanierung von Kleinkläranlagen auf 6 Kölner Friedhöfen dem AB-Zwang, 131 Anlagen sind für den Betrieb auf Dauer vorgesehen, 38 Anlagen müs- sen zu abflusslosen Gruben umgebaut werden. Hr. Weil sagte die kurzfristige Übermittlung zur Vorgehensweise einschließlich Zeitplanung der im Innenbereich liegenden KKAs zu. Zur Umsetzung der Maßnahme wurden die notwendigen Schritte in einem Projekt zusam- mengefasst. Das Projekt hat eine Laufzeit von 3 Jahren (endet am 31.12.2016) Maßgebliche Rechtsgrundlage für das gesamte Verfahren ist jedoch $ 53 Abs. Ic LWG, wonach für die Abwasserproduzenten eine Überlassungspflicht besteht. Die ist nur im Fall des $ 53 Abs. 4 LWG nicht vorhanden (mit Ausnahme des Klärschlamms). Die Grundstücke der hier betroffenen Friedhöfe erfüllen die Voraussetzungen des $ 53 Abs. 4 LWG nicht. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist die Ausgestaltung der gesetzlichen Pflicht der Gemeinde. Daher ist die Umsetzung der erörterten Maßnahmen zwingend erforderlich. Alternativ kommt nur der (unwirtschaftliche) Betrieb einer abflusslosen Grube in Betracht. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Andreas Weil Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Grundstücksentwässerung und Gebührenmanagement Ostmerheimer Straße 555 - 51109 Köln Tel.: 0221-221-24397 - Mobil: 0163-5385321 - Fax: 0221-221-36534 andreas.weil@steb-koeln.de - www.steb-koeln.de Anlage 2: 6 Kostenschätzungen, 14 Seiten 1. KS Rath (2 Seiten) 2. KS Porz (2 Seiten) KS Wahn (2 Seiten) PB © KS Kalk (3 Seiten) 5. KS Mülheim (3 Seiten) 6. KS Langel (2 Seiten) ILKON, Ingenieurbüro für limnologische Konzepte, Duisburg - Düsseldorf 7
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2276/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kanalanschluss Friedhof Köln-Porz, Alfred-Nobel-Straße in 51145 Köln-Porz - Baubeschluss Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz genehmigt die Beauftragung nach Angebotsbeiziehung durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) für den Kanalanschluss des Friedhofs Köln-Porz, Alfred-Nobel-Straße in 51145 Köln-Porz mit Gesamtkosten in Höhe von 80.000,- Euro brutto, stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit der Baudurchführung. Zudem genehmigt die Bezirksvertretung einen Risikozuschlag in Höhe von 20 Prozent bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten. Dies entspricht einem Betrag von 16.000,- Euro. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, son- dern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung an die Bezirksvertretung Porz verfügen. Die erforderlichen Mittel werden aus dem Flächenverrechnungspreis generiert. Alternative (ohne Risikozuschlag): Die Bezirksvertretung Porz genehmigt die Beauftragung nach Angebotsbeiziehung durch die Stadtentwässerungsbetriebe für den Kanalanschluss des Friedhofs Köln-Porz, Alfred-Nobel-Straße in 51145 Köln-Porz mit Gesamtkosten in Höhe von 80.000,- Euro brutto, stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit der Baudurchführung. Die erforderlichen Mittel werden aus dem Flächenverrechnungspreis generiert. Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Grundlagen / Ausgangssituation Der Friedhof Porz verfügt bisher über eine private Abwasseranlage in Form einer Kleinkläranlage. Aufgrund eines Abwasserbeseitigungsbeschlusses der Stadt Köln aus dem Jahr 2013 sollen alle anschlussfähigen Kleinkläranlagen im Stadtgebiet Köln an einen Kanal angeschlossen werden (Anlage 1). Die Gebäudewirtschaft hat im September 2017 die Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln (StEB) beauftragt, die Sanierung zu betreuen und ein Sanierungskonzept für die Funktionalität der Kanäle zu erstellen, das der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO Abw) entspricht. Nach entsprechender Vorplanung wurden im Februar 2019 Angebote zur Neuerstellung der Anschlussleitungen vom Objekt bis zum städtischen Sammelkanal eingeholt. Die Verwaltung beabsichtigt, den günstigsten Bieter mit dem Neuanschluss des Abwassersystems an den öffentlichen Sammler zu beauftragen. Finanzierung In den Bruttobaukosten von 80.000 Euro sind bereits abgewickelte Planungskosten der Maßnahme enthalten. Die erforderlichen Mittel werden aus dem Flächenverrechnungspreis generiert. Anlagen: Anlage 1 - StEB Schreiben zur Verpflichtung zum Anschluss an den Kanal Anlage 2 - Lageplan Friedhof Köln-Porz Anlage 3 - Luftbild Friedhof Porz Anlage 4 - Vorplanung und Kostenschätzung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Alfred-Nobel-Straße
- Hohenstaufenstraße 21
- Blücherstraße 17
- Ostmerheimer Straße 555
- Siebengebirgsallee
- Frankfurter Straße
- Leonberger Straße
- Schrogenweg
- Kratzweg
- Fockerweg
- Eggerbachstraße
- Straße 5
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Details
- Aktenzeichen
- 2276/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 26.07.2019
- Erstellt
- 24.06.2019 15:20