Mandari Insight

V/0725/2023

Baubeschluss

Vorlagen 21.12.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 13.02.2024, TOP 6.7

Anlage A

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Ansehen

Anlage1_Entwurfsplanung

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Ansehen

Anlage5.1_Mehrkosten

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Ansehen

Anlage3_ChecklistenachhaltigesBauen

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Ansehen

Anlage6_Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage2-Freianlagen

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Ansehen

Anlage4_ChecklisteBarrierefreiesBauen

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Ansehen

Anlage5_Kostenberechnung

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Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

2120 Zeichen

Anlage A zur V/0725/2023 
Kurzüberblick 
Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge, Kirmstraße 1, 48161 Münster 
- Baubeschluss - 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel  
„Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstan-
dorte in Europa“ verfolgt.  
Das Teilziel lautet „Umsetzung des Schulbauprogramms der Stadt Münster“ 
Zielerreichung: Die Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zur 3-
Zügigkeit. Eine voraussichtliche Realisierung zum Schuljahr 2026/2027 für den Erweiterungsneu-
bau. Die Umbaumaßnahmen im Bestand erfolgen im Anschluss daran im Jahr 2026. Es ist mit 
einem finanziellen Bedarf von ca. 16.945.000 Euro zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Der Rat hat mit Vorlage V/0082/2023 den Errichtungsbeschluss für die Erweiterung der Annette-
von-Droste-Hülshoff- Schule zur 3-Zügigkeit gefasst.  
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter-
richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu 
unterhalten, sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen 
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Die Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge wird barrierefrei geplant. Die 
Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung und die Ratsbeschlüsse zum Bau und 
Betrieb von Photovoltaikanlagen, sowie Dachbegrünung werden berücksichtigt.

Anlage1_Entwurfsplanung

26794 Zeichen

INDEX DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. GEPR.
N
Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen.
Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der
Tragwerksplanung, sowie den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden
Angaben.
Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen.
Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der
Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3).
Grundriss Neubau EG 1-100
DIN A1 Blattgröße Maßstab Datum 1:100 231004
= OKF Fertigbau
= OKRB Rohboden
= UKRD Rohdecke
= UKF Fertigbau
H = Heizung
S = Sanitär
L = Lüftung
E = Elektro
WD = Wanddurchbruch
DD = Deckendurchbruch
BS = Bodenschlitz
BD = Bodendurchbruch
ANNETTE-VON-DROSTE-
HÜLSHOFF SCHULE
NIENBERGE
Planung Neu
Bestand
Abbruch
P = Bauphysik
T = Tragwerk
V = Vermessung
G = Geologe
Stadt Münster
- vertreten durch den
Oberbürgermeister -
Amt für Immobilienmanagement
Albersloher Weg 33
48127  Münster
Kirmstraße 1
481 61 Münster Nienberge
BUERO BB
Rotebühlstraße 59A
701 78 Stuttgart
+49 177 299 25 74
ADRESSE
BAUHERR
ARCHITEKT
11992_MÜN _231004 _LP3 - A_
Ersteller Nummer Beschreibung
10020 Grundriss Neubau EG 1-100
Phase Datum Projekt
Status: ABGABE LPH 3 10020
BBB Plancode
F = Freianlagen
M = Medientechnik
K = Küchenplanung
B = Brandschutz
± 0,00 =  +80,82 m ü.NHN = EFH OK FFB EG
BUERO BB
ROTEBÜHLSTRASSE 59A
701 78 STUTTGART
Berner
BE
BE
BE
BE
BE
BE
BE
BE
BE
±0,00 =
+80,82
-0,165
HA E
Boden
R9
ELT Steigepunkt
22 STG x 16,91 cm x 30,1 cm
25 STG x 16,4 cm x 29,2 cm
A
A
1 1
2 2
3 3
4 4
B
B
C
C
D
D
E
E
F
F
8,00 8,00 4,00 8,00 8,00
2,00 2,00 7,80 2,20 5,88 24 7,76 24 7,88
8,00 8,00 8,00
2,00 8,00 5,88 24 7,88
36,97
24,97
3024 1,75 30 1,65 30
1,20
68
1,275
1025 1,275 245
1,275 1025
1,40
1,50
30 1,95 30 6,13
2,12 3,00 2,00
3,17
1,12 1,70
2,25
2,18 2,00
3,00
2,00 4,00 2,00 2,00
605 5,66 27 5,75 30 7,80 20 7,80 20 7,78 605
365 24 8,48 20 7,10 20 7,78 24 365
8,03 24 7,76 24 5,88 2,12 3,42
3,05
6,46 2,15
605 11,03 4,70 30 7,73 24 3,46 30 24 7,76 24 365
30 2,15 20 3,00 20 4,05 1,75 215 2,20 215 1,75 24
24 2,15 30 3,265 30 4,165 24
24 8,33 30 2,10 15 1,30 24 2,81 24 5,07 24 2,98 24
2,30 80 1,70 80 1,70 80 1,70 80 1,70 80 3,86 80 1,70 80 1,70 80 1,00
5,9986
75 225
25
1,25 1,25
3,565 4,435
1,433,58
24,97
45
±0,00 = 
+80,82 ü.NHN
+0,68 = 
+81,50 ü.NHN
±0,00 = 
+80,82
-0,17 = 
+80,65 ü.NHN
-0,165
-0,32
-0,165
S-01
S-02
S-07
S-10S-10
S-13
LS 
1,00 m2
1,50 x 1,50
1,10 x 1,40
HA S
HA E
HA E
Lüftung ins UK bis UK D ü.EG
AHD
AHD
24 Schränke
24 Schränke
40 Schränke
ELT im
Oberschrank
ELT im
Oberschrank
ELT im
Oberschrank
ELT im
Oberschrank
Dezentrale Lüftung Dezentrale Lüftung Dezentrale Lüft ung
Dezentrale Lüftung Dezentrale Lüftung
DIN EN 1125
Vollpanikfunktion mit
Mitnehmerfunktion
nach außen öffnend
AHD
Boden
R9
Boden
R10
Boden
R10
Boden
R11
Boden
R11
ELT Steigepunkt
DIN EN 1125
Vollpanikfunktion mit
Mitnehmerfunktion
nach außen öffnend
Entwässerung
Entwässerung
Entwässerung
Entwässerung
Kostengrenze
Neubau mit 2. RW
zu Umbau Bestand
2.1.1
Verteilerküche
53,67 m2
2.5
Büro
7,10 m2
2.3.1
Umkleide
5,65 m2
2.0
Anlieferung
10,68 m2
2.6.4
Lager HWR
11,29 m2
2.6.3
Lager
6,76 m2
V3
TRH
30,52 m2
V
TRH
30,54 m2
3.1b
Betreuungsraum 2
84,89 m2
1.1c
Klassenraum
63,80 m2
1.3a
Differenzierungsraum
27,16 m2
1.1a
Klassenraum
62,48 m2
1.1b
Klassenraum
65,39 m2
3.1a
Betreuungsraum 1
65,05 m2
L1
Lernhaus 1
50,13 m2
HM
Zimmer
13,67 m2
HM
Zimmer
13,97 m2
HM
Zimmer
10,22 m2 HM
HWR
2,42 m2
HM
WC
1,49 m2
HM
Bad
6,97 m2
HM
Essen Kochen
16,72 m2
HM
Wohnen
17,75 m2
HM
Diele
14,29 m2
2.2
Speiseraum
161,30 m2
2.3.3
WC
2,04 m2
2.1.2
Spülküche
18,80 m2
2.3.2
Vorraum
3,03 m2
2.6.2
TK
4,47 m2
2.6.1
K
4,46 m2
2.7
Flur
13,00 m2
EG
Aufzug
3,22 m2
V1
Windfang
21,21 m2

INDEX DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. GEPR.
N
Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen.
Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der
Tragwerksplanung, sowie den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden
Angaben.
Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen.
Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der
Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3).
Grundriss Neubau OG 1-100
DIN A1 Blattgröße Maßstab Datum 1:100 231004
= OKF Fertigbau
= OKRB Rohboden
= UKRD Rohdecke
= UKF Fertigbau
H = Heizung
S = Sanitär
L = Lüftung
E = Elektro
WD = Wanddurchbruch
DD = Deckendurchbruch
BS = Bodenschlitz
BD = Bodendurchbruch
ANNETTE-VON-DROSTE-
HÜLSHOFF SCHULE
NIENBERGE
Planung Neu
Bestand
Abbruch
P = Bauphysik
T = Tragwerk
V = Vermessung
G = Geologe
Stadt Münster
- vertreten durch den
Oberbürgermeister -
Amt für Immobilienmanagement
Albersloher Weg 33
48127  Münster
Kirmstraße 1
481 61 Münster Nienberge
BUERO BB
Rotebühlstraße 59A
701 78 Stuttgart
+49 177 299 25 74
ADRESSE
BAUHERR
ARCHITEKT
11992_MÜN _231004 _LP3 - A_
Ersteller Nummer Beschreibung
11020 Grundriss Neubau OG 1-100
Phase Datum Projekt
Status: ABGABE LPH 3 11020
BBB Plancode
F = Freianlagen
M = Medientechnik
K = Küchenplanung
B = Brandschutz
± 0,00 =  +80,82 m ü.NHN = EFH OK FFB EG
BUERO BB
ROTEBÜHLSTRASSE 59A
701 78 STUTTGART
22 STG x 16,91 cm x 30,1 cm
A
A
1 1
2 2
3 3
4 4
B
B
C
C
D
D
E
E
F
F
5,27 %
S-01
S-02
S-07
S-10S-10
S-13
1,75
2,00 12,00 5,88 24 7,76 24 7,88
36,97
8,00 8,00 8,00
2,00 8,00 5,88 24 7,88
24,97
1,50 13,65
1,50
4,05 1,50 4,87 3786 5,50
24,97
8,03 24 5,88 8,00 2,15
8,03 24 7,76 24 5,88 2,12 1,75
2,90
8,13 2,15
365 24 7,78 20 7,80 20 7,78 24 1,75 2,01 24 7,76 24 365
365 24 15,78 20 7,78 24 365
8,00 8,00 4,00 8,00 8,00
365 24 7,78 20 3,80 20 7,80 20 7,80 20 7,78 24 365
365 24 7,78 20 7,10 20 8,48 24 365
1,75 30 1,65 30
30 1,95 30
1,6568 2,20
2,20
1,6568 40
1,06
20 60 3,565 4,435
3,565 4,435
+4,10
+3,95
+4,39 = 
+85,21 ü.NHN
Podest
+4,55 = 
+85,37 ü.NHN
+3,80
+4,10
+3,95
+3,80
+3,80
+3,95
+3,80
+3,95
1,50 x 1,50
1,50 x 1,50
24 Schränke 24 Schränke
24 Schränke
12 Schränke 24 Schränke 24 Schränke
24 Schränke
14 Schränke
18 Schränke
ELT im
Oberschrank
ELT im
Oberschrank
ELT im
Oberschrank
ELT im
Oberschrank
ELT im
Oberschrank
ELT im
Oberschrank
ELT im
Oberschrank
ELT im
Oberschrank
ELT im
Oberschrank
ELT im
Oberschrank
Dachausstieg
mit Scheren-
treppe
Dezentrale Lüftung Dezentrale Lüftung Dezentrale Lüft ung
Dezentrale Lüftung
Dezentrale Lüftung Dezentrale Lüftung Dezentrale Lüft ung
Dezentrale Lüftung
Dezentrale LüftungDezentrale Lüftung
Thermische Trennung -
Statische Fuge
Plattenbelag auf Stelzlager
Gefälledämmung
umlaufende Rinne
Entwässerung
F30
F30
Speier NE
Lichthof
Kostengrenze
Neubau mit 2. RW
zu Umbau Bestand
ELT ELT
ELT
F30
1.1g
Klassenraum
62,48 m2
1.1l
Klassenraum
63,83 m2
1.1k
Klassenraum
63,82 m2
1.1j
Klassenraum
62,75 m2
1.1i
Klassenraum
63,83 m2
1.1h
Klassenraum
63,68 m2
1.3d
Differenzierungsraum
23,93 m2
1.3c
Differenzierungsraum
27,19 m2
3.1f
Betreuungsraum 6
65,40 m2
L3
Lernhaus 3
63,41 m2
L4
Lernhaus 4
61,58 m2
1.1f
Klassenraum
62,89 m2
V
Flur
21,11 m2
V
TRH
23,33 m2
V
TRH
22,11 m2
8.1
WC L M
2,26 m2
8.1
WC B
4,58 m2
V
Flur
12,93 m2
V
Übergang
22,10 m2
3.1e
Betreuungsraum 5
65,40 m2
Lichthof
20,64 m2
8.1
WC J
2,76 m2
8.1
WC J
2,80 m2
8.1
WC M
2,25 m2
9.1
PuMi
5,04 m2
L2
Flur
28,54 m2
OG
Aufzug
3,22 m2
8.1
WC M
2,25 m2

INDEX DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. GEPR.
N
Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen.
Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der
Tragwerksplanung, sowie den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden
Angaben.
Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen.
Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der
Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3).
Grundriss Neubau DA 1-100
DIN A2 Blattgröße Maßstab Datum 1:100 231004
= OKF Fertigbau
= OKRB Rohboden
= UKRD Rohdecke
= UKF Fertigbau
H = Heizung
S = Sanitär
L = Lüftung
E = Elektro
WD = Wanddurchbruch
DD = Deckendurchbruch
BS = Bodenschlitz
BD = Bodendurchbruch
ANNETTE-VON-DROSTE-
HÜLSHOFF SCHULE
NIENBERGE
Planung Neu
Bestand
Abbruch
P = Bauphysik
T = Tragwerk
V = Vermessung
G = Geologe
F = Freianlagen
M = Medientechnik
K = Küchenplanung
B = Brandschutz
Stadt Münster
- vertreten durch den
Oberbürgermeister -
Amt für Immobilienmanagement
Albersloher Weg 33
48127  Münster
Kirmstraße 1
481 61 Münster Nienberge
BUERO BB
Rotebühlstraße 59A
701 78 Stuttgart
+49 177 299 25 74
ADRESSE
BAUHERR
ARCHITEKT
11992_MÜN _231004 _LP3 - A_
Ersteller Nr Beschreibung
12020 Grundriss Neubau DA 1-100
Phase Datum Projekt
12020
BBB Plancode
± 0,00 =  +80,82 m ü.NHN = EFH OK FFB EG
BUERO BB
ROTEBÜHLSTRASSE 59A
701 78 STUTTGART
Status: ABGABE LPH 3
9,70 m2
A
A
B
B
C
C
D
D
E
E
F
F
3,00
6,00
8,00 8,00 4,00 8,00 8,00
36,00
36,97
18,00 m2
26,51 m2
648,65 m2
1,87 m2
69,27 m2
8,74 m2
Norden
PV nach Angabe itb
Mindestbelegung
Dachfläche begrünt
circa
Kältetechnik Küche
Kiesstreifen umlaufend
Absturzsicherung durch Geländer
Absturzsicherung durch Geländer
Lichthof
Hauptentwässerung
+ Notentwässerung
jeweils DN 100
Hauptentwässerung
DN 100
Hauptentwässerung
+ Notentwässerung
jeweils DN 100
Hauptentwässerung
+ Notentwässerung
jeweils DN 100
Notentwässerung
DN 100
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Zu entwässernde Fläche circa 800 m2
Gefälle < 5° Extensivbegrünung (Beiwert 0,4)
Hauptentwässerung 9,38l/s
Notentwässerung 32,94 l/s
2x Hauptentwässerung DN 100
4x Notentwässerung DN 100 Anstauhöhe > 7cm
Frischluftansaugung
und Fortluft von
Lüftungsgerät Küche
Dachausstieg
Kleindachfläche
mit Hauptentwässerung
+ Notentwässerung
Plattenbelag
Plattenbelag
Kiesstreifen
Verglasung über TRH
Oberlicht mit Rauchableitung

INDEX DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. GEPR.
N
Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen.
Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der
Tragwerksplanung, sowie den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden
Angaben.
Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen.
Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der
Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3).
Grundriss Neubau UG 1-100
DIN A2 Blattgröße Maßstab Datum 1:100 231004
= OKF Fertigbau
= OKRB Rohboden
= UKRD Rohdecke
= UKF Fertigbau
H = Heizung
S = Sanitär
L = Lüftung
E = Elektro
WD = Wanddurchbruch
DD = Deckendurchbruch
BS = Bodenschlitz
BD = Bodendurchbruch
ANNETTE-VON-DROSTE-
HÜLSHOFF SCHULE
NIENBERGE
Planung Neu
Bestand
Abbruch
P = Bauphysik
T = Tragwerk
V = Vermessung
G = Geologe
F = Freianlagen
M = Medientechnik
K = Küchenplanung
B = Brandschutz
Stadt Münster
- vertreten durch den
Oberbürgermeister -
Amt für Immobilienmanagement
Albersloher Weg 33
48127  Münster
Kirmstraße 1
481 61 Münster Nienberge
BUERO BB
Rotebühlstraße 59A
701 78 Stuttgart
+49 177 299 25 74
ADRESSE
BAUHERR
ARCHITEKT
11992_MÜN _231004 _LP3 - A_
Ersteller Nr Beschreibung
19020 Grundriss Neubau UG 1-100
Phase Datum Projekt
19020
BBB Plancode
± 0,00 =  +80,82 m ü.NHN = EFH OK FFB EG
BUERO BB
ROTEBÜHLSTRASSE 59A
701 78 STUTTGART
Status: ABGABE LPH 3
20 STG x 15 cm x 29,2 cm
A
A
B
B
C
C
D
D
E
E
F
F
50 30 5,31 24 1,50 30 1,95 30 1,665 30 50
30 1,65 50
50 30 13,47 30 1,70 20 30 2,325 15 1,255 24 3,76 24 1,75 30 1,65 30 20
50 30 5,275 30 1,565 50 3,625 50
30 2,15 20 4 2,76 20 20 2,18
24 5,41 24 3,55 24 2,26
905 40 1,355 60 50
89
70
2,425 30 1,565
60
30 5,17 30 50
27,94 30
20
30
1,00
1,00
9,00
9,00
1,755
-3,00
RLT Gerät Küche
Puffer-
speicher
ELT Steigepunkt
AUL
Küche
FOL
Küche
ZUL
Küche
ABL
Küche
Wärme-
pumpe 1
Wärme-
pumpe 2
Heizungs-
Verteiler
1,50 x 1,50
1,50 x 1,50
Hebeanlage
min. 1,5m x 1,5m
BE
DÄ DE
ELT Steigepunkt
DÄ DE
Lichtschacht zur
Entrauchung UG
≥ 1m2
Einzelfundamente
2,0 x 2,0m
Sohlüberstand
50cm
Streifenfundament
Einzelfundament mit 4 Stahlrohr-
Rammpfählen
umlaufender Balken mit
Magerbetontieferführung
umlaufender Balken mit
Magerbetontieferführung
1 Stufe
16cm
1 Stufe
16cm
7.1
RLT Heizung
108,93 m2
9.1
PUMI
8,81 m2
9.4.2
EDV
12,00 m2
9.4.4
SiBel
4,84 m2
9.4.3
ELA
7,63 m2
UG
Aufzug
3,21 m2
8.3
WC B
11,64 m2
8.1.2
WC L D
3,13 m2
8.1.3
WC L D
3,09 m2
9.4.1
HA + PV
11,63 m2
TRH
21,59 m2
V
UG
28,90 m2

INDEX DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. GEPR.
N
Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen.
Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der
Tragwerksplanung, sowie den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden
Angaben.
Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen.
Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der
Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3).
Schnitte Neubau 1-100
DIN A2 Blattgröße Maßstab Datum 1:100 231004
= OKF Fertigbau
= OKRB Rohboden
= UKRD Rohdecke
= UKF Fertigbau
H = Heizung
S = Sanitär
L = Lüftung
E = Elektro
WD = Wanddurchbruch
DD = Deckendurchbruch
BS = Bodenschlitz
BD = Bodendurchbruch
ANNETTE-VON-DROSTE-
HÜLSHOFF SCHULE
NIENBERGE
Planung Neu
Bestand
Abbruch
P = Bauphysik
T = Tragwerk
V = Vermessung
G = Geologe
F = Freianlagen
M = Medientechnik
K = Küchenplanung
B = Brandschutz
Stadt Münster
- vertreten durch den
Oberbürgermeister -
Amt für Immobilienmanagement
Albersloher Weg 33
48127  Münster
Kirmstraße 1
481 61 Münster Nienberge
BUERO BB
Rotebühlstraße 59A
701 78 Stuttgart
+49 177 299 25 74
ADRESSE
BAUHERR
ARCHITEKT
11992_MÜN _231004 _LP3 - A_
Ersteller Nr Beschreibung
20010 Schnitte Neubau 1-100
Phase Datum Projekt
20010
BBB Plancode
± 0,00 =  +80,82 m ü.NHN = EFH OK FFB EG
BUERO BB
ROTEBÜHLSTRASSE 59A
701 78 STUTTGART
Status: ABGABE LPH 3
4
4
3
3
2
2
1
1
-0,165
+3,95
+7,85
±0,00 = +80,82 ü.NHN
+0,68 = 
+81,50 ü.NHN
35 16 2,535 30 3,835 28 3,62 28
30 165 3,67 28 15 3,47 28
35 15
25
75
1,10
ca. +80,7803
ca. +80,6637
+80,0249
+80,82
+8,48
75 2,25 67 75 2,25 47
29 2,61
29 2,61 57 28
25
5 7 35
16 2,365 5
12 30
165 3,67 28 15 3,47 1,03
+4,10 = +84,92 ü.NHN
5,49
±0,00
+4,10 = 
+84,92 ü.NHN
+8,20
+8,28 = +89,10
+4,10 = +84,92
+4,30 = +85,12
-3,00 = +77,82 ü.NHN
12 28 3,05 25
1,58 47
2,215
Klassenraum
1.1c
Klassenraum
1.1l
Lernhaus 1
L1
ELA
9.4.3
PUMI
9.1
TRH
V3
Flur
V
Übergang
V
Windfang
V1
TRH
V
Lernhaus 4
L4
TRH UG
V
Ausbildung Stütze in Klärung
A
A
B
B
C
C
D
D
E
E
F
F
8,00 8,00 4,00 8,00 8,00
±0,00 = +80,82 ü.NHN
+4,10 = +84,92 ü.NHN
±0,00 = +80,82 ü.NHN
+3,95
-0,165
35 16 2,535 4,135 28 3,62 28
3,67 43
42 2,695 30 165 3,52 28
15
15 3,75 75
+80,547
+80,3436
455 165 3,67 43 3,75 75
75 2,25
3,00 67
75 2,25 67
43
75 2,25 47
-0,165
+3,80+3,95
+3,67
-3,16 -3,00
+4,10
±0,00
7
35
16 2,535
Differenzierungsraum
1.3d
Lernhaus 3
L3
Lichthof TRH
V
Lernhaus 4
L4
Differenzierungsraum
1.3c
TRH
V3
TRH EDV
9.4.2
Lernhaus 1
L1
Differenzierungsraum
1.3a
Umkleide
2.3.1
Lager
2.6.3
Flur
2.7
Anlieferung
2.0
RLT Heizung
7.1 SiBel
9.4.4
S-01  |  Schnitt A-A
M 1:100
S-02  |  Schnitt B-B
M 1:100

INDEX DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. GEPR.
N
Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen.
Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der
Tragwerksplanung, sowie den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden
Angaben.
Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen.
Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der
Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3).
Schnitte G H Neubau 1-100
DIN A2 Blattgröße Maßstab Datum 1:100 231004
= OKF Fertigbau
= OKRB Rohboden
= UKRD Rohdecke
= UKF Fertigbau
H = Heizung
S = Sanitär
L = Lüftung
E = Elektro
WD = Wanddurchbruch
DD = Deckendurchbruch
BS = Bodenschlitz
BD = Bodendurchbruch
ANNETTE-VON-DROSTE-
HÜLSHOFF SCHULE
NIENBERGE
Planung Neu
Bestand
Abbruch
P = Bauphysik
T = Tragwerk
V = Vermessung
G = Geologe
F = Freianlagen
M = Medientechnik
K = Küchenplanung
B = Brandschutz
Stadt Münster
- vertreten durch den
Oberbürgermeister -
Amt für Immobilienmanagement
Albersloher Weg 33
48127  Münster
Kirmstraße 1
481 61 Münster Nienberge
BUERO BB
Rotebühlstraße 59A
701 78 Stuttgart
+49 177 299 25 74
ADRESSE
BAUHERR
ARCHITEKT
11992_MÜN _231004 _LP3 - A_
Ersteller Nr Beschreibung
20020 Schnitte G H Neubau 1-100
Phase Datum Projekt
20020
BBB Plancode
± 0,00 =  +80,82 m ü.NHN = EFH OK FFB EG
BUERO BB
ROTEBÜHLSTRASSE 59A
701 78 STUTTGART
Status: ABGABE LPH 3
1
1
2
2
3
3
4
4
+80,687 ±0,00 = +80,82 +80,65
+80,2856
+80,82
30 15 3,17 67
28
15 3,47 28 35
30 165 3,67 28 15 3,47 28
35
40 70
+4,10 +3,95
-0,32
+7,85
+3,67
+7,57
+3,00
+7,35
+2,50
-0,625
-3,15
-3,46 2,50 1,17
16 30+80,687
Betreuungsraum 6
3.1f
Speiseraum
2.2
Verteilerküche
2.1.1
Flur
2.7
Differenzierungsraum
1.3d
Klassenraum
1.1j
Zimmer
HM
Diele
HM
Zimmer
HM
Anlieferung
2.0
RLT Heizung
7.1
RLT Heizung
7.1
4
4
3
3
2
2
1
1
35 2,445 55 3,835 28 3,62 28 75
1,50 2,375 46 165 3,52 28 30 3,47 28
12 30 3,99 28 3,62 28
3,17 67 +3,52
+3,80
+3,67
+3,95
+7,57
+7,85
-0,465
-0,165
-0,465
-0,165
-3,16-3,16
±0,00
+4,10
Klassenraum
1.1i
Speiseraum
2.2
Lager
2.6.3
WC
2.3.3
Bad
HM
Essen Kochen
HM
Wohnen
HM
PuMi
9.1
Flur
V
Lichthof Flur
V
Lernhaus 3
L3
S-07  |  Schnitt G-G
M 1:100
S-10  |  Schnitt H-H
M 1:100

INDEX DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. GEPR.
N
Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen.
Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der
Tragwerksplanung, sowie den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden
Angaben.
Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen.
Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der
Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3).
Schnitte A-B lang
DIN A2 lang Blattgröße Maßstab Datum 1:100 231004
= OKF Fertigbau
= OKRB Rohboden
= UKRD Rohdecke
= UKF Fertigbau
H = Heizung
S = Sanitär
L = Lüftung
E = Elektro
WD = Wanddurchbruch
DD = Deckendurchbruch
BS = Bodenschlitz
BD = Bodendurchbruch
ANNETTE-VON-DROSTE-
HÜLSHOFF SCHULE
NIENBERGE
Planung Neu
Bestand
Abbruch
P = Bauphysik
T = Tragwerk
V = Vermessung
G = Geologe
F = Freianlagen
M = Medientechnik
K = Küchenplanung
B = Brandschutz
Stadt Münster
- vertreten durch den
Oberbürgermeister -
Amt für Immobilienmanagement
Albersloher Weg 33
48127  Münster
Kirmstraße 1
481 61 Münster Nienberge
BUERO BB
Rotebühlstraße 59A
701 78 Stuttgart
+49 177 299 25 74
ADRESSE
BAUHERR
ARCHITEKT
11992_MÜN _231004 _LP3 - A_
Ersteller Nr Beschreibung
20030 Schnitte A-B lang
Phase Datum Projekt
20030
BBB Plancode
± 0,00 =  +80,82 m ü.NHN = EFH OK FFB EG
BUERO BB
ROTEBÜHLSTRASSE 59A
701 78 STUTTGART
Status: ABGABE LPH 3
4
4
3
3
2
2
1
1
-0,165
+3,95
+7,85
±0,00 = +80,82 ü.NHN
+0,68 = 
+81,50 ü.NHN
35 16 2,535 30 3,835 28 3,62 28
30 165 3,67 28 15 3,47 28
35 15
25
75
1,10
+3,97 = +84,79 ü.NHN+84,83
+80,9395
ca. +80,7803
ca. +80,6637
+80,0249
+80,82
+8,48
75 2,25 67 75 2,25 47
29 2,61
29 2,61 57 28
25
5 7 35
16 2,365 5
12 30
165 3,67 28 15 3,47 1,03
+4,10 = +84,92 ü.NHN
5,49
±0,00
+4,10 = 
+84,92 ü.NHN
+8,20
+8,28 = +89,10
+4,10 = +84,92
+4,30 = +85,12
-3,00 = +77,82 ü.NHN
12 28 3,05 25
1,58 47
2,215
Klassenraum
1.1c
Klassenraum
1.1l
Lernhaus 1
L1
ELA
9.4.3
PUMI
9.1
TRH
V3
Flur
V
Übergang
V
Windfang
V1
TRH
V
Lernhaus 4
L4
TRH UG
V
Ausbildung Stütze in Klärung
A
A
B
B
C
C
D
D
E
E
F
F
8,00 8,00 4,00 8,00 8,00
±0,00 = +80,82 ü.NHN
+4,10 = +84,92 ü.NHN
±0,00 = +80,82 ü.NHN
+3,95
-0,165
35 16 2,535 4,135 28 3,62 28
3,67 43
42 2,695 30 165 3,52 28
15
15 3,75 75
-0,14 = +80,68 ü.NHN +80,547
+80,3436
455 165 3,67 43 3,75 75
75 2,25
3,00 67
75 2,25 67
43
75 2,25 47
-0,165
+3,80+3,95
+3,67
-3,16 -3,00
+4,10
±0,00
7
35
16 2,535
Differenzierungsraum
1.3d
Lernhaus 3
L3
Lichthof TRH
V
Lernhaus 4
L4
Differenzierungsraum
1.3c
TRH
V3
TRH EDV
9.4.2
Lernhaus 1
L1
Differenzierungsraum
1.3a
Umkleide
2.3.1
Lager
2.6.3
Flur
2.7
Anlieferung
2.0
RLT Heizung
7.1 SiBel
9.4.4
S-01  |  Schnitt A-A
M 1:100
S-02  |  Schnitt B-B
M 1:100

INDEX DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. GEPR.
N
Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen.
Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der
Tragwerksplanung, sowie den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden
Angaben.
Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen.
Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der
Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3).
Ansichten Ost Süd Neubau
1-100
DIN A2 Blattgröße Maßstab Datum 1:100 231004
= OKF Fertigbau
= OKRB Rohboden
= UKRD Rohdecke
= UKF Fertigbau
H = Heizung
S = Sanitär
L = Lüftung
E = Elektro
WD = Wanddurchbruch
DD = Deckendurchbruch
BS = Bodenschlitz
BD = Bodendurchbruch
ANNETTE-VON-DROSTE-
HÜLSHOFF SCHULE
NIENBERGE
Planung Neu
Bestand
Abbruch
P = Bauphysik
T = Tragwerk
V = Vermessung
G = Geologe
F = Freianlagen
M = Medientechnik
K = Küchenplanung
B = Brandschutz
Stadt Münster
- vertreten durch den
Oberbürgermeister -
Amt für Immobilienmanagement
Albersloher Weg 33
48127  Münster
Kirmstraße 1
481 61 Münster Nienberge
BUERO BB
Rotebühlstraße 59A
701 78 Stuttgart
+49 177 299 25 74
ADRESSE
BAUHERR
ARCHITEKT
11992_MÜN _231004 _LP3 - A_
Ersteller Nr Beschreibung
30010 Ansichten Ost Süd Neubau 1-100
Phase Datum Projekt
30010
BBB Plancode
± 0,00 =  +80,82 m ü.NHN = EFH OK FFB EG
BUERO BB
ROTEBÜHLSTRASSE 59A
701 78 STUTTGART
Status: ABGABE LPH 3
2,22 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,22
2,22 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,22
2,17 202,17 20
2,17 202,92 20
2,17 20
14,22
14,22
2,20
2,20
+80,8247
8,00 8,00 4,00 8,00 8,00
2,84
2,17 20
2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,22
2,17 20
2,00 2,00 2,00 1,80
2,17 20
3,09 20
2,92 20
2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,22
2,17 20
22,22
22,22
7,80
2,22
2,22
+0,025 = +80,845 ü.NHN ±0,00 = +80,82 ü.NHN
+3,20
+7,30
+8,65
75 2,25 1,10 76 2,24 90 65
A-02  |  Ansicht Ost
M 1:100
A-01  |  Ansicht Süd
M 1:100

INDEX DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. GEPR.
N
Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen.
Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der
Tragwerksplanung, sowie den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden
Angaben.
Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen.
Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der
Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3).
Ansichten West Nord
Neubau 1-100
DIN A2 Blattgröße Maßstab Datum 1:100 231004
= OKF Fertigbau
= OKRB Rohboden
= UKRD Rohdecke
= UKF Fertigbau
H = Heizung
S = Sanitär
L = Lüftung
E = Elektro
WD = Wanddurchbruch
DD = Deckendurchbruch
BS = Bodenschlitz
BD = Bodendurchbruch
ANNETTE-VON-DROSTE-
HÜLSHOFF SCHULE
NIENBERGE
Planung Neu
Bestand
Abbruch
P = Bauphysik
T = Tragwerk
V = Vermessung
G = Geologe
F = Freianlagen
M = Medientechnik
K = Küchenplanung
B = Brandschutz
Stadt Münster
- vertreten durch den
Oberbürgermeister -
Amt für Immobilienmanagement
Albersloher Weg 33
48127  Münster
Kirmstraße 1
481 61 Münster Nienberge
BUERO BB
Rotebühlstraße 59A
701 78 Stuttgart
+49 177 299 25 74
ADRESSE
BAUHERR
ARCHITEKT
11992_MÜN _231004 _LP3 - A_
Ersteller Nr Beschreibung
30020 Ansichten West Nord Neubau 1-100
Phase Datum Projekt
30020
BBB Plancode
± 0,00 =  +80,82 m ü.NHN = EFH OK FFB EG
BUERO BB
ROTEBÜHLSTRASSE 59A
701 78 STUTTGART
Status: ABGABE LPH 3
2,22 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,22
2,00 2,00 1,70 2,22
2,17 20
2,17 20
14,22
4,00
2,17 20
2,17 20
2,17 20
2,20
2,20
3,09
2,00
2,92
2,00
+80,6858+80,8579
2,17 202,17 20
2,22 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,22
2,22
22,22
2,17 20
+80,8164
A-04  |  Ansicht West
M 1:100
A-03  |  Ansicht Nord
M 1:100

N
INDEX DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. GEPR.
Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen.
Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der
Tragwerksplanung, sowie den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden
Angaben.
Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen.
Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der
Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3).
Fassdenschnitt Übergang
Bestand
DIN A0 Blattgröße Maßstab Datum 1:20
± 0,00 =  +80,82 m ü.NHN = EFH OK FFB EG
231004
= OKF Fertigbau
= OKRB Rohboden
= UKRD Rohdecke
= UKF Fertigbau
H = Heizung
S = Sanitär
L = Lüftung
E = Elektro
WD = Wanddurchbruch
DD = Deckendurchbruch
BS = Bodenschlitz
BD = Bodendurchbruch
ANNETTE-VON-DROSTE-
HÜLSHOFF SCHULE
NIENBERGE
Planung Neu
Bestand
Abbruch
P = Bauphysik
T = Tragwerk
V = Vermessung
G = Geologe
Stadt Münster
- vertreten durch den
Oberbürgermeister -
Amt für Immobilienmanagement
Albersloher Weg 33
48127  Münster
Kirmstraße 1
481 61 Münster Nienberge
BUERO BB
Rotebühlstraße 59A
701 78 Stuttgart
+49 177 299 25 74
ADRESSE
BAUHERR
ARCHITEKT
11992 _MÜN _231004 _LP3 - A_
Ersteller Nummer Beschreibung
60104 Fassdenschnitt Übergang Bestand
Phase Datum Projekt
BUERO BB
ROTEBÜHLSTRASSE 59A
701 78 STUTTGART
60104
BBB Plancode
F = Freianlagen
M = Medientechnik
K = Küchenplanung
B = Brandschutz
Status: ABGABE LPH 3
5,27 % 3786
3,76
2,01 1,75
60
3,3162 12 25 28 15 2,90
60
28 15 2,90
28 44 2,61
30 165 3,67 28 15 3,47
5,8586
3,0266 30 12 25
3,3266
15 2,90 57
5,5116
4,1993 40 80
5,2028
165 3,05 62
3,0162 30
2,0018 2,20 1,6568
+80,81
Wandaufbau (mm)
Klinker Dünnformat  115
Luftspalt 10
Dämmung Mineralwolle 240
Stahlbeton Tragkonstruktion 240
Gesamt 605
Bodenaufbau (mm)
Linoleum 10
Estrich 65
Trittschalldämmung 30
Ausgleichsschüttung 45
Gesamt 150
Attikablech Stahlblech verzinkt
Brüstung Flachdach
feststehend
Verblendmauerwerk Klinkersteine in
gestalterischer Anlehnung an Bestand,
Typ nach Bemusterung, Dünnformat
Mauerwerksanker
nach statischer Anforderung
Fassadenrinne auf Fundament
Leistung LA
ELT im
Oberschrank
8.1
WC L M
2,26 m
2
ELT im
Oberschrank
Thermische Trennung -
Statische Fuge
E
1 1
E
Ausbildung Stütze in Klärung
1
1
barrierefreier Ausgang
mit Magnetschwelle
Klären mit Bauphysik in LP5
605
11 1 24 24
Winkelprofil aus Edelstahl
Mauerwerksanker
nach statischer
Anforderung
Attikablech Stahlblech verzinkt
Dachaufbau (mm)
Gründachsubstrat für Extensivbegrünung 140
zweilagige Abdichtungbahn
Dämmung Mineralwolle 140
Polymerbitumen-Dampfsperre
Bitumenvoranstrich
Stahlbetondecke gemäß Rohbauplanung 250
Gesamt 560
Kiesrandstreifen
Dachaufbau (mm)
Gründachsubstrat für Extensivbegrünung 140
zweilagige Abdichtungbahn
Dämmung Mineralwolle 140
Polymerbitumen-Dampfsperre
Bitumenvoranstrich
Stahlbetondecke gemäß Rohbauplanung 250
Gesamt 560
AHD (mm)
Stahlbetondecke gemäß Rohbauplanung 280
Lattung 40
Konterlattung 40
GK-PLatte doppelt beplankt 40
Gesamt 560

Anlage5.1_Mehrkosten

5571 Zeichen

Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge
Zusatzkosten           Ein-
sparungen
Hausanschluss versetzen 11.900 € Der Anschlussraum wird zur besseren Revisionierung in den Neubau verlegt. Ein Betreiben von 
zwei Anschlussräumen ist durch den Lieferanten nicht möglich. a
Hausmeisterhaus 18.600 € Mehrmengen Abbruch und Material Hausmeister- da keine vertiefte Bestandsaufnahme zum 
Errichtungsbeschluss vorlag. b
sonstige 4.000 € Baupreissteigerung für die KG 200 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss c
Bodengrundgutachten- 
Mehrmengen + Maßnahmen 149.115 €
Ein differenziertes Bodengrundgutachten liegt zur LP3 vor. Durch einen stark belasteten Boden 
Z1.2 sind Mengenmehrung des Aushubes und Entsorgung, sowie konkrete Anforderungen zur 
Bodenverbesserung, wie verdichtetere Schottertragschicht unter der Bodenplatte, zu beachten. 
d
WU-Bodenplatte EG + WU 
Wände UG 208.315 €
Aufgrund der Angaben im Bodengrundgutachten mussten zusätzliche Maßnahmen zur 
Gründung geschaffen werden. Mit den Fachplanern wurde daraufhin die Ausführung in WU-
Beton als die sinnvollste Variante ausgearbeitet. Die Dicke der Bodenplatte muss von 20 auf 
30cm angepasst. Die Wände im Kellergeschoss werden analog auch aus WU Beton erstellt.
e
Dränage entfällt -20.000 € Durch die Entscheidung zur WU-Bodenplatte entfällt die Dränage. f
Gründung für die 
Verbindungsbrücke 161.328 €
Aufgrund der Angaben im Bodengrundgutachten mussten zusätzliche Maßnahmen zur 
Gründung der Verbindungsbrücke geschaffen werden. Nach Variantenuntersuchungen kommt 
eine kostengünstigere Stahlrohr-Rammphälung (4Profile) zum tragen.
g
Akustische Maßnahmen nach 
Bauphysik 153.000 € Bauphysik liegt erst zur LP3 vor. Oberflächen in den Einbauschränken werden mit zusätzlichen, 
akustischen Maßnahmen integriert, um die Anforderungen zu erreichen. h
Baustelleneinrichtung 114.000 €
Detailierte Baustelleneinrichtung: Durch die beengten Außenflächen ist ein striktes Trennen von 
Schüler und Baustelle kaum möglich, daher wird mit einer erhöhten Sicherungsmaßnahme zum 
weiteren Betreiben des Schulhofes und Sporthallennutzung geplant.
i
sonstige 65.242 € Baupreissteigerung für die KG 300 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss j
Gebäude Anlagenautomation 123.760 €
Es ist eine automatische Regelung der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, 
Beleuchtung, Verschattung) zur Energieeinsparung und Optimierung des Gebäudeklimas 
geplant.
k
Wärmeversorgungsanlage 116.290 €
Es wird eine Wärmepumpe als Wärmeerzeugungsanlage bereitgestellt. Diese war im 
Errichtungsbeschluß nicht in den Kosten berücksichtigt, weil ein Thermokonzept mit den 
Stadtwerken Münster zum damaligen Zeitpunkt bestand. Eine Verlängerung oder Erneuerung 
eines neuen Wärmelieferungsvertrages steht noch aus, daher sollen in allen zukünftigen 
Bauprojekten die Kosten der Wärmeerzeugung entsprechend berücksichtigt werden.  
l
Audiovisuelle Medienanlage + 
Lichtrufanlage in WC 33.500 €
Der Speisesaal erhält eine induktive Hörakustikschleife, gekoppelt mit der geplanten 
Beschallungsanlage und Medienpräsentation. Dies dient jedem Hörgeschädigten, Audiosignale 
wie Musik oder Redebeiträge zugänglich gemacht werden zu können. Zudem erhält das 
barrierefreie WC eine Lichtrufanlage zur Zwei-Sinnes-Alamierung
m
Mehrmengen Lüftung 140.000 € Durch Berechnungen der Raumluft/ Raumklima mussten Mehrmengen an dezentralen 
Lüftungsgeräten generiert werden. n
PV-Anlage -42.741 €
In der Kostenschätzung zum Errichtungsbeschluss wurde eine große PV-Anlage 
eingeplant.Gemäß dem Null-Emissionshaus und der Gebäudeleitlinien 2020 wird nun eine PV-
Anlage mit 50 kWp (Mindestgröße) und mit der Möglichkeit zum Eigenverbrauch errichtet. 
o
sonstige 50.191 € Baupreissteigerung für die KG 400 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss p
Erdsonden 260.850 €
Erdsondenbohrungen auf dem Gelände, inklusive Erprobungsbohrungen und Analytik. Diese war 
im Errichtungsbeschluß nicht in den Kosten berücksichtigt, weil ein Thermokonzept mit den 
Stadtwerken Münster zum damaligen Zeitpunkt bestand. Eine Verlängerung oder Erneuerung 
eines neuen Wärmelieferungsvertrages steht noch aus, daher sollen in allen zukünftigen 
Bauprojekten die Kosten der Wärmeerzeugung entsprechend berücksichtigt werden.  
q
Bodengrundgutachten- 
Mehrmengen + Maßnahmen 106.576 € Mehraufwand belasteter Boden und Asphalt durch das Bodengrundgutachten; Zwischenlager 
und Deponie von Z2 Boden und PAK belasterter Asphalt r
Gehweg und Fassadenrinne  
Mehrmengen 86.632 € Zusätzliche Gehwegfläche neu, Anpassung der detailierten Entwurfsplanung Hochbau;  
Mehrmengen Fassadenrinne s
Mehrkosten+ Brandschutz 
Spielgeräte und Einhausungen 81.259 € Brandschutz von Ausseneinhausungen; Mehrkosten/Erhöhung Spielwert der Spielgeräte 
Aussenanlagen t
Entwicklungspflege 
Aussenanlagen 29.631 € zusätzliche Leistungen von Entwicklungspflege der Aussenanlage u
sonstige 20.052 € Preissteigerung für die KG 500 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss und nach 
Planungsanpassungen v
KG 600 sonstige
KG
200-600 Summen* 1.934.241 € -62.741 €
KG 700 Baunebenkosten / Honorare -24.890 € Minderung der Nebenkosten auf Basis der Baukosten KG 300+400 und Reduzierung des 
Prozentsatzes w
KG 
200-700 Gesamtsummen* 1.934.241 € -87.631 €
* gerundet, Bruttowerte Anlage 5 - Seite 2/2
Zusatzkosten / Einsparungen
KG 200
KG 300
KG 400
KG 500
Zusatzmaßnahmen und Einsparungen
Kosten-
gruppe brutto
1.846.610 € Entspricht Differenz Errichtungsbeschluss 
zu Baubeschlusss KG 100-700 (s. Seite 1)
Zusatzkosten abzüglich
Einsparungen bis  Q2/2026
Maßnahmen Erläuterungen

Anlage3_ChecklistenachhaltigesBauen

3370 Zeichen

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2 //23.03.21//Änd.01  
 
 
Stand: März 2021 
 
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020 
Checkliste  nachhaltiges  Bauen  
 
 
Standort: 469 AvDH Nienberge 
Vorlagen-Nr.: V/0725/2023  Anlage: 3  
          
Energetische Standards 
1. Art des Bauvorhabens 
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre 
 Grundlegende Gebäudesanierung 
 Sanierung Einzelbauteil/e 
 Aufstellung von Containern 
 Sonstiges 
Erläuterung:       
 
2. Wärmeschutz 
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des Passivhaus- 
instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
 
Anforderung:       kWh /(m2)    Berechnet:      kWh /(m2)  
Erläuterung:        
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO2-Einsparung:           t/a 
 
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der Gebäude- 
leitlinien werden eingehalten: 
Ja:  Nein:  
Erläuterung:       
 
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) 
  n50 =< 1,0 –n   n50 =< 0,6 –n 
 
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e 
Beschreibung der Maßnahme:       
 
Bauteilzustand: 
 Originalzustand Erstellung  Bereits Saniert 
Erläuterung:        
 
Einhaltung der Gebäudeleitlinien:    Ja    Nein 
Erläuterung:        
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO2-Einsparung:           t/a 
 
2.3 Aufstellung von Containern 
 gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2 //23.03.21//Änd.01  
3. Neubau / Anmietung 
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten: 
Vorhandene Emissionen:  21.364 kg CO2 
Vermiedene Emissionen:  21.654 kg CO2 
Erläuterung:       
 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhaus- instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
 
Anforderung: 20 kWh /(m2)    Berechnet:17 kWh /(m2)  
Erläuterung:        
 
4. Wärmeerzeugung 
 GUD-Fernwärme  KWK-Nahwärme   Gas   Öl   Geothermie 
 alternative Verfahren  Anschluss an bestehende Anlage 
 
5. Aktive Solarenergienutzung 
 Warmwassererzeugung  Beheizung  
 Stromerzeugung, PV-Anlage mit  50,22 kWp;  
 Batteriespeicher mit        kWh 
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh 45.000 ca. CO2-Einsparung:    21,3  t/a 
 
6. Sommerlicher Wärmeschutz 
 Feststehender Sonnenschutz 
 Lamellen oder Rollläden 
Erläuterung: senkrecht Markise+ erhöhte Nachtlüftung 
 
Übertemperaturgradstunden: Anforderung: 450  Berechnet:     333  
 
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien 
 
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Baustoffen 
PVC   Nein   Ja 
Tropenholz  Nein   Ja 
Begründung für Einsatz:       
 
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen 
 Zielwert TVOC < 1000 μg/m³  (Standard) 
 Zielwert TVOC < 500 μg/m³   (Kindergärten und Schulen)  
 Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³ 
 
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch  
 Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel) 
 Verwendung von Naturbaustoffen 
 Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen. 
 
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung) 
      
 
4. Gründach 
 Ja ca. 645 m2 
 Nein Begründung        
 
aufgestellt:       S. Kattert 08.12.23 
 Energiemanagement 
Amt für Immobilienmanagement

Anlage6_Folgelastenberechnung

2769 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 07.12.23
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen - 1601Allg. Finanzwirtschaft
Investitionsmaßnahme: A.v.D.H. Nienberge
Jahr der Fertigstellung: 2026
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 16.945.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 16.945.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 16.591.000,00 97,91
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 354.000,00 2,09
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 16.945.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan -  €                  41.390,00 €                 41.390,00 €        0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 175.510,00 21,47
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 96.740,00 11,83
Zwischensumme 2026 272.250,00 33,30
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2026 249.650,00 30,54
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2026 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2026 254.180,00 31,09
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 254.180 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 508.350 € p.a.
= Schuldendienst 762.530 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
817.470,00 94,94
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2026 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge
0,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 817.470,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 4,82
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Anlage2-Freianlagen

18272 Zeichen

............
1:200
24.10.2023Objekt-Nr.:Plan Nr.:Datum:
Maßstab:
Projektleitung:
IndexGeändert:DatumInhaltBearbeiter
Projekt-Nr.:
Amstleitung:
Abteilungsleitung:
Fachstellenleitung:
Driesch
Schumann
Hoffmann
DIPL.ING.(FH) KLAUS SAURFREIER LANDSCHAFTSARCHITEKT BDLABERGSTR. 6 , 88512 MENGEN , TEL.: 07572 / 711155 , FAX.: 07572 / 711157
Planung:
Freianlagen Entwurf Lageplan
65801S 63/6
Freye
Annette-von-Droste-HülshoffSchulein Nienberge
GEBÄUDE GRUNDRISSBETONPFLASTER SCHULHOFPLATTENBELAG SCHULHOFBETONPFLASTER PARKPLÄTZEBETONPFLASTER ZUFAHRTPLATTENBELAG TERRASSEGEHWEGPLATTENASPHALTPFLANZFLÄCHENRASENFLÄCHENSANDFLÄCHEKUNSTSTOFFBELAGWASSERGEBUNDENE DECKETISCHTENNISPLATTENÜBERDACHUNGENSTELLPL. LASTENFAHRRÄDERBÄNKE UND TISCHEBAUMBANKHÖHE PLANUNGHÖHE BESTANDBÄUME / STRÄUCHER PLANUNGBÄUME / STRÄUCHER BESTANDBÄUME FÄLLEN
LFR
80.0180.62X
ZEICHENERKLÄRUNG11 PKW PARKPLÄTZE12 FAHRRADSTELLPLÄTZE, ÜBERDACHT40 SCOOTER-STELLPLÄTZE32 FAHRRADSTELLPLÄTZEBEHINDERTENPARKPLATZFEUERWEHRZUFAHRT, POLLERAUSSENBESTUHLUNG MENSATISCHTENNISBALLFANGZAUNKLEINSPIELFELD, EPDM-BELAGBALLTRICHTERGEMÜSEGARTEN (BESTAND)SEILPYRAMIDENIEDRIGSEILGARTENSPIELCONTAINER (VERSETZT)BOULDERWAND (BESTAND)HAUSMEISTERGERÄTEMÜLLSTANDORT, KONFISKAT, ÜBERDACHTPARKPLATZ HAUSMEISTERRETTUNGSWEG24 FAHRRADSTELLPLÄTZE48 SCOOTER-STELLPLÄTZE38 FAHRRADSTELLPLÄTZE,ÜBERDACHT  (BESTAND)25-M-LAUFBAHNANLIEFERUNG MENSAEINGANGSTOR WESTSTUFENPODEST ANLIEFERUNGTERRASSE HAUSMEISTERWOHNUNG
4 LASTENFAHRRADSTELLPLÄTZE
SCHULHOF TORPFLASTER LEITSYSTEM
1234567891011121314151617181920212223242526272829E-LADESÄULE PROJ.STANDORT30
17 STG x 18,24
  cm x 28,53
  cm 
12 STG x 18,33
  cm x 28,33
  cm 
2 STG x 13,5
  cm x 32,6
  cm 
22 STG x 16,36
  cm x 26,64
  cm 
22 STG x 16,91
  cm x 30,1
  cm 
2 STG x 13,5
  cm x 32,6
  cm 
0,00 %6,00 %
6,00 %
6,00 %
+0,68 =+81,50 ü.NHN
+0,67 =+81,49 ü.NHN
+0,95 =+81,77 ü.NHN
+0,96 =+81,78 ü.NHN
+0,93+0,93 =+81,75 ü.NHN +0,93 =+81,75 ü.NHN
16,25 m2 
4 STG x 16,2cm x 33cm
2 STG
4.1aUnterricht Musikschule
4.1bUnterricht Musikschule
4.2Büro Musikschule
1.2cMehrzweckraum
1.2bMehrzweckraum
1.2aMehrzweckraum
6.8Büro HM
VTRH
6.4Sekretariat
6.2Büro Schulleitung
6.10Kopierer
6.3stellv. Schulleitung6.5Sanitätsraum
6.6Besprecher
VFlur
VHalle
VFlur
3.2Büro OGT
6.1Lehrerzimmer
6.9Büro Inklusion6.7aBüro Pädagogik6.7bBüro Pädagogik8.4Beh. WC
8.1Vorraum
8.1WC L
9.3Lager Möbel
5Forum
VFoyer 2
VFoyer 1VTRH
3.1bBetreuungsraum 2
VFlur
VFlur
T3Abstell / Server
VFlur
8.2WC M
8.2WC J
8.2Vorraum
9.1Abstell
8.2Vorraum
9.8Batterie9.1PuMi
I11
(1)
(3)
II
(1)(1)
Turnhalle
II
(2)
(1)I 5
(1)
II5 a
(2)
II 18S
(1)
4I
I6
I
10
S
(1)
(3)
I2 (2)
I
8
S
SI(2)(1)I F
I
12
II 20
S
II
3
FI
4I
I2
Flamenstraße
Kirmstraße
Berner
25 STG x 16,4
  cm x 29,2
  cm 
±0,00 =+80,82 ü.NHN
±0,00 =+80,82
-0,17 =+80,65 ü.NHN
-0,165 
-0,32
-0,165 
1,50 x 1,501,10 x 1,40
24 Schränke
32 Schränke
ELT imOberschrank
ELT imOberschrank
ELT imOberschrank
ELT imOberschrank
Dezentrale Lüftung
Dezentrale Lüftung
Dezentrale Lüftung
Dezentrale Lüftung
Dezentrale Lüftung
2.1.1Verteilerküche
2.5Büro
2.3.1Umkleide
2.0Anlieferung
2.6.4Lager HWR
2.6.3Lager
V3TRH
1.1cKlassenraum
1.3aDifferenzierungsraum
1.1aKlassenraum
1.1bKlassenraum
3.1aBetreuungsraum 1
L1Lernhaus 1
HMZimmer
HMZimmer
HMZimmer
HMHWR
HMWCHMBadHMEssen KochenHMWohnen
HMDiele
2.2Speiseraum2.3.3WC
2.1.2Spülküche
2.3.2Vorraum
2.6.2TK
2.6.1K
2.7Flur
EGAufzug
V1Windfang
-0,14 =+80,68
12.00
7.00
3
4
10
12
13
15
16
25
24
9
8
6
11
27
7
20
22
21
14
W
W
W
1
5
171819
23
9
29
2
28
26
Seilpyramide(Bestand)
Gemüsegarten(Bestand)
Gartenhaus(Bestand)
Tor
38 Fahrräder
Rutsche
32 Fahrräder
40 Scooter
4 LFR
11 PKW12 Fahrräder
Niedrig-Kletterseilgarten
12 Fahrräder
10 Fahrräder48 Scooterplätze
Info-Stele
Feuerwehrzufahrt
Blinden-Leitsystem25-m-Laufbahn
Trampolin
BaumquartierKlettergerät Mikado
Betonplatten 40/60
Tischtennis
Bank
Bänke und Tische (Schule)60 Sitzplätze
Kleinspielfeld 15,5 * 9,5 mWeitsprung
Balltrichter
Nestschaukel
SpielgeräteContainerSitzsteine
Reck Sitzkreis(Bestand)
Spielgerät integrativBoulderwand (Bestand)
Müll
HM
TerrasseHausmeister
Fluchtweg
Mauer / Zaun / Hecke
Bushaltestelle
Lieferzufahrt(neu) Poller
AnlieferungMensaVordach
Ansaat
Schleppkurve Feuerwehr
GeothermieAufstellfläche Feuerwehr
30
27
1488
1499
1280
1187
508
588
24
26
23
198
340
353
376
381
894
1488
1172
1218
197
509
586
382
1187
1568
1590
1591
1592
12 FAHRRADSTELLPLÄTZE, ÜBERDACHT32 FAHRRADSTELLPLÄTZE
4 LASTENFAHRRADSTELLPLÄTZE
38 FAHRRADSTELLPLÄTZE (BESTAND)12 FAHRRADSTELLPLÄTZE10 FAHRRADSTELLPLÄTZE104 FAHRRADSTELLPLÄTZE
40 SCOOTERPLÄTZE48 SCOOTERPLÄTZE88 SCOOTERPLÄTZE
VORH. KANALLEITUNG ERHALTSCHMUTZWASSER PLANUNGREGENWASSER PLANUNGDRAINLEITUNGENHOFEINLAUFENTWÄSSERUNGSRINNEKONTROLLSCHÄCHTEWASSERANSCHLUSSBOHRPUNKTE GEOTHERMIE
W
LAGEPLAN FREIANLAGENANNETTE-VON-DROSTE-HÜLSHOFF GRUNDSCHULE IN NIENBERGE
NESTSCHAUKEL
TRAMPOLINLEGENDE
ZEICHENERKLÄRUNG
TURM UND RUTSCHE
MIKADOBALLTRICHTER
RECK
NIEDRIGSEILGARTENINTEGRATIVES SPIELGERÄT

Anette-von-Droste-Hülshoff-Schule in Nienberge  
Erläuterungstext zum Entwurf 10/2023  
Außenanlagen  
Die Freiflächen werden auf Grundlage des 1. Preisträgers aus dem Wettbewerbsentwurf 
nach der Planung des Landschaftsarchitekten Dipl. Ing.(FH) Klaus Saur (siehe Anlage 2) 
gestaltet. Der geplante Erweiterungsbau zur Dreizügigkeit an der Grundschule in Nienberge, 
bedingt eine Neustrukturierung des Außenraumes und die Ergänzung des verbleibenden 
Spielangebotes. Der vorliegende Entwurf beinhaltet die Umplanung und Überplanung der 
Aussenanlagen bestehend aus Spielbereichen, Sportflächen und funktionalen Flächen auf 
dem Schulgelände sowie Überplanung des ruhenden Verkehrs.  
Der geplante Erweiterungsbau bedingt eine Neustrukturierung des Außenraumes und die 
Ergänzung des verbleibenden Spielangebotes. Der vorliegende Entwurf beinhaltet eine Um- 
und Überplanung der Außenanlagen bestehend aus Spielbereichen, Sportflächen und 
funktionalen Flächen auf dem Schulgelände. Mit dem geplanten Neubau ergibt sich für den 
Kernbereich des Schulhofes ein Innenhof, dessen raumbildende Kanten der Neubau 
(Kirmstraße, Ecke Flamenstraße), die Bestandsgebäude (im Osten an der Flamenstraße) 
und das Foyer (im Norden), sowie das vorhandene und in Teilen als Umbau geplante 
Gebäude der Musikschule (im Westen) und die bestehende Sporthalle (im Süden an der 
Flamenstraße) bilden.  
Grundlage der Entwurfsplanung sind die Anforderungen aus dem Wettbewerb und 
weitergeführte Abstimmungen den unmittelbaren Projektbeteiligten, der Schule und 
Fachämtern. Die Schüler haben im Schülerparlament für die Spielangebote im Außenraum 
Ideen und Wünsche entwickelt. Im gemeinsamen Gespräch mit Schülern, Lehrer und 
Planern wurden die Anregungen der Kinder nach Möglichkeit in die Planung integriert.  
Inhalte des Entwurfes:  
Sportflächen: Für den Außensport und die Pausengestaltung wurde ein multifunktionales 
Spielfeld (Nr. 10) vor der Sporthallle entsprechend der Wettbewerbsvorgaben integriert. Die 
Abmessungen wurden entsprechend der örtlichen Gegebenheiten verkleinert auf 15,50 x 
9,50m. Der Belag dieses Spielfeldes ist als Kunststoffbelag EPDM geplant. Das Spielfeld 
wird mit Linierungen versehen und beinhaltet zwei Fußballtore, welche optional mit 
Basketballkörben ergänzt werden können. 
Damit der hinter dem Spielfeld liegende Schulhofbereich und nebenliegende 
Sandspielbereich nicht durch weitfliegende Bälle beeinträchtigt wird, ist es vorgesehen, an 
den Stirnseiten des Kleinspielfeldes einen Ballfangzaun oder ein Ballfangnetz einzubauen. 
Der Ballfangzaun an dieser Seite ist mit einer Höhe von 3,00 m geplant. An der 
Grundstücksgrenze zu den Nachbargrundstücken im Westen hin ist im Bestand ein 
Ballfangzaungitter mit ca. 5 m Höhe vorhanden.  
Die für den Schulsport gewünschte 25-m-Laufbahn (Nr.23) wird auf dem Schulhof errichtet. 
Die Laufbahn wird mit demselben Betonpflaster in einem anderen Format als Belag 
ausgebaut und die Laufbahnen liniert. Die neue Lage der Weitsprunggrube ist in den 
Sandspielbereich integriert und der Anlauf erfolgt über den gepflasterten Hofbereich. Zwei 
Absprungbalken sind hier eingeplant.  
Spielangebote:  
Nordwestlich des vorhandenen Schulgebäudes (Musikschule) bleibt der Schulgarten (Nr 12) 
und die Seilspielpyramide (Nr. 13) erhalten. Die vorhandenen Obstbäume mit den 
naturnahen Wiesenflächen in diesem Teil prägen weiterhin den Raum. Im Zuge der

Sanierung des Musikschulengebäudes wird der an der Westseite vorhandene Anbau 
abgebrochen und dadurch die Möglichkeit für Erweiterung des Sand- und Spielbereiches 
geschaffen.  
 
Das vorhandene Spielangebot wird durch einen Niedrigseilgarten (Nr. 14) ergänzt. Erweitert 
wird dieser Spielbereich mit einem Turm mit verschiedenen Aufstiegen und einer Rutsche 
aus Edelstahl. Diese Kletter- / Balancier- und Rutschanlage besteht aus Balancierseilen an 
Pfosten aus Robinienholz mit Hangelseilen und Triangelnetze. Die Rutsche geht von einem 
Turm mit Stahlpfosten aus; der Turm hat verschiedene Aufgänge. Die unterschiedlichen 
Anforderungen der Kletteranlage fordern und fördern die Kinder unterschiedlichen 
Altersklassen. Die motorischen Fähigkeiten der Kinder können hier erprobt werden und sich 
weiterentwickeln. Unter den Spielgeräten wird entsprechend der Anforderung Fallschutz die 
Sandfläche hergestellt.  
 
Die bestehende Sandspielfläche zwischen Turnhallen-und Musikschulgebäude wird geändert 
und die vorhandene Nestschauckel ersetzt und als neues Spielgerät wieder eingebaut. 
Zusätzlich erhält dieser Bereich ein intergratives Spielgerät mit unterschiedlichen 
Bauspielelementen wie Seilzug, Eimer, Sandrutsche uvm. Dieses Spielgerät ist so 
ausgebaut, dass auch Kinder mit Einschränkungen dieses Gerät zum Spielen mit Sand 
nutzen können.  
 
Auf dem Innenhof des Hauptschulhofes befinden sich 3 Tischtennisplatten (Nr. 8), davon 
eine Rundlaufplatte, die aus dem Bestand übernommen werden. Im mittleren Teil ist ein 
Trampolin geplant; der Sicherheits-bzw.Fallschutzbereich wird als Kunststoffbelag 
ausgebaut. Das Trampolin ist durch seine Konzeption auch für Kinder mit Einschränkungen 
bespielbar. Zudem wird dieser Bereich erweitert mit der dem Klettergerät Mikado, welches -
wie das bekannte Spiel- durch übereinanderliegende Holzstämme für die Kinder die Form 
einer Kletteranlage bildet, welche vielfältig zum Balancieren, Klettern und Hangeln genutzt 
werden kann.  
 
Die vorhandene Boulderwand (Nr. 16) an der Sporthalle bleibt erhalten und im Raum 
nördlich des Spielfeldes wird ein Balltricher (Nr. 11) eingebaut.  
 
Die Spielangebote und Flächen orientieren sich an den Planungsansätzen von „Design for 
all“ und integriert alle Kinder unabhängig ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten. Die 
Kunststoff Fläche ist berollbar und integriert die bewegungseingeschränkten Kinder, die 
Nestschaukel kann mit Unterstützung von allen genutzt werden, das geplante Spielgerät mit 
Bauwerkselementen ist für eine Spielnutzung von Rollstuhlfahrer ausgelegt, damit alle 
gemeinsam dieses Spielgerät nutzen können. Das Trampolin ist für integratives Spielen 
ausgelegt.  
 
Sitzmöglichkeiten:  
Vor der neuen Mensa bietet sich die Möglichkeit zum Aufstellen von mobilem Mobiliar.  
 
Um Plätze und Aufenthaltsräume mit Schatten zu schaffen, werden in dem zentralen 
Schulhof 9 Laubbäume gepflanzt. An der Südseite vor dem Fòyer ist geplant, ein 
Baumquartier zu schaffen, welches Schatten spendet und einen ruhigen Bereich erwirkt. 
Unter den Bäumen beim Foyer sind Sitzmöglichkeiten vorgesehen. Der Belag ist hier als 
wassergebundene Decke geplant.  
 
Neue Sitzmöglichkeiten befinden sich zudem seitlich in der Grünfläche bei den 
Tischtennisplatten.  
 
Zwischen den vorhandenen, umgesetzten Spielcontainer wird aus den vorhandenen 
Natursteinblöcken eine Sitzgelegenheit im Schatten der alten Bäume umgesetzt.

Befestigte Flächen:  
Der asphaltierte Parkplatz nördlich des Fòyers, sowie die gepflasterte Zufahrt sind 
sanierungsbedürftig. Die Stellflächen werden mit versickerungsfähigem Pflaster errichtet. Die 
Fahrbahnen werden jedoch mit herkömmlichem Betonstein, der den Scherkräften beim Ein- 
und Ausparken standhält, erbaut. Auf dem inneren Schulhof wird der sanierungsbedürftige 
und rissige Asphalt zurückgebaut und mit Betonsteinpflaster ersetzt. Wassergebundene 
Wegedecke befindet sich an der Sporthalle im Bereich der Kronenbereiche von 
Bestandsgehölzen und unter dem Baumquartier.  
 
Der Schulhofbereich erhält von der Kirmstraße her -Bushaltestelle, Hauptzugang, 
Behindertenstellplatz- bis zu den jeweiligen Eingängen aus taktilen Belagselementen ein 
Bodenleitsystem als Blindenleitsystem für sehbehinderte Menschen zur autonomen 
Orientierung auf dem Schulhof.  
 
Ruhender und aktiver Verkehr:  
Die erforderlichen 11 PKW-Stellplätze für die Schulnutzung (Nr: 1) und Stellflächen für 12 
Fahrräder und 4 Lastenfahrräder werden auf der Nordseite des Fòyers angeboten. Diese 
Stellflächen für die Fahrräder sind überdacht. Der neue Parkplatz für die 
Hausmeisterwohnung (Nr.19) befindet sich nahe des Neubaus an der Anlieferungszone und 
ein Behindertenstellplatz (Nr.5) ist in der Fläche des neuen Zuganges zum Neubau 
eingeplant. Die erforderlichen 104 Fahrradstellplätze befinden sich künftig bei der 
Bushaltestelle (Nr.4), überdacht nördlich des Fòyers zusammen mit 4 
Lastenfahrradstellplätzen (Nr. 2) und 22 Fahrradstellplätze ohne Überdachung an der 
Ostseite des Neubaues (Nr.21). Von den an der Kirmstraße vorhandenen überdachten 
Fahrradstellplätzen (Nr.22) bleiben 38 erhalten. Weiter sind 88 Scooterparker (Nr. 3+21) 
beim Neubau, Ecke Kirmstraße, und an der Bushaltestelle eingeplant worden.  
 
Anlieferung Mensa:  
Die Anlieferung für die neue Mensa (Nr.26) wird von der Flamenstraße her erfolgen. Eine 
Rampe mit maximaler Neigung von 6% wird zwischen der Sporthalle und dem Neubau 
ausgebaut und überwindet den vorhandenen Höhenunterschied. Die Anlieferzufahrt erhält an 
der Seite zum Neubau hin 2 Stahlpoller als Anfahrschutz.  
 
Die neue Zufahrt soll für den Schwerlastverkehr ausgebaut werden und wurde in der 
Entwurfsphase detailliert mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau ausgearbeitet.  
 
Barrierefreiheit des Schulgeländes:  
Das Schulgelände ist an allen Eingängen mit barrierefreien Zuwegungen geplant. Die 
Schulgebäude sind ebenfalls barrierefrei über Rampen oder ebenerdig zur erreichen. Durch 
das im Belag integrierte Blindenleitsystem wird die Orientierung auf dem Schulhof erleichtert 
und die kontrastreiche Stufenanlagen ermöglicht auch die Nutzung von Menschen mit 
eingeschränktem Sehen.  
 
Ver– und Entsorgung:  
Für die anfallenden Müllarten sind 6 Müllcontainer 1,1 cbm und 2 Müllereimer erforderlich. 
Der überdachte und eingehauste Standort für die Müllcontainer und den Konfiskatkühler (Nr. 
18) schließt an den PKW-Stellplatz Hausmeister an neben der Anlieferzone und liegt auf der 
Rückseite der Sporthalle. Daneben wird der überdachte und abschließbare Bereich für 
Hausmeistergeräte (Nr.17) errichtet.  
 
Einfriedungen:  
Zur Verbesserung der Pausenaufsicht wird der neue Zugangsbereich auf das Schulgelände 
von der Kirmstraße her mit einem doppelflügeligen, 1-m-hohen Tor (Nr. 28) eingefriedet. Die 
vorhandene Toranlage bei der Zufahrt zu den Lehrerparkplätzen wird abgebrochen und nicht 
wieder ersetzt. Das vorhandene Tor an der Zufahrt von der Flamenstraße her westlich der 
Sporthalle (Nr.25) bleibt erhalten. Im Haupteingangsbereich von der Kirmstraße unter dem

Schulgebäude hindurch werden wieder umlegbare Poller eingebaut, um das Befahren des 
zentralen Schulhofes im Alltag zu unterbinden.  
 
Die Zaunanlage zwischen dem nordwestlichen Schulhofabschnitt an der Musikschule und 
dem Hof vor der Sporthalle wird zurückgebaut. Dadurch werden die Spielbereiche 
miteinander verbunden. An den Rand der Fläche werden die beiden im Bestand 
vorhandenen Lagercontainer (Nr. 15) gesetzt.  
 
Der Gartenbereich der Hausmeisterwohnung erhält einen Zaun mit Gartentor als Zugang von 
der Flamenstraße her.  
 
Vegetation:  
Im Anschluss an die Hinweise aus dem Wettbewerb wurde der Erhalt der Gehölze an der 
Kirmstraße/Flamenstraße eingehend geprüft. Im Bereich des Neubaus an der Ecke 
Kirmstraße / Flamenstraße befinden sich Gehölze unmittelbar zwischen dem Neubau und 
der Grundstücksgrenze. Zusammen mit zwei Bäumen innerhalb des Baufeldes befinden sich 
hier 14 Gehölze, deren Wurzel- und Kronenbereiche innerhalb des Baufeldes liegen. Diese 
Bäume würden durch die Maßnahme massiv beschädigt werden und können somit nicht 
erhalten werden.  
 
Auf Basis der vorrangegangenen Gehölzbewertungen, werden auf dem Hof zwischen 
Sporthalle und Musikschule zwei abgängige, kranke Gehölze gefällt. Der übrige 
Baumbestand wird erhalten bleiben und wurde in die Außenanlagenplanung integriert.  
 
Zur Kompensation des Eingriffes in den Baumbestand werden auf dem Schulgelände 
insgesamt 14 neue Gehölze mit hoher Qualität gepflanzt. 9 Gehölze befinden sich in der 
Mittelfläche des Schulhofes und 5 weitere sind an der Grundstücksgrenze zwischen Neubau 
und Kirmstraße / Flamenstraße verortet.  
Die vorhandene Pflanzfläche nördlich des Fóyers wird etwas vergrößert.  
 
Die neue Terrasse (Nr. 27) mit Gartenbereich für die Hausmeisterwohnung befindet sich an 
der Grundstücksgrenze zur Flamenstraße und ist mit einer Hecke und Zaun mit Gartentor 
eingefriedet. Von der Flamenstraße wird ein Zugang mit 3 Stufen zum Gartenbereich der 
Hausmeisterwohnung gebaut  
 
Die Neugestaltung der Außenanlagen und Ergänzung des Spielangebotes stellt eine 
Kompensation zum Flächenverlust durch den Erweiterungsbau dar. Die Planung beinhaltet 
neue, vielfältige Spielanreize und bietet ebenfalls freie Bewegungsflächen für die 
Schulkinder. Insbesondere die neue Ballspielfläche und die Bewegungs-und Spielfläche im 
zentralen Schulhofbereich sind ein Mehrwert für die Schule und ergänzen zudem die 
benötigten Außensportflächen. Die in die Jahre gekommene Ausstattung und 
sanierungsbedürftigen Wegebeläge werden ausgetauscht und es entsteht ein 
zusammenhängender Schulhof, der die unterschiedlichen Spielbereiche miteinander 
vernetzt.  
 
Funktionale Flächen zur Ver- und Entsorgung sowie die derzeit temporären Lösungen für 
den anfallenden Müll werden neu strukturiert und mit minimalem Flächenverbrauch in den 
Außenraum integriert.

Anlage4_ChecklisteBarrierefreiesBauen

3724 Zeichen

Anlage 3a zu den Gebäudeleitlinien 2020: 
„Barrierefreiheit / Design für alle“  
Stand: Januar 2022  
Anlage 4 zur Vorlage V/0725/2023 
 Neubau/ bauliche Erweiterung 
 Umbau im Bestand 
 Baumaßnahme ohne Relevanz für die Barrierefreiheit 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:  
Parkplätze für Menschen mit Behinderung  
 ja, Anzahl: 1 
 Entfernung des Parkplatzes zum 
Haupteingang, unmittelbar daneben 
Anbindung an den ÖPNV 
Name der Haltestelle:  
 mit Hochbordstein 
 mit Blindenleitsystem 
 nein, Erläuterung:       
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040-1 
Barrierefreie Erschließung/ Gebäudezugang  
 Verkehrsflächen ≥ 1,50 m Breite 
 Gebäudezugang leicht auffindbar  
 Haupteingang schwellenfrei 
 barrierefreie Erreichbarkeit/ Rampe 
  Einbindung in Blindenleitsystem 
 
 Automatiktür 
 Bewegungsfläche vor der Tür  
1,50 x 1,50 m 
 Sonstiges: 
Flure/ sonstige Verkehrsflächen   
 nutzbare lichte Breite ≥ 1,50 m 
 alle Etagen barrierefrei erreichbar 
 kontrastreiche Gestaltung 
 Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
 Erläuterung:       
Türen   
 leicht zu öffnen 
 Mindestbreite im Lichten ≥ 90 cm 
 
 Obentürschließer mit Freilauffunktion 
 kontrastreiche Gestaltung 
 
Aufzüge  
 Gestaltung gem. DIN 18040-1/ DIN EN 
81-70 Aufzüge Ausgabe 2018- 07 
 Sprachausgabe der Etagen  
 Notrufsystem auch für Menschen mit 
Hörbehinderung nutzbar 
 Bewegungs- und Wartefläche  
≥ 1,50 x 1,50 m  
 Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
 Klappsitz vorhanden 
 Erläuterung der Abweichungen:

2 
 
Treppen/ Rampen  
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040-1 
 Bewegungsfläche vor Rampen 
 Handlauf in zwei Höhen 
 Stufenmarkierungen 
 
 beidseitiger Handlauf 
 Erläuterung der Abweichungen:  
  
  
Barrierefreie Sanitärräume  
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 Gestaltung und Ausstattung entspricht den 
Vorgaben der DIN 18040-1 
 kontrastreiche Gestaltung 
 geruchsdichter selbstschließender 
Hygienebehälter 
 Wandhaken in zwei Höhen 
 Erläuterung der Abweichungen:       
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer  
Sanitäranlage 
 höhenverstellbare Pflegeliege vorhanden 
 Wandklappliege vorhanden 
 Sonstige Ausstattung, z. B. „Closomat“ : 
      
 
  
Orientierungshilfen  
 Informations-und Leitsystem nach dem 
Zwei-Sinne-Prinzip gem. DIN 18040-1 
Abschnitt 4.4 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in 
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975) 
 Sicherung von Gefahrenstellen und 
gefährlichen Hindernissen 
 ausreichende und blendfreie Beleuchtung 
 kontrastreiche Gestaltung 
 Erläuterung der Abweichungen:       
 
Taktile Informationen  
 taktiles Leitsystem (DIN 18040-1, 4.4) 
 Raumbeschriftung in Profilschrift und 
Brailleschrift 
 Aufmerksamkeitsfelder an Treppen oder 
Rampen 
 Sonstiges:       
 
 Handlaufenden an Treppen mit taktiler 
Etagenkennung 
 Klingelanlage mit Gegensprechfunktion 
am Eingangsbereich 
 Erläuterung der Abweichungen:       
 
Technische Hilfen für Menschen mit Hörbehinderungen 
 
 Notrufsystem/ Alarmsystem für Menschen 
mit eingeschränktem Hörvermögen 
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 
18041), Erläuterung: Es werden akustisch 
wirksame Abhangdecken eingebaut. 
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040-1), 
Raumbezeichnung: Mensa/Speisesaal 
 Erläuterung der Abweichungen:       
 
Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und 
Details:   
(z. B. Ruhe-/ Rückzugsbereiche, flexible Möblierung, Arbeitsplätze für Rollstuhlfahrende, 
Sitzgelegenheiten z. B. im Eingangsbereich mit Angaben zu Sitzhöhe, Rückenlehne, Armlehne etc.):

Anlage5_Kostenberechnung

1616 Zeichen

Lisa Neuschildkamp Datum: 06.12.2023
23.41.0022
Kostenstand:
Anlage 5 zur Vorlage 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge
geplante Fertigstellung (Inbetriebnahme) gemäß ErrB.: Q2/2026 geplante Fertigstellung (Inbetriebnahme) gemäß BauB.: Q2/2026
Kostenschätzung Kostenberechnung
zum Errichtungsbeschluss 2023 zum Baubeschluss 2023
brutto Erläuterung brutto Erläuterung
KG 100 0,00 € KG 100 0 €
KG 200 184.000 € KG 200 218.500 €
KG 300 5.054.000 € KG 300 5.885.000 €
KG 400 2.460.000 € KG 400 2.881.000 €
KG 500 888.000 € KG 500 1.473.000 €
KG 600 265.000 € KG 600 265.000 €
KG 700 2.001.480 € KG200-400 26% KG 700 1.976.590 € KG200-400 anteilig
Summe KG 100-700 10.852.480 € zum ErrB. Summe KG 100-700 12.699.090 € zum BauB.
Unvorhersehbares 10,0% 1.085.248 € Unvorhersehbares 10,0% 1.269.909 €
Risikozuschlag 10,0% 1.085.248 €
Zwischensumme 13.022.976 € Zwischensumme 13.968.999 €
Baupreisindex * p.a. mit 8,0% 3,5 Jahre bis 
Q2/2026 Baupreisindex * p.a. mit         8,0% 2,5 Jahre bis 
Q2/2026
13.022.976 € 8,0% 1.041.838 € bis 2023 13.968.999 € 8,0% 1.117.520 € bis 2024
14.064.814 € 8,0% 1.125.185 € bis 2024 15.086.519 € 8,0% 1.206.922 € bis 2025
15.189.999 € 8,0% 1.215.200 € bis 2025 16.293.440 € 4,0% 651.738 € bis Q2/2026
16.405.199 € 4,0% 656.208 € bis Q2/2026
Gesamtkosten* 17.062.000 € zum ErrB. Gesamtkosten* 16.945.000 € zum BauB.
* gerundet, Bruttowerte * gerundet, Bruttowerte
Differenz bereitzustellender Betrag 
zu Errichtungsbeschluss: -117.000 €
Anlage 5 - Seite 1/2
27.10.2023
V/0725/2023
Kostenzusammenstellung zum Baubeschluss
Errichtungsbeschluss V/0082/2023 vom 14.06.2023 Baubeschluss

Beschlussvorlage

18909 Zeichen

V/0725/2023 
V/0725/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung der Annette- von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 
-Baubeschluss- 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   01.02.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   13.02.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   13.02.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zur 3-Zügigkeit mit Anschluss 
an den Bestand, wird nach den Entwurfsplänen des Büros BB Freie Architekten Bickel Bertsch 
PartGmbH mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 16.945.000,00 EUR auf Basis der Kosten-
berechnung, Stand Oktober 2023, nach DIN 276 umgesetzt. 
 
2. Die Gestaltung der Freianlagen wird nach den Entwurfsplänen des Landschaftsarchitekten Dipl. 
Ing. Klaus Saur im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau umgesetzt. Die Kosten der Freian-
lagen i.H.v. 1.127.000,00 EUR sind in den Investitionskosten für die Erweiterungsmaßnahme be-
rücksichtigt.   
 
3. Der Baubeginn ist für Herbst 2024 geplant. Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich zum 
Schuljahr 2026/27.  
 
4. Die weiteren, zur Realisierung der 3-Zügigkeit erforderlichen Umbaumaßnahmen im Bestands-
gebäude für die Grundschule sind in dem unter Ziffer 1 genannten Investitionsvolumen noch 
nicht berücksichtigt. Die Planung für den Umbau im Bestand wird weiterentwickelt und mit einem 
separaten Baubeschluss weitergeführt.  
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf Grund der Erweiterung der Annette -von-Droste-Hülshoff-
Grundschule zur Dreizügigkeit ab Fertigstellung gegenüber dem Ist -Wert am aktuellen Standort 
ein Mehrbedarf von 0,48 VZÄ für Personalstunden für Hausmeisterdienste anfällt, der im Rahmen 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
19.01.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Neuschildkamp 
Telefon: 492-2597 
Neuschildkamp@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0725/2023 
der Stellenplanberatungen abzusichern ist. Die mit der Fertigstellung steigende Zahl der Schüler-
schaft hat zudem zusätzlichen Bedarf in Höhe von 0,17 VZÄ an Sekretariatsstunden zur Folge. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
 
Teilfinanzplan  
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Ansatz € Kosten 1.BA € 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Investitions-
maßnahme 
4920 Erw. A.v.D.H. Schule Nien-
berge 
   
Auszahlungen  Auszahlungen für Bau-
maßnahmen 
Bisher be-
reitgestellt 
incl. 2023 
549.570 549.570 
   2024 6.000.000 6.000.000 
   (VE) (11.600.000) (11.600.000) 
   2025 7.000.000 7.000.000 
   2026 4.641.530 3.395.430 
Summe aller Auszahlungen   18.191.100 16.945.000 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme veranschlagt. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die im Haushaltsplan 2024 veranschlagten Mittel in Höhe von 
18.191.100€ auch Kosten für den 2.BA gem. Ziffer 4 des Beschlussvorschlages (Umbau im Bestand) 
enthalten. Der Kostenanteil is t auf Grundlage der Planung ggfls. im Zuge des separaten Baube-
schlusses zu aktualisieren. Ein Antrag zur Förderung von Nichtwohngebäuden über die KfW bzw. 
BEG (Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude) für ein Effizienzhaus 40 wird gestellt. 
 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Zeile 11  Personalaufwendungen 2026ff. 41.390 Folge-
aufwand 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement     
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2026 ff 272.250 Folge-
aufwand 
Zeile 14  Bilanzielle Abschreibungen 2026 ff. 249.650 Folge-
aufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2026 ff. 254.180 Folge-
aufwand 
Summe aller  Aufwendungen  817.470

- 3 - 
V/0725/2023 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen 
(Anlage 6) 
 
 
Begründung: 
 
Bisherige Beschlüsse 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.06.2023 mit der Vorlage V/0082/2023 der  
Errichtung für die bauliche Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zur 3-
Zügigkeit mit Anschluss an den Bestand zugestimmt.  
 
Zu I. Sachentscheidung: 
 
Zu 1. Planung und Kosten der Erweiterung  
Objektplanung 
Auf dem Grundstück wird ein zweigeschossiger Neubau in massiver Bauweise errichtet.  
Dieser Neubau bildet mit den beiden Altbauten und der Sporthalle ein Ensemble und ordnet sich dem 
Bestand unter. Durch das neue, kompakte Bauvolumen und das bewusste Abrücken zu den Altbau-
ten entsteht ein geschützter Schulhof, der sich zu allen Seiten durch Fugen mit dem Quartier vernetzt. 
 
Der Neubau beherbergt drei Lerncluster, die neue Mensa und die Hausmeisterwohnung. Durch eine 
Brücke im Obergeschoss wird eine Verbindung zwischen dem zukünftigen Neubau und dem Be-
standsgebäude geschaffen. Diese dient gleichzeitig als verbindendes Element, Fluchtweg und barrie-
refreie Erschließung. 
 
Auf der Schulhofseite befindet sich, zwischen Bestand und Neubau, der zentrale Zugang in den Neu-
bau. Von dort erfolgt die Erschließung der Mensa und des Lernclusters im Erdgeschoss und die bei-
den Lerncluster im Obergeschoss. Jedes Lerncluster verfügt jeweils über drei Klassenräume, einen 
Betreuungsraum und einen Differenzierungsraum. Durch die Realisierung der drei Lerncluster kann 
das pädagogische Konzept maximal möglich umgesetzt werden. 
 
Eine Treppe und ein Aufzug dienen der vertikalen Erschließung. Die zentrale Treppe ist das Herz des 
Neubaus, Lichthof und Treppenhaus belichten die Verkehrsflächen der Lernhäuser, damit diese zu-
sätzlich als Differenzierungsraum genutzt werden können.  
 
Die Hausmeisterwohnung und Küche sind durch separate Eingänge zu betreten. Das Kellergeschoss 
nimmt die haustechnischen Räume, sowie einen Putzmittelraum und die Sanitärräume auf.  
 
Als Bodenbelag kommt ein Linoleum zum Einsatz. Weiter wird eine robuste dauerhafte Materialität 
gewählt: Sichtbeton oder Sichtmauerwerk für trennende / tragende Bauteile, Holzfurniere für akus-
tisch wirksame Oberflächen und Türen.  
 
Äußeres Erscheinungsbild: 
Die Umgebung in Nienberge und auch der Altbestand der Schule sind geprägt von 
Klinkerfassaden. Der Neubau übernimmt diese identitätsstiftende Materialität und Farbigkeit durch 
eine vorgesetzte Klinkerfassade. Die Holz-Alu-Fenster greifen die weiße Farbe des Be standes auf. 
Der Sonnenschutz soll als textile Vertikalmarkise ausgeführt werden.

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Ökologie, Energie 
Um die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen zu können, ist das Bauprojekt gemäß GEG2023 und BEG 
Effizienzgebäude- Stufe 40 Anforderungen geplant worden.  
 
Das Flachdach des Neubaus wird extensiv begrünt, um den Abfluss des Niederschlagswassers zeit-
lich verzögert in die Kanalisation einzuleiten.  
Gemäß dem Ziel der Stadt Münster, bis 2030 klimaneutral zu sein, wird die Wärmebereitstellung über 
eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonden erfolgen.  
Die geothermisch gewonnene Energie wird dem Gebäude als Heizenergie über Heizkörper und in der 
Hausmeisterwohnung über eine Fußbodenheizung, zugeführt. 
Gemäß dem Null-Emissionshaus-Standard und der Gebäudeleitlinien 2020 wird eine PV-Anlage mit 
50 kWp mit der Möglichkeit zum Eigenverbrauch errichtet, durch die jährlich ca. 21 t CO2 eingespart 
werden. Der hygienische Mindestluftwechsel wird über ein dezentrales Lüftungsgerät oder durch 
Fensterlüftung sichergestellt. Zur Sicherstellung der Raumluftqualitäten in den Klassen- und Betreu-
ungsräumen gem. Gebäudeleitlinien werden dezentrale Lüftungsgeräte eingesetzt. 
Die Anforderungen der Gebäudeleitlinien an das Nullemissionshaus und das nachhaltige Bauen wer-
den erfüllt. (Anlage3) 
 
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
Das Gebäude ist barrierefrei entwickelt und die öffentlichen Bereiche sind barrierefrei zugänglich.  
Das Erdgeschoss des Bestands wird über eine Rampe < 6% Steigung und der Neubau ebenerdig 
vom Schulhof aus erschlossen. Im Neubau befindet sich ein Aufzug, welcher alle Bauteile im Oberge-
schoss barrierefrei erschließen lässt. Beim Verbindungssteg zwischen Neubau und Bestand wird be-
rücksichtigt, dass die Neigung von 6% nicht überschritten wird. 
In Untergeschoss des Neubaus ist ein großes barrierefreies WC mit Liege vorgesehen, ein weiteres 
barrierefreies WC befindet sich im Obergeschoss. Im Erdgeschoss des Bestandes gibt es ein drittes 
barrierefreies WC. 
Das Gebäude wird mit einem visuellen Leitsystem und einer akustischen Unterstützung in Form einer 
induktiven Hörschleife in der Mensa, gekoppelt mit einer Beschallungsanlage und Medienpräsentati-
onstechnik, ausgestattet.  
Ein behindertengerechter Parkplatz wird im Bereich des Zuganges zum Neubau errichtet. 
Der Entwurf wurde am 16.08.2023 dem „Runden Tisch“ vorgestellt. Im Zuge der Genehmigungspla-
nung wird ein Barrierefrei-Konzept erstellt.  
Die Checkliste für Barrierefreiheit ist Anlage dieser Beschlussvorlage (Anlage 4). 
 
Kostenentwicklung 
Für die Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zur 3-Zügigkeit für den Neu-
bau mit Anschluss an den Bestand entsteht ein Investitionsvolumen in Höhe von 16.945.000 € brutto.  
 
Es setzt sich zusammen aus: 
1.  dem Budget des Errichtungsbeschlusses aus dem Jahr 2023: 17.062.000 €  
2.  den zum Baubeschluss ermittelten Kosten von:  16.945.000 € 
 Daraus ergeben sich Minderkosten: -117.000 € 
 
Zu 1. Das Budget des Errichtungsbeschlusses in Höhe von 17.062.000 Euro wurde auf Grundlage 
der Kostenschätzung vom 30.0 1.2023, jeweils mit 10% Unvorhersehbarem und Risikozu-
schlag und mit einer Baupreissteigerung von 8 % p.a. bis zum Jahr 2026 veranschlagt.  
Zu 2.  Die zum Baubeschluss ermittelten Kosten in Höhe von 16.945.000 € entsprechen der Kosten-
berechnung vom 27.10.2023, einschließlich 10% Unvorhersehbarem und einer angenomme-
nen Baupreissteigerung von 8% p.a. bis zum Jahr 2026.

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 Die 10% Risikozuschlag aus dem Errichtungsbeschluss sind in die Kostenberechnung der 
einzelnen Kostengruppen eingeflossen, wodurch diese sich erhöhen. In der Gesamtsumme 
ergeben sich jedoch Minderkosten i.H.v. 117.000€  
 
Die Mehr- und Minderkosten setzen sich wie folgt zusammen (s. Anlage 5.1 Mehrkosten): 
 
Mehrkosten KG 200: 34.500 € 
a. Mehrkosten – Hausanschluss versetzen:     11.900 € 
b. Mehrkosten – Mehrmenge Abbruch Hausmeisterhaus:   18.600 €  
c. Mehrkosten – Baupreissteigerung in der KG 200:   4.000 €  
Preissteigerung für die KG 200 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss 
 
Mehrkosten KG 300: 831.000 € 
d. Mehrkosten – Bodengrundgutachten:      149.115 € 
Mehrmengen und Maßnahmen wegen stark belasteten Boden Z1.2 
e. Mehrkosten – WU-Bodenplatte und Wände:     208.315 € 
Aufgrund der Angaben im Bodengrundgutachten mussten zusätzliche Maßnahmen zur 
Gründung geschaffen werden. 
f.    Minderkosten – Dränage:        -20.000 € 
Entfall wegen WU-Bodenplatte 
g. Mehrkosten – Gründung Verbindungsbrücke:     161.328 € 
Aufgrund der Angaben im Bodengrundgutachten mussten zusätzliche Maßnahmen zur 
Gründung der Verbindungsbrücke geschaffen werden. 
h. Mehrkosten – akustische Maßnahmen:      153.000 € 
i.   Mehrkosten – Baustelleneinrichtung:      114.000 € 
Detailierte Baustelleneinrichtung: Durch die beengten Außenflächen ist ein striktes Trennen 
von Schüler und Baustelle kaum möglich, daher wird mit einer erhöhten Sicherungsmaß-
nahme zum weiteren Betreiben des Schulhofes und Sporthallennutzung geplant 
j.   Mehrkosten - Baupreissteigerung in der KG 300:    65.242 €  
Preissteigerung für die KG 300 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss 
 
Mehrkosten KG 400:   421.000 € 
k. Mehrkosten – Gebäudeautomation:      123.760 € 
Es ist eine automatische Regelung der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, 
Beleuchtung, Verschattung) zur Energieeinsparung und Optimierung des Gebäudeklimas 
geplant. 
l.   Mehrkosten – Wärmeversorgungsanlage:     116.290 € 
Es wird eine Wärmepumpe als Wärmeerzeugungsanlage bereitgestellt.  
m. Mehrkosten - Audiovisuelle Medienanlage:     33.500 € 
Der Speisesaal erhält eine induktive Hörakustikschleife, gekoppelt mit der geplanten Be-
schallungsanlage und Medienpräsentation 
n. Mehrkosten – Mehrmengen Lüftungsanlage:    140.000 € 
o. Minderkosten – PV-Anlage :       - 42.741 €  
Es kommt eine kleinere PV-Anlage (Mindestgröße) in Betrieb. 
p. Mehrkosten - Baupreissteigerung in der KG 400:    50.191 €  
Preissteigerung für die KG 400 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss 
 
Mehrkosten KG 500: 585.000 € 
q. Mehrkosten – Erdsonden:       260.850 € 
r. Mehrkosten – Mehraufwand belasteter Boden    106.576 € 
s. Mehrkosten – zusätzliche Gehwegfläche im Straßenraum  86.632 € 
t.  Mehrkosten – Ergänzung Spielgeräte     81.259 € 
u. Mehrkosten – zusätzliche vegetationstechnische Maßnahmen  29.631 € 
v. Mehrkosten - Baupreissteigerung in der KG 500:    20.052 €  
Preissteigerung für die KG 500 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss

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Minderkosten KG 700:   -24.890 € 
w. Minderung der Nebenkosten auf Basis der Baukosten KG 300+400 und Reduzierung des 
Prozentsatzes 
 
 
Zu 2. Planung der Freianlagen 
Die Gestaltung der Freianlagen wird nach den Plänen des Landschaftsarchitekten Dipl. Ing. Klaus 
Saur in Zusammenarbeit mit Amt 67 erstellt (siehe Anlage2). Der geplante Erweiterungsbau zur Drei-
zügigkeit an der Grundschule in Nienberge, bedingt eine Neustrukturierung des Außenraumes und 
die Ergänzung des verbleibenden Spielangebotes. Der vorliegende Entwurf beinhaltet die Umplanung 
und Überplanung der Außenanlagen bestehen d aus Spielbereichen, Sportflächen und funktionalen 
Flächen auf dem Schulgelände, sowie Überplanung des ruhenden Verkehrs. 
 
Der durch die Gebäude eingefasste Schulhof bildet mit verschiedenen Angeboten für alle Altersgrup-
pen das Zentrum der Außenanlagen. Es wird ein abwechslungsreiches und bewegungsfreundliches 
Spiel- und Sportangebot geschaffen, welches sich an den Planungsansätzen von „Design for all“ ori-
entiert und alle Kinder, unabhängig ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten, integriert.  
 
Der sa nierungsbedürftige und rissige Asphalt im jetzigen Schulhofbereich, wird zurück gebaut und 
durch ein Betonsteinpflaster ersetzt. Ein Blindenleitsystem zwischen den Gebäuden wird in den Be-
lagsgestaltungen integriert. Ebenso werden der asphaltierte Parkplatz  und die Zufahrt nördlich des 
Foyers saniert. Sämtliche, neu entstehende Stellplätze sollen mit versickerungsfähigem Pflaster er-
richtet werden. Der vorhandene Fahrradunterstand an der Kirmstraße wird soweit wie möglich erhal-
ten und durch neue Fahrradstellflächen ergänzt.  
Im Bereich des Neubaus an der Ecke Kirmstraße/ Flamenstraße befinden sich Gehölze unmittelbar 
zwischen dem Neubau und der Grundstücksgrenze. Zusammen mit zwei Bäumen innerhalb des Bau-
feldes befinden sich hier 14 Gehölze, deren Wurzel - und Kronenbereiche innerhalb des Baufeldes 
liegen. Diese Bäume würden durch die Maßnahme massiv beschädigt werden und können somit 
nicht erhalten werden. Zur Kompensation des Eingriffes in den Baumbestand werden auf dem Schul-
gelände insgesamt 14 neue Gehölze mit hoher Qualität gepflanzt. 9 Gehölze befinden sich in der Mit-
telfläche des Schulhofes und 5 weitere sind an der Grundstücksgrenze zwischen Neubau und Kirm-
straße/ Flamenstraße verortet. Der übrige Baumbestand wurde in die Außenanlagenplanung inte-
griert.  
 
Die voraussichtlichen Kosten für die Gestaltung der Freianlagen betragen 1.127.000,00 EUR und sind 
in den Gesamtinvestitionskosten enthalten. Die vorliegende Gestaltung und Erläuterungen der Freian-
lagen werden in der Anlage 2 dargestellt. 
In der Kostengruppe 500 sind auch die Kosten für technische Anlagen (z.B. Geothermie) in Außenan-
lagen enthalten, diese beziffern sich auf zzgl. 346.000,00 EUR. 
 
 
Zu 3. Weiteres Vorgehen 
Nach dem Baubeschluss wird die Planung fortgeschrieben und ein Antrag auf Baugenehmigung ge-
stellt. Sämtliche Fachplaner werden für die nächste Leistungsphase 5 weiter beauftragt. Nach den 
Ausführungs- und Vergabevorbereitungen ist der Baubeginn im Herbst 2024 vorgesehen. Vorab 
muss das jetzige Hausmeisterhaus abgerissen werden und die Vegetationsrodung erfolgen. Die Inbe-
triebnahme des Erweiterungsneubaus erfolgt voraussichtlich zum Schuljahresbeginn 2026/2027.

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Zu 4. Weiteres Vorgehen Altbau 
Die Planung für den Umbau im Bestand wird stetig mit weiterentwickelt. Ein separater Baubeschluss 
wird herbeigeführt. Der Umbau im Bestand ist erforderlich, um das Raumprogramm für die 3 -
Zügigkeit zu realisieren und die Räumlichkeiten für die Musikschule Nienberge zu schaffen.  
Deshalb sind Kosten für den 2. BA im Haushaltsplan 2024 mitberücksichtigt worden. Diese sind nach 
Vorliegen einer qualifizierten Kostenberechnung ggfls. zu aktualisieren. Die Minderkosten aus dem 1. 
BA in Höhe von 117.000 € sind dabei einzubeziehen. 
 
 
Zu 5. Mehrbedarf für Personalstunden 
Die Personalstunden der Hausmeisterdienste berechnen sich u.a. nach den Flächen. Aufgrund der 
Flächenausweitung des Erweiterungsneubaus ergibt sich nach den Berechnungen des Amtes für 
Schule und Weiterbildung ein Mehrbedarf von 0,48 VZÄ für Personalstunden, der im Rahmen der 
Stellenplanberatungen abzusichern ist. Die mit der Fertigstellung steigende Zahl der Schülerschaft 
hat zudem zusätzlichen Bedarf in Höhe von 0,17 VZÄ Sekretariatsstunden zur Folge. 
 
 
 
Zu II:  Finanzielle Auswirkungen 
 
Für die Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zur 3-Zügigkeit für den Neu-
bau mit Anschluss an den Bestand entsteht ein Investitionsvolumen in Höhe von 16.945.000 € brutto.  
Dieses Volumen entspricht der Kostenberechnung vom 27.10.2023, einschließlich 10% Unvorher-
sehbarem und einer angenommenen Baupreissteigerung von 2023 bis 2026 von 8% pro Jahr für den 
Erweiterungsbau, sowie die Umbaumaßnahmen im Bestand zur Sicherstellung der Brandschutzan-
forderungen. 
 
Für den Vergleich des BKI Kistenkennwertes wurde der letzte vom statistischen Bundesamt veröffent-
liche Wert aus dem 2.Quartal 2023 für allgemeinbildende Schulen herangezogen. Der fortgeschrie-
bene BKI-Kostenkennwert Mitte-Oben-Wert beträgt 2.830 Euro/m². 
Der aktuelle Kostenkennwert für die Erweiterung, bezogen auf die anrechenbaren Bauwerkskosten 
(KG 300 und 400) und dem in den Gebäudeleitlinien 2020 zugrundeliegenden Standard eines Null-
Emissionshauses, beträgt für den Neubau 3.877 Euro/m² BGF. 
 
 
In Vertretung 
 
 
Arno Minas 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
 
Anlage 1 
Anlage 2 
Anlage 3 
Anlage 4 
Anlage 5  
Anlage 5.1 
Anlage 6 
Entwurfsplanung  
Freianlagenplanung 
Checkliste Nachhaltiges Bauen  
Checkliste Barrierefreies Bauen 
Kostenberechnung nach DIN 276 / Kostenzusammenstellung 
Mehrkosten 
Folgelastenberechnung

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Beratungsverlauf (3)

01.02.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kirmstraße 1
  • Flamenstraße
  • Albersloher Weg 33

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0725/2023
Typ
Vorlagen
Datum
21.12.2023
Erstellt
06.12.2023 12:46