V/0725/2023
Baubeschluss
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Anlage A
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Anlage A zur V/0725/2023 Kurzüberblick Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge, Kirmstraße 1, 48161 Münster - Baubeschluss - Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstan- dorte in Europa“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Umsetzung des Schulbauprogramms der Stadt Münster“ Zielerreichung: Die Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zur 3- Zügigkeit. Eine voraussichtliche Realisierung zum Schuljahr 2026/2027 für den Erweiterungsneu- bau. Die Umbaumaßnahmen im Bestand erfolgen im Anschluss daran im Jahr 2026. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 16.945.000 Euro zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Der Rat hat mit Vorlage V/0082/2023 den Errichtungsbeschluss für die Erweiterung der Annette- von-Droste-Hülshoff- Schule zur 3-Zügigkeit gefasst. Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten, sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge wird barrierefrei geplant. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung und die Ratsbeschlüsse zum Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen, sowie Dachbegrünung werden berücksichtigt.
Anlage1_Entwurfsplanung
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INDEX DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. GEPR. N Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen. Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der Tragwerksplanung, sowie den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden Angaben. Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen. Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3). Grundriss Neubau EG 1-100 DIN A1 Blattgröße Maßstab Datum 1:100 231004 = OKF Fertigbau = OKRB Rohboden = UKRD Rohdecke = UKF Fertigbau H = Heizung S = Sanitär L = Lüftung E = Elektro WD = Wanddurchbruch DD = Deckendurchbruch BS = Bodenschlitz BD = Bodendurchbruch ANNETTE-VON-DROSTE- HÜLSHOFF SCHULE NIENBERGE Planung Neu Bestand Abbruch P = Bauphysik T = Tragwerk V = Vermessung G = Geologe Stadt Münster - vertreten durch den Oberbürgermeister - Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48127 Münster Kirmstraße 1 481 61 Münster Nienberge BUERO BB Rotebühlstraße 59A 701 78 Stuttgart +49 177 299 25 74 ADRESSE BAUHERR ARCHITEKT 11992_MÜN _231004 _LP3 - A_ Ersteller Nummer Beschreibung 10020 Grundriss Neubau EG 1-100 Phase Datum Projekt Status: ABGABE LPH 3 10020 BBB Plancode F = Freianlagen M = Medientechnik K = Küchenplanung B = Brandschutz ± 0,00 = +80,82 m ü.NHN = EFH OK FFB EG BUERO BB ROTEBÜHLSTRASSE 59A 701 78 STUTTGART Berner BE BE BE BE BE BE BE BE BE ±0,00 = +80,82 -0,165 HA E Boden R9 ELT Steigepunkt 22 STG x 16,91 cm x 30,1 cm 25 STG x 16,4 cm x 29,2 cm A A 1 1 2 2 3 3 4 4 B B C C D D E E F F 8,00 8,00 4,00 8,00 8,00 2,00 2,00 7,80 2,20 5,88 24 7,76 24 7,88 8,00 8,00 8,00 2,00 8,00 5,88 24 7,88 36,97 24,97 3024 1,75 30 1,65 30 1,20 68 1,275 1025 1,275 245 1,275 1025 1,40 1,50 30 1,95 30 6,13 2,12 3,00 2,00 3,17 1,12 1,70 2,25 2,18 2,00 3,00 2,00 4,00 2,00 2,00 605 5,66 27 5,75 30 7,80 20 7,80 20 7,78 605 365 24 8,48 20 7,10 20 7,78 24 365 8,03 24 7,76 24 5,88 2,12 3,42 3,05 6,46 2,15 605 11,03 4,70 30 7,73 24 3,46 30 24 7,76 24 365 30 2,15 20 3,00 20 4,05 1,75 215 2,20 215 1,75 24 24 2,15 30 3,265 30 4,165 24 24 8,33 30 2,10 15 1,30 24 2,81 24 5,07 24 2,98 24 2,30 80 1,70 80 1,70 80 1,70 80 1,70 80 3,86 80 1,70 80 1,70 80 1,00 5,9986 75 225 25 1,25 1,25 3,565 4,435 1,433,58 24,97 45 ±0,00 = +80,82 ü.NHN +0,68 = +81,50 ü.NHN ±0,00 = +80,82 -0,17 = +80,65 ü.NHN -0,165 -0,32 -0,165 S-01 S-02 S-07 S-10S-10 S-13 LS 1,00 m2 1,50 x 1,50 1,10 x 1,40 HA S HA E HA E Lüftung ins UK bis UK D ü.EG AHD AHD 24 Schränke 24 Schränke 40 Schränke ELT im Oberschrank ELT im Oberschrank ELT im Oberschrank ELT im Oberschrank Dezentrale Lüftung Dezentrale Lüftung Dezentrale Lüft ung Dezentrale Lüftung Dezentrale Lüftung DIN EN 1125 Vollpanikfunktion mit Mitnehmerfunktion nach außen öffnend AHD Boden R9 Boden R10 Boden R10 Boden R11 Boden R11 ELT Steigepunkt DIN EN 1125 Vollpanikfunktion mit Mitnehmerfunktion nach außen öffnend Entwässerung Entwässerung Entwässerung Entwässerung Kostengrenze Neubau mit 2. RW zu Umbau Bestand 2.1.1 Verteilerküche 53,67 m2 2.5 Büro 7,10 m2 2.3.1 Umkleide 5,65 m2 2.0 Anlieferung 10,68 m2 2.6.4 Lager HWR 11,29 m2 2.6.3 Lager 6,76 m2 V3 TRH 30,52 m2 V TRH 30,54 m2 3.1b Betreuungsraum 2 84,89 m2 1.1c Klassenraum 63,80 m2 1.3a Differenzierungsraum 27,16 m2 1.1a Klassenraum 62,48 m2 1.1b Klassenraum 65,39 m2 3.1a Betreuungsraum 1 65,05 m2 L1 Lernhaus 1 50,13 m2 HM Zimmer 13,67 m2 HM Zimmer 13,97 m2 HM Zimmer 10,22 m2 HM HWR 2,42 m2 HM WC 1,49 m2 HM Bad 6,97 m2 HM Essen Kochen 16,72 m2 HM Wohnen 17,75 m2 HM Diele 14,29 m2 2.2 Speiseraum 161,30 m2 2.3.3 WC 2,04 m2 2.1.2 Spülküche 18,80 m2 2.3.2 Vorraum 3,03 m2 2.6.2 TK 4,47 m2 2.6.1 K 4,46 m2 2.7 Flur 13,00 m2 EG Aufzug 3,22 m2 V1 Windfang 21,21 m2 INDEX DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. GEPR. N Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen. Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der Tragwerksplanung, sowie den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden Angaben. Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen. Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3). Grundriss Neubau OG 1-100 DIN A1 Blattgröße Maßstab Datum 1:100 231004 = OKF Fertigbau = OKRB Rohboden = UKRD Rohdecke = UKF Fertigbau H = Heizung S = Sanitär L = Lüftung E = Elektro WD = Wanddurchbruch DD = Deckendurchbruch BS = Bodenschlitz BD = Bodendurchbruch ANNETTE-VON-DROSTE- HÜLSHOFF SCHULE NIENBERGE Planung Neu Bestand Abbruch P = Bauphysik T = Tragwerk V = Vermessung G = Geologe Stadt Münster - vertreten durch den Oberbürgermeister - Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48127 Münster Kirmstraße 1 481 61 Münster Nienberge BUERO BB Rotebühlstraße 59A 701 78 Stuttgart +49 177 299 25 74 ADRESSE BAUHERR ARCHITEKT 11992_MÜN _231004 _LP3 - A_ Ersteller Nummer Beschreibung 11020 Grundriss Neubau OG 1-100 Phase Datum Projekt Status: ABGABE LPH 3 11020 BBB Plancode F = Freianlagen M = Medientechnik K = Küchenplanung B = Brandschutz ± 0,00 = +80,82 m ü.NHN = EFH OK FFB EG BUERO BB ROTEBÜHLSTRASSE 59A 701 78 STUTTGART 22 STG x 16,91 cm x 30,1 cm A A 1 1 2 2 3 3 4 4 B B C C D D E E F F 5,27 % S-01 S-02 S-07 S-10S-10 S-13 1,75 2,00 12,00 5,88 24 7,76 24 7,88 36,97 8,00 8,00 8,00 2,00 8,00 5,88 24 7,88 24,97 1,50 13,65 1,50 4,05 1,50 4,87 3786 5,50 24,97 8,03 24 5,88 8,00 2,15 8,03 24 7,76 24 5,88 2,12 1,75 2,90 8,13 2,15 365 24 7,78 20 7,80 20 7,78 24 1,75 2,01 24 7,76 24 365 365 24 15,78 20 7,78 24 365 8,00 8,00 4,00 8,00 8,00 365 24 7,78 20 3,80 20 7,80 20 7,80 20 7,78 24 365 365 24 7,78 20 7,10 20 8,48 24 365 1,75 30 1,65 30 30 1,95 30 1,6568 2,20 2,20 1,6568 40 1,06 20 60 3,565 4,435 3,565 4,435 +4,10 +3,95 +4,39 = +85,21 ü.NHN Podest +4,55 = +85,37 ü.NHN +3,80 +4,10 +3,95 +3,80 +3,80 +3,95 +3,80 +3,95 1,50 x 1,50 1,50 x 1,50 24 Schränke 24 Schränke 24 Schränke 12 Schränke 24 Schränke 24 Schränke 24 Schränke 14 Schränke 18 Schränke ELT im Oberschrank ELT im Oberschrank ELT im Oberschrank ELT im Oberschrank ELT im Oberschrank ELT im Oberschrank ELT im Oberschrank ELT im Oberschrank ELT im Oberschrank ELT im Oberschrank Dachausstieg mit Scheren- treppe Dezentrale Lüftung Dezentrale Lüftung Dezentrale Lüft ung Dezentrale Lüftung Dezentrale Lüftung Dezentrale Lüftung Dezentrale Lüft ung Dezentrale Lüftung Dezentrale LüftungDezentrale Lüftung Thermische Trennung - Statische Fuge Plattenbelag auf Stelzlager Gefälledämmung umlaufende Rinne Entwässerung F30 F30 Speier NE Lichthof Kostengrenze Neubau mit 2. RW zu Umbau Bestand ELT ELT ELT F30 1.1g Klassenraum 62,48 m2 1.1l Klassenraum 63,83 m2 1.1k Klassenraum 63,82 m2 1.1j Klassenraum 62,75 m2 1.1i Klassenraum 63,83 m2 1.1h Klassenraum 63,68 m2 1.3d Differenzierungsraum 23,93 m2 1.3c Differenzierungsraum 27,19 m2 3.1f Betreuungsraum 6 65,40 m2 L3 Lernhaus 3 63,41 m2 L4 Lernhaus 4 61,58 m2 1.1f Klassenraum 62,89 m2 V Flur 21,11 m2 V TRH 23,33 m2 V TRH 22,11 m2 8.1 WC L M 2,26 m2 8.1 WC B 4,58 m2 V Flur 12,93 m2 V Übergang 22,10 m2 3.1e Betreuungsraum 5 65,40 m2 Lichthof 20,64 m2 8.1 WC J 2,76 m2 8.1 WC J 2,80 m2 8.1 WC M 2,25 m2 9.1 PuMi 5,04 m2 L2 Flur 28,54 m2 OG Aufzug 3,22 m2 8.1 WC M 2,25 m2 INDEX DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. GEPR. N Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen. Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der Tragwerksplanung, sowie den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden Angaben. Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen. Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3). Grundriss Neubau DA 1-100 DIN A2 Blattgröße Maßstab Datum 1:100 231004 = OKF Fertigbau = OKRB Rohboden = UKRD Rohdecke = UKF Fertigbau H = Heizung S = Sanitär L = Lüftung E = Elektro WD = Wanddurchbruch DD = Deckendurchbruch BS = Bodenschlitz BD = Bodendurchbruch ANNETTE-VON-DROSTE- HÜLSHOFF SCHULE NIENBERGE Planung Neu Bestand Abbruch P = Bauphysik T = Tragwerk V = Vermessung G = Geologe F = Freianlagen M = Medientechnik K = Küchenplanung B = Brandschutz Stadt Münster - vertreten durch den Oberbürgermeister - Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48127 Münster Kirmstraße 1 481 61 Münster Nienberge BUERO BB Rotebühlstraße 59A 701 78 Stuttgart +49 177 299 25 74 ADRESSE BAUHERR ARCHITEKT 11992_MÜN _231004 _LP3 - A_ Ersteller Nr Beschreibung 12020 Grundriss Neubau DA 1-100 Phase Datum Projekt 12020 BBB Plancode ± 0,00 = +80,82 m ü.NHN = EFH OK FFB EG BUERO BB ROTEBÜHLSTRASSE 59A 701 78 STUTTGART Status: ABGABE LPH 3 9,70 m2 A A B B C C D D E E F F 3,00 6,00 8,00 8,00 4,00 8,00 8,00 36,00 36,97 18,00 m2 26,51 m2 648,65 m2 1,87 m2 69,27 m2 8,74 m2 Norden PV nach Angabe itb Mindestbelegung Dachfläche begrünt circa Kältetechnik Küche Kiesstreifen umlaufend Absturzsicherung durch Geländer Absturzsicherung durch Geländer Lichthof Hauptentwässerung + Notentwässerung jeweils DN 100 Hauptentwässerung DN 100 Hauptentwässerung + Notentwässerung jeweils DN 100 Hauptentwässerung + Notentwässerung jeweils DN 100 Notentwässerung DN 100 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Zu entwässernde Fläche circa 800 m2 Gefälle < 5° Extensivbegrünung (Beiwert 0,4) Hauptentwässerung 9,38l/s Notentwässerung 32,94 l/s 2x Hauptentwässerung DN 100 4x Notentwässerung DN 100 Anstauhöhe > 7cm Frischluftansaugung und Fortluft von Lüftungsgerät Küche Dachausstieg Kleindachfläche mit Hauptentwässerung + Notentwässerung Plattenbelag Plattenbelag Kiesstreifen Verglasung über TRH Oberlicht mit Rauchableitung INDEX DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. GEPR. N Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen. Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der Tragwerksplanung, sowie den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden Angaben. Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen. Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3). Grundriss Neubau UG 1-100 DIN A2 Blattgröße Maßstab Datum 1:100 231004 = OKF Fertigbau = OKRB Rohboden = UKRD Rohdecke = UKF Fertigbau H = Heizung S = Sanitär L = Lüftung E = Elektro WD = Wanddurchbruch DD = Deckendurchbruch BS = Bodenschlitz BD = Bodendurchbruch ANNETTE-VON-DROSTE- HÜLSHOFF SCHULE NIENBERGE Planung Neu Bestand Abbruch P = Bauphysik T = Tragwerk V = Vermessung G = Geologe F = Freianlagen M = Medientechnik K = Küchenplanung B = Brandschutz Stadt Münster - vertreten durch den Oberbürgermeister - Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48127 Münster Kirmstraße 1 481 61 Münster Nienberge BUERO BB Rotebühlstraße 59A 701 78 Stuttgart +49 177 299 25 74 ADRESSE BAUHERR ARCHITEKT 11992_MÜN _231004 _LP3 - A_ Ersteller Nr Beschreibung 19020 Grundriss Neubau UG 1-100 Phase Datum Projekt 19020 BBB Plancode ± 0,00 = +80,82 m ü.NHN = EFH OK FFB EG BUERO BB ROTEBÜHLSTRASSE 59A 701 78 STUTTGART Status: ABGABE LPH 3 20 STG x 15 cm x 29,2 cm A A B B C C D D E E F F 50 30 5,31 24 1,50 30 1,95 30 1,665 30 50 30 1,65 50 50 30 13,47 30 1,70 20 30 2,325 15 1,255 24 3,76 24 1,75 30 1,65 30 20 50 30 5,275 30 1,565 50 3,625 50 30 2,15 20 4 2,76 20 20 2,18 24 5,41 24 3,55 24 2,26 905 40 1,355 60 50 89 70 2,425 30 1,565 60 30 5,17 30 50 27,94 30 20 30 1,00 1,00 9,00 9,00 1,755 -3,00 RLT Gerät Küche Puffer- speicher ELT Steigepunkt AUL Küche FOL Küche ZUL Küche ABL Küche Wärme- pumpe 1 Wärme- pumpe 2 Heizungs- Verteiler 1,50 x 1,50 1,50 x 1,50 Hebeanlage min. 1,5m x 1,5m BE DÄ DE ELT Steigepunkt DÄ DE Lichtschacht zur Entrauchung UG ≥ 1m2 Einzelfundamente 2,0 x 2,0m Sohlüberstand 50cm Streifenfundament Einzelfundament mit 4 Stahlrohr- Rammpfählen umlaufender Balken mit Magerbetontieferführung umlaufender Balken mit Magerbetontieferführung 1 Stufe 16cm 1 Stufe 16cm 7.1 RLT Heizung 108,93 m2 9.1 PUMI 8,81 m2 9.4.2 EDV 12,00 m2 9.4.4 SiBel 4,84 m2 9.4.3 ELA 7,63 m2 UG Aufzug 3,21 m2 8.3 WC B 11,64 m2 8.1.2 WC L D 3,13 m2 8.1.3 WC L D 3,09 m2 9.4.1 HA + PV 11,63 m2 TRH 21,59 m2 V UG 28,90 m2 INDEX DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. GEPR. N Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen. Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der Tragwerksplanung, sowie den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden Angaben. Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen. Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3). Schnitte Neubau 1-100 DIN A2 Blattgröße Maßstab Datum 1:100 231004 = OKF Fertigbau = OKRB Rohboden = UKRD Rohdecke = UKF Fertigbau H = Heizung S = Sanitär L = Lüftung E = Elektro WD = Wanddurchbruch DD = Deckendurchbruch BS = Bodenschlitz BD = Bodendurchbruch ANNETTE-VON-DROSTE- HÜLSHOFF SCHULE NIENBERGE Planung Neu Bestand Abbruch P = Bauphysik T = Tragwerk V = Vermessung G = Geologe F = Freianlagen M = Medientechnik K = Küchenplanung B = Brandschutz Stadt Münster - vertreten durch den Oberbürgermeister - Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48127 Münster Kirmstraße 1 481 61 Münster Nienberge BUERO BB Rotebühlstraße 59A 701 78 Stuttgart +49 177 299 25 74 ADRESSE BAUHERR ARCHITEKT 11992_MÜN _231004 _LP3 - A_ Ersteller Nr Beschreibung 20010 Schnitte Neubau 1-100 Phase Datum Projekt 20010 BBB Plancode ± 0,00 = +80,82 m ü.NHN = EFH OK FFB EG BUERO BB ROTEBÜHLSTRASSE 59A 701 78 STUTTGART Status: ABGABE LPH 3 4 4 3 3 2 2 1 1 -0,165 +3,95 +7,85 ±0,00 = +80,82 ü.NHN +0,68 = +81,50 ü.NHN 35 16 2,535 30 3,835 28 3,62 28 30 165 3,67 28 15 3,47 28 35 15 25 75 1,10 ca. +80,7803 ca. +80,6637 +80,0249 +80,82 +8,48 75 2,25 67 75 2,25 47 29 2,61 29 2,61 57 28 25 5 7 35 16 2,365 5 12 30 165 3,67 28 15 3,47 1,03 +4,10 = +84,92 ü.NHN 5,49 ±0,00 +4,10 = +84,92 ü.NHN +8,20 +8,28 = +89,10 +4,10 = +84,92 +4,30 = +85,12 -3,00 = +77,82 ü.NHN 12 28 3,05 25 1,58 47 2,215 Klassenraum 1.1c Klassenraum 1.1l Lernhaus 1 L1 ELA 9.4.3 PUMI 9.1 TRH V3 Flur V Übergang V Windfang V1 TRH V Lernhaus 4 L4 TRH UG V Ausbildung Stütze in Klärung A A B B C C D D E E F F 8,00 8,00 4,00 8,00 8,00 ±0,00 = +80,82 ü.NHN +4,10 = +84,92 ü.NHN ±0,00 = +80,82 ü.NHN +3,95 -0,165 35 16 2,535 4,135 28 3,62 28 3,67 43 42 2,695 30 165 3,52 28 15 15 3,75 75 +80,547 +80,3436 455 165 3,67 43 3,75 75 75 2,25 3,00 67 75 2,25 67 43 75 2,25 47 -0,165 +3,80+3,95 +3,67 -3,16 -3,00 +4,10 ±0,00 7 35 16 2,535 Differenzierungsraum 1.3d Lernhaus 3 L3 Lichthof TRH V Lernhaus 4 L4 Differenzierungsraum 1.3c TRH V3 TRH EDV 9.4.2 Lernhaus 1 L1 Differenzierungsraum 1.3a Umkleide 2.3.1 Lager 2.6.3 Flur 2.7 Anlieferung 2.0 RLT Heizung 7.1 SiBel 9.4.4 S-01 | Schnitt A-A M 1:100 S-02 | Schnitt B-B M 1:100 INDEX DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. GEPR. N Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen. Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der Tragwerksplanung, sowie den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden Angaben. Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen. Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3). Schnitte G H Neubau 1-100 DIN A2 Blattgröße Maßstab Datum 1:100 231004 = OKF Fertigbau = OKRB Rohboden = UKRD Rohdecke = UKF Fertigbau H = Heizung S = Sanitär L = Lüftung E = Elektro WD = Wanddurchbruch DD = Deckendurchbruch BS = Bodenschlitz BD = Bodendurchbruch ANNETTE-VON-DROSTE- HÜLSHOFF SCHULE NIENBERGE Planung Neu Bestand Abbruch P = Bauphysik T = Tragwerk V = Vermessung G = Geologe F = Freianlagen M = Medientechnik K = Küchenplanung B = Brandschutz Stadt Münster - vertreten durch den Oberbürgermeister - Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48127 Münster Kirmstraße 1 481 61 Münster Nienberge BUERO BB Rotebühlstraße 59A 701 78 Stuttgart +49 177 299 25 74 ADRESSE BAUHERR ARCHITEKT 11992_MÜN _231004 _LP3 - A_ Ersteller Nr Beschreibung 20020 Schnitte G H Neubau 1-100 Phase Datum Projekt 20020 BBB Plancode ± 0,00 = +80,82 m ü.NHN = EFH OK FFB EG BUERO BB ROTEBÜHLSTRASSE 59A 701 78 STUTTGART Status: ABGABE LPH 3 1 1 2 2 3 3 4 4 +80,687 ±0,00 = +80,82 +80,65 +80,2856 +80,82 30 15 3,17 67 28 15 3,47 28 35 30 165 3,67 28 15 3,47 28 35 40 70 +4,10 +3,95 -0,32 +7,85 +3,67 +7,57 +3,00 +7,35 +2,50 -0,625 -3,15 -3,46 2,50 1,17 16 30+80,687 Betreuungsraum 6 3.1f Speiseraum 2.2 Verteilerküche 2.1.1 Flur 2.7 Differenzierungsraum 1.3d Klassenraum 1.1j Zimmer HM Diele HM Zimmer HM Anlieferung 2.0 RLT Heizung 7.1 RLT Heizung 7.1 4 4 3 3 2 2 1 1 35 2,445 55 3,835 28 3,62 28 75 1,50 2,375 46 165 3,52 28 30 3,47 28 12 30 3,99 28 3,62 28 3,17 67 +3,52 +3,80 +3,67 +3,95 +7,57 +7,85 -0,465 -0,165 -0,465 -0,165 -3,16-3,16 ±0,00 +4,10 Klassenraum 1.1i Speiseraum 2.2 Lager 2.6.3 WC 2.3.3 Bad HM Essen Kochen HM Wohnen HM PuMi 9.1 Flur V Lichthof Flur V Lernhaus 3 L3 S-07 | Schnitt G-G M 1:100 S-10 | Schnitt H-H M 1:100 INDEX DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. GEPR. N Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen. Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der Tragwerksplanung, sowie den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden Angaben. Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen. Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3). Schnitte A-B lang DIN A2 lang Blattgröße Maßstab Datum 1:100 231004 = OKF Fertigbau = OKRB Rohboden = UKRD Rohdecke = UKF Fertigbau H = Heizung S = Sanitär L = Lüftung E = Elektro WD = Wanddurchbruch DD = Deckendurchbruch BS = Bodenschlitz BD = Bodendurchbruch ANNETTE-VON-DROSTE- HÜLSHOFF SCHULE NIENBERGE Planung Neu Bestand Abbruch P = Bauphysik T = Tragwerk V = Vermessung G = Geologe F = Freianlagen M = Medientechnik K = Küchenplanung B = Brandschutz Stadt Münster - vertreten durch den Oberbürgermeister - Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48127 Münster Kirmstraße 1 481 61 Münster Nienberge BUERO BB Rotebühlstraße 59A 701 78 Stuttgart +49 177 299 25 74 ADRESSE BAUHERR ARCHITEKT 11992_MÜN _231004 _LP3 - A_ Ersteller Nr Beschreibung 20030 Schnitte A-B lang Phase Datum Projekt 20030 BBB Plancode ± 0,00 = +80,82 m ü.NHN = EFH OK FFB EG BUERO BB ROTEBÜHLSTRASSE 59A 701 78 STUTTGART Status: ABGABE LPH 3 4 4 3 3 2 2 1 1 -0,165 +3,95 +7,85 ±0,00 = +80,82 ü.NHN +0,68 = +81,50 ü.NHN 35 16 2,535 30 3,835 28 3,62 28 30 165 3,67 28 15 3,47 28 35 15 25 75 1,10 +3,97 = +84,79 ü.NHN+84,83 +80,9395 ca. +80,7803 ca. +80,6637 +80,0249 +80,82 +8,48 75 2,25 67 75 2,25 47 29 2,61 29 2,61 57 28 25 5 7 35 16 2,365 5 12 30 165 3,67 28 15 3,47 1,03 +4,10 = +84,92 ü.NHN 5,49 ±0,00 +4,10 = +84,92 ü.NHN +8,20 +8,28 = +89,10 +4,10 = +84,92 +4,30 = +85,12 -3,00 = +77,82 ü.NHN 12 28 3,05 25 1,58 47 2,215 Klassenraum 1.1c Klassenraum 1.1l Lernhaus 1 L1 ELA 9.4.3 PUMI 9.1 TRH V3 Flur V Übergang V Windfang V1 TRH V Lernhaus 4 L4 TRH UG V Ausbildung Stütze in Klärung A A B B C C D D E E F F 8,00 8,00 4,00 8,00 8,00 ±0,00 = +80,82 ü.NHN +4,10 = +84,92 ü.NHN ±0,00 = +80,82 ü.NHN +3,95 -0,165 35 16 2,535 4,135 28 3,62 28 3,67 43 42 2,695 30 165 3,52 28 15 15 3,75 75 -0,14 = +80,68 ü.NHN +80,547 +80,3436 455 165 3,67 43 3,75 75 75 2,25 3,00 67 75 2,25 67 43 75 2,25 47 -0,165 +3,80+3,95 +3,67 -3,16 -3,00 +4,10 ±0,00 7 35 16 2,535 Differenzierungsraum 1.3d Lernhaus 3 L3 Lichthof TRH V Lernhaus 4 L4 Differenzierungsraum 1.3c TRH V3 TRH EDV 9.4.2 Lernhaus 1 L1 Differenzierungsraum 1.3a Umkleide 2.3.1 Lager 2.6.3 Flur 2.7 Anlieferung 2.0 RLT Heizung 7.1 SiBel 9.4.4 S-01 | Schnitt A-A M 1:100 S-02 | Schnitt B-B M 1:100 INDEX DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. GEPR. N Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen. Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der Tragwerksplanung, sowie den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden Angaben. Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen. Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3). Ansichten Ost Süd Neubau 1-100 DIN A2 Blattgröße Maßstab Datum 1:100 231004 = OKF Fertigbau = OKRB Rohboden = UKRD Rohdecke = UKF Fertigbau H = Heizung S = Sanitär L = Lüftung E = Elektro WD = Wanddurchbruch DD = Deckendurchbruch BS = Bodenschlitz BD = Bodendurchbruch ANNETTE-VON-DROSTE- HÜLSHOFF SCHULE NIENBERGE Planung Neu Bestand Abbruch P = Bauphysik T = Tragwerk V = Vermessung G = Geologe F = Freianlagen M = Medientechnik K = Küchenplanung B = Brandschutz Stadt Münster - vertreten durch den Oberbürgermeister - Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48127 Münster Kirmstraße 1 481 61 Münster Nienberge BUERO BB Rotebühlstraße 59A 701 78 Stuttgart +49 177 299 25 74 ADRESSE BAUHERR ARCHITEKT 11992_MÜN _231004 _LP3 - A_ Ersteller Nr Beschreibung 30010 Ansichten Ost Süd Neubau 1-100 Phase Datum Projekt 30010 BBB Plancode ± 0,00 = +80,82 m ü.NHN = EFH OK FFB EG BUERO BB ROTEBÜHLSTRASSE 59A 701 78 STUTTGART Status: ABGABE LPH 3 2,22 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,22 2,22 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,22 2,17 202,17 20 2,17 202,92 20 2,17 20 14,22 14,22 2,20 2,20 +80,8247 8,00 8,00 4,00 8,00 8,00 2,84 2,17 20 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,22 2,17 20 2,00 2,00 2,00 1,80 2,17 20 3,09 20 2,92 20 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,22 2,17 20 22,22 22,22 7,80 2,22 2,22 +0,025 = +80,845 ü.NHN ±0,00 = +80,82 ü.NHN +3,20 +7,30 +8,65 75 2,25 1,10 76 2,24 90 65 A-02 | Ansicht Ost M 1:100 A-01 | Ansicht Süd M 1:100 INDEX DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. GEPR. N Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen. Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der Tragwerksplanung, sowie den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden Angaben. Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen. Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3). Ansichten West Nord Neubau 1-100 DIN A2 Blattgröße Maßstab Datum 1:100 231004 = OKF Fertigbau = OKRB Rohboden = UKRD Rohdecke = UKF Fertigbau H = Heizung S = Sanitär L = Lüftung E = Elektro WD = Wanddurchbruch DD = Deckendurchbruch BS = Bodenschlitz BD = Bodendurchbruch ANNETTE-VON-DROSTE- HÜLSHOFF SCHULE NIENBERGE Planung Neu Bestand Abbruch P = Bauphysik T = Tragwerk V = Vermessung G = Geologe F = Freianlagen M = Medientechnik K = Küchenplanung B = Brandschutz Stadt Münster - vertreten durch den Oberbürgermeister - Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48127 Münster Kirmstraße 1 481 61 Münster Nienberge BUERO BB Rotebühlstraße 59A 701 78 Stuttgart +49 177 299 25 74 ADRESSE BAUHERR ARCHITEKT 11992_MÜN _231004 _LP3 - A_ Ersteller Nr Beschreibung 30020 Ansichten West Nord Neubau 1-100 Phase Datum Projekt 30020 BBB Plancode ± 0,00 = +80,82 m ü.NHN = EFH OK FFB EG BUERO BB ROTEBÜHLSTRASSE 59A 701 78 STUTTGART Status: ABGABE LPH 3 2,22 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,22 2,00 2,00 1,70 2,22 2,17 20 2,17 20 14,22 4,00 2,17 20 2,17 20 2,17 20 2,20 2,20 3,09 2,00 2,92 2,00 +80,6858+80,8579 2,17 202,17 20 2,22 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,22 2,22 22,22 2,17 20 +80,8164 A-04 | Ansicht West M 1:100 A-03 | Ansicht Nord M 1:100 N INDEX DATUM ÄNDERUNGEN BEARB. GEPR. Sämtliche Maße sind vom Unternehmenden eigenverantwortlich am Bau zu prüfen. Alle Werkpläne sind nur in Verbindung mit den gültigen Schal- und Bewehrungsplänen der Tragwerksplanung, sowie den Durchbruchsplänen der Fachplanung gültig und/oder den ergänzenden Angaben. Dehnungsfugen sind nach Angabe Tragwerksplanung auszuführen. Das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, den:die Auftraggeber:in auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen (VOB, § 3.3). Fassdenschnitt Übergang Bestand DIN A0 Blattgröße Maßstab Datum 1:20 ± 0,00 = +80,82 m ü.NHN = EFH OK FFB EG 231004 = OKF Fertigbau = OKRB Rohboden = UKRD Rohdecke = UKF Fertigbau H = Heizung S = Sanitär L = Lüftung E = Elektro WD = Wanddurchbruch DD = Deckendurchbruch BS = Bodenschlitz BD = Bodendurchbruch ANNETTE-VON-DROSTE- HÜLSHOFF SCHULE NIENBERGE Planung Neu Bestand Abbruch P = Bauphysik T = Tragwerk V = Vermessung G = Geologe Stadt Münster - vertreten durch den Oberbürgermeister - Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48127 Münster Kirmstraße 1 481 61 Münster Nienberge BUERO BB Rotebühlstraße 59A 701 78 Stuttgart +49 177 299 25 74 ADRESSE BAUHERR ARCHITEKT 11992 _MÜN _231004 _LP3 - A_ Ersteller Nummer Beschreibung 60104 Fassdenschnitt Übergang Bestand Phase Datum Projekt BUERO BB ROTEBÜHLSTRASSE 59A 701 78 STUTTGART 60104 BBB Plancode F = Freianlagen M = Medientechnik K = Küchenplanung B = Brandschutz Status: ABGABE LPH 3 5,27 % 3786 3,76 2,01 1,75 60 3,3162 12 25 28 15 2,90 60 28 15 2,90 28 44 2,61 30 165 3,67 28 15 3,47 5,8586 3,0266 30 12 25 3,3266 15 2,90 57 5,5116 4,1993 40 80 5,2028 165 3,05 62 3,0162 30 2,0018 2,20 1,6568 +80,81 Wandaufbau (mm) Klinker Dünnformat 115 Luftspalt 10 Dämmung Mineralwolle 240 Stahlbeton Tragkonstruktion 240 Gesamt 605 Bodenaufbau (mm) Linoleum 10 Estrich 65 Trittschalldämmung 30 Ausgleichsschüttung 45 Gesamt 150 Attikablech Stahlblech verzinkt Brüstung Flachdach feststehend Verblendmauerwerk Klinkersteine in gestalterischer Anlehnung an Bestand, Typ nach Bemusterung, Dünnformat Mauerwerksanker nach statischer Anforderung Fassadenrinne auf Fundament Leistung LA ELT im Oberschrank 8.1 WC L M 2,26 m 2 ELT im Oberschrank Thermische Trennung - Statische Fuge E 1 1 E Ausbildung Stütze in Klärung 1 1 barrierefreier Ausgang mit Magnetschwelle Klären mit Bauphysik in LP5 605 11 1 24 24 Winkelprofil aus Edelstahl Mauerwerksanker nach statischer Anforderung Attikablech Stahlblech verzinkt Dachaufbau (mm) Gründachsubstrat für Extensivbegrünung 140 zweilagige Abdichtungbahn Dämmung Mineralwolle 140 Polymerbitumen-Dampfsperre Bitumenvoranstrich Stahlbetondecke gemäß Rohbauplanung 250 Gesamt 560 Kiesrandstreifen Dachaufbau (mm) Gründachsubstrat für Extensivbegrünung 140 zweilagige Abdichtungbahn Dämmung Mineralwolle 140 Polymerbitumen-Dampfsperre Bitumenvoranstrich Stahlbetondecke gemäß Rohbauplanung 250 Gesamt 560 AHD (mm) Stahlbetondecke gemäß Rohbauplanung 280 Lattung 40 Konterlattung 40 GK-PLatte doppelt beplankt 40 Gesamt 560
Anlage5.1_Mehrkosten
5571 Zeichen
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge Zusatzkosten Ein- sparungen Hausanschluss versetzen 11.900 € Der Anschlussraum wird zur besseren Revisionierung in den Neubau verlegt. Ein Betreiben von zwei Anschlussräumen ist durch den Lieferanten nicht möglich. a Hausmeisterhaus 18.600 € Mehrmengen Abbruch und Material Hausmeister- da keine vertiefte Bestandsaufnahme zum Errichtungsbeschluss vorlag. b sonstige 4.000 € Baupreissteigerung für die KG 200 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss c Bodengrundgutachten- Mehrmengen + Maßnahmen 149.115 € Ein differenziertes Bodengrundgutachten liegt zur LP3 vor. Durch einen stark belasteten Boden Z1.2 sind Mengenmehrung des Aushubes und Entsorgung, sowie konkrete Anforderungen zur Bodenverbesserung, wie verdichtetere Schottertragschicht unter der Bodenplatte, zu beachten. d WU-Bodenplatte EG + WU Wände UG 208.315 € Aufgrund der Angaben im Bodengrundgutachten mussten zusätzliche Maßnahmen zur Gründung geschaffen werden. Mit den Fachplanern wurde daraufhin die Ausführung in WU- Beton als die sinnvollste Variante ausgearbeitet. Die Dicke der Bodenplatte muss von 20 auf 30cm angepasst. Die Wände im Kellergeschoss werden analog auch aus WU Beton erstellt. e Dränage entfällt -20.000 € Durch die Entscheidung zur WU-Bodenplatte entfällt die Dränage. f Gründung für die Verbindungsbrücke 161.328 € Aufgrund der Angaben im Bodengrundgutachten mussten zusätzliche Maßnahmen zur Gründung der Verbindungsbrücke geschaffen werden. Nach Variantenuntersuchungen kommt eine kostengünstigere Stahlrohr-Rammphälung (4Profile) zum tragen. g Akustische Maßnahmen nach Bauphysik 153.000 € Bauphysik liegt erst zur LP3 vor. Oberflächen in den Einbauschränken werden mit zusätzlichen, akustischen Maßnahmen integriert, um die Anforderungen zu erreichen. h Baustelleneinrichtung 114.000 € Detailierte Baustelleneinrichtung: Durch die beengten Außenflächen ist ein striktes Trennen von Schüler und Baustelle kaum möglich, daher wird mit einer erhöhten Sicherungsmaßnahme zum weiteren Betreiben des Schulhofes und Sporthallennutzung geplant. i sonstige 65.242 € Baupreissteigerung für die KG 300 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss j Gebäude Anlagenautomation 123.760 € Es ist eine automatische Regelung der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Beleuchtung, Verschattung) zur Energieeinsparung und Optimierung des Gebäudeklimas geplant. k Wärmeversorgungsanlage 116.290 € Es wird eine Wärmepumpe als Wärmeerzeugungsanlage bereitgestellt. Diese war im Errichtungsbeschluß nicht in den Kosten berücksichtigt, weil ein Thermokonzept mit den Stadtwerken Münster zum damaligen Zeitpunkt bestand. Eine Verlängerung oder Erneuerung eines neuen Wärmelieferungsvertrages steht noch aus, daher sollen in allen zukünftigen Bauprojekten die Kosten der Wärmeerzeugung entsprechend berücksichtigt werden. l Audiovisuelle Medienanlage + Lichtrufanlage in WC 33.500 € Der Speisesaal erhält eine induktive Hörakustikschleife, gekoppelt mit der geplanten Beschallungsanlage und Medienpräsentation. Dies dient jedem Hörgeschädigten, Audiosignale wie Musik oder Redebeiträge zugänglich gemacht werden zu können. Zudem erhält das barrierefreie WC eine Lichtrufanlage zur Zwei-Sinnes-Alamierung m Mehrmengen Lüftung 140.000 € Durch Berechnungen der Raumluft/ Raumklima mussten Mehrmengen an dezentralen Lüftungsgeräten generiert werden. n PV-Anlage -42.741 € In der Kostenschätzung zum Errichtungsbeschluss wurde eine große PV-Anlage eingeplant.Gemäß dem Null-Emissionshaus und der Gebäudeleitlinien 2020 wird nun eine PV- Anlage mit 50 kWp (Mindestgröße) und mit der Möglichkeit zum Eigenverbrauch errichtet. o sonstige 50.191 € Baupreissteigerung für die KG 400 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss p Erdsonden 260.850 € Erdsondenbohrungen auf dem Gelände, inklusive Erprobungsbohrungen und Analytik. Diese war im Errichtungsbeschluß nicht in den Kosten berücksichtigt, weil ein Thermokonzept mit den Stadtwerken Münster zum damaligen Zeitpunkt bestand. Eine Verlängerung oder Erneuerung eines neuen Wärmelieferungsvertrages steht noch aus, daher sollen in allen zukünftigen Bauprojekten die Kosten der Wärmeerzeugung entsprechend berücksichtigt werden. q Bodengrundgutachten- Mehrmengen + Maßnahmen 106.576 € Mehraufwand belasteter Boden und Asphalt durch das Bodengrundgutachten; Zwischenlager und Deponie von Z2 Boden und PAK belasterter Asphalt r Gehweg und Fassadenrinne Mehrmengen 86.632 € Zusätzliche Gehwegfläche neu, Anpassung der detailierten Entwurfsplanung Hochbau; Mehrmengen Fassadenrinne s Mehrkosten+ Brandschutz Spielgeräte und Einhausungen 81.259 € Brandschutz von Ausseneinhausungen; Mehrkosten/Erhöhung Spielwert der Spielgeräte Aussenanlagen t Entwicklungspflege Aussenanlagen 29.631 € zusätzliche Leistungen von Entwicklungspflege der Aussenanlage u sonstige 20.052 € Preissteigerung für die KG 500 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss und nach Planungsanpassungen v KG 600 sonstige KG 200-600 Summen* 1.934.241 € -62.741 € KG 700 Baunebenkosten / Honorare -24.890 € Minderung der Nebenkosten auf Basis der Baukosten KG 300+400 und Reduzierung des Prozentsatzes w KG 200-700 Gesamtsummen* 1.934.241 € -87.631 € * gerundet, Bruttowerte Anlage 5 - Seite 2/2 Zusatzkosten / Einsparungen KG 200 KG 300 KG 400 KG 500 Zusatzmaßnahmen und Einsparungen Kosten- gruppe brutto 1.846.610 € Entspricht Differenz Errichtungsbeschluss zu Baubeschlusss KG 100-700 (s. Seite 1) Zusatzkosten abzüglich Einsparungen bis Q2/2026 Maßnahmen Erläuterungen
Anlage3_ChecklistenachhaltigesBauen
3370 Zeichen
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2 //23.03.21//Änd.01
Stand: März 2021
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020
Checkliste nachhaltiges Bauen
Standort: 469 AvDH Nienberge
Vorlagen-Nr.: V/0725/2023 Anlage: 3
Energetische Standards
1. Art des Bauvorhabens
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre
Grundlegende Gebäudesanierung
Sanierung Einzelbauteil/e
Aufstellung von Containern
Sonstiges
Erläuterung:
2. Wärmeschutz
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des Passivhaus-
instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: kWh /(m2) Berechnet: kWh /(m2)
Erläuterung:
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh ca. CO2-Einsparung: t/a
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der Gebäude-
leitlinien werden eingehalten:
Ja: Nein:
Erläuterung:
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7)
n50 =< 1,0 –n n50 =< 0,6 –n
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e
Beschreibung der Maßnahme:
Bauteilzustand:
Originalzustand Erstellung Bereits Saniert
Erläuterung:
Einhaltung der Gebäudeleitlinien: Ja Nein
Erläuterung:
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh ca. CO2-Einsparung: t/a
2.3 Aufstellung von Containern
gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2 //23.03.21//Änd.01
3. Neubau / Anmietung
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten:
Vorhandene Emissionen: 21.364 kg CO2
Vermiedene Emissionen: 21.654 kg CO2
Erläuterung:
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des
Passivhaus- instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: 20 kWh /(m2) Berechnet:17 kWh /(m2)
Erläuterung:
4. Wärmeerzeugung
GUD-Fernwärme KWK-Nahwärme Gas Öl Geothermie
alternative Verfahren Anschluss an bestehende Anlage
5. Aktive Solarenergienutzung
Warmwassererzeugung Beheizung
Stromerzeugung, PV-Anlage mit 50,22 kWp;
Batteriespeicher mit kWh
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh 45.000 ca. CO2-Einsparung: 21,3 t/a
6. Sommerlicher Wärmeschutz
Feststehender Sonnenschutz
Lamellen oder Rollläden
Erläuterung: senkrecht Markise+ erhöhte Nachtlüftung
Übertemperaturgradstunden: Anforderung: 450 Berechnet: 333
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Baustoffen
PVC Nein Ja
Tropenholz Nein Ja
Begründung für Einsatz:
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen
Zielwert TVOC < 1000 μg/m³ (Standard)
Zielwert TVOC < 500 μg/m³ (Kindergärten und Schulen)
Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch
Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel)
Verwendung von Naturbaustoffen
Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen.
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung)
4. Gründach
Ja ca. 645 m2
Nein Begründung
aufgestellt: S. Kattert 08.12.23
Energiemanagement
Amt für Immobilienmanagement
Anlage6_Folgelastenberechnung
2769 Zeichen
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 07.12.23 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen - 1601Allg. Finanzwirtschaft Investitionsmaßnahme: A.v.D.H. Nienberge Jahr der Fertigstellung: 2026 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 16.945.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 16.945.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 16.591.000,00 97,91 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 354.000,00 2,09 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 16.945.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan - € 41.390,00 € 41.390,00 € 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 175.510,00 21,47 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 96.740,00 11,83 Zwischensumme 2026 272.250,00 33,30 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2026 249.650,00 30,54 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2026 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2026 254.180,00 31,09 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 254.180 € p.a. + Tilgung (3 %) 508.350 € p.a. = Schuldendienst 762.530 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 817.470,00 94,94 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2026 0,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 0,00 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 817.470,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 4,82 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Anlage2-Freianlagen
18272 Zeichen
............ 1:200 24.10.2023Objekt-Nr.:Plan Nr.:Datum: Maßstab: Projektleitung: IndexGeändert:DatumInhaltBearbeiter Projekt-Nr.: Amstleitung: Abteilungsleitung: Fachstellenleitung: Driesch Schumann Hoffmann DIPL.ING.(FH) KLAUS SAURFREIER LANDSCHAFTSARCHITEKT BDLABERGSTR. 6 , 88512 MENGEN , TEL.: 07572 / 711155 , FAX.: 07572 / 711157 Planung: Freianlagen Entwurf Lageplan 65801S 63/6 Freye Annette-von-Droste-HülshoffSchulein Nienberge GEBÄUDE GRUNDRISSBETONPFLASTER SCHULHOFPLATTENBELAG SCHULHOFBETONPFLASTER PARKPLÄTZEBETONPFLASTER ZUFAHRTPLATTENBELAG TERRASSEGEHWEGPLATTENASPHALTPFLANZFLÄCHENRASENFLÄCHENSANDFLÄCHEKUNSTSTOFFBELAGWASSERGEBUNDENE DECKETISCHTENNISPLATTENÜBERDACHUNGENSTELLPL. LASTENFAHRRÄDERBÄNKE UND TISCHEBAUMBANKHÖHE PLANUNGHÖHE BESTANDBÄUME / STRÄUCHER PLANUNGBÄUME / STRÄUCHER BESTANDBÄUME FÄLLEN LFR 80.0180.62X ZEICHENERKLÄRUNG11 PKW PARKPLÄTZE12 FAHRRADSTELLPLÄTZE, ÜBERDACHT40 SCOOTER-STELLPLÄTZE32 FAHRRADSTELLPLÄTZEBEHINDERTENPARKPLATZFEUERWEHRZUFAHRT, POLLERAUSSENBESTUHLUNG MENSATISCHTENNISBALLFANGZAUNKLEINSPIELFELD, EPDM-BELAGBALLTRICHTERGEMÜSEGARTEN (BESTAND)SEILPYRAMIDENIEDRIGSEILGARTENSPIELCONTAINER (VERSETZT)BOULDERWAND (BESTAND)HAUSMEISTERGERÄTEMÜLLSTANDORT, KONFISKAT, ÜBERDACHTPARKPLATZ HAUSMEISTERRETTUNGSWEG24 FAHRRADSTELLPLÄTZE48 SCOOTER-STELLPLÄTZE38 FAHRRADSTELLPLÄTZE,ÜBERDACHT (BESTAND)25-M-LAUFBAHNANLIEFERUNG MENSAEINGANGSTOR WESTSTUFENPODEST ANLIEFERUNGTERRASSE HAUSMEISTERWOHNUNG 4 LASTENFAHRRADSTELLPLÄTZE SCHULHOF TORPFLASTER LEITSYSTEM 1234567891011121314151617181920212223242526272829E-LADESÄULE PROJ.STANDORT30 17 STG x 18,24 cm x 28,53 cm 12 STG x 18,33 cm x 28,33 cm 2 STG x 13,5 cm x 32,6 cm 22 STG x 16,36 cm x 26,64 cm 22 STG x 16,91 cm x 30,1 cm 2 STG x 13,5 cm x 32,6 cm 0,00 %6,00 % 6,00 % 6,00 % +0,68 =+81,50 ü.NHN +0,67 =+81,49 ü.NHN +0,95 =+81,77 ü.NHN +0,96 =+81,78 ü.NHN +0,93+0,93 =+81,75 ü.NHN +0,93 =+81,75 ü.NHN 16,25 m2 4 STG x 16,2cm x 33cm 2 STG 4.1aUnterricht Musikschule 4.1bUnterricht Musikschule 4.2Büro Musikschule 1.2cMehrzweckraum 1.2bMehrzweckraum 1.2aMehrzweckraum 6.8Büro HM VTRH 6.4Sekretariat 6.2Büro Schulleitung 6.10Kopierer 6.3stellv. Schulleitung6.5Sanitätsraum 6.6Besprecher VFlur VHalle VFlur 3.2Büro OGT 6.1Lehrerzimmer 6.9Büro Inklusion6.7aBüro Pädagogik6.7bBüro Pädagogik8.4Beh. WC 8.1Vorraum 8.1WC L 9.3Lager Möbel 5Forum VFoyer 2 VFoyer 1VTRH 3.1bBetreuungsraum 2 VFlur VFlur T3Abstell / Server VFlur 8.2WC M 8.2WC J 8.2Vorraum 9.1Abstell 8.2Vorraum 9.8Batterie9.1PuMi I11 (1) (3) II (1)(1) Turnhalle II (2) (1)I 5 (1) II5 a (2) II 18S (1) 4I I6 I 10 S (1) (3) I2 (2) I 8 S SI(2)(1)I F I 12 II 20 S II 3 FI 4I I2 Flamenstraße Kirmstraße Berner 25 STG x 16,4 cm x 29,2 cm ±0,00 =+80,82 ü.NHN ±0,00 =+80,82 -0,17 =+80,65 ü.NHN -0,165 -0,32 -0,165 1,50 x 1,501,10 x 1,40 24 Schränke 32 Schränke ELT imOberschrank ELT imOberschrank ELT imOberschrank ELT imOberschrank Dezentrale Lüftung Dezentrale Lüftung Dezentrale Lüftung Dezentrale Lüftung Dezentrale Lüftung 2.1.1Verteilerküche 2.5Büro 2.3.1Umkleide 2.0Anlieferung 2.6.4Lager HWR 2.6.3Lager V3TRH 1.1cKlassenraum 1.3aDifferenzierungsraum 1.1aKlassenraum 1.1bKlassenraum 3.1aBetreuungsraum 1 L1Lernhaus 1 HMZimmer HMZimmer HMZimmer HMHWR HMWCHMBadHMEssen KochenHMWohnen HMDiele 2.2Speiseraum2.3.3WC 2.1.2Spülküche 2.3.2Vorraum 2.6.2TK 2.6.1K 2.7Flur EGAufzug V1Windfang -0,14 =+80,68 12.00 7.00 3 4 10 12 13 15 16 25 24 9 8 6 11 27 7 20 22 21 14 W W W 1 5 171819 23 9 29 2 28 26 Seilpyramide(Bestand) Gemüsegarten(Bestand) Gartenhaus(Bestand) Tor 38 Fahrräder Rutsche 32 Fahrräder 40 Scooter 4 LFR 11 PKW12 Fahrräder Niedrig-Kletterseilgarten 12 Fahrräder 10 Fahrräder48 Scooterplätze Info-Stele Feuerwehrzufahrt Blinden-Leitsystem25-m-Laufbahn Trampolin BaumquartierKlettergerät Mikado Betonplatten 40/60 Tischtennis Bank Bänke und Tische (Schule)60 Sitzplätze Kleinspielfeld 15,5 * 9,5 mWeitsprung Balltrichter Nestschaukel SpielgeräteContainerSitzsteine Reck Sitzkreis(Bestand) Spielgerät integrativBoulderwand (Bestand) Müll HM TerrasseHausmeister Fluchtweg Mauer / Zaun / Hecke Bushaltestelle Lieferzufahrt(neu) Poller AnlieferungMensaVordach Ansaat Schleppkurve Feuerwehr GeothermieAufstellfläche Feuerwehr 30 27 1488 1499 1280 1187 508 588 24 26 23 198 340 353 376 381 894 1488 1172 1218 197 509 586 382 1187 1568 1590 1591 1592 12 FAHRRADSTELLPLÄTZE, ÜBERDACHT32 FAHRRADSTELLPLÄTZE 4 LASTENFAHRRADSTELLPLÄTZE 38 FAHRRADSTELLPLÄTZE (BESTAND)12 FAHRRADSTELLPLÄTZE10 FAHRRADSTELLPLÄTZE104 FAHRRADSTELLPLÄTZE 40 SCOOTERPLÄTZE48 SCOOTERPLÄTZE88 SCOOTERPLÄTZE VORH. KANALLEITUNG ERHALTSCHMUTZWASSER PLANUNGREGENWASSER PLANUNGDRAINLEITUNGENHOFEINLAUFENTWÄSSERUNGSRINNEKONTROLLSCHÄCHTEWASSERANSCHLUSSBOHRPUNKTE GEOTHERMIE W LAGEPLAN FREIANLAGENANNETTE-VON-DROSTE-HÜLSHOFF GRUNDSCHULE IN NIENBERGE NESTSCHAUKEL TRAMPOLINLEGENDE ZEICHENERKLÄRUNG TURM UND RUTSCHE MIKADOBALLTRICHTER RECK NIEDRIGSEILGARTENINTEGRATIVES SPIELGERÄT Anette-von-Droste-Hülshoff-Schule in Nienberge Erläuterungstext zum Entwurf 10/2023 Außenanlagen Die Freiflächen werden auf Grundlage des 1. Preisträgers aus dem Wettbewerbsentwurf nach der Planung des Landschaftsarchitekten Dipl. Ing.(FH) Klaus Saur (siehe Anlage 2) gestaltet. Der geplante Erweiterungsbau zur Dreizügigkeit an der Grundschule in Nienberge, bedingt eine Neustrukturierung des Außenraumes und die Ergänzung des verbleibenden Spielangebotes. Der vorliegende Entwurf beinhaltet die Umplanung und Überplanung der Aussenanlagen bestehend aus Spielbereichen, Sportflächen und funktionalen Flächen auf dem Schulgelände sowie Überplanung des ruhenden Verkehrs. Der geplante Erweiterungsbau bedingt eine Neustrukturierung des Außenraumes und die Ergänzung des verbleibenden Spielangebotes. Der vorliegende Entwurf beinhaltet eine Um- und Überplanung der Außenanlagen bestehend aus Spielbereichen, Sportflächen und funktionalen Flächen auf dem Schulgelände. Mit dem geplanten Neubau ergibt sich für den Kernbereich des Schulhofes ein Innenhof, dessen raumbildende Kanten der Neubau (Kirmstraße, Ecke Flamenstraße), die Bestandsgebäude (im Osten an der Flamenstraße) und das Foyer (im Norden), sowie das vorhandene und in Teilen als Umbau geplante Gebäude der Musikschule (im Westen) und die bestehende Sporthalle (im Süden an der Flamenstraße) bilden. Grundlage der Entwurfsplanung sind die Anforderungen aus dem Wettbewerb und weitergeführte Abstimmungen den unmittelbaren Projektbeteiligten, der Schule und Fachämtern. Die Schüler haben im Schülerparlament für die Spielangebote im Außenraum Ideen und Wünsche entwickelt. Im gemeinsamen Gespräch mit Schülern, Lehrer und Planern wurden die Anregungen der Kinder nach Möglichkeit in die Planung integriert. Inhalte des Entwurfes: Sportflächen: Für den Außensport und die Pausengestaltung wurde ein multifunktionales Spielfeld (Nr. 10) vor der Sporthallle entsprechend der Wettbewerbsvorgaben integriert. Die Abmessungen wurden entsprechend der örtlichen Gegebenheiten verkleinert auf 15,50 x 9,50m. Der Belag dieses Spielfeldes ist als Kunststoffbelag EPDM geplant. Das Spielfeld wird mit Linierungen versehen und beinhaltet zwei Fußballtore, welche optional mit Basketballkörben ergänzt werden können. Damit der hinter dem Spielfeld liegende Schulhofbereich und nebenliegende Sandspielbereich nicht durch weitfliegende Bälle beeinträchtigt wird, ist es vorgesehen, an den Stirnseiten des Kleinspielfeldes einen Ballfangzaun oder ein Ballfangnetz einzubauen. Der Ballfangzaun an dieser Seite ist mit einer Höhe von 3,00 m geplant. An der Grundstücksgrenze zu den Nachbargrundstücken im Westen hin ist im Bestand ein Ballfangzaungitter mit ca. 5 m Höhe vorhanden. Die für den Schulsport gewünschte 25-m-Laufbahn (Nr.23) wird auf dem Schulhof errichtet. Die Laufbahn wird mit demselben Betonpflaster in einem anderen Format als Belag ausgebaut und die Laufbahnen liniert. Die neue Lage der Weitsprunggrube ist in den Sandspielbereich integriert und der Anlauf erfolgt über den gepflasterten Hofbereich. Zwei Absprungbalken sind hier eingeplant. Spielangebote: Nordwestlich des vorhandenen Schulgebäudes (Musikschule) bleibt der Schulgarten (Nr 12) und die Seilspielpyramide (Nr. 13) erhalten. Die vorhandenen Obstbäume mit den naturnahen Wiesenflächen in diesem Teil prägen weiterhin den Raum. Im Zuge der Sanierung des Musikschulengebäudes wird der an der Westseite vorhandene Anbau abgebrochen und dadurch die Möglichkeit für Erweiterung des Sand- und Spielbereiches geschaffen. Das vorhandene Spielangebot wird durch einen Niedrigseilgarten (Nr. 14) ergänzt. Erweitert wird dieser Spielbereich mit einem Turm mit verschiedenen Aufstiegen und einer Rutsche aus Edelstahl. Diese Kletter- / Balancier- und Rutschanlage besteht aus Balancierseilen an Pfosten aus Robinienholz mit Hangelseilen und Triangelnetze. Die Rutsche geht von einem Turm mit Stahlpfosten aus; der Turm hat verschiedene Aufgänge. Die unterschiedlichen Anforderungen der Kletteranlage fordern und fördern die Kinder unterschiedlichen Altersklassen. Die motorischen Fähigkeiten der Kinder können hier erprobt werden und sich weiterentwickeln. Unter den Spielgeräten wird entsprechend der Anforderung Fallschutz die Sandfläche hergestellt. Die bestehende Sandspielfläche zwischen Turnhallen-und Musikschulgebäude wird geändert und die vorhandene Nestschauckel ersetzt und als neues Spielgerät wieder eingebaut. Zusätzlich erhält dieser Bereich ein intergratives Spielgerät mit unterschiedlichen Bauspielelementen wie Seilzug, Eimer, Sandrutsche uvm. Dieses Spielgerät ist so ausgebaut, dass auch Kinder mit Einschränkungen dieses Gerät zum Spielen mit Sand nutzen können. Auf dem Innenhof des Hauptschulhofes befinden sich 3 Tischtennisplatten (Nr. 8), davon eine Rundlaufplatte, die aus dem Bestand übernommen werden. Im mittleren Teil ist ein Trampolin geplant; der Sicherheits-bzw.Fallschutzbereich wird als Kunststoffbelag ausgebaut. Das Trampolin ist durch seine Konzeption auch für Kinder mit Einschränkungen bespielbar. Zudem wird dieser Bereich erweitert mit der dem Klettergerät Mikado, welches - wie das bekannte Spiel- durch übereinanderliegende Holzstämme für die Kinder die Form einer Kletteranlage bildet, welche vielfältig zum Balancieren, Klettern und Hangeln genutzt werden kann. Die vorhandene Boulderwand (Nr. 16) an der Sporthalle bleibt erhalten und im Raum nördlich des Spielfeldes wird ein Balltricher (Nr. 11) eingebaut. Die Spielangebote und Flächen orientieren sich an den Planungsansätzen von „Design for all“ und integriert alle Kinder unabhängig ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten. Die Kunststoff Fläche ist berollbar und integriert die bewegungseingeschränkten Kinder, die Nestschaukel kann mit Unterstützung von allen genutzt werden, das geplante Spielgerät mit Bauwerkselementen ist für eine Spielnutzung von Rollstuhlfahrer ausgelegt, damit alle gemeinsam dieses Spielgerät nutzen können. Das Trampolin ist für integratives Spielen ausgelegt. Sitzmöglichkeiten: Vor der neuen Mensa bietet sich die Möglichkeit zum Aufstellen von mobilem Mobiliar. Um Plätze und Aufenthaltsräume mit Schatten zu schaffen, werden in dem zentralen Schulhof 9 Laubbäume gepflanzt. An der Südseite vor dem Fòyer ist geplant, ein Baumquartier zu schaffen, welches Schatten spendet und einen ruhigen Bereich erwirkt. Unter den Bäumen beim Foyer sind Sitzmöglichkeiten vorgesehen. Der Belag ist hier als wassergebundene Decke geplant. Neue Sitzmöglichkeiten befinden sich zudem seitlich in der Grünfläche bei den Tischtennisplatten. Zwischen den vorhandenen, umgesetzten Spielcontainer wird aus den vorhandenen Natursteinblöcken eine Sitzgelegenheit im Schatten der alten Bäume umgesetzt. Befestigte Flächen: Der asphaltierte Parkplatz nördlich des Fòyers, sowie die gepflasterte Zufahrt sind sanierungsbedürftig. Die Stellflächen werden mit versickerungsfähigem Pflaster errichtet. Die Fahrbahnen werden jedoch mit herkömmlichem Betonstein, der den Scherkräften beim Ein- und Ausparken standhält, erbaut. Auf dem inneren Schulhof wird der sanierungsbedürftige und rissige Asphalt zurückgebaut und mit Betonsteinpflaster ersetzt. Wassergebundene Wegedecke befindet sich an der Sporthalle im Bereich der Kronenbereiche von Bestandsgehölzen und unter dem Baumquartier. Der Schulhofbereich erhält von der Kirmstraße her -Bushaltestelle, Hauptzugang, Behindertenstellplatz- bis zu den jeweiligen Eingängen aus taktilen Belagselementen ein Bodenleitsystem als Blindenleitsystem für sehbehinderte Menschen zur autonomen Orientierung auf dem Schulhof. Ruhender und aktiver Verkehr: Die erforderlichen 11 PKW-Stellplätze für die Schulnutzung (Nr: 1) und Stellflächen für 12 Fahrräder und 4 Lastenfahrräder werden auf der Nordseite des Fòyers angeboten. Diese Stellflächen für die Fahrräder sind überdacht. Der neue Parkplatz für die Hausmeisterwohnung (Nr.19) befindet sich nahe des Neubaus an der Anlieferungszone und ein Behindertenstellplatz (Nr.5) ist in der Fläche des neuen Zuganges zum Neubau eingeplant. Die erforderlichen 104 Fahrradstellplätze befinden sich künftig bei der Bushaltestelle (Nr.4), überdacht nördlich des Fòyers zusammen mit 4 Lastenfahrradstellplätzen (Nr. 2) und 22 Fahrradstellplätze ohne Überdachung an der Ostseite des Neubaues (Nr.21). Von den an der Kirmstraße vorhandenen überdachten Fahrradstellplätzen (Nr.22) bleiben 38 erhalten. Weiter sind 88 Scooterparker (Nr. 3+21) beim Neubau, Ecke Kirmstraße, und an der Bushaltestelle eingeplant worden. Anlieferung Mensa: Die Anlieferung für die neue Mensa (Nr.26) wird von der Flamenstraße her erfolgen. Eine Rampe mit maximaler Neigung von 6% wird zwischen der Sporthalle und dem Neubau ausgebaut und überwindet den vorhandenen Höhenunterschied. Die Anlieferzufahrt erhält an der Seite zum Neubau hin 2 Stahlpoller als Anfahrschutz. Die neue Zufahrt soll für den Schwerlastverkehr ausgebaut werden und wurde in der Entwurfsphase detailliert mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau ausgearbeitet. Barrierefreiheit des Schulgeländes: Das Schulgelände ist an allen Eingängen mit barrierefreien Zuwegungen geplant. Die Schulgebäude sind ebenfalls barrierefrei über Rampen oder ebenerdig zur erreichen. Durch das im Belag integrierte Blindenleitsystem wird die Orientierung auf dem Schulhof erleichtert und die kontrastreiche Stufenanlagen ermöglicht auch die Nutzung von Menschen mit eingeschränktem Sehen. Ver– und Entsorgung: Für die anfallenden Müllarten sind 6 Müllcontainer 1,1 cbm und 2 Müllereimer erforderlich. Der überdachte und eingehauste Standort für die Müllcontainer und den Konfiskatkühler (Nr. 18) schließt an den PKW-Stellplatz Hausmeister an neben der Anlieferzone und liegt auf der Rückseite der Sporthalle. Daneben wird der überdachte und abschließbare Bereich für Hausmeistergeräte (Nr.17) errichtet. Einfriedungen: Zur Verbesserung der Pausenaufsicht wird der neue Zugangsbereich auf das Schulgelände von der Kirmstraße her mit einem doppelflügeligen, 1-m-hohen Tor (Nr. 28) eingefriedet. Die vorhandene Toranlage bei der Zufahrt zu den Lehrerparkplätzen wird abgebrochen und nicht wieder ersetzt. Das vorhandene Tor an der Zufahrt von der Flamenstraße her westlich der Sporthalle (Nr.25) bleibt erhalten. Im Haupteingangsbereich von der Kirmstraße unter dem Schulgebäude hindurch werden wieder umlegbare Poller eingebaut, um das Befahren des zentralen Schulhofes im Alltag zu unterbinden. Die Zaunanlage zwischen dem nordwestlichen Schulhofabschnitt an der Musikschule und dem Hof vor der Sporthalle wird zurückgebaut. Dadurch werden die Spielbereiche miteinander verbunden. An den Rand der Fläche werden die beiden im Bestand vorhandenen Lagercontainer (Nr. 15) gesetzt. Der Gartenbereich der Hausmeisterwohnung erhält einen Zaun mit Gartentor als Zugang von der Flamenstraße her. Vegetation: Im Anschluss an die Hinweise aus dem Wettbewerb wurde der Erhalt der Gehölze an der Kirmstraße/Flamenstraße eingehend geprüft. Im Bereich des Neubaus an der Ecke Kirmstraße / Flamenstraße befinden sich Gehölze unmittelbar zwischen dem Neubau und der Grundstücksgrenze. Zusammen mit zwei Bäumen innerhalb des Baufeldes befinden sich hier 14 Gehölze, deren Wurzel- und Kronenbereiche innerhalb des Baufeldes liegen. Diese Bäume würden durch die Maßnahme massiv beschädigt werden und können somit nicht erhalten werden. Auf Basis der vorrangegangenen Gehölzbewertungen, werden auf dem Hof zwischen Sporthalle und Musikschule zwei abgängige, kranke Gehölze gefällt. Der übrige Baumbestand wird erhalten bleiben und wurde in die Außenanlagenplanung integriert. Zur Kompensation des Eingriffes in den Baumbestand werden auf dem Schulgelände insgesamt 14 neue Gehölze mit hoher Qualität gepflanzt. 9 Gehölze befinden sich in der Mittelfläche des Schulhofes und 5 weitere sind an der Grundstücksgrenze zwischen Neubau und Kirmstraße / Flamenstraße verortet. Die vorhandene Pflanzfläche nördlich des Fóyers wird etwas vergrößert. Die neue Terrasse (Nr. 27) mit Gartenbereich für die Hausmeisterwohnung befindet sich an der Grundstücksgrenze zur Flamenstraße und ist mit einer Hecke und Zaun mit Gartentor eingefriedet. Von der Flamenstraße wird ein Zugang mit 3 Stufen zum Gartenbereich der Hausmeisterwohnung gebaut Die Neugestaltung der Außenanlagen und Ergänzung des Spielangebotes stellt eine Kompensation zum Flächenverlust durch den Erweiterungsbau dar. Die Planung beinhaltet neue, vielfältige Spielanreize und bietet ebenfalls freie Bewegungsflächen für die Schulkinder. Insbesondere die neue Ballspielfläche und die Bewegungs-und Spielfläche im zentralen Schulhofbereich sind ein Mehrwert für die Schule und ergänzen zudem die benötigten Außensportflächen. Die in die Jahre gekommene Ausstattung und sanierungsbedürftigen Wegebeläge werden ausgetauscht und es entsteht ein zusammenhängender Schulhof, der die unterschiedlichen Spielbereiche miteinander vernetzt. Funktionale Flächen zur Ver- und Entsorgung sowie die derzeit temporären Lösungen für den anfallenden Müll werden neu strukturiert und mit minimalem Flächenverbrauch in den Außenraum integriert.
Anlage4_ChecklisteBarrierefreiesBauen
3724 Zeichen
Anlage 3a zu den Gebäudeleitlinien 2020:
„Barrierefreiheit / Design für alle“
Stand: Januar 2022
Anlage 4 zur Vorlage V/0725/2023
Neubau/ bauliche Erweiterung
Umbau im Bestand
Baumaßnahme ohne Relevanz für die Barrierefreiheit
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie
Erschließung/Ausstattung:
Parkplätze für Menschen mit Behinderung
ja, Anzahl: 1
Entfernung des Parkplatzes zum
Haupteingang, unmittelbar daneben
Anbindung an den ÖPNV
Name der Haltestelle:
mit Hochbordstein
mit Blindenleitsystem
nein, Erläuterung:
Gestaltung entspricht den Vorgaben der
DIN 18040-1
Barrierefreie Erschließung/ Gebäudezugang
Verkehrsflächen ≥ 1,50 m Breite
Gebäudezugang leicht auffindbar
Haupteingang schwellenfrei
barrierefreie Erreichbarkeit/ Rampe
Einbindung in Blindenleitsystem
Automatiktür
Bewegungsfläche vor der Tür
1,50 x 1,50 m
Sonstiges:
Flure/ sonstige Verkehrsflächen
nutzbare lichte Breite ≥ 1,50 m
alle Etagen barrierefrei erreichbar
kontrastreiche Gestaltung
Etagen teilweise barrierefrei erreichbar
Erläuterung:
Türen
leicht zu öffnen
Mindestbreite im Lichten ≥ 90 cm
Obentürschließer mit Freilauffunktion
kontrastreiche Gestaltung
Aufzüge
Gestaltung gem. DIN 18040-1/ DIN EN
81-70 Aufzüge Ausgabe 2018- 07
Sprachausgabe der Etagen
Notrufsystem auch für Menschen mit
Hörbehinderung nutzbar
Bewegungs- und Wartefläche
≥ 1,50 x 1,50 m
Spiegel an der Wand gegenüber der Tür
Klappsitz vorhanden
Erläuterung der Abweichungen:
2
Treppen/ Rampen
Gestaltung entspricht den Vorgaben der
DIN 18040-1
Bewegungsfläche vor Rampen
Handlauf in zwei Höhen
Stufenmarkierungen
beidseitiger Handlauf
Erläuterung der Abweichungen:
Barrierefreie Sanitärräume
nach Geschlecht getrennte barrierefreie
Toilette in jeder Sanitäranlage
separate geschlechtsneutrale barrierefreie
Toilette in jeder Sanitäranlage
Gestaltung und Ausstattung entspricht den
Vorgaben der DIN 18040-1
kontrastreiche Gestaltung
geruchsdichter selbstschließender
Hygienebehälter
Wandhaken in zwei Höhen
Erläuterung der Abweichungen:
Wickelmöglichkeit für Kinder in einer
Sanitäranlage
höhenverstellbare Pflegeliege vorhanden
Wandklappliege vorhanden
Sonstige Ausstattung, z. B. „Closomat“ :
Orientierungshilfen
Informations-und Leitsystem nach dem
Zwei-Sinne-Prinzip gem. DIN 18040-1
Abschnitt 4.4
Orientierungstafeln in großer Schrift und in
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN
32975)
Sicherung von Gefahrenstellen und
gefährlichen Hindernissen
ausreichende und blendfreie Beleuchtung
kontrastreiche Gestaltung
Erläuterung der Abweichungen:
Taktile Informationen
taktiles Leitsystem (DIN 18040-1, 4.4)
Raumbeschriftung in Profilschrift und
Brailleschrift
Aufmerksamkeitsfelder an Treppen oder
Rampen
Sonstiges:
Handlaufenden an Treppen mit taktiler
Etagenkennung
Klingelanlage mit Gegensprechfunktion
am Eingangsbereich
Erläuterung der Abweichungen:
Technische Hilfen für Menschen mit Hörbehinderungen
Notrufsystem/ Alarmsystem für Menschen
mit eingeschränktem Hörvermögen
Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN
18041), Erläuterung: Es werden akustisch
wirksame Abhangdecken eingebaut.
Induktionsschleife (vgl. DIN 18040-1),
Raumbezeichnung: Mensa/Speisesaal
Erläuterung der Abweichungen:
Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und
Details:
(z. B. Ruhe-/ Rückzugsbereiche, flexible Möblierung, Arbeitsplätze für Rollstuhlfahrende,
Sitzgelegenheiten z. B. im Eingangsbereich mit Angaben zu Sitzhöhe, Rückenlehne, Armlehne etc.):
Anlage5_Kostenberechnung
1616 Zeichen
Lisa Neuschildkamp Datum: 06.12.2023 23.41.0022 Kostenstand: Anlage 5 zur Vorlage Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge geplante Fertigstellung (Inbetriebnahme) gemäß ErrB.: Q2/2026 geplante Fertigstellung (Inbetriebnahme) gemäß BauB.: Q2/2026 Kostenschätzung Kostenberechnung zum Errichtungsbeschluss 2023 zum Baubeschluss 2023 brutto Erläuterung brutto Erläuterung KG 100 0,00 € KG 100 0 € KG 200 184.000 € KG 200 218.500 € KG 300 5.054.000 € KG 300 5.885.000 € KG 400 2.460.000 € KG 400 2.881.000 € KG 500 888.000 € KG 500 1.473.000 € KG 600 265.000 € KG 600 265.000 € KG 700 2.001.480 € KG200-400 26% KG 700 1.976.590 € KG200-400 anteilig Summe KG 100-700 10.852.480 € zum ErrB. Summe KG 100-700 12.699.090 € zum BauB. Unvorhersehbares 10,0% 1.085.248 € Unvorhersehbares 10,0% 1.269.909 € Risikozuschlag 10,0% 1.085.248 € Zwischensumme 13.022.976 € Zwischensumme 13.968.999 € Baupreisindex * p.a. mit 8,0% 3,5 Jahre bis Q2/2026 Baupreisindex * p.a. mit 8,0% 2,5 Jahre bis Q2/2026 13.022.976 € 8,0% 1.041.838 € bis 2023 13.968.999 € 8,0% 1.117.520 € bis 2024 14.064.814 € 8,0% 1.125.185 € bis 2024 15.086.519 € 8,0% 1.206.922 € bis 2025 15.189.999 € 8,0% 1.215.200 € bis 2025 16.293.440 € 4,0% 651.738 € bis Q2/2026 16.405.199 € 4,0% 656.208 € bis Q2/2026 Gesamtkosten* 17.062.000 € zum ErrB. Gesamtkosten* 16.945.000 € zum BauB. * gerundet, Bruttowerte * gerundet, Bruttowerte Differenz bereitzustellender Betrag zu Errichtungsbeschluss: -117.000 € Anlage 5 - Seite 1/2 27.10.2023 V/0725/2023 Kostenzusammenstellung zum Baubeschluss Errichtungsbeschluss V/0082/2023 vom 14.06.2023 Baubeschluss
Beschlussvorlage
18909 Zeichen
V/0725/2023 V/0725/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterung der Annette- von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge -Baubeschluss- Beratungsfolge 01.02.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 13.02.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 13.02.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zur 3-Zügigkeit mit Anschluss an den Bestand, wird nach den Entwurfsplänen des Büros BB Freie Architekten Bickel Bertsch PartGmbH mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 16.945.000,00 EUR auf Basis der Kosten- berechnung, Stand Oktober 2023, nach DIN 276 umgesetzt. 2. Die Gestaltung der Freianlagen wird nach den Entwurfsplänen des Landschaftsarchitekten Dipl. Ing. Klaus Saur im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau umgesetzt. Die Kosten der Freian- lagen i.H.v. 1.127.000,00 EUR sind in den Investitionskosten für die Erweiterungsmaßnahme be- rücksichtigt. 3. Der Baubeginn ist für Herbst 2024 geplant. Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich zum Schuljahr 2026/27. 4. Die weiteren, zur Realisierung der 3-Zügigkeit erforderlichen Umbaumaßnahmen im Bestands- gebäude für die Grundschule sind in dem unter Ziffer 1 genannten Investitionsvolumen noch nicht berücksichtigt. Die Planung für den Umbau im Bestand wird weiterentwickelt und mit einem separaten Baubeschluss weitergeführt. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf Grund der Erweiterung der Annette -von-Droste-Hülshoff- Grundschule zur Dreizügigkeit ab Fertigstellung gegenüber dem Ist -Wert am aktuellen Standort ein Mehrbedarf von 0,48 VZÄ für Personalstunden für Hausmeisterdienste anfällt, der im Rahmen Amt für Immobilienmanagement 19.01.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Neuschildkamp Telefon: 492-2597 Neuschildkamp@stadt- muenster.de - 2 - V/0725/2023 der Stellenplanberatungen abzusichern ist. Die mit der Fertigstellung steigende Zahl der Schüler- schaft hat zudem zusätzlichen Bedarf in Höhe von 0,17 VZÄ an Sekretariatsstunden zur Folge. II. Finanzielle Auswirkungen: Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Ansatz € Kosten 1.BA € Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitions- maßnahme 4920 Erw. A.v.D.H. Schule Nien- berge Auszahlungen Auszahlungen für Bau- maßnahmen Bisher be- reitgestellt incl. 2023 549.570 549.570 2024 6.000.000 6.000.000 (VE) (11.600.000) (11.600.000) 2025 7.000.000 7.000.000 2026 4.641.530 3.395.430 Summe aller Auszahlungen 18.191.100 16.945.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Investi- tionsmaßnahme veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die im Haushaltsplan 2024 veranschlagten Mittel in Höhe von 18.191.100€ auch Kosten für den 2.BA gem. Ziffer 4 des Beschlussvorschlages (Umbau im Bestand) enthalten. Der Kostenanteil is t auf Grundlage der Planung ggfls. im Zuge des separaten Baube- schlusses zu aktualisieren. Ein Antrag zur Förderung von Nichtwohngebäuden über die KfW bzw. BEG (Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude) für ein Effizienzhaus 40 wird gestellt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Zeile 11 Personalaufwendungen 2026ff. 41.390 Folge- aufwand Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2026 ff 272.250 Folge- aufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2026 ff. 249.650 Folge- aufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2026 ff. 254.180 Folge- aufwand Summe aller Aufwendungen 817.470 - 3 - V/0725/2023 Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6) Begründung: Bisherige Beschlüsse Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.06.2023 mit der Vorlage V/0082/2023 der Errichtung für die bauliche Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zur 3- Zügigkeit mit Anschluss an den Bestand zugestimmt. Zu I. Sachentscheidung: Zu 1. Planung und Kosten der Erweiterung Objektplanung Auf dem Grundstück wird ein zweigeschossiger Neubau in massiver Bauweise errichtet. Dieser Neubau bildet mit den beiden Altbauten und der Sporthalle ein Ensemble und ordnet sich dem Bestand unter. Durch das neue, kompakte Bauvolumen und das bewusste Abrücken zu den Altbau- ten entsteht ein geschützter Schulhof, der sich zu allen Seiten durch Fugen mit dem Quartier vernetzt. Der Neubau beherbergt drei Lerncluster, die neue Mensa und die Hausmeisterwohnung. Durch eine Brücke im Obergeschoss wird eine Verbindung zwischen dem zukünftigen Neubau und dem Be- standsgebäude geschaffen. Diese dient gleichzeitig als verbindendes Element, Fluchtweg und barrie- refreie Erschließung. Auf der Schulhofseite befindet sich, zwischen Bestand und Neubau, der zentrale Zugang in den Neu- bau. Von dort erfolgt die Erschließung der Mensa und des Lernclusters im Erdgeschoss und die bei- den Lerncluster im Obergeschoss. Jedes Lerncluster verfügt jeweils über drei Klassenräume, einen Betreuungsraum und einen Differenzierungsraum. Durch die Realisierung der drei Lerncluster kann das pädagogische Konzept maximal möglich umgesetzt werden. Eine Treppe und ein Aufzug dienen der vertikalen Erschließung. Die zentrale Treppe ist das Herz des Neubaus, Lichthof und Treppenhaus belichten die Verkehrsflächen der Lernhäuser, damit diese zu- sätzlich als Differenzierungsraum genutzt werden können. Die Hausmeisterwohnung und Küche sind durch separate Eingänge zu betreten. Das Kellergeschoss nimmt die haustechnischen Räume, sowie einen Putzmittelraum und die Sanitärräume auf. Als Bodenbelag kommt ein Linoleum zum Einsatz. Weiter wird eine robuste dauerhafte Materialität gewählt: Sichtbeton oder Sichtmauerwerk für trennende / tragende Bauteile, Holzfurniere für akus- tisch wirksame Oberflächen und Türen. Äußeres Erscheinungsbild: Die Umgebung in Nienberge und auch der Altbestand der Schule sind geprägt von Klinkerfassaden. Der Neubau übernimmt diese identitätsstiftende Materialität und Farbigkeit durch eine vorgesetzte Klinkerfassade. Die Holz-Alu-Fenster greifen die weiße Farbe des Be standes auf. Der Sonnenschutz soll als textile Vertikalmarkise ausgeführt werden. - 4 - V/0725/2023 Ökologie, Energie Um die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen zu können, ist das Bauprojekt gemäß GEG2023 und BEG Effizienzgebäude- Stufe 40 Anforderungen geplant worden. Das Flachdach des Neubaus wird extensiv begrünt, um den Abfluss des Niederschlagswassers zeit- lich verzögert in die Kanalisation einzuleiten. Gemäß dem Ziel der Stadt Münster, bis 2030 klimaneutral zu sein, wird die Wärmebereitstellung über eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonden erfolgen. Die geothermisch gewonnene Energie wird dem Gebäude als Heizenergie über Heizkörper und in der Hausmeisterwohnung über eine Fußbodenheizung, zugeführt. Gemäß dem Null-Emissionshaus-Standard und der Gebäudeleitlinien 2020 wird eine PV-Anlage mit 50 kWp mit der Möglichkeit zum Eigenverbrauch errichtet, durch die jährlich ca. 21 t CO2 eingespart werden. Der hygienische Mindestluftwechsel wird über ein dezentrales Lüftungsgerät oder durch Fensterlüftung sichergestellt. Zur Sicherstellung der Raumluftqualitäten in den Klassen- und Betreu- ungsräumen gem. Gebäudeleitlinien werden dezentrale Lüftungsgeräte eingesetzt. Die Anforderungen der Gebäudeleitlinien an das Nullemissionshaus und das nachhaltige Bauen wer- den erfüllt. (Anlage3) Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen Das Gebäude ist barrierefrei entwickelt und die öffentlichen Bereiche sind barrierefrei zugänglich. Das Erdgeschoss des Bestands wird über eine Rampe < 6% Steigung und der Neubau ebenerdig vom Schulhof aus erschlossen. Im Neubau befindet sich ein Aufzug, welcher alle Bauteile im Oberge- schoss barrierefrei erschließen lässt. Beim Verbindungssteg zwischen Neubau und Bestand wird be- rücksichtigt, dass die Neigung von 6% nicht überschritten wird. In Untergeschoss des Neubaus ist ein großes barrierefreies WC mit Liege vorgesehen, ein weiteres barrierefreies WC befindet sich im Obergeschoss. Im Erdgeschoss des Bestandes gibt es ein drittes barrierefreies WC. Das Gebäude wird mit einem visuellen Leitsystem und einer akustischen Unterstützung in Form einer induktiven Hörschleife in der Mensa, gekoppelt mit einer Beschallungsanlage und Medienpräsentati- onstechnik, ausgestattet. Ein behindertengerechter Parkplatz wird im Bereich des Zuganges zum Neubau errichtet. Der Entwurf wurde am 16.08.2023 dem „Runden Tisch“ vorgestellt. Im Zuge der Genehmigungspla- nung wird ein Barrierefrei-Konzept erstellt. Die Checkliste für Barrierefreiheit ist Anlage dieser Beschlussvorlage (Anlage 4). Kostenentwicklung Für die Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zur 3-Zügigkeit für den Neu- bau mit Anschluss an den Bestand entsteht ein Investitionsvolumen in Höhe von 16.945.000 € brutto. Es setzt sich zusammen aus: 1. dem Budget des Errichtungsbeschlusses aus dem Jahr 2023: 17.062.000 € 2. den zum Baubeschluss ermittelten Kosten von: 16.945.000 € Daraus ergeben sich Minderkosten: -117.000 € Zu 1. Das Budget des Errichtungsbeschlusses in Höhe von 17.062.000 Euro wurde auf Grundlage der Kostenschätzung vom 30.0 1.2023, jeweils mit 10% Unvorhersehbarem und Risikozu- schlag und mit einer Baupreissteigerung von 8 % p.a. bis zum Jahr 2026 veranschlagt. Zu 2. Die zum Baubeschluss ermittelten Kosten in Höhe von 16.945.000 € entsprechen der Kosten- berechnung vom 27.10.2023, einschließlich 10% Unvorhersehbarem und einer angenomme- nen Baupreissteigerung von 8% p.a. bis zum Jahr 2026. - 5 - V/0725/2023 Die 10% Risikozuschlag aus dem Errichtungsbeschluss sind in die Kostenberechnung der einzelnen Kostengruppen eingeflossen, wodurch diese sich erhöhen. In der Gesamtsumme ergeben sich jedoch Minderkosten i.H.v. 117.000€ Die Mehr- und Minderkosten setzen sich wie folgt zusammen (s. Anlage 5.1 Mehrkosten): Mehrkosten KG 200: 34.500 € a. Mehrkosten – Hausanschluss versetzen: 11.900 € b. Mehrkosten – Mehrmenge Abbruch Hausmeisterhaus: 18.600 € c. Mehrkosten – Baupreissteigerung in der KG 200: 4.000 € Preissteigerung für die KG 200 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss Mehrkosten KG 300: 831.000 € d. Mehrkosten – Bodengrundgutachten: 149.115 € Mehrmengen und Maßnahmen wegen stark belasteten Boden Z1.2 e. Mehrkosten – WU-Bodenplatte und Wände: 208.315 € Aufgrund der Angaben im Bodengrundgutachten mussten zusätzliche Maßnahmen zur Gründung geschaffen werden. f. Minderkosten – Dränage: -20.000 € Entfall wegen WU-Bodenplatte g. Mehrkosten – Gründung Verbindungsbrücke: 161.328 € Aufgrund der Angaben im Bodengrundgutachten mussten zusätzliche Maßnahmen zur Gründung der Verbindungsbrücke geschaffen werden. h. Mehrkosten – akustische Maßnahmen: 153.000 € i. Mehrkosten – Baustelleneinrichtung: 114.000 € Detailierte Baustelleneinrichtung: Durch die beengten Außenflächen ist ein striktes Trennen von Schüler und Baustelle kaum möglich, daher wird mit einer erhöhten Sicherungsmaß- nahme zum weiteren Betreiben des Schulhofes und Sporthallennutzung geplant j. Mehrkosten - Baupreissteigerung in der KG 300: 65.242 € Preissteigerung für die KG 300 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss Mehrkosten KG 400: 421.000 € k. Mehrkosten – Gebäudeautomation: 123.760 € Es ist eine automatische Regelung der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Beleuchtung, Verschattung) zur Energieeinsparung und Optimierung des Gebäudeklimas geplant. l. Mehrkosten – Wärmeversorgungsanlage: 116.290 € Es wird eine Wärmepumpe als Wärmeerzeugungsanlage bereitgestellt. m. Mehrkosten - Audiovisuelle Medienanlage: 33.500 € Der Speisesaal erhält eine induktive Hörakustikschleife, gekoppelt mit der geplanten Be- schallungsanlage und Medienpräsentation n. Mehrkosten – Mehrmengen Lüftungsanlage: 140.000 € o. Minderkosten – PV-Anlage : - 42.741 € Es kommt eine kleinere PV-Anlage (Mindestgröße) in Betrieb. p. Mehrkosten - Baupreissteigerung in der KG 400: 50.191 € Preissteigerung für die KG 400 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss Mehrkosten KG 500: 585.000 € q. Mehrkosten – Erdsonden: 260.850 € r. Mehrkosten – Mehraufwand belasteter Boden 106.576 € s. Mehrkosten – zusätzliche Gehwegfläche im Straßenraum 86.632 € t. Mehrkosten – Ergänzung Spielgeräte 81.259 € u. Mehrkosten – zusätzliche vegetationstechnische Maßnahmen 29.631 € v. Mehrkosten - Baupreissteigerung in der KG 500: 20.052 € Preissteigerung für die KG 500 gegenüber den Kosten im Errichtungsbeschluss - 6 - V/0725/2023 Minderkosten KG 700: -24.890 € w. Minderung der Nebenkosten auf Basis der Baukosten KG 300+400 und Reduzierung des Prozentsatzes Zu 2. Planung der Freianlagen Die Gestaltung der Freianlagen wird nach den Plänen des Landschaftsarchitekten Dipl. Ing. Klaus Saur in Zusammenarbeit mit Amt 67 erstellt (siehe Anlage2). Der geplante Erweiterungsbau zur Drei- zügigkeit an der Grundschule in Nienberge, bedingt eine Neustrukturierung des Außenraumes und die Ergänzung des verbleibenden Spielangebotes. Der vorliegende Entwurf beinhaltet die Umplanung und Überplanung der Außenanlagen bestehen d aus Spielbereichen, Sportflächen und funktionalen Flächen auf dem Schulgelände, sowie Überplanung des ruhenden Verkehrs. Der durch die Gebäude eingefasste Schulhof bildet mit verschiedenen Angeboten für alle Altersgrup- pen das Zentrum der Außenanlagen. Es wird ein abwechslungsreiches und bewegungsfreundliches Spiel- und Sportangebot geschaffen, welches sich an den Planungsansätzen von „Design for all“ ori- entiert und alle Kinder, unabhängig ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten, integriert. Der sa nierungsbedürftige und rissige Asphalt im jetzigen Schulhofbereich, wird zurück gebaut und durch ein Betonsteinpflaster ersetzt. Ein Blindenleitsystem zwischen den Gebäuden wird in den Be- lagsgestaltungen integriert. Ebenso werden der asphaltierte Parkplatz und die Zufahrt nördlich des Foyers saniert. Sämtliche, neu entstehende Stellplätze sollen mit versickerungsfähigem Pflaster er- richtet werden. Der vorhandene Fahrradunterstand an der Kirmstraße wird soweit wie möglich erhal- ten und durch neue Fahrradstellflächen ergänzt. Im Bereich des Neubaus an der Ecke Kirmstraße/ Flamenstraße befinden sich Gehölze unmittelbar zwischen dem Neubau und der Grundstücksgrenze. Zusammen mit zwei Bäumen innerhalb des Bau- feldes befinden sich hier 14 Gehölze, deren Wurzel - und Kronenbereiche innerhalb des Baufeldes liegen. Diese Bäume würden durch die Maßnahme massiv beschädigt werden und können somit nicht erhalten werden. Zur Kompensation des Eingriffes in den Baumbestand werden auf dem Schul- gelände insgesamt 14 neue Gehölze mit hoher Qualität gepflanzt. 9 Gehölze befinden sich in der Mit- telfläche des Schulhofes und 5 weitere sind an der Grundstücksgrenze zwischen Neubau und Kirm- straße/ Flamenstraße verortet. Der übrige Baumbestand wurde in die Außenanlagenplanung inte- griert. Die voraussichtlichen Kosten für die Gestaltung der Freianlagen betragen 1.127.000,00 EUR und sind in den Gesamtinvestitionskosten enthalten. Die vorliegende Gestaltung und Erläuterungen der Freian- lagen werden in der Anlage 2 dargestellt. In der Kostengruppe 500 sind auch die Kosten für technische Anlagen (z.B. Geothermie) in Außenan- lagen enthalten, diese beziffern sich auf zzgl. 346.000,00 EUR. Zu 3. Weiteres Vorgehen Nach dem Baubeschluss wird die Planung fortgeschrieben und ein Antrag auf Baugenehmigung ge- stellt. Sämtliche Fachplaner werden für die nächste Leistungsphase 5 weiter beauftragt. Nach den Ausführungs- und Vergabevorbereitungen ist der Baubeginn im Herbst 2024 vorgesehen. Vorab muss das jetzige Hausmeisterhaus abgerissen werden und die Vegetationsrodung erfolgen. Die Inbe- triebnahme des Erweiterungsneubaus erfolgt voraussichtlich zum Schuljahresbeginn 2026/2027. - 7 - V/0725/2023 Zu 4. Weiteres Vorgehen Altbau Die Planung für den Umbau im Bestand wird stetig mit weiterentwickelt. Ein separater Baubeschluss wird herbeigeführt. Der Umbau im Bestand ist erforderlich, um das Raumprogramm für die 3 - Zügigkeit zu realisieren und die Räumlichkeiten für die Musikschule Nienberge zu schaffen. Deshalb sind Kosten für den 2. BA im Haushaltsplan 2024 mitberücksichtigt worden. Diese sind nach Vorliegen einer qualifizierten Kostenberechnung ggfls. zu aktualisieren. Die Minderkosten aus dem 1. BA in Höhe von 117.000 € sind dabei einzubeziehen. Zu 5. Mehrbedarf für Personalstunden Die Personalstunden der Hausmeisterdienste berechnen sich u.a. nach den Flächen. Aufgrund der Flächenausweitung des Erweiterungsneubaus ergibt sich nach den Berechnungen des Amtes für Schule und Weiterbildung ein Mehrbedarf von 0,48 VZÄ für Personalstunden, der im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern ist. Die mit der Fertigstellung steigende Zahl der Schülerschaft hat zudem zusätzlichen Bedarf in Höhe von 0,17 VZÄ Sekretariatsstunden zur Folge. Zu II: Finanzielle Auswirkungen Für die Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zur 3-Zügigkeit für den Neu- bau mit Anschluss an den Bestand entsteht ein Investitionsvolumen in Höhe von 16.945.000 € brutto. Dieses Volumen entspricht der Kostenberechnung vom 27.10.2023, einschließlich 10% Unvorher- sehbarem und einer angenommenen Baupreissteigerung von 2023 bis 2026 von 8% pro Jahr für den Erweiterungsbau, sowie die Umbaumaßnahmen im Bestand zur Sicherstellung der Brandschutzan- forderungen. Für den Vergleich des BKI Kistenkennwertes wurde der letzte vom statistischen Bundesamt veröffent- liche Wert aus dem 2.Quartal 2023 für allgemeinbildende Schulen herangezogen. Der fortgeschrie- bene BKI-Kostenkennwert Mitte-Oben-Wert beträgt 2.830 Euro/m². Der aktuelle Kostenkennwert für die Erweiterung, bezogen auf die anrechenbaren Bauwerkskosten (KG 300 und 400) und dem in den Gebäudeleitlinien 2020 zugrundeliegenden Standard eines Null- Emissionshauses, beträgt für den Neubau 3.877 Euro/m² BGF. In Vertretung Arno Minas Stadtrat Anlagen: Anlage A Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 5.1 Anlage 6 Entwurfsplanung Freianlagenplanung Checkliste Nachhaltiges Bauen Checkliste Barrierefreies Bauen Kostenberechnung nach DIN 276 / Kostenzusammenstellung Mehrkosten Folgelastenberechnung - 8 - V/0725/2023
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Kirmstraße 1
- Flamenstraße
- Albersloher Weg 33
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0725/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.12.2023
- Erstellt
- 06.12.2023 12:46