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2034/2022

Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Feltenstraße in Köln-Bickendorf sowie Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung

Beschlussvorlage Ausschuss 03.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 05.12.2022, TOP 9.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung zu Anmerkungen der BV 4

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1589 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☒ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden und ist im 
Internet für jede(n) Bürger*in 
einsehbar.  
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung zu Anmerkungen der BV 4

2593 Zeichen

Anlage 2 
 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Feltenstraße in Köln-Bickendorf sowie 
Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung 
Vorlagen-Nr.: 2034/2022 
 
Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 17. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 
05.09.2022: 
„Vorab sollen die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Planunterlagen vorgelegt 
werden. Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) bittet zu prüfen, ob aufgrund der jüngsten 
Gerichtsurteile KAG Gebühren erhoben werden dürfen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung 
Vom 03.02. bis 03.03.2022 hat eine Anliegerbeteiligung zur Sanierung der Feltenstraße 
stattgefunden. Dazu wurden insgesamt 75 unterschiedliche Eigentümer*innen für 87 
Grundstücke bzw. Wohnungs-/Teileigentumsanteile angeschrieben. 
 
Keine*r hat gegenüber der Stadt Einwendungen gegen Art und Umfang des Ausbaus geltend 
gemacht oder auf die Notwendigkeit von Umgestaltungen hingewiesen.  
 
Von zwei Personen, die die Fachdienststelle telefonisch kontaktiert haben, wurde die 
vorgesehene Erhöhung der Anzahl der Sinkkästen im Gespräch ausdrücklich lobend erwähnt. 
 
Drei schriftliche Einwände gab es gegen die vorgesehene Einstufung der Feltenstraße als 
Anliegerstraße im Sinne des § 3 Abs. 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung sowie gegen die 
voraussichtliche Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes. Seinerzeit hatte das auch noch 
Relevanz, da bei Durchführung der Anliegerbeteiligung noch von einer nur 50 %-
Landesförderung des Anliegeranteils ausgegangen wurde. Nach der bis zum 31.12.2026 
befristeten Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 03.05.2022 übernimmt das Land NRW 
jetzt aber 100 % der kommunalen Straßenausbaubeiträge. 
 
Planunterlagen 
Zur Sanierung der Feltenstraße liegen keine Planunterlagen vor, da es sich um eine 1:1 
Sanierung handelt und eine Planung somit nicht erforderlich ist.  
 
Dieses Vorgehen steht der Fahrradstraßenplanung nicht entgegen, sodass gegen dieses 
Vorgehen keine Einwände vorliegen.  
 
KAG-Gebühren 
Die Feltenstraße ist mit der Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege im Straßen- und 
Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 beschlossen hat. Die 
Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, 
Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit erfüllt.  
 
Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der 
von den Anlieger*innen zu zahlenden Straßenausbaubeiträge soll deshalb auf 0 Euro 
festgesetzt werden.

Beschlussvorlage Ausschuss

6580 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/665 
 
Vorlagen-Nummer 
 2034/2022 
Freigabedatum 
 03.08.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Feltenstraße in Köln-Bickendorf sowie 
Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung- hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, 
Generalinstandsetzung von Straßen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der 
Feltenstr. mit Gesamtkosten in Höhe von 570.000 €. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 
des Haushaltsjahres 2023 in Höhe von 570.000 € für die Generalinstandsetzung der Felten-
straße im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, 
Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im 
Haushaltsjahr 2022. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022 
Finanzausschuss 30.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   570.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG muss noch 
berechnet werden      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 ff. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   11.400 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   KAG muss noch 
berechnet werden € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 11.09.2017 den Bedarf für die Straßen- und 
Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk Ehrenfeld für die Jahre 2017 ff. festgestellt und die 
Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt (s. Vorlagen-Nr.: 1686/2017). Die Er-
neuerung von Fahrbahndeckschicht und Gehwegen der „Feltenstraße“ im Bereich zwischen Rochus-
straße und der Äußeren Kanalstraße war darin zunächst als Unterhaltungsmaßnahme mit Kosten in 
Höhe von 405.000 € enthalten. 
 
Aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Schäden und der vorgefundenen Asphaltschicht auf Kopf-
steinpflaster kann eine Sanierung der Fahrbahn jedoch nur mittels Vollausbau erfolgen. Im Vorfeld 
werden die ebenfalls sanierungsbedürftigen Wasser- und Gasleitungen durch die RheinEnergie AG 
erneuert. Nach dem Ergebnis eines externen Bodengutachtens müssen die Frostschutzschicht und 
die Schottertragschicht der Fahrbahn erneuert werden. Die Fahrbahn erhält anschließend eine neue 
Asphalttragschicht und eine neue Asphaltdeckschicht. Da alle Sinkkastenleitungen nach Überprüfung 
durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR mittelgroße bis große Beschädigungen aufweisen,

3 
müssen zusätzlich die Leitungen bis zum Hauptkanal erneuert werden. Um gegen zukünftige 
Starkregenereignisse besser gerüstet zu sein, werden in der gesamten Fahrbahn im Zuge der Sanie-
rung Doppelsinkkästen eingebaut. Im Gehwegbereich werden im Zuge der Sanierung kleinere An-
passungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt. 
 
Im Gehweg werden die unterschiedlichen Oberflächenbeläge ausgetauscht und ohne tiefergehende 
Eingriffe in die Tragschicht einheitlich durch Gehwegplatten 30/30 cm ersetzt.  
 
Aus den genannten Aspekten ergibt sich eine Kostenschätzung von 570.000 € für die gesamte Bau-
maßnahme, 165.000 € mehr als im Beschluss von 2017. Da sich der geschätzte Kostenaufwand um 
mehr als 20 % des beschlossenen Kostenrahmens erhöht hat, ist eine erneute Beschlussfassung 
erforderlich. 
 
Der Beginn der Baumaßnahme ist abhängig von der Fertigstellung der Arbeiten an den Gas- und 
Wasserleitungen durch die RheinEnergie AG. Es ist davon auszugehen, dass die Auftragsvergabe 
Ende 2022 erfolgt. Mit einem Beginn der Arbeiten ist dann im 1. Quartal 2023 zu rechnen. Die Bauzeit 
beträgt rd. 3 Monate, die Arbeiten sollen in drei Bauabschnitten unter Vollsperrung der Fahrbahn er-
folgen. 
 
§ 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG 
NRW)/Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Erneuerung der Fahrbahn im Vollausbau einschließlich der Entwässerungseinrichtungen löst eine 
Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge in der Fas-
sung vom 03.05.2022 trägt das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten in Höhe des Anliegeranteils 
durch Erstattung an die Stadt Köln. Nach dem Baubeschluss wird eine Beschlussvorlage für eine ent-
sprechende KAG-Maßnahmensatzung folgen, die dann genaue Angaben über die Höhe der voraus-
sichtlich beitragsfähigen Kosten und der Landesförderung enthalten wird. 
Die verpflichtende Beteiligung der Anlieger*innen nach § 8 a KAG NRW wurde vom 03.02.2022 bis 
03.03.2022 in einem Onlineformat durchgeführt. Die dabei gestellten Fragen zur Notwendigkeit der 
Maßnahme, zur Einbeziehung der Grundstücke und zur Straßeneinstufung wurden beantwortet. Ein-
wände gegen die vorgesehenen Arbeiten wurden nicht vorgebracht. 
 
Finanzierung: 
 
Für die Auftragsvergabe an die bauausführende Firma ist in 2022 die Inanspruchnahme einer Ver-
pflichtungsermächtigung in Höhe von 570.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 erforderlich. 
Diese ist im Hpl. 2022 im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-
6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlung von Baumaßnahmen in ent-
sprechender Höhe veranschlagt. 
Die zur Ablösung der Verpflichtungsermächtigungen benötigten Kassenmittel sind im Haushaltsplan-
entwurf 2023/2024 (inkl. mittelfristiger Finanzplanung) in ausreichender Höhe bei der o.g. Finanzstelle  
berücksichtigt. 
Des Weiteren sind im Hpl.-Entwurf 2023/2024 im Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze in 
der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - Aufwendungen von 11.400 € in 2024 für die jährli-
chen Abschreibungen eingeplant.  
 
Die in den Jahren ab 2025 erforderlichen Aufwendungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen 
der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, 
ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Anlage 
Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

31.10.2022 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Feltenstraße

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Details

Aktenzeichen
2034/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.08.2022
Erstellt
21.06.2022 11:32