2034/2022
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Feltenstraße in Köln-Bickendorf sowie Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☒ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden und ist im Internet für jede(n) Bürger*in einsehbar. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung zu Anmerkungen der BV 4
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Anlage 2 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Feltenstraße in Köln-Bickendorf sowie Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung Vorlagen-Nr.: 2034/2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 17. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.09.2022: „Vorab sollen die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Planunterlagen vorgelegt werden. Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) bittet zu prüfen, ob aufgrund der jüngsten Gerichtsurteile KAG Gebühren erhoben werden dürfen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung Vom 03.02. bis 03.03.2022 hat eine Anliegerbeteiligung zur Sanierung der Feltenstraße stattgefunden. Dazu wurden insgesamt 75 unterschiedliche Eigentümer*innen für 87 Grundstücke bzw. Wohnungs-/Teileigentumsanteile angeschrieben. Keine*r hat gegenüber der Stadt Einwendungen gegen Art und Umfang des Ausbaus geltend gemacht oder auf die Notwendigkeit von Umgestaltungen hingewiesen. Von zwei Personen, die die Fachdienststelle telefonisch kontaktiert haben, wurde die vorgesehene Erhöhung der Anzahl der Sinkkästen im Gespräch ausdrücklich lobend erwähnt. Drei schriftliche Einwände gab es gegen die vorgesehene Einstufung der Feltenstraße als Anliegerstraße im Sinne des § 3 Abs. 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung sowie gegen die voraussichtliche Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes. Seinerzeit hatte das auch noch Relevanz, da bei Durchführung der Anliegerbeteiligung noch von einer nur 50 %- Landesförderung des Anliegeranteils ausgegangen wurde. Nach der bis zum 31.12.2026 befristeten Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 03.05.2022 übernimmt das Land NRW jetzt aber 100 % der kommunalen Straßenausbaubeiträge. Planunterlagen Zur Sanierung der Feltenstraße liegen keine Planunterlagen vor, da es sich um eine 1:1 Sanierung handelt und eine Planung somit nicht erforderlich ist. Dieses Vorgehen steht der Fahrradstraßenplanung nicht entgegen, sodass gegen dieses Vorgehen keine Einwände vorliegen. KAG-Gebühren Die Feltenstraße ist mit der Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 18.01.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 100-prozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Straßenausbaubeiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/665 Vorlagen-Nummer 2034/2022 Freigabedatum 03.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Feltenstraße in Köln-Bickendorf sowie Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung- hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Feltenstr. mit Gesamtkosten in Höhe von 570.000 €. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 in Höhe von 570.000 € für die Generalinstandsetzung der Felten- straße im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2022. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022 Finanzausschuss 30.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 570.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG muss noch berechnet werden % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 11.400 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG muss noch berechnet werden € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 11.09.2017 den Bedarf für die Straßen- und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk Ehrenfeld für die Jahre 2017 ff. festgestellt und die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt (s. Vorlagen-Nr.: 1686/2017). Die Er- neuerung von Fahrbahndeckschicht und Gehwegen der „Feltenstraße“ im Bereich zwischen Rochus- straße und der Äußeren Kanalstraße war darin zunächst als Unterhaltungsmaßnahme mit Kosten in Höhe von 405.000 € enthalten. Aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Schäden und der vorgefundenen Asphaltschicht auf Kopf- steinpflaster kann eine Sanierung der Fahrbahn jedoch nur mittels Vollausbau erfolgen. Im Vorfeld werden die ebenfalls sanierungsbedürftigen Wasser- und Gasleitungen durch die RheinEnergie AG erneuert. Nach dem Ergebnis eines externen Bodengutachtens müssen die Frostschutzschicht und die Schottertragschicht der Fahrbahn erneuert werden. Die Fahrbahn erhält anschließend eine neue Asphalttragschicht und eine neue Asphaltdeckschicht. Da alle Sinkkastenleitungen nach Überprüfung durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR mittelgroße bis große Beschädigungen aufweisen, 3 müssen zusätzlich die Leitungen bis zum Hauptkanal erneuert werden. Um gegen zukünftige Starkregenereignisse besser gerüstet zu sein, werden in der gesamten Fahrbahn im Zuge der Sanie- rung Doppelsinkkästen eingebaut. Im Gehwegbereich werden im Zuge der Sanierung kleinere An- passungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt. Im Gehweg werden die unterschiedlichen Oberflächenbeläge ausgetauscht und ohne tiefergehende Eingriffe in die Tragschicht einheitlich durch Gehwegplatten 30/30 cm ersetzt. Aus den genannten Aspekten ergibt sich eine Kostenschätzung von 570.000 € für die gesamte Bau- maßnahme, 165.000 € mehr als im Beschluss von 2017. Da sich der geschätzte Kostenaufwand um mehr als 20 % des beschlossenen Kostenrahmens erhöht hat, ist eine erneute Beschlussfassung erforderlich. Der Beginn der Baumaßnahme ist abhängig von der Fertigstellung der Arbeiten an den Gas- und Wasserleitungen durch die RheinEnergie AG. Es ist davon auszugehen, dass die Auftragsvergabe Ende 2022 erfolgt. Mit einem Beginn der Arbeiten ist dann im 1. Quartal 2023 zu rechnen. Die Bauzeit beträgt rd. 3 Monate, die Arbeiten sollen in drei Bauabschnitten unter Vollsperrung der Fahrbahn er- folgen. § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW)/Öffentlichkeitsbeteiligung Die Erneuerung der Fahrbahn im Vollausbau einschließlich der Entwässerungseinrichtungen löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge in der Fas- sung vom 03.05.2022 trägt das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten in Höhe des Anliegeranteils durch Erstattung an die Stadt Köln. Nach dem Baubeschluss wird eine Beschlussvorlage für eine ent- sprechende KAG-Maßnahmensatzung folgen, die dann genaue Angaben über die Höhe der voraus- sichtlich beitragsfähigen Kosten und der Landesförderung enthalten wird. Die verpflichtende Beteiligung der Anlieger*innen nach § 8 a KAG NRW wurde vom 03.02.2022 bis 03.03.2022 in einem Onlineformat durchgeführt. Die dabei gestellten Fragen zur Notwendigkeit der Maßnahme, zur Einbeziehung der Grundstücke und zur Straßeneinstufung wurden beantwortet. Ein- wände gegen die vorgesehenen Arbeiten wurden nicht vorgebracht. Finanzierung: Für die Auftragsvergabe an die bauausführende Firma ist in 2022 die Inanspruchnahme einer Ver- pflichtungsermächtigung in Höhe von 570.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 erforderlich. Diese ist im Hpl. 2022 im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201- 6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlung von Baumaßnahmen in ent- sprechender Höhe veranschlagt. Die zur Ablösung der Verpflichtungsermächtigungen benötigten Kassenmittel sind im Haushaltsplan- entwurf 2023/2024 (inkl. mittelfristiger Finanzplanung) in ausreichender Höhe bei der o.g. Finanzstelle berücksichtigt. Des Weiteren sind im Hpl.-Entwurf 2023/2024 im Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - Aufwendungen von 11.400 € in 2024 für die jährli- chen Abschreibungen eingeplant. Die in den Jahren ab 2025 erforderlichen Aufwendungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Feltenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2034/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 03.08.2022
- Erstellt
- 21.06.2022 11:32