2716/2017
Einwohneranfrage des Herrn Manfred Kreische vom 31.08.2017 betr. Huwald-Hammacher - Auswirkungen GAG Planungen
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Einwohnerfrage Kreische vom 31.08.2017 betr. Huwald Hammacher
2464 Zeichen
31.08.2017 Seite 1 von 2 Dipl.-Ing. (FH) Manfred Kreische Kalk, den 31.08.2017 Kalker Hauptstraße 196-198 51103 Köln-Kalk Bezirksbürgermeister Kalk Herr BBM Marco Pagano Bezirksrathaus Kalk Bürgeramt Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Eingabe für Einwohnerfragestunde – gemäß § 39 der „Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln“ zur 24. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2014/2020 am Donnerstag, dem 07.09.2017 = Beginn der Offenlage des Bauleitplans Thema: Huwald-Hammacher – Auswirkungen GAG Planungen Sehr geehrter Herr BBM Pagano, hiermit reiche ich die folgende Einwohnerfrage form- und fristgerecht (fünfter Arbeitstag vor der Sitzung – bis 12.00 Uhr) zur o.g. BV-Sitzung ein. Einwohnerfrage: Stand Entwicklung Huwald-Hammacher Gelände – Arbeitstitel: Robertstraße in Köln-Kalk? a) Wie ist das Ergebnis der Altlastenerkundung, haben diese vor den Abbrucharbeiten stattgefunden und stehen diese noch aus? b) Warum ist die Gag nicht dem guten Beispiel von moderne stadt zum Abriss Hertie in Porz (http://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/veranstaltungen/daten/22697/index.html )und hat vor den Abbrucharbeiten eine Bürgerinformation von sich aus angeboten? c) Welche zusätzlichen Auswirkungen hat die geplante Verlagerung des AWB- Betriebshofs für die Kreuzung Dillenburger Str / Rolshover Str., Warum hat die AWB ein von Ihr beauftragtes Verkehrsgutachten nicht bereits im Werkstattverfahren zu den Hallen Kalk offengelegt, ist dies hier auch der Fall? d) Hat der nun scheidende Baudezernent die Frage eine Regelung zu Null-Stellplatz Verpflichtung gemäß der neuen Baunutzungsverordnung NRW geklärt (sein Verweis auf eine interne AG der Fachverwaltung), ist die Null-Variante möglich? Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 07.09.2017, TOP 1.1 2716/2017 31.08.2017 Seite 2 von 2 e) Inwieweit sind die angerenzenden Häuser, Grundstücke, die Eigentümer der Robertstr. und Johann-Meyer-Str. bereits oder ab sofort eingebunden, da nach dem Abbruch der Blick das offensichtlich wünschenswerte einer gesamten Blockplanung sichtbar macht (siehe Foto in Anlage, es also ein Fehler war, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht um diesen Bereich auszuweiten und dem alten Konzept als der Sanierungsgebietsplanung up-gedated zu folgen? Mit freundlichen Grüßen & Kalk frei Manfred Kreische Anlage 2 Fotos Bild 1 Bild 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Kalker Hauptstraße 196
- Robertstraße
- Rolshover Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2716/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 31.08.2017
- Erstellt
- 31.08.2017 12:26