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AN/0737/2024

Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und Grüne "Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 07.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.05.2024

Änderungsantrag CDU SPD Grüne - Außengastronomie

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Änderungsantrag CDU SPD Grüne - Außengastronomie

2471 Zeichen

in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
 
Gleichlautend: 
Frau Bezirksbürgermeisterin         
Sabine Stiller          
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Köln-Porz, den 07.05.2024 
 
 
Änderungsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 07.05.2024 
 
hier: TOP 7.3 Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie  
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die nächste Tagesordnung zu setzen:  
 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Porz lehnt die Vorlage zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie ab 
und verweist diese zur Überarbeitung zurück an die Verwaltung. Die Vorschläge beziehen sich offen-
sichtlich auf die Situation in der Innenstadt und sind für den Stadtbezirk Porz völlig ungeeignet bzw. 
würden die derzeitige Außengastronomie fast völlig unmöglich machen. Bei uns gibt es keine Bürgers-
teigbreiten wie in der Innenstadt, und sie sind in Porz auch überhaupt nicht erforderlich. 
Bei einer Überarbeitung der Vorgaben sind insbesondere drei Punkte zu berücksichtigen: 
1. Bestandsschutz für die bestehende Außengastronomie 
2. Großzügige Ausnahmeregelungen von den verbindlichen Vorgaben der einzuhaltenden Bür-
gersteigbreiten, die der Realität in Porz Rechnung tragen.  
3. Wertung und Berücksichtigung der Anregungen der StadtAG Behindertenpolitik vom 11.04.2024 
(Anlage 3) 
In den Interessenverbänden der Gastronomie waren fast ausschließlich Vertreter aus dem linksrheini-
schen Köln (Innenstadt, Universitätsviertel, Ehrenfeld) beteiligt. Deren Situation in den innerstädtischen 
Bereichen ist jedoch eine völlig andere als in Porz und den anderen Außenbezirken. Die unter dem 
Stichwort Barrierefreiheit angelegten Grundsätze der erforderlichen Bürgersteigbreiten entbehren im 
Stadtbezirk Porz jeglicher Realität und sind für die Herstellung einer barrierefreien Nutzung der Bürger-
steige auch nicht erforderlich.  
Aufgrund der sehr einseitigen Auswahl der an diesem Prozess beteiligten Interessenvertreter ist vor 
Beschlussfassung zwingend eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

- 2 - 
 
Begründung 
 
 
Weitere Begründung erfolgt mündlich 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Stefan Götz   Jutta Komorowski  Dieter Redlin 
CDU-Fraktionsvors.  SPD-Fraktionsvors.  Fraktionsvors. Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

07.05.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0737/2024
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
07.05.2024
Erstellt
07.05.2024 11:32