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Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und Grüne "Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/0737/2024 vom 07.05.2024

Stand: Am 07.05.2024 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Änderungsantrag CDU SPD Grüne - Außengastronomie

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    in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Köln-Porz, den 07.05.2024 Änderungsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 07.05.2024 hier: TOP 7.3 Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die nächste Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz lehnt die Vorlage zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie ab und verweist diese zur Überarbeitung zurück an die Verwaltung. Die Vorschläge beziehen sich offen- sichtlich auf die Situation in der Innenstadt und sind für den Stadtbezirk Porz völlig ungeeignet bzw. würden die derzeitige Außengastronomie fast völlig unmöglich machen. Bei uns gibt es keine Bürgers- teigbreiten wie in der Innenstadt, und sie sind in Porz auch überhaupt nicht erforderlich. Bei einer Überarbeitung der Vorgaben sind insbesondere drei Punkte zu berücksichtigen: 1. Bestandsschutz für die bestehende Außengastronomie 2. Großzügige Ausnahmeregelungen von den verbindlichen Vorgaben der einzuhaltenden Bür- gersteigbreiten, die der Realität in Porz Rechnung tragen. 3. Wertung und Berücksichtigung der Anregungen der StadtAG Behindertenpolitik vom 11.04.2024 (Anlage 3) In den Interessenverbänden der Gastronomie waren fast ausschließlich Vertreter aus dem linksrheini- schen Köln (Innenstadt, Universitätsviertel, Ehrenfeld) beteiligt. Deren Situation in den innerstädtischen Bereichen ist jedoch eine völlig andere als in Porz und den anderen Außenbezirken. Die unter dem Stichwort Barrierefreiheit angelegten Grundsätze der erforderlichen Bürgersteigbreiten entbehren im Stadtbezirk Porz jeglicher Realität und sind für die Herstellung einer barrierefreien Nutzung der Bürger- steige auch nicht erforderlich. Aufgrund der sehr einseitigen Auswahl der an diesem Prozess beteiligten Interessenvertreter ist vor Beschlussfassung zwingend eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. - 2 - Begründung Weitere Begründung erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz Jutta Komorowski Dieter Redlin CDU-Fraktionsvors. SPD-Fraktionsvors. Fraktionsvors. Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf

  1. 07.05.2024

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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