AN/0066/2025
Siedlung Egonstraße im Zusammenhang mit der Regionalplan-Neuaufstellung
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25-01-15 Anlage zu Anfrage StEA Siedlung Egonstraße
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Land NRW 2025 - Keine amtliche Standardausgabe. Es gelten die auf den Folgeseiten angegebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der dargestellten Geodatendienste. Egonstraße 500 Meter Radius Klärwerk Dieser Ausdruck wurde mit TIM-online (www.tim-online.nrw.de) am 13.01.2025 um 15:11 Uhr erstellt. Informationen zur Verwendbarkeit des Ausdrucks Webdienst Layer Nutzungs- bedingungen einschränkungen Zugriffs- EuroGlobalMap nw_nlbefr_col Es gelten die auf der Webseite von EuroGeographics angegebenen Lizenzbedingungen (www. eurogeographics.org). Es gelten keine Beschränkungen. WMS NW DVG nw_dvg_bld Die Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens werden als öffentliche Aufgabe gem. VermKatG NRW und gebührenfrei nach Open Data-Prinzipien über online-Verfahren bereitgestellt. Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT- Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland – Zero“ (https://www. govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Es gelten keine Beschränkungen. BasemapDE Web Raster de_basemapde_web _raster_farbe Die Daten sind urheberrechtlich geschützt. Die Daten werden geldleistungsfrei gemäß der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (https: //creativecommons.org/licenses/by/4. 0/) zur Verfügung gestellt. Daten, die unter der Lizenz CC BY 4.0 stehen, dürfen unter einer Namensnennung geteilt, vervielfältigt und bearbeitet werden. Die Namensnennung ist im Quellenvermerk enthalten. Der Quellenvermerk ist zu beachten. || Quellenvermerk: © GeoBasis-DE / BKG (Jahr des letzten Datenbezugs) CC BY 4.0 Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen Egonstraße 500 Meter Radius Klärwerk Land NRW 2025 - Keine amtliche Standardausgabe. Es gelten die auf den Folgeseiten angegebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der dargestellten Geodatendienste. Egonstraße 500 Meter Radius Klärwerk Dieser Ausdruck wurde mit TIM-online (www.tim-online.nrw.de) am 13.01.2025 um 15:11 Uhr erstellt.
SPD Anfrage nach § 4
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An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0066/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 Siedlung Egonstraße im Zusammenhang mit der Regionalplan-Neuaufstellung Sehr geehrte Frau Pakulat, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Verwaltung hat mit Vorlage 3640/2024 "Regionalplanneuaufstellung Köln, hier: Stellung- nahme der Stadt Köln zum Zweiten Planentwurf" in Anlage 1B, Seite 2 am 27.11.2024 mitge- teilt: "Der Änderungsbereich 1031060 ist – wie im ersten Regionalplanentwurf 2022 – als AFAB mit der Freiraumfunktion RG festzulegen. Das direkte Umfeld der Kläranlage eignet sich nicht für die Entwicklung von Wohnungsbau. Die Festlegung AFAB ist für die den Bereich 1031060 beizubehalten, da ansonsten durch die Nähe zum Großklärwerk Stammheim (Mini- maldistanz ca. 130 m) immissionsrechtliche Konflikte entstehen würden (insb. Geruchsbelas- tung). Die Egonstraße liegt ca. 150 m vom Klärwerk entfernt. Die Häufigkeit und Stärke von Geruchsereignissen steigt erheblich mit der Nähe zur Emissionsquelle. Gesunde Wohnver- hältnisse sind in dieser geringen Entfernung nur unter großem Aufwand zu gewährleisten. Zur Standortsicherung des stadtweit bedeutsamen Klärwerks Stammheim soll aus immissi- onsschutzrechtlichen Gründen die ehemalige Behelfssiedlung daher keine planungsrechtli- che Sicherung erfahren. Die dauerhafte Standortsicherung und Entwicklungsperspektive des gesamtstädtisch bedeutsamen Großklärwerks Stammheim würde andernfalls gefährdet. Das Großklärwerk Stammheim gehört zu den sogenannten Zaunanlagen (komplexe industrielle Anlagen), deren Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb die Bezirksregierung Köln erteilt wird." Damit stellt sich die Verwaltung in Widerspruch eines Beschlusses der Gremien des Rates der Stadt Köln, mit welchem vor der vergangenen Kommunalwahl das Konfliktthema mit - 2 - Dringlichkeit befriedet werden sollte. Diese Argumentation widerspricht teilweise ferner der Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 3707/2019 "Siedlung Egonstraße in Köln-Stamm- heim; Bürgereingabe vom 01.09.2019" und dem von der Rechtsanwaltskanzlei Verweyen Lenz Voß erstellten Gutachten in der Angelegenheit. Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Wie begründet die Verwaltung aus stadtplanerischer Sicht ihre heutige Stellung- nahme: "Das direkte Umfeld der Kläranlage eignet sich nicht für die Entwicklung von Wohnungsbau." - während dort Wohnungsbestand bereits seit Jahrzehnten genutzt wird, welcher jedoch gleichzeitig ungeachtet der seit Jahren zunehmenden Woh- nungsnot in Köln scheibchenweise vernichtet bzw. dem Verfall preisgegeben wird? 2. 2019 begründete die Verwaltung in Anlage 8 zur Vorlage 3707/2019, dass der von der Stadt aufgestellte Flächennutzungsplan Baugenehmigungen ausschließe. Ist der in der Vorlage 3640/2024 erweckte Eindruck richtig, dass sich aus einer veränderten Darstellung im Regionalplan ein Anspruch auf Baugenehmigungen durch die Bewoh- ner ableitet, oder ist nicht vielmehr durch das grundgesetzlich geschützte Subsidiari- tätsprinzip die Schaffung von Baurecht ein hoheitliches Recht der Kommune (in vor- liegenden Fall der Stadt Köln)? 3. Wie erklärt die Stadtverwaltung den Widerspruch, wenn sie einerseits die regionalpla- nerische ASB-Ausweisung der Siedlung Egonstraße in der Vorlage 3640/2024 ab- lehnt, aufgrund des Klärwerks als "Zaunanlage (komplexe industrielle Anlage)", deren Genehmigung für Errichtung und Betrieb die Bezirksregierung Köln erteilt, wenn a. doch eben diese Genehmigungsbehörde im Regionalplan sowohl das Klär- werk planerisch darstellt als auch den Siedlungsbestand anerkennt statt ihn als "Regionalen Grünzug" zu kaschieren, und b. die Stadtverwaltung andererseits in der Vorlage 3707/2019 ausführt, "dass im Abstand von 500 m um das Großklärwerk keine Wohngebiete ausgewiesen werden dürfen", wodurch sie in der Konsequenz möglicherweise u.a. auch die Wohnstraßen Haferkamp, Morgengraben, Stammheimer Ring, Schlossstraße, Salvatorstraße, Diependahlstraße und Am Oberhof (siehe Anhang) als "Regi- onalen Grünzug" ausweisen müsste - mit den damit verbundenen negativen Konsequenzen analog zur Siedlung Egonstraße? 4. Der Antrag der SPD-Fraktion AN/0176/2020 zum Erhalt der Siedlung Egonstraße und Änderung des Flächennutzungsplans wurde durch die Ratsmehrheit von CDU und GRÜNE am 18.5.2020 im Liegenschaftsausschuss abgelehnt. Stattdessen wurde mit Dringlichkeit gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Änderungsantrag AN/0626/2020 von CDU/GRÜN beschlossen, des Inhalts, "Ein Sachverständigengut- achten zur Bewertung der komplexen Situation der Siedlung Egonstraße wird extern beauftragt. Das Gutachten soll analysieren und darstellen, ob und unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen Wohnen am Standort gesichert werden kann." - Welche Aktivitäten hat die Verwaltung seither unternommen, um das Versprechen der Ratsmehrheit einzulösen, "dass den Bewohner*innen die Sicherheit gegeben wird, ihre Wohnungen weiter nutzen zu können", und was ist der Sachstand bzw. der Inhalt des Gutachtens? Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Breustedt SPD-Fraktionsvorsitzender - 3 -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0066/2025
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 17.01.2025
- Erstellt
- 17.01.2025 09:27