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AN/0066/2025

Siedlung Egonstraße im Zusammenhang mit der Regionalplan-Neuaufstellung

SPD Anfrage nach § 4 17.01.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 06.02.2025, TOP 2.3

25-01-15 Anlage zu Anfrage StEA Siedlung Egonstraße

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SPD Anfrage nach § 4

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25-01-15 Anlage zu Anfrage StEA Siedlung Egonstraße

2582 Zeichen

Land NRW 2025 - Keine amtliche Standardausgabe. Es gelten die auf den Folgeseiten angegebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der dargestellten Geodatendienste.
 
Egonstraße 500 Meter Radius Klärwerk
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bedingungen einschränkungen
Zugriffs-
EuroGlobalMap nw_nlbefr_col Es gelten die auf der Webseite von
EuroGeographics angegebenen
Lizenzbedingungen (www.
eurogeographics.org).
Es gelten keine Beschränkungen.
WMS NW DVG nw_dvg_bld Die Geobasisdaten des amtlichen
Vermessungswesens werden als
öffentliche Aufgabe gem. VermKatG
NRW und gebührenfrei nach Open
Data-Prinzipien über online-Verfahren
bereitgestellt. Nutzungsbedingungen:
Es gelten die durch den IT-
Planungsrat im Datenportal für
Deutschland (GovData)
veröffentlichten einheitlichen
Lizenzbedingungen „Datenlizenz
Deutschland – Zero“ (https://www.
govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede
Nutzung ist ohne Einschränkungen
oder Bedingungen zulässig. Eine
Haftung für die zur Verfügung
gestellten Daten und Dienste wird
ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere für deren Aktualität,
Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität
und Vollständigkeit sowie die
Kompatibilität und Interoperabilität
mit den Systemen des Nutzers. Vom
Haftungsausschluss ausgenommen
sind gesetzliche
Schadensersatzansprüche für eine
Verletzung des Lebens, des Körpers
und der Gesundheit sowie die
gesetzliche Haftung für sonstige
Schäden, soweit diese auf einer
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BKG (Jahr des letzten Datenbezugs)
CC BY 4.0
Es gelten keine
Zugriffsbeschränkungen
Egonstraße 500 Meter Radius Klärwerk
Land NRW 2025 - Keine amtliche Standardausgabe. Es gelten die auf den Folgeseiten angegebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der dargestellten Geodatendienste.
 
Egonstraße 500 Meter Radius Klärwerk
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SPD Anfrage nach § 4

5604 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Stadtentwicklungsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/0066/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 
 
Siedlung Egonstraße im Zusammenhang mit der Regionalplan-Neuaufstellung 
Sehr geehrte Frau Pakulat, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Verwaltung hat mit Vorlage 3640/2024 "Regionalplanneuaufstellung Köln, hier: Stellung-
nahme der Stadt Köln zum Zweiten Planentwurf" in Anlage 1B, Seite 2 am 27.11.2024 mitge-
teilt:  
 
"Der Änderungsbereich 1031060 ist – wie im ersten Regionalplanentwurf 2022 – als AFAB 
mit der Freiraumfunktion RG festzulegen. Das direkte Umfeld der Kläranlage eignet sich 
nicht für die Entwicklung von Wohnungsbau. Die Festlegung AFAB ist für die den Bereich 
1031060 beizubehalten, da ansonsten durch die Nähe zum Großklärwerk Stammheim (Mini-
maldistanz ca. 130 m) immissionsrechtliche Konflikte entstehen würden (insb. Geruchsbelas-
tung). Die Egonstraße liegt ca. 150 m vom Klärwerk entfernt. Die Häufigkeit und Stärke von 
Geruchsereignissen steigt erheblich mit der Nähe zur Emissionsquelle. Gesunde Wohnver-
hältnisse sind in dieser geringen Entfernung nur unter großem Aufwand zu gewährleisten. 
Zur Standortsicherung des stadtweit bedeutsamen Klärwerks Stammheim soll aus immissi-
onsschutzrechtlichen Gründen die ehemalige Behelfssiedlung daher keine planungsrechtli-
che Sicherung erfahren. Die dauerhafte Standortsicherung und Entwicklungsperspektive des 
gesamtstädtisch bedeutsamen Großklärwerks Stammheim würde andernfalls gefährdet. Das 
Großklärwerk Stammheim gehört zu den sogenannten Zaunanlagen (komplexe industrielle 
Anlagen), deren Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb die Bezirksregierung Köln 
erteilt wird."  
 
Damit stellt sich die Verwaltung in Widerspruch eines Beschlusses der Gremien des Rates 
der Stadt Köln, mit welchem vor der vergangenen Kommunalwahl das Konfliktthema mit

- 2 - 
 
Dringlichkeit befriedet werden sollte. Diese Argumentation widerspricht teilweise ferner der 
Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 3707/2019 "Siedlung Egonstraße in Köln-Stamm-
heim; Bürgereingabe vom 01.09.2019" und dem von der Rechtsanwaltskanzlei Verweyen 
Lenz Voß erstellten Gutachten in der Angelegenheit. 
 
Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund um Beantwortung der folgenden Fragen 
gebeten: 
 
1. Wie begründet die Verwaltung aus stadtplanerischer Sicht ihre heutige Stellung-
nahme: "Das direkte Umfeld der Kläranlage eignet sich nicht für die Entwicklung von 
Wohnungsbau." - während dort Wohnungsbestand bereits seit Jahrzehnten genutzt 
wird, welcher jedoch gleichzeitig ungeachtet der seit Jahren zunehmenden Woh-
nungsnot in Köln scheibchenweise vernichtet bzw. dem Verfall preisgegeben wird?  
2. 2019 begründete die Verwaltung in Anlage 8 zur Vorlage 3707/2019, dass der von 
der Stadt aufgestellte Flächennutzungsplan Baugenehmigungen ausschließe. Ist der 
in der Vorlage 3640/2024 erweckte Eindruck richtig, dass sich aus einer veränderten 
Darstellung im Regionalplan ein Anspruch auf Baugenehmigungen durch die Bewoh-
ner ableitet, oder ist nicht vielmehr durch das grundgesetzlich geschützte Subsidiari-
tätsprinzip die Schaffung von Baurecht ein hoheitliches Recht der Kommune (in vor-
liegenden Fall der Stadt Köln)?  
3. Wie erklärt die Stadtverwaltung den Widerspruch, wenn sie einerseits die regionalpla-
nerische ASB-Ausweisung der Siedlung Egonstraße in der Vorlage 3640/2024 ab-
lehnt, aufgrund des Klärwerks als "Zaunanlage (komplexe industrielle Anlage)", deren 
Genehmigung für Errichtung und Betrieb die Bezirksregierung Köln erteilt, wenn  
a. doch eben diese Genehmigungsbehörde im Regionalplan sowohl das Klär-
werk planerisch darstellt als auch den Siedlungsbestand anerkennt statt ihn 
als "Regionalen Grünzug" zu kaschieren, und  
b. die Stadtverwaltung andererseits in der Vorlage 3707/2019 ausführt, "dass im 
Abstand von 500 m um das Großklärwerk keine Wohngebiete ausgewiesen 
werden dürfen", wodurch sie in der Konsequenz möglicherweise u.a. auch die 
Wohnstraßen Haferkamp, Morgengraben, Stammheimer Ring, Schlossstraße, 
Salvatorstraße, Diependahlstraße und Am Oberhof (siehe Anhang) als "Regi-
onalen Grünzug" ausweisen müsste - mit den damit verbundenen negativen 
Konsequenzen analog zur Siedlung Egonstraße?  
4. Der Antrag der SPD-Fraktion AN/0176/2020 zum Erhalt der Siedlung Egonstraße und 
Änderung des Flächennutzungsplans wurde durch die Ratsmehrheit von CDU und 
GRÜNE am 18.5.2020 im Liegenschaftsausschuss abgelehnt. Stattdessen wurde mit 
Dringlichkeit gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Änderungsantrag 
AN/0626/2020 von CDU/GRÜN beschlossen, des Inhalts, "Ein Sachverständigengut-
achten zur Bewertung der komplexen Situation der Siedlung Egonstraße wird extern 
beauftragt. Das Gutachten soll analysieren und darstellen, ob und unter welchen 
rechtlichen Rahmenbedingungen Wohnen am Standort gesichert werden kann." - 
Welche Aktivitäten hat die Verwaltung seither unternommen, um das Versprechen 
der Ratsmehrheit einzulösen, "dass den Bewohner*innen die Sicherheit gegeben 
wird, ihre Wohnungen weiter nutzen zu können", und was ist der Sachstand bzw. der 
Inhalt des Gutachtens? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Thomas Breustedt    
SPD-Fraktionsvorsitzender

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Beratungsverlauf (1)

06.02.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0066/2025
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
17.01.2025
Erstellt
17.01.2025 09:27