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V/0059/2025

Verlust der Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster von Frau Clarissa Naujok

Vorlagen 31.01.2025

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 19.02.2025, TOP 6.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1342 Zeichen

Anlage A zur V/0059/2025 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird der Verlust der Mitgliedschaft von Frau Clarissa Naujok im Integrationsrat 
der Stadt Münster festgestellt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
 
Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen der 
Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Münster vom 24. Juni 
2020 sowie der einschlägigen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahl-
ordnung.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Gremien, Städtepartnerschaften, Europa 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplans JJJJ enthalten?  Ja    teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beschlussvorlage

2672 Zeichen

V/0059/2025 
V/0059/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verlust der Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster von Frau Clarissa Naujok 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.02.2025 Integrationsrat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Es wird festgestellt, dass Frau Clarissa Naujok, Liste „ Anerkennung für alle Ausländer“, durch ihren 
Wegzug aus Münster die Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster verloren hat. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Das Mitglied des Integrationsrats Frau Clarissa Naujok , Liste „ Anerkennung für alle Ausländer“, ist 
aus Münster verzogen. 
 
Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt 
Münster vom 24. Juni 2020 (WahlO -IR) verliert ein Mitglied des Integrationsrates seinen Sitz durc h 
nachträglichen Verlust der Wählbarkeit. Nach § 2 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 WahlO-IR ist eine Wählbarkeitsvo-
raussetzung das Innehaben einer Hauptwohnung in Münster. Diese Voraussetzung ist durch den 
Wegzug von Frau Naujok entfallen. 
 
Die WahlO-IR trifft hinsichtlich des Verfahrens zur Feststellung eines Mandatsverlusts keine weiteren 
Regelungen. Deshalb finden gemäß § 38 WahlO-IR die Vorschriften des Gesetzes über die Kommu-
nalwahlen im Landes Nordrhein -Westfalen (Kommunalwahlgesetz) und der Kommunalwahlordnung 
(KWahlO) entsprechende Anwendung. 
  
Nach § 44 Abs.1 Hs.1 Kommunalwahlgesetz entscheidet die Vertretung darüber, ob ein/e Vertreter*in 
seinen/ ihren  Sitz verloren hat, weil die Voraussetzungen seiner /ihrer Wählbarkeit nach der Wahl  
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
05.02.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rischer 
Telefon: 492-3369 
Rischer@stadt-muenster.de

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V/0059/2025 
weggefallen sind. Damit liegt die Zuständigkeit zur Feststellung des Verlusts einer Mitgliedschaft beim 
Integrationsrat. 
  
Gemäß § 40 Abs. 3 S. 1 Kommunalwahlgesetz scheide n Vertreter*innen aus, sobald der Be-
schluss der Vertretung unanfechtbar geworden od er im verwaltungsgerichtlichen Verfahren rechts-
kräftig bestätigt ist. Die Rechtswirksamkeit ihrer bisherigen Tätigkeit wird durch das Ausscheiden 
nicht berührt, § 40 Abs. 3 S. 2 Kommunalwahlgesetz. Der Beschluss des Integrationsrates ist 
dem/der vom Verlust des Sitzes Betroffenen zuzustellen sowie öffentlich bekannt zu machen, § 65 S. 
1, 2 KWahlO. 
 
Nach der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses und dem Eintritt der Unanfechtbarkeit ist 
durch die Verwaltung das Nachrückverfahren einzuleiten.  
 
 
 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

19.02.2025 Integrationsrat
TOP 6.1 Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0059/2025
Typ
Vorlagen
Datum
31.01.2025
Erstellt
31.01.2025 11:18