V/0059/2025
Verlust der Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster von Frau Clarissa Naujok
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Anlage A
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Anlage A zur V/0059/2025 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird der Verlust der Mitgliedschaft von Frau Clarissa Naujok im Integrationsrat der Stadt Münster festgestellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Münster vom 24. Juni 2020 sowie der einschlägigen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahl- ordnung. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Gremien, Städtepartnerschaften, Europa Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplans JJJJ enthalten? Ja teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0059/2025 V/0059/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verlust der Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster von Frau Clarissa Naujok Beratungsfolge 19.02.2025 Integrationsrat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Es wird festgestellt, dass Frau Clarissa Naujok, Liste „ Anerkennung für alle Ausländer“, durch ihren Wegzug aus Münster die Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster verloren hat. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. Begründung: Das Mitglied des Integrationsrats Frau Clarissa Naujok , Liste „ Anerkennung für alle Ausländer“, ist aus Münster verzogen. Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Münster vom 24. Juni 2020 (WahlO -IR) verliert ein Mitglied des Integrationsrates seinen Sitz durc h nachträglichen Verlust der Wählbarkeit. Nach § 2 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 WahlO-IR ist eine Wählbarkeitsvo- raussetzung das Innehaben einer Hauptwohnung in Münster. Diese Voraussetzung ist durch den Wegzug von Frau Naujok entfallen. Die WahlO-IR trifft hinsichtlich des Verfahrens zur Feststellung eines Mandatsverlusts keine weiteren Regelungen. Deshalb finden gemäß § 38 WahlO-IR die Vorschriften des Gesetzes über die Kommu- nalwahlen im Landes Nordrhein -Westfalen (Kommunalwahlgesetz) und der Kommunalwahlordnung (KWahlO) entsprechende Anwendung. Nach § 44 Abs.1 Hs.1 Kommunalwahlgesetz entscheidet die Vertretung darüber, ob ein/e Vertreter*in seinen/ ihren Sitz verloren hat, weil die Voraussetzungen seiner /ihrer Wählbarkeit nach der Wahl Amt für Bürger - und Ratsservice 05.02.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rischer Telefon: 492-3369 Rischer@stadt-muenster.de - 2 - V/0059/2025 weggefallen sind. Damit liegt die Zuständigkeit zur Feststellung des Verlusts einer Mitgliedschaft beim Integrationsrat. Gemäß § 40 Abs. 3 S. 1 Kommunalwahlgesetz scheide n Vertreter*innen aus, sobald der Be- schluss der Vertretung unanfechtbar geworden od er im verwaltungsgerichtlichen Verfahren rechts- kräftig bestätigt ist. Die Rechtswirksamkeit ihrer bisherigen Tätigkeit wird durch das Ausscheiden nicht berührt, § 40 Abs. 3 S. 2 Kommunalwahlgesetz. Der Beschluss des Integrationsrates ist dem/der vom Verlust des Sitzes Betroffenen zuzustellen sowie öffentlich bekannt zu machen, § 65 S. 1, 2 KWahlO. Nach der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses und dem Eintritt der Unanfechtbarkeit ist durch die Verwaltung das Nachrückverfahren einzuleiten. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0059/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.01.2025
- Erstellt
- 31.01.2025 11:18