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V/0734/2021

Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost

Vorlagen 23.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 11.11.2021, TOP 5.2

Anlage_1

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage_1

3804 Zeichen

Anlage 1 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Ost 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi-
läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i-
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen  können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks  (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u-
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen  können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s-
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl-
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k-
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k-
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. und 30.09. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Ver-
waltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise 
über die Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.  
 
11. Die Änderung der Richtlinien treten zum 01.01.2022 in Kraft.

Beschlussvorlage

1582 Zeichen

V/0734/2021
V/0734/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und
sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost
Beratungsfolge
11.11.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die redaktionelle Änderung der Richtlinien (Anlage 1) für die Gewährung von Zuschüssen an
örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost
in Ziffer 9 wird mit Wirkung zum 01.01.2022 beschlossen.
Begründung:
Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind
die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und
sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von
Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-Ost an Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und
Initiativen gelten entsprechende Richtlinien.
In Ziffer 9 der Richtlinien wird auf die Antragsfrist 31.03.des Jahres verwiesen. Aufgrund der
aktuellen Situation hat sich das Gremium für eine zweite Antragsfrist bis zum 30.09. des Jahres
ausgesprochen. Insoweit bedurfte es einer redaktionellen Anpassung der Richtlinien.
Die Änderung tritt ab dem 01.01.2022 in Kraft
In Vertretung
gez.
Amt für Bürger- und
Ratsservice
29.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Schnell
T elefon:492-1620 oder 492-
1660
SchnellC@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0734/2021
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1 – Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen

Anlage A

1705 Zeichen

Anlage A zur V/0734/2021
Kurzüberblick
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im
Stadtbezirk Münster-Ost.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt:
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln:
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der
Stadtgesellschaft“
Das T eilziellautet:
„Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und
Initiativen im Stadtbezirk Ost.“
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährliche gewährt. Im Jahr 2021 wurde ein Budget für
Transferleistungen in Höhe von 20.000 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Ost zur
Verfügung gestellt.
Finanzierung
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel)
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? X Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
X überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von
Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und
Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.

Beratungsverlauf (1)

11.11.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0734/2021
Typ
Vorlagen
Datum
23.09.2021
Erstellt
23.09.2021 16:35