AnO/0007/2021
Prüfauftrag zur Verkehrsberuhigung im Stadtteilzentrum Handorf
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Zwischenmitteilung zur Anregung AnO/0007/2021 (nicht barriefrei)
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Stegit Münster” 18.07.2022 6505 66.31.0210 Grit Hecht Stadt Münster Art für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Ost 22. Aug. 2022 AnO0/0007/2021 „Prüfung zur Verkehrsberuhigung im Stadtteilzentrum Handorf.“ vom 22.02.2021 Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Ost Bezirksvertretung Münster Ost über Ill Im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzepts durch das Stadtplanungsamt (V/0074/2022) wurde als Bestandteil des Maßnahmenkonzepts für den Ortsteil Handorf auch die Umgestaltung des Straßenraums der Handorfer Straße aufgeriommen. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und subjektiven Sicherheit wurden durch das Büro plan lokal bereits verschiedene Gestaltungselemente zur Verkehrsberuhigung aufgeführt und beschrieben. Diese Maßnahmenvorschläge sind, nach Vorlage der Ergebnisse zur beauftragten Verkehrsuntersuchung, in den weiteren Planungsphasen vertieft auszuarbeiten und zu prüfen. Die Ausarbeitung von Planentwürfen ist aufgrund der ausstehenden Untersuchung und fehlender Personalkapazitäten kurzfristig nicht möglich und kann nur mittelfristig erfolgen. Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Hecht aus der Fachstelle Verkehrsplanung unter obenstehenden Kontaktdaten zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen JH Rüller
Stellungnahme zur Anregung AnO/0007/2021
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Stadt Münster Dowalmat III 66 31 0210 04.04.2024 Frau Hecht Eng. ‚10.|M 6592 Aa On a Amt für Bürger- und Ratsservice 2.3. Mai 20 Bezirksverwaltung Münster-Ost Bezirksvertretung Münster-Ost Ge über Herrn Stadtbaurat Denstorff Handorfer Straße - Umgestaltung des Straßenraumes zwischen Sudmühlenstraße und Hobbeltstraße hier: Anfrage Nr. AFO/0003/2024 vom 22.01.2024 und Antrag AnO/0007/2021 vom 22.02.2021 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost Mit der Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 22.01.2024 (AFO/0024/2024) wurde die Verwaltung gebeten Stellung zur geplanten Umgestaltung des Straßenraumes der Handorfer Straße zu nehmen. Sofern dies nicht möglich sein sollte, sollen die Gründe, welche einer Planung im Wege stehen, und Möglichkeiten benannt werden, um diese Hindernisse aufzulösen und zeitnah in einen Planungsprozess einstei- gen zu können. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Prüfauftrag der CDU- Fraktion zur Verkehrsberuhigung im Stadtteilzentrum Handorf (AnO/0007/2021) vom 17.02.2021 verwiesen. In der Stellungnahme zum Prüfauftrag AnO/0007/2021 wurde von der Verwaltung mitge- teilt, dass für die Ausarbeitung von Planentwürfen auf der Grundlage der im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes (V/0074/2022) vorgelegten Maßnahmenvorschläge die Er- gebnisse der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt werden sollen. Die Verkehrsuntersu- chung zum Erfordernis des Ausbaus der B 51 liegt inzwischen vor (V/0016/2024). Aus die- sen Planfallberechnungen können auch Angaben zur Verkehrsentwicklung im Ortsteil Handorf ableitet und als Planungsgrundlage genutzt werden. Im Weiteren wurde in der Stellungnahme der Verwaltung darauf verwiesen, dass für die Bearbeitung der Planung kurzfristig keine Personalkapazitäten zur Verfügung stehen. _ Nach der Fertigstellung der B 481 n durch Straßen NRW sind in Handorf die Brückensa- nierung auf der Sudmühlenstraße, der Ausbau der Veloroute zwischen Boniburgallee und Kirschgarten sowie der Umbau des Knotenpunktes Handorfer Straße/ Sudmühlenstraße/ Dorbaumstraße zum Kreisverkehr von vordringlicher Bedeutung. Die Maßnahme zur Umgestaltung des Straßenraumes der Handorfer Straße zwischen Sudmühlenstraße und Hobbeltstraße steht als Projekt in der Vormerkliste des Amtes 66. Planungskapazitäten stehen kurz- und mittelfristig nicht zur Verfügung. Vorlaufend zum Straßenbau sind noch Maßnahmen aus dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) erfor- derlich.
AnO_0007_2021
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= CDU ... CDU-Fraktion in der BV Münster-Ost Handorf, 17.02.2021 Prüfauftrag zur Verkehrsberuhigung im Stadtteilzentrum Handorf Die CDU setzt sich bereits seit vielen Jahren für eine Verkehrsberuhigung im Bereich des Stadtteilzent- rums entlang der Handorfer Straße und Sudmühlenstraße bis zur Wersebrücke ein. Bereits aus den 2000er Jahren existiert ein Ratsbeschluss zur Verkehrsberuhigung im Ortskern nach Fertigstellung der B 481n. Auch die Verlängerung der Hobbeltstraße Richtung Dorbaum war seinerzeit, vor Erschließung des Baugebiets „Drei Eichen“, als Maßnahme zur Entlastung der Handorfer’Straße geplant und reali- siert worden. Gleichwohl hat der Verkehr, insbesondere der LKW-Verkehr, in den vergangenen Jahren zugenommen, was nicht nur die Anwohner und Besucher belastet, sondern auch ein zunehmendes Problem für die Verkehrssicherheit darstellt. Dies belegt eine Umfrage der CDU Handorf zur Mobilität aus dem Jahr 2018. Die Fertigstellung der B 481n hat sich in den vergangenen Jahren leider mehrfach verzögert und jüngst ist absehbar, dass auch der zuletzt durch Straßen NRW anvisierte Termin im Jahr 2022 nicht gehalten werden kann und die Fertigstellung sich gar bis Mitte des Jahrzehnts verzögern könnte. Parallel haben sich in den vergangenen Jahren verschiedene Änderungen im Ortskern ergeben und es stehen mit der geplanten Überbauung des Tankstellengeländes, der Veloroute und den beiden Neubaugebieten wei- tere Projekte vor der Tür. Es wird zudem befürchtet, dass der Ausbau der B51 Richtung Telgte zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung in Handorf führen könnte, nämlich falls die Lützowstraße von der Wa- rendorfer Straße abgebunden wird. Der Ortskern soll Identifikations- und Einkaufort sowie sozialer Treffpunkt für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucher sein. Ein attraktives Stadteilzentrum ist für die Entwicklung von Handorf wichtig. Dies ist auch im Prozess der Erstellung eines Stadtteilentwicklungskonzepts festgestellt wor- den, welches sich aufgrund der Pandemie leider verzögert. Das Stadteilentwicklungskonzept ist ein Baustein, um verschiedene Maßnahmen in einen gemeinsamen Kontext zu stellen und zu koordinie- ren. Die Verkehrsberuhigung und Neuplanung des Straßenraums in der Handorfer Ortsmitte ist in je- dem Fall erforderlich und die oben beschriebenen Entwicklungen machen es erforderlich, sich jetzt mit der Verkehrsberuhigung auseinanderzusetzen. Um mit der Planung voranzukommen stellt die CDU daher den folgenden Prüfauftrag an die Verwal- tung: Die Verwaltung möge darstellen, welche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Handorf bereits ge- prüft worden sind und ob Planungen existieren sowie darüber hinaus prüfen, welche Maßnahmen grundsätzlich möglich sind und geeignet erscheinen, um die skizzierten Ziele zu erreichen. Es sollten sowohl verkehrsrechtliche Maßnahmen als auch bauliche Maßnahmen und deren jeweiligen Voraus- setzungen geprüft werden. 1. Verkehrsrechtliche Maßnahmen, z.B. e Ausweisung einer Tempo 30-Zone e Erweiterte Ausweisung von Geschwindigkeitsbeschränkungen CDU-Kreisverband Münster e.V. [=] Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 + Telefax (02 51) 4 18 42-44 7 L post@cdu-muenster.de « www.cdu-muenster.de CDU-SPENDENKONTO: Nr. 1313 18 « BLZ 400 501 50 » Sparkasse Münsterland Ost [=] AnO0/0007/2021 = % « Durchfahrtsbeschränkungen für LKW (mit Ausnahme Anlieger und landwirtschaftli- cher Verkehr) 2. Bauliche Maßnahmen, z.B. « Neuaufteilung des Straßenraums zugunsten des Fahrrad- und Fußverkehrs, z.B. durch Schaffung einer durchgehenden Ebene, Einführung von Schrittgeschwindigkeit in Teil- bereichen «e Verringerter Fahrbahnquerschnitt «e _Fahrbahnversätze oder Fahrbahnverengungen «e Alternativer Fahrbahnbelag « Blumenkübel oder Pflanzenbeete e Anlage von Kreisverkehren an der Ecke Handorfer Str. / Hobbeltstr. / Pröbstingstraße sowie Handorfer Str. / Sudmühlenstr. / Dorbaumstr. Berücksichtigt werden soll die offenbar notwendige Sanierung oder Neubau der Wersebrücke in den kommenden Jahren. Die Maßnahmen, nicht nur die oben exemplarisch genannten, sollen in einer Liste zusammengefasst und bezüglich deren Umsetzbarkeit und erwarteten Effekten bewertet werden. Dabei sollen die Maß- nahmen nicht nur singulär betrachtet werden, sondern auch deren kombinierte Wirkung bei Umset- zung mehreren Maßnahmen. Um diese Prüfung zügig abschließen und diesen den Akteuren aus dem politischen und vorpolitischen Raum zur Verfügung zu stellen, sind Verkehrsprognosen und eine de- taillierte Kostenbetrachtung nicht erforderlich, gleichwohl sollen hierfür Indikationen aufgrund bishe- riger Erfahrungen angegeben werden. Begründung Aus der in der Einleitung genannten Gründen ist eine Verkehrsberuhigung an der Handorfer Straße und der Sudmühlenstraße gewünscht, dies ist Konsens bei den Bewohnerinnen und Bewohnern Han- dorfs. Eine integrierte Planung für die zukünftige aktive Gestaltung des Handorfer Ortskern im Kontext anderer Projekte und Ideen erfordert es jetzt in die Planung einzusteigen und nicht zu warten, bis in Teilbereichen Fakten geschaffen werden, die nicht oder nur mit hohen zusätzlichen Kosten revidiert werden können. Eine frühzeitige Planung soll auch dazu führen, dass Teilmaßnahmen mit Blick auf ein Gesamtkonzept bereits in den kommenden Jahren umgesetzt werden können und die weitere Reali- sierung unmittelbar nach Verkehrsfreigabe auf der B 481n starten kann. Die Ziele der Verkehrsberuhigung sind insbesondere « Verbesserung der Aufenthalts- und Wohnqualität im Ortskern e Standortverbesserung von Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen und somit auch ein verbessertes Angebot für die Besucher e Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer Für die Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (10)
- Handorfer Straße
- Sudmühlenstraße
- Hobbeltstraße
- Boniburgallee
- Dorbaumstraße
- Lützowstraße
- Mauritzstraße 4
- Pröbstingstraße
- Kirschgarten
- Drei Eichen
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AnO/0007/2021
- Typ
- Anregung in der BV Ost
- Datum
- 22.02.2021
- Erstellt
- 19.02.2021 11:18