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AnO/0007/2021

Prüfauftrag zur Verkehrsberuhigung im Stadtteilzentrum Handorf

Anregung in der BV Ost 22.02.2021

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Zwischenmitteilung zur Anregung AnO/0007/2021 (nicht barriefrei)

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Stellungnahme zur Anregung AnO/0007/2021

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AnO_0007_2021

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Ansehen

Zwischenmitteilung zur Anregung AnO/0007/2021 (nicht barriefrei)

1251 Zeichen

Stegit Münster”

18.07.2022
6505

66.31.0210
Grit Hecht

Stadt Münster
Art für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Ost

22. Aug. 2022

AnO0/0007/2021 „Prüfung zur Verkehrsberuhigung im Stadtteilzentrum Handorf.“
vom 22.02.2021

Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Ost
Bezirksvertretung Münster Ost

über Ill

Im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzepts durch das Stadtplanungsamt (V/0074/2022)
wurde als Bestandteil des Maßnahmenkonzepts für den Ortsteil Handorf auch die
Umgestaltung des Straßenraums der Handorfer Straße aufgeriommen. Zur Verbesserung
der Aufenthaltsqualität und subjektiven Sicherheit wurden durch das Büro plan lokal bereits
verschiedene Gestaltungselemente zur Verkehrsberuhigung aufgeführt und beschrieben.
Diese Maßnahmenvorschläge sind, nach Vorlage der Ergebnisse zur beauftragten
Verkehrsuntersuchung, in den weiteren Planungsphasen vertieft auszuarbeiten und zu
prüfen. Die Ausarbeitung von Planentwürfen ist aufgrund der ausstehenden Untersuchung
und fehlender Personalkapazitäten kurzfristig nicht möglich und kann nur mittelfristig
erfolgen.

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Hecht aus der Fachstelle Verkehrsplanung unter
obenstehenden Kontaktdaten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

JH

Rüller

Stellungnahme zur Anregung AnO/0007/2021

2465 Zeichen

Stadt Münster
Dowalmat III

66 31 0210 04.04.2024

Frau Hecht Eng. ‚10.|M 6592
Aa On a

Amt für Bürger- und Ratsservice 2.3. Mai 20

Bezirksverwaltung Münster-Ost

Bezirksvertretung Münster-Ost Ge

über Herrn Stadtbaurat Denstorff

Handorfer Straße - Umgestaltung des Straßenraumes zwischen Sudmühlenstraße

und Hobbeltstraße

hier: Anfrage Nr. AFO/0003/2024 vom 22.01.2024 und Antrag AnO/0007/2021 vom
22.02.2021 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost

Mit der Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 22.01.2024
(AFO/0024/2024) wurde die Verwaltung gebeten Stellung zur geplanten Umgestaltung des
Straßenraumes der Handorfer Straße zu nehmen. Sofern dies nicht möglich sein sollte,
sollen die Gründe, welche einer Planung im Wege stehen, und Möglichkeiten benannt
werden, um diese Hindernisse aufzulösen und zeitnah in einen Planungsprozess einstei-
gen zu können. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Prüfauftrag der CDU-
Fraktion zur Verkehrsberuhigung im Stadtteilzentrum Handorf (AnO/0007/2021) vom
17.02.2021 verwiesen.

In der Stellungnahme zum Prüfauftrag AnO/0007/2021 wurde von der Verwaltung mitge-
teilt, dass für die Ausarbeitung von Planentwürfen auf der Grundlage der im Rahmen des
Stadtteilentwicklungskonzeptes (V/0074/2022) vorgelegten Maßnahmenvorschläge die Er-
gebnisse der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt werden sollen. Die Verkehrsuntersu-
chung zum Erfordernis des Ausbaus der B 51 liegt inzwischen vor (V/0016/2024). Aus die-
sen Planfallberechnungen können auch Angaben zur Verkehrsentwicklung im Ortsteil
Handorf ableitet und als Planungsgrundlage genutzt werden. Im Weiteren wurde in der
Stellungnahme der Verwaltung darauf verwiesen, dass für die Bearbeitung der Planung
kurzfristig keine Personalkapazitäten zur Verfügung stehen. _

Nach der Fertigstellung der B 481 n durch Straßen NRW sind in Handorf die Brückensa-
nierung auf der Sudmühlenstraße, der Ausbau der Veloroute zwischen Boniburgallee und
Kirschgarten sowie der Umbau des Knotenpunktes Handorfer Straße/ Sudmühlenstraße/
Dorbaumstraße zum Kreisverkehr von vordringlicher Bedeutung.

Die Maßnahme zur Umgestaltung des Straßenraumes der Handorfer Straße zwischen
Sudmühlenstraße und Hobbeltstraße steht als Projekt in der Vormerkliste des Amtes 66.
Planungskapazitäten stehen kurz- und mittelfristig nicht zur Verfügung. Vorlaufend zum
Straßenbau sind noch Maßnahmen aus dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) erfor-
derlich.

AnO_0007_2021

5770 Zeichen

= CDU ...

CDU-Fraktion in der BV Münster-Ost

Handorf, 17.02.2021

Prüfauftrag zur Verkehrsberuhigung im Stadtteilzentrum Handorf

Die CDU setzt sich bereits seit vielen Jahren für eine Verkehrsberuhigung im Bereich des Stadtteilzent-
rums entlang der Handorfer Straße und Sudmühlenstraße bis zur Wersebrücke ein. Bereits aus den
2000er Jahren existiert ein Ratsbeschluss zur Verkehrsberuhigung im Ortskern nach Fertigstellung der
B 481n. Auch die Verlängerung der Hobbeltstraße Richtung Dorbaum war seinerzeit, vor Erschließung

des Baugebiets „Drei Eichen“, als Maßnahme zur Entlastung der Handorfer’Straße geplant und reali-

siert worden. Gleichwohl hat der Verkehr, insbesondere der LKW-Verkehr, in den vergangenen Jahren
zugenommen, was nicht nur die Anwohner und Besucher belastet, sondern auch ein zunehmendes
Problem für die Verkehrssicherheit darstellt. Dies belegt eine Umfrage der CDU Handorf zur Mobilität
aus dem Jahr 2018.

Die Fertigstellung der B 481n hat sich in den vergangenen Jahren leider mehrfach verzögert und jüngst
ist absehbar, dass auch der zuletzt durch Straßen NRW anvisierte Termin im Jahr 2022 nicht gehalten
werden kann und die Fertigstellung sich gar bis Mitte des Jahrzehnts verzögern könnte. Parallel haben
sich in den vergangenen Jahren verschiedene Änderungen im Ortskern ergeben und es stehen mit der
geplanten Überbauung des Tankstellengeländes, der Veloroute und den beiden Neubaugebieten wei-
tere Projekte vor der Tür. Es wird zudem befürchtet, dass der Ausbau der B51 Richtung Telgte zu einer
zusätzlichen Verkehrsbelastung in Handorf führen könnte, nämlich falls die Lützowstraße von der Wa-
rendorfer Straße abgebunden wird.

Der Ortskern soll Identifikations- und Einkaufort sowie sozialer Treffpunkt für die Bewohnerinnen und
Bewohner sowie Besucher sein. Ein attraktives Stadteilzentrum ist für die Entwicklung von Handorf
wichtig. Dies ist auch im Prozess der Erstellung eines Stadtteilentwicklungskonzepts festgestellt wor-
den, welches sich aufgrund der Pandemie leider verzögert. Das Stadteilentwicklungskonzept ist ein
Baustein, um verschiedene Maßnahmen in einen gemeinsamen Kontext zu stellen und zu koordinie-
ren. Die Verkehrsberuhigung und Neuplanung des Straßenraums in der Handorfer Ortsmitte ist in je-
dem Fall erforderlich und die oben beschriebenen Entwicklungen machen es erforderlich, sich jetzt mit
der Verkehrsberuhigung auseinanderzusetzen.

Um mit der Planung voranzukommen stellt die CDU daher den folgenden Prüfauftrag an die Verwal-
tung:

Die Verwaltung möge darstellen, welche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Handorf bereits ge-
prüft worden sind und ob Planungen existieren sowie darüber hinaus prüfen, welche Maßnahmen
grundsätzlich möglich sind und geeignet erscheinen, um die skizzierten Ziele zu erreichen. Es sollten
sowohl verkehrsrechtliche Maßnahmen als auch bauliche Maßnahmen und deren jeweiligen Voraus-
setzungen geprüft werden.

1. Verkehrsrechtliche Maßnahmen, z.B.
e Ausweisung einer Tempo 30-Zone

e Erweiterte Ausweisung von Geschwindigkeitsbeschränkungen

CDU-Kreisverband Münster e.V. [=]
Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0 + Telefax (02 51) 4 18 42-44 7 L

post@cdu-muenster.de « www.cdu-muenster.de
CDU-SPENDENKONTO: Nr. 1313 18 « BLZ 400 501 50 » Sparkasse Münsterland Ost [=]

AnO0/0007/2021

=

%

«  Durchfahrtsbeschränkungen für LKW (mit Ausnahme Anlieger und landwirtschaftli-
cher Verkehr)

2. Bauliche Maßnahmen, z.B.

«  Neuaufteilung des Straßenraums zugunsten des Fahrrad- und Fußverkehrs, z.B. durch
Schaffung einer durchgehenden Ebene, Einführung von Schrittgeschwindigkeit in Teil-
bereichen

«e  Verringerter Fahrbahnquerschnitt

«e _Fahrbahnversätze oder Fahrbahnverengungen
«e Alternativer Fahrbahnbelag

«  Blumenkübel oder Pflanzenbeete

e Anlage von Kreisverkehren an der Ecke Handorfer Str. / Hobbeltstr. / Pröbstingstraße
sowie Handorfer Str. / Sudmühlenstr. / Dorbaumstr.

Berücksichtigt werden soll die offenbar notwendige Sanierung oder Neubau der Wersebrücke in den
kommenden Jahren.

Die Maßnahmen, nicht nur die oben exemplarisch genannten, sollen in einer Liste zusammengefasst
und bezüglich deren Umsetzbarkeit und erwarteten Effekten bewertet werden. Dabei sollen die Maß-
nahmen nicht nur singulär betrachtet werden, sondern auch deren kombinierte Wirkung bei Umset-
zung mehreren Maßnahmen. Um diese Prüfung zügig abschließen und diesen den Akteuren aus dem
politischen und vorpolitischen Raum zur Verfügung zu stellen, sind Verkehrsprognosen und eine de-
taillierte Kostenbetrachtung nicht erforderlich, gleichwohl sollen hierfür Indikationen aufgrund bishe-
riger Erfahrungen angegeben werden.

Begründung

Aus der in der Einleitung genannten Gründen ist eine Verkehrsberuhigung an der Handorfer Straße
und der Sudmühlenstraße gewünscht, dies ist Konsens bei den Bewohnerinnen und Bewohnern Han-
dorfs. Eine integrierte Planung für die zukünftige aktive Gestaltung des Handorfer Ortskern im Kontext
anderer Projekte und Ideen erfordert es jetzt in die Planung einzusteigen und nicht zu warten, bis in
Teilbereichen Fakten geschaffen werden, die nicht oder nur mit hohen zusätzlichen Kosten revidiert
werden können. Eine frühzeitige Planung soll auch dazu führen, dass Teilmaßnahmen mit Blick auf ein
Gesamtkonzept bereits in den kommenden Jahren umgesetzt werden können und die weitere Reali-
sierung unmittelbar nach Verkehrsfreigabe auf der B 481n starten kann.

Die Ziele der Verkehrsberuhigung sind insbesondere
« Verbesserung der Aufenthalts- und Wohnqualität im Ortskern

e  Standortverbesserung von Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen und somit auch
ein verbessertes Angebot für die Besucher

e Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer

Für die Fraktion

Beratungsverlauf (1)

29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 8.4 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Handorfer Straße
  • Sudmühlenstraße
  • Hobbeltstraße
  • Boniburgallee
  • Dorbaumstraße
  • Lützowstraße
  • Mauritzstraße 4
  • Pröbstingstraße
  • Kirschgarten
  • Drei Eichen

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AnO/0007/2021
Typ
Anregung in der BV Ost
Datum
22.02.2021
Erstellt
19.02.2021 11:18