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1466/2025

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in Köln-Ehrenfeld/Braunsfeld

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.07.2025

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Anlage 3_Erläuterung

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Anlage 7 - Auszug der BV 3 vom 23.06.2025 zu TOP 10.5

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Anlage 6 - Auszug Beschlussprotokoll Rahmenplanungsbeirat 17.06.2026 zu 1466-2025

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Anlage 4_Leitplanken

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Beschlussvorlage Ausschuss_Version StEA

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Anlage 5 - Übersicht Städtebauliche Entwicklungen

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Beschlussvorlage Version Rat

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Anlage 2_Geltungsbereich

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Anlage 8 - Auszug der BV 4 vom 30.06.225 zu 1466_2025

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Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3_Erläuterung

31702 Zeichen

Anlage 3 
 
Erläuterungstext  
 
Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in  
Köln-Ehrenfeld / Braunsfeld 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
Mit Schreiben vom 26.08.2024 beantragte die Eigentümerin DWK AIRE - Ehrenfeld - Oscar 
125 GmbH & Co. KG (im Weiteren: Investorin), ein Joint Venture der Die Wohnkompanie NRW 
GmbH und der ArtInvest im Unternehmensverbund Zech Group , die Einleitung eines 
Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Absicht, auf einem bestehenden 
Gewerbestandort im Bereich der Oskar-Jäger-Straße in den Stadtteilen Köln-Ehrenfeld und 
Köln-Braunsfeld eine städtebauliche Neuordnung und Umnutzung des Areals durchzuführen. 
Ziel ist die Entwicklung eines urbanen Quartiers, das Wohnen, Arbeiten und öffentliche 
Freiräume miteinander verknüpft. 
Der Geltungsbereich umfasst zum Großteil Flächen, welche sich im Eigentum der Investorin 
befinden. Ergänzend beinhaltet der Geltungsbereich städtische Flächen sowie weitere 
Fremdgrundstücke. Ziel ist die Sicherung eines einheitlichen städtebaulichen und 
freiraumplanerischen Konzepts für diesen Stadtbaustein.  
Vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach zentral gelegenen Flächen in Köln verfolgt 
die Planung die Schaffung eines Urbanen Gebiet es (MU) mit einer qualitätsvollen, 
angemessenen städtebaulichen Dichte. Dabei steht insbesondere die Bereitstellung von 
dringend benötigtem Wohnraum im Fokus – einschließlich eines Anteils an öffentlich 
gefördertem Wohnungsbau.  Es soll en erweiternd zur vorhandenen Heterogenität und 
Urbanität der Nutzungen im Stadtteil Büros, Dienstleistungen und nicht störendes Gewerbe 
vorgesehen werden. Zusätzlich wird die Integration einer Kindertagesstätte angestrebt, um die 
soziale Infrastruktur des Quartiers bedarfsgerecht zu ergänzen und das Prinzip der Stadt der 
kurzen Wege zu ermöglichen. 
Zur Sicherung der Wohn - und Aufenthaltsqualität sind öffentliche Spiel - und Grünflächen 
vorgesehen. Da die geplante „Low Line“ teilweise nördlich im Plangebiet verlaufen soll, ist 
diese mit einzubinden.  
Die Entwicklung steht im Kontext der weitgreifenden Veränderungen in Ehrenfeld und den 
angrenzenden Stadtteilen. Für die sogenannte „Weststadt“ wurde 2021 von der Stadt Köln ein 
Zielbild erarbeitet, welches die Grundlage für die Fortschreibung der Rahmenplanung aus dem 
Jahr 2004 bildet und Ziele für den Transformationsprozess der Weststadt definiert. Die Fläche 
an der Oskar-Jäger-Straße bildet einen weiteren Baustein in den bereits initiierten und noch 
anstehenden Entwicklungen in der direkten Nachbarschaft und näheren Umgebung. 
Die städtebauliche Neuordnung verfolgt das übergeordnete Ziel, den bisherigen 
Gewerbestandort in ein vielfältiges, durchmischtes Quartier mit hoher Lebens - und 
Arbeitsqualität zu wandeln. Besonderer Wert wird auf eine urbane, kompakte Bebauung mit 
attraktiven grünen Freiräumen gelegt, die den zukünftigen Bewohner*innen und Nutzer*innen 
gleichermaßen zugutekommt. 
Das vorhandene Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens nicht zu. Mit der 
Aufstellung des Beba uungsplanes werden die planungs rechtlichen Voraussetzungen zur

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Realisierung des Wohnquartiers und die ergänzenden Nutzungen geschaffen; ohne dass die 
umliegenden bestehenden Gewerbebetriebe dadurch negativ beeinträchtigt werden. 
 
2. Verfahren 
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist erforderlich, um die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit des geplanten Vorhabens zu schaffen.  
Verfahrensart 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB 
aufgestellt. Zwar übersteigt die zulässige Grundfläche im Plangebiet den Schwellenwert von 
20.000 m², jedoch handelt es sich um eine maßvolle Erweiterung und funkti onale 
Umstrukturierung innerhalb des bestehenden Stadtbausteins, sodass die Voraussetzungen 
des beschleunigten Verfahrens dennoch erfüllt sind. 
Das ca. 4 ha große Plangebiet liegt an der Oskar-Jäger-Straße im Kölner Stadtgebiet und ist 
derzeit durch überwiegend gewerbliche Nutzungen geprägt. Die Fläche ist nahezu vollständig 
versiegelt und stellt damit ein erhebliches Innenentwicklungspotenzial dar. Ziel der Planung ist 
es, im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung ein neues urbanes Mischgebiet (MU) mit 
wohn- und gewerbenahen Nutzungen zu entwickeln. Durch die städtebauliche Neuordnung 
werden Flächenpotenziale effizienter genutzt, zugleich werden ökologische Verbesserungen 
durch gezielte Entsiegelungsmaßnahmen und die Schaffung qualitätvoller Freiräume erzielt. 
Die Entwicklung erfolgt im unmittelbaren Zusammenhang mit der vorhandenen 
Siedlungsstruktur und soll sich funktional wie städtebaulich in das urbane Gefüge einfügen. 
Es werden keine neuen Siedlungsbereiche im Außenbereich geschaffen. Vielmehr wird eine 
Revitalisierung einer innerstädtischen heterogenen Gewerbefläche angestrebt, die zur 
Aufwertung des gesamten Umfelds beiträgt. 
Eine abschließende Prüfung der Umweltauswirkungen gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 2 
Abs. 4 BauGB erfolgt im weiteren Verfahren. Auf Grundlage des geplanten städtebaulichen 
Konzepts und der damit verbundenen Maßnahmen zur Entsiegelung und Aufwertung wird zum 
jetzigen Zeitpunkt nicht von erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgegangen. 
Vielmehr ist davon auszugehen , dass die Planung durch die Entsiegelung, die Integration 
neuer Grün- und Freiflächen sowie die emissionsarme Mischnutzung positive Effekte auf das 
Lokalklima, den Wasserhaushalt und das Stadtbild haben wird. 
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren  
Zur Qualitätssicherung des Städtebaus  plant die Investorin die Durchführung eines 
zweiphasigen Verfahrens in Abstimmung mit der Stadt Köln.  In einer ersten Phase sollen 
maximal sieben Planungsteams teilnehmen, für die zweite Phase wird die Jury die Anzahl der 
Planungsteams auf rund drei bis vier Teams reduzieren. Auf Grundlage der ersten 
Juryentscheidung findet eine Zwischenpräsentation statt, in welcher die drei - vier Entwürfe 
der Öffentlichkeit z. B. an Marktständen in einer Abendveranstaltung vorgestellt werden statt. 
Das eingeholte Feedback der Öffentlichkeit wird den Planungsteams ebenso wie die 
Empfehlungen der Jury für die 2. Phase weitergereicht.  Mit Abschluss des Qualifizierungs-
verfahrens soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) B auGB vorgesehen 
werden. Neben der Sicherung der städtebaulichen Qualität soll ebenfalls die Freiraumqualität 
im Plangebiet gewährleistet werden. Zu berücksichtigen ist hier insbesondere die planerische 
Konkretisierung der „Low Line“, deren bauplanungsrechtliche Sicherung im anschließenden

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Bauleitplanverfahren erfolgen soll.  Das Ergebnis  des Qualifizierungsverfahrens  wird 
Grundlage des nachgelagerten Bauleitplanverfahrens. 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet 
3.1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Köln im Stadt bezirk Ehrenfeld bzw. der 
westliche Teil des Plangebietes liegt teilweise im Stadtbezirk Lindenthal. Es wird im Norden 
durch angrenzende Gewerbebebauung und im Osten durch die Oskar-Jäger-Straße begrenzt. 
Im Süden und Weste n grenzen die Stolberger Str.  sowie weitere gewerblich genutzte 
Grundstücke an.  
Das Plangebiet umfasst die im Eigentum der Investorin folgenden Flurstücke 661, 794, 795, 
1145, 1501, 1559, 2417/204, 1277 , 1278, 1279, 1280  und 1752 sowie die Flurstücke im 
städtischen Eigentum 1131, 1443, 1676, 4002/202 und im Fremdeigentum folgende Flurstücke 
1146, 1558, 1147, 1557, 1148, 1556 in der Gemarkung Müngersdorf und eine Fläche von rund 
4 ha. Wobei sich hiervon ca. 3,5 ha im Eigentum der Investorin befinden.  
3.2 Bestandssituation / Vorhandene Struktur 
Das Plangebiet liegt an der Grenze der beiden Stadtteile Ehrenfeld und Braunsfeld im Kölner 
Westen. Es liegt in der Kölner Weststadt, einem Begriff aus dem Zielbildprozess zur 
Fortschreibung der Rahmenplanung Braunsfeld/ Müngersdorf/ Ehrenfeld aus dem Jahr 2021. 
Der Bereich der gesamten Weststadt befindet sich seit einigen Jahren im Umbruch. Große 
vormals überwiegend gewerblich und industriell genutzte Bereiche werden neuen Nutzungen 
zugeführt und die gesamte Stadtsequenz des westlichen Kölns transformiert. Wichtige 
Entwicklungsflächen, wie zum Beispiel das nordwestlich des Plangebietes gelegene „Max-
Becker-Areal“, das „Ehrenveedel“ auf der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs nördlich der 
Bahntrasse oder das westlich gelegene Neubauprojekt „Cosy“ befinden sich in der 
Nachbarschaft. 
 
Das Plangebiet ist aktuell mit heterogen gewerblich genutzten Gebäuden unterschiedlicher 
Baujahre bebaut. Die baujahresty pische Bausubstanz weist einen sehr niedrigen 
energetischen Standard auf. Die Freiflächen werden überwiegend als Parkplätze genutzt, 
weshalb das Grundstück derzeit nahezu vollständig versiegelt ist. 
 
Bestandteil des Geltungsbereiches ist auch ein Teil der Oskar-Jäger-Straße. Sie übernimmt 
die Erschließungsfunktionen innerhalb des Stadtteils und darüber hinaus. In ihrer 
Verlängerung nach Norden führt sie unter der Bahntrasse hindurch und verbindet damit auch 
die nördlichen und südlichen Bereiche des Stadtteils. 
 
Die Umgebung des Plangebietes ist ebenfalls durch eine starke Heterogenität  geprägt. 
Während das Plangebiet selbst und weite Teile der Umgebung überwiegend durch 
gewerbliche Nutzungen geprägt sind, befinden sich ergänzend gastronomische, kulturelle und 
gewerbliche Nutzungen in Erdgeschosszonen der Oskar-Jäger-Straße. 
 
Eine zukünftige Planung sieht den Verlauf der „Low Line“, welche nördlich des Plangebietes 
verläuft und teilweise in das Plangebiet hineinragen soll vor. Das Projekt „Low Line“ umfasst 
eine lineare Grünverbindung für den Fuß- und Radverkehr entlang der alten Güterbahntrasse 
vom Bahnhof Ehrenfeld im Osten bis zum P1-Park im Westen der Weststadt.

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3.3 Bestehende Erschließung 
Das Plangebiet ist an das öffentliche Straßen- und Wegenetz der Stadt Köln angeschlossen. 
Die Erschließung erfolgt heute für den motorisierten Individualverkehr (MIV) von der Oskar-
Jäger-Straße im Osten und der Stolberger Straße im Südwesten zu den vorhandenen 
Grundstückszufahrten. Auf der Oskar -Jäger-Straße befinden sind beidseitig öffentliche 
Parkplätze in Längsaufstellung. 
 
Die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ist über die  nördlich gelegene Haltestelle Oskar-Jäger-
Straße (Buslinien 143 und 141) und der Haltestelle Stolberger Straße (Buslinie 140) südlich 
des Plangebietes erschlossen. Des Weiteren befindet sich fußläufig in ca. 600 m entfernt, die 
Haltestelle Weisbergstraße/ Gürtel (Straßenbahn 13).  
 
Für den Fahrradverkehr ist nur im Bereich der Oskar-Jäger-Straße ein Radweg ausgewiesen.  
 
4. Planungsvorgaben 
4.1 Regionalplan 
Das Plangebiet ist im derzeitigen Regionalplan  der Bezirksregierung Köln (Teilabschnitt 
Region Köln) als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. 
4.2 Flächennutzungsplan 
Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet als 
Gewerbefläche dargestellt. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht 
erheblich belastenden Gewerbebetrieben. Daneben sind Geschäfts -, Büro - und 
Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Vergnügungsstätten zulässig. 
 
Da die Voraussetzungen für ein Verfahren nach § 13a BauGB vorliegen, kann nach § 13a 
Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen dieses Verfahrens von einer Änderung des 
Flächennutzungsplans abgesehen werden. 
 
4.3 Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans Köln. Allerdings gilt das 
Entwicklungsziel EZ 6 Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder 
zur Verbesserung des Klimas vor. 
4.4 Berücksichtigung von Fachplanungen 
Bei dem Planungsvorhaben sind keine Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen. 
4.5 Planungsrechtliche Situation / Bebauungsplan 
Das Plangebiet liegt innerhalb dem seit dem 02.01.1985 rechtkräftigen Bebauungsplan 
Nr. 63459/04 mit dem  Arbeitstitel "Stolberger Straße in Köln -Braunsfeld/-Ehrenfeld" sowie 
teilweise im nördlich gelegenen Bebauungsplan Nr. 63459/02 „Widdersdorfer Straße in Köln-
Ehrenfeld, 1. Änderung“ mit Rechtskraft vom 05.06.2024.  
 
Der Bebauungsplan „Stolberger Straße“  setzt im  nordöstlichen Bereich (Zone 1) ein 
Gewerbegebiet (GE) m it einer GRZ 0,8 und einer GFZ von 2,0 sowie die Zahl der 
Vollgeschosse bis VI und eine geschlossene Bauweise fest. Ergänzend wird ein zu erhaltener 
Baumbestand festgesetzt. Südlich entlang dem Gürtelbahn Zubringer ist eine Fläche für das

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Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Die Gürtelbahn ist als Fläche für 
Bahnanlagen festgesetzt und teilt den Bauungsplan in einen westlichen und östlichen Bereich  
 
In Zone 2 (südöstlicher Bereich) wird ebenfalls ein Gewerbegebiet (GE) mit einer GRZ 0,8 und 
einer GFZ von 2, 2 sowie die Zahl der Vollgeschosse von IV - X und eine geschlossene 
Bauweise festgesetzt. In diesem Bereich sowie entlang der Stolberger Straße sind 
erhaltenswerte und anzupflanzende Bäume festgesetzt.  
 
Der westliche Teil des Bebauungsplans setzt in Zone 3 ein weiteres Gewerbegebiet sowie 
Mischgebiete und allgemeine Wohngebiete fest. Die städtebaulichen Kennzahlen des 
Gewerbegebietes (GE) sind GRZ 0,8 , GFZ von 2,0 , max. IV Geschosse sowie eine 
geschlossene Bauweise. Zur Abgrenzung zwischen dem Gewerbegebiet und den Misch- und 
Wohngebieten ist eine Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. 
 
In den verschiedenen Mischgebietsflächen (MI) sind GFZ von 1,0 – 1,2 festgesetzt. In allen 
Mischgebietsflächen ist e ine geschlossene Bauweise mit bis  zu II oder IV Vollgeschosse 
festgesetzt. Entlang der Erschließungsflächen und innerhalb der verschiedenen Baufelder im 
westlichen Teil des Bauungsplans Nr. 63459/04 sind erhaltenswerte und anzupflanzende 
Bäume festgesetzt.  
 
Die beiden Allgemeinen Wohngebiets-Baufelder setzen eine GFZ von 1,0 sowie die Zahl der 
Vollgeschosse bis III und eine geschlossene Bauweise fest. 
 
Inmitten der Mischgebiete und Wohngebietes befindet sich eine öffentliche Grünfläche, die mit 
der Kennzeichnung Spielplatz festsetzt wird. 
 
Um schädliche Auswirkungen ausgehend von neu ansiedelnden Gewerbebetrieben zu 
vermeiden, werden ebenfalls Festsetzungen gem. § 31 Abs. 1 BauGB getroffen. 
 
Im Frühjahr 2021 wurde der Beschluss über die Einleitung sowie zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung betreffend der Änderung des Bebauungsplanes 
Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln -Braunsfeld/Ehrenfeld, 
1. Änderung“ unter der Vorlagen -Nr. 3225/2020 gefasst. Unter der Vorlagen -Nummer 
0858/2023 wurden 2023 die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfs 
beschlossen. 
 
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 verfolgt das Ziel der Neugliederung 
der Betriebsarten nach dem Abstandserlas s vom 06.06.2007 zur Vermeidung einer 
planerischen Konfliktsituation mit der geplanten Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße, 
die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der in der 
Rahmenplanung (s. Punkt 4.6 .4) vorgesehenen Fu ß- und Radwegeverbindung auf der 
ehemaligen HGK-Trasse sowie einer Grünfläche im Bereich der Gleisharfe sowie die 
planungsrechtliche Sicherung der Erschließungsflächen von einem Teilbereich des 
Gewerbegebietes. 
 
Die Flurstücke 1145, 1146, 1147 und 1140 befinden sich innerhalb des Geltungsbereichs des 
Bebauungsplans Nr. 63459/02 unter dem Arbeitstitel "Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld. 
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans mit Rechtskraft seit dem 05.06.2024. Hier wurden 
auf Grundlage des Zielbilds „Kölner Weststadt“ folgende Ziele verfolgt: die Umwandlung eines 
Industriegebietes (GI) in ein Gewerbegebiet (GE) für die Grundstücke Widdersdorfer Straße 
199 - 205 und 207  - 211, da die industrielle Nutzung nicht mehr vorhanden ist sowie die 
Neugliederung der Betriebsarten nach dem Abstandserlass vom 06.06.2007 zur Vermeidung

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einer planerischen Konfliktsituation mit der geplanten Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer 
Straße. Der Änderungsbereich umfasst das gesamte Plangebiet des derzeit rechtskräftigen 
Bebauungsplanes Nummer 63459/02. 
 
Um die gemäß dem Zielbild „Kölner Weststadt“ vorgesehene Durchwegung für den Fuß- und 
Radverkehr in Nord-Süd-Richtung zu ermöglichen, wird ein Geh- und Radfahrrecht zugunsten 
der Allgemeinheit festgesetzt. Im südlichen Bereich  des Geltungsbereichs , der im neu 
aufzustellenden Bebauungsplan enthalten ist, wird entlang der Oskar -Jäger-Straße in Ost-
West-Richtung ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger und der Ver- und 
Entsorgungsträger sowie teilweise eine offene Bauweise festgesetzt. 
 
Das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens soll als Grundlage für die Neuaufstellung eines 
Bebauungsplans für das Grundstück der Investorin sowie der städtischen Flurstücke und 
Fremdgrundstücke (siehe 3.1) dienen. 
4.6 Städtebauliche Entwicklungskonzepte / Planungen 
4.6.1 Kooperatives Baulandmodell 
Das Kooperative Baulandmodell Köln 2017 plus, welches in seiner Fassung vom 10.05.2017 
durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und am 05.05.2022 angepasst wurde, bündelt die 
Anforderungen, die an neue Baugebiete für den Wohnungsbau gestellt werden und wird im 
Verfahren Anwendung finden. 
 
Auf der Basis der Geschossfläche Wohnen wird mit einer Standardgröße von 90 m²/ WE 
(Wohneinheit) die Anzahl der zukünftigen Wohnungen berechnet. Mindestens 30 % der 
Geschossfläche Wohnen sind als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu errichten. 
 
Die Anzahl der Wohneinheiten, die im Durchschnitt von 2,3 Einwohnern (EW) bewohnt 
werden, gibt Aufschluss über die Anzahl der neuen Einwohner im Quartier. Die Anzahl der 
zukünftigen Bewohner bestimmt den Bedarf an Grünflächen (10 m²/  EW) und Spielflächen 
(2 m²/ EW). Auf der Grundlage der zu erwartenden Einwohnerzahl lässt sich darüber hinaus 
der Bedarf an Kita-Betreuungsplätzen ermitteln. 
 
Entsprechend der Vorgaben des Kooperative Baulandmodells wird bei der Berechnung der 
erwarteten Einwohnerzahl und daraus folgend der entstehenden Bedarfe für öffentliche Spiel- 
und Grünflächen die Anzahl der Wohneinheiten zunächst an die durchschnittliche Größe einer 
Wohneinheit von 90 m² Geschossfläche angepasst. Die Anzahl der Wohneinheiten berechnet 
sich auf Grundlage der Angaben zur gesamten Geschossfläche für das Wohnen im 
Plangebiet. 
 
Ergänzend werden die F lächen für öffentliche Spielplätze und öffentliche Grünflächen 
vorzusehen nach dem Kalkulationsweg gemäß Kooperativem Baulandmodell berücksichtigt. 
4.6.2 Klimaleitlinien 
Der Rat der Stadt Köln hat am 17.03.2022 die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung 
nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ beschlossen. Für das Planverfahren gelten die in 
den Leitlinien formulierten Anforderungen. 
Die Umsetzung der mit der Koordinationsstelle Klimaschutz abzustimmenden Maßnahmen 
werden im städtebaulichen Vertrag verbindlich geregelt und gesichert. 
4.6.3 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“/ Köln-Katalog 
Die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ dient als übergeordneter Rahmen für die 
zukünftige Stadtentwicklung. Das Konzept des Kölner Perspektivplans 2030 verfolgt das Ziel,

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Köln in eine zukunftsfähige, resiliente und lebenswerte Stadt zu entwickeln, die auf eine 
ausgewogene Verteilung von Wachstum, Mobilität, Freiraum und urbaner Lebensqualität setzt. 
Grundlage der Strategie sind fünf Leitsätzen mit 27 Zielen. Die Leitsätze sind folgende: 
 Köln sorgt für kompakte und lebenswerte Quartiere. 
 Köln schafft Raum für eine dynamische und nachhaltige Wirtschaft und für vielfältige 
Arbeitswelten. 
 Köln sorgt für Bildung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe. 
 Köln stärkt seine Rolle als viel fältig vernetzte Metropole. 
 Köln wächst  klimagerecht und umweltfreundlich und sorgt für  gesunde Lebens -
verhältnisse. 
Am 23. März 2023 hat der Rat den Köln -Katalog als Konzept für eine nachhaltige 
Stadtentwicklung beschlossen. Als Schlüsselprojekt vertieft und konkretisiert der Köln-Katalog 
die Leitsätze und Ziele der K ölner Perspektiven 2030+. Ziel des Köln-Kataloges ist es, das 
Stadtwachstum durch eine effiziente und nachhaltige Flächennutzung zu gestalten. Der Köln-
Katalog zeigt, wie kompakte und somit flächensparende Quartiere zukünftig aussehen können. 
Dabei spielen das Prinzip der kurzen Wege, ausreichend Grünflächen sowie wohnortnahe 
soziale und funktionale Angebote, wie Einzelhandel oder Gastronomie, eine wichtige Rolle.  
Als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB wird der Köln-
Katalog auf Ebene der Bebauungspläne mit anderen Belangen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB 
abgeglichen. Bei dieser Abwägung sind die Vor gaben und Hinweise des Köln -Katalogs zu 
städtebaulichen Zieldichten und Qualitäten zu berücksichtigen. So entfaltet der Köln-Katalog 
eine steuernde Wirkung innerhalb und außerhalb der Verwaltung. 
Der Köln -Katalog betrachtet die Zieldichten der Stadtstrategie als „Soll -Werte“ für neue 
Projekte, die nach dem Beschluss der Stadtstrategie angelaufen sind und als „Richt-Werte“ für 
Projekte in bereits länger laufenden Verfahren. 
Für den Bereich des Plangebietes und für Quartiersentwicklungen im Allgemeinen werden im 
Köln-Katalog folgende Planungsvorgaben getroffen: 
 Quartiersdichte von > 1,2  
 Berücksichtigung der Strategien für qualitätvolle D ichte z.B. vertikal und horizontale 
Dichte, Grüne Vielfalt, Nutzungsvielfalt 
 Blöcke ausdifferenzieren, Baufelder durchmischen, Kontraste suchen, Raumfolgen 
setzen  
Die konkrete Zieldichte wird unter Berücksichtigung des K öln-Katalogs im Bauleitplan-
verfahren festgelegt 
4.6.4 Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld, Zielbild für die Kölner 
Weststadt 
Die Fläche des Plangebietes ist Teil de s 420 ha großen Rahmenplanungsgebiet es für die 
Rahmenplanung Braunsfeld/ Müngersdorf / Ehrenfeld und dessen Fortschreibung „Zielbild für 
die Kölner Weststadt“.  
 
Das Plangebiet an der Oskar-Jäger-Straße ist Teil des sogenannten Melatenquartiers, südlich 
des Gaswerkquartiers. Im Fokus liegt hier die Transformation von Gewerbestandorten in 
urbane Gebiete unter Berücksichtigung eines ausgeglichenen Verhältnisses von bezahlbarem 
Wohnen und nicht störendem Gewerbe inkl. Nahversorgung . Zusätzlich soll Raum für 
Kleingewerbe und Nahversorgung i.V.m. neuen Wohnflächen (z.B. Kleingewerbe, Schuster,

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Klempner, Copy -Shop, Radwerkstätten etc.) geschaffen sowie die Kreativwirtschaft im 
Quartier weiterentwickelt werden. 
 
Des Weiteren ist ein Ziel die Verbesserung des Mikroklimas und der Resilienz gegenüber Hitze 
und Starkregen durch klimagerechte Gebäude-/Freiraumgestaltung auf Gewerbeflächen (z.B. 
Entsiegelung, Fassaden- und intensive Dachbegrünung, Verschattung, Albedo, Verdunstung, 
Versickerung, Regenwasserrückhaltung etc.). Integriert in das Zielbild für die Kölner Weststadt 
ist zudem die Low Line, welche innerhalb des Plangebietes verläuft. Ergänzend sieht eine 
Zielsetzung die Schaffung von ausreichenden wohnungsnahen öffentlichen Grünflächen im 
Zuge der Gebietsentwicklung (grüne Rückzugsorte z.B. pocket parks, Dachgärten etc.) sowie 
die Verbesserung der Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr vor. 
 
4.6.5 Entwicklungsplanung Weststadt  
Die Stadt Köln verfolgt mit der Entwicklungsplanung für die Weststadt ein umfassendes 
Stadtentwicklungsprojekt. Dieses Areal erstreckt sich über die linksrheinischen Stadtbezirke 
Lindenthal und Ehrenfeld. 
Das rund 500 ha große Gebiet wird von markanten Verkehrsachsen wie dem Militärring, der 
Aachener Straße, dem Melatengürtel und der Venloer Straße eingegrenzt. Derzeit ist es noch 
überwiegend von gewerblichen Nutzungen geprägt, befindet sich jedoch im Wandel hin zu 
einem vielfältigen urbanen Raum. Hier entstehen derzeit neue Strukturen: vom traditionellen 
Gewerbe und Logistikstandorten über eine lebendige Clubkultur bis hin zu modernen Büro - 
und Wohnquartieren – all das eingebettet in ein sich dynamisch veränderndes Umfeld. 
Ziel der Entwicklungsplanung ist es, diesen Strukturwandel aktiv zu begleiten und 
zukunftsorientiert zu gestalten. Dabei greifen drei zentrale Elemente ineinander: eine 
durchdachte räumliche Entwicklungsstrategie, ein modernes Mobilitäts- und Verkehrskonzept 
sowie ein partizipativer Bürgerdialog, der die Bevölkerung in den Planungsprozess einbindet. 
Für das Plangebiet werden folgende Aussagen zu raumrelevanten Zielsetzungen getroffen: 
 
 Sicherung und Entwicklung von Gewerbestandor ten für Kleingewerbe, 
Dienstleistungen, Forschung und Handel 
 Transformation von Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere  (ausgeglichenes 
Verhältnis von bezahlbarem Wohnen und nicht störendem  Gewerbe inkl. 
Nahversorgung) 
 Bedarfsgerechter Ausbau der Jugend - und Bildungsinfrastruktur  i.V.m. neuen 
Wohnflächen (Schulen, Kitas, sonstige Jugendangebote) 
 Schaffung von wohnungsnahem und klimawandelgerechtem Grün im Zuge der  
Gebietsentwicklung (Rückzugsorte z.B. pocket parks, Dachgärten, Spielplätze) 
 
4.7 Low Line 
In K öln-Ehrenfeld entsteht mit dem Low Line Linear Park ein innovatives 
Stadtentwicklungsprojekt, das eine neue grüne Verbindung für Fußgänger und Radfahrer 
schaffen soll. Entlang einer ehemaligen Güterbahntrasse ist geplant, einen linearen Park 
anzulegen, der den Stadtteil aufwertet und neue Aufenthalts- und Bewegungsräume bietet. 
Inspiriert vom berühmten Vorbild der „High Line“ in New York, wird eine bislang ungenutzte 
städtische Infrastruktur zu einem vielfältig nutzbaren Freiraum umgestaltet – mit ökologischen, 
sozialen und stadtgestalterischen Mehrwerten.

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Das Projekt greift dabei eine zentrale Herausforderung Ehrenfelds auf: Der Stadtteil war lange 
durch industrielle Nutzung geprägt, viele Flächen sind heute brachgefallen oder schwer 
zugänglich. Die alte Bahntrasse durchschneidet das Quartier und wirkt wie eine Barriere. Die 
geplante Umnutzung verspricht nicht nur eine Verbesserung der Durchlässigkeit, sondern 
auch einen Zugewinn an benötigten Grün - und Freiflächen. Perspektivisch soll eine 
durchgehende, r uhige Verbindung für Rad - und Fußverkehr entstehen – vom dichten 
Stadtgefüge bis hin zum Stadtwald und dem Äußeren Grüngürtel. 
 
4.8 Denkmalschutz 
Es liegen keine denkmalgeschützten Gebäude oder Bereiche im Plangebiet vor. Im weiteren 
Verfahren sind denkmalschutzrechtliche Belange bzgl. möglicher Bodenfunde zu beachten. 
 
5. Städtebauliches Konzept 
Die Investorin plant, die derzeit gewerblich genutzte Fläche an der Oskar -Jäger-Straße im 
Rahmen eines Transformationsprozesses unter Würdigung der Besonderheiten des Ortes in 
ein zeitgemäßes und urbanes Quartier mit Schwerpunkt auf Wohnen zu entwickeln. 
5.1 Baulich-räumliches und funktionales Konzept 
Die Investorin plant eine Neuordnung der Teilflächen. Dies umfasst Flächen für Wohnen (ca. 
70 % der BGF) und ergänzende Nutzungen wie nichtstörendes Gewerbe und Gastronomie 
sowie eine Kindertagesstätte (ca. 30 % der BGF). Durch eine ausgewogene 
Nutzungsdurchmischung soll die Neubebauung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und 
der gesamten Nachbarschaft schaffen.  Durch die geplanten Nutzungen als urbanes 
Mischquartier wird die angrenzend bestehende  Nutzung nicht beeinträchtigt bzw. nicht 
gefährdet. Insgesamt wird eine qualitätsvolle und urbane Dichte angestrebt verbunden mit 
attraktiven und grünen Freiräumen mit Aufenthaltsqualität. 
 
Im Zuge des  qualitätssichernden Verfahrens soll die städtebaulich -freiraumplanerische 
Qualifizierung des Konzepts erfolgen sowie Nutzungskonzepte und erste architektonische 
Aussagen aufzeigen. 
5.2 Erschließung 
Die Erschließung kann über die Oskar -Jäger-Straße und Stolberger Str aße vorgesehen 
werden. Das westliche Grundstück wird, wie heute auch, über die Oskar -Jäger-Straße 
angedient. 
 
Im weiteren Verfahrensverlauf werden ein Mobilitätskonzept und ein Verkehrsgutachten 
erstellt.  
 
6. Auswirkung der Planung/ Umweltbelange 
6.1 Artenschutz 
Es sind die Anforderungen an die Planung hinsichtlich des Artenschutzes zu beachten. Hierfür 
ist die Vermeidung der Tatbestandsvoraussetzungen der Zugriffsverbote aus § 44 BNatSchG 
mittels einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) auszuschließen. Die Prüfung , auch 
hinsichtlich des Umfangs der Prüfung, erfolgt im Zuge des nachgelagerten 
Bauleitplanverfahrens.

/ 11 
6.2 Boden / Baugrund 
Gemäß einem Auszug aus dem Altlastenkataster der Stadt Köln liegt im westlichen Teil des 
Plangebiets eine Belastung durch Altlasten vor (Nr. 401357). Bei sensibler Nutzungsänderung 
liegt hier ggf. der Bedarf für einen lokal begrenzten Aushub vor. 
 
Es ist notwendig, für die Flurstücke, bei denen bislang eine Beeinträchtigung durch Altlasten 
nicht auszuschließen ist, ein Altlastengutachten zu erstellen, sofern eine Wohn -nutzung 
angesiedelt werden soll. 
 
6.3 Wasser 
Es wird ein Entwässerungskonzept (§ 44 LWG), Überflutungsnachweis/ -prüfung nach DIN 
1986-100 (jeweils Abstimmung mit StEB) sowie ein Versickerungskonzept zur Prüfung von 
Maßnahmen zur Rückhaltung und verzögerten Ableitung von Niederschlägen erstellt. 
 
6.4 Lärm 
Für das Plangebiet wird im Rahmen der Vorbereitungen des Qualifizierungsverfahrens eine 
Ersteinschätzung zu den  Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen erstellt.  Im Zuge des 
nachgelagerten Bauleitplanverfahrens wird ein  vertiefendes schalltechnisches Gutachten 
erstellt. 
 
6.5 Natur und Landschaft | Maßnahmen zur Klimawandelanpassung  
Die Weststadt weist insgesamt einen geringen Anteil an Grünflächen auf und ist stark 
versiegelt. In Folge dessen kommt es insbesondere an heißen Sommertagen zu einer 
ausgeprägten Hitzebelastung. In der Planungshinweiskarte für zukünftige Wärmebelastung ist 
das Plangebiet als „sehr hoch belastete Siedlungsfläche“ dargestellt. Laut der vom Amt für 
Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Köln erstellten Hinweiskarte zum 
Flächennutzungsplan zählt nahezu das gesamte bebaute Geb iet der Weststadt zu den 
hitzebelasteten Bereichen. 
 
Darüber hinaus besteht ein deutlicher Mangel an Straßenbegleitgrün. Die vorhandenen 
Straßenbäume sind durch die hohe Versiegelung des Plangebietes sowie die überwiegend 
gewerblich geprägte Nutzung besonders herausfordernden Standortbedingungen ausgesetzt 
– hierzu zählen unter anderem Luftverschmutzung, Schadstoffeinträge, Bodenverdichtung, 
parkende Fahrzeuge sowie Hitze- und Trockenstress.  
 
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist eine Kartierung und Bewertung des vorhandenen 
Baumbestands gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Köln ( BSchS:2023-07) umfasst. 
Zum Qualifizierungsverfahren wird bereits eine Ersteinschätzung zur Verfügung gestellt. Des 
Weiteren werden Maßnahmen bspw. zur Begrünung, Hitzemin imierung, Durchlüftung und 
Entsiegelungsmaßnahmen bei der Erstellung des städtebaulichen Entwurfs berücksichtigt.  
 
Durch die neue Nutzung entstehen neue Verkehre. Im weiteren Verfahrensverlauf ist demnach 
zu klären, ob eine Simulation verkehrsbedingter Luftschadstoffe zu erstellen ist.

7. Planverwirklichung 
Das Plangebiet befindet sich zum Großteil mit rund 3,5 ha im Eigentum der Investorin und wird 
ergänzt durch städtische Flurstücke sowie Flächen, die sich im Fremdeigentum befinden. 
 
Realisieren wird die Investorin auf die in ihrem Eigentum befindlichen Flurstücken. 
 
Zur Sicherung und Umsetzung der mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen 
Zielsetzungen ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 BauGB zwischen 
der Stadt Köln und der Investorin vorgesehen. 
 
Die Kosten aller Maßnahmen im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sowie die Umsetzung 
auf den eignen Flächen trägt die Investorin. Der Stadt Köln entstehen keine Kosten.

Anlage 7 - Auszug der BV 3 vom 23.06.2025 zu TOP 10.5

1823 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221) 93313 
Fax:  (0221)  
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de 
Datum: 24.06.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 23.06.2025  
öffentlich 
9.2.1 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durch-
führung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Arbeitstitel: Oskar-
Jäger-Straße südlich Low Line in Köln-Ehrenfeld/Braunsfeld 
1466/2025 
geänderter Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be-
schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Ge-
biet südlich der angrenzenden Gewerbebebauung (Oskar-Jäger-Str. 147, 145, 
143 a, b, c, d, e und h; Widdersdorfer Str. 217, 215, 205, 211, 191, 189,  187), westlich der 
Oskar-Jäger-Straße, nördlich der gewerblich genutzten Grundstücken (Oskar-Jä-
ger-Str. 115, 117, 119, 121, 123; Stolberger Str. 90a) und östlich der Stolberger Str. so-
wie der brachliegenden Grundstücken (Stolberger Str. 90e) - Arbeitstitel: Oskar-Jä-
ger-Straße südlich Low Line in Köln-Ehrenfeld / Braunsfeld - aufzustellen mit 
dem Ziel, ein urbanes Gebiet mit Wohnen, Gewerbe, einer Kindertagesstätte so-
wie öffentlichen Grün- und Spielflächen festzusetzen, 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung), 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne 
Einschränkung zustimmt. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die beschlossenen Ergänzungen des 
Rahmenplanungsbeirates zu übernehmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig beschlossen 
mit einer Enthaltung (AfD) 
 
nicht anwesend: 
Frau Gruschitz, Frau Bona (Grüne)

Anlage 4_Leitplanken

8630 Zeichen

Anlage 4 
 
Leitplanken im Qualifizierungsverfahren  
Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in  
Köln-Ehrenfeld / Braunsfeld 
 
Die Komplexität der Aufgabe ergibt sich insbesondere aus den Anforderungen an die baulich-
räumliche und funktionale Neuordnung des Plangebiets auch in Bezug auf die umgebende 
Struktur der Weststadt. Angesichts dieser besonderen städtebaulichen Herausforderung hat 
sich die Investorin gemeinsam mit der Stadt Köln  für ein zweiphasiges Verfahren mit 
qualitätssichernder Ausrichtung entschi eden. Dieses beinhaltet dialogorientierte Elemente 
sowie einen engen Austausch mit der Jury und den zuständigen Vertreter*innen der Stadt 
Köln. 
Angestrebt ist auf Grundlage des im Zuge des Qualifizierungsverfahrens von der Jury 
empfohlenen Entwurfes die Neuaufstellung eines Bebauungsplans. Ziel ist, ein Urbanes 
Gebiet (MU) gemäß § 6a BauNVO festzusetzen, um eine gemischte Nutzung aus Wohnen, 
nicht störendem Gewerbe sowie sozialen und infrastrukturellen Einrichtungen zu ermöglichen.  
Folgende Unterlagen werden unter anderem als Grundlage zur Aufgabenstellung im Zuge des 
Qualifizierungsverfahrens zur Verfügung gestellt: 
• Zielbild für die Kölner Weststadt 
• Entwicklungsplanung Weststadt - Stadt Köln (Projektwebsite) 
o Grundsatzbeschluss über die Ergebnisse der Entwicklungsplanung 
Weststadt inklusive der Projekte Low Line und Coty-Areal 
o Dokumentation Akteur*innenworkshop zur Low Line vom 15.11.2024 
o Dokumentation Auftaktveranstaltung zur Entwicklungsplanung Weststadt 
vom 24.09.2024 
• Kooperatives Baulandmodell der Stadt Köln  
• Köln-Katalog 
• Klimaschutzleitlinien Köln 
• Kölner Perspektiven2030+  
• Höhenentwicklungskonzept  
• Stadtentwicklungskonzept für die produzierende Wirtschaft 
• Immissionssituation (z.B. Gewerbelärm) 
• Städtebauliche Entwicklungen in der Nachbarschaft, z.B. Max Becker-Areal, 
Widdersdorfer Straße 158 und 188a, Wohnbebauung Alsdorfer Straße etc. 
Aufgabe 
Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Köln im Stadt bezirk Ehrenfeld bzw. der 
westliche Teil des Plangebiets liegt teilweise im Stadtbezirk Lindenthal, umfasst ca. 4 ha und 
befindet sich in einem Bereich, für den das Zielbild für die Kölner Weststadt  u.a. die 
„Transformation von Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere“ vorsieht. Die Investorin 
beabsichtigt, in diesem Bereich ein urbanes Mischgebiet mit hoher Lebens- und Arbeitsqualität 
und einer der innenstadtnahen Lage angemessenen städtebaulichen Dichte, unter 
Berücksichtigung des Köln -Katalogs, zu entwickeln. Zur Real isierung dieses Ziels ist die 
Neuausweisung eines Urbanen Gebietes (MU) notwendig . Dabei steht insbesondere die 
Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum im Fokus. Es sollen erweiternd zur 
vorhandenen Heterogenität und Urbanität der Nutzungen im Stadtteil Büros, Dienstleistungen 
und nicht störendes Gewerbe vorgesehen werden. Zusätzlich wird die Integration einer 
Kindertagesstätte angestrebt, um die soziale Infrastruktur des Quartiers bedarfsgerecht zu 
ergänzen und das Prinzip der Stadt der kurzen Wege zu ermöglichen. Unter Anwendung des

Kooperativen Baulandmodells Köln soll im Plangebiet freifinanzierter und öffentlich-geförderter 
Wohnungsbau (insgesamt ca. 400 - 500 Wohnungen) entstehen, der zur Linderung der 
allgemeinen Wohnungsnot bzw. des sehr star k angespannten Kölner Wohnungsmarkts 
beiträgt. 
Darüber hinaus sollen durch das angestrebte Bebauungsplanverfahren die 
bauplanungsrechtliche Sicherung und planerische Konkretisierung der „Low Line“ erfolgen, 
um die stadtteilübergreifende Anbindung und die Durchlässigkeit des derzeit abgeschotteten 
Grundstücks zu verbessern, was zu einer Belebung und ökologischen Aufwertung des 
zukünftigen Quartiers beiträgt. Gegenüber der bisherigen, annähernd zu 100 % versiegelten 
Situation, wird eine Transformation zu einem urbanen Mischquartier überdies zu einer ganz 
erheblichen Entsiegelung führen, gerade auch durch die Anwendung des Kooperativen 
Baulandmodells im Hinblick auf die öffentlichen Grün- und Spielflächen. 
Die Entwurfsteams und die Jury als empfehlendes Gremium, sollten die folgenden Themen im 
Rahmen der Bearbeitung als Orientierung verstehen: 
 Ziel des durchgeführten Qualifizierungsverfahrens ist die Entwicklung einer 
zukunftsorientierten städtebaulichen Lösung für das Plangebiet in Köln-Ehrenfeld.  
 Das Plangebiet soll im Rahmen der fortschreitenden Entwicklung der Kölner Weststadt 
eine zentrale Rolle übernehmen. 
 Die „Low Line“ als Rückgrat der Weststadt stellt ein verbindendes Grün- und Freiraum- 
Element für den Fuß - und Radwegeverkehr dar und soll den Planbereich darüber 
hinaus mit den östlich und westlich angrenzenden Gebieten verbinden. Außerdem soll 
sie Aufenthaltsqualitäten schaffen und damit zum Verweilen einladen.  
 Es ist ein urbanes und durchmischtes Quartier, unter Berücksichtigung gewerblicher 
Nutzungen zu schaffen, wodurch ein Experimentierraum für eine multifunktionale und 
produktive Stadt entstehen kann.  
 Bestehende wie auch zukünftigen Nachbarschaften sind zu berücksichtigen. 
Zusätzlich soll die  Schaffung von Räumen für gemeinwohlorientierte Nutzungen  
mitgedacht werden, um bereits vorhandene Gemeingüter zu ergänzen. 
 Eine gezielte Öffnung des Areals zur Schaffung von Durchlässigkeit und öffentlicher 
Zugänglichkeit ist zu berücksichtigen.  
 Die Schaffung von öffentlichen und privaten Räumen, die in ihrer Gestaltung zur 
Prägung des Quartiers und zur Erhöhung der Identität beitragen sind maßgeblich. 
 Es sind  eigenständige Bauabschnitte (Realteilung) unter Berücksichtigung einer 
stufenweisen Entwicklung zu bilden.  
 Die Erschließung ist unter Berücksichtigung von Freiraumqualitäten und Funktionalität 
zu planen.  
 Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Vorsorge gegen Starkregen und die 
Bekämpfung von Hitzeinseln. 
 Förderung einer nachhaltigen und multimodalen Mobilität. 
 
Verfahren 
Geplant ist ein n ichtoffenes zweiphasiges Qualifizierungsverfahren mit maximal 7 
teilnehmenden Planungsteams in der 1.Phase. Für die 2. Phase wird die Jury in ihrer ersten 
Sitzung die Anzahl der Planungsteams von 7 auf 3 - 4 reduzieren. 
Die Jury formuliert für die verbleibenden Teams allgemeine und individuelle Empfehlungen für 
die 2. Phase des Verfahrens, welche den Teilnehmenden mit auf den Weg gegeben werden. 
Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung 
Auf Grundlage der ersten Juryentscheidung findet eine Zwischenpräsentation statt, in welcher 
die 3  - 4 Entwürfe der Öffentlichkeit z. B. an Marktständen in einer Abendveranstaltung

vorgestellt werden statt. Das eingeholte Feedback der Öffentlichkeit wird den Planungsteams 
ebenso wie die Empfehlungen der Jury für die 2. Phase weitergereicht.  
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB 
Mit Abschluss des Qualifizierungsverfahrens soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach § 3 (1) BauGB vorgesehen werden. Geplant ist, diese in Form einer Abendveranstaltung 
durchzuführen. Das städtebauliche Planungskonzept, welches die Jury als Grundlage für das 
nachgelagerte Bebauungsplanverfahren empfiehlt, soll im Rahmen dieser Veranstaltung der 
Öffentlichkeit vorgestellt und Anregungen eingeholt werden.  Das Ergebnis des 
Qualifizierungsverfahrens - in Form eines städtebaulichen Konzepts - sowie die Anregungen 
aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in einem Vorgabenbeschluss, als Grundlage für das 
weitere Bebauungsplanverfahren beschlossen. 
Teilnehmende 
Es werden 7 Planungsteams bestehend aus den Disziplinen  Stadtplanung und 
Landschaftsarchitektur teilnehmen. Es können bei Bedarf im Laufe des Verfahrens weitere 
Personen in beratender Funktion, zum Beispiel für die Themen Mobilität oder Schallschutz 
hinzugezogen werden. 
Jury 
Die Jury setzt sich aus den stimmberechtigten Fraktionen des Stadtentwicklungsausschusses 
(StEA) und der/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister*in der Stadtbezirke Ehrenfeld und 
Lindenthal zusammen. Die Stellvertretungen werden durch die Fraktionen unter 
Berücksichtigung der jeweiligen Bezirksvertretung(en) bestimmt. Zusätzlich werden in 
entsprechender Anzahl Fachpreisrichter*innen hinzugezogen  inkl. eines Mitglieds des 
Rahmenplanungsbeirats als stimmberechtigtes Jurymitglied. Weitere nicht-stimmberechtigte 
Personen können als Beratung in der Jurysitzung dazukommen. 
Aufgrund der die Projektgröße, der städtebaulichen Lage, der Komplexität der 
Planungsaufgabe sowie der Bedeutung des Plangebietes in der Wests tadt ist eine kleinere 
Zusammensetzung der Jury, wie sie unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen kann, für 
dieses Verfahren nicht vorgesehen.

Beschlussvorlage Ausschuss_Version StEA

8621 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 1466/2025 
Freigabedatum 
27.05.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low 
Line in Köln-Ehrenfeld/Braunsfeld  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunig-
ten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der an-
grenzenden Gewerbebebauung (Oskar-Jäger-Str. 147, 145, 143 a, b, c, d, e und h; Wid-
dersdorfer Str. 217, 215, 205, 211, 191, 189,  187), westlich der Oskar-Jäger-Straße, nörd-
lich der gewerblich genutzten Grundstücken (Oskar-Jäger-Str. 115, 117, 119, 121, 123; 
Stolberger Str. 90a) und östlich der Stolberger Str. sowie der brachliegenden Grundstü-
cken (Stolberger Str. 90e) - Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in Köln-Eh-
renfeld / Braunsfeld - aufzustellen mit dem Ziel, ein urbanes Gebiet mit Wohnen, Ge-
werbe, einer Kindertagesstätte sowie öffentlichen Grün- und Spielflächen festzusetzen, 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung), 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 17.06.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Planung 
Mit Schreiben vom 26.08.2024 beantragte die Eigentümerin DWK AIRE - Ehrenfeld - Oscar 
125 GmbH & Co. KG, ein Joint Venture der Die Wohnkompanie NRW GmbH und der ArtIn-
vest im Unternehmensverbund Zech Group, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung 
eines Bebauungsplans mit der Absicht, auf einem bestehenden Gewerbestandort im Bereich 
der Oskar-Jäger-Straße in den Stadtteilen Köln-Ehrenfeld und Köln-Braunsfeld eine städte-
bauliche Neuordnung und Umnutzung des Areals durchzuführen. Ziel ist die Entwicklung ei-
nes urbanen Quartiers, das Wohnen, Arbeiten und öffentliche Freiräume miteinander ver-
knüpft. 
Das ca. 4,0 ha große Plangebiet liegt an der Oskar-Jäger-Straße im Kölner Stadtgebiet und ist 
derzeit durch überwiegend gewerbliche Nutzungen geprägt. Die Fläche ist nahezu vollständig 
versiegelt und stellt damit ein erhebliches Innenentwicklungspotenzial dar. 
Vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach zentral gelegenen Flächen in Köln verfolgt 
die Planung die Schaffung eines Urbanen Gebietes (MU) mit einer qualitätsvollen, angemes-
senen städtebaulichen Dichte. Dabei steht insbesondere die Bereitstellung von dringend be-
nötigtem Wohnraum im Fokus – einschließlich eines Anteils an öffentlich gefördertem Woh-
nungsbau auf Grundlage des Kooperativen Baulandmodells. Es sollen erweiternd zur vorhan-
denen Heterogenität und Urbanität der Nutzungen im Stadtteil Büros, Dienstleistungen und 
nicht störendes Gewerbe vorgesehen werden. Zusätzlich wird die Integration einer Kinderta-
gesstätte angestrebt, um die soziale Infrastruktur des Quartiers bedarfsgerecht zu ergänzen. 
Zur Sicherung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sind öffentliche Spiel- und Grünflächen vor-
gesehen.  
Die städtebauliche Entwicklung steht im Kontext der weitgreifenden Veränderungen in Ehren-
feld und den angrenzenden Stadtteilen. Die Fläche an der Oskar-Jäger-Straße bildet einen 
weiteren Baustein in den bereits initiierten und noch anstehenden Entwicklungen in der direk-
ten Nachbarschaft und näheren Umgebung.  
Das vorhandene Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens nicht zu. Mit der Auf-
stellung des vorliegenden Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen zur Realisierung des Wohnquartiers und die ergänzenden Nutzungen geschaffen; ohne 
dass die umliegenden bestehenden Gewerbebetriebe dadurch negativ beeinträchtigt werden. 
Low Line 
Für die sogenannte „Weststadt“ wurde 2021 von der Stadt Köln ein Zielbild erarbeitet, welches 
die Grundlage für die Fortschreibung der Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 bildet und Ziele 
für den Transformationsprozess der Weststadt definiert. Darauf aufbauend verfolgt die Stadt 
Köln mit der Entwicklungsplanung für die Weststadt derzeit ein umfassendes Stadtentwick-
lungsprojekt. Der darin gesetzte Fokus auf die Umsetzung der „Low Line“ soll bereits im Rah-
men des vorliegenden Bebauungsplanes berücksichtigt werden. Demgemäß erfolgt eine Ein-
bindung des geplanten Trassenverlaufs durch die Erweiterung des Geltungsbereichs über das 
geplante Vorhaben der Investorin hinaus (s. Anlage 2). Die „Low Line“ soll dabei als Rückgrat

3 
der Weststadt ein verbindendes Grün- und Freiraum- Element für den Fuß- und Radwegever-
kehr darstellen und soll über den Geltungsbereich hinaus mit den östlich und westlich angren-
zenden Gebieten verbinden. Außerdem soll sie Aufenthaltsqualitäten schaffen und damit zum 
Verweilen einladen. Die bauplanungsrechtliche Sicherung der „Low Line“ soll für diesen Teil-
bereich im vorliegenden Bebauungsplanverfahren erfolgen. Unter der Einbeziehung städti-
scher Liegenschaften sowie von Grundstücken im Fremdeigentum wird ein erster Schritt zur 
Sicherung der „Low Line“ in diesem Bereich getätigt.  
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren  
Zur Qualitätssicherung des Städtebaus plant die Investorin die Durchführung eines zweiphasi-
gen Verfahrens in Abstimmung mit der Stadt Köln. In einer ersten Phase sollen maximal sie-
ben Planungsteams teilnehmen, für die zweite Phase wird die Jury die Anzahl der Planungs-
teams auf rund drei bis vier Teams reduzieren. Auf Grundlage der ersten Juryentscheidung 
findet eine Zwischenpräsentation statt, in welcher die drei - vier Entwürfe der Öffentlichkeit z. 
B. an Marktständen in einer Abendveranstaltung vorgestellt werden statt. Das eingeholte 
Feedback der Öffentlichkeit wird den Planungsteams ebenso wie die Empfehlungen der Jury 
für die 2. Phase weitergereicht. Mit Abschluss des Qualifizierungsverfahrens soll eine frühzei-
tige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB nach Modell 2 in Form einer Abendveran-
staltung vorgesehen werden. Neben der Sicherung der städtebaulichen Qualität soll ebenfalls 
die Freiraumqualität im Plangebiet gewährleistet werden. Zu berücksichtigen ist hier insbeson-
dere die planerische Konkretisierung der „Low Line“, deren bauplanungsrechtliche Sicherung 
im anschließenden Bauleitplanverfahren erfolgen soll. Das Ergebnis des Qualifizierungsver-
fahrens wird Grundlage des nachgelagerten Bauleitplanverfahrens. Detaillierte Leitplanken zur 
Durchführung des Qualifizierungsverfahrens sind der Anlage 4 zu entnehmen.  
Planungsrecht und Verfahren 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Vor 
dem Start des Bebauungsplanverfahrens ist die Anwendungszustimmung zum Kooperativen 
Baulandmodell Köln 2017plus zu unterzeichnen. Zum Bebauungsplan wird ein städtebaulicher 
Vertrag erarbeitet, in dem weitere Vorgaben zur Präzisierung und Durchführung der baulichen 
Entwicklung getroffen werden sollen.  
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB soll im Anschluss des 
Qualifizierungsverfahrens in Form einer Abschlussveranstaltung auf Basis des Siegerentwur-
fes durchgeführt werden.  
Für das Vorhaben kommen die am 17. März 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen 
„Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ zur 
Anwendung.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli-
maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Bebauungs-
planverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Im 
weiteren Verlauf des Bebauungsplan-verfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der An-
forderungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft.  
 
Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür wer-
den verschiedene Umweltgutachten erstellt. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich  
Anlage 3 Erläuterungstext 
Anlage 4  Leitplanken im Qualifizierungsverfahren

Anlage 5 - Übersicht Städtebauliche Entwicklungen

591 Zeichen

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Stadtplanungsamt

Städtebauliche Entwicklungen
im Umfeld des Plangebietes

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Die Darstellung dient nur zur Orientierung.

Beschlussvorlage Version Rat

8703 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 1466/2025 
Freigabedatum 
 03.07.2025 (Ratsvorlage) 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low 
Line in Köln-Ehrenfeld/Braunsfeld  
Beschlussorgan 
StadtentwicklungsausschussRat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat entscheidet gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln 
(Rückholrecht des Rates). 
 
Der Rat 
 
1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunig-
ten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der an-
grenzenden Gewerbebebauung (Oskar-Jäger-Str. 147, 145, 143 a, b, c, d, e und h; Wid-
dersdorfer Str. 217, 215, 205, 211, 191, 189,  187), westlich der Oskar-Jäger-Straße, nörd-
lich der gewerblich genutzten Grundstücken (Oskar-Jäger-Str. 115, 117, 119, 121, 123; 
Stolberger Str. 90a) und östlich der Stolberger Str. sowie der brachliegenden Grundstü-
cken (Stolberger Str. 90e) - Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in Köln-Eh-
renfeld / Braunsfeld - aufzustellen mit dem Ziel, ein urbanes Gebiet mit Wohnen, Ge-
werbe, einer Kindertagesstätte sowie öffentlichen Grün- und Spielflächen festzusetzen, 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung), 
 
 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 17.06.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Planung 
Mit Schreiben vom 26.08.2024 beantragte die Eigentümerin DWK AIRE - Ehrenfeld - Oscar 
125 GmbH & Co. KG, ein Joint Venture der Die Wohnkompanie NRW GmbH und der ArtIn-
vest im Unternehmensverbund Zech Group, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung 
eines Bebauungsplans mit der Absicht, auf einem bestehenden Gewerbestandort im Bereich 
der Oskar-Jäger-Straße in den Stadtteilen Köln-Ehrenfeld und Köln-Braunsfeld eine städte-
bauliche Neuordnung und Umnutzung des Areals durchzuführen. Ziel ist die Entwicklung ei-
nes urbanen Quartiers, das Wohnen, Arbeiten und öffentliche Freiräume miteinander ver-
knüpft. 
Das ca. 4,0 ha große Plangebiet liegt an der Oskar-Jäger-Straße im Kölner Stadtgebiet und ist 
derzeit durch überwiegend gewerbliche Nutzungen geprägt. Die Fläche ist nahezu vollständig 
versiegelt und stellt damit ein erhebliches Innenentwicklungspotenzial dar. 
Vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach zentral gelegenen Flächen in Köln verfolgt 
die Planung die Schaffung eines Urbanen Gebietes (MU) mit einer qualitätsvollen, angemes-
senen städtebaulichen Dichte. Dabei steht insbesondere die Bereitstellung von dringend be-
nötigtem Wohnraum im Fokus – einschließlich eines Anteils an öffentlich gefördertem Woh-
nungsbau auf Grundlage des Kooperativen Baulandmodells. Es sollen erweiternd zur vorhan-
denen Heterogenität und Urbanität der Nutzungen im Stadtteil Büros, Dienstleistungen und 
nicht störendes Gewerbe vorgesehen werden. Zusätzlich wird die Integration einer Kinderta-
gesstätte angestrebt, um die soziale Infrastruktur des Quartiers bedarfsgerecht zu ergänzen. 
Zur Sicherung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sind öffentliche Spiel- und Grünflächen vor-
gesehen.  
Die städtebauliche Entwicklung steht im Kontext der weitgreifenden Veränderungen in Ehren-
feld und den angrenzenden Stadtteilen. Die Fläche an der Oskar-Jäger-Straße bildet einen 
weiteren Baustein in den bereits initiierten und noch anstehenden Entwicklungen in der direk-
ten Nachbarschaft und näheren Umgebung.  
Das vorhandene Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens nicht zu. Mit der Auf-
stellung des vorliegenden Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen zur Realisierung des Wohnquartiers und die ergänzenden Nutzungen geschaffen; ohne 
dass die umliegenden bestehenden Gewerbebetriebe dadurch negativ beeinträchtigt werden. 
Low Line 
Für die sogenannte „Weststadt“ wurde 2021 von der Stadt Köln ein Zielbild erarbeitet, welches 
die Grundlage für die Fortschreibung der Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 bildet und Ziele 
für den Transformationsprozess der Weststadt definiert. Darauf aufbauend verfolgt die Stadt 
Köln mit der Entwicklungsplanung für die Weststadt derzeit ein umfassendes Stadtentwick-
lungsprojekt. Der darin gesetzte Fokus auf die Umsetzung der „Low Line“ soll bereits im Rah-
men des vorliegenden Bebauungsplanes berücksichtigt werden. Demgemäß erfolgt eine Ein-
bindung des geplanten Trassenverlaufs durch die Erweiterung des Geltungsbereichs über das

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geplante Vorhaben der Investorin hinaus (s. Anlage 2). Die „Low Line“ soll dabei als Rückgrat 
der Weststadt ein verbindendes Grün- und Freiraum- Element für den Fuß- und Radwegever-
kehr darstellen und soll über den Geltungsbereich hinaus mit den östlich und westlich angren-
zenden Gebieten verbinden. Außerdem soll sie Aufenthaltsqualitäten schaffen und damit zum 
Verweilen einladen. Die bauplanungsrechtliche Sicherung der „Low Line“ soll für diesen Teil-
bereich im vorliegenden Bebauungsplanverfahren erfolgen. Unter der Einbeziehung städti-
scher Liegenschaften sowie von Grundstücken im Fremdeigentum wird ein erster Schritt zur 
Sicherung der „Low Line“ in diesem Bereich getätigt.  
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren  
Zur Qualitätssicherung des Städtebaus plant die Investorin die Durchführung eines zweiphasi-
gen Verfahrens in Abstimmung mit der Stadt Köln. In einer ersten Phase sollen maximal sie-
ben Planungsteams teilnehmen, für die zweite Phase wird die Jury die Anzahl der Planungs-
teams auf rund drei bis vier Teams reduzieren. Auf Grundlage der ersten Juryentscheidung 
findet eine Zwischenpräsentation statt, in welcher die drei - vier Entwürfe der Öffentlichkeit z. 
B. an Marktständen in einer Abendveranstaltung vorgestellt werden statt. Das eingeholte 
Feedback der Öffentlichkeit wird den Planungsteams ebenso wie die Empfehlungen der Jury 
für die 2. Phase weitergereicht. Mit Abschluss des Qualifizierungsverfahrens soll eine frühzei-
tige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB nach Modell 2 in Form einer Abendveran-
staltung vorgesehen werden. Neben der Sicherung der städtebaulichen Qualität soll ebenfalls 
die Freiraumqualität im Plangebiet gewährleistet werden. Zu berücksichtigen ist hier insbeson-
dere die planerische Konkretisierung der „Low Line“, deren bauplanungsrechtliche Sicherung 
im anschließenden Bauleitplanverfahren erfolgen soll. Das Ergebnis des Qualifizierungsver-
fahrens wird Grundlage des nachgelagerten Bauleitplanverfahrens. Detaillierte Leitplanken zur 
Durchführung des Qualifizierungsverfahrens sind der Anlage 4 zu entnehmen.  
Planungsrecht und Verfahren 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Vor 
dem Start des Bebauungsplanverfahrens ist die Anwendungszustimmung zum Kooperativen 
Baulandmodell Köln 2017plus zu unterzeichnen. Zum Bebauungsplan wird ein städtebaulicher 
Vertrag erarbeitet, in dem weitere Vorgaben zur Präzisierung und Durchführung der baulichen 
Entwicklung getroffen werden sollen.  
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB soll im Anschluss des 
Qualifizierungsverfahrens in Form einer Abschlussveranstaltung auf Basis des Siegerentwur-
fes durchgeführt werden.  
Für das Vorhaben kommen die am 17. März 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen 
„Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ zur 
Anwendung.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli-
maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Bebauungs-
planverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Im 
weiteren Verlauf des Bebauungsplan-verfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der An-
forderungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft.  
 
Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür wer-
den verschiedene Umweltgutachten erstellt. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich  
Anlage 3 Erläuterungstext 
Anlage 4  Leitplanken im Qualifizierungsverfahren 
Anlage 5         Übersicht städtebauliche Entwicklungen

Anlage 2_Geltungsbereich

371 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
N
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line
in Köln - Ehrenfeld / Braunsfeld
Anlage 2Stadtplanungsamt
0 10050 150 300 Meter

Beratungsverlauf (5)

17.06.2025 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 12.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1466/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.07.2025
Erstellt
12.05.2025 12:44