1466/2025
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in Köln-Ehrenfeld/Braunsfeld
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3_Erläuterung
31702 Zeichen
Anlage 3 Erläuterungstext Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in Köln-Ehrenfeld / Braunsfeld 1. Anlass und Ziel der Planung Mit Schreiben vom 26.08.2024 beantragte die Eigentümerin DWK AIRE - Ehrenfeld - Oscar 125 GmbH & Co. KG (im Weiteren: Investorin), ein Joint Venture der Die Wohnkompanie NRW GmbH und der ArtInvest im Unternehmensverbund Zech Group , die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Absicht, auf einem bestehenden Gewerbestandort im Bereich der Oskar-Jäger-Straße in den Stadtteilen Köln-Ehrenfeld und Köln-Braunsfeld eine städtebauliche Neuordnung und Umnutzung des Areals durchzuführen. Ziel ist die Entwicklung eines urbanen Quartiers, das Wohnen, Arbeiten und öffentliche Freiräume miteinander verknüpft. Der Geltungsbereich umfasst zum Großteil Flächen, welche sich im Eigentum der Investorin befinden. Ergänzend beinhaltet der Geltungsbereich städtische Flächen sowie weitere Fremdgrundstücke. Ziel ist die Sicherung eines einheitlichen städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzepts für diesen Stadtbaustein. Vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach zentral gelegenen Flächen in Köln verfolgt die Planung die Schaffung eines Urbanen Gebiet es (MU) mit einer qualitätsvollen, angemessenen städtebaulichen Dichte. Dabei steht insbesondere die Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum im Fokus – einschließlich eines Anteils an öffentlich gefördertem Wohnungsbau. Es soll en erweiternd zur vorhandenen Heterogenität und Urbanität der Nutzungen im Stadtteil Büros, Dienstleistungen und nicht störendes Gewerbe vorgesehen werden. Zusätzlich wird die Integration einer Kindertagesstätte angestrebt, um die soziale Infrastruktur des Quartiers bedarfsgerecht zu ergänzen und das Prinzip der Stadt der kurzen Wege zu ermöglichen. Zur Sicherung der Wohn - und Aufenthaltsqualität sind öffentliche Spiel - und Grünflächen vorgesehen. Da die geplante „Low Line“ teilweise nördlich im Plangebiet verlaufen soll, ist diese mit einzubinden. Die Entwicklung steht im Kontext der weitgreifenden Veränderungen in Ehrenfeld und den angrenzenden Stadtteilen. Für die sogenannte „Weststadt“ wurde 2021 von der Stadt Köln ein Zielbild erarbeitet, welches die Grundlage für die Fortschreibung der Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 bildet und Ziele für den Transformationsprozess der Weststadt definiert. Die Fläche an der Oskar-Jäger-Straße bildet einen weiteren Baustein in den bereits initiierten und noch anstehenden Entwicklungen in der direkten Nachbarschaft und näheren Umgebung. Die städtebauliche Neuordnung verfolgt das übergeordnete Ziel, den bisherigen Gewerbestandort in ein vielfältiges, durchmischtes Quartier mit hoher Lebens - und Arbeitsqualität zu wandeln. Besonderer Wert wird auf eine urbane, kompakte Bebauung mit attraktiven grünen Freiräumen gelegt, die den zukünftigen Bewohner*innen und Nutzer*innen gleichermaßen zugutekommt. Das vorhandene Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens nicht zu. Mit der Aufstellung des Beba uungsplanes werden die planungs rechtlichen Voraussetzungen zur / 3 Realisierung des Wohnquartiers und die ergänzenden Nutzungen geschaffen; ohne dass die umliegenden bestehenden Gewerbebetriebe dadurch negativ beeinträchtigt werden. 2. Verfahren Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit des geplanten Vorhabens zu schaffen. Verfahrensart Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB aufgestellt. Zwar übersteigt die zulässige Grundfläche im Plangebiet den Schwellenwert von 20.000 m², jedoch handelt es sich um eine maßvolle Erweiterung und funkti onale Umstrukturierung innerhalb des bestehenden Stadtbausteins, sodass die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens dennoch erfüllt sind. Das ca. 4 ha große Plangebiet liegt an der Oskar-Jäger-Straße im Kölner Stadtgebiet und ist derzeit durch überwiegend gewerbliche Nutzungen geprägt. Die Fläche ist nahezu vollständig versiegelt und stellt damit ein erhebliches Innenentwicklungspotenzial dar. Ziel der Planung ist es, im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung ein neues urbanes Mischgebiet (MU) mit wohn- und gewerbenahen Nutzungen zu entwickeln. Durch die städtebauliche Neuordnung werden Flächenpotenziale effizienter genutzt, zugleich werden ökologische Verbesserungen durch gezielte Entsiegelungsmaßnahmen und die Schaffung qualitätvoller Freiräume erzielt. Die Entwicklung erfolgt im unmittelbaren Zusammenhang mit der vorhandenen Siedlungsstruktur und soll sich funktional wie städtebaulich in das urbane Gefüge einfügen. Es werden keine neuen Siedlungsbereiche im Außenbereich geschaffen. Vielmehr wird eine Revitalisierung einer innerstädtischen heterogenen Gewerbefläche angestrebt, die zur Aufwertung des gesamten Umfelds beiträgt. Eine abschließende Prüfung der Umweltauswirkungen gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt im weiteren Verfahren. Auf Grundlage des geplanten städtebaulichen Konzepts und der damit verbundenen Maßnahmen zur Entsiegelung und Aufwertung wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht von erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgegangen. Vielmehr ist davon auszugehen , dass die Planung durch die Entsiegelung, die Integration neuer Grün- und Freiflächen sowie die emissionsarme Mischnutzung positive Effekte auf das Lokalklima, den Wasserhaushalt und das Stadtbild haben wird. Städtebauliches Qualifizierungsverfahren Zur Qualitätssicherung des Städtebaus plant die Investorin die Durchführung eines zweiphasigen Verfahrens in Abstimmung mit der Stadt Köln. In einer ersten Phase sollen maximal sieben Planungsteams teilnehmen, für die zweite Phase wird die Jury die Anzahl der Planungsteams auf rund drei bis vier Teams reduzieren. Auf Grundlage der ersten Juryentscheidung findet eine Zwischenpräsentation statt, in welcher die drei - vier Entwürfe der Öffentlichkeit z. B. an Marktständen in einer Abendveranstaltung vorgestellt werden statt. Das eingeholte Feedback der Öffentlichkeit wird den Planungsteams ebenso wie die Empfehlungen der Jury für die 2. Phase weitergereicht. Mit Abschluss des Qualifizierungs- verfahrens soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) B auGB vorgesehen werden. Neben der Sicherung der städtebaulichen Qualität soll ebenfalls die Freiraumqualität im Plangebiet gewährleistet werden. Zu berücksichtigen ist hier insbesondere die planerische Konkretisierung der „Low Line“, deren bauplanungsrechtliche Sicherung im anschließenden / 4 Bauleitplanverfahren erfolgen soll. Das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens wird Grundlage des nachgelagerten Bauleitplanverfahrens. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Köln im Stadt bezirk Ehrenfeld bzw. der westliche Teil des Plangebietes liegt teilweise im Stadtbezirk Lindenthal. Es wird im Norden durch angrenzende Gewerbebebauung und im Osten durch die Oskar-Jäger-Straße begrenzt. Im Süden und Weste n grenzen die Stolberger Str. sowie weitere gewerblich genutzte Grundstücke an. Das Plangebiet umfasst die im Eigentum der Investorin folgenden Flurstücke 661, 794, 795, 1145, 1501, 1559, 2417/204, 1277 , 1278, 1279, 1280 und 1752 sowie die Flurstücke im städtischen Eigentum 1131, 1443, 1676, 4002/202 und im Fremdeigentum folgende Flurstücke 1146, 1558, 1147, 1557, 1148, 1556 in der Gemarkung Müngersdorf und eine Fläche von rund 4 ha. Wobei sich hiervon ca. 3,5 ha im Eigentum der Investorin befinden. 3.2 Bestandssituation / Vorhandene Struktur Das Plangebiet liegt an der Grenze der beiden Stadtteile Ehrenfeld und Braunsfeld im Kölner Westen. Es liegt in der Kölner Weststadt, einem Begriff aus dem Zielbildprozess zur Fortschreibung der Rahmenplanung Braunsfeld/ Müngersdorf/ Ehrenfeld aus dem Jahr 2021. Der Bereich der gesamten Weststadt befindet sich seit einigen Jahren im Umbruch. Große vormals überwiegend gewerblich und industriell genutzte Bereiche werden neuen Nutzungen zugeführt und die gesamte Stadtsequenz des westlichen Kölns transformiert. Wichtige Entwicklungsflächen, wie zum Beispiel das nordwestlich des Plangebietes gelegene „Max- Becker-Areal“, das „Ehrenveedel“ auf der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs nördlich der Bahntrasse oder das westlich gelegene Neubauprojekt „Cosy“ befinden sich in der Nachbarschaft. Das Plangebiet ist aktuell mit heterogen gewerblich genutzten Gebäuden unterschiedlicher Baujahre bebaut. Die baujahresty pische Bausubstanz weist einen sehr niedrigen energetischen Standard auf. Die Freiflächen werden überwiegend als Parkplätze genutzt, weshalb das Grundstück derzeit nahezu vollständig versiegelt ist. Bestandteil des Geltungsbereiches ist auch ein Teil der Oskar-Jäger-Straße. Sie übernimmt die Erschließungsfunktionen innerhalb des Stadtteils und darüber hinaus. In ihrer Verlängerung nach Norden führt sie unter der Bahntrasse hindurch und verbindet damit auch die nördlichen und südlichen Bereiche des Stadtteils. Die Umgebung des Plangebietes ist ebenfalls durch eine starke Heterogenität geprägt. Während das Plangebiet selbst und weite Teile der Umgebung überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, befinden sich ergänzend gastronomische, kulturelle und gewerbliche Nutzungen in Erdgeschosszonen der Oskar-Jäger-Straße. Eine zukünftige Planung sieht den Verlauf der „Low Line“, welche nördlich des Plangebietes verläuft und teilweise in das Plangebiet hineinragen soll vor. Das Projekt „Low Line“ umfasst eine lineare Grünverbindung für den Fuß- und Radverkehr entlang der alten Güterbahntrasse vom Bahnhof Ehrenfeld im Osten bis zum P1-Park im Westen der Weststadt. / 5 3.3 Bestehende Erschließung Das Plangebiet ist an das öffentliche Straßen- und Wegenetz der Stadt Köln angeschlossen. Die Erschließung erfolgt heute für den motorisierten Individualverkehr (MIV) von der Oskar- Jäger-Straße im Osten und der Stolberger Straße im Südwesten zu den vorhandenen Grundstückszufahrten. Auf der Oskar -Jäger-Straße befinden sind beidseitig öffentliche Parkplätze in Längsaufstellung. Die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ist über die nördlich gelegene Haltestelle Oskar-Jäger- Straße (Buslinien 143 und 141) und der Haltestelle Stolberger Straße (Buslinie 140) südlich des Plangebietes erschlossen. Des Weiteren befindet sich fußläufig in ca. 600 m entfernt, die Haltestelle Weisbergstraße/ Gürtel (Straßenbahn 13). Für den Fahrradverkehr ist nur im Bereich der Oskar-Jäger-Straße ein Radweg ausgewiesen. 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Das Plangebiet ist im derzeitigen Regionalplan der Bezirksregierung Köln (Teilabschnitt Region Köln) als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. 4.2 Flächennutzungsplan Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet als Gewerbefläche dargestellt. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belastenden Gewerbebetrieben. Daneben sind Geschäfts -, Büro - und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Vergnügungsstätten zulässig. Da die Voraussetzungen für ein Verfahren nach § 13a BauGB vorliegen, kann nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen dieses Verfahrens von einer Änderung des Flächennutzungsplans abgesehen werden. 4.3 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans Köln. Allerdings gilt das Entwicklungsziel EZ 6 Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas vor. 4.4 Berücksichtigung von Fachplanungen Bei dem Planungsvorhaben sind keine Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen. 4.5 Planungsrechtliche Situation / Bebauungsplan Das Plangebiet liegt innerhalb dem seit dem 02.01.1985 rechtkräftigen Bebauungsplan Nr. 63459/04 mit dem Arbeitstitel "Stolberger Straße in Köln -Braunsfeld/-Ehrenfeld" sowie teilweise im nördlich gelegenen Bebauungsplan Nr. 63459/02 „Widdersdorfer Straße in Köln- Ehrenfeld, 1. Änderung“ mit Rechtskraft vom 05.06.2024. Der Bebauungsplan „Stolberger Straße“ setzt im nordöstlichen Bereich (Zone 1) ein Gewerbegebiet (GE) m it einer GRZ 0,8 und einer GFZ von 2,0 sowie die Zahl der Vollgeschosse bis VI und eine geschlossene Bauweise fest. Ergänzend wird ein zu erhaltener Baumbestand festgesetzt. Südlich entlang dem Gürtelbahn Zubringer ist eine Fläche für das / 6 Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Die Gürtelbahn ist als Fläche für Bahnanlagen festgesetzt und teilt den Bauungsplan in einen westlichen und östlichen Bereich In Zone 2 (südöstlicher Bereich) wird ebenfalls ein Gewerbegebiet (GE) mit einer GRZ 0,8 und einer GFZ von 2, 2 sowie die Zahl der Vollgeschosse von IV - X und eine geschlossene Bauweise festgesetzt. In diesem Bereich sowie entlang der Stolberger Straße sind erhaltenswerte und anzupflanzende Bäume festgesetzt. Der westliche Teil des Bebauungsplans setzt in Zone 3 ein weiteres Gewerbegebiet sowie Mischgebiete und allgemeine Wohngebiete fest. Die städtebaulichen Kennzahlen des Gewerbegebietes (GE) sind GRZ 0,8 , GFZ von 2,0 , max. IV Geschosse sowie eine geschlossene Bauweise. Zur Abgrenzung zwischen dem Gewerbegebiet und den Misch- und Wohngebieten ist eine Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. In den verschiedenen Mischgebietsflächen (MI) sind GFZ von 1,0 – 1,2 festgesetzt. In allen Mischgebietsflächen ist e ine geschlossene Bauweise mit bis zu II oder IV Vollgeschosse festgesetzt. Entlang der Erschließungsflächen und innerhalb der verschiedenen Baufelder im westlichen Teil des Bauungsplans Nr. 63459/04 sind erhaltenswerte und anzupflanzende Bäume festgesetzt. Die beiden Allgemeinen Wohngebiets-Baufelder setzen eine GFZ von 1,0 sowie die Zahl der Vollgeschosse bis III und eine geschlossene Bauweise fest. Inmitten der Mischgebiete und Wohngebietes befindet sich eine öffentliche Grünfläche, die mit der Kennzeichnung Spielplatz festsetzt wird. Um schädliche Auswirkungen ausgehend von neu ansiedelnden Gewerbebetrieben zu vermeiden, werden ebenfalls Festsetzungen gem. § 31 Abs. 1 BauGB getroffen. Im Frühjahr 2021 wurde der Beschluss über die Einleitung sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung betreffend der Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 mit dem Arbeitstitel „Stolberger Straße in Köln -Braunsfeld/Ehrenfeld, 1. Änderung“ unter der Vorlagen -Nr. 3225/2020 gefasst. Unter der Vorlagen -Nummer 0858/2023 wurden 2023 die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfs beschlossen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63459/04 verfolgt das Ziel der Neugliederung der Betriebsarten nach dem Abstandserlas s vom 06.06.2007 zur Vermeidung einer planerischen Konfliktsituation mit der geplanten Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße, die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der in der Rahmenplanung (s. Punkt 4.6 .4) vorgesehenen Fu ß- und Radwegeverbindung auf der ehemaligen HGK-Trasse sowie einer Grünfläche im Bereich der Gleisharfe sowie die planungsrechtliche Sicherung der Erschließungsflächen von einem Teilbereich des Gewerbegebietes. Die Flurstücke 1145, 1146, 1147 und 1140 befinden sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 63459/02 unter dem Arbeitstitel "Widdersdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans mit Rechtskraft seit dem 05.06.2024. Hier wurden auf Grundlage des Zielbilds „Kölner Weststadt“ folgende Ziele verfolgt: die Umwandlung eines Industriegebietes (GI) in ein Gewerbegebiet (GE) für die Grundstücke Widdersdorfer Straße 199 - 205 und 207 - 211, da die industrielle Nutzung nicht mehr vorhanden ist sowie die Neugliederung der Betriebsarten nach dem Abstandserlass vom 06.06.2007 zur Vermeidung / 7 einer planerischen Konfliktsituation mit der geplanten Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße. Der Änderungsbereich umfasst das gesamte Plangebiet des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nummer 63459/02. Um die gemäß dem Zielbild „Kölner Weststadt“ vorgesehene Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr in Nord-Süd-Richtung zu ermöglichen, wird ein Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit festgesetzt. Im südlichen Bereich des Geltungsbereichs , der im neu aufzustellenden Bebauungsplan enthalten ist, wird entlang der Oskar -Jäger-Straße in Ost- West-Richtung ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger und der Ver- und Entsorgungsträger sowie teilweise eine offene Bauweise festgesetzt. Das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens soll als Grundlage für die Neuaufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück der Investorin sowie der städtischen Flurstücke und Fremdgrundstücke (siehe 3.1) dienen. 4.6 Städtebauliche Entwicklungskonzepte / Planungen 4.6.1 Kooperatives Baulandmodell Das Kooperative Baulandmodell Köln 2017 plus, welches in seiner Fassung vom 10.05.2017 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und am 05.05.2022 angepasst wurde, bündelt die Anforderungen, die an neue Baugebiete für den Wohnungsbau gestellt werden und wird im Verfahren Anwendung finden. Auf der Basis der Geschossfläche Wohnen wird mit einer Standardgröße von 90 m²/ WE (Wohneinheit) die Anzahl der zukünftigen Wohnungen berechnet. Mindestens 30 % der Geschossfläche Wohnen sind als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu errichten. Die Anzahl der Wohneinheiten, die im Durchschnitt von 2,3 Einwohnern (EW) bewohnt werden, gibt Aufschluss über die Anzahl der neuen Einwohner im Quartier. Die Anzahl der zukünftigen Bewohner bestimmt den Bedarf an Grünflächen (10 m²/ EW) und Spielflächen (2 m²/ EW). Auf der Grundlage der zu erwartenden Einwohnerzahl lässt sich darüber hinaus der Bedarf an Kita-Betreuungsplätzen ermitteln. Entsprechend der Vorgaben des Kooperative Baulandmodells wird bei der Berechnung der erwarteten Einwohnerzahl und daraus folgend der entstehenden Bedarfe für öffentliche Spiel- und Grünflächen die Anzahl der Wohneinheiten zunächst an die durchschnittliche Größe einer Wohneinheit von 90 m² Geschossfläche angepasst. Die Anzahl der Wohneinheiten berechnet sich auf Grundlage der Angaben zur gesamten Geschossfläche für das Wohnen im Plangebiet. Ergänzend werden die F lächen für öffentliche Spielplätze und öffentliche Grünflächen vorzusehen nach dem Kalkulationsweg gemäß Kooperativem Baulandmodell berücksichtigt. 4.6.2 Klimaleitlinien Der Rat der Stadt Köln hat am 17.03.2022 die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ beschlossen. Für das Planverfahren gelten die in den Leitlinien formulierten Anforderungen. Die Umsetzung der mit der Koordinationsstelle Klimaschutz abzustimmenden Maßnahmen werden im städtebaulichen Vertrag verbindlich geregelt und gesichert. 4.6.3 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“/ Köln-Katalog Die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ dient als übergeordneter Rahmen für die zukünftige Stadtentwicklung. Das Konzept des Kölner Perspektivplans 2030 verfolgt das Ziel, / 8 Köln in eine zukunftsfähige, resiliente und lebenswerte Stadt zu entwickeln, die auf eine ausgewogene Verteilung von Wachstum, Mobilität, Freiraum und urbaner Lebensqualität setzt. Grundlage der Strategie sind fünf Leitsätzen mit 27 Zielen. Die Leitsätze sind folgende: Köln sorgt für kompakte und lebenswerte Quartiere. Köln schafft Raum für eine dynamische und nachhaltige Wirtschaft und für vielfältige Arbeitswelten. Köln sorgt für Bildung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe. Köln stärkt seine Rolle als viel fältig vernetzte Metropole. Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich und sorgt für gesunde Lebens - verhältnisse. Am 23. März 2023 hat der Rat den Köln -Katalog als Konzept für eine nachhaltige Stadtentwicklung beschlossen. Als Schlüsselprojekt vertieft und konkretisiert der Köln-Katalog die Leitsätze und Ziele der K ölner Perspektiven 2030+. Ziel des Köln-Kataloges ist es, das Stadtwachstum durch eine effiziente und nachhaltige Flächennutzung zu gestalten. Der Köln- Katalog zeigt, wie kompakte und somit flächensparende Quartiere zukünftig aussehen können. Dabei spielen das Prinzip der kurzen Wege, ausreichend Grünflächen sowie wohnortnahe soziale und funktionale Angebote, wie Einzelhandel oder Gastronomie, eine wichtige Rolle. Als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB wird der Köln- Katalog auf Ebene der Bebauungspläne mit anderen Belangen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgeglichen. Bei dieser Abwägung sind die Vor gaben und Hinweise des Köln -Katalogs zu städtebaulichen Zieldichten und Qualitäten zu berücksichtigen. So entfaltet der Köln-Katalog eine steuernde Wirkung innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Der Köln -Katalog betrachtet die Zieldichten der Stadtstrategie als „Soll -Werte“ für neue Projekte, die nach dem Beschluss der Stadtstrategie angelaufen sind und als „Richt-Werte“ für Projekte in bereits länger laufenden Verfahren. Für den Bereich des Plangebietes und für Quartiersentwicklungen im Allgemeinen werden im Köln-Katalog folgende Planungsvorgaben getroffen: Quartiersdichte von > 1,2 Berücksichtigung der Strategien für qualitätvolle D ichte z.B. vertikal und horizontale Dichte, Grüne Vielfalt, Nutzungsvielfalt Blöcke ausdifferenzieren, Baufelder durchmischen, Kontraste suchen, Raumfolgen setzen Die konkrete Zieldichte wird unter Berücksichtigung des K öln-Katalogs im Bauleitplan- verfahren festgelegt 4.6.4 Rahmenplanung Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld, Zielbild für die Kölner Weststadt Die Fläche des Plangebietes ist Teil de s 420 ha großen Rahmenplanungsgebiet es für die Rahmenplanung Braunsfeld/ Müngersdorf / Ehrenfeld und dessen Fortschreibung „Zielbild für die Kölner Weststadt“. Das Plangebiet an der Oskar-Jäger-Straße ist Teil des sogenannten Melatenquartiers, südlich des Gaswerkquartiers. Im Fokus liegt hier die Transformation von Gewerbestandorten in urbane Gebiete unter Berücksichtigung eines ausgeglichenen Verhältnisses von bezahlbarem Wohnen und nicht störendem Gewerbe inkl. Nahversorgung . Zusätzlich soll Raum für Kleingewerbe und Nahversorgung i.V.m. neuen Wohnflächen (z.B. Kleingewerbe, Schuster, / 9 Klempner, Copy -Shop, Radwerkstätten etc.) geschaffen sowie die Kreativwirtschaft im Quartier weiterentwickelt werden. Des Weiteren ist ein Ziel die Verbesserung des Mikroklimas und der Resilienz gegenüber Hitze und Starkregen durch klimagerechte Gebäude-/Freiraumgestaltung auf Gewerbeflächen (z.B. Entsiegelung, Fassaden- und intensive Dachbegrünung, Verschattung, Albedo, Verdunstung, Versickerung, Regenwasserrückhaltung etc.). Integriert in das Zielbild für die Kölner Weststadt ist zudem die Low Line, welche innerhalb des Plangebietes verläuft. Ergänzend sieht eine Zielsetzung die Schaffung von ausreichenden wohnungsnahen öffentlichen Grünflächen im Zuge der Gebietsentwicklung (grüne Rückzugsorte z.B. pocket parks, Dachgärten etc.) sowie die Verbesserung der Durchwegung für den Fuß- und Radverkehr vor. 4.6.5 Entwicklungsplanung Weststadt Die Stadt Köln verfolgt mit der Entwicklungsplanung für die Weststadt ein umfassendes Stadtentwicklungsprojekt. Dieses Areal erstreckt sich über die linksrheinischen Stadtbezirke Lindenthal und Ehrenfeld. Das rund 500 ha große Gebiet wird von markanten Verkehrsachsen wie dem Militärring, der Aachener Straße, dem Melatengürtel und der Venloer Straße eingegrenzt. Derzeit ist es noch überwiegend von gewerblichen Nutzungen geprägt, befindet sich jedoch im Wandel hin zu einem vielfältigen urbanen Raum. Hier entstehen derzeit neue Strukturen: vom traditionellen Gewerbe und Logistikstandorten über eine lebendige Clubkultur bis hin zu modernen Büro - und Wohnquartieren – all das eingebettet in ein sich dynamisch veränderndes Umfeld. Ziel der Entwicklungsplanung ist es, diesen Strukturwandel aktiv zu begleiten und zukunftsorientiert zu gestalten. Dabei greifen drei zentrale Elemente ineinander: eine durchdachte räumliche Entwicklungsstrategie, ein modernes Mobilitäts- und Verkehrskonzept sowie ein partizipativer Bürgerdialog, der die Bevölkerung in den Planungsprozess einbindet. Für das Plangebiet werden folgende Aussagen zu raumrelevanten Zielsetzungen getroffen: Sicherung und Entwicklung von Gewerbestandor ten für Kleingewerbe, Dienstleistungen, Forschung und Handel Transformation von Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere (ausgeglichenes Verhältnis von bezahlbarem Wohnen und nicht störendem Gewerbe inkl. Nahversorgung) Bedarfsgerechter Ausbau der Jugend - und Bildungsinfrastruktur i.V.m. neuen Wohnflächen (Schulen, Kitas, sonstige Jugendangebote) Schaffung von wohnungsnahem und klimawandelgerechtem Grün im Zuge der Gebietsentwicklung (Rückzugsorte z.B. pocket parks, Dachgärten, Spielplätze) 4.7 Low Line In K öln-Ehrenfeld entsteht mit dem Low Line Linear Park ein innovatives Stadtentwicklungsprojekt, das eine neue grüne Verbindung für Fußgänger und Radfahrer schaffen soll. Entlang einer ehemaligen Güterbahntrasse ist geplant, einen linearen Park anzulegen, der den Stadtteil aufwertet und neue Aufenthalts- und Bewegungsräume bietet. Inspiriert vom berühmten Vorbild der „High Line“ in New York, wird eine bislang ungenutzte städtische Infrastruktur zu einem vielfältig nutzbaren Freiraum umgestaltet – mit ökologischen, sozialen und stadtgestalterischen Mehrwerten. / 10 Das Projekt greift dabei eine zentrale Herausforderung Ehrenfelds auf: Der Stadtteil war lange durch industrielle Nutzung geprägt, viele Flächen sind heute brachgefallen oder schwer zugänglich. Die alte Bahntrasse durchschneidet das Quartier und wirkt wie eine Barriere. Die geplante Umnutzung verspricht nicht nur eine Verbesserung der Durchlässigkeit, sondern auch einen Zugewinn an benötigten Grün - und Freiflächen. Perspektivisch soll eine durchgehende, r uhige Verbindung für Rad - und Fußverkehr entstehen – vom dichten Stadtgefüge bis hin zum Stadtwald und dem Äußeren Grüngürtel. 4.8 Denkmalschutz Es liegen keine denkmalgeschützten Gebäude oder Bereiche im Plangebiet vor. Im weiteren Verfahren sind denkmalschutzrechtliche Belange bzgl. möglicher Bodenfunde zu beachten. 5. Städtebauliches Konzept Die Investorin plant, die derzeit gewerblich genutzte Fläche an der Oskar -Jäger-Straße im Rahmen eines Transformationsprozesses unter Würdigung der Besonderheiten des Ortes in ein zeitgemäßes und urbanes Quartier mit Schwerpunkt auf Wohnen zu entwickeln. 5.1 Baulich-räumliches und funktionales Konzept Die Investorin plant eine Neuordnung der Teilflächen. Dies umfasst Flächen für Wohnen (ca. 70 % der BGF) und ergänzende Nutzungen wie nichtstörendes Gewerbe und Gastronomie sowie eine Kindertagesstätte (ca. 30 % der BGF). Durch eine ausgewogene Nutzungsdurchmischung soll die Neubebauung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesamten Nachbarschaft schaffen. Durch die geplanten Nutzungen als urbanes Mischquartier wird die angrenzend bestehende Nutzung nicht beeinträchtigt bzw. nicht gefährdet. Insgesamt wird eine qualitätsvolle und urbane Dichte angestrebt verbunden mit attraktiven und grünen Freiräumen mit Aufenthaltsqualität. Im Zuge des qualitätssichernden Verfahrens soll die städtebaulich -freiraumplanerische Qualifizierung des Konzepts erfolgen sowie Nutzungskonzepte und erste architektonische Aussagen aufzeigen. 5.2 Erschließung Die Erschließung kann über die Oskar -Jäger-Straße und Stolberger Str aße vorgesehen werden. Das westliche Grundstück wird, wie heute auch, über die Oskar -Jäger-Straße angedient. Im weiteren Verfahrensverlauf werden ein Mobilitätskonzept und ein Verkehrsgutachten erstellt. 6. Auswirkung der Planung/ Umweltbelange 6.1 Artenschutz Es sind die Anforderungen an die Planung hinsichtlich des Artenschutzes zu beachten. Hierfür ist die Vermeidung der Tatbestandsvoraussetzungen der Zugriffsverbote aus § 44 BNatSchG mittels einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) auszuschließen. Die Prüfung , auch hinsichtlich des Umfangs der Prüfung, erfolgt im Zuge des nachgelagerten Bauleitplanverfahrens. / 11 6.2 Boden / Baugrund Gemäß einem Auszug aus dem Altlastenkataster der Stadt Köln liegt im westlichen Teil des Plangebiets eine Belastung durch Altlasten vor (Nr. 401357). Bei sensibler Nutzungsänderung liegt hier ggf. der Bedarf für einen lokal begrenzten Aushub vor. Es ist notwendig, für die Flurstücke, bei denen bislang eine Beeinträchtigung durch Altlasten nicht auszuschließen ist, ein Altlastengutachten zu erstellen, sofern eine Wohn -nutzung angesiedelt werden soll. 6.3 Wasser Es wird ein Entwässerungskonzept (§ 44 LWG), Überflutungsnachweis/ -prüfung nach DIN 1986-100 (jeweils Abstimmung mit StEB) sowie ein Versickerungskonzept zur Prüfung von Maßnahmen zur Rückhaltung und verzögerten Ableitung von Niederschlägen erstellt. 6.4 Lärm Für das Plangebiet wird im Rahmen der Vorbereitungen des Qualifizierungsverfahrens eine Ersteinschätzung zu den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen erstellt. Im Zuge des nachgelagerten Bauleitplanverfahrens wird ein vertiefendes schalltechnisches Gutachten erstellt. 6.5 Natur und Landschaft | Maßnahmen zur Klimawandelanpassung Die Weststadt weist insgesamt einen geringen Anteil an Grünflächen auf und ist stark versiegelt. In Folge dessen kommt es insbesondere an heißen Sommertagen zu einer ausgeprägten Hitzebelastung. In der Planungshinweiskarte für zukünftige Wärmebelastung ist das Plangebiet als „sehr hoch belastete Siedlungsfläche“ dargestellt. Laut der vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Köln erstellten Hinweiskarte zum Flächennutzungsplan zählt nahezu das gesamte bebaute Geb iet der Weststadt zu den hitzebelasteten Bereichen. Darüber hinaus besteht ein deutlicher Mangel an Straßenbegleitgrün. Die vorhandenen Straßenbäume sind durch die hohe Versiegelung des Plangebietes sowie die überwiegend gewerblich geprägte Nutzung besonders herausfordernden Standortbedingungen ausgesetzt – hierzu zählen unter anderem Luftverschmutzung, Schadstoffeinträge, Bodenverdichtung, parkende Fahrzeuge sowie Hitze- und Trockenstress. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist eine Kartierung und Bewertung des vorhandenen Baumbestands gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Köln ( BSchS:2023-07) umfasst. Zum Qualifizierungsverfahren wird bereits eine Ersteinschätzung zur Verfügung gestellt. Des Weiteren werden Maßnahmen bspw. zur Begrünung, Hitzemin imierung, Durchlüftung und Entsiegelungsmaßnahmen bei der Erstellung des städtebaulichen Entwurfs berücksichtigt. Durch die neue Nutzung entstehen neue Verkehre. Im weiteren Verfahrensverlauf ist demnach zu klären, ob eine Simulation verkehrsbedingter Luftschadstoffe zu erstellen ist. 7. Planverwirklichung Das Plangebiet befindet sich zum Großteil mit rund 3,5 ha im Eigentum der Investorin und wird ergänzt durch städtische Flurstücke sowie Flächen, die sich im Fremdeigentum befinden. Realisieren wird die Investorin auf die in ihrem Eigentum befindlichen Flurstücken. Zur Sicherung und Umsetzung der mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Zielsetzungen ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 BauGB zwischen der Stadt Köln und der Investorin vorgesehen. Die Kosten aller Maßnahmen im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sowie die Umsetzung auf den eignen Flächen trägt die Investorin. Der Stadt Köln entstehen keine Kosten.
Anlage 7 - Auszug der BV 3 vom 23.06.2025 zu TOP 10.5
1823 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 93313 Fax: (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 24.06.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 23.06.2025 öffentlich 9.2.1 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durch- führung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Arbeitstitel: Oskar- Jäger-Straße südlich Low Line in Köln-Ehrenfeld/Braunsfeld 1466/2025 geänderter Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be- schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Ge- biet südlich der angrenzenden Gewerbebebauung (Oskar-Jäger-Str. 147, 145, 143 a, b, c, d, e und h; Widdersdorfer Str. 217, 215, 205, 211, 191, 189, 187), westlich der Oskar-Jäger-Straße, nördlich der gewerblich genutzten Grundstücken (Oskar-Jä- ger-Str. 115, 117, 119, 121, 123; Stolberger Str. 90a) und östlich der Stolberger Str. so- wie der brachliegenden Grundstücken (Stolberger Str. 90e) - Arbeitstitel: Oskar-Jä- ger-Straße südlich Low Line in Köln-Ehrenfeld / Braunsfeld - aufzustellen mit dem Ziel, ein urbanes Gebiet mit Wohnen, Gewerbe, einer Kindertagesstätte so- wie öffentlichen Grün- und Spielflächen festzusetzen, 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung), 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt. Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die beschlossenen Ergänzungen des Rahmenplanungsbeirates zu übernehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen mit einer Enthaltung (AfD) nicht anwesend: Frau Gruschitz, Frau Bona (Grüne)
Anlage 4_Leitplanken
8630 Zeichen
Anlage 4 Leitplanken im Qualifizierungsverfahren Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in Köln-Ehrenfeld / Braunsfeld Die Komplexität der Aufgabe ergibt sich insbesondere aus den Anforderungen an die baulich- räumliche und funktionale Neuordnung des Plangebiets auch in Bezug auf die umgebende Struktur der Weststadt. Angesichts dieser besonderen städtebaulichen Herausforderung hat sich die Investorin gemeinsam mit der Stadt Köln für ein zweiphasiges Verfahren mit qualitätssichernder Ausrichtung entschi eden. Dieses beinhaltet dialogorientierte Elemente sowie einen engen Austausch mit der Jury und den zuständigen Vertreter*innen der Stadt Köln. Angestrebt ist auf Grundlage des im Zuge des Qualifizierungsverfahrens von der Jury empfohlenen Entwurfes die Neuaufstellung eines Bebauungsplans. Ziel ist, ein Urbanes Gebiet (MU) gemäß § 6a BauNVO festzusetzen, um eine gemischte Nutzung aus Wohnen, nicht störendem Gewerbe sowie sozialen und infrastrukturellen Einrichtungen zu ermöglichen. Folgende Unterlagen werden unter anderem als Grundlage zur Aufgabenstellung im Zuge des Qualifizierungsverfahrens zur Verfügung gestellt: • Zielbild für die Kölner Weststadt • Entwicklungsplanung Weststadt - Stadt Köln (Projektwebsite) o Grundsatzbeschluss über die Ergebnisse der Entwicklungsplanung Weststadt inklusive der Projekte Low Line und Coty-Areal o Dokumentation Akteur*innenworkshop zur Low Line vom 15.11.2024 o Dokumentation Auftaktveranstaltung zur Entwicklungsplanung Weststadt vom 24.09.2024 • Kooperatives Baulandmodell der Stadt Köln • Köln-Katalog • Klimaschutzleitlinien Köln • Kölner Perspektiven2030+ • Höhenentwicklungskonzept • Stadtentwicklungskonzept für die produzierende Wirtschaft • Immissionssituation (z.B. Gewerbelärm) • Städtebauliche Entwicklungen in der Nachbarschaft, z.B. Max Becker-Areal, Widdersdorfer Straße 158 und 188a, Wohnbebauung Alsdorfer Straße etc. Aufgabe Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Köln im Stadt bezirk Ehrenfeld bzw. der westliche Teil des Plangebiets liegt teilweise im Stadtbezirk Lindenthal, umfasst ca. 4 ha und befindet sich in einem Bereich, für den das Zielbild für die Kölner Weststadt u.a. die „Transformation von Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere“ vorsieht. Die Investorin beabsichtigt, in diesem Bereich ein urbanes Mischgebiet mit hoher Lebens- und Arbeitsqualität und einer der innenstadtnahen Lage angemessenen städtebaulichen Dichte, unter Berücksichtigung des Köln -Katalogs, zu entwickeln. Zur Real isierung dieses Ziels ist die Neuausweisung eines Urbanen Gebietes (MU) notwendig . Dabei steht insbesondere die Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum im Fokus. Es sollen erweiternd zur vorhandenen Heterogenität und Urbanität der Nutzungen im Stadtteil Büros, Dienstleistungen und nicht störendes Gewerbe vorgesehen werden. Zusätzlich wird die Integration einer Kindertagesstätte angestrebt, um die soziale Infrastruktur des Quartiers bedarfsgerecht zu ergänzen und das Prinzip der Stadt der kurzen Wege zu ermöglichen. Unter Anwendung des Kooperativen Baulandmodells Köln soll im Plangebiet freifinanzierter und öffentlich-geförderter Wohnungsbau (insgesamt ca. 400 - 500 Wohnungen) entstehen, der zur Linderung der allgemeinen Wohnungsnot bzw. des sehr star k angespannten Kölner Wohnungsmarkts beiträgt. Darüber hinaus sollen durch das angestrebte Bebauungsplanverfahren die bauplanungsrechtliche Sicherung und planerische Konkretisierung der „Low Line“ erfolgen, um die stadtteilübergreifende Anbindung und die Durchlässigkeit des derzeit abgeschotteten Grundstücks zu verbessern, was zu einer Belebung und ökologischen Aufwertung des zukünftigen Quartiers beiträgt. Gegenüber der bisherigen, annähernd zu 100 % versiegelten Situation, wird eine Transformation zu einem urbanen Mischquartier überdies zu einer ganz erheblichen Entsiegelung führen, gerade auch durch die Anwendung des Kooperativen Baulandmodells im Hinblick auf die öffentlichen Grün- und Spielflächen. Die Entwurfsteams und die Jury als empfehlendes Gremium, sollten die folgenden Themen im Rahmen der Bearbeitung als Orientierung verstehen: Ziel des durchgeführten Qualifizierungsverfahrens ist die Entwicklung einer zukunftsorientierten städtebaulichen Lösung für das Plangebiet in Köln-Ehrenfeld. Das Plangebiet soll im Rahmen der fortschreitenden Entwicklung der Kölner Weststadt eine zentrale Rolle übernehmen. Die „Low Line“ als Rückgrat der Weststadt stellt ein verbindendes Grün- und Freiraum- Element für den Fuß - und Radwegeverkehr dar und soll den Planbereich darüber hinaus mit den östlich und westlich angrenzenden Gebieten verbinden. Außerdem soll sie Aufenthaltsqualitäten schaffen und damit zum Verweilen einladen. Es ist ein urbanes und durchmischtes Quartier, unter Berücksichtigung gewerblicher Nutzungen zu schaffen, wodurch ein Experimentierraum für eine multifunktionale und produktive Stadt entstehen kann. Bestehende wie auch zukünftigen Nachbarschaften sind zu berücksichtigen. Zusätzlich soll die Schaffung von Räumen für gemeinwohlorientierte Nutzungen mitgedacht werden, um bereits vorhandene Gemeingüter zu ergänzen. Eine gezielte Öffnung des Areals zur Schaffung von Durchlässigkeit und öffentlicher Zugänglichkeit ist zu berücksichtigen. Die Schaffung von öffentlichen und privaten Räumen, die in ihrer Gestaltung zur Prägung des Quartiers und zur Erhöhung der Identität beitragen sind maßgeblich. Es sind eigenständige Bauabschnitte (Realteilung) unter Berücksichtigung einer stufenweisen Entwicklung zu bilden. Die Erschließung ist unter Berücksichtigung von Freiraumqualitäten und Funktionalität zu planen. Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Vorsorge gegen Starkregen und die Bekämpfung von Hitzeinseln. Förderung einer nachhaltigen und multimodalen Mobilität. Verfahren Geplant ist ein n ichtoffenes zweiphasiges Qualifizierungsverfahren mit maximal 7 teilnehmenden Planungsteams in der 1.Phase. Für die 2. Phase wird die Jury in ihrer ersten Sitzung die Anzahl der Planungsteams von 7 auf 3 - 4 reduzieren. Die Jury formuliert für die verbleibenden Teams allgemeine und individuelle Empfehlungen für die 2. Phase des Verfahrens, welche den Teilnehmenden mit auf den Weg gegeben werden. Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung Auf Grundlage der ersten Juryentscheidung findet eine Zwischenpräsentation statt, in welcher die 3 - 4 Entwürfe der Öffentlichkeit z. B. an Marktständen in einer Abendveranstaltung vorgestellt werden statt. Das eingeholte Feedback der Öffentlichkeit wird den Planungsteams ebenso wie die Empfehlungen der Jury für die 2. Phase weitergereicht. Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB Mit Abschluss des Qualifizierungsverfahrens soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB vorgesehen werden. Geplant ist, diese in Form einer Abendveranstaltung durchzuführen. Das städtebauliche Planungskonzept, welches die Jury als Grundlage für das nachgelagerte Bebauungsplanverfahren empfiehlt, soll im Rahmen dieser Veranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt und Anregungen eingeholt werden. Das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens - in Form eines städtebaulichen Konzepts - sowie die Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in einem Vorgabenbeschluss, als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren beschlossen. Teilnehmende Es werden 7 Planungsteams bestehend aus den Disziplinen Stadtplanung und Landschaftsarchitektur teilnehmen. Es können bei Bedarf im Laufe des Verfahrens weitere Personen in beratender Funktion, zum Beispiel für die Themen Mobilität oder Schallschutz hinzugezogen werden. Jury Die Jury setzt sich aus den stimmberechtigten Fraktionen des Stadtentwicklungsausschusses (StEA) und der/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister*in der Stadtbezirke Ehrenfeld und Lindenthal zusammen. Die Stellvertretungen werden durch die Fraktionen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bezirksvertretung(en) bestimmt. Zusätzlich werden in entsprechender Anzahl Fachpreisrichter*innen hinzugezogen inkl. eines Mitglieds des Rahmenplanungsbeirats als stimmberechtigtes Jurymitglied. Weitere nicht-stimmberechtigte Personen können als Beratung in der Jurysitzung dazukommen. Aufgrund der die Projektgröße, der städtebaulichen Lage, der Komplexität der Planungsaufgabe sowie der Bedeutung des Plangebietes in der Wests tadt ist eine kleinere Zusammensetzung der Jury, wie sie unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen kann, für dieses Verfahren nicht vorgesehen.
Beschlussvorlage Ausschuss_Version StEA
8621 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1466/2025 Freigabedatum 27.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in Köln-Ehrenfeld/Braunsfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunig- ten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der an- grenzenden Gewerbebebauung (Oskar-Jäger-Str. 147, 145, 143 a, b, c, d, e und h; Wid- dersdorfer Str. 217, 215, 205, 211, 191, 189, 187), westlich der Oskar-Jäger-Straße, nörd- lich der gewerblich genutzten Grundstücken (Oskar-Jäger-Str. 115, 117, 119, 121, 123; Stolberger Str. 90a) und östlich der Stolberger Str. sowie der brachliegenden Grundstü- cken (Stolberger Str. 90e) - Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in Köln-Eh- renfeld / Braunsfeld - aufzustellen mit dem Ziel, ein urbanes Gebiet mit Wohnen, Ge- werbe, einer Kindertagesstätte sowie öffentlichen Grün- und Spielflächen festzusetzen, 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab- satz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung), 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Ein- schränkung zustimmt. Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 17.06.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Planung Mit Schreiben vom 26.08.2024 beantragte die Eigentümerin DWK AIRE - Ehrenfeld - Oscar 125 GmbH & Co. KG, ein Joint Venture der Die Wohnkompanie NRW GmbH und der ArtIn- vest im Unternehmensverbund Zech Group, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Absicht, auf einem bestehenden Gewerbestandort im Bereich der Oskar-Jäger-Straße in den Stadtteilen Köln-Ehrenfeld und Köln-Braunsfeld eine städte- bauliche Neuordnung und Umnutzung des Areals durchzuführen. Ziel ist die Entwicklung ei- nes urbanen Quartiers, das Wohnen, Arbeiten und öffentliche Freiräume miteinander ver- knüpft. Das ca. 4,0 ha große Plangebiet liegt an der Oskar-Jäger-Straße im Kölner Stadtgebiet und ist derzeit durch überwiegend gewerbliche Nutzungen geprägt. Die Fläche ist nahezu vollständig versiegelt und stellt damit ein erhebliches Innenentwicklungspotenzial dar. Vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach zentral gelegenen Flächen in Köln verfolgt die Planung die Schaffung eines Urbanen Gebietes (MU) mit einer qualitätsvollen, angemes- senen städtebaulichen Dichte. Dabei steht insbesondere die Bereitstellung von dringend be- nötigtem Wohnraum im Fokus – einschließlich eines Anteils an öffentlich gefördertem Woh- nungsbau auf Grundlage des Kooperativen Baulandmodells. Es sollen erweiternd zur vorhan- denen Heterogenität und Urbanität der Nutzungen im Stadtteil Büros, Dienstleistungen und nicht störendes Gewerbe vorgesehen werden. Zusätzlich wird die Integration einer Kinderta- gesstätte angestrebt, um die soziale Infrastruktur des Quartiers bedarfsgerecht zu ergänzen. Zur Sicherung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sind öffentliche Spiel- und Grünflächen vor- gesehen. Die städtebauliche Entwicklung steht im Kontext der weitgreifenden Veränderungen in Ehren- feld und den angrenzenden Stadtteilen. Die Fläche an der Oskar-Jäger-Straße bildet einen weiteren Baustein in den bereits initiierten und noch anstehenden Entwicklungen in der direk- ten Nachbarschaft und näheren Umgebung. Das vorhandene Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens nicht zu. Mit der Auf- stellung des vorliegenden Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzun- gen zur Realisierung des Wohnquartiers und die ergänzenden Nutzungen geschaffen; ohne dass die umliegenden bestehenden Gewerbebetriebe dadurch negativ beeinträchtigt werden. Low Line Für die sogenannte „Weststadt“ wurde 2021 von der Stadt Köln ein Zielbild erarbeitet, welches die Grundlage für die Fortschreibung der Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 bildet und Ziele für den Transformationsprozess der Weststadt definiert. Darauf aufbauend verfolgt die Stadt Köln mit der Entwicklungsplanung für die Weststadt derzeit ein umfassendes Stadtentwick- lungsprojekt. Der darin gesetzte Fokus auf die Umsetzung der „Low Line“ soll bereits im Rah- men des vorliegenden Bebauungsplanes berücksichtigt werden. Demgemäß erfolgt eine Ein- bindung des geplanten Trassenverlaufs durch die Erweiterung des Geltungsbereichs über das geplante Vorhaben der Investorin hinaus (s. Anlage 2). Die „Low Line“ soll dabei als Rückgrat 3 der Weststadt ein verbindendes Grün- und Freiraum- Element für den Fuß- und Radwegever- kehr darstellen und soll über den Geltungsbereich hinaus mit den östlich und westlich angren- zenden Gebieten verbinden. Außerdem soll sie Aufenthaltsqualitäten schaffen und damit zum Verweilen einladen. Die bauplanungsrechtliche Sicherung der „Low Line“ soll für diesen Teil- bereich im vorliegenden Bebauungsplanverfahren erfolgen. Unter der Einbeziehung städti- scher Liegenschaften sowie von Grundstücken im Fremdeigentum wird ein erster Schritt zur Sicherung der „Low Line“ in diesem Bereich getätigt. Städtebauliches Qualifizierungsverfahren Zur Qualitätssicherung des Städtebaus plant die Investorin die Durchführung eines zweiphasi- gen Verfahrens in Abstimmung mit der Stadt Köln. In einer ersten Phase sollen maximal sie- ben Planungsteams teilnehmen, für die zweite Phase wird die Jury die Anzahl der Planungs- teams auf rund drei bis vier Teams reduzieren. Auf Grundlage der ersten Juryentscheidung findet eine Zwischenpräsentation statt, in welcher die drei - vier Entwürfe der Öffentlichkeit z. B. an Marktständen in einer Abendveranstaltung vorgestellt werden statt. Das eingeholte Feedback der Öffentlichkeit wird den Planungsteams ebenso wie die Empfehlungen der Jury für die 2. Phase weitergereicht. Mit Abschluss des Qualifizierungsverfahrens soll eine frühzei- tige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB nach Modell 2 in Form einer Abendveran- staltung vorgesehen werden. Neben der Sicherung der städtebaulichen Qualität soll ebenfalls die Freiraumqualität im Plangebiet gewährleistet werden. Zu berücksichtigen ist hier insbeson- dere die planerische Konkretisierung der „Low Line“, deren bauplanungsrechtliche Sicherung im anschließenden Bauleitplanverfahren erfolgen soll. Das Ergebnis des Qualifizierungsver- fahrens wird Grundlage des nachgelagerten Bauleitplanverfahrens. Detaillierte Leitplanken zur Durchführung des Qualifizierungsverfahrens sind der Anlage 4 zu entnehmen. Planungsrecht und Verfahren Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Vor dem Start des Bebauungsplanverfahrens ist die Anwendungszustimmung zum Kooperativen Baulandmodell Köln 2017plus zu unterzeichnen. Zum Bebauungsplan wird ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet, in dem weitere Vorgaben zur Präzisierung und Durchführung der baulichen Entwicklung getroffen werden sollen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB soll im Anschluss des Qualifizierungsverfahrens in Form einer Abschlussveranstaltung auf Basis des Siegerentwur- fes durchgeführt werden. Für das Vorhaben kommen die am 17. März 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ zur Anwendung. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli- maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Bebauungs- planverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-verfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der An- forderungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür wer- den verschiedene Umweltgutachten erstellt. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich Anlage 3 Erläuterungstext Anlage 4 Leitplanken im Qualifizierungsverfahren
Anlage 5 - Übersicht Städtebauliche Entwicklungen
591 Zeichen
3% Stadt Köln An lage 5 Stadtplanungsamt Städtebauliche Entwicklungen im Umfeld des Plangebietes |müiveriadestati] ehem. Gi 4 Ei Bi \ Kran & N N GE 8, N Alerts —— | [ehem. Thyssen-Gelände a nm hl) ILL Mm —E ne |Hybridpart mel II N == INN Nderg. afoer * A \a\sdorfer Straße Mi Wohnen westlich Ölstraße Stadtbezirk Lindenthal \ Stadtbezirk \JEhrenfeld re SI rn ehe N) | 'nördl. Stolberger Straße S \W Green Campus I ilerstrasse 448 FM); = Au Im Im Pal IE I M All) Ulf) 41 «ID IE sRUINET I = 35 0 150 300 450 Meter : : Dee Die Darstellung dient nur zur Orientierung.
Beschlussvorlage Version Rat
8703 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1466/2025 Freigabedatum 03.07.2025 (Ratsvorlage) Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in Köln-Ehrenfeld/Braunsfeld Beschlussorgan StadtentwicklungsausschussRat Gremium Datum Beschluss: Der Rat entscheidet gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln (Rückholrecht des Rates). Der Rat 1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunig- ten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der an- grenzenden Gewerbebebauung (Oskar-Jäger-Str. 147, 145, 143 a, b, c, d, e und h; Wid- dersdorfer Str. 217, 215, 205, 211, 191, 189, 187), westlich der Oskar-Jäger-Straße, nörd- lich der gewerblich genutzten Grundstücken (Oskar-Jäger-Str. 115, 117, 119, 121, 123; Stolberger Str. 90a) und östlich der Stolberger Str. sowie der brachliegenden Grundstü- cken (Stolberger Str. 90e) - Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in Köln-Eh- renfeld / Braunsfeld - aufzustellen mit dem Ziel, ein urbanes Gebiet mit Wohnen, Ge- werbe, einer Kindertagesstätte sowie öffentlichen Grün- und Spielflächen festzusetzen, 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab- satz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung), Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 17.06.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Planung Mit Schreiben vom 26.08.2024 beantragte die Eigentümerin DWK AIRE - Ehrenfeld - Oscar 125 GmbH & Co. KG, ein Joint Venture der Die Wohnkompanie NRW GmbH und der ArtIn- vest im Unternehmensverbund Zech Group, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Absicht, auf einem bestehenden Gewerbestandort im Bereich der Oskar-Jäger-Straße in den Stadtteilen Köln-Ehrenfeld und Köln-Braunsfeld eine städte- bauliche Neuordnung und Umnutzung des Areals durchzuführen. Ziel ist die Entwicklung ei- nes urbanen Quartiers, das Wohnen, Arbeiten und öffentliche Freiräume miteinander ver- knüpft. Das ca. 4,0 ha große Plangebiet liegt an der Oskar-Jäger-Straße im Kölner Stadtgebiet und ist derzeit durch überwiegend gewerbliche Nutzungen geprägt. Die Fläche ist nahezu vollständig versiegelt und stellt damit ein erhebliches Innenentwicklungspotenzial dar. Vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach zentral gelegenen Flächen in Köln verfolgt die Planung die Schaffung eines Urbanen Gebietes (MU) mit einer qualitätsvollen, angemes- senen städtebaulichen Dichte. Dabei steht insbesondere die Bereitstellung von dringend be- nötigtem Wohnraum im Fokus – einschließlich eines Anteils an öffentlich gefördertem Woh- nungsbau auf Grundlage des Kooperativen Baulandmodells. Es sollen erweiternd zur vorhan- denen Heterogenität und Urbanität der Nutzungen im Stadtteil Büros, Dienstleistungen und nicht störendes Gewerbe vorgesehen werden. Zusätzlich wird die Integration einer Kinderta- gesstätte angestrebt, um die soziale Infrastruktur des Quartiers bedarfsgerecht zu ergänzen. Zur Sicherung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sind öffentliche Spiel- und Grünflächen vor- gesehen. Die städtebauliche Entwicklung steht im Kontext der weitgreifenden Veränderungen in Ehren- feld und den angrenzenden Stadtteilen. Die Fläche an der Oskar-Jäger-Straße bildet einen weiteren Baustein in den bereits initiierten und noch anstehenden Entwicklungen in der direk- ten Nachbarschaft und näheren Umgebung. Das vorhandene Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens nicht zu. Mit der Auf- stellung des vorliegenden Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzun- gen zur Realisierung des Wohnquartiers und die ergänzenden Nutzungen geschaffen; ohne dass die umliegenden bestehenden Gewerbebetriebe dadurch negativ beeinträchtigt werden. Low Line Für die sogenannte „Weststadt“ wurde 2021 von der Stadt Köln ein Zielbild erarbeitet, welches die Grundlage für die Fortschreibung der Rahmenplanung aus dem Jahr 2004 bildet und Ziele für den Transformationsprozess der Weststadt definiert. Darauf aufbauend verfolgt die Stadt Köln mit der Entwicklungsplanung für die Weststadt derzeit ein umfassendes Stadtentwick- lungsprojekt. Der darin gesetzte Fokus auf die Umsetzung der „Low Line“ soll bereits im Rah- men des vorliegenden Bebauungsplanes berücksichtigt werden. Demgemäß erfolgt eine Ein- bindung des geplanten Trassenverlaufs durch die Erweiterung des Geltungsbereichs über das 3 geplante Vorhaben der Investorin hinaus (s. Anlage 2). Die „Low Line“ soll dabei als Rückgrat der Weststadt ein verbindendes Grün- und Freiraum- Element für den Fuß- und Radwegever- kehr darstellen und soll über den Geltungsbereich hinaus mit den östlich und westlich angren- zenden Gebieten verbinden. Außerdem soll sie Aufenthaltsqualitäten schaffen und damit zum Verweilen einladen. Die bauplanungsrechtliche Sicherung der „Low Line“ soll für diesen Teil- bereich im vorliegenden Bebauungsplanverfahren erfolgen. Unter der Einbeziehung städti- scher Liegenschaften sowie von Grundstücken im Fremdeigentum wird ein erster Schritt zur Sicherung der „Low Line“ in diesem Bereich getätigt. Städtebauliches Qualifizierungsverfahren Zur Qualitätssicherung des Städtebaus plant die Investorin die Durchführung eines zweiphasi- gen Verfahrens in Abstimmung mit der Stadt Köln. In einer ersten Phase sollen maximal sie- ben Planungsteams teilnehmen, für die zweite Phase wird die Jury die Anzahl der Planungs- teams auf rund drei bis vier Teams reduzieren. Auf Grundlage der ersten Juryentscheidung findet eine Zwischenpräsentation statt, in welcher die drei - vier Entwürfe der Öffentlichkeit z. B. an Marktständen in einer Abendveranstaltung vorgestellt werden statt. Das eingeholte Feedback der Öffentlichkeit wird den Planungsteams ebenso wie die Empfehlungen der Jury für die 2. Phase weitergereicht. Mit Abschluss des Qualifizierungsverfahrens soll eine frühzei- tige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB nach Modell 2 in Form einer Abendveran- staltung vorgesehen werden. Neben der Sicherung der städtebaulichen Qualität soll ebenfalls die Freiraumqualität im Plangebiet gewährleistet werden. Zu berücksichtigen ist hier insbeson- dere die planerische Konkretisierung der „Low Line“, deren bauplanungsrechtliche Sicherung im anschließenden Bauleitplanverfahren erfolgen soll. Das Ergebnis des Qualifizierungsver- fahrens wird Grundlage des nachgelagerten Bauleitplanverfahrens. Detaillierte Leitplanken zur Durchführung des Qualifizierungsverfahrens sind der Anlage 4 zu entnehmen. Planungsrecht und Verfahren Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Vor dem Start des Bebauungsplanverfahrens ist die Anwendungszustimmung zum Kooperativen Baulandmodell Köln 2017plus zu unterzeichnen. Zum Bebauungsplan wird ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet, in dem weitere Vorgaben zur Präzisierung und Durchführung der baulichen Entwicklung getroffen werden sollen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB soll im Anschluss des Qualifizierungsverfahrens in Form einer Abschlussveranstaltung auf Basis des Siegerentwur- fes durchgeführt werden. Für das Vorhaben kommen die am 17. März 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ zur Anwendung. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli- maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Bebauungs- planverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-verfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der An- forderungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür wer- den verschiedene Umweltgutachten erstellt. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich Anlage 3 Erläuterungstext Anlage 4 Leitplanken im Qualifizierungsverfahren Anlage 5 Übersicht städtebauliche Entwicklungen
Anlage 2_Geltungsbereich
371 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. N Geltungsbereich des Bebauungsplanes Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in Köln - Ehrenfeld / Braunsfeld Anlage 2Stadtplanungsamt 0 10050 150 300 Meter
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1466/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.07.2025
- Erstellt
- 12.05.2025 12:44