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Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion vom 30.11.2016 betreffend Sportflächen des RSV Rath/Heumar (AN/2031/2016)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0310/2017 vom 31.01.2017

Stand: Am 02.02.2017 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Konto: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE68 3705 0198 0003 8825 86 – BIC: COLSDE33XXX CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (8) Gleichlautend Eingang beim Bezirksbürgermeister: 30.11.2016 AN/2031/2016 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 08.12.2016, TOP 9.2.2 Sportflächen des RSV Rath/Heumar Anfrage der CDU-Fraktion vom 30.11.2016 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, der RSV Rath/Heumar bemüht sich seit Jahren um die Umwandlung des Aschenplatzes an der Rather Burg in einen Kunstrasenplatz. Da der Verein das Gelände von Privatei- gentum gepachtet hat, ist der Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages Vorausset- zung für eine Bezuschussung der Kunstrasenfläche durch die Stadt Köln. Auf der Jahreshauptversammlung des Vereins Ende November 2016 wurde diese The- matik offen erörtert. Presseveröffentlichungen über diese Versammlung besagen, dass die Verlängerung des Pachtvertrages dem Verein derzeit verweigert werde, da der Ei- gentümer als Ausgleich für die entgehende höherwertige Nutzung des Geländes (Woh- nungsbau) von der Stadt Köln die Umwidmung einer anderen, bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche aus seinem Eigentum in Bauland fordere. Es wird berichtet, dass das Stadtplanungsamt an einer entsprechenden Vorlage arbeite, die den zuständigen Gre- mien demnächst vorgelegt werden soll. Des Weiteren wird berichtet, dass der Verein die Errichtung einer Sporthalle für die Handballabteilung ins Auge gefasst habe. In früheren Presseberichten wurde zudem die Absicht geäußert, das Gelände zu einem modernen Sportzentrum weiter zu entwickeln. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Wie bewertet die Verwaltung die Pläne des Vereins zur Weiterentwicklung der Sportanlagen? 2. Wie beurteilt die Verwaltung die "Modernisierungspläne" des Vereins (Halle, "Sportzentrum") insbesondere aus planungsrechtlicher Sicht (Bestandsschutz, herangerückte Wohnbebauung)? Herrn Bezirksbürgermeister Markus Thiele Frau Oberbür germeisterin Henriette Reker Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S Kalker Hauptstraße 247 -273, 51103 Köln Telefon (0221) 221 98303 E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE - 2 - 3. Sind der Verwaltung die Forderungen des Eigentümers bekannt, als Kompensati- on für die erforderliche Verlängerung des Pachtvertrages eine andere in seinem Eigentum befindliche Fläche in Wohnbauland umzuwandeln? 4. Gibt es in der Verwaltung bereits konkrete Überlegungen hierzu, die in eine Vor- lage an die zuständigen Gremien der Stadt münden sollen, und welche Fläche wäre hier betroffen? 5. Wie könnte diese Transaktion – bezogen auf die Fragen 3. und 4. - finanziert werden? Für eine kurzfristige Beantwortung unserer Anfrage wären wir dankbar. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Schuiszill CDU-Fraktionsvorsitzender Anlage: Presseartikel
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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61 613 Tuch KeSB Vorlagen-Nummer 0310/2017 Freigabedatum: 31.01.2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.02.2017 Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion vom 30.11.2016 betreffend Sportflächen des RSV Rath/Heumar (AN/2031/2016) Text der Anfrage: "Der RSV Rath/Heumar bemüht sich seit Jahren um die Umwandlung des Aschenplatzes an der Rather Burg in einen Kunstrasenplatz. Da der Verein das Gelände von Privateigentum gepachtet hat, ist der Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages Voraussetzung für eine Bezuschussung der Kunstrasenfläche durch die Stadt Köln. Auf der Jahreshauptversammlung des Vereins Ende November 2016 wurde diese Thematik offen erörtert. Presseveröffentlichungen über diese Versammlung besagen, dass die Verlängerung des Pachtvertrages dem Verein derzeit verweigert werde, da der Eigentümer als Ausgleich für die entge- hende höherwertige Nutzung des Geländes (Wohnungsbau) von der Stadt Köln die Umwidmung ei- ner anderen, bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche aus seinem Eigentum in Bauland fordere. Es wird berichtet, dass das Stadtplanungsamt an einer entsprechenden Vorlage arbeite, die den zustän- digen Gremien demnächst vorgelegt werden soll. Des Weiteren wird berichtet, dass der Verein die Errichtung einer Sporthalle für die Handballabteilung ins Auge gefasst habe. In früheren Presseberichten wurde zudem die Absicht geäußert, das Gelände zu einem modernen Sportzentrum weiter zu entwickeln. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Wie bewertet die Verwaltung die Pläne des Vereins zur Weiterentwicklung der Sportanlagen? 2. Wie beurteilt die Verwaltung die "Modernisierungspläne" des Vereins (Halle, "Sportzentrum") insbesondere aus planungsrechtlicher Sicht (Bestandsschutz, herangerückte Wohnbebauung)? 3. Sind der Verwaltung die Forderungen des Eigentümers bekannt, als Kompensation für die er- forderliche Verlängerung des Pachtvertrages eine andere in seinem Eigentum befindliche Flä- che in Wohnbauland umzuwandeln? 4. Gibt es in der Verwaltung bereits konkrete Überlegungen hierzu, die in eine Vorlage an die zu- ständigen Gremien der Stadt münden sollen, und welche Fläche wäre hier betroffen? 5. Wie könnte diese Transaktion - bezogen auf die Fragen 3. und 4. - finanziert werden? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.: Sportmöglichkeiten, insbesondere für den Breitensport, in integrierter Lage in den Stadtteilen stellen eine besondere Qualität dar. Speziell für die Jugendarbeit haben sie einen hohen Wert, da aufgrund 2 kurzer Wege und einer hohen sozialen Kontrolle die Angebote für Kinder- und Jugendliche abhängig vom Alter auch selbständig wahrgenommen werden können. Hol- und Bringverkehre durch Eltern können auf diese Weise reduziert werden. Zugleich sind sie ein wesentlicher Teil des Stadtteillebens und stärken die Identifikation mit dem Wohnort. Eine den aktuellen sportlichen Anforderungen ent- sprechende Ausstattung der Sportanlagen wird daher von der Verwaltung begrüßt und unterstützt (zum Beispiel durch Förderung von Kunstrasenbelägen). Eine über den Bestand hinausgehende Nut- zung stellt Vereine und Verwaltung in der Regel vor große Herausforderungen, da bauliche Maßnah- men und eine Ausweitung beziehungsweise Intensivierung der Nutzung vielfach in Konflikt mit dem Bestandsschutz der Anlagen stehen. Sportplatz und Belagswechsel waren auch Gegenstand der umfassenden Planungsvorschläge der "Integrierten Raumanalyse Ost" (IRA Ost). Sowohl Standort als auch Ertüchtigung waren Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung der Bezirksvertretung Kalk am 15.01.2013 (5071/2011). Die Be- zirksvertretung Kalk hat sich dabei für den Standort und einen zwingenden Belagswechsel ausge- sprochen. Zu 2.: Für eine abschließende Beurteilung sind die über eine Ertüchtigung des bestehenden Fußballplatzes (Aschen-/Tennenplatz in Kunstrasen) hinausgehenden Planungsüberlegungen (Sportzentrum, Hand- ballhalle) für den Standort zu vage. Grundsätzlich wird ein Ausbau des Sportangebotes, insbesonde- re, wenn es über den lokalen Bedarf hinausgeht, aufgrund der zu erwartenden Verkehrsentwicklung vor dem Hintergrund der hier direkt angrenzenden Wohnbebauung und der bestehenden planungs- rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen sein. Im Flächennutzungsplan (FNP) sind die Flächen als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sporthalle, Sportplatz dargestellt. Nördlich und westlich liegt direkt angrenzend der geschützte Landschaftsbestandteil LB 8.01 "Rather Burg, Rath". Eine Ausdeh- nung von Bauten/sportlichen Aktivitäten in diesen Bereich widerspricht den Vorgaben des Land- schaftsplanes und ist mit seinen Festsetzungen nicht vereinbar. Notwendiges Planungsrecht (Bebau- ungsplan) ist nicht aus dem FNP zu entwickeln, Voraussetzung ist eine FNP-Änderung. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wären insbesondere die verkehrlichen und umweltbezogenen Fragestellun- gen (zum Beispiel Verkehrslärm, Sportlärm) zu prüfen. Zu 3.: Die Forderungen des Eigentümers sind der Verwaltung bekannt. Aufgrund der Lage sind in Rath/ Heumar weder in der vorbereitenden (FNP) noch verbindlichen Bauleitplanung planungsrechtlich ge- sicherte größere Wohnbauflächenreserven vorhanden. Im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (StEK Wohnen) hat die Verwaltung auch die Vorschläge der Bezirksvertretung Kalk für den Raum geprüft. Neben den genannten kommunalen planungsrechtlichen Restriktionen, die sich vor allem aus der besonderen Lage des Stadtteiles in einem bedeutsamen Landschaftsraum ergeben, stehen auch die Regionalplanung (regionaler Grünzug) und das Fachplanungsrecht (Nachschutzzone des Flughafens Köln/Bonn) einer Flächenentwicklung entgegen. Die seit 2011 neu festgelegte Nacht- schutzzone stellt auch für im FNP dargestellte Wohnbauflächen eine Planungsschranke dar. Zu 4.: Seitens der Verwaltung wurden im Rahmen des StEK Wohnen 2016 und auf Initiative des Eigentü- mers umfangreiche Flächenpotentiale in Rath/Heumar geprüft. Ein Ergebnis, welches eine Be- schlussfassung durch die politischen Gremien ermöglichen würde, liegt aus den unter 3. genannten Gründen noch nicht vor. Zu 5.: Die zu 3. und 4. getroffenen Aussagen lassen noch keine Kostenabschätzung zu.

Beratungsverlauf

  1. 02.02.2017

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 9.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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