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AN/0715/2024

Änderungsantrag zu TOP Ö 9.2.6

Änderungsantrag BV6 (FDP) 02.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 02.05.2024

Änderungsantrag (FDP BV6)

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Änderungsantrag (FDP BV6)

3221 Zeichen

Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0715/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.05.2024 
 
Änderungsantrag zu TOP Ö 9.2.6 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
ich bitte darum, den nachfolgenden Änderungsantrag zu TOP Ö 9.2.6 auf die Tagesordnung 
der Sitzung der BV6 vom 02.05.2024 zu setzen: 
 
Der Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat beschließt die in Anlage 1 beigefügte 6. Satzung zur Änderung der Satzung betreffend 
die Benutzung der Sport - und Erholungsanlage Fühlinger See mit der Maßgabe, dass § 2 
Abs. 4 und § 14 Abs. 1 Nr. 22 gestrichen werden. 
 
Begründung: 
 
Die neue Satzung und die Ausweitung der Bereiche, in denen das Baden und Schwimmen 
erlaubt ist, wird ausdrücklich begrüßt. Sie stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Bedürfnisse 
der Besucher*innen zu wahrzunehmen und auf diese Weise einen sicheren, erholsamen 
Badebetrieb am Fühlinger See zu ermöglichen. 
 
Durch § 2 Abs. 4 der neuen Satzung wird Nutzerinnen und Nutzern der Anlage allerdings – 
ohne wirkliche Begründung – untersagt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und andere 
Medien (zB Mobiltelefone) zu benutzen, die geeignet sind andere Personen zu belästigen. In 
§ 14 Abs. 1 Nr. 22 wird dieses Verbot sodann mit einem Bußgeld von bis zu 1000 € bewehrt.  
 
Anstatt den Nutzer*innen der Anlage mehr Freiheiten bei der Benutzung einzuräumen, werden 
hier an der Realität vorbei neue Regelungen aufgestellt: Die Benutzung von 
Tonwiedergabegeräten ist gerade im Sommer und bei größeren Gruppen absolut üblich und 
in der Bezirksvertretung 
Chorweiler  
 
Joshua Schlimgen  
Kempener Str. 53  
50733 Köln 
Mail: Joshua.Schlimgen@stadt-
koeln.de 
 Joshua Schlimgen – Kempener Str. 53  50733 Köln 
Gleichlautend 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Reinhard Zöllner Henriette Reker 
Pariser Platz 1 Hist. Rathaus 
50765 Köln 50667 Köln

gehört zum geselligen Beisammensein genauso dazu wie das weiterhin erlaubte Grillen. Es 
ginge an der Realität vor Ort vorbei, ein solches Verbot zu erlassen. Erschwerend kommt 
hinzu, dass mit einem erheblichen Vollzugsdefizit zu rechnen ist, sodass Verstöße gegen die 
Vorschrift ohnehin kaum geahndet würden. 
 
Zuletzt geht für Nutzer*innen nicht klar hervor, welche Handlungen ihnen untersagt werden: 
Es ist unklar, ob die Benutzung von zB Musikinstrumen ten generell untersagt wird, weil sie 
abstrakt dazu geeignet sind, andere Personen zu belästigen; oder ob nur die konkret 
belästigende Nutzung durch das Instrument untersagt sein soll. Nutzer*innen könnten die 
Vorschrift aufgrund der missverständlichen For mulierung berechtigterweise auch so 
verstehen, dass die Nutzung von zB Mobiltelefonen generell untersagt ist, was sicherlich nicht 
im Sinne des Erfinders wäre. 
 
Nach alledem sollte die Verbotsnorm und die korrespondiere Bußgeldvorschrift gestrichen 
werden. So viel Vertrauen in Bezug auf das rücksichtsvolle Nebeneinander der Menschen 
sollte die Stadt Köln an dieser Stelle aufbringen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Joshua Schlimgen 
Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

02.05.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0715/2024
Typ
Änderungsantrag BV6 (FDP)
Datum
02.05.2024
Erstellt
01.05.2024 16:55