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AN/0268/2019

Förderprogramm der BV Chorweiler für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel

Gem. Antrag nach § 3 BV6 (Grüne) 26.02.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 14.03.2019, TOP 8.2.1

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

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Ansehen

Förderprogramm der BV-Chorweiler für die Vergabe bezirksorientierter Mittel

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Ansehen

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

1927 Zeichen

CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis90/DieGrünen und Klaus Roth (DieLinke)  
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0268/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.03.2019 
 
Förderprogramm der BV Chorweiler für die Vergabe bezirksorientierter 
Haushaltsmittel 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Interfraktioneller Antrag für das Förderprogramm der Bezirksvertretung Cho r-
weiler für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel  
gemäß § 37 (3) GO NW im Stadtbezirk Köln-Chorweiler   
 
Beschlussvorschlag:  
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt das Förderprogramm, wie in der 
Anlage 1 erläutert 
 
Die vom Rat der Stadt Köln zur Verfügung gestellten bezirksorientierten Mittel wer-
den von der BV-Chorweiler in eigener Verantwortung vergeben. 
Die Förderung soll schwerpunktmäßig dazu beitragen, nachhaltige soziale Sicherun-
gen und Entwicklungen in den Bereichen Kultur, Kinder, Jugend und Familie, Schule, 
Heimatpflege und Brauchtum, Integration, Leben im öffentlichen Raum, Ökologie, 
Seniorinnen und Senioren, Sportpflege / Sportförderung sowie Stadtgestaltung zu 
ermöglichen. Des Weiteren werden Projekte für Instandsetzungsmaßnahmen, Reno-
vierungen und kleinere Anschaffungen der Bürgervereine im Stadtbezirk Chorweiler 
gefördert…(Auszug)

- 2 - 
 
Dieses Förderprogramm stellt eine Grundlage zur Vergabe der bezirksorientier-
ten Mittel und eine Orientierungshilfe für die Antragsstellung im Bezirk Cho r-
weiler dar. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Norbert Schott   Inan Gökpinar      Wolfgang Kleinjans   Klaus Roth  
Fraktionsvorsitzender  Fraktionsvorsitzender     Fraktionsvorsitzender  Bezirksvertreter 
CDU Fraktion BV 6  SPD Fraktion BV 6     Bündnis 90/die Grünen  Die Linke

Förderprogramm der BV-Chorweiler für die Vergabe bezirksorientierter Mittel

9239 Zeichen

Förderprogramm der Bezirksv ertretung Chorw eiler für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW  
im Stadtbezirk Köln -Chorw eiler (gem. Beschluss der Bezirksv ertretung 6, (Sitzung 14.03.2019)  
1 von 4 
 
Förderprogramm der Bezirksvertretung Chorweiler für die Vergabe 
bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW  
im Stadtbezirk Köln-Chorweiler 
 
Welches Ziel wird mit dem Förderprogramm verfolgt? 
 
Die Förderung von Projekten durch die Bezirksvertretung Chorweiler dient der 
Umsetzung von Projekten im Stadtbezirk Chorweiler oder in einem Stadtteil des 
Stadtbezirks Chorweiler, oder von Projekten die der Bürgerschaft im Stadtbezirk 
Chorweiler zu Gute kommen, und die ohne diese Förderung nicht verwirklicht werden 
könnten. 
 
Welchem Handlungsfeld ist das Förderprogramm zugeordnet und welche 
Zielgruppen, Maßnahmen sowie Inhalte sollen unterstützt bzw. gefördert 
werden? 
 
Die Förderung soll schwerpunktmäßig dazu beitragen, nachhaltige soziale 
Sicherungen und Entwicklungen in den Bereichen Kultur, Kinder, Jugend und 
Familie, Schule, Heimatpflege und Brauchtum, Integration, Leben im öffentlichen 
Raum, Ökologie, Seniorinnen und Senioren, Sportpflege / Sportförderung sowie 
Stadtgestaltung zu ermöglichen. 
 
Des Weiteren werden Projekte für Instandsetzungsmaßnahmen, Renovierungen und 
kleinere Anschaffungen der Bürgervereine im Stadtbezirk Chorweiler gefördert. 
 
Wer ist antragsberechtigt? Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung? 
 
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen. 
 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung aus bezirksbezogenen Haushaltsmitteln besteht 
nicht. 
 
Was ist nicht förderfähig? 
 
Eine Bezuschussung für bereits durchgeführte Projekte, Maßnahmen oder 
Beschaffungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet die 
Bezirksvertretung sofern hierzu ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. 
 
Nicht zuschussfähig sind Maßnahmen für private Zwecke sowie gewinnorientierte 
oder gewerbliche Maßnahmen.  
 
Weitere nicht zuwendungsfähige Posten sind: 
 
 Zuführungen an Rücklagen 
 Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, 
Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen) 
 Spenden an Dritte 
 Baumaßnahmen 
 Parteiveranstaltungen

Förderprogramm der Bezirksv ertretung Chorw eiler für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW  
im Stadtbezirk Köln -Chorw eiler (gem. Beschluss der Bezirksv ertretung 6, (Sitzung 14.03.2019)  
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 Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des 
Zuwendungsempfängers entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, 
Bußgelder) 
 Mieten, Versicherungen etc. für eigene oder angemietete 
Vereinsräumlichkeiten etc. 
 Reisekosten / Übernachtungskosten etc. werden nur für Teilnehmer im 
angemessenen Rahmen gefördert 
 Abschluss- beziehungsweise Klassenfahrten 
 
Wie kann ich einen Zuschuss beantragen? 
 
Als Antrag ist das Antragsformular der Bezirksvertretung Chorweiler zu verwenden. 
Pro Projekt ist ein separater Antrag auszufüllen. 
Die Anträge sind an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chorweiler zu 
richten. 
 
Mindestinhalt der Projektbeschreibung sollte sein 
- Ziel und Zweck des Vereins, Institution etc. 
- Ziel, Zweck und Inhalt der Maßnahmen 
- Zielgruppe 
- Zeitraum 
- Nachhaltigkeit 
 
Zusätzliche Erläuterungen zur Beschreibung, zu den geplanten Kosten oder zur 
Finanzierung der Maßnahme können auf einem weiteren Blatt beigefügt werden. 
 
Anträge, die nicht vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind, werden nicht in die 
Beratung aufgenommen. 
 
Der Antrag wird vom Bezirksbürgermeister zur weiteren Bearbeitung an das 
Bürgeramt Chorweiler weitergeleitet. 
 
Bis wann sollte ein Zuschussantrag vorliegen? 
 
Die Bezirksvertretung entscheidet mehrmals im Kalenderjahr über die Vergabe der 
Fördermittel. 
Die Abgabetermine für die Anträge werden entsprechend öffentlich bekannt 
gegeben. 
 
Muss ein Eigenanteil erbracht werden, gilt die Subsidiarität? 
 
Die Förderung erfolgt grundsätzlich subsidiär. Die / der Fördermittelempfänger/in hat 
sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch Eigenmittel, Eigenleistung 
oder Fördermittel durch Dritte zu bemühen.

Förderprogramm der Bezirksv ertretung Chorw eiler für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW  
im Stadtbezirk Köln -Chorw eiler (gem. Beschluss der Bezirksv ertretung 6, (Sitzung 14.03.2019)  
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Die Vollfinanzierung einer Maßnahme ist in der Regel nicht möglich. Ein 
angemessener Eigenanteil sollte gewährleistet und ausgewiesen sein. 
 
Ehrenamtliche Eigenleistungen können hierbei in Form von persönlicher 
Arbeitsleistung pauschal i.H.v. 10 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde anerkannt 
werden. Sofern die Arbeitsleistung eine besondere Qualifikation erfordert, kann im 
angemessenen Umfang ein höherer Betrag bis maximal 20 Euro pro geleisteter 
Arbeitsstunde anerkannt werden. 
 
Wer entscheidet über die Förderung? 
 
Entscheidungsbefugt ist alleine die Bezirksvertretung Chorweiler. 
Der Zuschuss wird durch Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler gewährt. 
 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Köln die 
bezirksorientierten Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stellt. 
Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann der Zuschuss auch erst nach Inkrafttreten 
der Haushaltssatzung ausgezahlt werden. 
 
Aufgrund der Entscheidung der Bezirksvertretung fertigt das Bürgeramt einen 
Bewilligungsbescheid und veranlasst die Auszahlung der Fördermittel. 
 
Wie bemisst sich die Wirkung des Förderprogramms? 
 
Die Zuschussempfängerin/der Zuschussempfänger hat nach Ablauf der Maßnahme 
zusammen mit dem Verwendungsnachweis einen Sachbericht vorzulegen. In diesem 
sind der Vollzug der Maßnahme und die Verwendung der Förderung darzustellen. 
Des Weiteren ist darzustellen ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung 
erreicht worden ist.  
 
Welche Mitteilungspflichten gibt es? In welchen Fällen muss ein Zuschuss 
zurückgezahlt werden?  
 
Der / die Fördermittelempfänger/in ist verpflichtet, elektronisch oder schriftlich 
mindestens mitzuteilen, wenn 
 
 das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen 
verwirklicht wird, 
 der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages 
geändert wird, 
 der/die Fördermittelempfänger/in seine Tätigkeit einstellt, seine Rechtsform 
ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern oder 
 die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert. 
 
Falls nach Durchführung der Maßnahme ein Überschuss entstanden sein sollte, ist 
der Zuschuss grundsätzlich in ganzer Höhe, mindestens aber in Höhe des 
ausgewiesenen Überschusses, zurückzuzahlen.

Förderprogramm der Bezirksv ertretung Chorw eiler für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW  
im Stadtbezirk Köln -Chorw eiler (gem. Beschluss der Bezirksv ertretung 6, (Sitzung 14.03.2019)  
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Die Zuschüsse können auch zurückgefordert werden wenn die Mittel nicht 
entsprechend dem Förderzweck eingesetzt wurden und die Bezirksvertretung dies 
vorher nicht genehmigt hat oder der/die Fördermittelempfänger/in nachträglich nicht 
die Fördervoraussetzungen erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht 
hat. 
Die / der Fördermittelempfänger/in ist zudem verpflichtet nicht verbrauchte Mittel 
oder Mittel, die aufgrund einer anderen Finanzierung oder Förderung gewährt 
wurden, zurückzuzahlen. 
 
Müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden? 
 
Bei Einzelzuwendungen bis 10.000 Euro soll die/der Zuschussempfänger/in einen 
vereinfachten zahlenmäßigen Verwendungsnachweis in Form einer detaillierten 
Einzelauflistung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben entsprechend des 
Kosten und Finanzierungsplanes ohne Vorlage von Belegen einreichen. Darüber 
hinaus ist die sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen. Die/der 
Empfänger/in ist verpflichtet, die Belege über die verschiedenen Posten 10 Jahre 
aufzubewahren und der Bezirksvertretung Chorweiler / der Stadt Köln auf Verlangen 
vorzuzeigen. 
 
Bei Einzelzuwendungen über 10.000 Euro oder wenn ein/e Antragssteller/in das 
erste Mal bei der Stadt Köln einen Antrag auf Fördermittel stellt, wird eine vertiefte 
Prüfung anhand von Originalbelegen durchgeführt. 
 
Ferner behält sich die Bezirksvertretung Chorweiler / die Stadt Köln vor, bei 
einzelnen geförderten Projekten die Belege anzufordern und eine vertiefte Prüfung 
durchzuführen (Stichproben). 
 
Wenn Abrechnungsunterlagen nicht oder nicht vollständig drei Monate nach Ablauf 
der Maßnahme vorgelegt werden, kann der ausgezahlte Zuschuss zurückgefordert 
werden. 
 
Was muss sonst noch beachtet werden? 
 
1. Im Rahmen der Veranstaltung, in allen Druckschriften und bei 
Veröffentlichungen in elektronischer Form in Zusammenhang mit dem 
geförderten Projekt ist auf die Unterstützung der Bezirksvertretung Chorweiler 
ausdrücklich mit der Formulierung „gefördert mit Mitteln der Bezirksvertretung 
Chorweiler“ hinzuweisen.  
 
2. Unberührt von den vorstehenden Regelungen des bezirklichen 
Förderprogramms gelten im Übrigen die städtischen Haushaltsvorschriften 
und Bewirtschaftungsgrundsätze.

Beratungsverlauf (1)

14.03.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0268/2019
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV6 (Grüne)
Datum
26.02.2019
Erstellt
25.02.2019 15:43