AN/0268/2019
Förderprogramm der BV Chorweiler für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV6)
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CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis90/DieGrünen und Klaus Roth (DieLinke) Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0268/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.03.2019 Förderprogramm der BV Chorweiler für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Interfraktioneller Antrag für das Förderprogramm der Bezirksvertretung Cho r- weiler für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW im Stadtbezirk Köln-Chorweiler Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt das Förderprogramm, wie in der Anlage 1 erläutert Die vom Rat der Stadt Köln zur Verfügung gestellten bezirksorientierten Mittel wer- den von der BV-Chorweiler in eigener Verantwortung vergeben. Die Förderung soll schwerpunktmäßig dazu beitragen, nachhaltige soziale Sicherun- gen und Entwicklungen in den Bereichen Kultur, Kinder, Jugend und Familie, Schule, Heimatpflege und Brauchtum, Integration, Leben im öffentlichen Raum, Ökologie, Seniorinnen und Senioren, Sportpflege / Sportförderung sowie Stadtgestaltung zu ermöglichen. Des Weiteren werden Projekte für Instandsetzungsmaßnahmen, Reno- vierungen und kleinere Anschaffungen der Bürgervereine im Stadtbezirk Chorweiler gefördert…(Auszug) - 2 - Dieses Förderprogramm stellt eine Grundlage zur Vergabe der bezirksorientier- ten Mittel und eine Orientierungshilfe für die Antragsstellung im Bezirk Cho r- weiler dar. Mit freundlichen Grüßen Norbert Schott Inan Gökpinar Wolfgang Kleinjans Klaus Roth Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter CDU Fraktion BV 6 SPD Fraktion BV 6 Bündnis 90/die Grünen Die Linke
Förderprogramm der BV-Chorweiler für die Vergabe bezirksorientierter Mittel
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Förderprogramm der Bezirksv ertretung Chorw eiler für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW im Stadtbezirk Köln -Chorw eiler (gem. Beschluss der Bezirksv ertretung 6, (Sitzung 14.03.2019) 1 von 4 Förderprogramm der Bezirksvertretung Chorweiler für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW im Stadtbezirk Köln-Chorweiler Welches Ziel wird mit dem Förderprogramm verfolgt? Die Förderung von Projekten durch die Bezirksvertretung Chorweiler dient der Umsetzung von Projekten im Stadtbezirk Chorweiler oder in einem Stadtteil des Stadtbezirks Chorweiler, oder von Projekten die der Bürgerschaft im Stadtbezirk Chorweiler zu Gute kommen, und die ohne diese Förderung nicht verwirklicht werden könnten. Welchem Handlungsfeld ist das Förderprogramm zugeordnet und welche Zielgruppen, Maßnahmen sowie Inhalte sollen unterstützt bzw. gefördert werden? Die Förderung soll schwerpunktmäßig dazu beitragen, nachhaltige soziale Sicherungen und Entwicklungen in den Bereichen Kultur, Kinder, Jugend und Familie, Schule, Heimatpflege und Brauchtum, Integration, Leben im öffentlichen Raum, Ökologie, Seniorinnen und Senioren, Sportpflege / Sportförderung sowie Stadtgestaltung zu ermöglichen. Des Weiteren werden Projekte für Instandsetzungsmaßnahmen, Renovierungen und kleinere Anschaffungen der Bürgervereine im Stadtbezirk Chorweiler gefördert. Wer ist antragsberechtigt? Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung? Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung aus bezirksbezogenen Haushaltsmitteln besteht nicht. Was ist nicht förderfähig? Eine Bezuschussung für bereits durchgeführte Projekte, Maßnahmen oder Beschaffungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet die Bezirksvertretung sofern hierzu ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. Nicht zuschussfähig sind Maßnahmen für private Zwecke sowie gewinnorientierte oder gewerbliche Maßnahmen. Weitere nicht zuwendungsfähige Posten sind: Zuführungen an Rücklagen Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen) Spenden an Dritte Baumaßnahmen Parteiveranstaltungen Förderprogramm der Bezirksv ertretung Chorw eiler für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW im Stadtbezirk Köln -Chorw eiler (gem. Beschluss der Bezirksv ertretung 6, (Sitzung 14.03.2019) 2 von 4 Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des Zuwendungsempfängers entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, Bußgelder) Mieten, Versicherungen etc. für eigene oder angemietete Vereinsräumlichkeiten etc. Reisekosten / Übernachtungskosten etc. werden nur für Teilnehmer im angemessenen Rahmen gefördert Abschluss- beziehungsweise Klassenfahrten Wie kann ich einen Zuschuss beantragen? Als Antrag ist das Antragsformular der Bezirksvertretung Chorweiler zu verwenden. Pro Projekt ist ein separater Antrag auszufüllen. Die Anträge sind an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chorweiler zu richten. Mindestinhalt der Projektbeschreibung sollte sein - Ziel und Zweck des Vereins, Institution etc. - Ziel, Zweck und Inhalt der Maßnahmen - Zielgruppe - Zeitraum - Nachhaltigkeit Zusätzliche Erläuterungen zur Beschreibung, zu den geplanten Kosten oder zur Finanzierung der Maßnahme können auf einem weiteren Blatt beigefügt werden. Anträge, die nicht vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind, werden nicht in die Beratung aufgenommen. Der Antrag wird vom Bezirksbürgermeister zur weiteren Bearbeitung an das Bürgeramt Chorweiler weitergeleitet. Bis wann sollte ein Zuschussantrag vorliegen? Die Bezirksvertretung entscheidet mehrmals im Kalenderjahr über die Vergabe der Fördermittel. Die Abgabetermine für die Anträge werden entsprechend öffentlich bekannt gegeben. Muss ein Eigenanteil erbracht werden, gilt die Subsidiarität? Die Förderung erfolgt grundsätzlich subsidiär. Die / der Fördermittelempfänger/in hat sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel durch Dritte zu bemühen. Förderprogramm der Bezirksv ertretung Chorw eiler für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW im Stadtbezirk Köln -Chorw eiler (gem. Beschluss der Bezirksv ertretung 6, (Sitzung 14.03.2019) 3 von 4 Die Vollfinanzierung einer Maßnahme ist in der Regel nicht möglich. Ein angemessener Eigenanteil sollte gewährleistet und ausgewiesen sein. Ehrenamtliche Eigenleistungen können hierbei in Form von persönlicher Arbeitsleistung pauschal i.H.v. 10 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde anerkannt werden. Sofern die Arbeitsleistung eine besondere Qualifikation erfordert, kann im angemessenen Umfang ein höherer Betrag bis maximal 20 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde anerkannt werden. Wer entscheidet über die Förderung? Entscheidungsbefugt ist alleine die Bezirksvertretung Chorweiler. Der Zuschuss wird durch Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler gewährt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Köln die bezirksorientierten Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stellt. Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann der Zuschuss auch erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung ausgezahlt werden. Aufgrund der Entscheidung der Bezirksvertretung fertigt das Bürgeramt einen Bewilligungsbescheid und veranlasst die Auszahlung der Fördermittel. Wie bemisst sich die Wirkung des Förderprogramms? Die Zuschussempfängerin/der Zuschussempfänger hat nach Ablauf der Maßnahme zusammen mit dem Verwendungsnachweis einen Sachbericht vorzulegen. In diesem sind der Vollzug der Maßnahme und die Verwendung der Förderung darzustellen. Des Weiteren ist darzustellen ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung erreicht worden ist. Welche Mitteilungspflichten gibt es? In welchen Fällen muss ein Zuschuss zurückgezahlt werden? Der / die Fördermittelempfänger/in ist verpflichtet, elektronisch oder schriftlich mindestens mitzuteilen, wenn das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird, der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geändert wird, der/die Fördermittelempfänger/in seine Tätigkeit einstellt, seine Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern oder die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert. Falls nach Durchführung der Maßnahme ein Überschuss entstanden sein sollte, ist der Zuschuss grundsätzlich in ganzer Höhe, mindestens aber in Höhe des ausgewiesenen Überschusses, zurückzuzahlen. Förderprogramm der Bezirksv ertretung Chorw eiler für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW im Stadtbezirk Köln -Chorw eiler (gem. Beschluss der Bezirksv ertretung 6, (Sitzung 14.03.2019) 4 von 4 Die Zuschüsse können auch zurückgefordert werden wenn die Mittel nicht entsprechend dem Förderzweck eingesetzt wurden und die Bezirksvertretung dies vorher nicht genehmigt hat oder der/die Fördermittelempfänger/in nachträglich nicht die Fördervoraussetzungen erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. Die / der Fördermittelempfänger/in ist zudem verpflichtet nicht verbrauchte Mittel oder Mittel, die aufgrund einer anderen Finanzierung oder Förderung gewährt wurden, zurückzuzahlen. Müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden? Bei Einzelzuwendungen bis 10.000 Euro soll die/der Zuschussempfänger/in einen vereinfachten zahlenmäßigen Verwendungsnachweis in Form einer detaillierten Einzelauflistung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben entsprechend des Kosten und Finanzierungsplanes ohne Vorlage von Belegen einreichen. Darüber hinaus ist die sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen. Die/der Empfänger/in ist verpflichtet, die Belege über die verschiedenen Posten 10 Jahre aufzubewahren und der Bezirksvertretung Chorweiler / der Stadt Köln auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Einzelzuwendungen über 10.000 Euro oder wenn ein/e Antragssteller/in das erste Mal bei der Stadt Köln einen Antrag auf Fördermittel stellt, wird eine vertiefte Prüfung anhand von Originalbelegen durchgeführt. Ferner behält sich die Bezirksvertretung Chorweiler / die Stadt Köln vor, bei einzelnen geförderten Projekten die Belege anzufordern und eine vertiefte Prüfung durchzuführen (Stichproben). Wenn Abrechnungsunterlagen nicht oder nicht vollständig drei Monate nach Ablauf der Maßnahme vorgelegt werden, kann der ausgezahlte Zuschuss zurückgefordert werden. Was muss sonst noch beachtet werden? 1. Im Rahmen der Veranstaltung, in allen Druckschriften und bei Veröffentlichungen in elektronischer Form in Zusammenhang mit dem geförderten Projekt ist auf die Unterstützung der Bezirksvertretung Chorweiler ausdrücklich mit der Formulierung „gefördert mit Mitteln der Bezirksvertretung Chorweiler“ hinzuweisen. 2. Unberührt von den vorstehenden Regelungen des bezirklichen Förderprogramms gelten im Übrigen die städtischen Haushaltsvorschriften und Bewirtschaftungsgrundsätze.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0268/2019
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV6 (Grüne)
- Datum
- 26.02.2019
- Erstellt
- 25.02.2019 15:43