Mandari Insight

3377/2017

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.12.2017

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Anlage 3 Berechnung Behälter neu

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Berechnung Abfallgebühren

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Anlage 10 Vorabauszug BA Abfallwirtschaftsbetriebe 14.12.2017

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Anlage 4 Berechnung Pressen

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Anlage 8 Gebührenvergleich Abfallbeseitigung

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Anlage 9 Satzungstext

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Anlage 7 Synopse AbfGS

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Anlage 1 Begründung

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Anlage 5 Berechnung Schiffe

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Anlage 6 Tortendiagramm

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Anlage 3 Berechnung Behälter neu

3237 Zeichen

Anlage 2 
Gebühr 2018          Summe 30 60 70 80 110 120 180 240 500 660 770 1.100 3.000 5.000 
 Restmüll 
Entleerungen 184.460 171 1.764 675 3.509 20.262 9.632 923 18.176 2.230 2.019 7.580 18.278 3 31 
Logistik AWB 58.308.260 84,38 168,79 215,78 194,24 251,38 236,54 289,35 327,26 662, 98 755,42 788,99 959,98 3.292,46 5.487,43 
Logistik AWB Zusatzleistungen 23.282.100 26,60 38,44 42,47 46,50 61,60 66,19 96,99 128,30 250,32 299, 62 326,69 471,37 1.132,82 1.888,03 
Entsorgung AVG 50.275.128 57,44 83,01 91,71 100,41 133,03 142,92 209,44 277,05 540,54 647,00 705,46 1.017,87 2.446,19 4.076,98 
Querfinanzierung Biotonne 28.685.641 32,78 47,36 52,33 57,29 75,90 81,55 119,50 158,08 308,42 369 ,16 402,51 580,77 1.395,73 2.326,22 
Abschlag Eigenkompostierer 15.434 0,02 0,03 0,03 0,03 0,04 0,04 0,06 0,09 0,17 0,20 0,22 0,31 0,7 5 1,25 
Wertstoffhöfe 119.000 0,14 0,20 0,22 0,24 0,31 0,34 0,50 0,66 1,28 1,53 1,67 2,41 5,7 9 9,65 
Verwaltung Stadt Köln 1.872.192 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 1 0,15 10,15 10,15 10,15 
Ausgleich 84.798 0,10 0,14 0,15 0,17 0,22 0,24 0,35 0,47 0,91 1,09 1,19 1,72 4,1 3 6,88 
Gebühr 2018          162.642.552 211,60 348,11 412,84 409,03 532,65 537,97 726, 34 902,05 1.774,77 2.084,18 2.236,88 3.044,58 8.288,01 13. 806,59 
Gebühr Vorjahr 159.312.682 206,92 340,69 404,20 400,27 521,21 526,24 710, 18 881,64 1.734,78 2.036,97 2.185,98 2.974,11 8.103,18 13. 498,69 
3.329.870 4,68 7,42 8,64 8,77 11,43 11,73 16,16 20,41 39,99 4 7,21 50,89 70,48 184,84 307,89 
2,26% 2,18% 2,14% 2,19% 2,19% 2,23% 2,28% 2,32% 2,31% 2,32% 2 ,33% 2,37% 2,28% 2,28% 
2,29% Gebührenveränderung unter Berücksichtigung Entleerungsveränderung 
Veränderung 
Vollservice UFC

Anlage 2 
Gebühr 2018          
 Restmüll 
Entleerungen 
Logistik AWB 
Logistik AWB Zusatzleistungen 
Entsorgung AVG 
Querfinanzierung Biotonne 
Abschlag Eigenkompostierer 
Wertstoffhöfe 
Verwaltung Stadt Köln 
Ausgleich 
Gebühr 2018          
Gebühr Vorjahr 
Veränderung 
500 660 770 1.100 500 660 770 1.100 30 60 80 120 180 240 
1 3 6 42 14 22 206 613 2.696 22.517 28.698 32.829 1.649 9.911 
662,98 755,42 788,99 959,98 662,98 755,42 788,99 959,98 61, 91 123,79 145,18 179,34 229,22 268,38 
277,90 366,83 427,97 611,38 309,72 389,23 444,30 625,38 26, 60 38,44 46,50 66,19 96,99 128,30 
600,10 792,13 924,15 1.320,21 668,81 840,50 959,42 1.350,4 4 57,44 83,01 100,41 142,92 209,44 277,05 
342,40 451,97 527,29 753,28 381,60 479,57 547,42 770,53 32, 78 47,36 57,29 81,55 119,50 158,08 
0,18 0,24 0,28 0,41 0,21 0,26 0,29 0,41 0,02 0,03 0,03 0,04 0,0 6 0,09 
1,42 1,87 2,19 3,12 1,58 1,99 2,27 3,20 0,14 0,20 0,24 0,34 0,5 0 0,66 
10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 1 0,15 10,15 10,15 10,15 
1,01 1,34 1,56 2,23 1,13 1,42 1,62 2,28 0,10 0,14 0,17 0,24 0,3 5 0,47 
1.896,14 2.379,94 2.682,58 3.660,75 2.036,18 2.478,53 2.7 54,46 3.722,37 189,13 303,11 359,97 480,77 666,21 843,17 
1.852,94 2.324,91 2.619,90 3.573,99 1.989,28 2.420,89 2.6 89,89 3.633,98 184,81 296,41 352,00 469,95 651,01 823,71 
43,20 55,03 62,68 86,76 46,90 57,64 64,58 88,39 4,32 6,70 7,9 8 10,82 15,20 19,46 
2,33% 2,37% 2,39% 2,43% 2,36% 2,38% 2,40% 2,43% 2,34% 2,26% 2 ,27% 2,30% 2,33% 2,36% 
Teilservice Nachsortieren Müllschleusen

Beschlussvorlage Rat

1265 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 3377/2017 
Freigabedatum 
08.12.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die 2. Änderung der Abfallgebührensatzung in der beigefügten 
Fassung. 
 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 07.12.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Für die Abfallgebührensatzung haben sich im Wesentlichen die Gebühren verändert. 
Textliche Änderungen sind in der Synopse in der Anlage 7 dargestellt. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Begründung 
 
Anlage 2 Berechnung der Abfallgebühren  
 
Anlage 3 Berechnung Mulden 
 
Anlage 4 Berechnung Pressen 
 
Anlage 5 Berechnung Schiffe 
 
Anlage 6 Tortendiagramm 
 
Anlage 7 Synopse  
 
Anlage 8 Gebührenvergleich 
 
Anlage 8 Satzungstext 
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Um für 2018 Gebühren erheben zu können, muss über die Vorlage noch in diesem Jahr vom Rat der 
Stadt Köln entschieden werden.

Anlage 2 Berechnung Abfallgebühren

3992 Zeichen

Gebührenberechnung Restmüll  2018 
Prämissen: Auswirkung auf Gebührenentwicklung: 
Entleerungsentwicklung: +0,20% 
AWBLogistik: +0,53% 
Verwaltungskosten StK.:   +46 T€ ggü. Vorjahr Verwaltungskosten Stk.: +0,03% 
Ausgleich: +0,36% 
Kostenbestandteile Restmüll                                            
und Gebührenveränderung 2018 Vorjahr Veränd. 
absolut Entleerungen 2018 Vorjahr Veränd. 
absolut 
Entgelt Logistik AWB Brutto 58.308.260 57.467.486 840.774 Restmüll 184.460 184.271 189 
E-Schrottsammlung 1.181.634 1.128.657 52.977 Bio 82.959 80.145 2.814 
Littering 8.921.604 8.362.539 559.064 
Wertstofftonne ÖRE 2.563.368 2.412.348 151.021 
Holsystem Papiertonne 7.505.581 7.510.709 -5.128 Mengen in t. 2018 Vorjahr Veränd. 
absolut 
Erweiterung AC Butzweiler Str. 451.659 444.415 7.244 Hausmüll 305.286 303.348 1.938 
Verlängerung Öffnungszeiten AC 265.260 261.006 4.254 Presscontainer 3.650 3.600 50 
Altkleidersammlung -163.328 -122.023 -41.305 3+5 cbm 1.164 1.152 12 
Unterflursammelbehälter in Grünanl. 100.711 72.295 28.416 Kehricht 5.900 4.900 1.000 
Hundekottüt.spend. u. Papierk. in Grünanl. 1.829.768 1.647.323 182.445 Restmüll 316.000 313.000 3.000 
Grillaschebehälter  NEU ab 2018 167.775 167.775 
Erhöh. Rein. Straßenpapierk. NEU ab 2018 458.068 458.068 
Entgelt Logistik AWB Zusatzleistungen Brutto 23.282.100 21.717.269 1.564.830 Biomüll 40.000 39.000 1.000 
Entsorgung AVG Brutto 50.275.128 51.644.152 -1.369.024 Grünschnitt 10.000 9.000 1.000 
Entgelt Logistik Bio AWB Brutto 19.209.148 17.703.685 1.505.464 Kompostierung 50.000 48.000 2.000 
Entsorgung Bio AVG Brutto 9.210.600 9.049.022 161.578 
Stadt Köln Bio Verwaltung 265.893 259.407 6.486 
Querfinanzierung Bio Brutto 28.685.641 27.012.113 1.673.528 Preis AVG in € 2018 Vorjahr Veränd. 
absolut 
Abschlag Eigenkompostierer 15.434 14.114 1.320 Verbrennung 157,14 163,36 -6,22 
Stadt Köln Sperrmüllaufbereitung, WS-Höfe 119.000 119.000 Kompostierung 230,27 232,03 -1,76 
Stadt Köln Verwaltung 1.872.192 1.826.530 45.662 
Stadt Köln Ausgleich Vorjahre 84.798 -487.983 572.781 PG AWB 2018 Vorjahr Veränd. 
absolut 
Gesamt 162.642.552 159.312.682 3.329.870  Restmüll / Bio 1,63% 1,46% 0,17% 
Mengen- und Preisveränderungveränderung: 1,05% 
Zusatzleistungen:  +1.257 T€, im Wesentlichen: +417 T€ Littering für Ausweitung Flächen und 
Picknickreinigung sowie Reinigung von zusätzlichen Flächen nach Rheinniedrigwasser. Des 
Weiteren +182 T€ Papierkörbe und Hkt.sp. in Grünanlagen und +27 T€ UFC in Grünanlagen: AWB 
übernimmt sukzessive Behälter von StK., ab 2018 sind daher Abschreibungen für diese Behälter zu 
berücksichtigen. +151 T€ Wertstofftonne ÖrE: im Vorjahresansatz wurden zu geringe Sortier- und 
Verwertungskosten angenommen. Neu ab 2018:  Grillaschebehälter +168 T€ sowie Erhöhung Rein. 
Straßenpapierkörbe +458 T€. Darüber hinaus resultieren aus der Verrechnung der Nebenleistungen  
beim Holsystem Papiertonne rd. -117 T€. Preisgleitung Zusatzleitungen: Ø 1,4% bzw. rd. +308 T€
Bio: Entleerungen  82.959 Entl. (+2.814 Entl.), Kostenanstieg rd. 1.191 T€, Preisgleitung AWB: 
+1,63% Kostenanstieg rd. +315 T€, Menge AVG 40.000 t (+1.000 t), Kostenanstieg rd. +231 T€, 
Preis AVG -1,76 €/t (2018=230,27 €/t, Vorjahr=232,03 €/t) Kostenveränderung rd. -69 T€, +6 T€ 
Anpassung Verwaltungskosten Stadt Köln 
Entsorgung AVG:  Menge 305.286 t (+1.938 t.),  Grünschnitt 10.000 t (+1.000 t ), Kostenanstieg  
rd.+535 T€, Preis -6,22 €/t (2018=157,14€, Vorjahr=163,36 €/t), Kostenveränderung -1.904 T€ 
Zusatzleistungen: +0,98%                                  
2,29% Gebührenveränderung unter Berücksichtigung Entleerungsveränderung 
Mengen- und Preisveränderungveränderung: -0,86% 
Entleerungen:  184.460 (+189 Entl. ggü. Vorjahr) 
Ausgleich:  Meldung Eigenbetrieb für 2018 Unterdeckung (Kosten) aus Ergebnis 2014 (Vorjahr = 
kostenmindernde Überdeckung), d. h. Kostensteigerung ggü. Vorjahr +573 T€
AWB Logistik:  +841 T€ aufgrund  Preisgleitung  1,63%  sowie Leistungsveränderung durch 
Entleerungsentwicklung

Anlage 10 Vorabauszug BA Abfallwirtschaftsbetriebe 14.12.2017

1361 Zeichen

Geschäftsführung  
Betriebsausschuss 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
 
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de 
Datum: 14.12.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung Betriebsausschuss 
Abfallwirtschaftbetrieb der Stadt Köln vom 14.12.2017 
öffentlich 
3.1 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren in der 
Stadt Köln 
3377/2017 
 
 Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende den von RM Herrn Brust mündlich be-
antragten Ergänzungstext zur Abstimmung:  
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührensatzung für 2019 zur Novembersitzung 
2018 vorzulegen.  
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / 
Die Grünen, Fraktion Die Linke und FDP-Fraktion gegen die SPD-Fraktion. 
 Anschließend stellt er den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung: 
Geänderter Beschluss: 
Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln empfiehlt dem 
Rat, wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die 2. Änderung der Abfallgebührensatzung in der 
beigefügten Fassung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührensatzung für 
2019 zur Novembersitzung 2018 vorzulegen.  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion.

Anlage 4 Berechnung Pressen

331 Zeichen

Anlage 4 
Gebühr 2018          Summe je Abfuhr je Tonne 
Presscontainer 
Abfuhren / Tonnage 830 3.650 
Logistik AWB 215.484,60 259,62 
Entsorgung AVG 573.559 157,14 
Verwaltung Stadt Köln 1.615 1,95 
Gebühr 2018          790.659 261,57 157,14 
Gebühr Vorjahr 785.876 257,51 163,36 
4.782 4,06 -6,22 
0,61% 1,58% -3,81% 
Veränderung

Anlage 8 Gebührenvergleich Abfallbeseitigung

1271 Zeichen

Anlage 8 
Gebührenvergleich 2018 gegenüber 2017 
Behältergrößen 2018 2017 
absolut %-ual 
30 l 
211,60 206,92 4,68 2,26% 
60 l 348,11 340,69 7,42 2,18% 
70 l 412,84 404,20 8,64 2,14% 
80 l 409,03 400,27 8,76 2,19% 
110 l 532,65 521,21 11,44 2,19% 
120 l 537,97 526,24 11,73 2,23% 
180 l 726,34 710,18 16,16 2,28% 
240 l 902,05 881,64 20,41 2,31% 
500 l 1.774,77 1.734,78 39,99 2,31% 
660 l 2.084,18 2.036,97 47,21 2,32% 
770 l 2.236,88 2.185,98 50,90 2,33% 
1.100 l 3.044,58 2.974,11 70,47 2,37% 
3.000 l 8.288,01 8.103,18 184,83 2,28% 
5.000 l 13.806,59 13.498,69 307,90 2,28% 
500 l 1.896,14 1.852,94 43,20 2,33% 
660 l 2.379,94 2.324,91 55,03 2,37% 
770 l 2.682,58 2.619,90 62,68 2,39% 
1.100 l 3.660,75 3.573,99 86,76 2,43% 
500 l                       2.036,18 1.989,28 46,90 2,36% 
660 l                  2.478,53 2.420,89 57,64 2,38% 
770 l                    2.754,46 2.689,89 64,57 2,40% 
1.100 l 3.722,37 3.633,98 88,39 2,43% 
30 l 189,13 184,81 4,32 2,34% 
60 l 303,11 296,41 6,70 2,26% 
80 l 359,97 352,00 7,97 2,27% 
120 l 480,77 469,95 10,82 2,30% 
180 l 666,21 651,01 15,20 2,33% 
240 l 843,17 823,71 19,46 2,36% 
Gebührenveränderung unter Berücksichtigung Entleerungsentwicklung 2,29% 
Teilservice 
Veränderung 
Vollservice UFC Nachsortierte Müllschleusen

Anlage 9 Satzungstext

9120 Zeichen

1 
 
Anlage 9 
 
 
 
 
 
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die 
Abfallgebühren in der Stadt Köln 
(Abfallgebührensatzung - AbfGS -) 
vom ___. 2017 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom _____201 7 aufgrund der §§ 4, 5, 6 
und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein -Westfalen vom 
21. Oktober 1969 (SGV. NRW. 610) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Abs. 1 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV. NRW . 
2023) und der §§ 1, 2 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein -Westfalen 
vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 250) - Landesabfallgesetz - jeweils in der bei Erlass 
der Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen. 
 
I. 
 
 
Die Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Köln (-Abfallgebührensatzung-) 
vom 21. Dezember 2016 (ABl. 52 Stadt Köln 2016, S. 518 ff.) wird wie folgt geändert: 
 
 
1. § 2 (Höhe der Gebühren) wird wie folgt geändert: 
 
„(1) Der Gebührensatz beträgt im Falle des § 12 Abs. 1 Ziffer 1 AbfS (Gruppe I, Teil-
Service) für ein Kalenderjahr bei wöchentlich einmaliger Abfuhr für 
 
1. 60 l-Behälter      303,11 € 
2. 80 l-Behälter      359,97 € 
3. 120 l-Behälter      480,77 € 
4. 180 l-Behälter     666,21 € 
5. 240 l-Behälter     843,17 € 
 
Im Falle von § 8 Abs. 4 Satz 2 und 3 AbfS wird die Gebühr für die Nutzung eines 60 l-
Behälters auf Antrag reduziert und beträgt    189,13 €. 
 
(2) Der Gebührensatz beträgt im Falle des § 12 Abs. 1 Ziffer 2 AbfS (Gruppe II, Voll-
Service) für ein Kalenderjahr bei wöchentlich einmaliger Abfuhr für 
 
1. 60 l-Behälter         348,11 € 
2. 70 l-Behälter         412,84 € 
3. 80 l-Behälter         409,03 €

2 
 
4. 110 l-Behälter         532,65 € 
5. 120 l-Behälter         537,97 € 
6. 180 l-Behälter        726,34 € 
7. 240 l-Behälter        902,05 € 
8. 500 l-Behälter     1.774,77 € 
9. 660 l-Behälter     2.084,18 € 
10. 770 l-Behälter     2.236,88 € 
11. 1.100 l-Behälter     3.044,58 € 
12. 500 l-Behälter mit Müllschleuse     1.896,14 € 
13. 660 l-Behälter mit Müllschleuse     2.379,94 € 
14. 770 l-Behälter mit Müllschleuse     2.682,58 € 
15. 1.100 l-Behälter mit Müllschleuse     3.660,75 € 
16. 500 l-Behälter mit Nachsortierung    2.036,18 € 
17. 660 l-Behälter mit Nachsortierung     2.478,53 € 
18. 770 l-Behälter mit Nachsortierung    2.754,46 € 
19. 1.100 l-Behälter mit Nachsortierung    3.722,37 € 
20. 3.000 l-Unterflurbehälter   8.288,01 € 
21. 5.000 l-Unterflurbehälter    13.806,59 € 
 
Im Falle von § 8 Abs. 4 Satz 2 und 3 AbfS wird die Gebühr für die Nutzung eines 60 l-
Behälters auf Antrag reduziert und beträgt 211,60 €. 
 
(2a)  Der Gebührensatz für eine Korrektur von Fehlbefüllungen (Nachsortierung) gem. 
§ 12 Abs. 9 AbfS beträgt für ein Kalenderjahr 635,36 € bei einmal wöchentlicher 
Abfuhr pro Restmüllbehälter der Größe 500 l bis 1.100 l (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 AbfS).  
 
(2b)  Der Gebührensatz für die Entsorgung von 3.000 l und 5.000 l Unterflurbehältern 
für Papier (§ 9 Abs. 1 Ziff. 4 AbfS) beträgt für ein Kalenderjahr bei 14-täglicher 
Leerung für 
 
1.  3.000 l-Behälter          1.029,31 € 
2.  5.000 l-Behälter          1.715,51 € 
 
(3)  Eigenkompostierer erhalten auf Antrag einen Abschlag, wenn sie nachweisen, ob 
und in welchem Umfang sie den anfallenden Bioabfall und Grünschnitt 
ordnungsgemäß und schadlos verwerten. Der Abschlag beträgt im Falle des § 12 
Abs. 1 Ziffer 1 und 2 AbfS (Gruppe I, Teil-Service, Gruppe II Voll-Service) bei 
wöchentlich einmaliger Abfuhr für 
 
1. 60 l-Behälter     47,36 € 
2. 70 l-Behälter         52,33 € 
3. 80 l-Behälter       57,29 € 
4. 110 l-Behälter        75,90 € 
5. 120 l-Behälter        81,55 € 
6. 180 l-Behälter    119,50 € 
7. 240 l-Behälter    158,08 € 
8. 500 l-Behälter      308,42 €

3 
 
9. 660 l-Behälter      369,16 € 
10. 770 l-Behälter      402,51 € 
11. 1.100 l-Behälter      580,77 € 
12. 500 l-Behälter mit Müllschleuse      342,40 € 
13. 660 l-Behälter mit Müllschleuse      451,97 € 
14. 770 l-Behälter mit Müllschleuse      527,29 € 
15. 1.100 l-Behälter mit Müllschleuse      753,28 € 
16. 500 l-Behälter mit Nachsortierung    381,60 € 
17. 660 l-Behälter mit Nachsortierung    479,57 € 
18. 770 l-Behälter mit Nachsortierung    547,42 € 
19. 1.100 l-Behälter mit Nachsortierung    770,53 € 
20. 3.000 l-Unterflurbehälter   1.395,73 € 
21. 5.000 l-Unterflurbehälter    2.326,22 € 
 
 Im Falle von § 8 Abs. 4 Satz 2 und 3 AbfS wird der Eigenkompostiererabschlag 
reduziert und beträgt  32,78 €. 
 
(4)  Der Gebührensatz für die Entsorgung von 3.000 l und 5.000 l Behältern für 
Restmüll beträgt für ein Kalenderjahr bei wöchentlich einmaliger Abfuhr für 
 
1. 3.000 l-Behälter        6.912,49 € 
2. 5.000 l-Behälter      10.776,41 € 
 
(5)  Im Falle des § 9 Abs. 1 Ziffer 2 AbfS (verschließbare Abfallbehälter) erhöhen 
sich die Gebühren nach § 2 Absätze 1 bis 3 um  20,48 € je Behälter und Jahr. 
 
(6)  Wird der Abfall mehr als einmal wöchentlich bzw. mehr als einmal 
zweiwöchentlich eingesammelt, so erhöhen sich die Gebühren bzw. 
Gebührenabschläge nach den Absätzen 1 bis 4 und 12 bis 13 entsprechend. 
 
(7)  Werden die Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 3.000 l bzw.   
5.000 l nach Abs. 4 weniger als einmal wöchentlich entleert, so verringern sich 
die Gebühren entsprechend. 
 
(8)  Besteht die Gebührenpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahres, 
verringern sich die Gebühren für jeden Monat ohne Gebührenpflicht. 
 
(9)  Mit 1/52 der jeweiligen Jahresgebühr je Entleerung werden berechnet die 
  
1. vorübergehende Bereitstellung von Abfallbehältern (§ 9 Abs. 4 AbfS) 
2. Entsorgung im Rahmen der offenen Abfuhr (§ 11 Abs. 2 AbfS) 
3. Entsorgung des Inhalts einer falsch befüllten Wertstofftonne (§ 11  
Abs. 4 S. 2 AbfS) als Restmüll, und zwar nach der Gebühr für den 
Restmüllbehälter der gleichen Größe.

4 
 
 Im Falle von Satz 1 Ziff. 1 wird zur Abgeltung des logistischen Mehraufwands 
ein einmaliger Zuschlag in Höhe von 1/52 der Jahresgebühr erhoben; bei 
mehreren Behältern richtet sich der Zuschlag nach dem größten Behälter. 
 
(10) Im Falle des § 11 Abs. 2 Satz 4 AbfS beträgt die Gebühr je angefangene 24 
Stunden Liegezeit bei 
 
Fahrgastschiffen 
 bis 800 qm genutzter Wasserfläche        192,30 € 
 über 800 qm bis 1300 qm genutzter Wasserfläche       384,55 € 
 über 1.300 qm genutzter Wasserfläche        439,68 € 
 
Hotelschiffen 
 bis 800 qm genutzter Wasserfläche        275,06 € 
 über 800 qm bis 1.300 qm genutzter Wasserfläche       512,95 € 
 über 1.300 qm genutzter Wasserfläche        582,98 € 
 
(11)  Im Falle des § 11 Abs. 3 i. V. m. § 12 Abs. 6 AbfS beträgt die Gebühr für den 
Abfallsack 4,90 €. 
 
(12)  Für Abfallbehälter gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AbfS, deren Transportweg auf 
dem Grundstück von der Grundstücksgrenze des/der Anschlusspflichtigen länger 
als 15 m ist, werden Zuschläge auf die Gebührensätze wie folgt erhoben: 
 
 Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 2 Ziffern 1, 3, 5 – 7: 
1. Transportweg über 15 m bis 25 m:        15,96 € 
2. Transportweg über 25 m bis 40 m:        39,62 € 
3. Transportweg über 40 m:         64,54 € 
 
 Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 2, Ziffern 8 bis 19 : 
4. Transportweg über 15 m bis 25 m:       67,39 € 
5. Transportweg über 25 m bis 40 m:     179,84 € 
6. Transportweg über 40 m:     292,28 € 
 
(12 a)  Für die Bereitstellung von Restmüllbehältern gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 
AbfS durch die Stadt Köln gemäß § 12 Abs. 7 AbfS werden Zuschläge auf die 
Gebührensätze wie folgt erhoben: 
 
 Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 1 sowie Abs. 2 Satz 1 Ziffern 1-7, Satz 2 
je angefangene 50 m Transportweg         54,19 € 
 
Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 2 Ziffern 8 bis 19 
je angefangene 50 m Transportweg       246,53 €

5 
 
(13)  Für Restmüllbehälter gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AbfS, deren Transportweg 
auf dem Grundstück bis zur Grundstücksgrenze des/der Anschlusspflichtigen bis 
zu 15 m lang ist, werden Zuschläge auf die Gebührensätze wie folgt erhoben, 
wenn der Weg nicht ebenerdig (Straßenniveau) ist (§ 10 Abs. 3 AbfS): 
 
1. Auf die Gebührensätze nach 
§ 2 Abs. 2 Ziffern 1, 3, 5 – 7:        15,96 € 
 
2. Auf die Gebührensätze nach 
§ 2 Abs. 2 Ziffern 8 bis 19:        67,39 € 
  
(14)  Bei Wechselbehältern (Pressmüllcontainern) beträgt die Gebühr 
je Abfuhr und Entleerung         261,57 € 
 
und für die Entsorgung 
je Tonne Abfall         157,14 € 
 
 In allen übrigen Fällen des § 9 Abs. 3 AbfS erfolgt die Gebührenfestsetzung 
entsprechend § 2 Absätze 1, 2 und 4. 
 
(15)  Für die zusätzliche Leerung der Papiertonne wird eine Gebühr erhoben je 
Entleerung für  
 
1. 80 l, 120 l und 240 l-Behälter         6,08 € 
2. 770 l und 1.100 l-Behälter        15,90 € 
3. 3.000 l und 5.000 l-Behälter       25,20 € 
 
(16)  Bei unterbliebener Abfuhr besteht kein Anspruch auf Gebührenermäßigung. Ist 
das Einsammeln aus Gründen unterblieben, die dem/der Gebührenpflichtigen 
zuzurechnen sind und wird das Einsammeln vor dem nächsten Sammeltag 
nachgeholt, werden zusätzliche Gebühren entsprechend Abs. 9 Satz 1 erhoben.“ 
 
 
 
 
 
II. 
 
Inkrafttreten 
 
Die Satzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.“

Anlage 7 Synopse AbfGS

1915 Zeichen

1    Anlage 7 
 
 
Abfallgebührensatzung 
2017 2018 Anmerkungen 
§ 2 § 2  
(13)  Für Restmüllbehälter gemäß § 9 Abs. 
1 Nr. 1 und 2 AbfS, deren Trans-
portweg auf dem Grundstück bis zur 
Grundstücksgrenze des/der An-
schlusspflichtigen bis zu 15 m lang 
ist, werden Zuschläge auf die Gebüh-
rensätze wie folgt erhoben, wenn 
sich auf dem Weg Hindernisse be-
finden: 
 
1. Auf die Gebührensätze nach 
§ 2 Abs. 2 Ziffern 1, 3, 5 – 7:        15,99 € 
 
2. Auf die Gebührensätze nach 
§ 2 Abs. 2 Ziffern 8 bis 19:       66,59 € 
 
 Hindernisse im Sinne dieses Absat-
zes liegen vor, wenn der Transport-
weg nicht ebenerdig (Straßenniveau) 
oder nicht mit einem harten, dauer-
haften Belag versehen ist (§ 10 Abs. 
(13)  Für Restmüllbehälter gemäß § 9 Abs. 
1 Nr. 1 und 2 AbfS, deren Trans-
portweg auf dem Grundstück bis zur 
Grundstücksgrenze des/der An-
schlusspflichtigen bis zu 15 m lang 
ist, werden Zuschläge auf die Gebüh-
rensätze wie folgt erhoben, wenn der 
Transportweg nicht ebenerdig (Stra-
ßenniveau) ist (§ 10 Abs. 3 AbfS): 
 
1. Auf die Gebührensätze nach 
§ 2 Abs. 2 Ziffern 1, 3, 5 – 7:        15,99 € 
 
2. Auf die Gebührensätze nach 
§ 2 Abs. 2 Ziffern 8 bis 19:       66,59 € 
 
 .. 
 
 
 
 
 
 
Streichung der Hinderniszuschläge bei 
Fällen, in denen der Transportweg keinen 
dauerhaften Belag aufweist.

2    Anlage 7 
 
 
3 und 4 AbfS). 
(15)  Für die zusätzliche Leerung der Pa-
piertonne wird eine Gebühr erhoben 
je Entleerung für  
 
1. 80 l, 120 l und 240 l-Behälter        5,99 € 
2. 500 l, 770 l und 1.100 l-Behälter       15,66 € 
3. 3.000 l und 5.000 l-Behälter      24,82 € 
 
(15)  Für die zusätzliche Leerung der Pa-
piertonne wird eine Gebühr erhoben 
je Entleerung für  
 
1. 80 l, 120 l und 240 l-Behälter        5,99 € 
2. 770 l und 1.100 l-Behälter       15,66 € 
3. 3.000 l und 5.000 l-Behälter      24,82 € 
 
 
 
 
 
 
Streichung, da der 500 l-Behälter nicht 
angeboten wird.

Anlage 1 Begründung

6957 Zeichen

Anlage 1 
Begründung 
 
Gebührenberechnung Abfallgebühren 
 
Grundlegende Tendenzen der Gebührenentwicklung 
Nachdem im vergangenen Jahr die Gebühren um durchschnittlich 1,75% gesti e-
gen sind, muss für das Jahr 2018 zur Deckung der Kosten mit einer Gebührene r-
höhung um durchschnittlich 2,29% gerechnet werden. Hierfür sind folgende Ei n-
flussgrößen ausschlaggebend: 
Kostensteigernd wirkt sich die Entleerungsentwicklung (+4%) im Biotonnenb e-
reich aus. 
Ebenfalls kostensteigernd gegenüber dem Vorjahr wirkt sich die Ausweitung von 
Leistungen (Littering) sowie die Berücksichtigung neuer Leistungen ab 2018 aus 
(Grillaschebehälter und Erhöhung der Reinigungsleistung für Straßenpapierkö r-
be). 
Kostensenkend können dageg en die Entsorgungskosten AVG berücksichtigt 
werden. Der Verbrennungspreis für die Restmüllentsorgung wurde gegenüber 
dem Vorjahr um 6,22 €/t bzw. um rd. 4% gesenkt. Ebenfalls sinkt der Kompo s-
tierungspreis gegenüber dem Vorjahr um 1,76 €/t bzw. 0,8%. 
Die En tsorgungsmengen steigen gegenüber dem Vorjahr leicht an. Restmüll 
steigt um rd. 1.900 t auf 305.300 t und die Kompostierungsmenge steigt  leicht 
um 1.000 t auf insgesamt 40.000 t. 
 
Darstellung der Kosten- und Erlösarten 
Nachfolgend wird die Entwicklung der wesentlichen Kostenarten im Einzelnen 
erläutert. 
a) Kosten für Sammlung und Transport (AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 
GmbH – „AWB“) 
b) Kosten für die Entsorgung (AVG Köln mbH – „AVG“) 
c) Wertstoffhof (Umweltzentrum West) 
d) Verwaltungskosten der Stadt Köln  
e) Ausgleich für Vorjahresergebnisse

2 
 
Zu a): 
In dem „Leistungsvertrag über die Erfassung und Entsorgung der Stadt Köln zu 
überlassender / von der Stadt Köln zu entsorgender Abfälle“ wurden die Entgelte 
der AWB je Behälter vereinbart. In der als Anlage 2 der Beschlussvorlage beige-
fügten Gebührenberechnung für Hausmüllbehälter wurden die Entgelte daher 
unmittelbar den einzelnen Behältern zugerechnet. 
Die AWB-Entgelte für Logistik in 201 8 steigen um 1,63% aufgrund der vertrag-
lich fixierten Orientierung der AWB -Entgelte an der Kostenentwicklung. Diese 
Entgeltsteigerung resultiert im Wesentlichen aus der tarifvertraglichen Lohnste i-
gerung vom 30.06.201 6 zum 30.06.201 7 sowie aus der Materialpreisentwick-
lung. 
Seit 2008 ist die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonagen  (PPK) stadtweit 
auf ein Holverfahren umgestellt. Die Entgelte der mit der Sammlung und Entso r-
gung beauftragten AWB werden in 2018 insgesamt rd. 7.506 T€ betragen. 
Die gesamten Kosten der Bioabfallsammlung und -entsorgung in Höhe von rd. 
28.686 T€ sind in den Hausmüllgebühren berücksichtigt.  Die Steigerung gege n-
über dem Vorjahr beträgt rd. 1.6 74 T€, wovon alleine rd. 1.19 1 T€ aus der En t-
leerungsentwicklung resultiert (2.814 Entleerungen mehr gegenüber der Vorja h-
resprognose). Die übrige Kostensteigerung resultiert aus einer Mengensteigerung 
von 1.000 Tonnen bzw. 231 T€, bei leicht gesunkenem Kompostierungspreis (-
1,76 €/t bzw. -69 T€), aus der vertraglich fixierten Preissteigerung AWB (1,63% 
bzw. 315 T€ ), sowie einer Anpassung der Verwaltungskosten Stadt Köln  um 6 
T€. Für Eigenkompostierer wurde gem. § 9 Abs. 2 Satz 7 LAbfG ein Gebühre n-
abschlag auf die Hausmüllgebühr kalkuliert. 
Nach § 5 Abs.6 Satz 2 LAbfG ist die Stadt Köln entsorgungspflichtig für wilden 
Müll auf Grundstücken, die der Allgemeinheit zugänglic h sind („Littering“). Für 
2018 fließen hierfür Kosten in Höhe von rd. 8.922 T€ in die Gebührenkalkulation 
ein. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung von rd. 559 T€, wel-
ches durch eine Ausweitung der Leistung  i.H.v. 417 T€ sowie die vertragliche 
Preisgleitung begründet ist.  
Seit Einführung des Elektro - und Elektronikgerätegesetzes sind die Elektroaltg e-
räte getrennt zu erfassen. Für 201 8 sind hierfür Kosten in Höhe von rd . 1.182 T€ 
für die Sammlung in der Gebührenkalkulation berücksic htigt. Kostenmindernd 
wurden hierin Erlöse in Höhe von rd.  274 T€ für die Verwertung von Elektro alt-
geräten berücksichtigt.  
Anfang 2009 ist die Erweiterung des Wertstoffcenters Butzweilerstraße in B e-
trieb genommen und die Verlängerung der Öffnungszeiten an  beiden Wertstoff-

3 
 
centern umgesetzt worden. Hierfür sind Kosten in Höhe von  717 T€ in die G e-
bührenkalkulation eingestellt. 
Die AWB übernimmt weiterhin die stadtweite Sammlung und Entsorgung von 
stoffgleichen Nichtverpackungen, die über die Wertstofftonne ge meinsam mit 
Leichtverpackungen erfasst werden. Hierfür sind in der Gebührenkalkulation  
2.563 T€ berücksichtigt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein e Kostenstei-
gerung von 151 T€. Im Vorjahresansatz wurden zu geringe Sortier - und Verwer-
tungskosten angenommen. 
Für die Sammlung und den Transport der Altkleider werden rd. 1.044 T€ berück-
sichtigt sowie eine Erlösbeteiligung der Stadt Köln in Höhe von rd. 1.207 T€. Für 
die Gebührenkalkulation ergibt sich somit ein anteiliger Erlös von rd. 163 T€. 
Für die Installation von insgesamt  25 Straßenpapierkörben in Form von Unte r-
flurbehältern an ausgewählten Standorten im Kölner Stadtgebiet mit dem Ziel der 
Reduzierung wilder Müllablagerungen sind in der Gebührenkalkulation 201 8 rd. 
101 T€ berücksichtigt. Da die AWB die Behälter von der Stadt Köln übernimmt, 
sind hierfür ab 2018 Abschreibungen zu berücksichtigen. Gegenüber dem Vo r-
jahresansatz bedeutet dies zzgl. der Preisgleitung eine Steigerung um rd. 28 T€. 
Des Weiteren werden auch in der Gebühre nkalkulation 2018 für die Aufstellung 
von Papierkörben in Grünanlagen einschließlich Hundekottütenspendern rd.  
1.830 T€ berücksichtigt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung 
von rd. 182 T€. Die AWB übernimmt auch hier suk zessive die Behälter von der 
Stadt Köln, für die ab 2018 Abschreibungen zu berücksichtigen  sind. Darüber 
hinaus werden Leistungs-/Qualitätsausweitungen (Leerung / Befüllung) realisiert. 
Ab 2018 werden folgende Leistungen neu in der Gebührenkalkulation berüc k-
sichtigt: Kosten für Grillaschebehälter in Höhe von 168 T€ sowie Kosten für die 
Erhöhung der Reinigung von Straßenpapierkörben 458 T€. 
 
Zu b): 
Der Preis für die Restmüllentsorgung wird zum 01.01.2018 von brutto 163,36 €/t 
auf brutto 157,14 €/t bzw. um rd. 4% gesenkt.  Die Entsorgungsmenge für Rest-
müll ist gegenüber 2017 um rd. 1.900 t gestiegen.  
Der Preis für die Kompostierung sinkt gegenüber dem Vorjahr um brutto 1,76 €/t 
bzw. um rd. 0,8%. Die Biomenge steigt leicht um 1.000 t auf insgesamt  40.000 t. 
 
Zu c):

4 
 
Der Wertstoffhof wird vom Umweltzentrum West weiter betrieben, da er gut a n-
genommen wird. Für 201 8 sind hierfür Kosten in unveränderter Höhe von 119 
T€ in die Kalkulation eingestellt.  
 
Zu d): 
Die Verwaltungskosten für den Bereich Abfallbeseitigung betragen in 2018 rd. 
1.872 T€.  
 
Zu e): 
Berücksichtigt wurde der Ausgleich einer Gebührenunterdeckung aus 2014 in 
Höhe von 85 T€ (Vorjahr: Ausgleich einer Gebührenüberdeckung in Höhe von 
488 T€).

Anlage 5 Berechnung Schiffe

1594 Zeichen

Anlage 5 
Entsorgung Rheinschiffe je angefangene 24 Stunden Liegezeit 
Zusatzleistung Liegetag 
2018 je Liegetag Gebühr + 
Zusatzleistung  AWB Summe 660 l 1.100 l UFC 660 l 1.100 l UFC 
Hotelschiff 
bis 800 qm 275,06 € 1.375 € 358 € 1.018 € 515 € 177 € 326 € 13 3 1 5
800-1.300 qm 512,95 € 10.259 € 2.604 € 7.655 € 3.606 € 1.444 € 2.605 € 90 25 10 20 
über 1.300 qm 582,98 € 1.749 € 444 € 1.304 € 624 € 234 € 447 € 16 4 2 3
Fahrgastschiff 
bis 800 qm 192,30 € 6.538 € 1.661 € 4.877 € 2.314 € 902 € 1.661 € 58 15 6 34 
800-1.300 qm 384,55 € 291.876 € 74.155 € 217.721 € 103.311 € 40.253 € 74.156 € 2.578 688 279 759 
über 1.300 qm 439,68 € 367.574 € 93.388 € 274.186 € 130.108 € 50.692 € 93.387 € 3.246 866 352 836 
Gesamt 2018 2.387,52 € 679.371 € 172.610 € 506.761 € 240 .479 € 93.701 € 172.582 € 6.000 1.600 650 1.657 
Gesamt 2017 2.383,32 € 728.608 € 728.608 € 424.211 € 108 .146 € 196.250 € 10.830 1.891 756 1.767 
Gesamt 2018 / Entleerung 20,92 € 40,08 € 58,55 € 265,51 €
Gesamt 2017 / Entleerung 39,17 € 57,19 € 259,59 €
Nach AbfS und AbfGS zieht die HGK für die Stadt Köln von den Schiffen Abfallgebühren ein. 
Diese verursachen je nach Art, Größe, Fahrgastzahl und Liegetage unterschiedlich große Mengen Abfall 
und damit eine unterschiedliche Zahl an Entleerungen der Behälter. Über einen Faktor wird den Schiffsarten 
der Anteil an den Entleerungen der Behälter je angefangene 24 Stunden Liegezeit zugerechnet. 
Für die Entsorgung sind 660 l, 1.100 l Behälter und Unterflurcontainer aufgestellt. 
Erstmalig ab 2018 werden AWB Logistikkosten berücksichtigt. 
Entleerungen Gesamt Gebühr

Anlage 6 Tortendiagramm

505 Zeichen

Anlage 6 
Hausmüllsammlung AWB 22,3% 
Hausmüllverbrennung AVG 29,5% 
Verwaltungskosten Stadt Köln 
1,2% 
Sperrmüllsammlung 2,5% 
Biotonne und Grünschnitt 19,3% 
Schadstoffsammlung und 
-entsorgung; 1,4% 
Wertstoffcenter 2,3% 
Müllumladestationen 6,4% 
Papierkorbentleerung 1,4% 
Sammlung E-Altgeräte 0,7% 
Grünanlagen (Littering, 
Papierkörbe, Grillaschebehälter) 
6,8% 
Wertstofftonne 1,6% Holsystem Papiertonne  4,6% 
Leistungen in der Hausmüllgebühr 2018 
Kernleistungen (53 %) 
Zusatzleistungen (47 %)

Beratungsverlauf (4)

11.12.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.12.2017 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 12.37 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 6.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3377/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.12.2017
Erstellt
06.11.2017 13:32