3377/2017
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Köln
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Anlage 3 Berechnung Behälter neu
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Anlage 2 Gebühr 2018 Summe 30 60 70 80 110 120 180 240 500 660 770 1.100 3.000 5.000 Restmüll Entleerungen 184.460 171 1.764 675 3.509 20.262 9.632 923 18.176 2.230 2.019 7.580 18.278 3 31 Logistik AWB 58.308.260 84,38 168,79 215,78 194,24 251,38 236,54 289,35 327,26 662, 98 755,42 788,99 959,98 3.292,46 5.487,43 Logistik AWB Zusatzleistungen 23.282.100 26,60 38,44 42,47 46,50 61,60 66,19 96,99 128,30 250,32 299, 62 326,69 471,37 1.132,82 1.888,03 Entsorgung AVG 50.275.128 57,44 83,01 91,71 100,41 133,03 142,92 209,44 277,05 540,54 647,00 705,46 1.017,87 2.446,19 4.076,98 Querfinanzierung Biotonne 28.685.641 32,78 47,36 52,33 57,29 75,90 81,55 119,50 158,08 308,42 369 ,16 402,51 580,77 1.395,73 2.326,22 Abschlag Eigenkompostierer 15.434 0,02 0,03 0,03 0,03 0,04 0,04 0,06 0,09 0,17 0,20 0,22 0,31 0,7 5 1,25 Wertstoffhöfe 119.000 0,14 0,20 0,22 0,24 0,31 0,34 0,50 0,66 1,28 1,53 1,67 2,41 5,7 9 9,65 Verwaltung Stadt Köln 1.872.192 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 1 0,15 10,15 10,15 10,15 Ausgleich 84.798 0,10 0,14 0,15 0,17 0,22 0,24 0,35 0,47 0,91 1,09 1,19 1,72 4,1 3 6,88 Gebühr 2018 162.642.552 211,60 348,11 412,84 409,03 532,65 537,97 726, 34 902,05 1.774,77 2.084,18 2.236,88 3.044,58 8.288,01 13. 806,59 Gebühr Vorjahr 159.312.682 206,92 340,69 404,20 400,27 521,21 526,24 710, 18 881,64 1.734,78 2.036,97 2.185,98 2.974,11 8.103,18 13. 498,69 3.329.870 4,68 7,42 8,64 8,77 11,43 11,73 16,16 20,41 39,99 4 7,21 50,89 70,48 184,84 307,89 2,26% 2,18% 2,14% 2,19% 2,19% 2,23% 2,28% 2,32% 2,31% 2,32% 2 ,33% 2,37% 2,28% 2,28% 2,29% Gebührenveränderung unter Berücksichtigung Entleerungsveränderung Veränderung Vollservice UFC Anlage 2 Gebühr 2018 Restmüll Entleerungen Logistik AWB Logistik AWB Zusatzleistungen Entsorgung AVG Querfinanzierung Biotonne Abschlag Eigenkompostierer Wertstoffhöfe Verwaltung Stadt Köln Ausgleich Gebühr 2018 Gebühr Vorjahr Veränderung 500 660 770 1.100 500 660 770 1.100 30 60 80 120 180 240 1 3 6 42 14 22 206 613 2.696 22.517 28.698 32.829 1.649 9.911 662,98 755,42 788,99 959,98 662,98 755,42 788,99 959,98 61, 91 123,79 145,18 179,34 229,22 268,38 277,90 366,83 427,97 611,38 309,72 389,23 444,30 625,38 26, 60 38,44 46,50 66,19 96,99 128,30 600,10 792,13 924,15 1.320,21 668,81 840,50 959,42 1.350,4 4 57,44 83,01 100,41 142,92 209,44 277,05 342,40 451,97 527,29 753,28 381,60 479,57 547,42 770,53 32, 78 47,36 57,29 81,55 119,50 158,08 0,18 0,24 0,28 0,41 0,21 0,26 0,29 0,41 0,02 0,03 0,03 0,04 0,0 6 0,09 1,42 1,87 2,19 3,12 1,58 1,99 2,27 3,20 0,14 0,20 0,24 0,34 0,5 0 0,66 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 10,15 1 0,15 10,15 10,15 10,15 1,01 1,34 1,56 2,23 1,13 1,42 1,62 2,28 0,10 0,14 0,17 0,24 0,3 5 0,47 1.896,14 2.379,94 2.682,58 3.660,75 2.036,18 2.478,53 2.7 54,46 3.722,37 189,13 303,11 359,97 480,77 666,21 843,17 1.852,94 2.324,91 2.619,90 3.573,99 1.989,28 2.420,89 2.6 89,89 3.633,98 184,81 296,41 352,00 469,95 651,01 823,71 43,20 55,03 62,68 86,76 46,90 57,64 64,58 88,39 4,32 6,70 7,9 8 10,82 15,20 19,46 2,33% 2,37% 2,39% 2,43% 2,36% 2,38% 2,40% 2,43% 2,34% 2,26% 2 ,27% 2,30% 2,33% 2,36% Teilservice Nachsortieren Müllschleusen
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 3377/2017 Freigabedatum 08.12.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die 2. Änderung der Abfallgebührensatzung in der beigefügten Fassung. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 07.12.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Für die Abfallgebührensatzung haben sich im Wesentlichen die Gebühren verändert. Textliche Änderungen sind in der Synopse in der Anlage 7 dargestellt. Anlagen Anlage 1 Begründung Anlage 2 Berechnung der Abfallgebühren Anlage 3 Berechnung Mulden Anlage 4 Berechnung Pressen Anlage 5 Berechnung Schiffe Anlage 6 Tortendiagramm Anlage 7 Synopse Anlage 8 Gebührenvergleich Anlage 8 Satzungstext Begründung der Dringlichkeit Um für 2018 Gebühren erheben zu können, muss über die Vorlage noch in diesem Jahr vom Rat der Stadt Köln entschieden werden.
Anlage 2 Berechnung Abfallgebühren
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Gebührenberechnung Restmüll 2018 Prämissen: Auswirkung auf Gebührenentwicklung: Entleerungsentwicklung: +0,20% AWBLogistik: +0,53% Verwaltungskosten StK.: +46 T€ ggü. Vorjahr Verwaltungskosten Stk.: +0,03% Ausgleich: +0,36% Kostenbestandteile Restmüll und Gebührenveränderung 2018 Vorjahr Veränd. absolut Entleerungen 2018 Vorjahr Veränd. absolut Entgelt Logistik AWB Brutto 58.308.260 57.467.486 840.774 Restmüll 184.460 184.271 189 E-Schrottsammlung 1.181.634 1.128.657 52.977 Bio 82.959 80.145 2.814 Littering 8.921.604 8.362.539 559.064 Wertstofftonne ÖRE 2.563.368 2.412.348 151.021 Holsystem Papiertonne 7.505.581 7.510.709 -5.128 Mengen in t. 2018 Vorjahr Veränd. absolut Erweiterung AC Butzweiler Str. 451.659 444.415 7.244 Hausmüll 305.286 303.348 1.938 Verlängerung Öffnungszeiten AC 265.260 261.006 4.254 Presscontainer 3.650 3.600 50 Altkleidersammlung -163.328 -122.023 -41.305 3+5 cbm 1.164 1.152 12 Unterflursammelbehälter in Grünanl. 100.711 72.295 28.416 Kehricht 5.900 4.900 1.000 Hundekottüt.spend. u. Papierk. in Grünanl. 1.829.768 1.647.323 182.445 Restmüll 316.000 313.000 3.000 Grillaschebehälter NEU ab 2018 167.775 167.775 Erhöh. Rein. Straßenpapierk. NEU ab 2018 458.068 458.068 Entgelt Logistik AWB Zusatzleistungen Brutto 23.282.100 21.717.269 1.564.830 Biomüll 40.000 39.000 1.000 Entsorgung AVG Brutto 50.275.128 51.644.152 -1.369.024 Grünschnitt 10.000 9.000 1.000 Entgelt Logistik Bio AWB Brutto 19.209.148 17.703.685 1.505.464 Kompostierung 50.000 48.000 2.000 Entsorgung Bio AVG Brutto 9.210.600 9.049.022 161.578 Stadt Köln Bio Verwaltung 265.893 259.407 6.486 Querfinanzierung Bio Brutto 28.685.641 27.012.113 1.673.528 Preis AVG in € 2018 Vorjahr Veränd. absolut Abschlag Eigenkompostierer 15.434 14.114 1.320 Verbrennung 157,14 163,36 -6,22 Stadt Köln Sperrmüllaufbereitung, WS-Höfe 119.000 119.000 Kompostierung 230,27 232,03 -1,76 Stadt Köln Verwaltung 1.872.192 1.826.530 45.662 Stadt Köln Ausgleich Vorjahre 84.798 -487.983 572.781 PG AWB 2018 Vorjahr Veränd. absolut Gesamt 162.642.552 159.312.682 3.329.870 Restmüll / Bio 1,63% 1,46% 0,17% Mengen- und Preisveränderungveränderung: 1,05% Zusatzleistungen: +1.257 T€, im Wesentlichen: +417 T€ Littering für Ausweitung Flächen und Picknickreinigung sowie Reinigung von zusätzlichen Flächen nach Rheinniedrigwasser. Des Weiteren +182 T€ Papierkörbe und Hkt.sp. in Grünanlagen und +27 T€ UFC in Grünanlagen: AWB übernimmt sukzessive Behälter von StK., ab 2018 sind daher Abschreibungen für diese Behälter zu berücksichtigen. +151 T€ Wertstofftonne ÖrE: im Vorjahresansatz wurden zu geringe Sortier- und Verwertungskosten angenommen. Neu ab 2018: Grillaschebehälter +168 T€ sowie Erhöhung Rein. Straßenpapierkörbe +458 T€. Darüber hinaus resultieren aus der Verrechnung der Nebenleistungen beim Holsystem Papiertonne rd. -117 T€. Preisgleitung Zusatzleitungen: Ø 1,4% bzw. rd. +308 T€ Bio: Entleerungen 82.959 Entl. (+2.814 Entl.), Kostenanstieg rd. 1.191 T€, Preisgleitung AWB: +1,63% Kostenanstieg rd. +315 T€, Menge AVG 40.000 t (+1.000 t), Kostenanstieg rd. +231 T€, Preis AVG -1,76 €/t (2018=230,27 €/t, Vorjahr=232,03 €/t) Kostenveränderung rd. -69 T€, +6 T€ Anpassung Verwaltungskosten Stadt Köln Entsorgung AVG: Menge 305.286 t (+1.938 t.), Grünschnitt 10.000 t (+1.000 t ), Kostenanstieg rd.+535 T€, Preis -6,22 €/t (2018=157,14€, Vorjahr=163,36 €/t), Kostenveränderung -1.904 T€ Zusatzleistungen: +0,98% 2,29% Gebührenveränderung unter Berücksichtigung Entleerungsveränderung Mengen- und Preisveränderungveränderung: -0,86% Entleerungen: 184.460 (+189 Entl. ggü. Vorjahr) Ausgleich: Meldung Eigenbetrieb für 2018 Unterdeckung (Kosten) aus Ergebnis 2014 (Vorjahr = kostenmindernde Überdeckung), d. h. Kostensteigerung ggü. Vorjahr +573 T€ AWB Logistik: +841 T€ aufgrund Preisgleitung 1,63% sowie Leistungsveränderung durch Entleerungsentwicklung
Anlage 10 Vorabauszug BA Abfallwirtschaftsbetriebe 14.12.2017
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Geschäftsführung Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de Datum: 14.12.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung Betriebsausschuss Abfallwirtschaftbetrieb der Stadt Köln vom 14.12.2017 öffentlich 3.1 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Köln 3377/2017 Zunächst stellt der Ausschussvorsitzende den von RM Herrn Brust mündlich be- antragten Ergänzungstext zur Abstimmung: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührensatzung für 2019 zur Novembersitzung 2018 vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Fraktion Die Linke und FDP-Fraktion gegen die SPD-Fraktion. Anschließend stellt er den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung: Geänderter Beschluss: Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beschließt die 2. Änderung der Abfallgebührensatzung in der beigefügten Fassung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührensatzung für 2019 zur Novembersitzung 2018 vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion.
Anlage 4 Berechnung Pressen
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Anlage 4 Gebühr 2018 Summe je Abfuhr je Tonne Presscontainer Abfuhren / Tonnage 830 3.650 Logistik AWB 215.484,60 259,62 Entsorgung AVG 573.559 157,14 Verwaltung Stadt Köln 1.615 1,95 Gebühr 2018 790.659 261,57 157,14 Gebühr Vorjahr 785.876 257,51 163,36 4.782 4,06 -6,22 0,61% 1,58% -3,81% Veränderung
Anlage 8 Gebührenvergleich Abfallbeseitigung
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Anlage 8 Gebührenvergleich 2018 gegenüber 2017 Behältergrößen 2018 2017 absolut %-ual 30 l 211,60 206,92 4,68 2,26% 60 l 348,11 340,69 7,42 2,18% 70 l 412,84 404,20 8,64 2,14% 80 l 409,03 400,27 8,76 2,19% 110 l 532,65 521,21 11,44 2,19% 120 l 537,97 526,24 11,73 2,23% 180 l 726,34 710,18 16,16 2,28% 240 l 902,05 881,64 20,41 2,31% 500 l 1.774,77 1.734,78 39,99 2,31% 660 l 2.084,18 2.036,97 47,21 2,32% 770 l 2.236,88 2.185,98 50,90 2,33% 1.100 l 3.044,58 2.974,11 70,47 2,37% 3.000 l 8.288,01 8.103,18 184,83 2,28% 5.000 l 13.806,59 13.498,69 307,90 2,28% 500 l 1.896,14 1.852,94 43,20 2,33% 660 l 2.379,94 2.324,91 55,03 2,37% 770 l 2.682,58 2.619,90 62,68 2,39% 1.100 l 3.660,75 3.573,99 86,76 2,43% 500 l 2.036,18 1.989,28 46,90 2,36% 660 l 2.478,53 2.420,89 57,64 2,38% 770 l 2.754,46 2.689,89 64,57 2,40% 1.100 l 3.722,37 3.633,98 88,39 2,43% 30 l 189,13 184,81 4,32 2,34% 60 l 303,11 296,41 6,70 2,26% 80 l 359,97 352,00 7,97 2,27% 120 l 480,77 469,95 10,82 2,30% 180 l 666,21 651,01 15,20 2,33% 240 l 843,17 823,71 19,46 2,36% Gebührenveränderung unter Berücksichtigung Entleerungsentwicklung 2,29% Teilservice Veränderung Vollservice UFC Nachsortierte Müllschleusen
Anlage 9 Satzungstext
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1 Anlage 9 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Köln (Abfallgebührensatzung - AbfGS -) vom ___. 2017 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom _____201 7 aufgrund der §§ 4, 5, 6 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein -Westfalen vom 21. Oktober 1969 (SGV. NRW. 610) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV. NRW . 2023) und der §§ 1, 2 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein -Westfalen vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 250) - Landesabfallgesetz - jeweils in der bei Erlass der Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen. I. Die Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Köln (-Abfallgebührensatzung-) vom 21. Dezember 2016 (ABl. 52 Stadt Köln 2016, S. 518 ff.) wird wie folgt geändert: 1. § 2 (Höhe der Gebühren) wird wie folgt geändert: „(1) Der Gebührensatz beträgt im Falle des § 12 Abs. 1 Ziffer 1 AbfS (Gruppe I, Teil- Service) für ein Kalenderjahr bei wöchentlich einmaliger Abfuhr für 1. 60 l-Behälter 303,11 € 2. 80 l-Behälter 359,97 € 3. 120 l-Behälter 480,77 € 4. 180 l-Behälter 666,21 € 5. 240 l-Behälter 843,17 € Im Falle von § 8 Abs. 4 Satz 2 und 3 AbfS wird die Gebühr für die Nutzung eines 60 l- Behälters auf Antrag reduziert und beträgt 189,13 €. (2) Der Gebührensatz beträgt im Falle des § 12 Abs. 1 Ziffer 2 AbfS (Gruppe II, Voll- Service) für ein Kalenderjahr bei wöchentlich einmaliger Abfuhr für 1. 60 l-Behälter 348,11 € 2. 70 l-Behälter 412,84 € 3. 80 l-Behälter 409,03 € 2 4. 110 l-Behälter 532,65 € 5. 120 l-Behälter 537,97 € 6. 180 l-Behälter 726,34 € 7. 240 l-Behälter 902,05 € 8. 500 l-Behälter 1.774,77 € 9. 660 l-Behälter 2.084,18 € 10. 770 l-Behälter 2.236,88 € 11. 1.100 l-Behälter 3.044,58 € 12. 500 l-Behälter mit Müllschleuse 1.896,14 € 13. 660 l-Behälter mit Müllschleuse 2.379,94 € 14. 770 l-Behälter mit Müllschleuse 2.682,58 € 15. 1.100 l-Behälter mit Müllschleuse 3.660,75 € 16. 500 l-Behälter mit Nachsortierung 2.036,18 € 17. 660 l-Behälter mit Nachsortierung 2.478,53 € 18. 770 l-Behälter mit Nachsortierung 2.754,46 € 19. 1.100 l-Behälter mit Nachsortierung 3.722,37 € 20. 3.000 l-Unterflurbehälter 8.288,01 € 21. 5.000 l-Unterflurbehälter 13.806,59 € Im Falle von § 8 Abs. 4 Satz 2 und 3 AbfS wird die Gebühr für die Nutzung eines 60 l- Behälters auf Antrag reduziert und beträgt 211,60 €. (2a) Der Gebührensatz für eine Korrektur von Fehlbefüllungen (Nachsortierung) gem. § 12 Abs. 9 AbfS beträgt für ein Kalenderjahr 635,36 € bei einmal wöchentlicher Abfuhr pro Restmüllbehälter der Größe 500 l bis 1.100 l (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 AbfS). (2b) Der Gebührensatz für die Entsorgung von 3.000 l und 5.000 l Unterflurbehältern für Papier (§ 9 Abs. 1 Ziff. 4 AbfS) beträgt für ein Kalenderjahr bei 14-täglicher Leerung für 1. 3.000 l-Behälter 1.029,31 € 2. 5.000 l-Behälter 1.715,51 € (3) Eigenkompostierer erhalten auf Antrag einen Abschlag, wenn sie nachweisen, ob und in welchem Umfang sie den anfallenden Bioabfall und Grünschnitt ordnungsgemäß und schadlos verwerten. Der Abschlag beträgt im Falle des § 12 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 AbfS (Gruppe I, Teil-Service, Gruppe II Voll-Service) bei wöchentlich einmaliger Abfuhr für 1. 60 l-Behälter 47,36 € 2. 70 l-Behälter 52,33 € 3. 80 l-Behälter 57,29 € 4. 110 l-Behälter 75,90 € 5. 120 l-Behälter 81,55 € 6. 180 l-Behälter 119,50 € 7. 240 l-Behälter 158,08 € 8. 500 l-Behälter 308,42 € 3 9. 660 l-Behälter 369,16 € 10. 770 l-Behälter 402,51 € 11. 1.100 l-Behälter 580,77 € 12. 500 l-Behälter mit Müllschleuse 342,40 € 13. 660 l-Behälter mit Müllschleuse 451,97 € 14. 770 l-Behälter mit Müllschleuse 527,29 € 15. 1.100 l-Behälter mit Müllschleuse 753,28 € 16. 500 l-Behälter mit Nachsortierung 381,60 € 17. 660 l-Behälter mit Nachsortierung 479,57 € 18. 770 l-Behälter mit Nachsortierung 547,42 € 19. 1.100 l-Behälter mit Nachsortierung 770,53 € 20. 3.000 l-Unterflurbehälter 1.395,73 € 21. 5.000 l-Unterflurbehälter 2.326,22 € Im Falle von § 8 Abs. 4 Satz 2 und 3 AbfS wird der Eigenkompostiererabschlag reduziert und beträgt 32,78 €. (4) Der Gebührensatz für die Entsorgung von 3.000 l und 5.000 l Behältern für Restmüll beträgt für ein Kalenderjahr bei wöchentlich einmaliger Abfuhr für 1. 3.000 l-Behälter 6.912,49 € 2. 5.000 l-Behälter 10.776,41 € (5) Im Falle des § 9 Abs. 1 Ziffer 2 AbfS (verschließbare Abfallbehälter) erhöhen sich die Gebühren nach § 2 Absätze 1 bis 3 um 20,48 € je Behälter und Jahr. (6) Wird der Abfall mehr als einmal wöchentlich bzw. mehr als einmal zweiwöchentlich eingesammelt, so erhöhen sich die Gebühren bzw. Gebührenabschläge nach den Absätzen 1 bis 4 und 12 bis 13 entsprechend. (7) Werden die Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 3.000 l bzw. 5.000 l nach Abs. 4 weniger als einmal wöchentlich entleert, so verringern sich die Gebühren entsprechend. (8) Besteht die Gebührenpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahres, verringern sich die Gebühren für jeden Monat ohne Gebührenpflicht. (9) Mit 1/52 der jeweiligen Jahresgebühr je Entleerung werden berechnet die 1. vorübergehende Bereitstellung von Abfallbehältern (§ 9 Abs. 4 AbfS) 2. Entsorgung im Rahmen der offenen Abfuhr (§ 11 Abs. 2 AbfS) 3. Entsorgung des Inhalts einer falsch befüllten Wertstofftonne (§ 11 Abs. 4 S. 2 AbfS) als Restmüll, und zwar nach der Gebühr für den Restmüllbehälter der gleichen Größe. 4 Im Falle von Satz 1 Ziff. 1 wird zur Abgeltung des logistischen Mehraufwands ein einmaliger Zuschlag in Höhe von 1/52 der Jahresgebühr erhoben; bei mehreren Behältern richtet sich der Zuschlag nach dem größten Behälter. (10) Im Falle des § 11 Abs. 2 Satz 4 AbfS beträgt die Gebühr je angefangene 24 Stunden Liegezeit bei Fahrgastschiffen bis 800 qm genutzter Wasserfläche 192,30 € über 800 qm bis 1300 qm genutzter Wasserfläche 384,55 € über 1.300 qm genutzter Wasserfläche 439,68 € Hotelschiffen bis 800 qm genutzter Wasserfläche 275,06 € über 800 qm bis 1.300 qm genutzter Wasserfläche 512,95 € über 1.300 qm genutzter Wasserfläche 582,98 € (11) Im Falle des § 11 Abs. 3 i. V. m. § 12 Abs. 6 AbfS beträgt die Gebühr für den Abfallsack 4,90 €. (12) Für Abfallbehälter gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AbfS, deren Transportweg auf dem Grundstück von der Grundstücksgrenze des/der Anschlusspflichtigen länger als 15 m ist, werden Zuschläge auf die Gebührensätze wie folgt erhoben: Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 2 Ziffern 1, 3, 5 – 7: 1. Transportweg über 15 m bis 25 m: 15,96 € 2. Transportweg über 25 m bis 40 m: 39,62 € 3. Transportweg über 40 m: 64,54 € Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 2, Ziffern 8 bis 19 : 4. Transportweg über 15 m bis 25 m: 67,39 € 5. Transportweg über 25 m bis 40 m: 179,84 € 6. Transportweg über 40 m: 292,28 € (12 a) Für die Bereitstellung von Restmüllbehältern gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AbfS durch die Stadt Köln gemäß § 12 Abs. 7 AbfS werden Zuschläge auf die Gebührensätze wie folgt erhoben: Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 1 sowie Abs. 2 Satz 1 Ziffern 1-7, Satz 2 je angefangene 50 m Transportweg 54,19 € Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 2 Ziffern 8 bis 19 je angefangene 50 m Transportweg 246,53 € 5 (13) Für Restmüllbehälter gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AbfS, deren Transportweg auf dem Grundstück bis zur Grundstücksgrenze des/der Anschlusspflichtigen bis zu 15 m lang ist, werden Zuschläge auf die Gebührensätze wie folgt erhoben, wenn der Weg nicht ebenerdig (Straßenniveau) ist (§ 10 Abs. 3 AbfS): 1. Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 2 Ziffern 1, 3, 5 – 7: 15,96 € 2. Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 2 Ziffern 8 bis 19: 67,39 € (14) Bei Wechselbehältern (Pressmüllcontainern) beträgt die Gebühr je Abfuhr und Entleerung 261,57 € und für die Entsorgung je Tonne Abfall 157,14 € In allen übrigen Fällen des § 9 Abs. 3 AbfS erfolgt die Gebührenfestsetzung entsprechend § 2 Absätze 1, 2 und 4. (15) Für die zusätzliche Leerung der Papiertonne wird eine Gebühr erhoben je Entleerung für 1. 80 l, 120 l und 240 l-Behälter 6,08 € 2. 770 l und 1.100 l-Behälter 15,90 € 3. 3.000 l und 5.000 l-Behälter 25,20 € (16) Bei unterbliebener Abfuhr besteht kein Anspruch auf Gebührenermäßigung. Ist das Einsammeln aus Gründen unterblieben, die dem/der Gebührenpflichtigen zuzurechnen sind und wird das Einsammeln vor dem nächsten Sammeltag nachgeholt, werden zusätzliche Gebühren entsprechend Abs. 9 Satz 1 erhoben.“ II. Inkrafttreten Die Satzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.“
Anlage 7 Synopse AbfGS
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1 Anlage 7 Abfallgebührensatzung 2017 2018 Anmerkungen § 2 § 2 (13) Für Restmüllbehälter gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AbfS, deren Trans- portweg auf dem Grundstück bis zur Grundstücksgrenze des/der An- schlusspflichtigen bis zu 15 m lang ist, werden Zuschläge auf die Gebüh- rensätze wie folgt erhoben, wenn sich auf dem Weg Hindernisse be- finden: 1. Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 2 Ziffern 1, 3, 5 – 7: 15,99 € 2. Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 2 Ziffern 8 bis 19: 66,59 € Hindernisse im Sinne dieses Absat- zes liegen vor, wenn der Transport- weg nicht ebenerdig (Straßenniveau) oder nicht mit einem harten, dauer- haften Belag versehen ist (§ 10 Abs. (13) Für Restmüllbehälter gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AbfS, deren Trans- portweg auf dem Grundstück bis zur Grundstücksgrenze des/der An- schlusspflichtigen bis zu 15 m lang ist, werden Zuschläge auf die Gebüh- rensätze wie folgt erhoben, wenn der Transportweg nicht ebenerdig (Stra- ßenniveau) ist (§ 10 Abs. 3 AbfS): 1. Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 2 Ziffern 1, 3, 5 – 7: 15,99 € 2. Auf die Gebührensätze nach § 2 Abs. 2 Ziffern 8 bis 19: 66,59 € .. Streichung der Hinderniszuschläge bei Fällen, in denen der Transportweg keinen dauerhaften Belag aufweist. 2 Anlage 7 3 und 4 AbfS). (15) Für die zusätzliche Leerung der Pa- piertonne wird eine Gebühr erhoben je Entleerung für 1. 80 l, 120 l und 240 l-Behälter 5,99 € 2. 500 l, 770 l und 1.100 l-Behälter 15,66 € 3. 3.000 l und 5.000 l-Behälter 24,82 € (15) Für die zusätzliche Leerung der Pa- piertonne wird eine Gebühr erhoben je Entleerung für 1. 80 l, 120 l und 240 l-Behälter 5,99 € 2. 770 l und 1.100 l-Behälter 15,66 € 3. 3.000 l und 5.000 l-Behälter 24,82 € Streichung, da der 500 l-Behälter nicht angeboten wird.
Anlage 1 Begründung
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Anlage 1 Begründung Gebührenberechnung Abfallgebühren Grundlegende Tendenzen der Gebührenentwicklung Nachdem im vergangenen Jahr die Gebühren um durchschnittlich 1,75% gesti e- gen sind, muss für das Jahr 2018 zur Deckung der Kosten mit einer Gebührene r- höhung um durchschnittlich 2,29% gerechnet werden. Hierfür sind folgende Ei n- flussgrößen ausschlaggebend: Kostensteigernd wirkt sich die Entleerungsentwicklung (+4%) im Biotonnenb e- reich aus. Ebenfalls kostensteigernd gegenüber dem Vorjahr wirkt sich die Ausweitung von Leistungen (Littering) sowie die Berücksichtigung neuer Leistungen ab 2018 aus (Grillaschebehälter und Erhöhung der Reinigungsleistung für Straßenpapierkö r- be). Kostensenkend können dageg en die Entsorgungskosten AVG berücksichtigt werden. Der Verbrennungspreis für die Restmüllentsorgung wurde gegenüber dem Vorjahr um 6,22 €/t bzw. um rd. 4% gesenkt. Ebenfalls sinkt der Kompo s- tierungspreis gegenüber dem Vorjahr um 1,76 €/t bzw. 0,8%. Die En tsorgungsmengen steigen gegenüber dem Vorjahr leicht an. Restmüll steigt um rd. 1.900 t auf 305.300 t und die Kompostierungsmenge steigt leicht um 1.000 t auf insgesamt 40.000 t. Darstellung der Kosten- und Erlösarten Nachfolgend wird die Entwicklung der wesentlichen Kostenarten im Einzelnen erläutert. a) Kosten für Sammlung und Transport (AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH – „AWB“) b) Kosten für die Entsorgung (AVG Köln mbH – „AVG“) c) Wertstoffhof (Umweltzentrum West) d) Verwaltungskosten der Stadt Köln e) Ausgleich für Vorjahresergebnisse 2 Zu a): In dem „Leistungsvertrag über die Erfassung und Entsorgung der Stadt Köln zu überlassender / von der Stadt Köln zu entsorgender Abfälle“ wurden die Entgelte der AWB je Behälter vereinbart. In der als Anlage 2 der Beschlussvorlage beige- fügten Gebührenberechnung für Hausmüllbehälter wurden die Entgelte daher unmittelbar den einzelnen Behältern zugerechnet. Die AWB-Entgelte für Logistik in 201 8 steigen um 1,63% aufgrund der vertrag- lich fixierten Orientierung der AWB -Entgelte an der Kostenentwicklung. Diese Entgeltsteigerung resultiert im Wesentlichen aus der tarifvertraglichen Lohnste i- gerung vom 30.06.201 6 zum 30.06.201 7 sowie aus der Materialpreisentwick- lung. Seit 2008 ist die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) stadtweit auf ein Holverfahren umgestellt. Die Entgelte der mit der Sammlung und Entso r- gung beauftragten AWB werden in 2018 insgesamt rd. 7.506 T€ betragen. Die gesamten Kosten der Bioabfallsammlung und -entsorgung in Höhe von rd. 28.686 T€ sind in den Hausmüllgebühren berücksichtigt. Die Steigerung gege n- über dem Vorjahr beträgt rd. 1.6 74 T€, wovon alleine rd. 1.19 1 T€ aus der En t- leerungsentwicklung resultiert (2.814 Entleerungen mehr gegenüber der Vorja h- resprognose). Die übrige Kostensteigerung resultiert aus einer Mengensteigerung von 1.000 Tonnen bzw. 231 T€, bei leicht gesunkenem Kompostierungspreis (- 1,76 €/t bzw. -69 T€), aus der vertraglich fixierten Preissteigerung AWB (1,63% bzw. 315 T€ ), sowie einer Anpassung der Verwaltungskosten Stadt Köln um 6 T€. Für Eigenkompostierer wurde gem. § 9 Abs. 2 Satz 7 LAbfG ein Gebühre n- abschlag auf die Hausmüllgebühr kalkuliert. Nach § 5 Abs.6 Satz 2 LAbfG ist die Stadt Köln entsorgungspflichtig für wilden Müll auf Grundstücken, die der Allgemeinheit zugänglic h sind („Littering“). Für 2018 fließen hierfür Kosten in Höhe von rd. 8.922 T€ in die Gebührenkalkulation ein. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung von rd. 559 T€, wel- ches durch eine Ausweitung der Leistung i.H.v. 417 T€ sowie die vertragliche Preisgleitung begründet ist. Seit Einführung des Elektro - und Elektronikgerätegesetzes sind die Elektroaltg e- räte getrennt zu erfassen. Für 201 8 sind hierfür Kosten in Höhe von rd . 1.182 T€ für die Sammlung in der Gebührenkalkulation berücksic htigt. Kostenmindernd wurden hierin Erlöse in Höhe von rd. 274 T€ für die Verwertung von Elektro alt- geräten berücksichtigt. Anfang 2009 ist die Erweiterung des Wertstoffcenters Butzweilerstraße in B e- trieb genommen und die Verlängerung der Öffnungszeiten an beiden Wertstoff- 3 centern umgesetzt worden. Hierfür sind Kosten in Höhe von 717 T€ in die G e- bührenkalkulation eingestellt. Die AWB übernimmt weiterhin die stadtweite Sammlung und Entsorgung von stoffgleichen Nichtverpackungen, die über die Wertstofftonne ge meinsam mit Leichtverpackungen erfasst werden. Hierfür sind in der Gebührenkalkulation 2.563 T€ berücksichtigt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein e Kostenstei- gerung von 151 T€. Im Vorjahresansatz wurden zu geringe Sortier - und Verwer- tungskosten angenommen. Für die Sammlung und den Transport der Altkleider werden rd. 1.044 T€ berück- sichtigt sowie eine Erlösbeteiligung der Stadt Köln in Höhe von rd. 1.207 T€. Für die Gebührenkalkulation ergibt sich somit ein anteiliger Erlös von rd. 163 T€. Für die Installation von insgesamt 25 Straßenpapierkörben in Form von Unte r- flurbehältern an ausgewählten Standorten im Kölner Stadtgebiet mit dem Ziel der Reduzierung wilder Müllablagerungen sind in der Gebührenkalkulation 201 8 rd. 101 T€ berücksichtigt. Da die AWB die Behälter von der Stadt Köln übernimmt, sind hierfür ab 2018 Abschreibungen zu berücksichtigen. Gegenüber dem Vo r- jahresansatz bedeutet dies zzgl. der Preisgleitung eine Steigerung um rd. 28 T€. Des Weiteren werden auch in der Gebühre nkalkulation 2018 für die Aufstellung von Papierkörben in Grünanlagen einschließlich Hundekottütenspendern rd. 1.830 T€ berücksichtigt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung von rd. 182 T€. Die AWB übernimmt auch hier suk zessive die Behälter von der Stadt Köln, für die ab 2018 Abschreibungen zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus werden Leistungs-/Qualitätsausweitungen (Leerung / Befüllung) realisiert. Ab 2018 werden folgende Leistungen neu in der Gebührenkalkulation berüc k- sichtigt: Kosten für Grillaschebehälter in Höhe von 168 T€ sowie Kosten für die Erhöhung der Reinigung von Straßenpapierkörben 458 T€. Zu b): Der Preis für die Restmüllentsorgung wird zum 01.01.2018 von brutto 163,36 €/t auf brutto 157,14 €/t bzw. um rd. 4% gesenkt. Die Entsorgungsmenge für Rest- müll ist gegenüber 2017 um rd. 1.900 t gestiegen. Der Preis für die Kompostierung sinkt gegenüber dem Vorjahr um brutto 1,76 €/t bzw. um rd. 0,8%. Die Biomenge steigt leicht um 1.000 t auf insgesamt 40.000 t. Zu c): 4 Der Wertstoffhof wird vom Umweltzentrum West weiter betrieben, da er gut a n- genommen wird. Für 201 8 sind hierfür Kosten in unveränderter Höhe von 119 T€ in die Kalkulation eingestellt. Zu d): Die Verwaltungskosten für den Bereich Abfallbeseitigung betragen in 2018 rd. 1.872 T€. Zu e): Berücksichtigt wurde der Ausgleich einer Gebührenunterdeckung aus 2014 in Höhe von 85 T€ (Vorjahr: Ausgleich einer Gebührenüberdeckung in Höhe von 488 T€).
Anlage 5 Berechnung Schiffe
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Anlage 5 Entsorgung Rheinschiffe je angefangene 24 Stunden Liegezeit Zusatzleistung Liegetag 2018 je Liegetag Gebühr + Zusatzleistung AWB Summe 660 l 1.100 l UFC 660 l 1.100 l UFC Hotelschiff bis 800 qm 275,06 € 1.375 € 358 € 1.018 € 515 € 177 € 326 € 13 3 1 5 800-1.300 qm 512,95 € 10.259 € 2.604 € 7.655 € 3.606 € 1.444 € 2.605 € 90 25 10 20 über 1.300 qm 582,98 € 1.749 € 444 € 1.304 € 624 € 234 € 447 € 16 4 2 3 Fahrgastschiff bis 800 qm 192,30 € 6.538 € 1.661 € 4.877 € 2.314 € 902 € 1.661 € 58 15 6 34 800-1.300 qm 384,55 € 291.876 € 74.155 € 217.721 € 103.311 € 40.253 € 74.156 € 2.578 688 279 759 über 1.300 qm 439,68 € 367.574 € 93.388 € 274.186 € 130.108 € 50.692 € 93.387 € 3.246 866 352 836 Gesamt 2018 2.387,52 € 679.371 € 172.610 € 506.761 € 240 .479 € 93.701 € 172.582 € 6.000 1.600 650 1.657 Gesamt 2017 2.383,32 € 728.608 € 728.608 € 424.211 € 108 .146 € 196.250 € 10.830 1.891 756 1.767 Gesamt 2018 / Entleerung 20,92 € 40,08 € 58,55 € 265,51 € Gesamt 2017 / Entleerung 39,17 € 57,19 € 259,59 € Nach AbfS und AbfGS zieht die HGK für die Stadt Köln von den Schiffen Abfallgebühren ein. Diese verursachen je nach Art, Größe, Fahrgastzahl und Liegetage unterschiedlich große Mengen Abfall und damit eine unterschiedliche Zahl an Entleerungen der Behälter. Über einen Faktor wird den Schiffsarten der Anteil an den Entleerungen der Behälter je angefangene 24 Stunden Liegezeit zugerechnet. Für die Entsorgung sind 660 l, 1.100 l Behälter und Unterflurcontainer aufgestellt. Erstmalig ab 2018 werden AWB Logistikkosten berücksichtigt. Entleerungen Gesamt Gebühr
Anlage 6 Tortendiagramm
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Anlage 6 Hausmüllsammlung AWB 22,3% Hausmüllverbrennung AVG 29,5% Verwaltungskosten Stadt Köln 1,2% Sperrmüllsammlung 2,5% Biotonne und Grünschnitt 19,3% Schadstoffsammlung und -entsorgung; 1,4% Wertstoffcenter 2,3% Müllumladestationen 6,4% Papierkorbentleerung 1,4% Sammlung E-Altgeräte 0,7% Grünanlagen (Littering, Papierkörbe, Grillaschebehälter) 6,8% Wertstofftonne 1,6% Holsystem Papiertonne 4,6% Leistungen in der Hausmüllgebühr 2018 Kernleistungen (53 %) Zusatzleistungen (47 %)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3377/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.12.2017
- Erstellt
- 06.11.2017 13:32