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1633/2022

Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 228. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 2, Köln-Rodenkirchen, Arbeitstitel: "Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg" in Köln-Zollstock

Mitteilung Ausschuss 23.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.06.2022, TOP 10.2.6

Anlage 1 Lage

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Mitteilung Ausschuss

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zu Anlage 4 **URKUNDE*+

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Anlage 4 Begründung

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Anlage 3 beabsichtigt

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Anlage 2 bisher

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Mitteilung Ausschuss

6233 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/611/1 
611/1 Seeh Az 
Vorlagen-Nummer  23.05.2022 
 1633/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.06.2022 
 
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 228. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im 
Stadtbezirk 2, Köln-Rodenkirchen,  
Arbeitstitel: "Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg" in Köln-Zollstock 
Inhalt: 
Der Änderungsbereich der 228. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Größe von ca. 
2,4 Hektar und liegt im Stadtteil Zollstock des Stadtbezirkes Rodenkirchen. Nordwestlich grenzt der 
Änderungsbereich an die bereits bestehende Indianersiedlung an, nordöstlich an eine Grünfläche, auf 
der sich gegenwärtig eine Flüchtlingsunterkunft mit zugehörigem Spielplatz befindet, südlich an den 
Südfriedhof in Zollstock und südwestlich an den Äußeren Grüngürtel. 
 
Die so genannte "Indianersiedlung" geht zurück auf das "Behelfssiedlungsgelände Oberer Komar-
weg", wo in den 1920er Jahren Wohnraum für kinderreiche Familien geschaffen werden sollte. Ein 
Teil der Parzellen wurde entsprechend bebaut, ein Teil wurde weiter als Kleingärten genutzt. Auch bis 
nach dem 2. Weltkrieg verfestigte sich ein Nebeneinander von Wohn- und Kleingartennutzung. 
 
Die "Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg eG" beabsichtigt die Entwicklung einer Fläche vorrangig 
zum Zwecke neuen Wohnraums mit etwa 110 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte. Das Pro-
jekt plant einen weitreichenden Erhalt von vorhandenen Baumbestandes und Grünstrukturen, wie 
insbesondere des bereits bestehenden Festplatzes als "Soziale Mitte". Alle Wohneinheiten entstehen 
als Projekt des geförderten Wohnungsbaus. Bereits im Jahr 2003 erwarb die Genossenschaft das 
teilweise bebaute Areal. Die integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg ist als Erweiterung 
der sogenannten "Indianer Siedlung" geplant. Das Projekt beabsichtigt einen Beitrag zur sozialräumli-
chen Integration zu leisten. Neben generationenübergreifenden, altersgerechten und sozialen Wohn-
formen sollen Flüchtlinge mit gesichertem Aufenthaltsstatus mitwirken können und damit integriert 
werden. 
 
Das Vorhaben erfordert die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Da diese Plan-
absichten nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden 
können, muss dieser geändert werden. Das Verfahren zur 228. Änderung des Flächennutzungspla-
nes wird im Parallelverfahren zum gleichnamigen Bebauungsplan-Verfahren durchgeführt. 
 
Der Flächennutzungsplan stellt einen Teilbereich des Areals bereits als "Wohnbaufläche" (W) dar, 
den nordöstlichen Teilbereich jedoch als "Grünfläche". Um eine planungsrechtlich sichere Entwick-
lung zu gewährleisten, müssten die Nutzungsdarstellungen umverteilt werden. Daher ist beabsichtigt, 
in der Mitte des Änderungsbereiches die Darstellung einer "Grünfläche" anstatt einer "Wohnbauflä-
che" weiterzuverfolgen und dafür im östlichen Bereich künftig eine "Wohnbaufläche" statt einer "Grün-
fläche" darzustellen.

2 
 
Verfahrensstand: 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB 
zum Städtebaulichen Planungskonzept bzw. vorhabenbezogenen Bebauungsplan fand in der Zeit 
vom 28.08.2018 bis 02.10.2018 statt. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat am 07.02.2019 den Einleitungsbeschluss sowie 
den Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den (vorha-
benbezogenen) Bebauungsplan gefasst. Die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) empfahl den Be-
schluss am 25.02.2019. 
 
Die Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB zum Städtebaulichen Planungskonzept unter Berücksich-
tigung der Flächennutzungsplan-Änderung fand als Aushang in der Zeit vom 03.04.2019 bis 
17.04.2019 statt.  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat am 19.09.2019, nach Anhörung der Bezirksver-
tretung 2 (Rodenkirchen) am 16.09.2019, den Vorgabenbeschluss zur Ausarbeitung des Bebauungs-
plan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) beschlossen.  
 
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB Bebau-
ungsplan-Verfahren fand statt vom 23.06.2020 bis einschließlich 12.08.2020 statt.  
 
Das Verfahren zur 228. Flächennutzungsplan-Änderung wird im Parallelverfahren durchgeführt und 
baut daher auf den bisherigen Beschlüssen und Beteiligungen zum Städtebaulichen Planungskonzept 
bzw. Bebauungsplan-Verfahren auf. Mit dem oben genannten Vorgabenbeschluss vom 19.09.2019 
werden nun die öffentliche Auflegung (Offenlage) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung 
der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zur Flächennutzungsplan-
Änderungsverfahren durchgeführt. 
 
Regelungen zur öffentlichen Auslegung:  
Im Zuge der Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie sind in Abweichung der bislang übli-
chen Auslegungspraxis besondere Regelungen seitens der Stadt Köln, Dezernat Planen und Bauen – 
Stadtplanungsamt getroffenen worden. So wird nach aktuellem Vorgehen die Einsichtnahme in die 
öffentlich auszulegenden Unterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der in der Be-
kanntmachung angegebenen Telefonnummer oder der E-Mailadresse möglich sein. Eigens zu die-
sem Zweck wurde als Ort für Offenlagen das Ladenlokal 5 (LL 5) im Gebäude des Stadthauses fest-
gelegt. Der Raum wird in der Bekanntmachung bezeichnet als: Stadt Köln – Stadtplanungs-
amt/Außenstelle. 
 
Die öffentliche Auslegung (Offenlage) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zur 228. Änderung des Flächen-
nutzungsplanes erfolgt voraussichtlich im Mai-Juni 2022. Die entsprechende ortsübliche Bekanntma-
chung über Ort der Auslegung und den genauen Zeitraum erfolgt im Amtsblatt der Stadt Köln. Dar-
über hinaus werden im Internet auf der Homepage der Stadt Köln gleichlautende Hinweise erfolgen 
und die öffentlich auszulegenden Unterlagen digital verfügbar sein. 
 
 
Anlagen 
1 Lage des Änderungsbereiches  
2 Bisherige Darstellung des FNP 
3 Beabsichtigte Darstellung des FNP 
4 Begründung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit Umweltbericht nach § 2 a in Verbindung mit 
§ 2 Absatz 4 BauGB 
 
Gez. Greitemann

zu Anlage 4 **URKUNDE*+

129775 Zeichen

1 
 
 
 
Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)  
mit Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit §2 Absatz 4 BauGB zur 
228. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 2, Köln- Rodenkirchen 
 
Arbeitstitel: „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ in Köln – Zollstock 
 
hier: Umverteilung der Nutzungen untereinander; vor allem Änderung von „Grünfläche“ mit Signet 
„Grünfläche“ in „Wohnbaufläche“ 
Diese FNP- Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB zum vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplan Nummer 65412/02 -Arbeitstitel: „Integrative Quartiersentwicklung am 
Kalscheurer Weg“ in Köln – Zollstock 
 
 
Inhalt 
1 Gebietsbeschreibung  ................................ ................................ ................................ .......................  3 
2 Anlass, Ziel und Zweck der Planung  ................................ ................................ ................................ . 3 
3 Verfahrensverlauf  ................................ ................................ ................................ ............................  3 
3.1 Verlauf zum Städtebaulichen Planungskonzept bzw. vorhabenbezogenen Bebauungsplan im 
Parallelverfahren ................................ ................................ ................................ ................................ . 4 
3.2 Verlauf zur Flächennutzungsplan -Änderung im Parallelverfahren  ................................ ................  4 
4 Planungsvorgaben  ................................ ................................ ................................ ...........................  5 
4.1 Regionalplan ................................ ................................ ................................ ............................  5 
4.2 Landschaftsplan  ................................ ................................ ................................ .......................  6 
4.3 Bebauungspläne  ................................ ................................ ................................ ......................  6 
4.4 Stadtentwicklungskonzept Wohnen  ................................ ................................ ...........................  7 
4.5 Wasserschutzzone  ................................ ................................ ................................ ...................  7 
4.6 Hochwasserschutz  ................................ ................................ ................................ ...................  7 
5 Der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan  ................................ ................................ ................  7 
5.1 Bestehende Nutzungen  ................................ ................................ ................................ ............  7 
5.2 Grün- und Freiraum  ................................ ................................ ................................ ..................  8 
5.3 Verkehr und Mobilität ................................ ................................ ................................ ................  8 
5.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)  ................................ ................................ ..........  8 
5.3.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV)  ................................ ................................ ..................  8 
5.3.3 Fuß und Radverkehr  ................................ ................................ ................................ .........  8 
5.4 Auswirkungen der Planänderung ................................ ................................ ...............................  8 
5.4.1 Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP)  ................................ .........................  8 
5.4.2 Zukünftige Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) ................................ ........................  9 
5.4.3 Flächenbilanzierung  ................................ ................................ ................................ ..........  9 
5.5 Alternativstandorte  ................................ ................................ ................................ ...................  9 
5.6 Klimaschutz/ Anpassung an den Klimawandel ................................ ................................ ............  9 
5.7 Umweltbezogene Auswirkungen  ................................ ................................ ...............................  9 
6 Umweltbericht  ................................ ................................ ................................ ...............................  10

2 
1.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplanes ................................ .................  10 
1.2 Bedarf an Grund und Boden  ................................ ................................ ................................ ... 10 
1.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des 
Umweltschutzes  ................................ ................................ ................................ ................................  10 
1.4 Grundlagen ................................ ................................ ................................ ............................  13 
1.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario)  ................................ .................  13 
1.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) .......  13 
1.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung  ...........  13 
1.5 Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und §1a BauGB  ................................ . 14 
1.5.1 Tiere ................................ ................................ ................................ ..............................  14 
1.5.2 Pflanzen ................................ ................................ ................................ .........................  16 
1.5.3 Fläche ................................ ................................ ................................ ............................  18 
1.5.4 Boden ................................ ................................ ................................ ............................  18 
1.5.5 Wasser................................ ................................ ................................ ...........................  20 
1.5.6 Luft ................................ ................................ ................................ ................................  21 
1.5.7 Klima................................ ................................ ................................ ..............................  23 
1.5.8 Wirkungsgefüge ................................ ................................ ................................ ..............  24 
1.5.9 Landschaft................................ ................................ ................................ ......................  24 
1.5.10 Biologische Vielfalt  ................................ ................................ ................................ ..........  25 
1.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000 -Gebiete (Gebiete von gemeinschaftlicher 
Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete)  ................................ ................................ ..................  26 
1.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung  ................................ ................................ ...................  26 
1.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter  ................................ ................................ ........................  33 
1.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), 
sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ................................ ................................ ........  34 
1.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie .................  35 
1.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser -, 
Abfall-, Immissionsschutzrechtes  ................................ ................................ ................................ .... 35 
1.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung 
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemein schaft festgelegten 
Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden  ................................ ................................ ...........  37 
1.5.18 Wechselwirkungen  ................................ ................................ ................................ ..........  37 
1.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen ................................ . 38 
1.5.20 Eingriffsregelung  ................................ ................................ ................................ .............  39 
1.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete .....................  39 
1.5.22 eingesetzte Stoffe und Techniken  ................................ ................................ ....................  39 
1.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) .........................  39 
1.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf Schwierigkeiten bei 
der Zusammenstellung der Angaben  ................................ ................................ ................................ .. 40 
1.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring)  ................  40 
1.8 Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ .................  40 
1.9 Referenzliste der Quellen  ................................ ................................ ................................ .......  44

3 
1 Gebietsbeschreibung 
Der Änderungsbereich der 228. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Größe von 
2,4 Hektar und liegt im Stadtteil Zollstock des Stadtbezirkes Rodenkirchen. Nordwestlich grenzt 
der Änderungsbereich an die bereits bestehende Indianersiedlung an, nordöstlich an eine Grünflä-
che, auf der sich gegenwärtig eine Flüchtlingsunterkunft mit zugehörigem Spielplatz befindet, süd-
lich an den Südfriedhof in Zollstock und südwestlich an den Äußeren Grüngürtel. 
2 Anlass, Ziel und Zweck der Planung  
Die so genannte „Indianersiedlung“ geht zurück auf das "Behelfssiedlungsgelände Oberer Komar-
weg", wo in den 1920er Jahren Wohnraum für kinderreiche Familien geschaffen werden sollte. Ein 
Teil der Parzellen wurde entsprechend bebaut, ein Teil wurde weiter als Kleingärten genutzt. Auch 
während und nach dem 2. Weltkrieg verfestigte sich ein Nebeneinander von Wohn- und Kleingar-
tennutzung. 
Die Stadt Köln weist auch heute noch, als eine der größten deutschen Städte, ein anhaltendes Be-
völkerungswachstum auf und unterliegt stets einem hohen Druck, vor allem dem Bedarf an Wohn-
raum gerecht zu werden. In der Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird bis Ende 2029 
von rund 1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Um dieser hohen Nach-
frage zu begegnen und zur Gewährleistung einer angemessenen Wohnraumversorgung für alle 
Bevölkerungsgruppen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für weiteren Wohnraum 
geschaffen werden. 
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die im Jahre 2001 gegründete „Mietergenossenschaft 
Kalscheurer Weg eG“ die Entwicklung einer circa 2,1 Hektar großen Potenzialfläche mit einer 
zwei- bis dreigeschossigen Einzelhausbebauung mit rund 110 Wohneinheiten (auch für Flücht-
linge) und einer Kindertagesstätte. Bereits im Jahr 2003 erwarb sie das teilweise bebaute Areal. 
Die integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg ist als Erweiterung der sogenannten „In-
dianer Siedlung“ (Siedlergenossenschaft Kalscheurer Weg) geplant. Planungsziele sind neben der 
Erstellung kostengünstigen Wohnraums auch gemeinschaftsfördernde Maßnahmen sowie ein 
weitreichender Erhalt des vorhandenen Baumbestandes und Grünstrukturen, wie insbesondere 
der bereits bestehenden Festplatzwiese als "Soziale Mitte". Alle Wohneinheiten entstehen als Pro-
jekt des geförderten Wohnungsbaus und beziehen das Kooperative Baulandmodell ein. 
Die Quartiersentwicklung bestrebt mit dem Projekt einen Beitrag zur sozialräumlichen Integration 
zu leisten. Neben generationenübergreifenden, altersgerechten und sozialen Wohnformen sollen 
Flüchtlinge mit gesichertem Aufenthaltsstatus durch Mitwirkung bei der Herstellung der eigenen 
Wohnung und des unmittelbaren Wohnumfeldes integriert werden. 
Das Vorhaben erfordert die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Da diese 
Planabsichten des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes nicht aus den bisherigen Darstel-
lungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden können, muss dieser geändert werden. Das 
Verfahren zur 228. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren nach § 8 Ab-
satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum gleichnamigen Bebauungsplan-Verfahren durchgeführt. 
Der Flächennutzungsplan stellt einen Teilbereich des Areals bereits als "Wohnbaufläche" (W) dar, 
den nordöstlichen Teilbereich jedoch als "Grünfläche". Daher ist beabsichtigt, in der Mitte des Än-
derungsbereiches die Darstellung einer „Grünfläche“ statt einer „Wohnbaufläche“ weiterzuverfol-
gen und dafür im östlichen Bereich künftig eine „Wohnbaufläche“ anstelle einer „Grünfläche“ dar-
zustellen. 
3 Verfahrensverlauf 
Die vorliegende 228. Flächennutzungsplan-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 
3 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65412/02 "Integrative 
Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock".

4 
 
3.1 Verlauf zum Städtebaulichen Planungskonzept im Parallelverfahren 
 
Einleitungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
Stadtentwicklungsausschuss  07.02.2019 TOP 10.2 ungeändert beschlossen 
Bezirksvertretung 2, Rodenkirchen  25.02.2019 TOP 9.2.2 ungeändert empfohlen 
 
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung und Beschluss über den geänderten Geltungsbereich und die Vorgaben zur Ausarbei-
tung des Bebauungsplan-Entwurfes 
Bezirksvertretung 2, Rodenkirchen  16.09.2019 TOP 9.2.5 ungeändert empfohlen 
Stadtentwicklungsausschuss  19.09.2019 TOP 9.4 ungeändert beschlossen 
 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 
BauGB zum Städtebaulichen Planungskonzept bzw. vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) 
fand in der Zeit vom 28.08.2018 bis 02.10.2018 statt. 
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat am 07.02.2019 den Einleitungsbeschluss so-
wie den Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den 
(vorhabenbezogenen) Bebauungsplan gefasst. Die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) empfahl 
den Beschluss am 25.02.2019. 
Die Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB zum Städtebauliche Planungskonzept inklusive der 
Darstellungen der Flächennutzungsplan-Änderung fand als Aushang in der Zeit vom 03.04.2019 
bis 17.04.2019 statt.  
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat am 19.09.2019, nach Anhörung der Bezirks-
vertretung 2 (Rodenkirchen) am 16.09.2019, den Vorgabenbeschluss zur Ausarbeitung des Be-
bauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) beschlossen. Auf Grundlage dieses 
Beschlusses wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erarbeitet. 
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB fand 
statt vom 23.06.2020 bis einschließlich 12.08.2020 statt.  
3.2 Verlauf zur Flächennutzungsplan -Änderung im Parallelverfahren 
Das Verfahren zur 228. Flächennutzungsplan-Änderung wird im Parallelverfahren nach § 8 Absatz 
3 BauGB durchgeführt und baut daher auf den bisherigen Beschlüssen und Beteiligungen zum 
Städtebaulichen Planungskonzept bzw. Bebauungsplan-Verfahren auf. 
Mit dem oben genannten Vorgabenbeschluss vom 19.09.2019 wird nun als nächster Verfahrens-
schritt die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB 
zur Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren durchgeführt. 
Zudem ist beabsichtigt, die öffentliche Auslegung (Offenlage) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die 
Flächennutzungsplan-Änderung durchzuführen. Die Absicht über die Durchführung der Offenlage 
wird der Bezirksvertretung Rodenkirchen und dem Stadtentwicklungsausschuss zum entsprechen-
den Zeitpunkt zur Kenntnis vorgelegt.

5 
4 Planungsvorgaben 
4.1 Regionalplan 
Der Änderungsbereich liegt innerhalb eines im Regionalplan festgelegten Waldbereichs (WB), 
überlagert mit der Festlegung „Grundwasser- und Gewässerschutz“ und „regionaler Grünzug“. Der 
nördlich angrenzende „Allgemeine Siedlungsbereich“ (ASB) übernimmt als Grenze den Verlauf der 
Kendenicher Straße. 
Im Rahmen des aktuellen Entwurfs zur Regi-
onalplan-Fortschreibung werden die bereits 
bestehende Siedlung sowie der Änderungs-
bereich voraussichtlich künftig vornehmlich 
als ASB festgelegt (Planentwurf Regional-
plan, Stand Januar 2020). Im Rahmen einer 
landesplanerischen Anfrage gemäß § 34 
Landesplanungsgesetz wird der Bezirksre-
gierung Köln das Planungskonzept der FNP-
Änderung vorgelegt um eine Klärung herbei-
zuführen, ob die Aufnahme der Fläche als 
„ASB“ im Rahmen der Regionalplan-Fort-
schreibung ausreicht, damit die Planung als 
aus den Zielen der Raumordnung entwickelt 
bewertet werden kann. 
 
Abbildung 1 Ausschnitt Regionalplan  aktuell 
Abbildung 2: Ausschnitt Entwurf Regionalplan -Fortschreibung 
(Januar 2020)

6 
4.2 Landschaftsplan 
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 17 „Äußerer Grüngürtel 
Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“. Er umfasst die historischen Parkanlagen 
von der Aachener Straße bis zum Rhein an der Rodenkirchener Brücke, die verbindenden Grün-
züge in den Innenbereich zum Volksgarten und zum Zollstock-/Raderthalgürtel sowie als Verbin-
dungen in die freie Landschaft den geplanten Grünzug Weiden/Junkersdorf und den Landschafts-
raum um Gut Horbell.  
Für das L17 wird im Änderungsbereich das Entwicklungsziel 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung 
vorhandener Grünanlagen“ genannt. Mit dem Entwicklungsziel 2 sind im Wesentlichen angelegte 
und durch intensive Erholungsnutzung geprägte Grünanlagen wie Parks, Dauerkleingärten, Fried-
höfe und Sportanlagen dargestellt, die mit natürlichen Landschaftselementen gestaltet und regel-
mäßig gepflegt sind. Zudem wird das Entwicklungsziel 6 „Ausstattung der Landschaft für Zwecke 
des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas“ genannt. 
Hierzu wurden Abstimmungen mit dem Träger der Landschaftsplanung beziehungsweise dem zu-
ständigen Fachamt und der unteren Naturschutzbehörde, geführt, um eventuell bestehende Wider-
sprüche gegenüber der Planung auszuräumen. 
 
4.3 Bebauungspläne  
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 65410/03 „Kalscheurer 
Weg in Köln-Zollstock“ (rechtsverbindlich seit 10.2.1969) umfasst die Wohnbebauung an der Ken-
denicher Straße sowie die südwestlich daran angrenzende Fläche, festgesetzt als öffentliche 
Grünfläche (Erweiterung Südfriedhof). Der Kalscheurer Weg ist durch eine Teilaufhebung im Jahr 
2015 aus dem Geltungsbereich ausgenommen worden. Durch eine 2. Teilaufhebung (rechtsver-
bindlich 06.11.2019) ist auch der Bereich der Grünfläche aus dem Geltungsbereich ausgenommen 
worden, um hier die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft planungsrechtlich vorzubereiten. 
Abbildung 3: Ausschnitt Landschaftsplan

7 
4.4 Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
Das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) wurde am 11.02.2014 vom Rat der Stadt 
Köln beschlossen. Grundsätzliches stadtentwicklungspolitisches Ziel ist es, mit diesem Instrument 
ein ausreichendes Wohnungsangebot – als Mietwohnung oder als Wohneigentum – bereit zu stel-
len. Hieraus und im Zusammenhang mit den aktuellen Bevölkerungsprognosen für die Stadt Köln 
ergeben sich aktuell bis zum Jahre 2029 nach fortlaufender Überprüfung (Beschlussvorlage 
2924/2015/1 - Umsetzung Stadtentwicklungskonzept Wohnen“) ein Bedarf von insgesamt rund 
66.000 Wohneinheiten (WE). Das Plangebiet selbst ist allerdings keine im StEK-Wohnen definierte 
Wohnbaufläche. 
4.5 Wasserschutzzone  
Der Änderungsbereich liegt am westlichen Rande der Wasserschutzzone III A des Wasserwerks 
Hochkirchen. Daraus resultierende Auflagen zum Schutz des Grundwassers sind im Rahmen ei-
nes Bauantragsverfahrens zu beachten. 
4.6 Hochwasserschutz  
Der Änderungsbereich liegt in keinem Hochwasserrisikogebiet (Extremhochwasser für HQ500) so-
wie außerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Rheins (siehe Karten-
ausschnitt Kapitel 4.5 Wasserschutzzone). 
5 Der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan  
5.1 Bestehende Nutzungen  
Der Änderungsbereich befindet sich zwischen der nordwestlich liegenden „Indianersiedlung“ und 
dem südöstlich angrenzenden Kalscheurer Weg. Die „Indianersiedlung“ entspricht noch immer sei-
nem informell wirkenden, Freiraum durchzogenen Charakter aus den 1920er Jahren, als das Ne-
beneinander von Wohn- und Kleingartennutzung vorangetrieben wurde. 
Abbildung 4: Ausschnitt Hochwasserrisikogebiet und Wasserschutzzone

8 
An der nördlich des Änderungsbereiches liegenden Kendenicher Straße wurde in den 1970er Jah-
ren eine 5-geschossige Wohnbebauung errichtet. Südwestlich an diese Bebauung angrenzend 
und damit nordöstlich des Änderungsbereiches, errichtete die Stadt Köln eine bislang temporär ge-
nehmigte Flüchtlingsunterkunft mit 150 Unterkunftsplätzen mit einem zugehörigen Spielplatz. 
Innerhalb des Änderungsbereiches liegen Flächen, die durch die Stadt Köln an Dritte zur kleingärt-
nerischen Nutzung verpachtet worden sind. Diese Nutzungen müssen entfallen. Die als Gartenflä-
chen genutzten Bereiche sind planungsrechtlich nicht als Kleingartenanlage gesichert, so dass 
kein Flächenausgleich erforderlich ist. Westlich grenzen Flächen des Kleingartenvereins Köln-Zoll-
stock an. Im Kreuzungsbereich zum Oberen Komarweg befindet sich ein Steinmetzbetrieb. Im wei-
teren Umfeld sind zwei Sportanlagen (Tennisclub Buchholz, SV Rot Weiss, Köln-Zollstock) vorhan-
den. Südöstlich des Kalscheurer Wegs grenzt der Südfriedhof an. 
5.2 Grün- und Freiraum 
Der Änderungsbereich liegt in unmittelbarer Nähe (circa 800 m) zum Naherholungsgebiet des Äu-
ßeren Grüngürtels. Zudem befinden sich im Änderungsbereich Grünflächen unterschiedlicher Art 
und Nutzung. Er umfasst Gehölzbereiche, kleinflächige Weideflächen und Kleingärten. Teile der in 
die westlich angrenzende Siedlung hineinführenden Wege verbinden die aktuelle Bebauung der 
„Indianersiedlung“ mit dem Kalscheurer Weg. Insgesamt besitzt das Quartier der „Indianersied-
lung“ einen sehr freiraum-orientierten Charakter, wovon einige Bäume und Strukturen erhalten 
bleiben sollen. Für die Bestandsbäume wurde im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungs-
planes im Juli 2018 vom Büro LILL + SPARLA ein Baumgutachten erstellt sowie ein Bestandsplan 
zum landschaftspflegerischen Fachbeitrag (Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB 2020). 
Zentral im Änderungsbereich befindet sich gegenwärtig eine Grünfläche, die im FNP teilweise als 
Wohnbaufläche dargestellt wird, künftig jedoch mit der Planung erhalten bzw. und als Grünfläche 
gesichert werden soll. Östlich an den Änderungsbereich angrenzend befindet sich ein Spielplatz, 
welcher im Zuge einer, ursprünglich temporär, genehmigten Unterkunft zur Flüchtlingsunterbrin-
gung realisiert wurde. Es wird erwägt den Spielplatz langfristig zu erhalten. 
5.3 Verkehr und Mobilität 
5.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Am Höninger Platz kann die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 12 (circa 800 m Entfernung) er-
reicht werden. In der Kendenicher Straße / Kalscheurer Weg verkehren die Buslinien 131 und 138. 
Die Bushaltestellen befinden sich im Kreuzungsbereich des Kalscheurer Wegs mit der Kendeni-
cher Straße beziehungsweise dem Oberen Komarweg (Südfriedhof - Nebeneingang) in circa 300 
Metern Entfernung und sind damit fußläufig erreichbar. 
5.3.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Der Änderungsbereich ist über den Kalscheurer Weg erschlossen. Der Kalscheurer Weg mündet 
auf die Kendenicher Straße beziehungsweise führt in nördlicher Richtung weiter bis zum Zollstock-
gürtel. In südlicher Richtung wird über den Oberen Komarweg der Militärring erreicht. 
5.3.3 Fuß und Radverkehr 
Der Änderungsbereich ist über den Kalscheurer Weg und seine untergeordneten Wegeverbindun-
gen (Kalscheurer Weg - Weg S, Weg ST, Weg T, Weg U und Weg V) gut fußläufig durchnetzt. Die 
Anbindung an weitere begehbare und befahrende Straßen ist über den Kalscheurer Weg gewähr-
leistet. 
5.4 Auswirkungen der Planänderung 
5.4.1 Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt einen Teilbereich der 228. 
Änderung des FNP als "Wohnbaufläche" (W) dar, den nordöstlichen Teilbereich sowie den südli-
chen Rand des Änderungsbereiches als "Grünfläche" mit Signet „Grünfläche“.

9 
5.4.2 Zukünftige Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) 
Mit der 228. Änderung des FNP sollen die Flächen untereinander vor allem umverteilt werden. Die 
Planung beabsichtigt eine Erweiterung der „Wohnbaufläche“ Richtung Osten. Dafür wird die Dar-
stellung einer „Grünfläche“ teilweise zurückgenommen. Zudem ist die Darstellung einer „Wohnbau-
fläche“ künftig auch teilweise für den Kalscheurer Weg beabsichtigt. Im Gegenzug hierfür wird eine 
kleinere Teilfläche der aktuell dargestellten „Wohnbaufläche“ im Mittelpunkt des Quartiers zurück-
genommen und soll künftig als „Grünfläche“ mit Signet „Grünfläche“ dargestellt werden. 
5.4.3 Flächenbilanzierung 
Es ergeben sich folgende flächenmäßige Veränderungen in der Darstellung des Flächennutzungs-
planes: 
 
5.5 Alternativstandorte 
Die geplante Integrative Quartiersentwicklung der Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg versteht 
sich als Ergänzung des nördlich anschließenden bestehenden Quartiers der Siedlergenossen-
schaft Kalscheurer Weg. Die Festwiese sowie weitere besondere Angebote innerhalb der Planung 
(Nahversorgung, Mobilität, Kita) können insbesondere sowohl durch die Mieter- wie die Siedlerge-
nossenschaft genutzt werden und stehen daher in einem unmittelbaren räumlichen Zusammen-
hang. Insoweit gibt es keine zweckdienlichen Alternativstandorte. 
5.6 Klimaschutz/ Anpassung an den Klimawandel 
Der Änderungsbereich befindet sich gemäß der Klimafunktionskarte im Klimatoptyp Stadtklima III. 
Dieser Klimatoptyp beschreibt eine starke Veränderung aller Klimaelemente wie beispielsweise 
Windfeldstörung, intensive Wärmeinseln, und problematischen Luftaustausch. Daher muss den 
Auswirkungen des Klimawandels auf den Änderungsbereich mit geeigneten Maßnahmen zur Min-
derung und Vermeidung begegnet werden. Voraussichtlich kann trotz der Nachverdichtung der 
Fläche die klimatische Belastung durch geeignete Maßnahmen und die Schaffung von mehr Vege-
tationsflächen auf Ebene des Bebauungsplanes gemindert werden. Diese Maßnahmen werden in-
nerhalb der Bebauungsplanung festgesetzt und sind damit nicht Bestandteil der Flächennutzungs-
plan-Änderung.  
5.7 Umweltbezogene Auswirkungen 
Die umweltbezogenen Auswirkungen sind nachstehend in einem Umweltbericht detailliert darge-
stellt und zusammengefasst. 
 
Art der Darstellung bisherige FNP-Darstellung künftige FNP-Darstellung 
ha % ha % 
Wohnbaufläche (W) 1,1 46 2,1 87 
Grünfläche 1,3 54 0,3 13 
Signet „Grünfläche“ - ja 
SUMME 2,4 100 2,4 100

10 
6 Umweltbericht 
A Einleitung 
Für das Flächennutzungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetz-
buch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz  6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die 
Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dar-
gestellt. 
 
1.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplanes 
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 65412/02 „Integrative Quartiersent-
wicklung am Kalscheurer Weg“ in Köln-Zollstock erfordert die 228. Änderung des Flächennutzungs-
plans (FNP). Die Planung hat zum Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die wohnbau-
liche Entwicklung eines integrativen Quartiers mit Mehrfamilienhäusern, einem Gemeinschaftshaus 
und einer Kindertagesstätte durch die „Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg“ zu schaffen (Wohn-
baufläche). Die integrative Quartiersentwicklung ist als Erweiterung der sogenannten „Indianersied-
lung“ (Siedlergenossenschaft Kalscheurer Weg) geplant. 
Zu diesem Zweck erfolgt eine Änderung der im Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche zur 
Wohnbaufläche sowie Änderung der Wohnbaufläche in Grünfläche. 
 
1.2 Bedarf an Grund und Boden 
Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Größe von ca. 2,4 Hektar 
(entspricht 24.000 Quadratmeter) und ist wie folgt gegliedert: 
Bestandsnutzung in m² geplante Vorhaben  in m² 
Wohnbaufläche 11.000 Wohnbaufläche 21.000 
Grünfläche 13.000 Grünfläche 3.000 
Summe  24.000 Summe   24.000² 
 
1.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten 
Ziele des Umweltschutzes 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, 
Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die j eweiligen 
Schutzgüter in Bauleitplanverfahren anzuwenden sind.  
Im Einzelnen siehe dazu die folgende Tabelle 2. 
Tabelle 2: Ziele des Umweltschutzes: 
Umweltbelang  Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes 
Gebiete von gemeinschaftli-
cher Bedeutung / europäische 
Vogelschutzgebiete  
BNatSchG, FFH-RL Schutz prioritärer Arten, Be-
achtung der Schutzziele  
Landschaft 
Landschaftsplan 
BauGB, BNatSchG, DSchG; 
LNatSchG NRW  
Schutzziele der LP -Schutzausweisung, 
Entwicklungsziele umsetzen;  
Schutz, Pflege und Entwic klung der 
Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erho-
lungswert von Natur und Landschaft  
Pflanzen  BNatSchG, LNatSchG NRW 
Baumschutzsatzung Stadt 
Köln 
Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung 
geschützter Biotope und Naturbe-
stände, Vermeidung von Eingriffen;

11 
Tiere  BauGB, BNatSchG, FFH -RL, 
VRL, LNatSchG NRW  
Vermeidung Verschlechterung  Erhal-
tungszustand; Schutz wild lebender 
Tiere und Lebensgemeinschaften, Ver-
meidung Tötung (Tötungsverbot)  
Biologische Vielfalt  BauGB, BNatSchG, FFH -RL, 
VRL, LNatSchG NRW  
Erhalt wildlebender Tier- und Pflanzen-
arten, Erhalt von Lebensräumen, Stär-
kung der Biotopvernetzung, Entwick-
lung und Wiederherstellung der Tier - 
und Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffe; 
Schutz der natürlichen Lebensgrundla-
gen 
Eingriff/Ausgleich Baugesetzbuch, LNatSc hG Ausgleich von Eingriffen in de n Natur-
haushalt; Ausgleich bzw. Ersatzmaß-
nahmen nachhaltig und standortge-
recht 
Fläche  BauGB  schonender Umgang mit Boden, Flä-
chenrecycling 
Landschaft/Ortsbild Baugesetzbuch, LNatSchG  Ausgleich von Eingriffen in das Land-
schaftsbild; Wahrung und Entwicklung 
der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und 
dem Erholungswert von Landschaft - 
und Ortsbild; Wahrung des Charakters 
der Kulturlandschaft 
Boden BauGB; BBoSchG, 
BBoSchV, LBoSchG NRW  
sparsamer Umgang mit Grund und Bo-
den, Innenentwicklung; 
Entsiegelung; Sicherung und Entwick-
lung von Bodenfunktionen, Abwen-
dung schädlicher Bodenveränderun-
gen und Einträge, 
Oberflächenwasser  WHG, Wasserrahmenrichtli-
nie, HWRM-RL 
naturnahe Gestaltung von Fließgewäs-
sern; Reinhaltung, Schutz und P flege 
von Gewässern; Deckung Wasserbe-
darf; Vermeidung negativer Verände-
rungen; Sanierung; naturnaher Aus - 
bzw. Rückbau 
Grundwasser WHG, Landeswassergesetz 
NW, Wasserschutzzonen -
Verordnung 
Versickerung von Niederschlagswas-
ser, Berücksichtigung der Ge - und Ver-
bote; Vermeidung von Einträgen; 
Grundwasserneubildung erhalten und 
verbessern 
Klima, Kaltluft/Ventilation  Klimaschutzgesetz NRW, Kli-
maschutzkonzept Köln  
BNatDchG, LNatSchG, 
BWaldG, LFoG NRW  
Vermeidung bioklimatisch belasteter 
Wohngebiete, Erhalt biokli matischer 
Entlastungsbereiche und Bereiche mit 
Kaltluftentstehung; Erhalt und Planung 
von Frischluftzufuhr durch Grünflä-
chen; Verbesserung des Mikroklimas 
durch Baumpflanzungen und Grünflä-
chen; Maßnahmen zur Klimawan-
delanpassung 
Luftschadstoffe – Emissio-
nen/Immissionen  
Bundesimmissionsschutzge-
setz; BauGB, 39. BImSchV, 
TA Luft; Zielwerte der LAI  
Schaffung und Erhalt gesunder Wohn - 
und Arbeitsverhältnisse; Vermeiden 
von Emissionen und Konflikten; Erhalt 
und Verbesserung der Luftgüte; Ein-
haltung Grenzwerte de r 39. BImSchV  
Erhaltung der bestmöglichen 
Luftqualität in Gebieten, in de-
nen die durch Rechtsverord-
nung zur Erfüllung von bin-
denden Beschlüssen der Eu-
ropäischen Gemeinschaft 
BauGB; Bundesimmissi ons-
schutz-gesetz 
Einhaltung Grenzwerte der 39. BIm-
SchV

12 
festgelegten Immissions-
grenzwerte nicht überschrit-
ten werden  
Vermeidung von Emissionen 
(nicht Lärm/Luft, insbeson-
dere Licht, Gerüche), sachge-
rechter Umgang mit Abfällen 
und Abwässern 
Bundesimmissionsschutz -ge-
setz; Lichterlass NW; LAI 
Hinweise; GIRL; LWG NRW;  
Vermeidung von Emissionen; Konflikt-
bewältigung; Sicherstellung der sach - 
und fachgerechten Entsorgung  
Erneuerbare Energien/Ener-
gieeffizienz  
BauGB; Beschluss Stadtent-
wicklungsausschuss zur so-
laren Optimierung; EEG, DIN 
5034; EnergieeinsparVO, Be-
schluss des Rates der Stadt 
Köln zur Klimaneutralität bis 
2035 (06/2021), Leitlinien Kli-
maschutz der Stadt Köln  
Energieeffizient Planen, Verringerung / 
Vermeidung von Klimagas -Emissio-
nen, energetisch optimierte Baustan-
dards 
Lärm Bundesimmissionsschutz -ge-
setz; TA Lärm; DIN 4109; 
DIN 18005; DIN 45691; 6. 
BImSchV; Freizeitlärmerlass; 
18. BImSchV, BauGB  
Einhaltung der Orientierungs-, Richt - 
und Grenzwerte; Konfliktvermeidung 
durch Planung; Trennungsgrundsatz;  
Einhalt und Sicherung gesunder 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
Altlasten BauGB; BBoSchG, 
BBoSchV, LBoSchG NRW, 
LAWA-Richtlinie, LAGA An-
forderungen 
Vermeidung von Gefährdung durch die 
Wirkpfade Boden-Mensch, Boden -Luft, 
Boden-Grundwasser; Sanierung;  
Erschütterungen Bundesimmissionsschutz -ge-
setz; Abstandserlass; DIN 
4150 Teil 1 und 2  
Einhaltung der Werte der DIN 4150 
Teil 2; Konfliktvermeidung 
Gefahrenschutz: 
- Hochwasserschutz 
 
 
 
- Störfallrecht 
 
 
 
- Magnetfeldbelastung 
 
 
 
- Starkregenvorsorge 
 
 
WHG, LWG NRW, HWRW -
RL; HochwasserschutzG II  
 
Seveso-III-Richtlinie; KAS -
18, BImSchG; 12. BImSchV  
 
Bundesimmissionsschutz -ge-
setz, Abstandserlass NW, 
städtischer Vorsorgewert 
WHG 
 
Hochwassersichere Baugebiete, Hin-
weis auf Hochwasserrisikogebiete;  
 
 
Einhaltung von Achtungs - und ange-
messenen Sicherheitsabständen 
 
 
Einhaltung ausreichender Abstände zu 
sensiblen Nutzungen 
 
 
Hinweis auf Starkregenbetroffenheit; 
Ableitung von Niederschlagswasser  
Besonnung / Belichtung  Positionspapier „Versor-
gung mit Tageslicht / Be-
sonnung“ im Stadtpla-
nungsamt Köln, 10/2021 
Sicherung gesunder Wohnverhältnisse 
Kultur- und sonstige Sachgü-
ter 
BauGB, Denkmalschutzge-
setz; BNatSchG 
Vermeidung der Beeinträchtigung von 
Bau,- Klein und Bodendenkmälern; 
Naturdenkmalen, Resten historischer 
Kulturlandschaften oder deren Be-
standteilen 
 
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan-Änderun-
gen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu erwarten. Raum-
bedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt.

13 
B Beschreibung und Bewe rtung der erheblichen Umweltauswirkungen 
 
1.4 Grundlagen 
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulierung 
in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Darstellungen der 228. FNP -Änderung. Geprüft wird, welche 
erheblichen Auswirkungen durch die Umsetzung der FNP-Änderung auf die Umweltbelange entste-
hen können und welche Einwirkungen auf die geplanten Nutzungen im Änderungsbereich aus der 
Umgebung erheblich einwirken können. Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig bzw. dauer-
haft erhebliche anzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vor-
hersehbare Ereignisse. 
 
Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwen-
det, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen werden. 
 
Weiterhin werden mögliche kumulierende Umweltauswirkungen bei Vorliegen mehrerer Planungen 
in räumlicher Nähe geprüft. 
 
1.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) 
Das Plangebiet der FNP-Änderung befindet sich im Stadtteil Köln-Zollstock und mittelbar nordwest-
lich des Süd friedhofes. Das Plangebiet, in dem eine Änderung der Darstellung des Flächennut-
zungsplans erfolgt, ist derzeit im FNP als Grünfläche ausgewiesen und wird als extensive Wiese mit 
Gehölzbeständen genutzt. Nordwestlich des Änderungsbereiches schließt Wohnbaufläche an. Öst-
lich angrenzend zum Plangebiet des Bebauungsplans wurde im Jahr 2019 eine Flüchtlingsunter-
kunft mit Spielplatz errichtet. Es wird bestrebt, dass der Spielplatz dauerhaft bestehen bleibt. 
 
1.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung stellt der Flächennutzungsplan den Änderungsbereich weiterhin 
als Grünfläche dar, die sich nach Südwesten hin bandartig entlang des Kalscheurer Weges hinaus 
erstreckt. Wegen des nicht vorhandenen Bedarfs ist eine Umsetzung der Friedhofserweiterung nicht 
zu erwarten. Es erfolgt keine planungsrechtliche Sicherung des Spielplatzes. Der Landschaftsplan 
Köln weist die Flächen als Landschaftsschutzgebiet L17 „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Ma-
rienburg und verbindende Grünzüge“ aus. Gemäß Entwicklungsziel Nr. 2 des Landschaftsplans ist 
für das Plangebiet zudem die „Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen“ vorge-
sehen. Entsprechend sind ohne eine FNP-Änderung und nachgeordnet einer Aufstellung eines Be-
bauungsplanes im Bereich der Grünfläche nur solche Nutzungen genehmigungsfähig, die in unmit-
telbarem Zusammenhang mit einer Grünfläche stehen und den Schutzzielen und -zwecken des 
Landschaftsplans nicht widersprechen. Solche Nutzungen wie z. B. Wegeverbindungen, Kinder-
spielgeräte, Dauerkleingärten oder die Erweiterung des Friedhofes wären nach § 35 BauGB zuläs-
sig. 
Die Nullvariante entspricht daher weitgehend dem Basisszenario.  
 
1.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 
65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ und steht damit in direktem Zu-
sammenhang. Das gesamte Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,4 ha. Hiervon müssen die 
Darstellungen im Flächennutzungsplan von ca. 1 ha Grünfläche zu Wohnbaufläche geändert wer-
den.  
Die Bebauung dieses Bereichs der FNP-Änderung dient der Ortsrandabrundung. Die bisherige Dar-
stellung einer Grünfläche soll in eine Wohnbauflächendarstellung geändert werden. Die Grenze des 
Landschaftsschutzgebietes tritt nach Rechtskraft des nachgeordneten Bebauungsplan-Verfahrens 
entsprechend zurück.

14 
1.5 Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und §1a BauGB 
 
1.5.1 Tiere  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Es wurde ein faunistisches Gutachten inklusive Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) (naturgutach-
ten oliver tillmanns 2018) durchgeführt. Die Untersuchung dient ebenfalls der Aufstellung des Be-
bauungsplans Nr. 65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“. Es erfolgten 
entsprechende Kartierungen im Plangebiet des Bebauungsplans und somit auch im Änderungsbe-
reich des FNP von April bis Ende September 2018. Es wurden spezielle Untersuchungen zu den 
Artengruppen der Vögel und der Fledermäuse sowie zur Erfassung der Haselmaus und zur Erhe-
bung weiterer Artengruppen (sonstige Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Insekten) im Rahmen einer 
Querschnittskartierung durchgeführt. Die Kartierungen beschränken sich somit nicht nur auf die so-
genannten „planungsrelevanten“ Arten sondern berücksichtigen auch viele weitere im Änderungs-
bereich vorhandene Tierarten.  
 
Vögel 
Der Großteil der im Untersuchungsraum erhobenen Vogelarten ist den ubiquitären Arten der Gärten, 
Parks und Wälder zuzuordnen. Im Rahmen einer konkreten Erhebung der Avifauna konnten im Un-
tersuchungsraum im Jahr 2018 insgesamt 31 Vogelarten nachgewiesen werden. Von den nachge-
wiesenen ubiquitären Arten (häufig vorkommende Arten, sogenannte Allerweltsarten) brüten 21 im 
Untersuchungsraum oder im nahen Umfeld. Im gesamten Änderungsbereich wurden drei Reviere 
der Amsel, jeweils ein Revierzentrum der Blaumeise, des Buchfinks, der Kohlmeise, des Grünlings, 
der Mönchsgrasmücke und des Zaunkönigs, sowie jeweils zwei Reviere der Heckenbraunelle, der 
Ringeltaube, des Rotkehlchen und des Zilpzalps kartiert. Diese sogenannten Allerweltsarten sind 
nicht planungsrelevant. Weitere Arten wurden als Nahrungsgast oder als Überflieger im Änderungs-
bereich eingestuft. 
Von des insgesamt 31 Vogelarten sind 7 Arten aufgrund ihrer Gefährdung und/ oder des gesetzli-
chen Schutzstatus planungsrelevant. Planungsrelevante Vogelarten konnten nur im Umfeld des Än-
derungsbereichs festgestellt werden. Die Arten Baumpieper, Bluthänfling und Star wurden lediglich 
im Überflug beobachtet. Der Mäusebussard und der Waldkauz traten als Nahrungsgast im Untersu-
chungsraum auf. Der Haussperling wurde mit insgesamt 7 Revierzentren im nordwestlichen Rand-
bereich des Untersuchungsraums nachgewiesen. Der Gimpel brütet am Rand der FNP-Änderung. 
 
Säugetiere 
Das Vorkommen von nicht planungsrelevanten Säugetierarten wie Wildkaninchen, Igel, Maulwurf 
oder Eichhörnchen ist aufgrund der Lebensraumausstattung im Änderungsbereich und im Untersu-
chungsraum anzunehmen. 
Als planungsrelevante Säugetierart wurde im Untersuchungsraum die Zwergfledermaus jagend und 
im Überflug festgestellt. Ein Wochenstubenquartier befindet sich nordwestlich und damit außerhalb 
des Änderungsbereichs der FNP-Änderung.  
Ein Vorkommen der planungsrelevanten Haselmaus im Untersuchungsraum ist auszuschließen, da 
sie weder durch Beobachtung frei hängender Sommernester, noch durch Fraßspuren an Nahrungs-
resten oder die Nestanlage in ausgebrachten künstlichen Neströhren nachgewiesen wurde. 
 
Amphibien und Reptilien 
Innerhalb des Änderungsbereichs und dessen Wirkraum stehen keine geeigneten Lebensräume für 
Amphibien und Reptilien zur Verfügung, sodass ein Vorkommen im Änderungsbereich ausgeschlos-
sen wird.

15 
Kartiere Tiere:  
Die Ergebnisse der faunistischen Erhebung im Untersuchungsraum sind in der nachfolgenden Ta-
belle zusammengefasst. 
 
Vogelarten 
Art Status pla-
nungs-
relevant  
VSRL RL 
NB 
RL 
NW 
RL 
D 
Amsel Brutvogel -     
Baumpieper Überflieger - /+  2 3 3 
Blaumeise Brutvogel -     
Bluthänfling Überflieger - /+  2 3 3 
Buchfink Brutvogel -     
Buntspecht Brutvogel nur im Untersuchungsraum  -     
Dohle Überflieger -     
Elster Brutvogel nur im Untersuchungsraum  -     
Gartenbaumläufer Brutvogel nur im Untersuchungsraum  -     
Gimpel Brutvogel nur im Untersuchungsraum  -/+  3 V  
Grünling Brutvogel -     
Grünspecht Nahrungsgast -     
Halsbandsittich Nahrungsgast -  k. E. k. E. k. 
E. 
Hausrotschwanz Brutvogel nur im Untersuchungsraum  -     
Haussperling Brutvogel nur im Untersuchungsraum -/+  V V  
Heckenbraunelle Brutvogel -     
Kernbeißer Brutvogel nur im Untersuchungsraum  -     
Kohlmeise Brutvogel -     
Mauersegler Nahrungsgast -  V   
Mäusebussard Nahrungsgast -/+     
Mönchsgrasmücke Brutvogel -     
Rabenkrähe Nahrungsgast -     
Ringeltaube Brutvogel -     
Rotkehlchen Brutvogel -     
Schwanzmeise Brutvogel nur im Untersuchungsraum  -     
Singdrossel Brutvogel nur im Untersuchungsraum  -     
Star Überflieger -/+  3 3 3 
Stieglitz Brutvogel nur im Untersuchungsraum -     
Waldkauz Nahrungsgast -/+     
Zaunkönig Brutvogel -     
Zilpzalp Brutvogel -     
Fledermäuse 
Art Status planungs-
relevant  
FFH RL 
NB 
RL 
NW 
RL 
D 
Zwergfledermaus Jagdhabitat/Flugweg -/+ Anh IV k. A.   
 
Erläuterungen zur Tabelle „Kartierte Tierarten“: 
+ = planungsrelevant und – = besonders geschützte Arten, 
VSRL bzw. FFH = Art nach Vogelschutzrichtlinie bzw. Art des Anhangs der Flora Fauna Habitat 
Richtlinie,  
RL NB = Rote Liste Niederrheinische Bucht,  
RL NW = Rote Liste Nordrhein Westfalen,  
RL D = Rote Liste Deutschland: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V 
= Vorwarnliste, S= von Schutzmaßnahmen abhängig, k. E. = keine Einstufung, k. A. = keine Anga-
ben.

16 
Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW des 
Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Beibehaltung der jetzigen Nutzung des Änderungsbereichs wäre nicht mit Eingriffen in Lebens-
stätten oder Brutreviere von wildlebenden Arten zu rechnen. Im Rahmen der Umsetzung eines ge-
nehmigungspflichtigen Vorhabens im Außenbereich (§ 35 BauGB) wäre im Vorfeld eine Arten-
schutzprüfung durchzuführen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die FNP-Änderung erfolgt die planerische Vorbereitung zur Realisierung einer Bebauung. 
Hierdurch erfolgt die Umnutzung des Änderungsbereichs, wodurch es teilweise zum Verlust von 
Gehölzflächen und offenen Wiesenflächen kommt. Durch den im Parallelverfahren aufzustellenden 
Bebauungsplan bzw. der nachgeordneten Bebauung kommt es voraussichtlich zur Inanspruch-
nahme einzelner Brutplätze von häufigen und wenig störungssensiblen Vogelarten (Amsel, Blau-
meise, Buchfink, Grünling, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Ringeltaube, Rotkehlchen, Zaun-
könig und Zilpzalp). Hierbei handelt es sich aber nicht um seltene, gefährdete oder streng geschützte 
Arten. Für die wenigen Brutpaare ist anzunehmen, dass sie in den Grünflächen im Umfeld ebenfalls 
Brutplätze vorfinden.  
Durch die Änderung des FNP und die Aufstellung eines Bebauungsplanes wird Bebauung ermög-
licht, die Eingriffe in potenzielle Lebensräume wildlebender Arten verursacht. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Regelungen zu Vermeidungs- und Mindungsmaßnahmen erfolgen im Bebauungsplan Nr. 65412/02 
„Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“. Hierzu gehören die Regelung von Bauzei-
ten sowie der Erhalt und die Neuanlage von Grünstrukturen. 
 
Bewertung:  
Die vorhandenen Biotope (insbesondere Bäume und gewachsene Gehölzbestände) und andere 
Strukturen (wie Lauben und Schuppen) stellen in Teilbereichen Lebensraum von wildlebenden Tie-
ren dar. Die FNP-Änderung und der parallel aufzustellende Bebauungsplan ermöglichen eine Be-
bauung, die zu Eingriffen in die Lebensräume führt. Hiervon betroffen sind vor allem Vögel. Rege-
lungen zur Vermeidung und Minderung erfolgen im Bebauungsplan. Unter Berücksichtigung dieser 
Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen sind keine artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten.  
 
1.5.2 Pflanzen 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Es wurde eine Vegetationsaufnahme zur Bestandsbiotoperhebung (März und Juni 2019) durchge-
führt und sowohl textlich als auch kartographisch im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (Riet-
mann Beratende Ingenieure PartG mbB, 2020) dargestellt. 
Der Bereich der FNP-Änderung setzt sich überwiegend aus Grünflächen unterschiedlicher Art und 
Nutzung zusammen. Es umfasst verschiedenartige Gehölzbereiche (wie Baumhecken, Sträucher, 
Gebüschflächen, Einzelbäume und Baumgruppen von Laub-, Nadel- und Obstbäumen, verschie-
dengroße Weideflächen und wegebegleitende Gras- und Ruderalflurbestände. Vier von fünf Wegen 
im Änderungsbereich sind asphaltiert, einer ist geschottert.

17 
Eine differenzierte Beschreibung der Biotoptypen ist dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zu 
entnehmen (Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 2019). 
Der FNP-Änderungsbereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet L17.  
Für die Bäume im Planbereich der FNP-Änderung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
ein Baumgutachten erstellt (Lill+Sparla, Landschaftsarchitekten PartG mbB 2019). Darin wurden 
insgesamt 211 Bäume erfasst und bewertet. Zwei der erhobenen Bäume Nr. 210 und 211 wurden 
als „unbedingt erhaltenswert“ eingestuft. Hierbei handelt es sich um zwei alte Stieleichen, mit star-
kem Baumholz (BF33/GH721). Diese befinden sich an der äußersten südwestlichen Grenze des 
Änderungsbereichs.  
Eine ausführliche Dokumentation aller Bäume (Erfassungsblätter und Bestandsplan) ist dem Baum-
gutachten zu entnehmen. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Sofern eine Änderung des FNP nicht erfolgt, ist eine Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes nicht möglich. Dementsprechend würde sich der Umweltzustand gegenüber dem aktu-
ellen Zustand vorrausichtlich nicht ändern. Die Weideflächen würden sich auch in Zukunft als inten-
siv genutzte Pferdekoppeln mit dem im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag beschriebenen Arten-
inventar darstellen. Die vorhandenen Gehölzflächen blieben erhalten und würden sich weiter entwi-
ckeln können. Insgesamt entspricht die Prognose bei Nichtdurchführung der Planung dem darge-
stellten Bestand. 
Gemäß Entwicklungsziel Nr. 2 des Landschaftsplanes ist für das Plangebiet die „Erhaltung und Wei-
terentwicklung vorhandener Grünanlagen“ vorgesehen. Eine Bebauung ist nicht zulässig. Es sind 
bei Nichtdurchführung der Planung weiterhin solche Nutzungen genehmigungsfähig, die in unmittel-
baren Zusammenhang mit einer Grünfläche stehen und den Schutzzielen und -zwecken des Land-
schaftsplans nicht widersprechen. Im Rahmen der Umsetzung eines genehmigungspflichtigen Vor-
habens im Außenbereich (§ 35 BauGB) könnte es jedoch zur Überprägung von Vegetationsflächen 
kommen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Auf der Ebene des Bebauungsplans greift die Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz 
(BNatSchG) bzw. Landesnaturschutzgesetz NRW. Damit sind dauerhafte Eingriffe möglich, die im 
Sinne der Eingriffsregelung auszugleichen sind. Im Falle der Errichtung einer Integrativen Wohn-
quartiersentwicklung sollen vorhandene Gehölzbestände (Bäume und Sträucher etc.) möglichst er-
halten bleiben. Der durch den Bebauungsplan zulässige Eingriff ist ermittelt worden (Rietmann Be-
ratende Ingenieure PartG mbB, 2019). 
Im Bereich der FNP-Änderung sind vor allem Gehölzstrukturen und ehemalige Weideflächen betrof-
fen. Verbleibende negative Auswirkungen werden auf der Ebene des Bebauungsplans durch eine 
externe Ausgleichsmaßnahme (Gemarkung Longerich, Flur 95, Teile des Flurstücks 1047) kompen-
siert. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich des Eingriffs erfolgen auf Ebene des Bebauungs-
plans Nr. 65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“. 
 
Bewertung:  
Die die Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Aufstellung eines Bebauungsplans ermög-
licht. Im Änderungsbereich sind in Folge Eingriffe in die Vegetationsstruktur möglich. Im Bebauungs-

18 
plan werden Festsetzungen zur Schaffung einer Durchgrünung sowie zum großflächigen Erhalt er-
folgen. Verbleibende negative Auswirkungen werden durch eine externe Ausgleichsmaßnahme in 
Köln-Longerich kompensiert.  
 
1.5.3 Fläche  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Im Änderungsbereich des FNP befinden sich überwiegend unbebaute, unversiegelte und mit Vege-
tation bestandene Flächen. Die Stichwege, die in die bereits bebauten Bereiche nordwestlich des 
Plangebiets führen, sind größtenteils versiegelt (Weg V, U, T, S) und teilweise geschottert (Weg ST.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Nichtdurchführung der Planung sind unmittelbar keine Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche 
zu erwarten. Im Rahmen der Umsetzung eines genehmigungspflichtigen Vorhabens im Außenbe-
reich (§ 35 BauGB) könnte es jedoch zur Inanspruchnahme und Versiegelung weiterer Flächen 
kommen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die FNP -Änderung erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65412/02 „Integrative 
Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“. Der FNP wird durch die Änderung Wohnbaufläche dar-
stellen und die Durchführung des Bebauungsplans ermöglichen. Aufgrund des im Parallelverfahren 
befindlichen Bebauungsplans erfolgt insgesamt eine Versiegelung von 43 %.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen: 
Im Sinne des § 1a Abs. 2 ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Im Bebau-
ungsplan Nr. 65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ erfolgen die Fest-
setzung der GRZ von 0,4 sowie Grünfestsetzungen zur Vermeidung und Minderung von Flächen-
versiegelung. 
 
Bewertung: 
Durch die FNP-Änderung erfolgt die Darstellung einer „Wohnbaufläche“ im Bereich einer bislang als 
„Grünfläche“ dargestellten Fläche. Durch die Änderung ist eine Bebauung durch den Bebauungsplan 
Nr. 65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ möglich. Dies führt zu einer 
Zunahme der Flächenversiegelung. Der Bebauungsplan mindert durch entsprechende grünordneri-
sche Festsetzungen und durch eine GRZ von 0,4 den Grad der Versiegelung. 
 
1.5.4 Boden  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Es ist davon auszugehen, dass die gemäß Bodenkarte NRW (Geo logischer Dienst, o.J.) für den 
Änderungsbereich angegebenen Bodentypen, großflächig Auftrags -Regosol und randlich am 
Kalscheurer Weg Parabraunerde, ungestört nicht mehr anzutreffen sind. Die industrielle Nutzung

19 
des Standortes seit Anfang des 20. Jahrhunderts verursachte eine Veränderung der natürlichen Bo-
denverhältnisse und eine starke anthropogene Überprägung des Änderungsbereichs bis hin zu 
schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten. 
Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer 
Weg“ wurde eine geologische Untersuchung des Untergrundes im Bebauungsplangebiet durchge-
führt (Kühn Geoconsulting GmbH 2018 und Kühn Geoconsulting GmbH 2019a). Der Untergrund 
wird aus tertiären Tonen und Sanden zusammengesetzt. Diese werden von den Kiessanden der 
Niederterrasse des Rheins überlagert. Den Abschluss des natürlichen Bodenprofils bilden pleisto-
zäne Deckschichten (Hochflutablagerungen). 
Im Rahmen einer boden- und baugrundtechnischen Untersuchungen (Kühn Geoconsulting 2018) 
wurden im Bebauungsplangebiet 19 Rammkernsondierungen und 8 Kernbohrungen niedergebracht. 
Dabei wurden in allen Rammkernsondierungen Auffüllungen angetroffen, welche bis zu einer Tiefe 
von 3,30 m reichen. Die Auffüllungen setzen sich aus sandigen, kiesigen Schluffen sowie aus zum 
Teil schluffigen, steinigen Sanden und Kiesen mit Anteilen an mineralischen Fremdbeimengungen 
(Bauschutt, Ziegel, Beton, Schotter, Lava, Asche, Schlacke Splitt usw.) zusammen. Der Steinanteil 
überwiegt teilweise. Zudem muss mit größeren Steinen/ Blöcken bzw. Resten ehemaliger Bebauung 
(Relikte einer Ziegelfabrik) in der Auffüllung gerechnet werden. Die Hochflutablagerungen finden 
sich nur in einem Teil der Bohrungen und reichen bis zu einer Tiefe von 3,50 m unter das Gelände. 
Es handelt sich hierbei um schluffig-sandige Tone, sandig-tonige Schluffe und schluffige Fein-/Mit-
telsande. Die Kiessande der Niederterrasse wurden in allen durchgeführten Sondierungen angetrof-
fen und setzen sich aus einer sehr dicht gelagerten Abfolge von Sanden und Kiesen in wechselnder 
Abfolge zusammen.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung sind unmittelbar keine Auswirkungen auf das Schutzgut Boden 
zu erwarten. Wegen des nicht vorhandenen Bedarfs ist eine Umsetzung der Friedhofserweiterung 
nicht zu erwarten. Im Rahmen der Umsetzung eines genehmigungspflichtigen Vorhabens im Au-
ßenbereich (§ 35 BauGB) könnte es jedoch zur Inanspruchnahme und Versiegelung weiterer Flä-
chen kommen. Bodeneingriffe und Versiegelungen für Nutzungen wie Wegeverbindungen oder Kin-
derspielgeräte wären ebenfalls zulässig. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Durch die Festsetzung von Wohnbaufläche im FNP und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 
65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ werden Bodeneingriffe und Ver-
siegelung durch eine Bebauung ermöglicht. Der Boden wird nachhaltig verändert.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich werden im Rahmen des Bebauungs-
plans festgesetzt. Hierzu zählen eine GRZ von 0,4 sowie Festsetzungen zur Begrünung.  
 
Bewertung:  
Die Böden im Änderungsbereich müssen gemäß den Ergebnissen der Baugrunduntersuchungen 
als überprägt und mit einem gestörten Aufbau angesehen werden. Ihre natürliche Multifunktionalität 
als Lebensraum und ihre natürlichen Filter-, Puffer- und Lebensraumfunktionen sind stark belastet 
und gestört. Eine Neuversiegelung von Fläche ist generell negativ zu bewerten, da sie zu einer Be-
lastung des Naturhaushaltes führt.

20 
1.5.5 Wasser  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
1.5.5.1Oberflächenwasser 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Das Plangebiet liegt innerhalb des Was-
serschutzgebiets ‚Hochkirchen‘ in der Wasserschutzzone III (Bezirksregierung Köln, o.J.).  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Im Plangebiet sind weiterhin keine Oberflächengewässer vorhanden. Die Anlage von Oberflächen-
gewässern im Rahmen von privilegierten Vorhaben im Außenbereich ist nicht wahrscheinlich. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Eine Anlage von Oberflächengewässern durch die FNP-Änderung ist nicht wahrscheinlich. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen: 
Es sind keine Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, da keine Ober-
flächengewässer vorhanden sind oder festgesetzt werden. 
 
Bewertung: 
Das Schutzgut Oberflächenwasser ist nicht betroffen, da im Plangebiet keine Oberflächengewässer 
vorhanden oder geplant sind. 
 
1.5.5.2Grundwasser 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Das Plangebiet liegt im Poren-Grundwasserleiter des Rheingrabens und hier vollständig im sehr 
ergiebigen Grundwasserkörper „Terrassen des Rheins“. Der Grundwasserkörper ist wegen Belas-
tungen mit verschiedenen Stoffen in einem schlechten chemischen Zustand (MKULNV 2018). Die 
mittleren Grundwassergleichen (2003) liegen bei 41 m NHN (KölnGIS 2018), womit bei einer mittle-
ren Geländehöhe von ca. 50 m ein mittlerer Grundwasserflurabstand von ca. 9 m vorliegt.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Nichtdurchführung der Planung ergeben sich keine Veränderungen der Grundwasserverhält-
nisse. Die Umsetzung von privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Außen-
bereich könnte zu einer Teilversiegelung des Änderungsbereichs und damit einer Reduzierung der 
Grundwasserneubildung durch Niederschlagswasser führen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die FNP-Änderung werden Eingriffe im Änderungsbereich in Form einer Bebauung ermög-
licht. Hierdurch wird eine Versiegelung von Freiflächen somit ein weiterer Verlust von Versickerungs-
flächen begünstigt. Die Versiegelung führt damit zu einer Reduzierung der Grundwasserneubil-
dungsrate.

21 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen: 
Zur Minderung des erhöhten Niederschlagswasserabflusses werden im Bebauungsplan Nr. 
65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ entsprechende Festsetzungen 
wie Dachbegrünung und Beschränkung der Versiegelung getroffen. Darüber hinaus erfolgen ver-
tragliche Regelungen zur Anlage von Kiesrigolen im Rahmen des B-Plans (Lill+Sparla, 2020). Die 
Machbarkeit wurde durch ergänzende Bohrungen geprüft (Kühn Geoconsulting, 2019b)  
 
Bewertung: 
Durch die FNP-Änderung wird eine Bebauung des Gebietes ermöglicht. Die führt zu einer Vermin-
derung der Grundwasserneubildungsrate im Änderungsbereich. Maßnahmen zur Minderung der 
Auswirkungen werden im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 65412/02 „Integrative Quartiers-
entwicklung am Kalscheurer Weg“ festgesetzt. 
 
1.5.6 Luft 
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
1.5.6.1Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Innerhalb des Änderungsbereichs ist derzeit die einzige Emissionsquelle für Luftschadstoffe der Kfz-
Verkehr auf dem Kalscheurer Weg. Es liegen DTV -Werte aus dem Jahr 2011 für die Kreuzung 
Kalscheurer Weg / Kendenicher Straße vor. Für den Bebauungsplan Nr. 65412/02 „Integrative Quar-
tiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ erfolgte im Dezember 2018 eine automatisi erte Verkehrs-
zählung (Planungsbüro VIA eG, 2019) an den Knotenpunkten Kalscheurer Weg / Kendenicher 
Straße und Kalscheurer Weg / Oberer Komarweg. Aus der Umgebung wirken die Luftschadstof-
femissionen der Gebäudeheizungen der benachbarten Wohngebäude auf den Änderungsbereich 
ein. Insgesamt ist damit von einer mäßigen Emissionsvorbelastung der Luft im Änderungsbereich 
auszugehen. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Im Falle der Nichtdurchführung der Planung ist nicht von einer Änderung der jetzigen Emissionsbe-
lastung auszugehen. Zulässige, privilegierte Vorhaben im Änderungsbereich können zu weiteren 
Emissionsquellen und damit einer höheren Emissionsbelastung im Änderungsbereich führen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die FNP-Änderung wird eine Bebauung des Gebietes ermöglicht. Von einer Zunahme des 
Kfz-Verkehrs ist auszugehen. Für parallel aufzustellende Bebauungsplan Nr. 65412/02 „Integrative 
Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ wurde ermittelt, dass eine Zunahme der Kfz -Quer-
schnittsbelastung um 3,5 % durch den Quell- und Zielverkehr erfolgt (Planungsbüro VIA eG, 2019). 
Diese Zunahme liegt im Bereich täglicher Zufallsschwankungen und ist für die Verkehrsqualität auf 
der Straße nicht relevant. Bei Durchführung der Planung kommt es nur zu einer geringfügig höheren 
Emissionsbelastung durch den vermehrten Kfz-Verkehr. Durch die Entwicklung von Wohnbauflä-
chen kommt es zu einer Zunahme der Emissionen aus Gebäudeheizungen.

22 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen: 
Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen sind im Bebauungsplan Nr. 65412/02 „Integrative 
Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ beschrieben. Es sollen drei Carsharing-Stellplätze und 
ein Bikesharing-Angebot hergestellt werden. 
 
Bewertung: 
Die Emissionen von Luftschadstoffen im Änderungsbereich werden durch den Mehrverkehr und Ge-
bäudeheizungen gegenüber dem Bestand geringfügig erhöht. 
 
1.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen  
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Der FNP-Änderungsbereich liegt innerhalb des Wirkungsbereiches des Luftreinhalteplans der Stadt 
Köln und innerhalb der Umweltzone. Die Zone darf seit dem 01.07.2014 nur von Pkw mit geringem 
Feinstaubausstoß (grüne Plakette) befahren werden und wurde zum 01.10.2019 zum zweiten Mal 
erweitert. 
Der Luftgüte-Index der Stadt Köln (Labor Dr. Rabe HygieneConsult 2003) weist für den Änderungs-
bereich die Luftgüte-Zone II (mittlere Luftgüte) aus. Die Luftqualität wird im Allgemeinen als unprob-
lematisch für die Wohnbevölkerung angesehen. In unmittelbarer Nähe von Emittenten (stark befah-
rene Straßen) können höhere Belastungen bestehen. 
Die dem Änderungsbereich nächstgelegene Messstelle an der Luxemburger Straße, innerhalb des 
dicht bebauten Siedlungsbereichs, überschreitet die Werte der 39. BImSchV für NO2 (40 µg/m³) im 
Jahr 2018 mit 44 µg/m³ deutlich. Durch das deutlich geringere Verkehrsaufkommen des Kalscheurer 
Wegs im Vergleich zur Luxemburger Straße ist auch mit deutlich geringen NO2-Werten für den Än-
derungsbereich zu rechnen.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Nichtdurchführung der Planung würde es zunächst nicht zu einer Änderung der Luftgüte im Än-
derungsbereich kommen. Durch die Umsetzung von zulässigen, privilegierten Vorhaben im Außen-
bereich könnte jedoch eine Zunahme von Luftschadstoff-Immissionen erfolgen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die FNP-Änderung wird eine Bebauung des Plangebietes ermöglicht. Hierdurch erfolgt eine 
geringe Zunahme der Luftschadstoffimmissionen durch die Gebäudeheizungen der Wohngebäude 
und den entstehenden Mehrverkehr. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen: 
Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen sind im Bebauungsplan Nr. 65412/02 „Integrative 
Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ beschrieben. Es erfolgen diverse Grünfestsetzungen 
zur Reduktion von Luftschadstoffen.  
 
Bewertung: 
Durch die FNP-Änderung erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65412/02 „Integrative 
Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“. Im Zuge der Realisierung der Wohnbebauung ist mit

23 
einer geringen Zunahme der Luftschadstoff-Immissionen aus Gebäudeheizungen und Mehrverkehr 
zu rechnen. Im Bebauungsplan Festsetzungen (Begrünung), die eine Minderung der Auswirkun-
gen erzielen. 
 
1.5.7 Klima 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Gemäß der Planungshinweiskarte zur zukünftigen Wärmebelastung der Stadt Köln (LANUV, 2013) 
sind im FNP-Änderungsbereich Teile um den Weg S und im Südwesten als klimaaktive Flächen der 
Klasse 4 dargestellt. Der Bereich um den Weg T ist als belastete Siedlungsflächen der Klasse 3 
dargestellt. Die Synthetische Klimafunktionskarte stellt großräumig Stadtklima II, wesentliche Ver-
änderung aller Klimaelemente des Freilands, wesentliche Störung lokaler Windsysteme, Wärmein-
seln und Schadstoffbelastung dar. Der Südfriedhof angrenzend ist als Klima der Parkanlagen ge-
kennzeichnet (Stadt Köln, 1997). 
Die klimaaktiven Freiflächen stehen in Zusammenhang mit dem Südfriedhof und den Ausläufern des 
Grüngürtels. Es kann angenommen werden, dass größere vegetationsbestandene Freiflächen im 
Änderungsbereich über Nacht Kaltluft entstehen lassen, der die nordwestlich vorhandenen Wohn-
flächen lokal begrenzt mit Kaltluft versorgt. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Grundsätzlich stehen im Falle der Nichtdurchführung der Planung die klimaaktiven Vegetationsflä-
chen im Änderungsbereich weiterhin für den lokal begrenzten Kaltluftaustausch zur Verfügung. Die 
zulässige Umsetzung von privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Außen-
bereich könnte zu einer weiteren Versiegelung oder Bebauung des Änderungsbereichs und damit 
einer Reduzierung der klimawirksamen Freiflächen und deren Kaltluftproduktion führen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Aufgrund der FNP-Änderung kommt es zunächst zu keinen Auswirkungen auf das Klima. Die FNP-
Änderung ermöglicht jedoch die Aufstellung eines Bebauungsplans mit anschließender Bebauung. 
Durch die zusätzliche Versiegelung und Bebauung, die im Zusammenhang mit dem im Parallelver-
fahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer 
Weg“ erfolgt, nimmt der Anteil der klimaaktiven Vegetationsflächen ab. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer 
Weg“ werden Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen festgesetzt. Dazu zählen Festsetzun-
gen zu Grünflächen, Dachbegrünung und vertragliche Regelung zum Umgang mit dem Nieder-
schlagswasser in Form von Rigolen im Plangebiet. 
 
Bewertung: 
Die FNP-Änderung erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65412/02 „Integrative 
Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ Der klimatische Ist-Zustand verschlechtert sich mit der 
Umsetzung des Bebauungsplans insgesamt. Der Anteil an vegetationsbestandenen, klimaaktiven 
Flächen wird durch die vorgesehene Planung reduziert. Ein Großteil der vorhandenen Vegetations-
flächen (Festwiese, Gehölzflächen) bleibt erhalten und wird durch Pflanzungen ergänzt. Diese Maß-
nahmen tragen zur Minderung von Hitzeereignissen durch Verdunstungskälte bei.

24 
1.5.8 Wirkungsgefüge 
 zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, 
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Aufgrund der bestehenden naturnahen Freifläche besteht ein Wirkung sgefüge zwischen den 
Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser und Luft. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Die Beibehaltung des derzeitigen Umweltzustands führt nicht zu einer Änderung der Wirkungsge-
füge zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser und Luft. Sollte es zu einer 
Realisierung von zulässigen, privilegierten Vorhaben kommen, treten je nach Art des Vorhabens 
Änderungen der Wirkungsgefüge ein. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Die Durchführung der Planung führt zu einer Änderung der Gebietsfestsetzung von Freifläche zu 
einer Wohnbaufläche. Bei Umsetzung des parallel aufgestellten Bebauungsplans kommt es zur Ver-
siegelung von derzeit offenen Bodenflächen, die Pflanzen als Vegetationsstandort dienen und zur 
natürlichen Versickerung beiträgt. Die Beseitigung von Vegetation hat wiederum Auswirkungen auf 
Tiere und die Luftgüte. Die Versiegelung von offenen Bodenflächen führt außerdem zu einer Redu-
zierung der Grundwasserneubildung.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen: 
Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer 
Weg“ erfolgen Festsetzungen zu Begrünungsmaßnahmen, die die Auswirkungen auf das Wirkungs-
gefüge zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser und Luft vermindern. 
 
Bewertung: 
Durch die FNP-Änderung und die Umsetzung des Bebauungsplans kommt es zu einer lokal be-
grenzten, negativen Beeinflussung des Wirkungsgefüges zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflan-
zen, Fläche, Boden, Wasser und Luft. Großräumige Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge, die 
über die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter innerhalb des Änderungsbereichs hinausrei-
chen, sind nicht zu erwarten. 
 
1.5.9 Landschaft  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der Änderungsbereich befindet sich am Stadtrand von Köln im Übergangsbereich von Siedlung zum 
freien Landschaftsraum des angrenzenden Südfriedhofs. Der FNP-Änderungsbereich ist durch Frei-
fläche und strauchreiche Vegetation geprägt (Stadt Köln KölnGIS, Luftbild 2020 und Schrägluftbilder 
2018). 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):

25 
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt die Landschaft im derzeitigen Zustand, wie unter „Bestand“ 
beschrieben, erhalten. Die zulässige Umsetzung von privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder 
Abs. 2 BauGB im Außenbereich könnte zu Eingriffen in das Ortsbild führen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Durch die FNP-Änderung erfolgt die Ausweisung von Wohnbaufläche. Durch eine Neubebauung 
erfolgt ein Anschluss an die vorhandene Bebauung der sogenannten „Indianersiedlung“. Das Orts-
bild wird sich gegenüber dem Bestand wesentlich verändern.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Im Rahmen des Bebauungsplans erfolgen Festsetzungen zur Begrünung, um den Eingriff zu min-
dern. 
 
Bewertung:  
Durch die FNP-Änderung und den parallel aufgestellten Bebauungsplan erfolgen Eingriffe in das 
Ortsbild. Die Grünflächen werden durch Bebauung reduziert. Im Bebauungsplan erfolgen entspre-
chende Festsetzungen zur Einbindung der Bebauung in den Charakter des Ortsrandes. Es ergeben 
sich durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan keine über das örtliche Landschaftsbild hinaus-
reichende Fernwirkungen. 
 
1.5.10 Biologische Vielfalt 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Plangebiet ist anthropogen überformt, besitzt insgesamt jedoch eine hohe und vielfältige Bio-
topausstattung. Es ist von einer hohen biologischen Vielfalt auszugehen. Auch angrenzend dazu 
(Gelände des Südfriedhofes) sind wertvolle Biotopstrukturen und Rückzugsräume für wildlebende 
Tiere und Pflanzen vorhanden, so dass ein biologischer Austausch zwischen den Flächen besteht.  
Durch die mosaikartige Freiraumstruktur von Friedhof, Weidefläche, Gehölzen und Sträuchern so-
wie den angrenzenden Gebäuden ist der Bereich in seiner biologischen Vielfalt besonders im dicht 
besiedelten städtischen Umfeld selten und wertvoll. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Beibehaltung des Status Quo würden das Gelände und seine Umgebung im derzeitigen Zustand 
mit zum Teil hochwertigen Biotopstrukturen und Rückzugsräumen verbleiben. Die zulässige Umset-
zung von privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Außenbereich könnte zu 
einer weiteren Versiegelung oder Bebauung des Änderungsbereichs und damit einer der biologi-
schen Vielfalt führen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die FNP-Änderung erfolgt die Ausweisung von Wohnbebauung. Der parallel aufgestellte Be-
bauungsplan sieht eine bauliche Überprägung des überwiegenden Plangebietes vor. Bestehende 
Vegetationsstrukturen werden teilweise entfernt oder in ihrer Natürlichkeit eingeschränkt. Insgesamt 
kommt es zu einer Minderung der biologischen Vielfalt.

26 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Im parallel aufgestellten Bebauungsplan erfolgen Festsetzungen, die den teilweisen Erhalt vorhan-
dener Vegetationsstrukturen festlegen. Außerdem werden neue Grünstrukturen geschaffen.  
 
Bewertung:  
Durch die Darstellung von Wohnbauflächen und den parallel aufgestellten Bebauungsplan wird eine 
Bebauung von Freifläche angestrebt. Dies führt zur Reduzierung der biologischen Vielfalt. Dennoch 
ist trotz der künftig intensiveren Nutzung aufgrund der hohen und vielfältigen Biotopausstattung (Er-
halt und Neuanlage von Biotopstrukturen) und den damit verbundenen Tierlebensräumen mit einer 
mittleren biologischen Vielfalt zu rechnen.  
 
1.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von gemeinschaft-
licher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Es befinden sich keine europäischen Schutzgebiete innerhalb oder im Umfeld des Änderungsberei-
ches.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Ein europäisches Schutzgebiet ist weder direkt noch indirekt betroffen.  
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Ein europäisches Schutzgebiet ist weder direkt noch indirekt von der FNP-Änderung betroffen.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Die Benennung von Maßnahmen sind nicht erforderlich, da keine Betroffenheit vorliegt.  
 
Bewertung: 
Der Umweltbelang ist durch die FNP-Änderung nicht betroffen.  
 
1.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 c BauGB) 
1.5.12.1 Lärm 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplans wurde eine schalltechnische Untersuchung 
(Büro für Schallschutz, Umweltmessungen, Umweltkonzepte Michael Mück, 2021) durchgeführt. 
Der Änderungsbereich ist vorbelastet durch Lärmimmissionen aus dem Straßen-, Schienen-, Sport- 
und Gewerbelärm. Im Änderungsbereich selbst sind im Bestand keine Lärmemittenten vorhanden. 
Straßenverkehrslärm: 
Die Lärmsituation im Änderungsbereich wird im Wesentlichen durch die folgenden Straßen be-
stimmt: Militärringstraße westlich und östlich des Oberen Komarweges in ca. 500 m Entfernung, 
Weyerstraßer Weg, Zollstockgürtel westlich und östlich des Weyerstraßer Weges, Kalscheurer Weg, 
Oberer Komarweg, Kendenicher Straße und Fernlärm der Bundesautobahn 4, in ca. 1.000  m Ent-
fernung.

27 
Schienenverkehrslärm: 
Neben dem im Nordwesten befindlichen Rangierbahnhof Köln-Eifeltor, als Verlängerung des südlich 
gelegenen Containerbahnhofes Eifeltor, sind die drei Zugstrecken der Deutschen Bahn AG (DB -
Strecke 2630, 2640 und 2643) weitere Emittenten, die auf den Änderungsbereich einwirken.  
Gewerbelärm: 
Im Westen grenzt ein Steinmetzbetrieb an. Nordwestlich des Änderungsbereiches emittieren ein 
Gewerbepark mit einem großen Speditionsbetrieb, einem Baumarkt, einem Discounter, einer Kfz-
Großwaschstraße und mehreren kleinen Gewerbebetrieben sowie der Rangierbahnhof Eifeltor. Die 
Lärmemissionen werden durch einen Lärmschutzwall teilweise abgeschirmt. Etwa 1 km südlich des 
Änderungsbereichs und südlich der Bundesautobahn 4 liegen weitere S peditionsbetriebsflächen 
und der Containerbahnhof Eifeltor. Südlich des Vorhabens befinden sich ein Busunternehmen sowie 
ein Holzbaubetrieb. 
 
Fluglärm: 
Es wirken Lärmimmissio nen aus dem Flugverkehr auf den Änderungsbereich ein. Gemäß dem 
Schallimmissionsplan „Fluglärm“ wirkt ein Dauerschallpegel des Flugverkehrs ≤ 45 dB(A) tags und 
nachts auf den Änderungsbereich ein. 
 
Sportlärm: 
Im weiteren Umfeld gibt es zwei Sportanlagen. Nördlich des Änderungsbereichs befindet sich der 
Sportplatz des S.V. Rot Weiss Köln-Zollstock 05 e.V., dessen Schallemissionen durch Fußballspiele 
und den Trainingsbetrieb auf die Umgebung einwirken. Weitere Immissionen erzeugen die Tennis-
anlage des Tennisclub Buchholz mit 6 Spielfeldern und die dazugehörenden 50 Kfz-Stellplätze. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Beibehaltung der jetzigen Darstellung als Grünfläche wäre nicht mit höheren Lärmbelastungen 
zu rechnen. Im Rahmen der Umsetzung eines genehmigungspflichtigen Vorhabens im Außenbe-
reich (§ 35 BauGB) wären höhere Belastungen durch Verkehr und ggf. Gewerbelärm zu erwarten 
und im Vorfeld ein entsprechendes Lärmgutachten durchzuführen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die parallele Aufstellung des Bebauungsplans 
wird eine Wohnbebauung ermöglicht. Die detaillierten Auswirkungen auf die Bebauung sind im Um-
weltbericht auf der Ebene des Bebauungsplans dargestellt. Die nachstehenden Lärmwerte zeigen, 
dass eine Wohnbebauung grundsätzlich im FNP-Änderungsbereich möglich ist (Büro für Schall-
schutz, Umweltmessungen, Umweltkonzepte Michael Mück, 2021). Der Lärm, der durch die Nutzung 
des Spielplatzes verursacht wird, gilt als sozialadäquat. 
 
Straßenverkehrslärm: 
Der Verkehrslärm, welcher im Bestand auf die aktuelle Nutzung im Änderungsbereich einwirkt, wird 
verursacht durch den Verkehr auf der Militärringstraße, dem Oberen Komarweg, Weyerstraßer Weg, 
Zollstockgürtel, Kalscheurer Weg, Kendenicher Straße und der Autobahn A4. Mit Umsetzung der 
Planung werden diese Geräusche ebenso auf die geplante Wohnbebauung einwirken. 
Im Schallgutachten wurde ermittelt, dass die Orientierungswerte der DIN  18005 für allgemeine 
Wohngebiete (55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts) mit Werten bis zu 70 dB(A) entlang der Straße 
Kalscheurer Weg überschritten werden.

28 
Mit Festsetzung von Wohnbauflächen wird sich auch das Verkehrsaufkommen durch Mehrverkehr 
erhöhen und zu einem entsprechenden Anstieg der Schallemissionen führen.  
 
Schienenverkehrslärm: 
Der öffentliche Schienenverkehrslärm wird verursacht durch den Betrieb auf dem im Nordwesten 
befindlichen Rangierbahnhof Köln-Eifeltor sowie durch den Verkehr auf den dort verlaufenden drei 
Zugstrecken der Deutschen Bahn AG. 
Bei Durchführung der Planung wirken sich die Geräusche des Schienenverkehrslärms auch auf die 
neue Wohnbebauung aus. Der Orientierungswert für ein allgemeines Wohngebiet wird tags (55 
dB(A)) eingehalten. Nachts ist mit Überschreitung des Wertes der DIN 18005 (45 dB(A) nachts) zu 
rechnen.  
 
Fluglärm: 
Die Lärmimmissionen aus dem Flugverkehr (Dauerschallpegel Flugverkehr ≤  45 dB(A) tags und 
nachts) wirken auch auf die künftige Wohnbebauung im Änderungsbereich ein. 
 
Fazit Verkehrslärm (Straße, Schiene und Flugverkehr): 
Der Gesamtverkehr erzeugt Geräusche im Änderungsbereich, welche die Orientierungswerte für 
Wohngebiete der DIN 18005 mit 55 dB (A) tags und 45 dB (A) nachts überschreiten.  
 
Gewerbelärm: 
Mit Ausnahme der Lärmimmissionen durch den Steinmetzbetrieb werden die gewerblichen Immis-
sionen im Tag- und Nachtzeitraum gemäß TA Lärm für die geplante Wohnbebauung einhalten. Auf-
grund der Sägearbeiten durch den Steinmetzbetrieb kommt es an der westlichen Plangebietsgrenze 
zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für Wohnbebauung gemäß TA Lärm.  
 
Sportlärm: 
Den durch Sportlärm verursachten Lärmemissionen  (Sportplatz, Tennisanlage) nordwestlich des 
Änderungsbereiches halten die Immissionsrichtwerte für eine Wohnbaufläche ein.  
 
Für alle Lärmquellen wurde gemäß DIN 4109 der maßgebliche Außenlärmpegel ermittelt. Dieser 
ist für die ungünstigste Geschosshöhe von 7,8 m zur jeweils der Tageszeit maßgebend, in der sich 
die höchste Anforderung ergibt. Der maßgebliche Außenlärmpegel erreicht in unterschiedlichen 
Bereichen bis zu 70 dB(A), bis zu 75 dB(A) und bis zu 80 dB(A). 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Erforderliche Maßnahmen zur Minderung bzw. Vermeidung von Lärmwirkungen wurden in einem 
Gutachten (Das Büro für Schallschutz, Umweltmessungen, Umweltkonzepte Michael Mück, 2021) 
benannt und werden auf der Ebene des Bebauungsplans geregelt. Im genannten Gutachten wer-
den die Lärmpegelbereiche sowie der maßgebliche Außenlärmpegel (Maximum Tag/ Nacht über 
alle Geschosse) bei freier Schallausbreitung dargestellt. Im Ergebnis sind im Änderungsbereich die 
Lärmpegelbereiche IV, V und VI bzw. der maßgebliche Außenlärmpegel von bis zu 70 dB(A), bis 
zu 75 dB(A) und bis zu 80 dB(A) anzusetzen.

29 
Bezüglich der Immissionsorte aufgrund der gewerblichen Schallimmissionen des Steinmetzbetrie-
bes werden auf der Ebene des Bebauungsplans Regelungen getroffen, um einen Konflikt zu ver-
meiden. Hierzu erfolgt eine bauliche Änderung des Gebäudes, in dem die maßgeblichen Immissio-
nen (Sägearbeiten) stattfinden, sodass die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm an der geplanten 
neuen Wohnbebauung eingehalten werden. 
 
Bewertung:  
Der Änderungsbereich ist durch Lärmimmissionen vorlastet. Die bestehende sowie künftige Ge-
räuschbelastung gehen vor allem von Straßen- und Schienenverkehr sowie Gewerbelärm aus. 
Im Ergebnis der Berechnung des resultierenden maßgeblichen Außenlärmpegels erfolgt die Zuord-
nung auf die Lärmpegelbereiche. Im Ergebnis sind im Änderungsbereich die Lärmpegelbereiche 
IV, V und VI bzw. der maßgebliche Außenlärmpegel von bis zu 70 dB(A), bis zu 75 dB(A) und bis 
zu 80 dB(A) anzusetzen. 
Festsetzungen zur Minderung der Lärmbelastung erfolgen im parallel aufgestellten Bebauungsplan. 
Lärmrelevante Auswirkungen aufgrund des planbedingten Mehrverkehrs sind aufgrund der geringen 
Größe des Änderungsbereiches nicht erheblich.  
 
1.5.12.2 Altlasten 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Im Bereich der FNP-Änderung befindet sich Altstandort Nr. 20511. Hier existierten zwei Ringofen-
ziegeleien mit umgebenden flachen Abgrabungen (zur Tongewinnung), welche in den 1910er bis 
1930-45er Jahren betrieben wurden. Außerdem ist eine Altablagerung mit der Kennung Nr. 20512 
„Südfriedhof Rondorf“ und die stoffliche Bodenveränderung Nr. 20511_01 „Weg V am Kalscheurer 
Weg, KGA Oberer Komarweg“ bekannt (Stadt Köln, Altlastenkataster 2018). 
Im Rahmen einer orientierenden abfall- und schutzgutbezognenen Bodenuntersuchung (Kühn Ge-
oconsulting GmbH, 2019a) wurden im Bereich für den Bebauungsplan Nr. 65412/02 „Integrative 
Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ insgesamt 19 Rammkernsondierungen (RKS) mit einer 
Tiefe von max. 6,00 m abgeteuft. Aus den Sondierungen wurden 8 Mischproben gemäß LAGA -
Richtlinie und nach den Vorgaben der Deponieverordnung analysiert. Die Untersuchungen lassen 
sich auf den Bereich der FNP-Änderung übertragen.  
Im Ergebnis wurden in den Proben die Parameter Fluorid und Blei aus dem ehemaligen Ziegeleibe-
trieb festgestellt  
In weiteren Proben wurden erhöhte TOC-Gehalte (gesamter organischer Kohlenstoff) und Glühver-
luste nachgewiesen (Deponieklasse DK II) (Kühn Geoconsulting GmbH 2019a). 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung würde der Versiegelungsgrad in der derzeitigen Form erhalten 
bleiben und es würden sich keine Änderungen in Bezug auf Altlasten ergeben. Die zulässige Um-
setzung von privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Außenbereich könnte 
zu Bodeneingriffen führen, die im Detail zu untersuchen wären. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Der Vergleich der Ergebnisse der orientierenden abfallbezogenen Bodenuntersuchung mit den Prüf-
werten der BBodSchV zeigt, dass alle Mischproben die Prüfwerte der zukünftigen Nutzungskatego-
rie „Wohngebiete“ einhalten.

30 
Die FNP-Änderung ermöglicht eine Mehrversiegelung der Fläche und Eingriffe in den Boden. Im 
nachfolgenden Bebauungsplan erfolgen Regelungen zur Minimierung des potenziellen Restrisikos. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Auf Grundlage der Untersuchung von Kühn Geoconsulting GmbH (2018) sind die untersuchten Bö-
den im Falle eines Aushubs einer fachgerechten Verwertung/ Entsorgung zuzuführen. Regelungen 
hierzu erfolgen im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan. 
 
Bewertung:  
Die Böden im Änderungsbereich müssen durch den Altstandort von zwei Ziegeleibetrieben sowie 
den Altablagerungen „Südfriedhof Rondorf“ als geschädigt und mit einem gestörten Aufbau angese-
hen werden. Da die Prüfwert e der Bodenuntersuchungen der zukünftigen Nutz ungskategorie 
„Wohngebiet“ eingehalten werden, ist eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch aus fachgutachter-
licher Sicht nicht gegeben. Regelungen zur Reduzierung des Restrisikos erfolgen auf der Ebene des 
parallel aufgestellten Bebauungsplans. 
 
1.5.12.3  Erschütterungen 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Auf den Änderungsbereich wirken keine Erschütterungsimmissionen aus den vorhandenen Nutzun-
gen ein. Auch aus dem Schienenverkehr (Güterverkehr Eifeltor) können aufgrund der großen Ent-
fernung (ca. 400 m) keine Auswirkungen abgeleitet werden. Es treten keine Erschütterungen auf.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Im Nullfall würde die derzeitige Nutzung erhalten bleiben. Durch die Nutzungen werden keine Er-
schütterungen ausgelöst. Die zulässige Umsetzung von privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 
oder Abs. 2 BauGB im Außenbereich könnte je nach Betrieb Erschütterungen verursacht werden. 
Dies wäre im entsprechenden Genehmigungsverfahren zu prüfen.  
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch eine Ausweisung von Wohnnutzung gehen keine Er schütterungen aus. Auch wirken keine 
Erschütterungen auf den Änderungsbereich ein. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Die Benennung von Maßnahmen ist nicht erforderlich, da keine Betroffenheit vorliegt. 
 
Bewertung: 
Durch die Planung ist nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen infolge von Erschütterungsimmis-
sionen zu rechnen.  
 
1.5.12.4  sonstige Gesundheitsbelange / Risiken 
zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko, Starkregen (Klimawandel-
folgen)

31 
Hochwasser  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der FNP -Änderungsbereich liegt in keinem Hochwasserrisikogebiet (Extremhochwasser für 
HQ500) und außerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Rheins.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die derzeitige Nutzung erhalten bleiben. Die zulässige 
Umsetzung von privilegierten Vorhaben nach §  35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Außenbereich 
könnte zu einer weiteren Versiegelung oder Bebauung des Änderungsbereichs führen. Auswirkun-
gen durch Extremhochwasser sind aufgrund der Lage des Änderungsbereichs außerhalb eines 
Hochwasserrisikogebietes sowie außerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsge-
bietes des Rheins nicht zu erwarten. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Der Änderungsbereich ist von Hochwasser aufgrund der Lage außerhalb des Hochwasserrisiko-
gebiet ( Extremhochwasser für HQ500) und außerhalb eines gesetzlich festgesetzten Über-
schwemmungsgebietes des Rheins nicht betroffen.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen: 
Die Benennung von Maßnahmen ist nicht erforderlich, da keine Betroffenheit vorliegt.  
 
Bewertung: 
Es besteht für den FNP-Änderungsbereich heute und zukünftig keine Hochwassergefahr aus einem 
Extremhochwasser des Rheins.  
 
Starkregen 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Die Starkregengefahrenkarten der Stadtentwässerungsbetrieb Köln AöR zeigen auf, dass bei mitt-
leren und extremen Starkregenereignissen einige Bereiche einstauen und für diese Bereiche eine 
mäßig hohe bis hohe Gefährdungen vorliegt.  
Aufgrund des geringen Versiegelungsgrad im Änderungsbereich können aktuell die anfallenden Nie-
derschläge im Änderungsbereich versickern (StEB, o.J.).  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Im Nullfall würde die derzeitige Nutzung erhalten bleiben. Die zulässige Umsetzung von privilegier-
ten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Außenbereich könnte zu einer weiteren Ver-
siegelung oder Bebauung des Änderungsbereichs führen. Auswirkungen durch Starkregenereig-
nisse könnten je nach Art der Vorhaben in Form anfallenden Niederschlagswasser auftreten. Die 
nötige Versickerung vor Ort wäre im entsprechenden Genehmigungsverfahren zu prüfen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Durch die Ausweisung von Wohnbaufläche im FNP erfolgt eine Versiegelung durch das nachgeord-
nete B-Plan Verfahren. Das anfallende Niederschlagwasser der Gebäudedachflächen wird auf den 
Grundstücken in Kiesrigolen eingeleitet und versickert (Entwässerungskonzept, Lill+Sparla 2020).

32 
Die Zuleitung von den Dachflächen erfolgt über Regenwasserleitungen. Die geplanten Anlagen für 
die Regenentwässerung sind dem Entwässerungsanlagenplan-Konzept (Lill + Sparla, 2020) zu ent-
nehmen.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:  
Es erfolgen im Bebauungsplan Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Abflüsse wie die 
Minimierung der versiegelten Fläche durch Festsetzung einer GRZ von 0,4, Einsatz wasserdurch-
lässiger Flächenbefestigungen sowie Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung auf den Flach-
dächern im Änderungsbereich. Zudem werden Maßnahmen zur Vorbeugung von Schäden durch 
Starkregen getroffen, indem Kiesrigolen angelegt werden. Regelungen hierzu erfolgen au f der 
Ebene des Bebauungsplans. 
 
Bewertung:  
Es besteht eine Gefährdung aufgrund von Starkregenereignissen. Durch die geplanten Maßnahmen 
im Rahmen des Bebauungsplans zur Abflussvermeidung (Gründächer, geringe Versiegelungs-
grade) und die geplanten Anlagen zur Entwässerung (Kiesrigolen, Schaffung von Retentionsfläche) 
können die anfallenden Niederschläge schadlos vor Ort versickert und/ oder abgeführt werden.  
 
Kampfmittel 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Luftbilder des Änderungsbereichs aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen 
liefern Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe im Bereich der FNP -Änderung, weshalb dort mit 
Kriegsaltlasten zu rechnen ist. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Die möglichen vorhandenen Kriegsaltlasten würden im Änderungsbereich verbleiben. Die zulässige 
Umsetzung von privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Außenbereich 
könnte zu Bodeneingriffen führen, die eine detaillierte Untersuchung der Situation zu den Kampfmit-
teln erforderlich macht. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Das Antreffen von Kampfmitteln im Änderungsbereich kann aufgrund des konkreten Hinweises auf 
Kampfmittel nicht ausgeschlossen werden.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Im Rahmen des parallel aufzustellenden den Bebauungsplan erfolgt ein Hinweis zu möglichen 
Kampfmitteln im Boden. Etwaige Untersuchungen werden im Rahmen des Bauantrages berücksich-
tigt.  
 
Bewertung:  
Eine Gefährdung ist nach Überprüfung der zu überbauenden Fläche und ggf. notwendiger Räumung 
im Rahmen der Baugenehmigung bzw. Bauausführung nicht mehr gegeben. Eine Regelung auf 
Ebene des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.

33 
Magnetfeldbelastung  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand)/ Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvari-
ante):  
Im Bereich Kendenicher Straße / Kalscheurer Weg befindet sich nach Angaben der Bundes-
netzagentur eine standortbescheinigungspflichtige Funkanlage, deren standortbezogener Sicher-
heitsabstand mit 11,3 m angegeben wird. Der FNP-Änderungsbereich befindet sich in circa. 200 m 
Entfernung, so dass der einzuhaltende Sicherheitsabstand gewährleistet ist. Zudem befindet sich 
entlang der Bahnschienen eine 110 kV-Bahnstromleitung. Gemäß Handlungsanleitung des LAI zur 
Durchführung der 26. BImSchV (LAI, 2014) wird ein Abstand von mindestens 10 m sicher eingehal-
ten. 
In der Kendenicher Straße befindet sich eine Trafostation (Stadt Köln KölnGIS, 2020). Da Kenndaten 
zu dieser Station nicht bekannt sind, wird von einer, der angrenzenden Wohnbebauung angemes-
senen, maximalen Nennleistung von 630 KVA ausgegangen. Eine Beeinträchtigung der weiter ent-
fernten Neubebauung ist ausgeschlossen. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Im Nullfall würde die derzeitige Nutzung erhalten bleiben. Die zulässige Umsetzung von privilegier-
ten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Außenbereich könnte je nach Art der Vorha-
ben eine elektromagnetische Belastung verursachen. Dies wäre im en tsprechenden Genehmi-
gungsverfahren zu prüfen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die möglichen vorhandenen elektromagnetischen Vorbelastungen bleiben bestehen.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Maßnahmen sind aufgrund des ausreichenden Abstandes nicht erforderlich.  
 
Bewertung:  
Die geringen Leistungen und der Abstand zu den vorhandenen Freileitungen, zur Trafostation und 
zum Funksendemast sorgen dafür, dass die elektromagnetischen Grenzwerte für Wohnbebauung 
eingehalten werden.  
Erhöhte Immissionen magnetischer Bahnstromfelder aus dem Bahnbetrieb im Nordosten des Ände-
rungsbereichs können aufgrund der großen Entfernung ebenfalls ausgeschlossen werden.  
 
1.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 d BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) / Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullva-
riante):  
Im Bereich der FNP-Änderung existierten zwei Ringofenziegeleien mit umgebenden flachen Ab-
grabungen (zur Tongewinnung), welche in den 1910er bis 1930-45er Jahren betrieben wurden. In 
den Restflächen der heute überprägten alten Ziegeleinutzung ist mit archäologischen Fundstellen 
zu rechnen.  
Die benachbarte Kleingartensiedlung gehört zu den Kulturlandschaftselementen, für die jedoch 
keine Schutzansprüche bestehen.

34 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Beibehaltung des Status Quo würden das Gelände und seine Umgebung im derzeitigen Zu-
stand verbleiben. Die zulässige Umsetzung von privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder 
Abs. 2 BauGB im Außenbereich könnte zu einer weiteren Versiegelung oder Bebauung des Ände-
rungsbereichs führen. Damit verbunden könnte es zu Eingriffen in den Boden mit Auswirkungen 
auf eventuelle archäologische Bodenfunde kommen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die Umsetzung der Planung kann es zu Bodeneingriffen kommen, die mit Auswirkungen auf 
eventuelle archäologische Bodenfunde verbunden sein können.  
 
Vermeidungs-/ Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Im Rahmen des Bebauungsplans werden entsprechende Maßnahmen festgesetzt. Dazu zählen 
eine archäologische Baubegleitung, sowie Hinweise im Bebauungsplan, dass archäologische 
Funde der Bodendenkmalpflege der Stadt Köln zu melden sind.  
 
Bewertung:  
Aufgrund der Vornutzung des Änderungsbereichs durch alte Ziegeleibetriebe ist mit archäologi-
schen Funden im Änderungsbereich zu rechnen. Eingriffe in den Boden, die durch den Bebau-
ungsplan verursacht werden, können gegebenenfalls mit Auswirkungen auf archäologische Boden-
funde/ Befunde verbunden sein.  
 
1.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), sach-
gerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 e BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Im Plangebiet kommt es heute nicht zu erheblichen Emissionen von Licht, Gerüchen, Strahlung 
oder Wärme. Abfälle und Abwässer fallen nicht an.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
An der für den Bestand formulierten Situation ändert sich durch die FNP-Änderung nichts. Im Falle 
der Umsetzung von zulässigen, privilegierten Vorhaben gemäß § 35 BauGB können Abfälle und 
Abwässer anfallen, für die eine geregelte Entsorgung organisiert werden muss. Es kann außerdem 
eine Beeinträchtigung auf die angrenzenden Wohnbau- und Friedhofsflächen durch die Emission 
von Licht erfolgen. Eine Realisierung von Vorhaben, die in erheblichem Umfang Gerüche, Strah-
lung oder Wärme emittieren, ist im Änderungsbereich aufgrund der Nähe zur vorhandenen Wohn-
bebauung nicht zulässig. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Durch die FNP-Änderung kommt es zu keinen Veränderungen der Emissionssituation.

35 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswirkun-
gen: 
Auswirkungen durch Lichtemissionen Gerüche, Strahlung und/ oder Wärme sind durch die FNP-
Änderung nicht zu erwarten, so dass keine Maßnahmen erforderlich sind. 
 
Bewertung:  
Geruchs-, Wärme- und Strahlungsemissionen sind durch die geplante Nutzung nicht zu erwarten. 
Im Rahmen des nachgeordneten in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans sind Lichtemissionen 
durch die geplante Aufsiedelung zu erwarten. Eine Bewertung dieser erfolgt im Rahmen des Be-
bauungsplan-Verfahrens. 
 
1.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 f BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der Änderungsbereich hat keine Bedeutung für die Gewinnung oder Nutzung erneuerbarer Ener-
gie. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB ist die Umsetzung von privilegierten Vorhaben, z.B. die der 
Energiegewinnung und/ oder Nutzung dienen entsprechend des § 35 zulässig.  
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die FNP-Änderung selbst hat keine Auswirkungen auf die Nutzung erneuerbarer Energie, ermög-
licht jedoch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65412/02. Im Rahmen des Bebauungsplans 
erfolgen Regelungen zu Energiestandards.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung erfolgen im Rahmen des parallel aufgestellten Be-
bauungsplans.  
 
Bewertung:  
Durch die Änderung des FNP werden keine erhöhten Energiebedarfe ausgelöst. Regelungen zu 
Energiestandard erfolgen im nachgeordneten Bebauungsplanverfahren.  
 
1.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Was-
ser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 g BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der Bereich der FNP-Änderung befindet sich gemäß den Festsetzungen des Landschaftsplans der 
Stadt Köln (Stadt Köln, digitale Version Landschafsplan, Stand 28.04.1991) im Landschaftsschutz-
gebiet (L 17) „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“. Als

36 
Entwicklungsziel Nr. 2 ist für den Änderungsbereich die „Erhaltung und Weiterentwicklung vorhan-
dener Grünanlagen“ und das Entwicklungsziel Nr. 6 „Ausstattung der Landschaft für Zwecke des 
Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas“ formuliert.  
 
Der Regionalplan stellt das Gebiet als „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ mit der Freiraumfunk-
tion „Grundwasser- und Gewässerschutz“ dar.  
 
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Wasserschutzgebiets ‚Hochkirchen‘ in der Wasser-
schutzzone III (Bezirksregierung Köln, o.J.). 
 
Der Änderungsbereich liegt innerhalb der seit dem 01.10.2019 erweiterten Umweltzone Köln, die 
im Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Köln für das Stadtgebiet Köln ausgewiesen wird. Die 
Zone darf nur von Kfz mit geringem Feinstaubausstoß (grüne Plakette) befahren werden.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung würden sich keine Änderungen ergeben. Durch den Land-
schaftsplan sind nur solche Nutzungen genehmigungsfähig, die in unmittelbaren Zusammenhang 
mit einer Grünfläche stehen und den Schutzzielen und -zwecken des Landschaftsplans nicht wi-
dersprechen. Solche Nutzungen wie z. B. Wegeverbindungen, Kinderspielgeräte, Dauerkleingärten 
oder die Erweiterung des Friedhofes wären nach § 35 BauGB zulässig. Zukünftige Vorhaben müs-
sen zudem die Auflagen der Wasserschutzgebietsverordnung beachten. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die FNP-Änderung steht den Festsetzungen des Landschaftsplanes entgegen. Mit Rechtskraft ei-
nes nachgeordneten Bebauungsplans treten die Darstellungen und Festsetzungen des Land-
schaftsplans außer Kraft. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan 
Nr. 65412/02 geändert, um die planungsrechtliche Grundlage für eine Entwicklung von Wohnbe-
bauung zu schaffen. 
 
Die Vorgaben des Luftreinhalteplans sind zu beachten. 
 
Die Auflagen der Wasserschutzgebietsverordnung müssen beachtet werden. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung erfolgen im Rahmen eines nachgeordneten Bebau-
ungsplans. 
 
Bewertung:  
Bei der Änderung des FNP im Geltungsbereich des Landschaftsplans treten widersprechende Dar-
stellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans 
außer Kraft, sofern der Träger der Landschaftsplanung nicht widersprochen hat. Die FNP-Ände-
rung erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65412/02. Der Luftreinhalteplan ist in 
Form der Umweltzone betroffen. Der Änderungsbereich liegt in der Wasserschutzzone III des 
Wasserschutzgebiets ‚Hochkirchen‘. Die daraus resultieren Auflagen zum Schutz des Grundwas-
sers sind im Rahmen des Bauantragsverfahrens zu beachten.

37 
 
1.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsver-
ordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft 
festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 h BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand)/ Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvari-
ante):  
Der FNP-Änderungsbereich liegt innerhalb der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt 
Köln. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung wären privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 
BauGB im Außenbereich zulässig. Je nach Art des Vorhabens wären zusätzliche Belastungen der 
Luftqualität möglich. Dies wäre im entsprechenden Genehmigungsverfahren zu prüfen.  
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Durch die FNP-Änderung erfolgt die Darstellung von Wohnbauflächen. Durch die Schaffung von 
neuem Wohnraum kommt es entsprechend zur Zunahme des Kfz-Verkehrs. Die FNP-Änderung 
erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65412/02. Der Bebauungsplan sieht die 
Schaffung von ca. 110 Wohneinheiten vor. Durch Bewohner, Beschäftigte, Besucher und Güter-
verkehr verursachen ca. 550 zusätzliche Kfz-Fahrten je Werktag. Die zusätzlichen Verkehre führen 
zu einer Zunahme der Querschnittsbelastung um 3,5 %, was im Bereich der täglichen Zufalls-
schwankungen liegt und daher als nicht relevant anzusehen ist (Planungsbüro VIA eG 2019). 
Durch die Entwicklung von Wohnbauflächen kommt es außerdem zu einer Zunahme der Emissio-
nen aus Gebäudeheizungen. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Maßnahmen zur Vermeidung und zur Minderung sind im nachgeordneten Bebauungsplan zu re-
geln.  
 
Bewertung:  
Der Änderungsbereich liegt innerhalb der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt Köln. Ziel 
des Luftreinhalteplanes ist eine langfristige Senkung der verkehrsbedingten Luftschadstoffe, Stick-
oxide und Feinstaub. Die Darstellung von Wohnbauflächen im FNP widerspricht den Regelungen 
des Luftreinhalteplans nicht. Durch die Ausweisung von Wohnbebauung kommt es zu keiner er-
heblichen Zunahme von Immissionen durch Verkehre oder Gebäudeheizungen/ Hausbränden. Die 
Erhaltung der Unterschreitung der Werte der 39. BImSchV ist gewährleistet. 
 
1.5.18 Wechselwirkungen 
zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d des § 1 Abs. 
6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Viel-
falt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter (§ 1 Ab-
satz 6 Nummer 7 i BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):

38 
Bei der Beurteilung von Umweltauswirkungen sind auch die Wechselwirkungen zwischen den 
Schutzgütern zu berücksichtigen, da sich die Schutzgüter nicht immer eindeutig voneinander tren-
nen lassen. Die Freifläche dient als Lebensraum für Tier und Pflanzen, das Bodengefüge mit sei-
ner Filterfunktion bleibt erhalten. Die Oberflächenwasser/ Regenwässer können in tiefere Boden-
schichten gelangen und stehen damit der Grundwasserneubildung zur Verfügung. Damit gehen 
klimatisch- und luftreinigende Funktionen von der bestehenden Grünfläche mit Baumbestand aus.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Mit dem Erhalt der Grünfläche bleibt das Bodengefüge unberührt, somit bleiben Bodenfunktion wie 
Retention, Wasserhaushalt und Klimafunktionen wie Frischluftproduktion und Schaffung eines 
Kleinklimas besonders in strahlungsintensiven Sommermonaten erhalten. Der Vegetationsbestand 
dient weiterhin als potenzieller Lebensraum für Tiere. Es wären privilegierten Vorhaben nach § 35 
Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Außenbereich zulässig. Je nach Art des Vorhabens erfolgen erhebli-
che Eingriffe in die Wirkungsgefüge. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Durch die FNP-Änderung werden Grünflächen planungsrechtlich zu Wohnbauflächen. Durch nach-
folgende Bebauungsplanverfahren werden somit Eingriffe in Boden, Pflanzen, Wasserhaushalt, 
Klima und Luft sowie Lebensräume für Tiere ermöglicht. Das bestehende Wirkungsgefüge wird be-
einträchtigt.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Konkrete Maßnahmen zur Minderung sind im Rahmen eines nachgeordneten Bebauungsplans zu 
ermitteln. 
 
Bewertung: 
Eingriffe in das Zusammenwirken von klimatisch bedeutsamen Funktionen wie Wasserspeiche-
rung, Abgabe von Frischluft, Retention und Filterfunktion von Pflanzen werden durch die Schaffung 
von neuen Wohnbauflächen vorbereitet. Zur Reduzierung der Auswirkungen müssen entspre-
chende Maßnahmen zu den jeweiligen Umweltbelangen im nachgeordneten Bebauungsplan ermit-
telt und festgesetzt werden. 
 
1.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die Belange 
des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - 
Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, 
Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, 
Wechselwirkungen, z. B. Seveso-III-RL, 12. BImSchV, KAS-18 
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 j BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand)/ Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvari-
ante): 
Die Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen ist gering. Der Bereich der FNP-Änderung 
liegt weder an einem übergeordneten Verkehrsweg mit Gefahrguttransporten noch sind störfallre-
levante Betriebe in der näheren Umgebung angesiedelt (LANUV, o.J.).

39 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Nichtdurchführung der Planung würde sich nichts an der Anfälligkeit des Änderungsbereichs 
für schwere Unfälle und Katastrophen ändern. Die zulässige Umsetzung von privilegierten Vorha-
ben nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Außenbereich könnte zu einer weiteren Bebauung 
des Änderungsbereichs führen. Eine neue Anfälligkeit des Änderungsbereichs für schwere Unfälle 
oder Katastrophen entsteht damit nicht. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Durch die Darstellung von Wohnbaufläche statt Grünfläche im FNP ist mit Anfälligkeit für schwere 
Unfälle oder Katastrophen nicht zu rechnen. Auch die Ansiedelung von Menschen ist vor dem Hin-
tergrund der geringen Anfälligkeit des FNP-Änderungsbereiches und seiner Umgebung für 
schwere Unfälle und Katastrophen als unproblematisch zu bewerten.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Die Benennung von Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen ist nicht erforderlich.  
 
Bewertung:  
Die Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen ist gering. Auswirkungen auf eine potenzielle 
Wohnbevölkerung sind nicht zu erwarten. Auch erhöht die geplante Nutzung (Wohnbebaufläche) 
die Anfälligkeit des Änderungsbereichs für schwere Unfälle und Katastrophen nicht.  
 
1.5.20 Eingriffsregelung 
(§ 1a Abs. 3 BauGB) 
Die Eingriffsregelung ist auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht relevant und wird 
im Rahmen des im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplans bearbeitet. Durch Maßnahmen 
des Bebauungsplans im Änderungsbereich und unter Berücksichtigung von externem Ausgleich 
kann der Eingriff vollständig kompensiert werden. 
 
1.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff) 
 
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 665412/02. Darüber hinaus sind derzeit keine Vorhaben bekannt, die zu kumulieren-
den Wirkungen führen könnten. 
 
1.5.22 eingesetzte Stoffe und Techniken  
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh) 
 
Es werden durch die Umsetzung der Planung, die durch die FNP-Änderung vorbereitet wird, keine 
Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwendet, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswir-
kungen führen können. 
 
1.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 
und die Angabe für die wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl (Anlage 1 zum BauGB, 2. d)

40 
Die geplante Wohnbebauung stellt eine Erweiterung der bereits bestehenden „Indianersiedlung“ 
dar. Die FNP-Änderung ist für die Umsetzung des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungs-
plans Voraussetzung. Aus diesem Grund ergibt sich keine Planungsalternative zur vorgesehen 
FNP-Änderung. 
 
 
C Zusätzliche Angaben 
 
1.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf 
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben  
 
Die umweltbezogenen und für die FNP-Änderung relevanten Informationen erlauben eine belast-
bare Einschätzung der zu erwartenden Umweltfolgen und der Wirkung von Minderungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen. Neben der Auswertung der zum Verfahren angefertigten Gutachten beruhen 
die Einschätzungen im Umweltbericht auf Erfahrungswerten und Abschätzungen. 
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen ergaben sich im Fall der Erhebung der 
vorgesehenen baugrundtechnischen sowie der abfall- und schutzgutbezogenen Daten.  
Im Planbereich wurden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65412/02 „Integrative 
Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ orientierenden Baugrunduntersuchung (Oktober 2018) 
durchgeführt. Es wurden insgesamt 19 Rammkernsondierungen (RKS) abgeteuft. 6 Bohrungen 
(RKS 4, RKS 11-13 und RKS 16+17) konnten nicht durchgeführt werden, da keine Betretungser-
laubnis für die jeweiligen Geländebereiche vorlag. In der RKS 22 konnte aufgrund von Bohrhinder-
nissen (Ziegelsteine, Ziegelbruch) im Untergrund nicht bis zur Endtiefe von 6 m abgeteuft werden 
(Kühn Geoconsulting GmbH 2018).  
Zum Zeitpunkt der Geländeuntersuchung im Rahmen der abfall- und schutzgutbezogenen Unter-
suchungen waren Teilbereiche des Änderungsbereichs bebaut (Schrebergärten/ Wohngebäude). 
Für einige Grundstücke / Flächen lag zum Zeitpunkt der Geländeuntersuchung keine Betretungser-
laubnis vor (Kühn Geoconsulting GmbH 2019a). 
 
1.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Moni-
toring) 
Es sind keine Maßnahmen zum Monitoring auf der Ebene der FNP-Änderung notwendig.  
 
1.8 Zusammenfassung 
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans Nr. 65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ in Köln-Zollstock 
mit dem Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die wohnbauliche Entwicklung eines in-
tegrativen Quartiers zu schaffen. Für die Durchführung des Bebauungsplans ist die FNP-Änderung 
Voraussetzung.  
Der gesamte Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,4 ha. Hiervon müssen die Darstel-
lungen im Flächennutzungsplan von ca. 1 ha Grünfläche zu Wohnbaufläche geändert werden. 
 
Die Umweltauswirkungen auf die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6, Nr. 7 BauGB wurden beschrie-
ben und bewertet. Dazu erfolgte eine Bestandsaufnahme. Zusammenfassend Folgende Umwelt-
belange werden im Umweltbericht erläutert: 
 
Tiere: Die vorhandenen Biotope (insbesondere Bäume und gewachsene Gehölzbestände) und an-
dere Strukturen wie Lauben und Schuppen stellen in Teilbereichen Lebensraum von wildlebenden

41 
Tieren dar. Durch die FNP-Änderung erfolgt die planerische Vorbereitung zur Realisierung einer 
Bebauung. Bei Umnutzung des Änderungsbereichs kommt es teilweise zum Verlust von Gehölzflä-
chen und offenen Wiesenflächen. Regelungen zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen er-
folgen im parallel aufgestellten Bebauungsplan. Hierzu gehören die Regelung von Bauzeiten sowie 
der Erhalt und die Neuanlage von Grünstrukturen. 
 
Pflanze: Der Bereich der FNP-Änderung setzt sich überwiegend aus Grünflächen unterschiedlicher 
Art und Nutzung zusammen. Es sind verschiedenartige Gehölzbereiche (wie Baumhecken, Sträu-
cher, Gebüschflächen, Einzelbäume und Baumgruppen von Laub-, Nadel- und Obstbäumen, ver-
schiedengroße Weideflächen und wegebegleitende Gras- und Ruderalflurbestände vorhanden. Vier 
von fünf Wegen im Änderungsbereich sind asphaltiert, einer ist geschottert. Direkte Eingriffe erfolgen 
durch die FNP-Änderung nicht. Auf der Ebene des Bebauungsplans greift die Eingriffsregelung nach 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. Landesnaturschutzgesetz NRW. 
 
Fläche: Im Änderungsbereich des FNP befinden sich überwiegend unbebaute, unversiegelte und 
mit Vegetation bestandene Flächen. Die FNP-Änderung bereitet die Aufstellung des Bebauungs-
plans Nr. 65412/02 vor. Es erfolgt die Darstellung einer Wohnbaufläche. Eine Bebauung des Ge-
bietes und eine Zunahme der Versiegelung werden durch die FNP-Änderung ermöglicht.  
 
Boden: Die Böden im Änderungsbereich müssen gemäß den Ergebnissen der Baugrunduntersu-
chungen als überprägt und mit einem gestörten Aufbau angesehen werden. Ihre natürliche Multi-
funktionalität als Lebensraum und ihre natürlichen Filter-, Puffer- und Lebensraumfunktionen sind 
stark belastet und gestört. Durch die Darstellung einer Wohnbaufläche im FNP und die Aufstellung 
des Bebauungsplans Nr. 65412/02 werden Bodeneingriffe und Versiegelung durch eine Bebauung 
ermöglicht. 
 
Oberflächenwasser: Das Schutzgut Oberflächenwasser ist nicht betroffen, da im Änderungsbe-
reich keine Oberflächengewässer vorhanden oder geplant sind. 
 
Grundwasser: Durch die FNP-Änderung werden Eingriffe im Änderungsbereich in Form einer Be-
bauung ermöglicht. Hierdurch wird eine Versiegelung von Freiflächen und damit ein Verlust von 
Versickerungsflächen begünstigt. Die Versiegelung führt in Folge zu einer Reduzierung der Grund-
wasserneubildungsrate. 
 
Luftschadstoffe Emissionen: Durch die FNP-Änderung wird eine Bebauung des Gebietes er-
möglicht. Von einer Zunahme des Kfz-Verkehrs, der zu einer Zunahme der Luftschadstoffbelas-
tung führt, ist auszugehen. 
 
Luftschadstoffe Immissionen: Durch die FNP-Änderung wird eine Bebauung des Änderungsbe-
reichs ermöglicht. Hierdurch erfolgt eine geringe Zunahme der Luftschadstoff-Immissionen durch 
die Gebäudeheizungen der Wohngebäude und den entstehenden Mehrverkehr. 
 
Klima: Aufgrund der FNP-Änderung kommt es zunächst zu keinen Auswirkungen auf das Klima. 
Die FNP-Änderung ermöglicht jedoch die Aufstellung eines Bebauungsplans mit anschließender 
Bebauung. Durch die zusätzliche Versiegelung und Bebauung nimmt der Anteil der klimaaktiven 
Vegetationsflächen ab. Der klimatische Ist-Zustand verschlechtert sich mit der Umsetzung eines 
Bebauungsplans insgesamt. Als Minderungsmaßnahmen werden Grünfestsetzungen im Rahmen 
des Bebauungsplans getroffen.

42 
Wirkungsgefüge: Die FNP-Änderung ermöglicht die Durchführung des Bebauungsplans Nr. 
65412/02“. Bei Umsetzung des Bebauungsplans kommt es zu lokal begrenzten, negativen Beein-
flussung des Wirkungsgefüges zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Was-
ser und Luft. Großräumige Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge, die über die Auswirkungen auf 
die einzelnen Schutzgüter innerhalb des Änderungsbereichs hinausreichen, sind nicht zu erwarten. 
 
Landschaft: Durch die FNP-Änderung ist die Umsetzung eines nachfolgenden Bebauungsplans 
möglich. Dieser verursacht wiederum Veränderungen des lokalen Landschaftsbildes. Die bisheri-
gen Grünstrukturen werden teilweise überbaut. Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen um 
diese Eingriffe zu mindern und zu vermeiden. Das Landschaftsbild verändert sich dennoch nach-
haltig.  
 
Biologische Vielfalt: Durch die Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich bisheriger Grün-
strukturen kommt es durch die Umsetzung des nachgeordneten Bebauungsplans zu negativen 
Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Maßnahmen zur Vermeidung/ Minderung werden im Be-
bauungsplan festgesetzt.  
 
Natura 2000: Der Umweltbelang ist durch die FNP-Änderung nicht betroffen. 
 
Lärm: Der Bereich der FNP-Änderung ist durch Lärmimmissionen (Verkehrs-, Gewerbe- und 
Sportlärm) vorlastet. Maßgeblich sind Geräuschbelastungen aus Straßen- und Schienenverkehr 
sowie Gewerbe, die in Konflikt mit der Darstellung einer Wohnbaufläche stehen. Die maßgeblichen 
Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche sowie Maßnahmen zur Minderung und Regulierung der 
Lärmbelastung sind im Rahmen des nachgeordneten Bebauungsplans Nr. 65412/02 ermittelt wor-
den. Die Realisierung der Wohnbebauung ist demnach möglich.  
 
Altlasten: Die Böden im Bereich der FNP-Änderung sind durch den Altstandort von zwei Ziegelei-
betrieben sowie den Altablagerungen „Südfriedhof Rondorf“ als geschädigt und mit einem gestör-
ten Aufbau angesehen werden. Da die Prüfwerte der Bodenuntersuchungen der zukünftigen Nut-
zungskategorie „Wohngebiet“ eingehalten werden, ist eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch 
aus fachgutachterlicher Sicht nicht gegeben.  
 
Erschütterungen: Durch die FNP- Änderung und den nachgeordneten Bebauungsplan ist nicht 
mit schädlichen Umwelteinwirkungen auf geplante Gebäude mit Wohnnutzung oder auf Menschen 
in diesen Plangebäuden infolge von Erschütterungsimmissionen zu rechnen. Von der Planung ge-
hen keine Erschütterungen aus.  
 
Hochwasser: Es besteht für den Bereich der FNP-Änderung heute und zukünftig keine Hochwas-
sergefahr durch den Rhein. 
 
Magnetfeldbelastungen: Aufgrund der geringen Leistungen der vorhandenen Freileitungen, der 
Trafostation und des Funksendemastes werden die elektromagnetischen Grenzwerte im Hinblick 
auf eine Wohnnutzung eingehalten werden.  
 
Störfallrisiko: Der FNP-Änderungsbereich liegt außerhalb von Achtungsabstände oder angemes-
senen Sicherheitsabständen zu Betriebsbereichen gemäß StörfallVO/ Seveso III-RL.

43 
Starkregen: Der FNP-Änderungsbereich umfasst Bereich, die bei eine 100-jährlichen Starkregen-
ereignis gefährdet sind. Durch die im Bebauungsplan Nr. 65412/02 geplanten Maßnahmen zur Ab-
flussvermeidung (Gründächer, geringe Versiegelungsgrade) und die geplanten Anlagen zur Ent-
wässerung (Kiesrigolen, Schaffung von Retentionsfläche) können die anfallenden Niederschläge 
schadlos vor Ort versickert und/oder abgeführt werden. Die weitere Entwässerung über einen Ka-
nalanschluss wird ebenfalls im Bebauungsplan geregelt. 
 
Kampfmittel: Im Rahmen der Baugenehmigung erfolgt die Überprüfung der zu überbauenden Flä-
che und gegebenenfalls notwendiger Räumung. Für die FNP-Änderung ergibt sich keine Relevanz. 
 
Kultur- und sonstige Sachgüter: In den Restflächen der heute überprägten alten Ziegeleinut-
zung ist mit archäologischen Fundstellen zu rechnen. Im Rahmen des Bebauungsplans erfolgt ein 
Hinweis hierauf. Während der Ausschachtung bei Neubau sind die Arbeiten durch die archäologi-
sche Bodendenkmalpflege der Stadt Köln zu begleiten.  
 
Vermeidung von Emissionen: Erhebliche Geruchs-, Wärme- und Strahlungsemissionen sind 
durch die geplante Wohnbaufläche ausgeschlossen. Lichtemissionen werden durch die geplante 
Aufsiedelung zunehmen, nehmen aber keinen relevanten Einfluss auf das Umland. 
 
Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz: Auf der Ebene der FNP-Änderung erfolgen keine Re-
gelungen zu erneuerbaren Energien. Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 65412/02 werden die 
neu zu errichtenden Gebäude nach einem hohen Energiestandard (mindestens KfW 55) errichtet. 
Es erfolgen hierzu vertragliche Regelungen.  
 
Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen: Bei der FNP-Änderung im Gel-
tungsbereich des Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des 
Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft, sofern der Träger der 
Landschaftsplanung nicht widersprochen hat. Die FNP-Änderung erfolgt parallel zur Aufstellung 
des Bebauungsplans. 
Der Luftreinhalteplan ist in Form der Umweltzone betroffen. Erhebliche Auswirkungen ergeben sich 
durch die Ausweisung der Wohnbaufläche nicht. Der Änderungsbereich liegt in der Wasserschutz-
zone III des Wasserschutzgebiets ‚Hochkirchen‘. Die daraus resultieren Auflagen zum Schutz des 
Grundwassers sind bei der Realisierung der Wohngebäude im Rahmen des Bauantragsverfahrens 
zu beachten. 
 
Erhalt Luftqualität: Der FNP-Änderungsbereich liegt innerhalb der Umweltzone des Luftreinhalte-
planes der Stadt Köln. Ziel des Luftreinhalteplanes ist eine langfristige Senkung der verkehrsbe-
dingten Luftschadstoffe, Stickoxide und Feinstaub. Durch die neue Wohnbaufläche kommt es zu 
zusätzlichen Verkehren. Minderungsmaßnahmen werden auf Ebene des Bebauungsplans betrach-
tet. Die Erhaltung der Unterschreitung der Werte der 39. BImSchV ist gewährleistet. 
 
Wechselwirkung: Das Zusammenwirken von klimatisch bedeutsamen Funktionen wie Was-
serspeicherung, Abgabe von Frischluft, Retention und Filterfunktion von Pflanzen 
gehen durch die Bebauung von Freiflächen weitgehend verloren.  
Es besteht nach Errichtung der Gebäude ein Eingriff in das Wirkungsgefüge von Tieren, Pflanzen, 
Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima. Zur Reduzierung der Auswirkungen erfolgen entspre-
chende Maßnahmen zu den jeweiligen Umweltbelangen.

44 
Anfälligkeit für Katastrophen: Die Anfälligkeit des FNP-Änderungsbereichs für schwere Unfälle 
und Katastrophen ist gering. Auswirkungen auf die zukünftige Wohnbevölkerung sind nicht zu er-
warten. Auch erhöht die geplante Wohnbaunutzung die Anfälligkeit des Gebietes für schwere Un-
fälle und Katastrophen nicht. 
 
Eingriffsregelung:  Auf der Ebene der FNP-Änderung erfolgt keine Berücksichtigung der Eingriffs-
regelung. Im nachgeordneten Bebauungsplan Nr. 65412/02 wurde die naturschutzrechtliche Ein-
griffsregelung angewendet. Durch Maßnahmen auf Ebene des Bebauungsplans im Änderungsbe-
reich und unter Berücksichtigung von externem Ausgleich kann der Eingriff vollständig kompensiert 
werden. Festsetzungen hierzu erfolgen auf Ebene des Bebauungsplans.  
 
1.9 Referenzliste der Quellen 
- Bezirksregierung Köln: Wasserschutzgebiete in Köln, eigene kartographische Darstel-
lung, Köln, o. J.; 
- Büro für Schallschutz, Umweltmessungen, Umweltkonzepte Michael Mück: Schalltech-
nische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immissionen im Rahmen eines Vor-
habenbezogenen Bebauungsplanes „VEP Integrative Quartiersentwicklung am 
Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock“ 50969 Köln, 16. August 2021. 
- Geologischer Dienst NW: Bodenkarte 1:50.000, Krefeld, o. J.; 
- KölnGIS: Trafostation Kendenicher Straße, 2020 
- KölnGIS: Grundwassergleichen, 2018 
- KölnGIS: Luftbild 2020 und Schrägluftbilder 2018, Köln; 
- Kühn Geoconsulting GmbH: Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg e.G. - BV „Indianer 
Siedlung“ Köln-Zollstock, Kalscheurer Weg – Orientierendes Baugrundgutachten. Stand 
03.12.2018. 
- Kühn Geoconsulting GmbH: Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg e.G. - BV „Indianer 
Siedlung“ Köln-Zollstock, Kalscheurer Weg – Bericht – orientierende abfall- und schutz-
gutbezogene Bodenuntersuchung. Stand 10.01.2019a. 
- Kühn Geoconsulting GmbH: Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg e.G. - BV „Indianer 
Siedlung“ Köln-Zollstock, Kalscheurer Weg – Stellungnahme Ergänzungsbohrung / Er-
mittlung Durchlässigkeit. Stand 11.01.2019b. 
- Labor Dr. Rabe HygieneConsult: Auszug aus der Karte „Luftgüte in Köln“ aus: Ermittlung 
der Luftqualität in Köln mit Flechten als Bioindikatoren, Essen, 12/2003; 
- LAI: Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder, 
Landshut, 2014.  
- LANUV/ Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Auszug aus der 
Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ aus: Klimawandelgerechte Metro-
pole Köln, Abschlussbericht, LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen, 2013; 
- LANUV/ Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Kartografische Ab-
bildung von Betriebsbereichen und Anlagen nach Störfall-Verordnung (KABAS), o.J. – 
nur zum internen Gebrauch -  
- Lill+Sparla, Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB: Baumgutachten, Bestandauf-
nahme der Solitärbäume; Integrative Quartiersentwicklung „Indianersiedlung“, 
Kalscheurer Weg, Köln 26.04.2019. 
- Lill+Sparla, Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB: Entwässerungsanlagenplan -
Konzept (Entwurf); Integrative Quartiersentwicklung „Indianersiedlung“, Kalscheurer 
Weg, Köln, 18.03.2020. 
- MKULNV/ Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Land wirtschaft, Natur- und Verbrau-
cherschutz NRW/ ELWAS web: Grundwasserkörper - chemischer Zustand (2018). 
- naturgutachten oliver tillmanns: Ergebnisse faunistischer Erfassungen und Artenschutzrecht-
liche Prüfung – Stufe II zum Vorhaben „Integrative Quartiersentwicklung Indianersiedlung, 
Kalscheurer Weg in Köln“, 27. Oktober 2018

45 
- naturgutachten oliver tillmanns: Artenschutzrechtliche Prüfung – Stufe II zum Vorhaben „In-
tegrative Quartiersentwicklung Indianersiedlung, Kalscheurer Weg in Köln“ - Stellungnahme 
zur Konkretisierung des Vorhabenbereichs, 29. Oktober 2019 
- Planungsbüro Via eG: Mobilitätskonzept für die Integrative Quartiersentwicklung am 
Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock 03.09.2019. 
- Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum 
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren „Integrative Quartiersentwicklung India-
nersiedlung am Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock (Nr. 65412/02), Februar 2020). 
- Stadt Köln: KölnGIS, Auszug Altlastenkataster, Köln, 2018. 
- Stadt Köln: KölnGIS, Luftbilder aus 2018 und 2020. 
- Stadt Köln: Auszug aus den FNP-Anlagekarten: Klimaaktive Freiflächen und Hitzebelas-
tete Wohnbauflächen (o.J.). 
- Stadt Köln: Landschaftsplan, digitale Version (online unter: www.stadt -koeln.de/arti-
kel/05242/index.html), 13.05.1991, zuletzt aktualisiert 20.01.2021. 
- Stadt Köln: KölnGIS, Foto Trafostation, 2020.  
- Stadt Köln: KölnGIS, Grundwassergleichen (o.J.). 
- Stadt Köln: Synthetische Klimafunktionskarte, Köln, 1997; 
- StEB/ Stadtentwässerungsbetriebe AöR: Starkregengefahrenkarten, Köln, o. J. 
 
 
 
 
Die 228. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch 
(BauGB) mit dieser Begründung öffentlich ausgelegt. 
 
Köln, den 
 
 
 
Beigeordneter

Anlage 4 Begründung

129618 Zeichen

1 
A N L A G E  4  
 
 
Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)  
mit Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit §2 Absatz 4 BauGB  zur 
228. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 2, Köln- Rodenkirchen 
 
Arbeitstitel: „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ in Köln – Zollstock 
 
hier: Umverteilung der Nutzungen untereinander; vor allem Änderung von „Grünfläche“ mit Signet 
„Grünfläche“ in „Wohnbaufläche“ 
Diese FNP- Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB zum vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplan Nummer 65412/02 -Arbeitstitel: „Integrative Quartiersentwicklung am 
Kalscheurer Weg“ in Köln – Zollstock 
 
 
Inhalt 
1 Gebietsbeschreibung  ................................ ................................ ................................ .......................  3 
2 Anlass, Ziel und Zweck der Planung  ................................ ................................ ................................ . 3 
3 Verfahrensverlauf  ................................ ................................ ................................ ............................  3 
3.1 Verlauf zum Städtebaulichen Planungskonzept bzw. vorhabenbezogenen  Bebauungsplan im 
Parallelverfahren  ................................ ................................ ................................ ................................ . 4 
3.2 Verlauf zur Flächennutzungsplan -Änderung im Parallelverfahren  ................................ ................  4 
4 Planungsvorgaben  ................................ ................................ ................................ ...........................  5 
4.1 Regionalplan ................................ ................................ ................................ ............................  5 
4.2 Landschaftsplan  ................................ ................................ ................................ .......................  6 
4.3 Bebauungspläne  ................................ ................................ ................................ ......................  6 
4.4 Stadtentwicklungskonzept Wohnen  ................................ ................................ ...........................  7 
4.5 Wasserschutzzone  ................................ ................................ ................................ ...................  7 
4.6 Hochwasserschutz  ................................ ................................ ................................ ...................  7 
5 Der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan  ................................ ................................ ................  7 
5.1 Bestehende Nutzungen  ................................ ................................ ................................ ............  7 
5.2 Grün- und Freiraum  ................................ ................................ ................................ ..................  8 
5.3 Verkehr und Mobilität ................................ ................................ ................................ ................  8 
5.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)  ................................ ................................ ..........  8 
5.3.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV)  ................................ ................................ ..................  8 
5.3.3 Fuß und Radverkehr  ................................ ................................ ................................ .........  8 
5.4 Auswirkungen der Planänderung ................................ ................................ ...............................  8 
5.4.1 Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP)  ................................ .........................  8 
5.4.2 Zukünftige Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) ................................ ........................  9 
5.4.3 Flächenbilanzierung  ................................ ................................ ................................ ..........  9 
5.5 Alternativstandorte  ................................ ................................ ................................ ...................  9 
5.6 Klimaschutz/ Anpassung an den Klimawandel ................................ ................................ ............  9 
5.7 Umweltbezogene Auswirkungen  ................................ ................................ ...............................  9 
6 Umweltbericht  ................................ ................................ ................................ ...............................  10

2 
1.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplanes ................................ .................  10 
1.2 Bedarf an Grund und Boden  ................................ ................................ ................................ ... 10 
1.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des 
Umweltschutzes  ................................ ................................ ................................ ................................  10 
1.4 Grundlagen ................................ ................................ ................................ ............................  13 
1.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario)  ................................ .................  13 
1.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) .......  13 
1.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung  ...........  13 
1.5 Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und §1a BauGB  ................................ . 14 
1.5.1 Tiere ................................ ................................ ................................ ..............................  14 
1.5.2 Pflanzen ................................ ................................ ................................ .........................  16 
1.5.3 Fläche ................................ ................................ ................................ ............................  18 
1.5.4 Boden ................................ ................................ ................................ ............................  18 
1.5.5 Wasser................................ ................................ ................................ ...........................  20 
1.5.6 Luft ................................ ................................ ................................ ................................  21 
1.5.7 Klima................................ ................................ ................................ ..............................  23 
1.5.8 Wirkungsgefüge ................................ ................................ ................................ ..............  24 
1.5.9 Landschaft................................ ................................ ................................ ......................  24 
1.5.10 Biologische Vielfalt  ................................ ................................ ................................ ..........  25 
1.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000 -Gebiete (Gebiete von gemeinschaftlicher 
Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete)  ................................ ................................ ..................  26 
1.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung  ................................ ................................ ...................  26 
1.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter  ................................ ................................ ........................  33 
1.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), 
sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ................................ ................................ ........  34 
1.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie .................  35 
1.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser -, 
Abfall-, Immissionsschutzrechtes  ................................ ................................ ................................ .... 35 
1.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung 
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemein schaft festgelegten 
Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden  ................................ ................................ ...........  37 
1.5.18 Wechselwirkungen  ................................ ................................ ................................ ..........  37 
1.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen ................................ . 38 
1.5.20 Eingriffsregelung  ................................ ................................ ................................ .............  39 
1.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete .....................  39 
1.5.22 eingesetzte Stoffe und Techniken  ................................ ................................ ....................  39 
1.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) .........................  39 
1.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf Schwierigkeiten bei 
der Zusammenstellung der Angaben  ................................ ................................ ................................ .. 40 
1.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring)  ................  40 
1.8 Zusammenfassung  ................................ ................................ ................................ .................  40 
1.9 Referenzliste der Quellen  ................................ ................................ ................................ .......  44

3 
1 Gebietsbeschreibung 
Der Änderungsbereich der 228. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Größe von 
2,4 Hektar und liegt im Stadtteil Zollstock des Stadtbezirkes Rodenkirchen. Nordwestlich grenzt 
der Änderungsbereich an die bereits bestehende Indianersiedlung an, nordöstlich an eine Grünflä-
che, auf der sich gegenwärtig eine Flüchtlingsunterkunft mit zugehörigem Spielplatz befindet, süd-
lich an den Südfriedhof in Zollstock und südwestlich an den Äußeren Grüngürtel. 
2 Anlass, Ziel und Zweck der Planung  
Die so genannte „Indianersiedlung“ geht zurück auf das "Behelfssiedlungsgelände Oberer Komar-
weg", wo in den 1920er Jahren Wohnraum für kinderreiche Familien geschaffen werden sollte. Ein 
Teil der Parzellen wurde entsprechend bebaut, ein Teil wurde weiter als Kleingärten genutzt. Auch 
während und nach dem 2. Weltkrieg verfestigte sich ein Nebeneinander von Wohn- und Kleingar-
tennutzung. 
Die Stadt Köln weist auch heute noch, als eine der größten deutschen Städte, ein anhaltendes Be-
völkerungswachstum auf und unterliegt stets einem hohen Druck, vor allem dem Bedarf an Wohn-
raum gerecht zu werden. In der Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird bis Ende 2029 
von rund 1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Um dieser hohen Nach-
frage zu begegnen und zur Gewährleistung einer angemessenen Wohnraumversorgung für alle 
Bevölkerungsgruppen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für weiteren Wohnraum 
geschaffen werden. 
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die im Jahre 2001 gegründete „Mietergenossenschaft 
Kalscheurer Weg eG“ die Entwicklung einer circa 2,1 Hektar großen Potenzialfläche mit einer 
zwei- bis dreigeschossigen Einzelhausbebauung mit rund 110 Wohneinheiten (auch für Flücht-
linge) und einer Kindertagesstätte. Bereits im Jahr 2003 erwarb sie das teilweise bebaute Areal. 
Die integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg ist als Erweiterung der sogenannten „In-
dianer Siedlung“ (Siedlergenossenschaft Kalscheurer Weg) geplant. Planungsziele sind neben der 
Erstellung kostengünstigen Wohnraums auch gemeinschaftsfördernde Maßnahmen sowie ein 
weitreichender Erhalt des vorhandenen Baumbestandes und Grünstrukturen, wie insbesondere 
der bereits bestehenden Festplatzwiese als "Soziale Mitte". Alle Wohneinheiten entstehen als Pro-
jekt des geförderten Wohnungsbaus und beziehen das Kooperative Baulandmodell ein. 
Die Quartiersentwicklung bestrebt mit dem Projekt einen Beitrag zur sozialräumlichen Integration 
zu leisten. Neben generationenübergreifenden, altersgerechten und sozialen Wohnformen sollen 
Flüchtlinge mit gesichertem Aufenthaltsstatus durch Mitwirkung bei der Herstellung der eigenen 
Wohnung und des unmittelbaren Wohnumfeldes integriert werden. 
Das Vorhaben erfordert die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Da diese 
Planabsichten des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes nicht aus den bisherigen Darstel-
lungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden können, muss dieser geändert werden. Das 
Verfahren zur 228. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren nach § 8 Ab-
satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum gleichnamigen Bebauungsplan-Verfahren durchgeführt. 
Der Flächennutzungsplan stellt einen Teilbereich des Areals bereits als "Wohnbaufläche" (W) dar, 
den nordöstlichen Teilbereich jedoch als "Grünfläche". Daher ist beabsichtigt, in der Mitte des Än-
derungsbereiches die Darstellung einer „Grünfläche“ statt einer „Wohnbaufläche“ weiterzuverfol-
gen und dafür im östlichen Bereich künftig eine „Wohnbaufläche“ anstelle einer „Grünfläche“ dar-
zustellen. 
3 Verfahrensverlauf 
Die vorliegende 228. Flächennutzungsplan-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 
3 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65412/02 "Integrative 
Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock".

4 
 
3.1 Verlauf zum Städtebaulichen Planungskonzept im Parallelverfahren 
 
Einleitungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
Stadtentwicklungsausschuss  07.02.2019 TOP 10.2 ungeändert beschlossen 
Bezirksvertretung 2, Rodenkirchen  25.02.2019 TOP 9.2.2 ungeändert empfohlen 
 
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung und Beschluss über den geänderten Geltungsbereich und die Vorgaben zur Ausarbei-
tung des Bebauungsplan-Entwurfes 
Bezirksvertretung 2, Rodenkirchen  16.09.2019 TOP 9.2.5 ungeändert empfohlen 
Stadtentwicklungsausschuss  19.09.2019 TOP 9.4 ungeändert beschlossen 
 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 
BauGB zum Städtebaulichen Planungskonzept bzw. vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) 
fand in der Zeit vom 28.08.2018 bis 02.10.2018 statt. 
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat am 07.02.2019 den Einleitungsbeschluss so-
wie den Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den 
(vorhabenbezogenen) Bebauungsplan gefasst. Die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) empfahl 
den Beschluss am 25.02.2019. 
Die Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB zum Städtebauliche Planungskonzept inklusive der 
Darstellungen der Flächennutzungsplan-Änderung fand als Aushang in der Zeit vom 03.04.2019 
bis 17.04.2019 statt.  
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat am 19.09.2019, nach Anhörung der Bezirks-
vertretung 2 (Rodenkirchen) am 16.09.2019, den Vorgabenbeschluss zur Ausarbeitung des Be-
bauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) beschlossen. Auf Grundlage dieses 
Beschlusses wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erarbeitet. 
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB fand 
statt vom 23.06.2020 bis einschließlich 12.08.2020 statt.  
3.2 Verlauf zur Flächennutzungsplan -Änderung im Parallelverfahren 
Das Verfahren zur 228. Flächennutzungsplan-Änderung wird im Parallelverfahren nach § 8 Absatz 
3 BauGB durchgeführt und baut daher auf den bisherigen Beschlüssen und Beteiligungen zum 
Städtebaulichen Planungskonzept bzw. Bebauungsplan-Verfahren auf. 
Mit dem oben genannten Vorgabenbeschluss vom 19.09.2019 wird nun als nächster Verfahrens-
schritt die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB 
zur Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren durchgeführt. 
Zudem ist beabsichtigt, die öffentliche Auslegung (Offenlage) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die 
Flächennutzungsplan-Änderung durchzuführen. Die Absicht über die Durchführung der Offenlage 
wird der Bezirksvertretung Rodenkirchen und dem Stadtentwicklungsausschuss zum entsprechen-
den Zeitpunkt zur Kenntnis vorgelegt.

5 
4 Planungsvorgaben 
4.1 Regionalplan 
Der Änderungsbereich liegt innerhalb eines im Regionalplan festgelegten Waldbereichs (WB), 
überlagert mit der Festlegung „Grundwasser- und Gewässerschutz“ und „regionaler Grünzug“. Der 
nördlich angrenzende „Allgemeine Siedlungsbereich“ (ASB) übernimmt als Grenze den Verlauf der 
Kendenicher Straße. 
Im Rahmen des aktuellen Entwurfs zur Regi-
onalplan-Fortschreibung werden die bereits 
bestehende Siedlung sowie der Änderungs-
bereich voraussichtlich künftig vornehmlich 
als ASB festgelegt (Planentwurf Regional-
plan, Stand Januar 2020). Im Rahmen einer 
landesplanerischen Anfrage gemäß § 34 
Landesplanungsgesetz wird der Bezirksre-
gierung Köln das Planungskonzept der FNP-
Änderung vorgelegt um eine Klärung herbei-
zuführen, ob die Aufnahme der Fläche als 
„ASB“ im Rahmen der Regionalplan-Fort-
schreibung ausreicht, damit die Planung als 
aus den Zielen der Raumordnung entwickelt 
bewertet werden kann. 
 
Abbildung 1 Ausschnitt Regionalplan  aktuell 
Abbildung 2: Ausschnitt Entwurf Regionalplan-Fortschreibung 
(Januar 2020)

6 
4.2 Landschaftsplan 
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 17 „Äußerer Grüngürtel 
Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“. Er umfasst die historischen Parkanlagen 
von der Aachener Straße bis zum Rhein an der Rodenkirchener Brücke, die verbindenden Grün-
züge in den Innenbereich zum Volksgarten und zum Zollstock-/Raderthalgürtel sowie als Verbin-
dungen in die freie Landschaft den geplanten Grünzug Weiden/Junkersdorf und den Landschafts-
raum um Gut Horbell.  
Für das L17 wird im Änderungsbereich das Entwicklungsziel 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung 
vorhandener Grünanlagen“ genannt. Mit dem Entwicklungsziel 2 sind im Wesentlichen angelegte 
und durch intensive Erholungsnutzung geprägte Grünanlagen wie Parks, Dauerkleingärten, Fried-
höfe und Sportanlagen dargestellt, die mit natürlichen Landschaftselementen gestaltet und regel-
mäßig gepflegt sind. Zudem wird das Entwicklungsziel 6 „Ausstattung der Landschaft für Zwecke 
des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas“ genannt. 
Hierzu wurden Abstimmungen mit dem Träger der Landschaftsplanung beziehungsweise dem zu-
ständigen Fachamt und der unteren Naturschutzbehörde, geführt, um eventuell bestehende Wider-
sprüche gegenüber der Planung auszuräumen. 
 
4.3 Bebauungspläne  
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 65410/03 „Kalscheurer 
Weg in Köln-Zollstock“ (rechtsverbindlich seit 10.2.1969) umfasst die Wohnbebauung an der Ken-
denicher Straße sowie die südwestlich daran angrenzende Fläche, festgesetzt als öffentliche 
Grünfläche (Erweiterung Südfriedhof). Der Kalscheurer Weg ist durch eine Teilaufhebung im Jahr 
2015 aus dem Geltungsbereich ausgenommen worden. Durch eine 2. Teilaufhebung (rechtsver-
bindlich 06.11.2019) ist auch der Bereich der Grünfläche aus dem Geltungsbereich ausgenommen 
worden, um hier die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft planungsrechtlich vorzubereiten. 
Abbildung 3: Ausschnitt Landschaftsplan

7 
4.4 Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
Das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) wurde am 11.02.2014 vom Rat der Stadt 
Köln beschlossen. Grundsätzliches stadtentwicklungspolitisches Ziel ist es, mit diesem Instrument 
ein ausreichendes Wohnungsangebot – als Mietwohnung oder als Wohneigentum – bereit zu stel-
len. Hieraus und im Zusammenhang mit den aktuellen Bevölkerungsprognosen für die Stadt Köln 
ergeben sich aktuell bis zum Jahre 2029 nach fortlaufender Überprüfung (Beschlussvorlage 
2924/2015/1 - Umsetzung Stadtentwicklungskonzept Wohnen“) ein Bedarf von insgesamt rund 
66.000 Wohneinheiten (WE). Das Plangebiet selbst ist allerdings keine im StEK-Wohnen definierte 
Wohnbaufläche. 
4.5 Wasserschutzzone  
Der Änderungsbereich liegt am westlichen Rande der Wasserschutzzone III A des Wasserwerks 
Hochkirchen. Daraus resultierende Auflagen zum Schutz des Grundwassers sind im Rahmen ei-
nes Bauantragsverfahrens zu beachten. 
4.6 Hochwasserschutz  
Der Änderungsbereich liegt in keinem Hochwasserrisikogebiet (Extremhochwasser für HQ500) so-
wie außerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Rheins (siehe Karten-
ausschnitt Kapitel 4.5 Wasserschutzzone). 
5 Der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan  
5.1 Bestehende Nutzungen  
Der Änderungsbereich befindet sich zwischen der nordwestlich liegenden „Indianersiedlung“ und 
dem südöstlich angrenzenden Kalscheurer Weg. Die „Indianersiedlung“ entspricht noch immer sei-
nem informell wirkenden, Freiraum durchzogenen Charakter aus den 1920er Jahren, als das Ne-
beneinander von Wohn- und Kleingartennutzung vorangetrieben wurde. 
Abbildung 4: Ausschnitt Hochwasserrisikogebiet und Wasserschutzzone

8 
An der nördlich des Änderungsbereiches liegenden Kendenicher Straße wurde in den 1970er Jah-
ren eine 5-geschossige Wohnbebauung errichtet. Südwestlich an diese Bebauung angrenzend 
und damit nordöstlich des Änderungsbereiches, errichtete die Stadt Köln eine bislang temporär ge-
nehmigte Flüchtlingsunterkunft mit 150 Unterkunftsplätzen mit einem zugehörigen Spielplatz. 
Innerhalb des Änderungsbereiches liegen Flächen, die durch die Stadt Köln an Dritte zur kleingärt-
nerischen Nutzung verpachtet worden sind. Diese Nutzungen müssen entfallen. Die als Gartenflä-
chen genutzten Bereiche sind planungsrechtlich nicht als Kleingartenanlage gesichert, so dass 
kein Flächenausgleich erforderlich ist. Westlich grenzen Flächen des Kleingartenvereins Köln-Zoll-
stock an. Im Kreuzungsbereich zum Oberen Komarweg befindet sich ein Steinmetzbetrieb. Im wei-
teren Umfeld sind zwei Sportanlagen (Tennisclub Buchholz, SV Rot Weiss, Köln-Zollstock) vorhan-
den. Südöstlich des Kalscheurer Wegs grenzt der Südfriedhof an. 
5.2 Grün- und Freiraum 
Der Änderungsbereich liegt in unmittelbarer Nähe (circa 800 m) zum Naherholungsgebiet des Äu-
ßeren Grüngürtels. Zudem befinden sich im Änderungsbereich Grünflächen unterschiedlicher Art 
und Nutzung. Er umfasst Gehölzbereiche, kleinflächige Weideflächen und Kleingärten. Teile der in 
die westlich angrenzende Siedlung hineinführenden Wege verbinden die aktuelle Bebauung der 
„Indianersiedlung“ mit dem Kalscheurer Weg. Insgesamt besitzt das Quartier der „Indianersied-
lung“ einen sehr freiraum-orientierten Charakter, wovon einige Bäume und Strukturen erhalten 
bleiben sollen. Für die Bestandsbäume wurde im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungs-
planes im Juli 2018 vom Büro LILL + SPARLA ein Baumgutachten erstellt sowie ein Bestandsplan 
zum landschaftspflegerischen Fachbeitrag (Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB 2020). 
Zentral im Änderungsbereich befindet sich gegenwärtig eine Grünfläche, die im FNP teilweise als 
Wohnbaufläche dargestellt wird, künftig jedoch mit der Planung erhalten bzw. und als Grünfläche 
gesichert werden soll. Östlich an den Änderungsbereich angrenzend befindet sich ein Spielplatz, 
welcher im Zuge einer, ursprünglich temporär, genehmigten Unterkunft zur Flüchtlingsunterbrin-
gung realisiert wurde. Es wird erwägt den Spielplatz langfristig zu erhalten. 
5.3 Verkehr und Mobilität 
5.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Am Höninger Platz kann die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 12 (circa 800 m Entfernung) er-
reicht werden. In der Kendenicher Straße / Kalscheurer Weg verkehren die Buslinien 131 und 138. 
Die Bushaltestellen befinden sich im Kreuzungsbereich des Kalscheurer Wegs mit der Kendeni-
cher Straße beziehungsweise dem Oberen Komarweg (Südfriedhof - Nebeneingang) in circa 300 
Metern Entfernung und sind damit fußläufig erreichbar. 
5.3.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Der Änderungsbereich ist über den Kalscheurer Weg erschlossen. Der Kalscheurer Weg mündet 
auf die Kendenicher Straße beziehungsweise führt in nördlicher Richtung weiter bis zum Zollstock-
gürtel. In südlicher Richtung wird über den Oberen Komarweg der Militärring erreicht. 
5.3.3 Fuß und Radverkehr 
Der Änderungsbereich ist über den Kalscheurer Weg und seine untergeordneten Wegeverbindun-
gen (Kalscheurer Weg - Weg S, Weg ST, Weg T, Weg U und Weg V) gut fußläufig durchnetzt. Die 
Anbindung an weitere begehbare und befahrende Straßen ist über den Kalscheurer Weg gewähr-
leistet. 
5.4 Auswirkungen der Planänderung 
5.4.1 Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt einen Teilbereich der 228. 
Änderung des FNP als "Wohnbaufläche" (W) dar, den nordöstlichen Teilbereich sowie den südli-
chen Rand des Änderungsbereiches als "Grünfläche" mit Signet „Grünfläche“.

9 
5.4.2 Zukünftige Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) 
Mit der 228. Änderung des FNP sollen die Flächen untereinander vor allem umverteilt werden. Die 
Planung beabsichtigt eine Erweiterung der „Wohnbaufläche“ Richtung Osten. Dafür wird die Dar-
stellung einer „Grünfläche“ teilweise zurückgenommen. Zudem ist die Darstellung einer „Wohnbau-
fläche“ künftig auch teilweise für den Kalscheurer Weg beabsichtigt. Im Gegenzug hierfür wird eine 
kleinere Teilfläche der aktuell dargestellten „Wohnbaufläche“ im Mittelpunkt des Quartiers zurück-
genommen und soll künftig als „Grünfläche“ mit Signet „Grünfläche“ dargestellt werden. 
5.4.3 Flächenbilanzierung 
Es ergeben sich folgende flächenmäßige Veränderungen in der Darstellung des Flächennutzungs-
planes: 
 
5.5 Alternativstandorte 
Die geplante Integrative Quartiersentwicklung der Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg versteht 
sich als Ergänzung des nördlich anschließenden bestehenden Quartiers der Siedlergenossen-
schaft Kalscheurer Weg. Die Festwiese sowie weitere besondere Angebote innerhalb der Planung 
(Nahversorgung, Mobilität, Kita) können insbesondere sowohl durch die Mieter- wie die Siedlerge-
nossenschaft genutzt werden und stehen daher in einem unmittelbaren räumlichen Zusammen-
hang. Insoweit gibt es keine zweckdienlichen Alternativstandorte. 
5.6 Klimaschutz/ Anpassung an den Klimawandel 
Der Änderungsbereich befindet sich gemäß der Klimafunktionskarte im Klimatoptyp Stadtklima III. 
Dieser Klimatoptyp beschreibt eine starke Veränderung aller Klimaelemente wie beispielsweise 
Windfeldstörung, intensive Wärmeinseln, und problematischen Luftaustausch. Daher muss den 
Auswirkungen des Klimawandels auf den Änderungsbereich mit geeigneten Maßnahmen zur Min-
derung und Vermeidung begegnet werden. Voraussichtlich kann trotz der Nachverdichtung der 
Fläche die klimatische Belastung durch geeignete Maßnahmen und die Schaffung von mehr Vege-
tationsflächen auf Ebene des Bebauungsplanes gemindert werden. Diese Maßnahmen werden in-
nerhalb der Bebauungsplanung festgesetzt und sind damit nicht Bestandteil der Flächennutzungs-
plan-Änderung.  
5.7 Umweltbezogene Auswirkungen 
Die umweltbezogenen Auswirkungen sind nachstehend in einem Umweltbericht detailliert darge-
stellt und zusammengefasst. 
 
Art der Darstellung bisherige FNP-Darstellung künftige FNP-Darstellung 
ha % ha % 
Wohnbaufläche (W) 1,1 46 2,1 87 
Grünfläche 1,3 54 0,3 13 
Signet „Grünfläche“ - ja 
SUMME 2,4 100 2,4 100

10 
6 Umweltbericht 
A Einleitung 
Für das Flächennutzungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetz-
buch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz  6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die 
Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dar-
gestellt. 
 
1.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplanes 
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 65412/02 „Integrative Quartiersent-
wicklung am Kalscheurer Weg“ in Köln-Zollstock erfordert die 228. Änderung des Flächennutzungs-
plans (FNP). Die Planung hat zum Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die wohnbau-
liche Entwicklung eines integrativen Quartiers mit Mehrfamilienhäusern, einem Gemeinschaftshaus 
und einer Kindertagesstätte durch die „Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg“ zu schaffen (Wohn-
baufläche). Die integrative Quartiersentwicklung ist als Erweiterung der sogenannten „Indianersied-
lung“ (Siedlergenossenschaft Kalscheurer Weg) geplant. 
Zu diesem Zweck erfolgt eine Änderung der im Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche zur 
Wohnbaufläche sowie Änderung der Wohnbaufläche in Grünfläche. 
 
1.2 Bedarf an Grund und Boden 
Der Änderungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Größe von ca. 2,4 Hektar 
(entspricht 24.000 Quadratmeter) und ist wie folgt gegliedert: 
Bestandsnutzung in m² geplante Vorhaben  in m² 
Wohnbaufläche 11.000 Wohnbaufläche 21.000 
Grünfläche 13.000 Grünfläche 3.000 
Summe  24.000 Summe   24.000² 
 
1.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten 
Ziele des Umweltschutzes 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, 
Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde g elegt, die für die jeweiligen 
Schutzgüter in Bauleitplanverfahren anzuwenden sind.  
Im Einzelnen siehe dazu die folgende Tabelle 2. 
Tabelle 2: Ziele des Umweltschutzes: 
Umweltbelang  Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes 
Gebiete von gemeinschaftli-
cher Bedeutung / europäische 
Vogelschutzgebiete  
BNatSchG, FFH-RL Schutz prioritärer Arten, Be-
achtung der Schutzziele  
Landschaft 
Landschaftsplan 
BauGB, BNatSchG, DSchG; 
LNatSchG NRW  
Schutzziele der LP -Schutzausweisung, 
Entwicklungsziele umse tzen; 
Schutz, Pflege und Entwicklung der 
Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erho-
lungswert von Natur und Landschaft  
Pflanzen  BNatSchG, LNatSchG NRW 
Baumschutzsatzung Stadt 
Köln 
Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung 
geschützter Biotope und Naturbe-
stände, Vermeidung von Eingriffen;

11 
Tiere  BauGB, BNatSchG, FFH -RL, 
VRL, LNatSchG NRW  
Vermeidung Verschlechterung  Erhal-
tungszustand; Schutz wild lebender 
Tiere und Lebensgemeinschaften, Ver-
meidung Tötung (Tötungsverbot)  
Biologische Vielfalt  BauGB, BNatSchG, FFH -RL, 
VRL, LNatSchG NRW  
Erhalt wildlebender Tier- und Pflanzen-
arten, Erhalt von Lebensräumen, Stär-
kung der Biotopvernetzung, Entwick-
lung und Wiederherstellung der Tier - 
und Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffe; 
Schutz der natürlichen Lebensgrundla-
gen 
Eingriff/Ausgleich Baugesetzbuch, LNatSchG  Ausgleich von Eingriffen in de n Natur-
haushalt; Ausgleich bzw. Ersatzmaß-
nahmen nachhaltig und standortge-
recht 
Fläche  BauGB  schonender Umgang mit Boden, Flä-
chenrecycling 
Landschaft/Ortsbild Baugesetzbuch, LNatSchG  Ausgleich von Eingriffen in das Land-
schaftsbild; Wahrung und Entwicklung 
der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und 
dem Erholungswert von Landschaft - 
und Ortsbild; Wahrung des Charakters 
der Kulturlandschaft 
Boden BauGB; BBoSchG, 
BBoSchV, LBoSchG NRW  
sparsamer Umgang mit Grund und Bo-
den, Innenentwicklung; 
Entsiegelung; Sicherung und Entwick-
lung von Bodenfunktionen, Abwen-
dung schädlicher Bodenveränderun-
gen und Einträge, 
Oberflächenwasser  WHG, Wasserrahmenrichtli-
nie, HWRM-RL 
naturnahe Gestaltung von Fließgewäs-
sern; Reinhaltung, Schutz und Pflege 
von Gewässern; Deckung Wasserbe-
darf; Vermeidung negativer Verände-
rungen; Sanierung; naturnaher Aus - 
bzw. Rückbau 
Grundwasser WHG, Landeswassergesetz 
NW, Wasserschutzzonen -
Verordnung 
Versickerung von Niederschlagswas-
ser, Berücksichtigung der Ge - und Ver-
bote; Vermeidung von Einträgen; 
Grundwasserneubildung erhalten und 
verbessern 
Klima, Kaltluft/Ventilation  Klimaschutzgesetz NRW, Kli-
maschutzkonzept Köln  
BNatDchG, LNatSchG, 
BWaldG, LFoG NRW  
Vermeidung bioklimatisch belastet er 
Wohngebiete, Erhalt bioklimatischer 
Entlastungsbereiche und Bereiche mit 
Kaltluftentstehung; Erhalt und Planung 
von Frischluftzufuhr durch Grünflä-
chen; Verbesserung des Mikroklimas 
durch Baumpflanzungen und Grünflä-
chen; Maßnahmen zur Klimawan-
delanpassung 
Luftschadstoffe – Emissio-
nen/Immissionen  
Bundesimmissionsschutzge-
setz; BauGB, 39. BImSchV, 
TA Luft; Zielwerte der LAI  
Schaffung und Erhalt gesunder Wohn - 
und Arbeitsverhältnisse; Vermeiden 
von Emissionen und Konflikten; Erhalt 
und Verbesserung der Luftg üte; Ein-
haltung Grenzwerte der 39. BImSchV  
Erhaltung der bestmöglichen 
Luftqualität in Gebieten, in de-
nen die durch Rechtsverord-
nung zur Erfüllung von bin-
denden Beschlüssen der Eu-
ropäischen Gemeinschaft 
BauGB; Bundesimmissions-
schutz-gesetz 
Einhaltung Grenzwerte der 39. BIm-
SchV

12 
festgelegten Immissions-
grenzwerte nicht überschrit-
ten werden  
Vermeidung von Emissionen 
(nicht Lärm/Luft, insbeson-
dere Licht, Gerüche), sachge-
rechter Umgang mit Abfällen 
und Abwässern 
Bundesimmissionsschutz -ge-
setz; Lichterlass NW; LA I 
Hinweise; GIRL; LWG NRW;  
Vermeidung von Emissionen; Konflikt-
bewältigung; Sicherstellung der sach - 
und fachgerechten Entsorgung  
Erneuerbare Energien/Ener-
gieeffizienz  
BauGB; Beschluss Stadtent-
wicklungsausschuss zur so-
laren Optimierung; EEG, DIN 
5034; EnergieeinsparVO, Be-
schluss des Rates der Stadt 
Köln zur Klimaneutralität bis 
2035 (06/2021), Leitlinien Kli-
maschutz der Stadt Köln  
Energieeffizient Planen, Verringerung / 
Vermeidung von Klimagas -Emissio-
nen, energetisch optimierte Baustan-
dards 
Lärm Bundesimmissionsschutz -ge-
setz; TA Lärm; DIN 4109; 
DIN 18005; DIN 45691; 6. 
BImSchV; Freizeitlärmerlass; 
18. BImSchV, BauGB  
Einhaltung der Orientierungs-, Richt - 
und Grenzwerte; Konfliktvermeidung 
durch Planung; Trennungsgrundsatz;  
Einhalt und Sicherung gesunder  
Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
Altlasten BauGB; BBoSchG, 
BBoSchV, LBoSchG NRW, 
LAWA-Richtlinie, LAGA An-
forderungen 
Vermeidung von Gefährdung durch die 
Wirkpfade Boden-Mensch, Boden -Luft, 
Boden-Grundwasser; Sanierung;  
Erschütterungen Bundesimmissionsschu tz-ge-
setz; Abstandserlass; DIN 
4150 Teil 1 und 2  
Einhaltung der Werte der DIN 4150 
Teil 2; Konfliktvermeidung 
Gefahrenschutz: 
- Hochwasserschutz 
 
 
 
- Störfallrecht 
 
 
 
- Magnetfeldbelastung 
 
 
 
- Starkregenvorsorge 
 
 
WHG, LWG NRW, HWRW -
RL; HochwasserschutzG II  
 
Seveso-III-Richtlinie; KAS -
18, BImSchG; 12. BImSchV  
 
Bundesimmissionsschutz -ge-
setz, Abstandserlass NW, 
städtischer Vorsorgewert 
WHG 
 
Hochwassersichere Baugebiete, Hin-
weis auf Hochwasserrisikogebiete;  
 
 
Einhaltung von Achtungs - und ange-
messenen Sicherheitsa bständen 
 
 
Einhaltung ausreichender Abstände zu 
sensiblen Nutzungen 
 
 
Hinweis auf Starkregenbetroffenheit; 
Ableitung von Niederschlagswasser  
Besonnung / Belichtung  Positionspapier „Versor-
gung mit Tageslicht / Be-
sonnung“ im Stadtpla-
nungsamt Köln, 10/2021 
Sicherung gesunder Wohnverhältnisse  
Kultur- und sonstige Sachgü-
ter 
BauGB, Denkmalschutzge-
setz; BNatSchG 
Vermeidung der Beeinträchtigung von 
Bau,- Klein und Bodendenkmälern; 
Naturdenkmalen, Resten historischer 
Kulturlandschaften oder deren Be-
standteilen 
 
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan-Änderun-
gen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu erwarten. Raum-
bedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt.

13 
B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen  
 
1.4 Grundlagen 
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulierung 
in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Darstellungen der 228. FNP -Änderung. Geprüft wird, welche 
erheblichen Auswirkungen durch die Umsetzung der FNP-Änderung auf die Umweltbelange entste-
hen können und welche Einwirkungen auf die geplanten Nutzungen im Änderungsbereich aus der 
Umgebung erheblich einwirken können. Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig bzw. dauer-
haft erhebliche anzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vor-
hersehbare Ereignisse. 
 
Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwen-
det, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen werden. 
 
Weiterhin werden mögliche kumulierende Umweltauswirkungen bei Vorliegen mehrerer Planungen 
in räumlicher Nähe geprüft. 
 
1.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) 
Das Plangebiet der FNP-Änderung befindet sich im Stadtteil Köln-Zollstock und mittelbar nordwest-
lich des Süd friedhofes. Das Plangebiet, in dem eine Änderung der Darstellung des Flächennut-
zungsplans erfolgt, ist derzeit im FNP als Grünfläche ausgewiesen und wird als extensive Wiese mit 
Gehölzbeständen genutzt. Nordwestlich des Änderungsbereiches schließt Wohnbaufläche an. Öst-
lich angrenzend zum Plangebiet des Bebauungsplans wurde im Jahr 2019 eine Flüchtlingsunter-
kunft mit Spielplatz errichtet. Es wird bestrebt, dass der Spielplatz dauerhaft bestehen bleibt. 
 
1.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung stellt der Flächennutzungsplan den Änderungsbereich weiterhin 
als Grünfläche dar, die sich nach Südwesten hin bandartig entlang des Kalscheurer Weges hinaus 
erstreckt. Wegen des nicht vorhandenen Bedarfs ist eine Umsetzung der Friedhofserweiterung nicht 
zu erwarten. Es erfolgt keine planungsrechtliche Sicherung des Spielplatzes. Der Landschaftsplan 
Köln weist die Flächen als Landschaftsschutzgebiet L17 „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Ma-
rienburg und verbindende Grünzüge“ aus. Gemäß Entwicklungsziel Nr. 2 des Landschaftsplans ist 
für das Plangebiet zudem die „Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen“ vorge-
sehen. Entsprechend sind ohne eine FNP-Änderung und nachgeordnet einer Aufstellung eines Be-
bauungsplanes im Bereich der Grünfläche nur solche Nutzungen genehmigungsfähig, die in unmit-
telbarem Zusammenhang mit einer Grünfläche stehen und den Schutzzielen und -zwecken des 
Landschaftsplans nicht widersprechen. Solche Nutzungen wie z. B. Wegeverbindungen, Kinder-
spielgeräte, Dauerkleingärten oder die Erweiterung des Friedhofes wären nach § 35 BauGB zuläs-
sig. 
Die Nullvariante entspricht daher weitgehend dem Basisszenario.  
 
1.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 
65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ und steht damit in direktem Zu-
sammenhang. Das gesamte Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,4 ha. Hiervon müssen die 
Darstellungen im Flächennutzungsplan von ca. 1 ha Grünfläche zu Wohnbaufläche geändert wer-
den.  
Die Bebauung dieses Bereichs der FNP-Änderung dient der Ortsrandabrundung. Die bisherige Dar-
stellung einer Grünfläche soll in eine Wohnbauflächendarstellung geändert werden. Die Grenze des 
Landschaftsschutzgebietes tritt nach Rechtskraft des nachgeordneten Bebauungsplan-Verfahrens 
entsprechend zurück.

14 
1.5 Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und §1a BauGB 
 
1.5.1 Tiere  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Es wurde ein faunistisches Gutachten inklusive Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) (naturgutach-
ten oliver tillmanns 2018) durchgeführt. Die Untersuchung dient ebenfalls der Aufstellung des Be-
bauungsplans Nr. 65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“. Es erfolgten 
entsprechende Kartierungen im Plangebiet des Bebauungsplans und somit auch im Änderungsbe-
reich des FNP von April bis Ende September 2018. Es wurden spezielle Un tersuchungen zu den 
Artengruppen der Vögel und der Fledermäuse sowie zur Erfassung der Haselmaus und zur Erhe-
bung weiterer Artengruppen (sonstige Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Insekten) im Rahmen einer 
Querschnittskartierung durchgeführt. Die Kartierungen beschränken sich somit nicht nur auf die so-
genannten „planungsrelevanten“ Arten sondern berücksichtigen auch viele weitere im Änderungs-
bereich vorhandene Tierarten.  
 
Vögel 
Der Großteil der im Untersuchungsraum erhobenen Vogelarten ist den ubiquitären Arten der Gärten, 
Parks und Wälder zuzuordnen. Im Rahmen einer konkreten Erhebung der Avifauna konnten im Un-
tersuchungsraum im Jahr 2018 insgesamt 31 Vogelarten nachgewiesen werden. Von den nachge-
wiesenen ubiquitären Arten (häufig vorkommende Arten, sogenannte Allerweltsarten) brüten 21 im 
Untersuchungsraum oder im nahen Umfeld. Im gesamten Änderungsbereich wurden drei Reviere 
der Amsel, jeweils ein Revierzentrum der Blaumeise, des Buchfinks, der Kohlmeise, des Grünlings, 
der Mönchsgrasmücke und des Zaunkönigs, sowie jeweils zwei Reviere der Heckenbraunelle, der 
Ringeltaube, des Rotkehlchen und des Zilpzalps kartiert. Diese sogenannten Allerweltsarten sind 
nicht planungsrelevant. Weitere Arten wurden als Nahrungsgast oder als Überflieger im Änderungs-
bereich eingestuft. 
Von des insgesamt 31 Vogelarten sind 7 Arten aufgrund ihrer Gefährdung und/ oder des gesetzli-
chen Schutzstatus planungsrelevant. Planungsrelevante Vogelarten konnten nur im Umfeld des Än-
derungsbereichs festgestellt werden. Die Arten Baumpieper, Bluthänfling und Star wurden lediglich 
im Überflug beobachtet. Der Mäusebussard und der Waldkauz traten als Nahrungsgast im Untersu-
chungsraum auf. Der Haussperling wurde mit insgesamt 7 Revierzentren im nordwestlichen Rand-
bereich des Untersuchungsraums nachgewiesen. Der Gimpel brütet am Rand der FNP-Änderung. 
 
Säugetiere 
Das Vorkommen von nicht planungsrelevanten Säugetierarten wie Wildkaninchen, Igel, Maulwurf 
oder Eichhörnchen ist aufgrund der Lebensraumausstattung im Änderungsbereich und im Untersu-
chungsraum anzunehmen. 
Als planungsrelevante Säugetierart wurde im Untersuchungsraum die Zwergfledermaus jagend und 
im Überflug festgestellt. Ein Wochenstubenquartier befindet sich nordwestlich und damit außerhalb 
des Änderungsbereichs der FNP-Änderung.  
Ein Vorkommen der planungsrelevanten Haselmaus im Untersuchungsraum ist auszuschließen, da 
sie weder durch Beobachtung frei hängender Sommernester, noch durch Fraßspuren an Nahrungs-
resten oder die Nestanlage in ausgebrachten künstlichen Neströhren nachgewiesen wurde. 
 
Amphibien und Reptilien 
Innerhalb des Änderungsbereichs und dessen Wirkraum stehen keine geeigneten Lebensräume für 
Amphibien und Reptilien zur Verfügung, sodass ein Vorkommen im Änderungsbereich ausgeschlos-
sen wird.

15 
Kartiere Tiere:  
Die Ergebnisse der faunistischen Erhebung im Untersuchungsraum sind in der nachfolgenden Ta-
belle zusammengefasst. 
 
Vogelarten 
Art Status pla-
nungs-
relevant  
VSRL RL 
NB 
RL 
NW 
RL 
D 
Amsel Brutvogel -     
Baumpieper Überflieger - /+  2 3 3 
Blaumeise Brutvogel -     
Bluthänfling Überflieger - /+  2 3 3 
Buchfink Brutvogel -     
Buntspecht Brutvogel nur im Untersuchungsraum  -     
Dohle Überflieger -     
Elster Brutvogel nur im Untersuchungsraum  -     
Gartenbaumläufer Brutvogel nur im Untersuchungsraum  -     
Gimpel Brutvogel nur im Untersuchungsraum  -/+  3 V  
Grünling Brutvogel -     
Grünspecht Nahrungsgast -     
Halsbandsittich Nahrungsgast -  k. E. k. E. k. 
E. 
Hausrotschwanz Brutvogel nur im Untersuchungsraum  -     
Haussperling Brutvogel nur im Untersuchungsraum -/+  V V  
Heckenbraunelle Brutvogel -     
Kernbeißer Brutvogel nur im Untersuchungsraum  -     
Kohlmeise Brutvogel -     
Mauersegler Nahrungsgast -  V   
Mäusebussard Nahrungsgast -/+     
Mönchsgrasmücke Brutvogel -     
Rabenkrähe Nahrungsgast -     
Ringeltaube Brutvogel -     
Rotkehlchen Brutvogel -     
Schwanzmeise Brutvogel nur im Untersuchungsraum  -     
Singdrossel Brutvogel nur im Untersuchungsraum  -     
Star Überflieger -/+  3 3 3 
Stieglitz Brutvogel nur im Untersuchungsraum -     
Waldkauz Nahrungsgast -/+     
Zaunkönig Brutvogel -     
Zilpzalp Brutvogel -     
Fledermäuse 
Art Status planungs-
relevant  
FFH RL 
NB 
RL 
NW 
RL 
D 
Zwergfledermaus Jagdhabitat/Flugweg -/+ Anh IV k. A.   
 
Erläuterungen zur Tabelle „Kartierte Tierarten“: 
+ = planungsrelevant und – = besonders geschützte Arten, 
VSRL bzw. FFH = Art nach Vogelschutzrichtlinie bzw. Art des Anhangs der Flora Fauna Habitat 
Richtlinie,  
RL NB = Rote Liste Niederrheinische Bucht,  
RL NW = Rote Liste Nordrhein Westfalen,  
RL D = Rote Liste Deutschland: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V 
= Vorwarnliste, S= von Schutzmaßnahmen abhängig, k. E. = keine Einstufung, k. A. = keine Anga-
ben.

16 
Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW des 
Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Beibehaltung der jetzigen Nutzung des Änderungsbereichs wäre nicht mit Eingriffen in Lebens-
stätten oder Brutreviere von wildlebenden Arten zu rechnen. Im Rahmen der Umsetzung eines ge-
nehmigungspflichtigen Vorhabens im Außenbereich (§ 35 BauGB) wäre im Vorfeld eine Arten-
schutzprüfung durchzuführen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die FNP-Änderung erfolgt die planerische Vorbereitung zur Realisierung einer Bebauung. 
Hierdurch erfolgt die Umnutzung des Änderungsbereichs, wodurch es teilweise zum Verlust von 
Gehölzflächen und offenen Wiesenflächen kommt. Durch den im Parallelverfahren aufzustellenden 
Bebauungsplan bzw. der nachgeordneten Bebauung kommt es voraussichtlich zur Inanspruch-
nahme einzelner Brutplätze von häufigen und wenig störungssensiblen Vogelarten (Amsel, Blau-
meise, Buchfink, Grünling, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Ringeltaube, Rotkehlchen, Zaun-
könig und Zilpzalp). Hierbei handelt es sich aber nicht um seltene, gefährdete oder streng geschützte 
Arten. Für die wenigen Brutpaare ist anzunehmen, dass sie in den Grünflächen im Umfeld ebenfalls 
Brutplätze vorfinden.  
Durch die Änderung des FNP und die Aufstellung eines Bebauungsplanes wird Bebauung ermög-
licht, die Eingriffe in potenzielle Lebensräume wildlebender Arten verursacht. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Regelungen zu Vermeidungs- und Mindungsmaßnahmen erfolgen im Bebauungsplan Nr. 65412/02 
„Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“. Hierzu gehören die Regelung von Bauzei-
ten sowie der Erhalt und die Neuanlage von Grünstrukturen. 
 
Bewertung:  
Die vorhandenen Biotope (insbesondere Bäume und gewachsene Gehölzbestände) und andere 
Strukturen (wie Lauben und Schuppen) stellen in Teilbereichen Lebensraum von wildlebenden Tie-
ren dar. Die FNP-Änderung und der parallel aufzustellende Bebauungsplan ermöglichen eine Be-
bauung, die zu Eingriffen in die Lebensräume führt. Hiervon betroffen sind vor allem Vögel. Rege-
lungen zur Vermeidung und Minderung erfolgen im Bebauungsplan. Unter Berücksichtigung dieser 
Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen sind keine artenschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten.  
 
1.5.2 Pflanzen 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Es wurde eine Vegetationsaufnahme zur Bestandsbiotoperhebung (März und Juni 2019) durchge-
führt und sowohl textlich als auch kartographisch im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (Riet-
mann Beratende Ingenieure PartG mbB, 2020) dargestellt. 
Der Bereich der FNP-Änderung setzt sich überwiegend aus Grünflächen unterschiedlicher Art und 
Nutzung zusammen. Es umfasst verschiedenartige Gehölzbereiche (wie Baumhecken, Sträucher, 
Gebüschflächen, Einzelbäume und Baumgruppen von Laub-, Nadel- und Obstbäumen, verschie-
dengroße Weideflächen und wegebegleitende Gras- und Ruderalflurbestände. Vier von fünf Wegen 
im Änderungsbereich sind asphaltiert, einer ist geschottert.

17 
Eine differenzierte Beschreibung der Biotoptypen ist dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zu 
entnehmen (Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB, 2019). 
Der FNP-Änderungsbereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet L17.  
Für die Bäume im Planbereich der FNP-Änderung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
ein Baumgutachten erstellt (Lill+Sparla, Landschaftsarchitekten PartG mbB 2019). Darin wurden 
insgesamt 211 Bäume erfasst und bewertet. Zwei der erhobenen Bäume Nr. 210 und 211 wurden 
als „unbedingt erhaltenswert“ eingestuft. Hierbei handelt es sich um zwei alte Stieleichen, mit star-
kem Baumholz (BF33/GH721). Diese befinden sich an der äußersten südwestlichen Grenze des 
Änderungsbereichs.  
Eine ausführliche Dokumentation aller Bäume (Erfassungsblätter und Bestandsplan) ist dem Baum-
gutachten zu entnehmen. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Sofern eine Änderung des FNP nicht erfolgt, ist eine Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes nicht möglich. Dementsprechend würde sich der Umweltzustand gegenüber dem aktu-
ellen Zustand vorrausichtlich nicht ändern. Die Weideflächen würden sich auch in Zukunft als inten-
siv genutzte Pferdekoppeln mit dem im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag beschriebenen Arten-
inventar darstellen. Die vorhandenen Gehölzflächen blieben erhalten und würden sich weiter entwi-
ckeln können. Insgesamt entspricht die Prognose bei Nichtdurchführung der Planung dem darge-
stellten Bestand. 
Gemäß Entwicklungsziel Nr. 2 des Landschaftsplanes ist für das Plangebiet die „Erhaltung und Wei-
terentwicklung vorhandener Grünanlagen“ vorgesehen. Eine Bebauung ist nicht zulässig. Es sind 
bei Nichtdurchführung der Planung weiterhin solche Nutzungen genehmigungsfähig, die in unmittel-
baren Zusammenhang mit einer Grünfläche stehen und den Schutzzielen und -zwecken des Land-
schaftsplans nicht widersprechen. Im Rahmen der Umsetzung eines genehmigungspflichtigen Vor-
habens im Außenbereich (§ 35 BauGB) könnte es jedoch zur Überprägung von Vegetationsflächen 
kommen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Auf der Ebene des Bebauungsplans greift die Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz 
(BNatSchG) bzw. Landesnaturschutzgesetz NRW. Damit sind dauerhafte Eingriffe möglich, die im 
Sinne der Eingriffsregelung auszugleichen sind. Im Falle der Errichtung einer Integrativen Wohn-
quartiersentwicklung sollen vorhandene Gehölzbestände (Bäume und Sträucher etc.) möglichst er-
halten bleiben. Der durch den Bebauungsplan zulässige Eingriff ist ermittelt worden (Rietmann Be-
ratende Ingenieure PartG mbB, 2019). 
Im Bereich der FNP-Änderung sind vor allem Gehölzstrukturen und ehemalige Weideflächen betrof-
fen. Verbleibende negative Auswirkungen werden auf der Ebene des Bebauungsplans durch eine 
externe Ausgleichsmaßnahme (Gemarkung Longerich, Flur 95, Teile des Flurstücks 1047) kompen-
siert. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich des Eingriffs erfolgen auf Ebene des Bebauungs-
plans Nr. 65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“. 
 
Bewertung:  
Die die Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Aufstellung eines Bebauungsplans ermög-
licht. Im Änderungsbereich sind in Folge Eingriffe in die Vegetationsstruktur möglich. Im Bebauungs-

18 
plan werden Festsetzungen zur Schaffung einer Durchgrünung sowie zum großflächigen Erhalt er-
folgen. Verbleibende negative Auswirkungen werden durch eine externe Ausgleichsmaßnahme in 
Köln-Longerich kompensiert.  
 
1.5.3 Fläche  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Im Änderungsbereich des FNP befinden sich überwiegend unbebaute, unversiegelte und mit Vege-
tation bestandene Flächen. Die Stichwege, die in die bereits bebauten Bereiche nordwestlich des 
Plangebiets führen, sind größtenteils versiegelt (Weg V, U, T, S) und teilweise geschottert (Weg ST.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Nichtdurchführung der Planung sind unmittelbar keine Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche 
zu erwarten. Im Rahmen der Umsetzung eines genehmigungspflichtigen Vorhabens im Außenbe-
reich (§ 35 BauGB) könnte es jedoch zur Inanspruchnahme und Versiegelung weiterer Flächen 
kommen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die FNP -Änderung erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65412/02 „Integrative 
Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“. Der FNP wird durch die Änderung Wohnbaufläche dar-
stellen und die Durchführung des Bebauungsplans ermöglichen. Aufgrund des im Parallelverfahren 
befindlichen Bebauungsplans erfolgt insgesamt eine Versiegelung von 43 %.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen: 
Im Sinne des § 1a Abs. 2 ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Im Bebau-
ungsplan Nr. 65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ erfolgen die Fest-
setzung der GRZ von 0,4 sowie Grünfestsetzungen zur Vermeidung und Minderung von Flächen-
versiegelung. 
 
Bewertung: 
Durch die FNP-Änderung erfolgt die Darstellung einer „Wohnbaufläche“ im Bereich einer bislang als 
„Grünfläche“ dargestellten Fläche. Durch die Änderung ist eine Bebauung durch den Bebauungsplan 
Nr. 65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ möglich. Dies führt zu einer 
Zunahme der Flächenversiegelung. Der Bebauungsplan mindert durch entsprechende grünordneri-
sche Festsetzungen und durch eine GRZ von 0,4 den Grad der Versiegelung. 
 
1.5.4 Boden  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Es ist davon auszugehen, dass die gemäß Bodenkarte NRW (Geo logischer Dienst, o.J.) für den 
Änderungsbereich angegebenen Bodentypen, großflächig Auftrags -Regosol und randlich am 
Kalscheurer Weg Parabraunerde, ungestört nicht mehr anzutreffen sind. Die industrielle Nutzung

19 
des Standortes seit Anfang des 20. Jahrhunderts verursachte eine Veränderung der natürlichen Bo-
denverhältnisse und eine starke anthropogene Überprägung des Änderungsbereichs bis hin zu 
schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten. 
Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer 
Weg“ wurde eine geologische Untersuchung des Untergrundes im Bebauungsplangebiet durchge-
führt (Kühn Geoconsulting GmbH 2018 und Kühn Geoconsulting GmbH 2019a). Der Untergrund 
wird aus tertiären Tonen und Sanden zusammengesetzt. Diese werden von den Kiessanden der 
Niederterrasse des Rheins überlagert. Den Abschluss des natürlichen Bodenprofils bilden pleisto-
zäne Deckschichten (Hochflutablagerungen). 
Im Rahmen einer boden- und baugrundtechnischen Untersuchungen (Kühn Geoconsulting 2018) 
wurden im Bebauungsplangebiet 19 Rammkernsondierungen und 8 Kernbohrungen niedergebracht. 
Dabei wurden in allen Rammkernsondierungen Auffüllungen angetroffen, welche bis zu einer Tiefe 
von 3,30 m reichen. Die Auffüllungen setzen sich aus sandigen, kiesigen Schluffen sowie aus zum 
Teil schluffigen, steinigen Sanden und Kiesen mit Anteilen an mineralischen Fremdbeimengungen 
(Bauschutt, Ziegel, Beton, Schotter, Lava, Asche, Schlacke Splitt usw.) zusammen. Der Steinanteil 
überwiegt teilweise. Zudem muss mit größeren Steinen/ Blöcken bzw. Resten ehemaliger Bebauung 
(Relikte einer Ziegelfabrik) in der Auffüllung gerechnet werden. Die Hochflutablagerungen finden 
sich nur in einem Teil der Bohrungen und reichen bis zu einer Tiefe von 3,50 m unter das Gelände. 
Es handelt sich hierbei um schluffig-sandige Tone, sandig-tonige Schluffe und schluffige Fein-/Mit-
telsande. Die Kiessande der Niederterrasse wurden in allen durchgeführten Sondierungen angetrof-
fen und setzen sich aus einer sehr dicht gelagerten Abfolge von Sanden und Kiesen in wechselnder 
Abfolge zusammen.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung sind unmittelbar keine Auswirkungen auf das Schutzgut Boden 
zu erwarten. Wegen des nicht vorhandenen Bedarfs ist eine Umsetzung der Friedhofserweiterung 
nicht zu erwarten. Im Rahmen der Umsetzung eines genehmigungspflichtigen Vorhabens im Au-
ßenbereich (§ 35 BauGB) könnte es jedoch zur Inanspruchnahme und Versiegelung weiterer Flä-
chen kommen. Bodeneingriffe und Versiegelungen für Nutzungen wie Wegeverbindungen oder Kin-
derspielgeräte wären ebenfalls zulässig. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Durch die Festsetzung von Wohnbaufläche im FNP und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 
65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ werden Bodeneingriffe und Ver-
siegelung durch eine Bebauung ermöglicht. Der Boden wird nachhaltig verändert.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich werden im Rahmen des Bebauungs-
plans festgesetzt. Hierzu zählen eine GRZ von 0,4 sowie Festsetzungen zur Begrünung.  
 
Bewertung:  
Die Böden im Änderungsbereich müssen gemäß den Ergebnissen der Baugrunduntersuchungen 
als überprägt und mit einem gestörten Aufbau angesehen werden. Ihre natürliche Multifunktionalität 
als Lebensraum und ihre natürlichen Filter-, Puffer- und Lebensraumfunktionen sind stark belastet 
und gestört. Eine Neuversiegelung von Fläche ist generell negativ zu bewerten, da sie zu einer Be-
lastung des Naturhaushaltes führt.

20 
1.5.5 Wasser  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
1.5.5.1Oberflächenwasser 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Das Plangebiet liegt innerhalb des Was-
serschutzgebiets ‚Hochkirchen‘ in der Wasserschutzzone III (Bezirksregierung Köln, o.J.).  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Im Plangebiet sind weiterhin keine Oberflächengewässer vorhanden. Die Anlage von Oberflächen-
gewässern im Rahmen von privilegierten Vorhaben im Außenbereich ist nicht wahrscheinlich. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Eine Anlage von Oberflächengewässern durch die FNP-Änderung ist nicht wahrscheinlich. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen: 
Es sind keine Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, da keine Ober-
flächengewässer vorhanden sind oder festgesetzt werden. 
 
Bewertung: 
Das Schutzgut Oberflächenwasser ist nicht betroffen, da im Plangebiet keine Oberflächengewässer 
vorhanden oder geplant sind. 
 
1.5.5.2Grundwasser 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Das Plangebiet liegt im Poren-Grundwasserleiter des Rheingrabens und hier vollständig im sehr 
ergiebigen Grundwasserkörper „Terrassen des Rheins“. Der Grundwasserkörper ist wegen Belas-
tungen mit verschiedenen Stoffen in einem schlechten chemischen Zustand (MKULNV 2018). Die 
mittleren Grundwassergleichen (2003) liegen bei 41 m NHN (KölnGIS 2018), womit bei einer mittle-
ren Geländehöhe von ca. 50 m ein mittlerer Grundwasserflurabstand von ca. 9 m vorliegt.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Nichtdurchführung der Planung ergeben sich keine Veränderungen der Grundwasserverhält-
nisse. Die Umsetzung von privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Außen-
bereich könnte zu einer Teilversiegelung des Änderungsbereichs und damit einer Reduzierung der 
Grundwasserneubildung durch Niederschlagswasser führen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die FNP-Änderung werden Eingriffe im Änderungsbereich in Form einer Bebauung ermög-
licht. Hierdurch wird eine Versiegelung von Freiflächen somit ein weiterer Verlust von Versickerungs-
flächen begünstigt. Die Versiegelung führt damit zu einer Reduzierung der Grundwasserneubil-
dungsrate.

21 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen: 
Zur Minderung des erhöhten Niederschlagswasserabflusses werden im Bebauungsplan Nr. 
65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ entsprechende Festsetzungen 
wie Dachbegrünung und Beschränkung der Versiegelung getroffen. Darüber hinaus erf olgen ver-
tragliche Regelungen zur Anlage von Kiesrigolen im Rahmen des B-Plans (Lill+Sparla, 2020). Die 
Machbarkeit wurde durch ergänzende Bohrungen geprüft (Kühn Geoconsulting, 2019b)  
 
Bewertung: 
Durch die FNP-Änderung wird eine Bebauung des Gebietes ermöglicht. Die führt zu einer Vermin-
derung der Grundwasserneubildungsrate im Änderungsbereich. Maßnahmen zur Minderung der 
Auswirkungen werden im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 65412/02 „Integrative Quartiers-
entwicklung am Kalscheurer Weg“ festgesetzt. 
 
1.5.6 Luft 
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
1.5.6.1Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Innerhalb des Änderungsbereichs ist derzeit die einzige Emissionsquelle für Luftschadstoffe der Kfz-
Verkehr auf dem Kalscheurer Weg. Es liegen DTV -Werte aus dem Jahr 2011 für die Kreuzung 
Kalscheurer Weg / Kendenicher Straße vor. Für den Bebauungsplan Nr. 65412/02 „Integrative Quar-
tiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ erfolgte im Dezember 2018 eine automatisierte Verkehr s-
zählung (Planungsbüro VIA eG, 2019) an den Knotenpunkten Kalscheurer Weg / Kendenicher 
Straße und Kalscheurer Weg / Oberer Komarweg. Aus der Umgebung wirken die Luftschadstof-
femissionen der Gebäudeheizungen der benachbarten Wohngebäude auf den Änderungsbereich 
ein. Insgesamt ist damit von einer mäßigen Emissionsvorbelastung der Luft im Änderungsbereich 
auszugehen. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Im Falle der Nichtdurchführung der Planung ist nicht von einer Änderung der jetzigen Emissionsbe-
lastung auszugehen. Zulässige, privilegierte Vorhaben im Änderungsbereich können zu weiteren 
Emissionsquellen und damit einer höheren Emissionsbelastung im Änderungsbereich führen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die FNP-Änderung wird eine Bebauung des Gebietes ermöglicht. Von einer Zunahme des 
Kfz-Verkehrs ist auszugehen. Für parallel aufzustellende Bebauungsplan Nr. 65412/02 „Integrative 
Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ wurde ermittelt, dass eine Zunahme der Kfz -Quer-
schnittsbelastung um 3,5 % durch den Quell- und Zielverkehr erfolgt (Planungsbüro VIA eG, 2019). 
Diese Zunahme liegt im Bereich täglicher Zufallsschwankungen und ist für die Verkehrsqualität auf 
der Straße nicht relevant. Bei Durchführung der Planung kommt es nur zu einer geringfügig höheren 
Emissionsbelastung durch den vermehrten Kfz-Verkehr. Durch die Entwicklung von Wohnbauflä-
chen kommt es zu einer Zunahme der Emissionen aus Gebäudeheizungen.

22 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen: 
Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen sind im Bebauungsplan Nr. 65412/02 „Integrative 
Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ beschrieben. Es sollen drei Carsharing-Stellplätze und 
ein Bikesharing-Angebot hergestellt werden. 
 
Bewertung: 
Die Emissionen von Luftschadstoffen im Änderungsbereich werden durch den Mehrverkehr und Ge-
bäudeheizungen gegenüber dem Bestand geringfügig erhöht. 
 
1.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen  
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Der FNP-Änderungsbereich liegt innerhalb des Wirkungsbereiches des Luftreinhalteplans der Stadt 
Köln und innerhalb der Umweltzone. Die Zone darf seit dem 01.07.2014 nur von Pkw mit geringem 
Feinstaubausstoß (grüne Plakette) befahren werden und wurde zum 01.10.2019 zum zweiten Mal 
erweitert. 
Der Luftgüte-Index der Stadt Köln (Labor Dr. Rabe HygieneConsult 2003) weist für den Änderungs-
bereich die Luftgüte-Zone II (mittlere Luftgüte) aus. Die Luftqualität wird im Allgemeinen als unprob-
lematisch für die Wohnbevölkerung angesehen. In unmittelbarer Nähe von Emittenten (stark befah-
rene Straßen) können höhere Belastungen bestehen. 
Die dem Änderungsbereich nächstgelegene Messstelle an der Luxemburger Straße, innerhalb des 
dicht bebauten Siedlungsbereichs, überschreitet die Werte der 39. BImSchV für NO2 (40 µg/m³) im 
Jahr 2018 mit 44 µg/m³ deutlich. Durch das deutlich geringere Verkehrsaufkommen des Kalscheurer 
Wegs im Vergleich zur Luxemburger Straße ist auch mit deutlich geringen NO2-Werten für den Än-
derungsbereich zu rechnen.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Nichtdurchführung der Planung würde es zunächst nicht zu einer Änderung der Luftgüte im Än-
derungsbereich kommen. Durch die Umsetzung von zulässigen, privilegierten Vorhaben im Außen-
bereich könnte jedoch eine Zunahme von Luftschadstoff-Immissionen erfolgen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die FNP-Änderung wird eine Bebauung des Plangebietes ermöglicht. Hierdurch erfolgt eine 
geringe Zunahme der Luftschadstoffimmissionen durch die Gebäudeheizungen der Wohngebäude 
und den entstehenden Mehrverkehr. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen: 
Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen sind im Bebauungsplan Nr. 65412/02 „Integrative 
Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ beschrieben. Es erfolgen diverse Grünfestsetzungen 
zur Reduktion von Luftschadstoffen.  
 
Bewertung: 
Durch die FNP-Änderung erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65412/02 „Integrative 
Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“. Im Zuge der Realisierung der Wohnbebauung ist mit

23 
einer geringen Zunahme der Luftschadstoff-Immissionen aus Gebäudeheizungen und Mehrverkehr 
zu rechnen. Im Bebauungsplan Festsetzungen (Begrünung), die eine Minderung der Auswirkun-
gen erzielen. 
 
1.5.7 Klima 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Gemäß der Planungshinweiskarte zur zukünftigen Wärmebelastung der Stadt Köln (LANUV, 2013) 
sind im FNP-Änderungsbereich Teile um den Weg S und im Südwesten als klimaaktive Flächen der 
Klasse 4 dargestellt. Der Bereich um den Weg T ist als belastete Siedlungsflächen der Klasse 3 
dargestellt. Die Synthetische Klimafunktionskarte stellt großräumig Stadtklima II, wesentliche Ver-
änderung aller Klimaelemente des Freilands, wesentliche Störung lokaler Windsysteme, Wärmein-
seln und Schadstoffbelastung dar. Der Südfriedhof angrenzend ist als Klima der Parkanlagen ge-
kennzeichnet (Stadt Köln, 1997). 
Die klimaaktiven Freiflächen stehen in Zusammenhang mit dem Südfriedhof und den Ausläufern des 
Grüngürtels. Es kann angenommen werden, dass größere vegetationsbestandene Freiflächen im 
Änderungsbereich über Nacht Kaltluft entstehen lassen, der die nordwestlich vorhandenen Wohn-
flächen lokal begrenzt mit Kaltluft versorgt. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Grundsätzlich stehen im Falle der Nichtdurchführung der Planung die klimaaktiven Vegetationsflä-
chen im Änderungsbereich weiterhin für den lokal begrenzten Kaltluftaustausch zur Verfügung. Die 
zulässige Umsetzung von privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Außen-
bereich könnte zu einer weiteren Versiegelung oder Bebauung des Änderungsbereichs und damit 
einer Reduzierung der klimawirksamen Freiflächen und deren Kaltluftproduktion führen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Aufgrund der FNP-Änderung kommt es zunächst zu keinen Auswirkungen auf das Klima. Die FNP-
Änderung ermöglicht jedoch die Aufstellung eines Bebauungsplans mit anschließender Bebauung. 
Durch die zusätzliche Versiegelung und Bebauung, die im Zusammenhang mit dem im Parallelver-
fahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer 
Weg“ erfolgt, nimmt der Anteil der klimaaktiven Vegetationsflächen ab. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer 
Weg“ werden Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen festgesetzt. Dazu zählen Festsetzun-
gen zu Grünflächen, Dachbegrünung und vertragliche Regelung zum Umgang mit dem Nieder-
schlagswasser in Form von Rigolen im Plangebiet. 
 
Bewertung: 
Die FNP-Änderung erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65412/02 „Integrative 
Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ Der klimatische Ist-Zustand verschlechtert sich mit der 
Umsetzung des Bebauungsplans insgesamt. Der Anteil an vegetationsbestandenen, klimaaktiven 
Flächen wird durch die vorgesehene Planung reduziert. Ein Großteil der vorhandenen Vegetations-
flächen (Festwiese, Gehölzflächen) bleibt erhalten und wird durch Pflanzungen ergänzt. Diese Maß-
nahmen tragen zur Minderung von Hitzeereignissen durch Verdunstungskälte bei.

24 
1.5.8 Wirkungsgefüge 
 zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, 
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Aufgrund der bestehenden naturnahen Freifläche besteht ein Wirkung sgefüge zwischen den 
Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser und Luft. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Die Beibehaltung des derzeitigen Umweltzustands führt nicht zu einer Änderung der Wirkungsge-
füge zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser und Luft. Sollte es zu einer 
Realisierung von zulässigen, privilegierten Vorhaben kommen, treten je nach Art des Vorhabens 
Änderungen der Wirkungsgefüge ein. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Die Durchführung der Planung führt zu einer Änderung der Gebietsfestsetzung von Freifläche zu 
einer Wohnbaufläche. Bei Umsetzung des parallel aufgestellten Bebauungsplans kommt es zur Ver-
siegelung von derzeit offenen Bodenflächen, die Pflanzen als Vegetationsstandort dienen und zur 
natürlichen Versickerung beiträgt. Die Beseitigung von Vegetation hat wiederum Auswirkungen auf 
Tiere und die Luftgüte. Die Versiegelung von offenen Bodenflächen führt außerdem zu einer Redu-
zierung der Grundwasserneubildung.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen: 
Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer 
Weg“ erfolgen Festsetzungen zu Begrünungsmaßnahmen, die die Auswirkungen auf das Wirkungs-
gefüge zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser und Luft vermindern. 
 
Bewertung: 
Durch die FNP-Änderung und die Umsetzung des Bebauungsplans kommt es zu einer lokal be-
grenzten, negativen Beeinflussung des Wirkungsgefüges zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflan-
zen, Fläche, Boden, Wasser und Luft. Großräumige Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge, die 
über die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter innerhalb des Änderungsbereichs hinausrei-
chen, sind nicht zu erwarten. 
 
1.5.9 Landschaft  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der Änderungsbereich befindet sich am Stadtrand von Köln im Übergangsbereich von Siedlung zum 
freien Landschaftsraum des angrenzenden Südfriedhofs. Der FNP-Änderungsbereich ist durch Frei-
fläche und strauchreiche Vegetation geprägt (Stadt Köln KölnGIS, Luftbild 2020 und Schrägluftbilder 
2018). 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):

25 
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt die Landschaft im derzeitigen Zustand, wie unter „Bestand“ 
beschrieben, erhalten. Die zulässige Umsetzung von privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder 
Abs. 2 BauGB im Außenbereich könnte zu Eingriffen in das Ortsbild führen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Durch die FNP-Änderung erfolgt die Ausweisung von Wohnbaufläche. Durch eine Neubebauung 
erfolgt ein Anschluss an die vorhandene Bebauung der sogenannten „Indianersiedlung“. Das Orts-
bild wird sich gegenüber dem Bestand wesentlich verändern.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Im Rahmen des Bebauungsplans erfolgen Festsetzungen zur Begrünung, um den Eingriff zu min-
dern. 
 
Bewertung:  
Durch die FNP-Änderung und den parallel aufgestellten Bebauungsplan erfolgen Eingriffe in das 
Ortsbild. Die Grünflächen werden durch Bebauung reduziert. Im Bebauungsplan erfolgen entspre-
chende Festsetzungen zur Einbindung der Bebauung in den Charakter des Ortsrandes. Es ergeben 
sich durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan keine über das örtliche Landschaftsbild hinaus-
reichende Fernwirkungen. 
 
1.5.10 Biologische Vielfalt 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Plangebiet ist anthropogen überformt, besitzt insgesamt jedoch eine hohe und vielfältige Bio-
topausstattung. Es ist von einer hohen biologischen Vielfalt auszugehen. Auch angrenzend dazu 
(Gelände des Südfriedhofes) sind wertvolle Biotopstrukturen und Rückzugsräume für wildlebende 
Tiere und Pflanzen vorhanden, so dass ein biologischer Austausch zwischen den Flächen besteht.  
Durch die mosaikartige Freiraumstruktur von Friedhof, Weidefläche, Gehölzen und Sträuchern so-
wie den angrenzenden Gebäuden ist der Bereich in seiner biologischen Vielfalt besonders im dicht 
besiedelten städtischen Umfeld selten und wertvoll. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Beibehaltung des Status Quo würden das Gelände und seine Umgebung im derzeitigen Zustand 
mit zum Teil hochwertigen Biotopstrukturen und Rückzugsräumen verbleiben. Die zulässige Umset-
zung von privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Außenbereich könnte zu 
einer weiteren Versiegelung oder Bebauung des Änderungsbereichs und damit einer der biologi-
schen Vielfalt führen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die FNP-Änderung erfolgt die Ausweisung von Wohnbebauung. Der parallel aufgestellte Be-
bauungsplan sieht eine bauliche Überprägung des überwiegenden Plangebietes vor. Bestehende 
Vegetationsstrukturen werden teilweise entfernt oder in ihrer Natürlichkeit eingeschränkt. Insgesamt 
kommt es zu einer Minderung der biologischen Vielfalt.

26 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Im parallel aufgestellten Bebauungsplan erfolgen Festsetzungen, die den teilweisen Erhalt vorhan-
dener Vegetationsstrukturen festlegen. Außerdem werden neue Grünstrukturen geschaffen.  
 
Bewertung:  
Durch die Darstellung von Wohnbauflächen und den parallel aufgestellten Bebauungsplan wird eine 
Bebauung von Freifläche angestrebt. Dies führt zur Reduzierung der biologischen Vielfalt. Dennoch 
ist trotz der künftig intensiveren Nutzung aufgrund der hohen und vielfältigen Biotopausstattung (Er-
halt und Neuanlage von Biotopstrukturen) und den damit verbundenen Tierlebensräumen mit einer 
mittleren biologischen Vielfalt zu rechnen.  
 
1.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von gemeinschaft-
licher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Es befinden sich keine europäischen Schutzgebiete innerhalb oder im Umfeld des Änderungsberei-
ches.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Ein europäisches Schutzgebiet ist weder direkt noch indirekt betroffen.  
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Ein europäisches Schutzgebiet ist weder direkt noch indirekt von der FNP-Änderung betroffen.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Die Benennung von Maßnahmen sind nicht erforderlich, da keine Betroffenheit vorliegt.  
 
Bewertung: 
Der Umweltbelang ist durch die FNP-Änderung nicht betroffen.  
 
1.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 c BauGB) 
1.5.12.1 Lärm 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplans wurde eine schalltechnische Untersuchung 
(Büro für Schallschutz, Umweltmessungen, Umweltkonzepte Michael Mück, 2021) durchgeführt. 
Der Änderungsbereich ist vorbelastet durch Lärmimmissionen aus dem Straßen-, Schienen-, Sport- 
und Gewerbelärm. Im Änderungsbereich selbst sind im Bestand keine Lärmemittenten vorhanden. 
Straßenverkehrslärm: 
Die Lärmsituation im Änderungsbereich wird im Wesentlichen durch die folgenden Straßen be-
stimmt: Militärringstraße westlich und östlich des Oberen Komarweges in ca. 500 m Entfernung, 
Weyerstraßer Weg, Zollstockgürtel westlich und östlich des Weyerstraßer Weges, Kalscheurer Weg, 
Oberer Komarweg, Kendenicher Straße und Fernlärm der Bundesautobahn 4, in ca. 1.000  m Ent-
fernung.

27 
Schienenverkehrslärm: 
Neben dem im Nordwesten befindlichen Rangierbahnhof Köln-Eifeltor, als Verlängerung des südlich 
gelegenen Containerbahnhofes Eifeltor, sind die drei Zugstrecken der Deutschen Bahn AG (DB -
Strecke 2630, 2640 und 2643) weitere Emittenten, die auf den Änderungsbereich einwirken.  
Gewerbelärm: 
Im Westen grenzt ein Steinmetzbetrieb an. Nordwestlich des Änderungsbereiches emittieren ein 
Gewerbepark mit einem großen Speditionsbetrieb, einem Baumarkt, einem Discounter, einer Kfz-
Großwaschstraße und mehreren kleinen Gewerbebetrieben sowie der Rangierbahnhof Eifeltor. Die 
Lärmemissionen werden durch einen Lärmschutzwall teilweise abgeschirmt. Etwa 1 km südlich des 
Änderungsbereichs und südlich der Bundesautobahn 4 liegen weitere Speditionsbetriebsflächen 
und der Containerbahnhof Eifeltor. Südlich des Vorhabens befinden sich ein Busunternehmen sowie 
ein Holzbaubetrieb. 
 
Fluglärm: 
Es wirken Lärmimmissio nen aus dem  Flugverkehr auf den Änderungsbereich ein. Gemäß dem 
Schallimmissionsplan „Fluglärm“ wirkt ein Dauerschallpegel des Flugverkehrs ≤ 45 dB(A) tags und 
nachts auf den Änderungsbereich ein. 
 
Sportlärm: 
Im weiteren Umfeld gibt es zwei Sportanlagen. Nördlich des Änderungsbereichs befindet sich der 
Sportplatz des S.V. Rot Weiss Köln-Zollstock 05 e.V., dessen Schallemissionen durch Fußballspiele 
und den Trainingsbetrieb auf die Umgebung einwirken. Weitere Immissionen erzeugen die Tennis-
anlage des Tennisclub Buchholz mit 6 Spielfeldern und die dazugehörenden 50 Kfz-Stellplätze. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Beibehaltung der jetzigen Darstellung als Grünfläche wäre nicht mit höheren Lärmbelastungen 
zu rechnen. Im Rahmen der Umsetzung eines genehmigungspflichtigen Vorhabens im Außenbe-
reich (§ 35 BauGB) wären höhere Belastungen durch Verkehr und ggf. Gewerbelärm zu erwarten 
und im Vorfeld ein entsprechendes Lärmgutachten durchzuführen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die parallele Aufstellung des Bebauungsplans 
wird eine Wohnbebauung ermöglicht. Die detaillierten Auswirkungen auf die Bebauung sind im Um-
weltbericht auf der Ebene des Bebauungsplans dargestellt. Die nachstehenden Lärmwerte zeigen, 
dass eine Wohnbebauung grundsätzlich im FNP-Änderungsbereich möglich ist (Büro für Schall-
schutz, Umweltmessungen, Umweltkonzepte Michael Mück, 2021). Der Lärm, der durch die Nutzung 
des Spielplatzes verursacht wird, gilt als sozialadäquat. 
 
Straßenverkehrslärm: 
Der Verkehrslärm, welcher im Bestand auf die aktuelle Nutzung im Änderungsbereich einwirkt, wird 
verursacht durch den Verkehr auf der Militärringstraße, dem Oberen Komarweg, Weyerstraßer Weg, 
Zollstockgürtel, Kalscheurer Weg, Kendenicher Straße und der Autobahn A4. Mit Umsetzung der 
Planung werden diese Geräusche ebenso auf die geplante Wohnbebauung einwirken. 
Im Schallgutachten wurde ermittelt, dass die Orientierungswerte der DIN  18005 für allgemeine 
Wohngebiete (55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts) mit Werten bis zu 70 dB(A) entlang der Straße 
Kalscheurer Weg überschritten werden.

28 
Mit Festsetzung von Wohnbauflächen wird sich auch das Verkehrsaufkommen durch Mehrverkehr 
erhöhen und zu einem entsprechenden Anstieg der Schallemissionen führen.  
 
Schienenverkehrslärm: 
Der öffentliche Schienenverkehrslärm wird verursacht durch den Betrieb auf dem im Nordwesten 
befindlichen Rangierbahnhof Köln-Eifeltor sowie durch den Verkehr auf den dort verlaufenden drei 
Zugstrecken der Deutschen Bahn AG. 
Bei Durchführung der Planung wirken sich die Geräusche des Schienenverkehrslärms auch auf die 
neue Wohnbebauung aus. Der Orientierungswert für ein allgemeines Wohngebiet wird tags (55 
dB(A)) eingehalten. Nachts ist mit Überschreitung des Wertes der DIN 18005 (45 dB(A) nachts) zu 
rechnen.  
 
Fluglärm: 
Die Lärmimmissionen aus dem Flugverkehr (Dauerschallpegel Flugverkehr ≤  45 dB(A) tags und 
nachts) wirken auch auf die künftige Wohnbebauung im Änderungsbereich ein. 
 
Fazit Verkehrslärm (Straße, Schiene und Flugverkehr): 
Der Gesamtverkehr erzeugt Geräusche im Änderungsbereich, welche die Orientierungswerte für 
Wohngebiete der DIN 18005 mit 55 dB (A) tags und 45 dB (A) nachts überschreiten.  
 
Gewerbelärm: 
Mit Ausnahme der Lärmimmissionen durch den Steinmetzbetrieb werden die gewerblichen Immis-
sionen im Tag- und Nachtzeitraum gemäß TA Lärm für die geplante Wohnbebauung einhalten. Auf-
grund der Sägearbeiten durch den Steinmetzbetrieb kommt es an der westlichen Plangebietsgrenze 
zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für Wohnbebauung gemäß TA Lärm.  
 
Sportlärm: 
Den durch Sportlärm verursachten Lärmemissionen  (Sportplatz, Tennisanlage) nordwestlich des 
Änderungsbereiches halten die Immissionsrichtwerte für eine Wohnbaufläche ein.  
 
Für alle Lärmquellen wurde gemäß DIN 4109 der maßgebliche Außenlärmpegel ermittelt. Dieser 
ist für die ungünstigste Geschosshöhe von 7,8 m zur jeweils der Tageszeit maßgebend, in der sich 
die höchste Anforderung ergibt. Der maßgebliche Außenlärmpegel erreicht in unterschiedlichen 
Bereichen bis zu 70 dB(A), bis zu 75 dB(A) und bis zu 80 dB(A). 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Erforderliche Maßnahmen zur Minderung bzw. Vermeidung von Lärmwirkungen wurden in einem 
Gutachten (Das Büro für Schallschutz, Umweltmessungen, Umweltkonzepte Michael Mück, 2021) 
benannt und werden auf der Ebene des Bebauungsplans geregelt. Im genannten Gutachten wer-
den die Lärmpegelbereiche sowie der maßgebliche Außenlärmpegel (Maximum Tag/ Nacht über 
alle Geschosse) bei freier Schallausbreitung dargestellt. Im Ergebnis sind im Änderungsbereich die 
Lärmpegelbereiche IV, V und VI bzw. der maßgebliche Außenlärmpegel von bis zu 70 dB(A), bis 
zu 75 dB(A) und bis zu 80 dB(A) anzusetzen.

29 
Bezüglich der Immissionsorte aufgrund der gewerblichen Schallimmissionen des Steinmetzbetrie-
bes werden auf der Ebene des Bebauungsplans Regelungen getroffen, um einen Konflikt zu ver-
meiden. Hierzu erfolgt eine bauliche Änderung des Gebäudes, in dem die maßgeblichen Immissio-
nen (Sägearbeiten) stattfinden, sodass die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm an der geplanten 
neuen Wohnbebauung eingehalten werden. 
 
Bewertung:  
Der Änderungsbereich ist durch Lärmimmissionen vorlastet. Die bestehende sowie künftige Ge-
räuschbelastung gehen vor allem von Straßen- und Schienenverkehr sowie Gewerbelärm aus. 
Im Ergebnis der Berechnung des resultierenden maßgeblichen Außenlärmpegels erfolgt die Zuord-
nung auf die Lärmpegelbereiche. Im Ergebnis sind im Änderungsbereich die Lärmpegelbereiche 
IV, V und VI bzw. der maßgebliche Außenlärmpegel von bis zu 70 dB(A), bis zu 75 dB(A) und bis 
zu 80 dB(A) anzusetzen. 
Festsetzungen zur Minderung der Lärmbelastung erfolgen im parallel aufgestellten Bebauungsplan. 
Lärmrelevante Auswirkungen aufgrund des planbedingten Mehrverkehrs sind aufgrund der geringen 
Größe des Änderungsbereiches nicht erheblich.  
 
1.5.12.2 Altlasten 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Im Bereich der FNP-Änderung befindet sich Altstandort Nr. 20511. Hier existierten zwei Ringofen-
ziegeleien mit umgebenden flachen Abgrabungen (zur Tongewinnung), welche in den 1910er bis 
1930-45er Jahren betrieben wurden. Außerdem ist eine Altablagerung mit der Kennung Nr. 20512 
„Südfriedhof Rondorf“ und die stoffliche Bodenveränderung Nr. 20511_01 „Weg V am Kalscheurer 
Weg, KGA Oberer Komarweg“ bekannt (Stadt Köln, Altlastenkataster 2018). 
Im Rahmen einer orientierenden abfall- und schutzgutbezognenen Bodenuntersuchung (Kühn Ge-
oconsulting GmbH, 2019a) wurden im Bereich für den Bebauungsplan Nr. 65412/02 „Integrative 
Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ insgesamt 19 Rammkernsondierungen (RKS) mit einer 
Tiefe von max. 6,00 m abgeteuft. Aus den Sondierungen wurden 8 Mischproben gemäß LAGA -
Richtlinie und nach den Vorgaben der Deponieverordnung analysiert. Die Untersuchungen lassen 
sich auf den Bereich der FNP-Änderung übertragen.  
Im Ergebnis wurden in den Proben die Parameter Fluorid und Blei aus dem ehemaligen Ziegeleibe-
trieb festgestellt  
In weiteren Proben wurden erhöhte TOC-Gehalte (gesamter organischer Kohlenstoff) und Glühver-
luste nachgewiesen (Deponieklasse DK II) (Kühn Geoconsulting GmbH 2019a). 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung würde der Versiegelungsgrad in der derzeitigen Form erhalten 
bleiben und es würden sich keine Änderungen in Bezug auf Altlasten ergeben. Die zulässige Um-
setzung von privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Außenbereich könnte 
zu Bodeneingriffen führen, die im Detail zu untersuchen wären. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Der Vergleich der Ergebnisse der orientierenden abfallbezogenen Bodenuntersuchung mit den Prüf-
werten der BBodSchV zeigt, dass alle Mischproben die Prüfwerte der zukünftigen Nutzungskatego-
rie „Wohngebiete“ einhalten.

30 
Die FNP-Änderung ermöglicht eine Mehrversiegelung der Fläche und Eingriffe in den Boden. Im 
nachfolgenden Bebauungsplan erfolgen Regelungen zur Minimierung des potenziellen Restrisikos. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Auf Grundlage der Untersuchung von Kühn Geoconsulting GmbH (2018) sind die untersuchten Bö-
den im Falle eines Aushubs einer fachgerechten Verwertung/ Entsorgung zuzuführen. Regelungen 
hierzu erfolgen im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan. 
 
Bewertung:  
Die Böden im Änderungsbereich müssen durch den Altstandort von zwei Ziegeleibetrieben sowie 
den Altablagerungen „Südfriedhof Rondorf“ als geschädigt und mit einem gestörten Aufbau angese-
hen werden. Da die Prüfwerte der Boden untersuchungen der zukünftigen Nutz ungskategorie 
„Wohngebiet“ eingehalten werden, ist eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch aus fachgutachter-
licher Sicht nicht gegeben. Regelungen zur Reduzierung des Restrisikos erfolgen auf der Ebene des 
parallel aufgestellten Bebauungsplans. 
 
1.5.12.3  Erschütterungen 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Auf den Änderungsbereich wirken keine Erschütterungsimmissionen aus den vorhandenen Nutzun-
gen ein. Auch aus dem Schienenverkehr (Güterverkehr Eifeltor) können aufgrund der großen Ent-
fernung (ca. 400 m) keine Auswirkungen abgeleitet werden. Es treten keine Erschütterungen auf.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Im Nullfall würde die derzeitige Nutzung erhalten bleiben. Durch die Nutzungen werden keine Er-
schütterungen ausgelöst. Die zulässige Umsetzung von privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 
oder Abs. 2 BauGB im Außenbereich könnte je nach Betrieb Erschütterungen verursacht werden. 
Dies wäre im entsprechenden Genehmigungsverfahren zu prüfen.  
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch eine Ausweisung von Wohnnutzung gehen keine Er schütterungen aus. Auch wirken keine 
Erschütterungen auf den Änderungsbereich ein. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Die Benennung von Maßnahmen ist nicht erforderlich, da keine Betroffenheit vorliegt. 
 
Bewertung: 
Durch die Planung ist nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen infolge von Erschütterungsimmis-
sionen zu rechnen.  
 
1.5.12.4  sonstige Gesundheitsbelange / Risiken 
zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko, Starkregen (Klimawandel-
folgen)

31 
Hochwasser  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der FNP -Änderungsbereich liegt in keinem Hochwasserrisikogebiet (Extremhochwasser für 
HQ500) und außerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Rheins.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die derzeitige Nutzung erhalten bleiben. Die zulässige 
Umsetzung von privilegierten Vorhaben nach §  35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Außenbereich 
könnte zu einer weiteren Versiegelung oder Bebauung des Änderungsbereichs führen. Auswirkun-
gen durch Extremhochwasser sind aufgrund der Lage des Änderungsbereichs außerhalb eines 
Hochwasserrisikogebietes sowie außerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsge-
bietes des Rheins nicht zu erwarten. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Der Änderungsbereich ist von Hochwasser aufgrund der Lage außerhalb des Hochwasserrisiko-
gebiet ( Extremhochwasser für HQ500) und außerhalb eines gesetzlich festgesetzten Üb er-
schwemmungsgebietes des Rheins nicht betroffen.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen: 
Die Benennung von Maßnahmen ist nicht erforderlich, da keine Betroffenheit vorliegt.  
 
Bewertung: 
Es besteht für den FNP-Änderungsbereich heute und zukünftig keine Hochwassergefahr aus einem 
Extremhochwasser des Rheins.  
 
Starkregen 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Die Starkregengefahrenkarten der Stadtentwässerungsbetrieb Köln AöR zeigen auf, dass bei mitt-
leren und extremen Starkregenereignissen einige Bereiche einstauen und für diese Bereiche eine 
mäßig hohe bis hohe Gefährdungen vorliegt.  
Aufgrund des geringen Versiegelungsgrad im Änderungsbereich können aktuell die anfallenden Nie-
derschläge im Änderungsbereich versickern (StEB, o.J.).  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Im Nullfall würde die derzeitige Nutzung erhalten bleiben. Die zulässige Umsetzung von privilegier-
ten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Außenbereich könnte zu einer weiteren Ver-
siegelung oder Bebauung des Änderungsbereichs führen. Auswirkungen durch Starkregenereig-
nisse könnten je nach Art der Vorhaben in  Form anfallenden Niederschlagswasser auftreten. Die 
nötige Versickerung vor Ort wäre im entsprechenden Genehmigungsverfahren zu prüfen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Durch die Ausweisung von Wohnbaufläche im FNP erfolgt eine Versiegelung durch das nachgeord-
nete B-Plan Verfahren. Das anfallende Niederschlagwasser der Gebäudedachflächen wird auf den 
Grundstücken in Kiesrigolen eingeleitet und versickert (Entwässerungskonzept, Lill+Sparla 2020).

32 
Die Zuleitung von den Dachflächen erfolgt über Regenwasserleitungen. Die geplanten Anlagen für 
die Regenentwässerung sind dem Entwässerungsanlagenplan-Konzept (Lill + Sparla, 2020) zu ent-
nehmen.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen:  
Es erfolgen im Bebauungsplan Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Abflüsse wie die 
Minimierung der versiegelten Fläche durch Festsetzung einer GRZ von 0,4, Einsatz wasserdurch-
lässiger Flächenbefestigungen sowie Festsetzung einer extensiven Dachbegrünung auf den Flach-
dächern im Änderungsbereich. Zudem werden Maßnahmen zur Vorbeugung von Schäden durch 
Starkregen getroffen, indem Kiesrigolen angelegt werden. Regelungen hierzu erfolgen au f der 
Ebene des Bebauungsplans. 
 
Bewertung:  
Es besteht eine Gefährdung aufgrund von Starkregenereignissen. Durch die geplanten Maßnahmen 
im Rahmen des Bebauungsplans zur Abflussvermeidung (Gründächer, geringe Versiegelungs-
grade) und die geplanten Anlagen zur Entwässerung (Kiesrigolen, Schaffung von Retentionsfläche) 
können die anfallenden Niederschläge schadlos vor Ort versickert und/ oder abgeführt werden.  
 
Kampfmittel 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Luftbilder des Änderungsbereichs aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen 
liefern Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe im Bereich der FNP-Änderung, weshalb dort mit 
Kriegsaltlasten zu rechnen ist. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Die möglichen vorhandenen Kriegsaltlasten würden im Änderungsbereich verbleiben. Die zulässige 
Umsetzung von privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Außenbereich 
könnte zu Bodeneingriffen führen, die eine detaillierte Untersuchung der Situation zu den Kampfmit-
teln erforderlich macht. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Das Antreffen von Kampfmitteln im Änderungsbereich kann aufgrund des konkreten Hinweises auf 
Kampfmittel nicht ausgeschlossen werden.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Im Rahmen des parallel aufzustellenden den Bebauungsplan erfolgt ein Hinweis zu möglichen 
Kampfmitteln im Boden. Etwaige Untersuchungen werden im Rahmen des Bauantrages berücksich-
tigt.  
 
Bewertung:  
Eine Gefährdung ist nach Überprüfung der zu überbauenden Fläche und ggf. notwendiger Räumung 
im Rahmen der Baugenehmigung bzw. Bauausführung nicht mehr gegeben. Eine Regelung auf 
Ebene des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.

33 
Magnetfeldbelastung  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand)/ Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvari-
ante):  
Im Bereich Kendenicher Straße / Kalscheurer Weg befindet sich nach Angaben der Bundes-
netzagentur eine standortbescheinigungspflichtige Funkanlage, deren standortbezogener Sicher-
heitsabstand mit 11,3 m angegeben wird. Der FNP-Änderungsbereich befindet sich in circa. 200 m 
Entfernung, so dass der einzuhaltende Sicherheitsabstand gewährleistet ist. Zudem befindet sich 
entlang der Bahnschienen eine 110 kV-Bahnstromleitung. Gemäß Handlungsanleitung des LAI zur 
Durchführung der 26. BImSchV (LAI, 2014) wird ein Abstand von mindestens 10 m sicher eingehal-
ten. 
In der Kendenicher Straße befindet sich eine Trafostation (Stadt Köln KölnGIS, 2020). Da Kenndaten 
zu dieser Station nicht bekannt sind, wird von einer, der angrenzenden Wohnbebauung angemes-
senen, maximalen Nennleistung von 630 KVA ausgegangen. Eine Beeinträchtigung der weiter ent-
fernten Neubebauung ist ausgeschlossen. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Im Nullfall würde die derzeitige Nutzung erhalten bleiben. Die zulässige Umsetzung von privilegier-
ten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Außenbereich könnte je nach Art der Vorha-
ben eine elektromagnetische Belastung verursachen. Dies wäre im entsprechenden Genehmi-
gungsverfahren zu prüfen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die möglichen vorhandenen elektromagnetischen Vorbelastungen bleiben bestehen.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Maßnahmen sind aufgrund des ausreichenden Abstandes nicht erforderlich.  
 
Bewertung:  
Die geringen Leistungen und der Abstand zu den vorhandenen Freileitungen, zur Trafostation und 
zum Funksendemast sorgen dafür, dass die elektromagnetischen Grenzwerte für Wohnbebauung 
eingehalten werden.  
Erhöhte Immissionen magnetischer Bahnstromfelder aus dem Bahnbetrieb im Nordosten des Ände-
rungsbereichs können aufgrund der großen Entfernung ebenfalls ausgeschlossen werden.  
 
1.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 d BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) / Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullva-
riante):  
Im Bereich der FNP-Änderung existierten zwei Ringofenziegeleien mit umgebenden flachen Ab-
grabungen (zur Tongewinnung), welche in den 1910er bis 1930-45er Jahren betrieben wurden. In 
den Restflächen der heute überprägten alten Ziegeleinutzung ist mit archäologischen Fundstellen 
zu rechnen.  
Die benachbarte Kleingartensiedlung gehört zu den Kulturlandschaftselementen, für die jedoch 
keine Schutzansprüche bestehen.

34 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Beibehaltung des Status Quo würden das Gelände und seine Umgebung im derzeitigen Zu-
stand verbleiben. Die zulässige Umsetzung von privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder 
Abs. 2 BauGB im Außenbereich könnte zu einer weiteren Versiegelung oder Bebauung des Ände-
rungsbereichs führen. Damit verbunden könnte es zu Eingriffen in den Boden mit Auswirkungen 
auf eventuelle archäologische Bodenfunde kommen. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: 
Durch die Umsetzung der Planung kann es zu Bodeneingriffen kommen, die mit Auswirkungen auf 
eventuelle archäologische Bodenfunde verbunden sein können.  
 
Vermeidungs-/ Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Im Rahmen des Bebauungsplans werden entsprechende Maßnahmen festgesetzt. Dazu zählen 
eine archäologische Baubegleitung, sowie Hinweise im Bebauungsplan, dass archäologische 
Funde der Bodendenkmalpflege der Stadt Köln zu melden sind.  
 
Bewertung:  
Aufgrund der Vornutzung des Änderungsbereichs durch alte Ziegeleibetriebe ist mit archäologi-
schen Funden im Änderungsbereich zu rechnen. Eingriffe in den Boden, die durch den Bebau-
ungsplan verursacht werden, können gegebenenfalls mit Auswirkungen auf archäologische Boden-
funde/ Befunde verbunden sein.  
 
1.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), sach-
gerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 e BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Im Plangebiet kommt es heute nicht zu erheblichen Emissionen von Licht, Gerüchen, Strahlung 
oder Wärme. Abfälle und Abwässer fallen nicht an.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
An der für den Bestand formulierten Situation ändert sich durch die FNP-Änderung nichts. Im Falle 
der Umsetzung von zulässigen, privilegierten Vorhaben gemäß § 35 BauGB können Abfälle und 
Abwässer anfallen, für die eine geregelte Entsorgung organisiert werden muss. Es kann außerdem 
eine Beeinträchtigung auf die angrenzenden Wohnbau- und Friedhofsflächen durch die Emission 
von Licht erfolgen. Eine Realisierung von Vorhaben, die in erheblichem Umfang Gerüche, Strah-
lung oder Wärme emittieren, ist im Änderungsbereich aufgrund der Nähe zur vorhandenen Wohn-
bebauung nicht zulässig. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Durch die FNP-Änderung kommt es zu keinen Veränderungen der Emissionssituation.

35 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswirkun-
gen: 
Auswirkungen durch Lichtemissionen Gerüche, Strahlung und/ oder Wärme sind durch die FNP-
Änderung nicht zu erwarten, so dass keine Maßnahmen erforderlich sind. 
 
Bewertung:  
Geruchs-, Wärme- und Strahlungsemissionen sind durch die geplante Nutzung nicht zu erwarten. 
Im Rahmen des nachgeordneten in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans sind Lichtemissionen 
durch die geplante Aufsiedelung zu erwarten. Eine Bewertung dieser erfolgt im Rahmen des Be-
bauungsplan-Verfahrens. 
 
1.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 f BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der Änderungsbereich hat keine Bedeutung für die Gewinnung oder Nutzung erneuerbarer Ener-
gie. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB ist die Umsetzung von privilegierten Vorhaben, z.B. die der 
Energiegewinnung und/ oder Nutzung dienen entsprechend des § 35 zulässig.  
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die FNP-Änderung selbst hat keine Auswirkungen auf die Nutzung erneuerbarer Energie, ermög-
licht jedoch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65412/02. Im Rahmen des Bebauungsplans 
erfolgen Regelungen zu Energiestandards.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung erfolgen im Rahmen des parallel aufgestellten Be-
bauungsplans.  
 
Bewertung:  
Durch die Änderung des FNP werden keine erhöhten Energiebedarfe ausgelöst. Regelungen zu 
Energiestandard erfolgen im nachgeordneten Bebauungsplanverfahren.  
 
1.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Was-
ser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 g BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der Bereich der FNP-Änderung befindet sich gemäß den Festsetzungen des Landschaftsplans der 
Stadt Köln (Stadt Köln, digitale Version Landschafsplan, Stand 28.04.1991) im Landschaftsschutz-
gebiet (L 17) „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“. Als

36 
Entwicklungsziel Nr. 2 ist für den Änderungsbereich die „Erhaltung und Weiterentwicklung vorhan-
dener Grünanlagen“ und das Entwicklungsziel Nr. 6 „Ausstattung der Landschaft für Zwecke des 
Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas“ formuliert.  
 
Der Regionalplan stellt das Gebiet als „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ mit der Freiraumfunk-
tion „Grundwasser- und Gewässerschutz“ dar.  
 
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Wasserschutzgebiets ‚Hochkirchen‘ in der Wasser-
schutzzone III (Bezirksregierung Köln, o.J.). 
 
Der Änderungsbereich liegt innerhalb der seit dem 01.10.2019 erweiterten Umweltzone Köln, die 
im Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Köln für das Stadtgebiet Köln ausgewiesen wird. Die 
Zone darf nur von Kfz mit geringem Feinstaubausstoß (grüne Plakette) befahren werden.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung würden sich keine Änderungen ergeben. Durch den Land-
schaftsplan sind nur solche Nutzungen genehmigungsfähig, die in unmittelbaren Zusammenhang 
mit einer Grünfläche stehen und den Schutzzielen und -zwecken des Landschaftsplans nicht wi-
dersprechen. Solche Nutzungen wie z. B. Wegeverbindungen, Kinderspielgeräte, Dauerkleingärten 
oder die Erweiterung des Friedhofes wären nach § 35 BauGB zulässig. Zukünftige Vorhaben müs-
sen zudem die Auflagen der Wasserschutzgebietsverordnung beachten. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Die FNP-Änderung steht den Festsetzungen des Landschaftsplanes entgegen. Mit Rechtskraft ei-
nes nachgeordneten Bebauungsplans treten die Darstellungen und Festsetzungen des Land-
schaftsplans außer Kraft. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan 
Nr. 65412/02 geändert, um die planungsrechtliche Grundlage für eine Entwicklung von Wohnbe-
bauung zu schaffen. 
 
Die Vorgaben des Luftreinhalteplans sind zu beachten. 
 
Die Auflagen der Wasserschutzgebietsverordnung müssen beachtet werden. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung erfolgen im Rahmen eines nachgeordneten Bebau-
ungsplans. 
 
Bewertung:  
Bei der Änderung des FNP im Geltungsbereich des Landschaftsplans treten widersprechende Dar-
stellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans 
außer Kraft, sofern der Träger der Landschaftsplanung nicht widersprochen hat. Die FNP-Ände-
rung erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65412/02. Der Luftreinhalteplan ist in 
Form der Umweltzone betroffen. Der Änderungsbereich liegt in der Wasserschutzzone III des 
Wasserschutzgebiets ‚Hochkirchen‘. Die daraus resultieren Auflagen zum Schutz des Grundwas-
sers sind im Rahmen des Bauantragsverfahrens zu beachten.

37 
 
1.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsver-
ordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft 
festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 h BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand)/ Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvari-
ante):  
Der FNP-Änderungsbereich liegt innerhalb der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt 
Köln. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung wären privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 
BauGB im Außenbereich zulässig. Je nach Art des Vorhabens wären zusätzliche Belastungen der 
Luftqualität möglich. Dies wäre im entsprechenden Genehmigungsverfahren zu prüfen.  
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Durch die FNP-Änderung erfolgt die Darstellung von Wohnbauflächen. Durch die Schaffung von 
neuem Wohnraum kommt es entsprechend zur Zunahme des Kfz-Verkehrs. Die FNP-Änderung 
erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65412/02. Der Bebauungsplan sieht die 
Schaffung von ca. 110 Wohneinheiten vor. Durch Bewohner, Beschäftigte, Besucher und Güter-
verkehr verursachen ca. 550 zusätzliche Kfz-Fahrten je Werktag. Die zusätzlichen Verkehre führen 
zu einer Zunahme der Querschnittsbelastung um 3,5 %, was im Bereich der täglichen Zufalls-
schwankungen liegt und daher als nicht relevant anzusehen ist (Planungsbüro VIA eG 2019). 
Durch die Entwicklung von Wohnbauflächen kommt es außerdem zu einer Zunahme der Emissio-
nen aus Gebäudeheizungen. 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Maßnahmen zur Vermeidung und zur Minderung sind im nachgeordneten Bebauungsplan zu re-
geln.  
 
Bewertung:  
Der Änderungsbereich liegt innerhalb der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt Köln. Ziel 
des Luftreinhalteplanes ist eine langfristige Senkung der verkehrsbedingten Luftschadstoffe, Stick-
oxide und Feinstaub. Die Darstellung von Wohnbauflächen im FNP widerspricht den Regelungen 
des Luftreinhalteplans nicht. Durch die Ausweisung von Wohnbebauung kommt es zu keiner er-
heblichen Zunahme von Immissionen durch Verkehre oder Gebäudeheizungen/ Hausbränden. Die 
Erhaltung der Unterschreitung der Werte der 39. BImSchV ist gewährleistet. 
 
1.5.18 Wechselwirkungen 
zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d des § 1 Abs. 
6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Viel-
falt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter (§ 1 Ab-
satz 6 Nummer 7 i BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):

38 
Bei der Beurteilung von Umweltauswirkungen sind auch die Wechselwirkungen zwischen den 
Schutzgütern zu berücksichtigen, da sich die Schutzgüter nicht immer eindeutig voneinander tren-
nen lassen. Die Freifläche dient als Lebensraum für Tier und Pflanzen, das Bodengefüge mit sei-
ner Filterfunktion bleibt erhalten. Die Oberflächenwasser/ Regenwässer können in tiefere Boden-
schichten gelangen und stehen damit der Grundwasserneubildung zur Verfügung. Damit gehen 
klimatisch- und luftreinigende Funktionen von der bestehenden Grünfläche mit Baumbestand aus.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Mit dem Erhalt der Grünfläche bleibt das Bodengefüge unberührt, somit bleiben Bodenfunktion wie 
Retention, Wasserhaushalt und Klimafunktionen wie Frischluftproduktion und Schaffung eines 
Kleinklimas besonders in strahlungsintensiven Sommermonaten erhalten. Der Vegetationsbestand 
dient weiterhin als potenzieller Lebensraum für Tiere. Es wären privilegierten Vorhaben nach § 35 
Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Außenbereich zulässig. Je nach Art des Vorhabens erfolgen erhebli-
che Eingriffe in die Wirkungsgefüge. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Durch die FNP-Änderung werden Grünflächen planungsrechtlich zu Wohnbauflächen. Durch nach-
folgende Bebauungsplanverfahren werden somit Eingriffe in Boden, Pflanzen, Wasserhaushalt, 
Klima und Luft sowie Lebensräume für Tiere ermöglicht. Das bestehende Wirkungsgefüge wird be-
einträchtigt.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Konkrete Maßnahmen zur Minderung sind im Rahmen eines nachgeordneten Bebauungsplans zu 
ermitteln. 
 
Bewertung: 
Eingriffe in das Zusammenwirken von klimatisch bedeutsamen Funktionen wie Wasserspeiche-
rung, Abgabe von Frischluft, Retention und Filterfunktion von Pflanzen werden durch die Schaffung 
von neuen Wohnbauflächen vorbereitet. Zur Reduzierung der Auswirkungen müssen entspre-
chende Maßnahmen zu den jeweiligen Umweltbelangen im nachgeordneten Bebauungsplan ermit-
telt und festgesetzt werden. 
 
1.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die Belange 
des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - 
Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, 
Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, 
Wechselwirkungen, z. B. Seveso-III-RL, 12. BImSchV, KAS-18 
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 j BauGB) 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand)/ Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvari-
ante): 
Die Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen ist gering. Der Bereich der FNP-Änderung 
liegt weder an einem übergeordneten Verkehrsweg mit Gefahrguttransporten noch sind störfallre-
levante Betriebe in der näheren Umgebung angesiedelt (LANUV, o.J.).

39 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Nichtdurchführung der Planung würde sich nichts an der Anfälligkeit des Änderungsbereichs 
für schwere Unfälle und Katastrophen ändern. Die zulässige Umsetzung von privilegierten Vorha-
ben nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB im Außenbereich könnte zu einer weiteren Bebauung 
des Änderungsbereichs führen. Eine neue Anfälligkeit des Änderungsbereichs für schwere Unfälle 
oder Katastrophen entsteht damit nicht. 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Durch die Darstellung von Wohnbaufläche statt Grünfläche im FNP ist mit Anfälligkeit für schwere 
Unfälle oder Katastrophen nicht zu rechnen. Auch die Ansiedelung von Menschen ist vor dem Hin-
tergrund der geringen Anfälligkeit des FNP-Änderungsbereiches und seiner Umgebung für 
schwere Unfälle und Katastrophen als unproblematisch zu bewerten.  
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen:  
Die Benennung von Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen ist nicht erforderlich.  
 
Bewertung:  
Die Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen ist gering. Auswirkungen auf eine potenzielle 
Wohnbevölkerung sind nicht zu erwarten. Auch erhöht die geplante Nutzung (Wohnbebaufläche) 
die Anfälligkeit des Änderungsbereichs für schwere Unfälle und Katastrophen nicht.  
 
1.5.20 Eingriffsregelung 
(§ 1a Abs. 3 BauGB) 
Die Eingriffsregelung ist auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht relevant und wird 
im Rahmen des im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplans bearbeitet. Durch Maßnahmen 
des Bebauungsplans im Änderungsbereich und unter Berücksichtigung von externem Ausgleich 
kann der Eingriff vollständig kompensiert werden. 
 
1.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff) 
 
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 665412/02. Darüber hinaus sind derzeit keine Vorhaben bekannt, die zu kumulieren-
den Wirkungen führen könnten. 
 
1.5.22 eingesetzte Stoffe und Techniken  
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh) 
 
Es werden durch die Umsetzung der Planung, die durch die FNP-Änderung vorbereitet wird, keine 
Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwendet, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswir-
kungen führen können. 
 
1.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 
und die Angabe für die wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl (Anlage 1 zum BauGB, 2. d)

40 
Die geplante Wohnbebauung stellt eine Erweiterung der bereits bestehenden „Indianersiedlung“ 
dar. Die FNP-Änderung ist für die Umsetzung des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungs-
plans Voraussetzung. Aus diesem Grund ergibt sich keine Planungsalternative zur vorgesehen 
FNP-Änderung. 
 
 
C Zusätzliche Angaben 
 
1.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf 
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben  
 
Die umweltbezogenen und für die FNP-Änderung relevanten Informationen erlauben eine belast-
bare Einschätzung der zu erwartenden Umweltfolgen und der Wirkung von Minderungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen. Neben der Auswertung der zum Verfahren angefertigten Gutachten beruhen 
die Einschätzungen im Umweltbericht auf Erfahrungswerten und Abschätzungen. 
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen ergaben sich im Fall der Erhebung der 
vorgesehenen baugrundtechnischen sowie der abfall- und schutzgutbezogenen Daten.  
Im Planbereich wurden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65412/02 „Integrative 
Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ orientierenden Baugrunduntersuchung (Oktober 2018) 
durchgeführt. Es wurden insgesamt 19 Rammkernsondierungen (RKS) abgeteuft. 6 Bohrungen 
(RKS 4, RKS 11-13 und RKS 16+17) konnten nicht durchgeführt werden, da keine Betretungser-
laubnis für die jeweiligen Geländebereiche vorlag. In der RKS 22 konnte aufgrund von Bohrhinder-
nissen (Ziegelsteine, Ziegelbruch) im Untergrund nicht bis zur Endtiefe von 6 m abgeteuft werden 
(Kühn Geoconsulting GmbH 2018).  
Zum Zeitpunkt der Geländeuntersuchung im Rahmen der abfall- und schutzgutbezogenen Unter-
suchungen waren Teilbereiche des Änderungsbereichs bebaut (Schrebergärten/ Wohngebäude). 
Für einige Grundstücke / Flächen lag zum Zeitpunkt der Geländeuntersuchung keine Betretungser-
laubnis vor (Kühn Geoconsulting GmbH 2019a). 
 
1.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Moni-
toring) 
Es sind keine Maßnahmen zum Monitoring auf der Ebene der FNP-Änderung notwendig.  
 
1.8 Zusammenfassung 
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans Nr. 65412/02 „Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ in Köln-Zollstock 
mit dem Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die wohnbauliche Entwicklung eines in-
tegrativen Quartiers zu schaffen. Für die Durchführung des Bebauungsplans ist die FNP-Änderung 
Voraussetzung.  
Der gesamte Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,4 ha. Hiervon müssen die Darstel-
lungen im Flächennutzungsplan von ca. 1 ha Grünfläche zu Wohnbaufläche geändert werden. 
 
Die Umweltauswirkungen auf die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6, Nr. 7 BauGB wurden beschrie-
ben und bewertet. Dazu erfolgte eine Bestandsaufnahme. Zusammenfassend Folgende Umwelt-
belange werden im Umweltbericht erläutert: 
 
Tiere: Die vorhandenen Biotope (insbesondere Bäume und gewachsene Gehölzbestände) und an-
dere Strukturen wie Lauben und Schuppen stellen in Teilbereichen Lebensraum von wildlebenden

41 
Tieren dar. Durch die FNP-Änderung erfolgt die planerische Vorbereitung zur Realisierung einer 
Bebauung. Bei Umnutzung des Änderungsbereichs kommt es teilweise zum Verlust von Gehölzflä-
chen und offenen Wiesenflächen. Regelungen zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen er-
folgen im parallel aufgestellten Bebauungsplan. Hierzu gehören die Regelung von Bauzeiten sowie 
der Erhalt und die Neuanlage von Grünstrukturen. 
 
Pflanze: Der Bereich der FNP-Änderung setzt sich überwiegend aus Grünflächen unterschiedlicher 
Art und Nutzung zusammen. Es sind verschiedenartige Gehölzbereiche (wie Baumhecken, Sträu-
cher, Gebüschflächen, Einzelbäume und Baumgruppen von Laub-, Nadel- und Obstbäumen, ver-
schiedengroße Weideflächen und wegebegleitende Gras- und Ruderalflurbestände vorhanden. Vier 
von fünf Wegen im Änderungsbereich sind asphaltiert, einer ist geschottert. Direkte Eingriffe erfolgen 
durch die FNP-Änderung nicht. Auf der Ebene des Bebauungsplans greift die Eingriffsregelung nach 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. Landesnaturschutzgesetz NRW. 
 
Fläche: Im Änderungsbereich des FNP befinden sich überwiegend unbebaute, unversiegelte und 
mit Vegetation bestandene Flächen. Die FNP-Änderung bereitet die Aufstellung des Bebauungs-
plans Nr. 65412/02 vor. Es erfolgt die Darstellung einer Wohnbaufläche. Eine Bebauung des Ge-
bietes und eine Zunahme der Versiegelung werden durch die FNP-Änderung ermöglicht.  
 
Boden: Die Böden im Änderungsbereich müssen gemäß den Ergebnissen der Baugrunduntersu-
chungen als überprägt und mit einem gestörten Aufbau angesehen werden. Ihre natürliche Multi-
funktionalität als Lebensraum und ihre natürlichen Filter-, Puffer- und Lebensraumfunktionen sind 
stark belastet und gestört. Durch die Darstellung einer Wohnbaufläche im FNP und die Aufstellung 
des Bebauungsplans Nr. 65412/02 werden Bodeneingriffe und Versiegelung durch eine Bebauung 
ermöglicht. 
 
Oberflächenwasser: Das Schutzgut Oberflächenwasser ist nicht betroffen, da im Änderungsbe-
reich keine Oberflächengewässer vorhanden oder geplant sind. 
 
Grundwasser: Durch die FNP-Änderung werden Eingriffe im Änderungsbereich in Form einer Be-
bauung ermöglicht. Hierdurch wird eine Versiegelung von Freiflächen und damit ein Verlust von 
Versickerungsflächen begünstigt. Die Versiegelung führt in Folge zu einer Reduzierung der Grund-
wasserneubildungsrate. 
 
Luftschadstoffe Emissionen: Durch die FNP-Änderung wird eine Bebauung des Gebietes er-
möglicht. Von einer Zunahme des Kfz-Verkehrs, der zu einer Zunahme der Luftschadstoffbelas-
tung führt, ist auszugehen. 
 
Luftschadstoffe Immissionen: Durch die FNP-Änderung wird eine Bebauung des Änderungsbe-
reichs ermöglicht. Hierdurch erfolgt eine geringe Zunahme der Luftschadstoff-Immissionen durch 
die Gebäudeheizungen der Wohngebäude und den entstehenden Mehrverkehr. 
 
Klima: Aufgrund der FNP-Änderung kommt es zunächst zu keinen Auswirkungen auf das Klima. 
Die FNP-Änderung ermöglicht jedoch die Aufstellung eines Bebauungsplans mit anschließender 
Bebauung. Durch die zusätzliche Versiegelung und Bebauung nimmt der Anteil der klimaaktiven 
Vegetationsflächen ab. Der klimatische Ist-Zustand verschlechtert sich mit der Umsetzung eines 
Bebauungsplans insgesamt. Als Minderungsmaßnahmen werden Grünfestsetzungen im Rahmen 
des Bebauungsplans getroffen.

42 
Wirkungsgefüge: Die FNP-Änderung ermöglicht die Durchführung des Bebauungsplans Nr. 
65412/02“. Bei Umsetzung des Bebauungsplans kommt es zu lokal begrenzten, negativen Beein-
flussung des Wirkungsgefüges zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Was-
ser und Luft. Großräumige Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge, die über die Auswirkungen auf 
die einzelnen Schutzgüter innerhalb des Änderungsbereichs hinausreichen, sind nicht zu erwarten. 
 
Landschaft: Durch die FNP-Änderung ist die Umsetzung eines nachfolgenden Bebauungsplans 
möglich. Dieser verursacht wiederum Veränderungen des lokalen Landschaftsbildes. Die bisheri-
gen Grünstrukturen werden teilweise überbaut. Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen um 
diese Eingriffe zu mindern und zu vermeiden. Das Landschaftsbild verändert sich dennoch nach-
haltig.  
 
Biologische Vielfalt: Durch die Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich bisheriger Grün-
strukturen kommt es durch die Umsetzung des nachgeordneten Bebauungsplans zu negativen 
Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Maßnahmen zur Vermeidung/ Minderung werden im Be-
bauungsplan festgesetzt.  
 
Natura 2000: Der Umweltbelang ist durch die FNP-Änderung nicht betroffen. 
 
Lärm: Der Bereich der FNP-Änderung ist durch Lärmimmissionen (Verkehrs-, Gewerbe- und 
Sportlärm) vorlastet. Maßgeblich sind Geräuschbelastungen aus Straßen- und Schienenverkehr 
sowie Gewerbe, die in Konflikt mit der Darstellung einer Wohnbaufläche stehen. Die maßgeblichen 
Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche sowie Maßnahmen zur Minderung und Regulierung der 
Lärmbelastung sind im Rahmen des nachgeordneten Bebauungsplans Nr. 65412/02 ermittelt wor-
den. Die Realisierung der Wohnbebauung ist demnach möglich.  
 
Altlasten: Die Böden im Bereich der FNP-Änderung sind durch den Altstandort von zwei Ziegelei-
betrieben sowie den Altablagerungen „Südfriedhof Rondorf“ als geschädigt und mit einem gestör-
ten Aufbau angesehen werden. Da die Prüfwerte der Bodenuntersuchungen der zukünftigen Nut-
zungskategorie „Wohngebiet“ eingehalten werden, ist eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch 
aus fachgutachterlicher Sicht nicht gegeben.  
 
Erschütterungen: Durch die FNP- Änderung und den nachgeordneten Bebauungsplan ist nicht 
mit schädlichen Umwelteinwirkungen auf geplante Gebäude mit Wohnnutzung oder auf Menschen 
in diesen Plangebäuden infolge von Erschütterungsimmissionen zu rechnen. Von der Planung ge-
hen keine Erschütterungen aus.  
 
Hochwasser: Es besteht für den Bereich der FNP-Änderung heute und zukünftig keine Hochwas-
sergefahr durch den Rhein. 
 
Magnetfeldbelastungen: Aufgrund der geringen Leistungen der vorhandenen Freileitungen, der 
Trafostation und des Funksendemastes werden die elektromagnetischen Grenzwerte im Hinblick 
auf eine Wohnnutzung eingehalten werden.  
 
Störfallrisiko: Der FNP-Änderungsbereich liegt außerhalb von Achtungsabstände oder angemes-
senen Sicherheitsabständen zu Betriebsbereichen gemäß StörfallVO/ Seveso III-RL.

43 
Starkregen: Der FNP-Änderungsbereich umfasst Bereich, die bei eine 100-jährlichen Starkregen-
ereignis gefährdet sind. Durch die im Bebauungsplan Nr. 65412/02 geplanten Maßnahmen zur Ab-
flussvermeidung (Gründächer, geringe Versiegelungsgrade) und die geplanten Anlagen zur Ent-
wässerung (Kiesrigolen, Schaffung von Retentionsfläche) können die anfallenden Niederschläge 
schadlos vor Ort versickert und/oder abgeführt werden. Die weitere Entwässerung über einen Ka-
nalanschluss wird ebenfalls im Bebauungsplan geregelt. 
 
Kampfmittel: Im Rahmen der Baugenehmigung erfolgt die Überprüfung der zu überbauenden Flä-
che und gegebenenfalls notwendiger Räumung. Für die FNP-Änderung ergibt sich keine Relevanz. 
 
Kultur- und sonstige Sachgüter: In den Restflächen der heute überprägten alten Ziegeleinut-
zung ist mit archäologischen Fundstellen zu rechnen. Im Rahmen des Bebauungsplans erfolgt ein 
Hinweis hierauf. Während der Ausschachtung bei Neubau sind die Arbeiten durch die archäologi-
sche Bodendenkmalpflege der Stadt Köln zu begleiten.  
 
Vermeidung von Emissionen: Erhebliche Geruchs-, Wärme- und Strahlungsemissionen sind 
durch die geplante Wohnbaufläche ausgeschlossen. Lichtemissionen werden durch die geplante 
Aufsiedelung zunehmen, nehmen aber keinen relevanten Einfluss auf das Umland. 
 
Erneuerbare Energien/ Energieeffizienz: Auf der Ebene der FNP-Änderung erfolgen keine Re-
gelungen zu erneuerbaren Energien. Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 65412/02 werden die 
neu zu errichtenden Gebäude nach einem hohen Energiestandard (mindestens KfW 55) errichtet. 
Es erfolgen hierzu vertragliche Regelungen.  
 
Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen: Bei der FNP-Änderung im Gel-
tungsbereich des Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des 
Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft, sofern der Träger der 
Landschaftsplanung nicht widersprochen hat. Die FNP-Änderung erfolgt parallel zur Aufstellung 
des Bebauungsplans. 
Der Luftreinhalteplan ist in Form der Umweltzone betroffen. Erhebliche Auswirkungen ergeben sich 
durch die Ausweisung der Wohnbaufläche nicht. Der Änderungsbereich liegt in der Wasserschutz-
zone III des Wasserschutzgebiets ‚Hochkirchen‘. Die daraus resultieren Auflagen zum Schutz des 
Grundwassers sind bei der Realisierung der Wohngebäude im Rahmen des Bauantragsverfahrens 
zu beachten. 
 
Erhalt Luftqualität: Der FNP-Änderungsbereich liegt innerhalb der Umweltzone des Luftreinhalte-
planes der Stadt Köln. Ziel des Luftreinhalteplanes ist eine langfristige Senkung der verkehrsbe-
dingten Luftschadstoffe, Stickoxide und Feinstaub. Durch die neue Wohnbaufläche kommt es zu 
zusätzlichen Verkehren. Minderungsmaßnahmen werden auf Ebene des Bebauungsplans betrach-
tet. Die Erhaltung der Unterschreitung der Werte der 39. BImSchV ist gewährleistet. 
 
Wechselwirkung: Das Zusammenwirken von klimatisch bedeutsamen Funktionen wie Was-
serspeicherung, Abgabe von Frischluft, Retention und Filterfunktion von Pflanzen 
gehen durch die Bebauung von Freiflächen weitgehend verloren.  
Es besteht nach Errichtung der Gebäude ein Eingriff in das Wirkungsgefüge von Tieren, Pflanzen, 
Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima. Zur Reduzierung der Auswirkungen erfolgen entspre-
chende Maßnahmen zu den jeweiligen Umweltbelangen.

44 
Anfälligkeit für Katastrophen: Die Anfälligkeit des FNP-Änderungsbereichs für schwere Unfälle 
und Katastrophen ist gering. Auswirkungen auf die zukünftige Wohnbevölkerung sind nicht zu er-
warten. Auch erhöht die geplante Wohnbaunutzung die Anfälligkeit des Gebietes für schwere Un-
fälle und Katastrophen nicht. 
 
Eingriffsregelung:  Auf der Ebene der FNP-Änderung erfolgt keine Berücksichtigung der Eingriffs-
regelung. Im nachgeordneten Bebauungsplan Nr. 65412/02 wurde die naturschutzrechtliche Ein-
griffsregelung angewendet. Durch Maßnahmen auf Ebene des Bebauungsplans im Änderungsbe-
reich und unter Berücksichtigung von externem Ausgleich kann der Eingriff vollständig kompensiert 
werden. Festsetzungen hierzu erfolgen auf Ebene des Bebauungsplans.  
 
1.9 Referenzliste der Quellen 
- Bezirksregierung Köln: Wasserschutzgebiete in Köln, eigene kartographische Darstel-
lung, Köln, o. J.; 
- Büro für Schallschutz, Umweltmessungen, Umweltkonzepte Michael Mück: Schalltech-
nische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immissionen im Rahmen eines Vor-
habenbezogenen Bebauungsplanes „VEP Integrative Quartiersentwicklung am 
Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock“ 50969 Köln, 16. August 2021. 
- Geologischer Dienst NW: Bodenkarte 1:50.000, Krefeld, o. J.; 
- KölnGIS: Trafostation Kendenicher Straße, 2020 
- KölnGIS: Grundwassergleichen, 2018 
- KölnGIS: Luftbild 2020 und Schrägluftbilder 2018, Köln; 
- Kühn Geoconsulting GmbH: Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg e.G. - BV „Indianer 
Siedlung“ Köln-Zollstock, Kalscheurer Weg – Orientierendes Baugrundgutachten. Stand 
03.12.2018. 
- Kühn Geoconsulting GmbH: Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg e.G. - BV „Indianer 
Siedlung“ Köln-Zollstock, Kalscheurer Weg – Bericht – orientierende abfall- und schutz-
gutbezogene Bodenuntersuchung. Stand 10.01.2019a. 
- Kühn Geoconsulting GmbH: Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg e.G. - BV „Indianer 
Siedlung“ Köln-Zollstock, Kalscheurer Weg – Stellungnahme Ergänzungsbohrung / Er-
mittlung Durchlässigkeit. Stand 11.01.2019b. 
- Labor Dr. Rabe HygieneConsult: Auszug aus der Karte „Luftgüte in Köln“ aus: Ermittlung 
der Luftqualität in Köln mit Flechten als Bioindikatoren, Essen, 12/2003; 
- LAI: Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder, 
Landshut, 2014.  
- LANUV/ Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Auszug aus der 
Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ aus: Klimawandelgerechte Metro-
pole Köln, Abschlussbericht, LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen, 2013; 
- LANUV/ Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Kartografische Ab-
bildung von Betriebsbereichen und Anlagen nach Störfall-Verordnung (KABAS), o.J. – 
nur zum internen Gebrauch -  
- Lill+Sparla, Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB: Baumgutachten, Bestandauf-
nahme der Solitärbäume; Integrative Quartiersentwicklung „Indianersiedlung“, 
Kalscheurer Weg, Köln 26.04.2019. 
- Lill+Sparla, Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB: Entwässerungsanlagenplan -
Konzept (Entwurf); Integrative Quartiersentwicklung „Indianersiedlung“, Kalscheurer 
Weg, Köln, 18.03.2020. 
- MKULNV/ Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Land wirtschaft, Natur- und Verbrau-
cherschutz NRW/ ELWAS web: Grundwasserkörper - chemischer Zustand (2018). 
- naturgutachten oliver tillmanns: Ergebnisse faunistischer Erfassungen und Artenschutzrecht-
liche Prüfung – Stufe II zum Vorhaben „Integrative Quartiersentwicklung Indianersiedlung, 
Kalscheurer Weg in Köln“, 27. Oktober 2018

45 
- naturgutachten oliver tillmanns: Artenschutzrechtliche Prüfung – Stufe II zum Vorhaben „In-
tegrative Quartiersentwicklung Indianersiedlung, Kalscheurer Weg in Köln“ - Stellungnahme 
zur Konkretisierung des Vorhabenbereichs, 29. Oktober 2019 
- Planungsbüro Via eG: Mobilitätskonzept für die Integrative Quartiersentwicklung am 
Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock 03.09.2019. 
- Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum 
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren „Integrative Quartiersentwicklung India-
nersiedlung am Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock (Nr. 65412/02), Februar 2020). 
- Stadt Köln: KölnGIS, Auszug Altlastenkataster, Köln, 2018. 
- Stadt Köln: KölnGIS, Luftbilder aus 2018 und 2020. 
- Stadt Köln: Auszug aus den FNP-Anlagekarten: Klimaaktive Freiflächen und Hitzebelas-
tete Wohnbauflächen (o.J.). 
- Stadt Köln: Landschaftsplan, digitale Version (online unter: www.stadt -koeln.de/arti-
kel/05242/index.html), 13.05.1991, zuletzt aktualisiert 20.01.2021. 
- Stadt Köln: KölnGIS, Foto Trafostation, 2020.  
- Stadt Köln: KölnGIS, Grundwassergleichen (o.J.). 
- Stadt Köln: Synthetische Klimafunktionskarte, Köln, 1997; 
- StEB/ Stadtentwässerungsbetriebe AöR: Starkregengefahrenkarten, Köln, o. J.

Beratungsverlauf (2)

02.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.06.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Kendenicher Straße
  • Aachener Straße
  • Luxemburger Straße
  • Militärringstraße
  • Kalscheurer Weg
  • Höninger Platz
  • Oberer Komarweg
  • Raderthalgürtel
  • Zollstockgürtel

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Details

Aktenzeichen
1633/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.05.2022
Erstellt
13.05.2022 09:16