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AN/1740/2022

Anbringen eines Verkehrsspiegels im Bereich der Bahnunterführung Wasserwerkstraße / Thuleweg in Höhenhaus oder der Umsetzung einer entsprechenden Alternative zur Verbesserung der Sicherheit von Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 04.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 17.10.2022, TOP 8.1.5

Sachstandsbericht BV

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Anbringen eines Verkehrsspiegels im Bereich der Bahnunterführung Wasserwerkstraße und Thuleweg in Höhenhaus BV Sitzzung 09 am 17.10.2022

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Sachstandsbericht BV

1714 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1740/2022
Stand: 14.02.2024 
Sachstandsbericht  
Anbringen eines Verkehrsspiegels im Bereich der Bahnunterführung 
Wasserwerkstraße / Thuleweg in Höhenhaus oder der Umsetzung einer 
entsprechenden Alternative zur Verbesserung der Sicherheit von Fußgänger*innen und 
Fahrradfahrer*innen 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und 
des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 03.10.2022 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Köln -Mülheim beauftragt die Verwaltung mit dem Anbringen  
eines Verkehrsspiegels im Bereich der Bahnunterführung Wasserwerkstraße /  
Thuleweg in Höhenhaus oder der Umsetzung einer entsprechenden Alternative zur  
Verbesserung der Sicherheit von Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die spiegelbildliche Wiedergabe des 
Verkehrsgeschehens von den Verkehrsteilnehmern vielfach falsch gedeutet wurde. Insbeson-
dere wurde die Geschwindigkeit herannahender Fahrzeuge häufig nicht richtig eingeschätzt, 
wodurch es zu Verkehrsunfällen kam. Eine Verschärfung der Situation ergab sich noch bei un-
günstigen Witterungsbedingungen. Da sich die Installation von Verkehrsspiegeln somit aus 
Verkehrssicherheitsgründen nicht bewährt hat, werden im öffentlichen Straßenland grundsätz-
lich keine Verkehrsspiegel mehr aufgestellt. Ihrer Bitte nach Installation eines Verkehrsspie-
gels kann die Verwaltung daher nicht nachkommen. 
Der Bereich unterliegt einer Überarbeitungsplanung unter Federführung der Deutschen Bahn 
in Zusammenarbeit mit Straßen.NRW.

Anbringen eines Verkehrsspiegels im Bereich der Bahnunterführung Wasserwerkstraße und Thuleweg in Höhenhaus BV Sitzzung 09 am 17.10.2022

2866 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
      DIE LINKE. Fraktion 
      Bündnis 90/ Die Grünen Fraktion 
      DIE PARTEI  Einzelmandatsträger 
      in der BV Köln- Mülheim  
 
 
 
 
      Bezirksrathaus Köln-Mülheim 
      Wiener Platz 2a 
      51065 Köln  
 
 
 
                          Köln, den 03.10.2022 
 
 
 
   
Antrag gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
Anbringen eines Verkehrsspiegels im Bereich der Bahnunterführung   
Wasserwerkstraße / Thuleweg in Höhenhaus oder der Umsetzung einer 
entsprechenden Alternative zur Verbesserung der Sicherheit von 
Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen  
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Einzelmandatsträger 
von DIE PARTEI bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln- Mülheim zu setzen. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Verwaltung mit dem Anbringen 
eines Verkehrsspiegels im Bereich der Bahnunterführung   Wasserwerkstraße / 
Thuleweg in Höhenhaus oder der Umsetzung einer entsprechenden Alternative zur 
Verbesserung der Sicherheit von Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen

Begründung: 
Fahrradfahrende oder zu Fuß Gehende, die nach Durchqueren der 
Bahnunterführung von der Wasserwerkstraße kommend, die Straße überqueren 
möchten, haben sehr lange keinen Einblick in die westlich verlaufende Strecke des 
Thuleweges. Erst auf halber Strecke kann ein heranfahrendes Auto gesehen werden. 
Dies kann im schlimmsten Fall zu spät sein und zu Verkehrsunfällen mit 
Personenschaden führen. Es besteht dringender Handlungsbedarf um die Sicherheit 
von Verkehrsteilnehmer*innen ansatzweise zu gewährleisten. 
Grundsätzlich zählt Verkehrsspiegel nach der StVO  nicht als Verkehrseinrichtung 
und ist somit auch kein Verkehrszeichen . Stattdessen handelt es sich dabei lediglich 
um ein Hilfsmittel.  
Daher fällt dieser auch nicht in den Verantwortungsbereich der 
Straßenverkehrsbehörde. Stattdessen liegt die Zuständigkeit beim 
Straßenbauträger  und somit dem Eigentümer der jeweiligen Straßen.  
Die Stadt Köln muss demnach ihren Einfluss beim Land NRW geltend machen, um 
Abhilfe zu schaffen, denn die Wasserwerkstraße .ist eine Landstraße (L73) 
 
 
gez. Beate Hane-Knoll                                      gez. Winfried Seldschopf 
Fraktionsvorsitzende                                                Fraktionsvorsitzender  
DIE LINKE.                                                               Bündnis 90/ Die Grünen 
 
gez. Andreas Bernd Maria Altefrohne 
Einzelmandatsträger                                                                                                                                   
DIE PARTEI

Beratungsverlauf (1)

17.10.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1740/2022
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
04.10.2022
Erstellt
04.10.2022 12:41