AN/1740/2022
Anbringen eines Verkehrsspiegels im Bereich der Bahnunterführung Wasserwerkstraße / Thuleweg in Höhenhaus oder der Umsetzung einer entsprechenden Alternative zur Verbesserung der Sicherheit von Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen
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Sachstandsbericht BV
1714 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/1740/2022
Stand: 14.02.2024
Sachstandsbericht
Anbringen eines Verkehrsspiegels im Bereich der Bahnunterführung
Wasserwerkstraße / Thuleweg in Höhenhaus oder der Umsetzung einer
entsprechenden Alternative zur Verbesserung der Sicherheit von Fußgänger*innen und
Fahrradfahrer*innen
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und
des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 03.10.2022
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Köln -Mülheim beauftragt die Verwaltung mit dem Anbringen
eines Verkehrsspiegels im Bereich der Bahnunterführung Wasserwerkstraße /
Thuleweg in Höhenhaus oder der Umsetzung einer entsprechenden Alternative zur
Verbesserung der Sicherheit von Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die spiegelbildliche Wiedergabe des
Verkehrsgeschehens von den Verkehrsteilnehmern vielfach falsch gedeutet wurde. Insbeson-
dere wurde die Geschwindigkeit herannahender Fahrzeuge häufig nicht richtig eingeschätzt,
wodurch es zu Verkehrsunfällen kam. Eine Verschärfung der Situation ergab sich noch bei un-
günstigen Witterungsbedingungen. Da sich die Installation von Verkehrsspiegeln somit aus
Verkehrssicherheitsgründen nicht bewährt hat, werden im öffentlichen Straßenland grundsätz-
lich keine Verkehrsspiegel mehr aufgestellt. Ihrer Bitte nach Installation eines Verkehrsspie-
gels kann die Verwaltung daher nicht nachkommen.
Der Bereich unterliegt einer Überarbeitungsplanung unter Federführung der Deutschen Bahn
in Zusammenarbeit mit Straßen.NRW.
Anbringen eines Verkehrsspiegels im Bereich der Bahnunterführung Wasserwerkstraße und Thuleweg in Höhenhaus BV Sitzzung 09 am 17.10.2022
2866 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk Mülheim
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
DIE LINKE. Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen Fraktion
DIE PARTEI Einzelmandatsträger
in der BV Köln- Mülheim
Bezirksrathaus Köln-Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Köln, den 03.10.2022
Antrag gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates
Anbringen eines Verkehrsspiegels im Bereich der Bahnunterführung
Wasserwerkstraße / Thuleweg in Höhenhaus oder der Umsetzung einer
entsprechenden Alternative zur Verbesserung der Sicherheit von
Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Einzelmandatsträger
von DIE PARTEI bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln- Mülheim zu setzen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Verwaltung mit dem Anbringen
eines Verkehrsspiegels im Bereich der Bahnunterführung Wasserwerkstraße /
Thuleweg in Höhenhaus oder der Umsetzung einer entsprechenden Alternative zur
Verbesserung der Sicherheit von Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen
Begründung:
Fahrradfahrende oder zu Fuß Gehende, die nach Durchqueren der
Bahnunterführung von der Wasserwerkstraße kommend, die Straße überqueren
möchten, haben sehr lange keinen Einblick in die westlich verlaufende Strecke des
Thuleweges. Erst auf halber Strecke kann ein heranfahrendes Auto gesehen werden.
Dies kann im schlimmsten Fall zu spät sein und zu Verkehrsunfällen mit
Personenschaden führen. Es besteht dringender Handlungsbedarf um die Sicherheit
von Verkehrsteilnehmer*innen ansatzweise zu gewährleisten.
Grundsätzlich zählt Verkehrsspiegel nach der StVO nicht als Verkehrseinrichtung
und ist somit auch kein Verkehrszeichen . Stattdessen handelt es sich dabei lediglich
um ein Hilfsmittel.
Daher fällt dieser auch nicht in den Verantwortungsbereich der
Straßenverkehrsbehörde. Stattdessen liegt die Zuständigkeit beim
Straßenbauträger und somit dem Eigentümer der jeweiligen Straßen.
Die Stadt Köln muss demnach ihren Einfluss beim Land NRW geltend machen, um
Abhilfe zu schaffen, denn die Wasserwerkstraße .ist eine Landstraße (L73)
gez. Beate Hane-Knoll gez. Winfried Seldschopf
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
DIE LINKE. Bündnis 90/ Die Grünen
gez. Andreas Bernd Maria Altefrohne
Einzelmandatsträger
DIE PARTEI
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1740/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 04.10.2022
- Erstellt
- 04.10.2022 12:41