3339/2019
Erlaubnis zur Fällung
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Bebauungsplan Nummer 62554/02
18870 Zeichen
Es wird bescheinigt, dass diese Planunterlage den Bestimmungen des $ 1 Abs. 2 PlanzV 90 entspricht. (Stand 30.07.2011) Siegel gez.Dieper Vermessungsbüro SEAD, Köln Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) Köln, den 17.01.2018 Der Planentwurf hat in der Zeit vom 26.10.bis 27.11.2017 nach $ 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung öffentlich ausgelegen. gez.Wirtz Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt im Auftrag Köln, den 17.01.2018 Für den Planentwurf gez.Eichner gez.Möller GAG Immobilien AG, Köln Köln, den 19.10.2017 Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr In Vertretung gez.Blome Andrea Blome Beigeordnete Beigeordneter Köln, den 29.09.2017 Oberbürgem er Planentwurf ist nach $ da Abs. 3 Die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens ist vom Stadtentwicklungsausschuss am 23.06.2016 nach $ 12 Abs. 2 BauGB beschlossen worden. Vorsitzender Köln, den 19.02.2018 Dieser Bebauungsplan ist vom Rat in Di seiner Sitzung am 21.05.2019 nach $10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit Begründung nach $ 9 Abs. 8 BauGB beschlossen worden. Köln,den 12.06.1049 gez.Kienitz Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach $ 3 bis zum 11.10.2016 stattgefunden. gez.Zöllner Bezirksbürgermeister Köln, den 29.01.2018 ser Bebauungsplan ist nach $ 10 2 BauGB mit Verfügung vom genehmigt worden. Ab im Auftrag Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 27.09. X BauGB mit Begründung ist Vorsitzender Die ortsübliche Bekanntmachung über die Genehmigung / den Beschluss des Bebauungsplans durch den Rat einschließlich des Hinweises nach $ 10 Abs. 3 BauGB istam AY.08.2049 22.8.2044 Köln, den gung des Planentwurfs nach $ Zeichenerklärung Bebauungsplan OK 615m über NHN Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Allgemeines Wohngebiet Grundflächenzahl (Höchstmaß) Geschossflächenzahl (Höchstmaß) Baufeld Gebäudehöhe (Höchstmaß) Baugrenze Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzunggslinie Fuß- und Radweg Ein- und Ausfahrtbereich Öffentliche Grünfläche (Spielplatz) Fläche zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen | 1 1 Ta | 0 . | st LPB Il GH Baum zu erhalten Baum zu pflanzen (Standort nachrichtlich) Umgrenzung der Fläche für Tiefgaragen Umgrenzung der Fläche für Stellplätze Mit Geh- und Fahrrechten zu belastende Fläche Lärmpegelbereich Geplante öffentliche Erschließung (nachrichtlich) Geländehöhe über NHN A. Textliche Festsetzungen - 1. Art der baulichen Nutzung Gemäß $ 1 Absatz 6 BauNVO sind im Allgemeinen Wohngebiet (WA) die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig. Ladesysteme für Elektrofahrzeuge sind zulässig. Gemäß $ 12 Absatz 3a Satz 1 in Verbindung mit $ 9 Absatz 2 BauGB wird festgesetzt, dass im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1 Grundflächenzahl Gemäß $ 19 Absatz 4 Satz 3 BauNVO kann im Allgemeinen Wohngebiet (WA) die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen von Wege- und Platzflächen, Stellplätzen mit ihren Zufahrten sowie baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden. 2.2 Geschossflächenzahl Gemäß $ 16 Absatz 2 Nummer 2 BauNVO in Verbindung mit $ 17 Absatz 2 BauNVO wird eine maximal zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,4 festgesetzt. In den Baufeldern A1,B,C,DundEE darf das jeweils oberste Geschoss nicht mehr als 80. % der Fläche des darunterliegenden Geschosses umfassen. Gemäß $ 21a Absatz 5 BauNVO ist die zulässige Geschossfläche im Allgemeinen Wohngebiet (WA) um die Flächen notwendiger Garagen, die unter der Geländeoberfläche hergestellt werden, zu erhöhen. 2.3Höhe baulicher Anlagen Gemäß $ 16 Absatz 2 Nummer 4 BauNVO werden für die Bebauung im Allgemeinen Wohngebiet (WA) die Gebäudehöhen als Höchstgrenze entsprechend den Eintragungen in der Planzeichnung festgesetzt. Oberer Bezugspunkt für die festgesetzten maximal zulässigen Höhen baulicher Anlagen ist die Oberkante der jeweiligen baulichen Anlage. Für die Flachdächer ist der Bezugspunkt die Oberkante der Attika. Untere Bezugspunkte sind die in der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans festgesetzten Geländehöhen über NHN. Gemäß $ 16 Absatz 6 BauNVO kann die zulässige Gebäudehöhe durch untergeordnete, den Gebäudefunktionen dienende Dachaufbauten - wie haustechnische Anlagen, Aufzugsüberfahrten, Treppenhäuser, Fensteraufbauten - um bis zu 2,0 m überschritten werden. Der Flächenanteil der Überschreitungen je Dachfläche darf insgesamt ein Drittel nicht übersteigen (hiervon ausgenommen sind Photovoltaikanlagen in Verbindung mit Dachbegrünung entsprechend Punkt 7). Die Dachaufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudekante des darunterliegenden Geschosses zurücktreten. 3. Höhenlage Gemäß $ 9 Absatz 3 S. 1 BauGB werden als Bezugshöhen für die Gebäude und deren Abstandflächen an den Eckpunkten der geplanten Gebäude die in der Planzeichnung mit „GH“ bezeichneten Geländehöhen festgesetzt. Die festgesetzte Geländeoberfläche darf notwendige Neigungen für die Entwässerung nach dem Stand der Technik aufweisen. Darüber hinaus sind innerhalb der Bereiche mit einer festgesetzten Geländeoberfläche zur Vermittlung zu angrenzenden Höhen auch Über- bzw. Unterschreitungen der festgesetzten Geländeoberflächen durch Treppen- und Rampenanlagen sowie Anschüttungen um maximal 0,5 m zulässig. 4. Überbaubare Grundstücksflächen Gemäß $ 23 Absatz 3 Satz 3 BauNVO in Verbindung mit $ 23 Absatz 2 Satz 3 BauNVO wird für die überbaubare Grundstücksfläche folgende Ausnahme festgesetzt: e _ Die Baugrenzen können durch Hauseingänge, Hauseingangstreppen, Windfänge, Balkone, Erker und Wintergärten bis maximal 2,0 m überschritten werden. «e _ Die Baugrenzen können durch Terrassen bis maximal 3,5 m überschritten werden. 5. Stellplätze und Garagen Gemäß $ 9 Absatz 1 Nummer 4 BauGB in Verbindung mit $ 12 Absatz 6 BauNVO wird festgesetzt: + Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen sind ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen oder in den dafür festgesetzten Flächen zulässig. Ausnahmsweise sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Tiefgaragen und deren Zufahrten zulässig. In Tiefgaragen sind auch Lager-, Technik- und Nebenräume sowie Fahrradabstellplätze zulässig. « _ Ein-/Ausfahrten sind ausschließlich innerhalb der dafür festgesetzten Bereiche zulässig. 6. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Gemäß $ 9 Absatz 1 Nummer 21 BauGB wird innerhalb der mit einem Geh- und Fahrrecht festgesetzten Fläche festgesetzt: «e _ Ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit, « ein Fahrrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger zwischen dem Weichselring und der Swinestraße mit einer Breite von mindestens 3,5 m. 7. Bepflanzung und Begrünung gemäß $ 9 Absatz 1 Nummer 25a und b BauGB Sämtliche Pflanzungen und sonstige Begrünungsmaßnahmen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Gemäß $ 9 Absatz 1 Nummer 25 Buchstabe a) BauGB werden folgende Begrünungsmaßnahmen festgesetzt: Baumpflanzungen (BF 31 / GH 741) Auf der Fläche der öffentlichen Parkplätze in der Swinestraße ist in Fortführung der bestehenden Baumreihe eine Baumreihe aus 6 Winterlinden zu pflanzen. Für die oberirdischen Stellplätze im Bereich des Allgemeinen Wohngebietes (WA) ist zwischen den Baufeldern A1 und B sowie zwischen Baufeld B/C und der öffentlichen Grünfläche je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen. Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) sind insgesamt mindestens 20 Bäume zu pflanzen. Davon sind mindestens 5 Bäume auf der mit einem Geh- und Fahrrecht festgesetzten Fläche sowie der Fläche zwischen Baufeld C und der öffentlichen Grünfläche (Spielplatz) zu pflanzen, wobei mindestens 2 der genannten 5 Bäume im Bereich der festgesetzten Fläche für Tiefgaragen zu pflanzen sind. Innerhalb der öffentlichen Grünfläche (Spielplatz) sind mindestens 3 Bäume zu pflanzen. Grundsätzlich sind standorttypische und einheimische Bäume zu verwenden. Bei Bäumen an Stellplätzen ist eine Mindestgröße der Baumscheibe (6 m?) und ein Anfahrtsschutz vorzusehen. Begrünung der Dachflächen und Tiefgaragen Die Dachflächen sind (ausgenommen Flächen für haustechnisch notwendige Dachaufbauten, Dachterrassen sowie untergeordnete Kiesflächen) mit einer Vegetationsschicht von mindestens 15 cm aus Sedumgesellschaften (DC 1 / NB 6243), Magerrasen (DC 3 / NB 6244), Stauden und/oder bodendeckenden Gehölzen zu bepflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Photovoltaikelemente sind über der Dachbegrünung zulässig. Decken von Tiefgaragen (TGa) sind, soweit sie nicht mit Gebäuden, Wegen, Spielplätzen und sonstigen Nebenanlagen überbaut werden, mit einer mindestens 80 cm tiefen Bodensubstratschicht einschließlich Filter- und Drainschicht fachgerecht zu überdecken und zu bepflanzen. Die Begrünung ist als Parkanlage, Scherrasen, herzustellen. Im Bereich der Zu-/Ausfahrt der Tiefgarage ist aus bautechnischen Gründen eine geringere Überdeckung zulässig. Für Baumpflanzungen von klein- und mittelkronigen Bäumen auf den Tiefgaragen ist die Stärke der Bodensubstratschicht auf mindestens 120 cm einschließlich Filter- und Drainschicht zu erhöhen. Das durchwurzelbare Substratvolumen muss mindestens 30 m? je Baumstandort betragen. Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen Grundstücksflächen, die nicht mit Gebäuden, Terrassen, Wegen, Spielplätzen und sonstigen Nebenanlagen überbaut werden, sind dauerhaft zu begrünen. 8. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Gemäß $ 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB sind passive Schallschutzmaßnahmen an den Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen gemäß DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe November 1989, Beuth Verlag GmbH, Berlin) entsprechend den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen mit dem erforderlichen Schalldämmmaß (erf. R’ w, res) der Außenbauteile zu treffen. Im Einzelfall ist die Minderung der festgesetzten Schallschutzmaßnahmen zulässig, sofern im Baugenehmigungsverfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung niedrigere Lärmpegelbereiche an einzelnen Gebäudeteilen oder Geschossebenen nachgewiesen werden. Bei Schlaf- und Kinderzimmern ist bei einem Beurteilungspegel > 45 dB(A) im Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) eine fensterunabhängige Belüftung durch schallgedämmte Lüftungseinrichtungen oder gleichwertige Maßnahmen bei geschlossenen Fenstern und Türen sicher zu stellen. B. Gestalterische Festsetzungen: Gemäß $ 9 Absatz 4 BauGB in Verbindung mit $ 89 Absätze 1 und 2 BauO NRW wird festgesetzt: Dachformen Im Plangebiet sind ausschließlich Flachdächer und flachgeneigte Dächer mit einer Neigung bis maximal 5° zulässig. Einfriedungen Einfriedungen sind ausschließlichals Begrenzung der privaten Wohnungsgärten zulässig. Einfriedungen sind ausschließlich in Form von Hecken aus einheimischen Laubgehölzen oder Stabgitterzäunen mit hinterpflanzten Hecken mit einer Höhe von bis zu 1,2 m sowie Gartentoren zulässig. Bei Hinterpflanzung mit Hecken sind die Stabgitterzäune ausschließlich auf der den privaten Wohnungsgärten zugewandten Seite zulässig. Standplätze für Abfallbehälter Oberirdische Standplätze für bewegliche Abfallbehälter sind im Bereich der Außenanlagen nur zulässig, wenn sie entsprechend dem vorgenannten Punkt Einfriedungen in einer Höhe, die mindestens der Höhe der Abfallbehälter entspricht, optisch von mindestens zwei Seiten abgegrenzt werden. C. Nachrichtliche Übernahmen: Gemäß $ 9 Absatz 6 BauGB werden folgende Festsetzungen nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen: Wasserschutz Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone Ill A des Wasserschutzgebietes Weiler. Die Wasserschutzgebietsverordnung ist zu beachten. D. Hinweise: Rechtsgrundlagen 1. Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. | S. 2414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. | S. 1722) 2. Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. | S. 132) 3. Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. | S. 58) 4. Für die unter Bauordnungsrechtlichen Festsetzungen getroffenen Regelungen gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2018 (GV.NRW.2018 S. 421). Im Übrigen gilt die BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV.NRW 2000 S.256). Die unter 2. - 4. genannten Rechtsgrundlagen gelten jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung. 5, Für die festgesetzten Biotoptypen (Kürzel) gelten die Grundsätze zur gestalterischen Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß der Satzung der Stadt Köln zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach $$ 135a bis 135c BauGB vom 15.12.2011. Die Satzung wurde im Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 01 vom 04.01.2012 veröffentlicht. 6. Innerhalb der Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes bestehende Rechtssetzungen aufgrund des Preußischen Fluchtliniengesetztes von 1875, des Aufbaugesetztes Nordrhein-Westfalen, des Bundesbaugesetzes und des Baugesetzbuches treten mit der Rechtsverbindlichkeit dieses Bebauungsplanes außer Kraft. 7. DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Plankammer, Zimmer 06.E 05, Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Artenschutz Laut Artenschutzprüfung vom November 2016 und der Stellungnahme vom 30.11.2016 (Kölner Büro für Faunistik, Köln) ergeben sich keine Verbotstatbestände gemäß $ 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. keine vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nach $ 44 Absatz 5 BNatSchG. Gemäß $ 39 Absatz 5 BNatSchG ist die Rodung von Gehölzen im Zeitraum zwischen dem 1. März und 30. September verboten. Rodungsarbeiten innerhalb dieses Zeitraumes sind zum Schutz von Nist- und Brutstätten unter naturschutzfachlicher Aufsicht durchzuführen. Boden Die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes, der Bundes-Bodenschutzverordnung und Altlastenverordnung und des Landesbodenschutzgesetzes NRW sind zu beachten. Denkmalschutz Im Falle unerwarteter archäologischer Bodenfunden ist gemäß 8$ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NW die Archäologische Bodendenkmalpflege bei der Stadt Köln einzuschalten. Kampfmittel Innerhalb des Plangebiets ist mit Kriegsaltlasten zu rechnen. Aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) sowie aus ordnungsbehördlicher Sicht wird eine Überprüfung des konkreten Verdachtspunkt sowie der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. werden zusätzlich Sicherheitsdetektionen empfohlen. Vor Aufnahme von Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzuschalten. Niederschlagswasser Das Niederschlagswasser ist gemäß $ 44 Landeswassergesetz von Grundstücken, die nach dem 01. Januar 1996 bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, nach Maßgabe des $ 55 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes zu beseitigen. Städtebauliche und technische Kriminalprävention Wohngebäude und Garagen(-anlagen) sowie Gewerbeobjekte sollen zum wirksamen Schutzvor Einbrüchen und kriminalitätssteigernden Faktoren entsprechend den einschlägigen Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen berücksichtigt werden. Namentlich der technischen und städtebaulichen Kriminalprävention des Polizeipräsidiums Köln. Die Beratung ist kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie unter kp-o.koeln@polizei.nrw.de sowie 0221-299-8655 oder 0221-229-8008. Wasserschutzzone Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Kläranlage Langel und innerhalb der Wasserschutzzone Ill A der Wassergewinnungsanlage Weiler. Die genehmigungspflichtigen Tatbestände und Verbote der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten. Ir Be rd = N “ N N Sa Ele ERRT 5 X; Kleingärten „ s 2 = NE % 7 NK x \\\ EN RZ N N TA [> ws Ne NZ 2 X ı OÖ CHORWEILER* \ & 43,1 FR Arbeitstitel: Swinestraße in Köln-Chorweiler Nord Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 62554/02 Blatt 1 Vorhaben- und Erschließungsplan (siehe Blatt 2) Maßstab 1: 500 50 Meter N Die Oberbürgermeisterin vorhandene Gebäude Flurstücksnummer VAR Il Zahl der Vollgeschosse Geländehöhe (in m ü. NHN) Dachform Grenze Erschließung Baum topografische Begrenzung Flurstücksgrenze Es wird bescheinigt, dass diese Planunterlage den Bestimmungen des $ 1 Abs. 2 PlanzV 90 entspricht. (Stand 30.07.2011) Siegel gez.Dieper Vermessungsbüro SEAD, Köln Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) Köln, den 17.01.2018 Der Planentwurf hat in der Zeit vom 26.10 bis 27.11.2017 nach $ 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung öffentlich ausgelegen. gez.Wirtz Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt im Auftrag Köln, den Für den Planentwurf gez.Eichner gez.Möller GAG Immobilien AG, Köln Köln, den 19.10.2017 Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr In Vertretung Beigeordneter Köln, den 29.9.2017 Die Oberbüpgermeisterin Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach $ 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 27.09. bis zum 11.10.2016 stattgefunden. Die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens ist vom Stadtentwicklungsausschuss am 23.06.2016 nach $ 12 Abs. 2 BauGB beschlossen worden. Bezirksbürgermeister Köln, den 19.2.2018 Köln, den 29.01.2018 Dieser Bebauungsplan ist vom Rat in seiner Sitzung am 21.05.2019 nach $ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit Begründung nach $ 9 Abs. 8 BauGB Dieser Bebauungsplan ist nach $ 10 Abs\ 2 BauGB mit Verfügung vom genehmigt worden. Die ortsübliche Bekanntmachung über die Genehmigung / den Beschluss des Bebauungsplans durch den Rat einschließlich des Hinweises nach & 10 Abs. 3 BauGB ist am 1%.08,20419 erfolgt. Kön,den 77. 0& .1049 ziegelrot) Sandspielfläche Terrassen, Betonsteinbelag 40/40/4cm il , Betonborde 100/30/30, 100/25/10 Fahrradbügel oberirdisch, 111 Stück (222 Fahrradstellplätze) Sitzbänke, Beton Teilbereiche mit Fliesen Winkelstütze, Beton, ohne und mit Absturzsicherung Schnitt bb' Vegetation / Grünflächen: Pflanzflächen (Stauden, Gräser) Rasen, intensiv gepflegt Schotterrasen private Hausgärten Gründach, extensiv, auf Lüftungsöffnungen Baum-/Strauchneupflanzung (nachrichtlich) Systemschnitte Maßstab 1:250 A R w; & AN \ iinderg’ u Z a NEIN X OHORWEILER" \, “ I N ‚N £ DAN SITE 4 KEN DR EN u N / a 4 NG ONE. os Arbeitstitel: Swinestraße in Köln-Chorweiler Nord Vorhaben- und Erschließungsplan Blatt 2 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 62554/02 (Blatt 1) Maßstab 1 : 500 A - N > Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/1 Vorlagen-Nummer 3339/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erlaubnis zur Fällungvon sechs Winterlinden an der Swinestraße Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler stimmt der Fällung von sechs Winterlinden an der Swinestraße in Köln-Chorweiler mit der Auflage, dass als Ersatz schmalkronige, lichte Bäume gepflanzt werden, zu. Alternative: Die Bezirksvertretung Chorweiler stimmt der Fällung von sechs Winterlinden an der Swinestraße in Köln-Chorweiler nicht zu. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die GAG Immobilien AG entwickelt an der Swinestraße in Köln-Chorweiler innerhalb eines ca. 2,3 ha großen Gebietes Wohnbebauung. Grundlage dazu ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Num- mer 62554/02 Arbeitstitel: Swinestraße in Köln-Chorweiler Nord (s. Anlage 1). Das Bauvorhaben be- findet sich in der fortgeschrittenen Bauphase. Der Baukörper B grenzt an eine städtische Baumreihe aus Winterlinden entlang der Swinestraße an. Hierbei sind sechs Bäume mit Stammumfängen zwi- schen 1,2 m und 1,5 m betroffen. Die Bäume sind im Bebauungsplan festgesetzt, zudem soll die be- stehende Winterlinden-Allee im Bereich der öffentlichen Parkplätze an der Swinestraße durch Neupflanzung von sechs weiteren Winterlinden in Richtung Westen fortgeführt werden. Im Zuge des Baufortschrittes wurde nun die geringe Distanz zwischen dem Baukörper B und den Baumkronen sehr deutlich. Bauvorbereitend wurden an den sechs Winterlinden bereits Kronen- und Wurzelschnittmaßnahmen in Abstimmung mit dem Umweltamt durchgeführt. Die Kronen ragen den- noch an das Gebäude heran und entziehen den angrenzenden Räumen das Tageslicht. Zudem sind, um Beschädigungen der Putzfassade zu vermeiden, regelmäßige Kronenschnittmaßnahmen notwen- dig, die die Bäume auf Dauer wahrscheinlich nicht vertragen werden. Weiterhin ist der Ausbau der Swinestraße mit neu herzustellenden Zuwegungen zum Baukörper B geplant, der zur zusätzlichen Belastung der Bäume beiträgt. Die GAG Immobilien AG hat daher die Fällung der sechs Winterlinden beantragt und bietet dafür Ersatzpflanzungen mit schmalkronigen und lichten Baumarten, wie bei- spielswiese Ginkgo bioba ‚Fastigiata‘, an. Anlage: Bebauungsplan Nummer 62554/02 Arbeitstitel: Swinestraße in Köln-Chorweiler Nord
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3339/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 18.10.2019
- Erstellt
- 23.09.2019 14:44