RR 15/2022
Anfrage der Fraktion GRÜNE ,,Güterverkehrsstudie für die Metropolregion Rheinland hier: Beurteilung durch die Bezirksregierung Köln''
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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion GRÜNE ,,Güterverkehrsstudie für die Metropolregion Rheinland hier: Beurteilung durch die Bezirksregierung Köln'')
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Seite 1 von 3 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 15/2022 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Petra Pelster Pia Lippert Telefon 0221-147-3726, 0221-147-4291 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 03.05.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 20.05.2022 11.2 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion GRÜNE ,,Güterverkehrsstudie für die Metropolregion Rheinland hier: Beurteilung durch die Bezirksregierung Köln'' Vorschlag: Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis. Erläuterungen: Beantwortung der Anfrage: Die Regionalplanungsbehörde begrüßt die Intention der Güterverkehrsstudie, die in den Regional- plänen festgelegten aktuellen und geplanten Siedlungsbereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) aus Sicht der Logistikbranche zu bewerten und aus Sicht des Güterverkehrs er- forderliche Infrastrukturmaßnahmen für den Güterverkehr vorzuschlagen. Die differenzierte Be- trachtung bestätigt sowohl die besondere Bedeutung des Regierungsbezirks Köln als Logistikre- gion als auch die besonderen Herausforderungen, vor denen die Region steht. Auf Arbeitsebene fand seit Beginn der Erarbeitung der Güterverkehrsstudie für die Metropolregion Rheinland ein Austausch statt zwischen Vertreten von NVR, IHK, den beteiligten Gutachtern sowie Vertretern der Regionalplanungsbehörde. Zuletzt wurden im September 2021 die Zwischenergeb- nisse diskutiert. Da der Endbericht noch nicht vorliegt, beziehen sich die nachfolgenden ersten Er- kenntnisse auf die Ergebnisse des Zwischenberichts. 1) Die Güterverkehrsstudie zeigt, dass es trotz der von der Logistikbranche beklagten unzureichenden Flächenverfügbarkeit nach wie vor geeignete Flächen im Regierungsbezirk Köln gibt. Die Studie liefert eine differenzierte Betrachtung zu fünf definierten Logistikstandorttypen. Aus- gangspunkt für die Bewertung sind die bereits vorhanden GIB und die gemäß Regionalplanentwurf geplanten GIB. Die Studie kommt für den Regierungsbezirk Köln zu dem Zwischenergebnis, dass rund 3.440 ha als Logistikflächen geeignet sind. Dies sind rund 67 % der zuvor gefilterten GIB-Flächen (5.100 ha). Die 3.440 ha an Logistikpotentialflächen werden sodann im Hinblick auf die Eignung für die unterschiedlichen Logistikstandorttypen (Ballungsraumversorgung, Zentralversorgung, Gateway, Industrielle Logistik, Netzwerkfunktion) bewertet. Die verwendeten Bewertungskriterien teilen sich auf in die Obergruppen wirtschaftliche Eignung (Bodenrichtwert, geometrische Form der Potenzial- Sitzungsvorlage RR RR 15/2022 Seite 2 von 3 fläche, Topographie, Gewerbesteuer) und Lagegunst (Arbeitskräfteverfügbarkeit, Arbeitslosen- quote von Personen ohne Berufsabschluss, Arbeitskräfteverfügbarkeit ÖPNV, Fahrtzeit zum Ober- zentrum, Nähe zu Produktionsstandorten, Fahrtzeit KV-Terminal/Frachtflughafen, direkter Zugang höherrangiges Netz). Für jedes einzelne Kriterium werden zwischen 0 und 2 Punkte vergeben. Die Kriterien werden innerhalb jeder Obergruppe für jeden Standorttypen gesondert gewichtet. Bei der so vorgenommenen Bewertung für jede einzelne GIB Fläche wird deutlich, dass es für je- den Logistikstandorttyp einen bzw. mehrere geeignete Standorte (A-Standorte und B-Standorte) im Regierungsbezirk gibt. Die Studie liefert den Kommunen bei der Bewertung ihrer eigenen GIB wertvolle Informationen. Hier sind Aussagen zu notwendigem Flächenverbrauch, Verkehrserzeugung und möglicher Wert- schöpfung bzw. Arbeitsplätzen für die unterschiedlichen Typen der Logistik ableitbar. 2) Die geplante Flächensicherung durch GIBplus wird durch die Studie bestätigt. Neben den Standorten für den kombinierten Güterverkehr (GIB mit Zweckbestimmungen) werden im neuen Regionalplan mit den sogenannten GIBplus künftig erstmalig Flächen für flächeninten- sive Vorhaben insbesondere auch für Ansiedlungen aus der Logistikbranche gesichert. Der festge- legte Schwellenwert von mindestens 5ha in der Endausbaustufe für Vorhaben und Vorhabenver- bünde auf diesen Flächen soll u.a. eine Wertschöpfung aus den Güterströmen in der Transitregion dauerhaft sichern und der Verteilfunktion von Waren aber auch logistischen Zusatz- und Service- leistungen sowie zuliefernden und weiterverarbeitenden Betrieben dienen. Weitere Ausführungen hierzu finden sich in der Begründung zum neuen Regionalplan (s. Seiten 120ff). Die Güterverkehrsstudie sowie die vorab erfolgte Befragung im Rahmen der Studie bestätigt das Erfordernis für große zusammenhängende Flächensicherungen in der vorgenommenen Größen- ordnung sowie den Schwellenwert für dortige Ansiedlungen für die Logistikbranche. Zudem erhofft sich die Regionalplanungsbehörde von dem Endbericht der Studie Erkenntnisse darüber, ob und welche zusätzlichen Standorte für den bi- oder trimodalen Güterumschlag als GIB mit Zweckbestimmung aus Sicht der Güterverkehrswirtschaft gesichert werden müssten. 3) Der Empfehlung der Gutachter, für die Logistik wertvolle Standorte ausschließlich für diese Branche zu sichern, wird nicht gefolgt. Auf Ebene des Regionalplans besteht bei der Flächensicherung von GIB die Herausforderung darin, die unterschiedlichen Erfordernisse auf kommunaler, regionaler und überregionaler Ebene zu berücksichtigen und dabei alle Branchen in den Blick zu nehmen. Die Regionalplanungsbe- hörde hat gemeinsam mit dem Regionalrat ein differenziertes Gewerbeflächenkonzept erarbeitet, das im Ergebnis geeignete Standorte für zukünftige Flächenentwicklungen mit lokaler, regionaler und überregionaler Bedeutung qualifiziert. Eine Zweckbestimmung ergibt sich dabei stets allein aufgrund einer besonderen räumlichen Anfor- derung bzw. öffentlichen Nutzung heraus und nicht aufgrund der Zugehörigkeit zu einer spezifi- schen Branche. Eine Flächensicherung für eine bestimmte Nutzung oder Ansiedlung auf GIB Standorten führt im- mer zum Ausschluss für andere Nutzungen. Auch ist dies mit einer Einschränkung der kommuna- len Planungshoheit verbunden und mit zusätzlichen Hürden bei der weiteren bauleitplanerischen Entwicklung. Erfahrungen mit Zweckbestimmungen zeigen, dass sich diese im Kontext der langen Laufzeit ei- nes Regionalplans häufig als zu unflexibel herausgestellt haben. Zudem entziehen sich konkreti- sierende Regelungserfordernisse häufig einer regionalplanerischen Steuerung, so dass die regio- nalplanerische Regelung am Ende ins Leere gelaufen ist. Der neue Regionalplan verfolgt mit den vorgenommenen konkreten regionalplanerischen Vorga- ben das Ziel, einerseits der hinreichenden rechtlichen Bestimmtheit getroffener Zielfestlegungen zu Sitzungsvorlage RR RR 15/2022 Seite 3 von 3 genügen aber insbesondere auch möglichst niedrigschwellige und umsetzungsorientierte Festle- gungen für die nachgelagerte Planungsebene zu treffen. Für die Zukunft gilt es, Planänderungen aufgrund zu starrer Festlegungen zu vermeiden. In Summe führt dies dazu, dass die Regionalplanungsbehörde Köln keine weitergehenden Festle- gungen im Sinne eines Ziels der Raumordnung (Vorranggebiet) zusätzlich zu den bereits ausge- führten Festlegungen im Regionalplanentwurf empfiehlt. Abgewartet werden sollte zudem aus Sicht der Regionalplanungsbehörde, ob weitere Erkenntnisse aus dem Endbericht der Studie bzw. dem zur Zeit laufenden Beteiligungsverfahren zur Neuaufstel- lung des Regionalplans Köln ggf. in z.B. ergänzende oder geänderte Formulierungen des neuen Regionalplans einfließen könnten. 4) Die Regionalplanungsbehörde begrüßt die Idee eines Masterplans Die Regionalplanungsbehörde begrüßt den Vorschlag, einen Masterplan zu entwickeln, der auf in- formellem Wege die Nachfrage nach Flächen für die Logistik auf geeignete Flächen lenkt. Ein der- artiges Instrument wäre geeignet, um ein gemeinsames regionales Problembewusstsein zu entwi- ckeln, um einen Konsens über Umfang und Lage zu erzielen und um Umsetzungshemmnisse ab- zubauen. Die Erarbeitung eines Masterplans kann darüber hinaus dazu dienen, die Diskussion über Logistikstandorte zu versachlichen. Eine enge Einbindung kommunalpolitischer Akteure und des Logistik.NRW Kompetenznetzes wird hierbei angeregt. Dies sollte ggf. auch weitere Formate beinhalten, die sich mit Fragestellungen zu erforderlichen Anstoßfunktionen bzw. erforderlichen Vermarktungs- und Finanzierungsentschei- dungen befassen könnten. Hierbei könnten ggf. auch aktuelle wirtschaftspolitische Veränderungen aufgegriffen werden (ggf. Rückkehr zu mehr Lagerhaltung, Einfluss des Onlinehandels auf Waren- ströme etc.). Die Regionalplanungsbehörde Köln kann zusammen mit den Kommunen und Kreisen auf vielfäl- tige informelle Planungsprozesse verweisen, die mittlerweile über eine Anstoßfunktion hinaus fun- gieren und einen wichtigen Beitrag zur Flächensicherung in der Planungsregion liefern. Hierzu sei beispielsweise auf die teilregionalen Gewerbeflächenkonzepte, den Prozess Region+, die Verein- heitlichung der Monitoringsysteme im Planungsraum der AGIT sowie das Agglomerationspro- gramm der Region Köln/Bonn e.V. verwiesen. Beispielsweise ist hier neben Fachforen zum Aus- tausch, eine konkrete Praxishilfe zur Interkommunalen Wirtschaftsflächenentwicklung entstanden, die Kommunen bei der Umsetzung hilft. Bei all diesen Formaten fand eine enge Beteiligung der Regionalplanungsbehörde und weiterer Entscheidungsträger statt. Anlage(n): 1. Anfrage der Fraktion GRÜNE vom 12.04.2022
Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion GRÜNE vom 12.04.2022)
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Anfrage für die 7. Sitzung des Regionalrates Köln am 20.05 2022
Güterverkehrsstudie für die Metropolregion Rheinland
hier: Beurteilung durch die Bezirksregierung Köln
In der am 08.04.2022 in der Verkehrskommission vorgestellten Güterverkehrsstudie für die
Metropolregion Rheinland empfehlen die Gutachter, auf der regionalen Planu ngsebene
wertvolle Logistik-Standorte herauszuarbeiten und künftig für Logistik zu sichern, zumindest
aber einen informellen regionalen „Masterplan Verkehr und Fläche“ als neues Planungs-
instrument zu diskutieren.
Wie beurteilt die Regionalplanungsbehörde die dort vorgestellten Ansätze auch unter den
Gesichtspunkten, dass Flächen für Logistik sich oft durch hohen Flächenverbrauch, Ver-
kehrserzeugung und geringe We rtschöpfung und Arbeitsplätze auszeichnen, andererseits
sich aber gerade Flächen an Bahnstrecken dafür prioritär anbieten?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender, Manfred Waddey, Fraktionsmitglied
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)
GRÜNE im Regionalrat Köln
Bezirksregierung, Raum H 455
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
0177 7473808 und 0172-6431213
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de
www.gruene-regionalrat-koeln.de
Köln, den 11.04.2022
An den
Vorsitzenden des
Regionalrates Köln
Herrn Rainer Deppe
Bezirksregierung Köln
50667Köln
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 15/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 20.05.2022
- Erstellt
- 29.04.2022 14:01