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2979/2017

Jahresbericht 2016 Aufsuchendes Suchtclearing (ASC)

Mitteilung Ausschuss 25.10.2017

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Anlage Jahresbericht ASC 2016

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Anlage Jahresbericht ASC 2016

18073 Zeichen

2016 
Jahresbericht 
Aufsuchendes Suchtclearing ASC

1 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
  
1. Einleitung ................................ ................................ ................................ .......................... 2 
2. Rahmenbedingungen ................................ ................................ ................................ ........ 2 
3. Arbeitsschwerpunkte/Zielgruppe ................................ ................................ ........................ 2 
4. Inhaltliche Arbeit ................................ ................................ ................................ ................ 3 
5. Ergebnisse/Qualitätssicherung/Statistische Daten ................................ ............................. 5 
6. Beschwerdemanagement ................................ ................................ ................................ .. 8 
7. Kooperationen ................................ ................................ ................................ ................... 9 
8. Fazit/Ausblick ................................ ................................ ................................ .................... 9

2 
 
1. Einleitung 
 
Öffentliche Plätze bieten sich besonders in der Großstadt als Treffpunkte und Aufenthaltsorte 
für Drogenabhängige an. Sie dienen als Kommunikationsstätten aber auch als 
Umschlagplätze für Drogen. 
Im Kölner Stadtbild werden mehrere derartige Plätze sichtbar, dabei variiert die 
Frequentierung der einzelnen Plätze im Laufe eines Jahres unter Umständen mehrfach. Für 
die Bürger entsteht dadurch schnell ein Gefühl von Unsicherheit, das zwar eigentlich nur 
subjektiv vorhanden ist und nicht der objektiven Kriminalitätssituation entspricht aber für das 
Empfinden dennoch wirksam ist. Die Kölner Drogenpolitik geht auf diese Situation mit ihrem 
Grundsatz „Hilfe für die Betroffenen und hohe Sicherheit für die Bürger“ ein. 
Bei der Umsetzung stehen ihr eine breite Palette von Hilfeangeboten auf der einen Seite und 
repressiven Maßnahmen, durch Ordnungsamt und Polizei, auf der anderen Seite zur 
Verfügung. Zwischen dem Hilfesystem und dem Ordnungssystem bestand vor der 
Einrichtung des ASC bisher keine systematische Verbindung. Die Lücke zwischen 
Repression und Hilfe soll durch das ASC geschlossen werden. 
 
2. Rahmenbedingungen 
 
Mit Ratsbeschluss vom 29.01.2008 wurde für die Aufgaben des ASC eine Fachkraft-Stelle 
beim Gesundheitsamt der Stadt Köln gefördert. In freier Trägerschaft (der Drogenhilfe Köln 
gGmbH und dem SKM e.V. Köln) wurden Mittel für zwei Fachkraftstellen zur Verfügung 
gestellt. Der SKM hat im Rahmen seiner Stellenbesetzung Teilzeitstellen mit jeweils einer 
weiblichen Mitarbeiterin und einem männlichen Mitarbeiter eingerichtet. 
Das ASC ist ein Kooperationsprojekt, das seinen Einsatz am 01.04.2008 begonnen hat und 
nach einer Projektbefristung durch Ratsbeschluss vom 18.12.2012 als regelfinanzierte 
Leistung vorgehalten wird. 
 
3. Arbeitsschwerpunkte/Zielgruppe 
 
Definition des Auftrages  
Das ASC erfolgt im Rahmen einer Kooperation mit den Fachkräften der beiden  Träger der 
freien Wohlfahrtspflege in Köln. Die aufsuchende Arbeit findet in den Kölner Straßenszenen 
statt und beinhaltet die von Polizei, Ordnungsamt oder durch Selbstmeldung initiierte 
Kontaktaufnahme mit Suchtkranken auf der Straße sowie die daraus folgende 
Weitervermittlung in ein passendes Hilfeangebot.   
Das ASC fungiert als Verbindungsglied zwischen dem repressiv tätigen Ordnungsbereich 
von Polizei und Ordnungsamt und dem Drogenhilfesystem mit seiner breit gefächerten

3 
 
Angebotspalette. Im Wesentlichen handelt es sich um die Ansprache von Klient/-innen auf 
der Straße im Rahmen einer aufsuchenden Arbeit. 
Durch die enge Kooperation mit der Polizei und dem Ordnungsamt sollen Drogenabhängige 
frühzeitig erreicht werden, um nachhaltig in das bestehende Kölner Hilfesystem integriert 
werden zu können. Die wöchentlichen Austauschrunden der Kooperationspartner sollen für 
einen kontinuierlichen Überblick über das Geschehen in der Drogenszene sorgen, um eine 
effektive Arbeit mit einer anhaltenden Wirkung erzielen zu können. 
Eine weitere Aufgabe des ASC ist bei Bedarf die Überleitung von aus der Haft entlassenen 
Menschen aus Köln-Ossendorf in das Hilfesystem. Das ist besonders wichtig, um einem 
erneuten Abgleiten in die Drogenszene entgegenzuwirken. Dies geschieht in enger 
Kooperation mit der JVA. 
Das ASC nimmt vornehmlich eine Vermittlerfunktion in die Hilfesysteme ein; im Bedarfsfall 
wird eine vorübergehende und krisenbedingte Hilfe angeboten. 
 
Zielgruppe 
 Drogenabhängige Menschen im öffentlichen Raum, Szenen, Cliquen usw. 
 Der Ordnungsbereich hat die Möglichkeit, Drogenabhängige die störend im 
öffentlichen Stadtbild auffallen und mit Ordnungsmaßnahmen  wie z.B. 
Platzverweisen - belegt werden, an das ASC als unmittelbar erreichbaren 
Ansprechpartner zu übermitteln. Auf eigenen Wunsch werden die Betroffenen sofort 
aufgenommen und schnellst möglich in bedarfsgerechte Hilfeformen vermittelt.  
 Drogenabhängige, die eine Unterstützung und Hilfe benötigen, können direkt 
persönlich oder telefonisch mit dem ASC in Verbindung treten. 
 Drogenabhängige nach der Haftentlassung aus der JVA.  
 Bei allen o.g. Zielgruppen sind auch Menschen mit komorbiden Erkrankungen bzw. 
zusätzlichem Substanzkonsum (z.B. Alkohol) zu berücksichtigen. 
 
4. Inhaltliche Arbeit 
 
Ziele 
 Verzahnung von Ordnungs- und Hilfemaßnahmen bei gleichzeitiger Wahrung der 
unterschiedlichen Berufsidentitäten 
 Erreichen von Drogenabhängigen, die sich im öffentlichen Raum in Köln aufhalten.  
 Nachhaltige Vermittlung von Drogenabhängigen in das bestehende Hilfesystem

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 Reduzierung der Risikofaktoren von Abhängigen im Drogenmilieu, unter 
Einbeziehung der Haftentlassenen oder unvorbereitet (disziplinarisch) Entlassenen 
aus Rehabilitationseinrichtungen oder Abstinenzangeboten. 
 Bearbeitung von Beschwerden im Rahmen des Beschwerdemanagement mit 
Unterstützung der Ordnungspartner 
 
Schwerpunkt der praktischen Arbeit 
Das Aufgabengebiet beinhaltet die Sachstandsaufnahme, Perspektivklärung, die Anbindung 
und möglichst nachhaltige Vermittlung von Drogenabhängigen in das bestehende 
Hilfesystem. 
Das Gesundheitsamt der Stadt Köln fungiert als Koordinationsstelle. 
Aufgabenbereich der Koordinierungsstelle des Gesundheitsamtes: 
- Koordination im Rahmen der wahrgenommenen Kooperations- und 
Verbindungsaufgaben zwischen Polizei, Ordnungsamt und dem Suchthilfesystem 
sowie weiteren Stellen wie z.B. die Bezirksvertretungen mit dem Ziel der Überleitung 
von Klient/-innen (von der Straße) in das Hilfesystem (Fallmoderation und Verteilung 
innerhalb ASC). 
- Organisation und Moderation der wöchentlichen Einsatzplanung in der Stadt bzw. in 
den Bezirken und Durchführung und Moderation der monatlichen Treffen zur 
Hilfeplanung und Klärung der Rahmenbedingungen  (z. B. wer, wo, wann, wie)  unter 
Einbeziehung weiterer Kooperationspartner/-innen. 
- Bearbeitung von Beschwerden (z.B. durch Bürger und Geschäftsleute). 
Der Aufgabenbereich der Mitarbeiter/-innen Drogenhilfe Köln gGmbH, des SKM Köln e. V. 
und des Gesundheitsamtes beinhaltet im Wesentlichen die aufsuchende Sozialarbeit und die 
Vermittlung von Hilfesuchenden in das bestehende Hilfesystem durch: 
- Clearing zur Erstellung eines umfassenden Bildes der aktuellen Situation des 
Betroffenen  
- Möglichst nachhaltige Vermittlung der Hilfesuchenden in das Hilfesystem  zu 
Drogenberatungsstellen, zu Substitutionsstellen, zur psychosozialen Betreuung 
(PSB) im Rahmen der Substitution, zur Hilfe zum selbstständigen Wohnen (BeWo) im 
Rahmen der Substitution, zur Vermittlung in Entgiftungsinstitutionen 
- Ansprechpartner/-in für das Hilfesystem (z.B. Beratungsstellen, substituierende Ärzte, 
Substitutionsambulanzen, Krankenhäuser usw.). 
- Begleitung und Unterstützung von drogenabhängigen Haftentlassenen zur 
Vermittlung einer Aufnahme oder Rückführung in das Hilfesystem 
- Ansprechpartner/-in für Geschäftsleute und Anwohner/-innen.  
- Nachgehen von  Beschwerden und Hinweisen. 
Die Kontaktaufnahme zu Klienten durch das ASC erfolgt niedrigschwellig und flexibel. Die 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Kölner Straßenszenen präsent und dienen hier 
als Ansprechpartner für die Klienten. Hier informiert das ASC über das Kölner Hilfsangebot 
bei unversorgten Klienten, orientiert und vermittelt Klienten ins bestehende Hilfesystem, z.B.

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in die Drogenkontakt- und Notschlafstellen. Zusätzlich leistet das ASC Hilfestellungen z.B. 
bei Fragen  zur Substitution, ALG 2, PSB, BeWo…  
Das ASC nimmt auch Kontakt zu Klienten auf, wenn es an den Szeneorten zu Beschwerden 
aus dem Wohn- und Geschäftsumfeld kommt. Hier versucht das ASC zwischen den 
unterschiedlichen Interessenlagen zu vermitteln. 
Auch auf Zuruf wird das ASC aktiv, wenn z.B. besorgte Bürger sich um hilfebedürftige 
Klienten sorgen oder durch die Polizei, die Klienten beim wiederholten Male beim Konsum im 
öffentlichen Raum angetroffen haben. 
Die Kontaktaufnahme durch und mit Klienten/-innen und die Zusammenarbeit basieren auf 
Freiwilligkeit und unterliegen der Schweigepflicht.  
 
5. Ergebnisse/Qualitätssicherung/Statistische Daten 
 
Im Berichtszeitraum vom 01.01.-31.12.2016 hatten die Mitarbeiter des ASC 2002 Kontakte 
zu drogenabhängigen Menschen. Dies können Einmalkontakte mit kurzen Informationen sein 
oder auch längere Gespräche zu unterschiedlichen Themen. Von den erreichten Personen 
wurden 202 Personen intensiver betreut, um sie nachhaltig ins Hilfesystem zu vermitteln.  
Beispiel: Herr S. kam in Kontakt zum ASC durch den mobilen medizinischen Dienst des 
Gesundheitsamts der Stadt Köln. Er lebte seit mehreren Jahren auf der Straße und benötigte 
dringend eine stationäre medizinische Behandlung. Er war zwar „ohne festen Wohnsitz“ 
gemeldet, erhielt aber keine sozialen Transferleistungen. Das ASC stelle gemeinsam mit 
dem Klienten einen Leistungsantrag, sorgte für den Krankenversicherungsschutz und 
vermittelte ihn in ein Wohnhilfeprojekt.  
In der ersten Tabelle ist die Altersstruktur dargestellt. Der Großteil der angetroffenen und 
vermittelten Klienten war zwischen 30 und 40 Jahre alt und zu ¾ männlich. Jüngere Klienten 
(unter 20 Jahren) wurden nicht angetroffen, was aber nicht bedeutet, dass es keinen 
Nachwuchs an Konsumentinnen und Konsumenten illegaler Drogen gibt. Der Anteil an 
älteren Menschen ( ¼ ) zeigt, dass u.a. aufgrund der verschiedenen Angebote der Suchthilfe 
(Substitution, med. Versorgung, Konsumraum, Spritzentausch…)Drogenabhängige immer 
älter werden.

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Die Hälfte der vom ASC erreichten Personen war entweder ohne festen Wohnsitz in Köln 
gemeldet oder hielt sich wohnungslos in Köln auf (ohne Meldung). 
 
 
Als Hauptsuchtmittel wurde mit großem Abstand Heroin konsumiert, wobei der Mischkonsum 
(gleichzeitiger Konsum verschiedener Drogen) sehr verbreitet ist.

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Den größten Teil der Klienten traf das ASC im öffentlichen Raum an (typische Szeneplätze 
im Kölner Stadtgebiet: z.B.: Neumarkt und Umgebung, Friesenplatz, Ebertplatz, Wiener 
Platz). Ein erheblicher Teil der Erstkontakte zu Klienten hatte das ASC in der JVA Köln mit 
Unterstützung des dort ansässigen Sozialdienstes. 
 
Den größten Teil der drogenabhängigen Menschen vermittelte das ASC in Substitution. 
Weitere Schwerpunkte stellten die Vermittlungen in Psychosoziale Betreuung im Rahmen 
der Methadonsubstitution sowie die Begleitung zu Behörden und Ämtern da. 
Beispiel: Hr. Z. kam auf der Straße in Kontakt mit dem ASC. Hr. Z. war obdachlos, bezog 
keine Sozialleistungen und war dementsprechend nicht krankenversichert. Das ASC klärte 
seinen ausländerrechtlichen Status (Begleitung zur Ausländerbehörde), begleitete ihn zu den 
Resodiensten der Stadt Köln (Beantragung von ALG 2) und vermittelte ihn daraufhin in eine 
Wohneinrichtung für wohnungslose Männer.

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Verbleib / Ende des Kontaktes 
Im Berichtszeitraum wurden 167 Menschen durch das ASC erfolgreich ins Kölner 
Suchthilfesystem vermittelt. Bei 28 Klienten kam es zum Abbruch des Kontaktes zum ASC. 
Gründe waren z.B. Wegzug, Kontaktabbruch durch den Klienten, Tod… 
 
 
6. Beschwerdemanagement 
 
Das ASC hat im Rahmen des Beschwerdemanagement 16 Beschwerden bearbeitet und 
erfolgreich abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um Beschwerden von Bürger /-innen oder 
Geschäftsinhaber /-innen, die sich bei Problemen mit suchtkranken Menschen an das ASC 
wenden.  
Beispiel: 
Gelände um die Mauritiuskirchen: 
Das ASC wurde durch Anwohner über den Drogenkonsum auf der Grünfläche der 
Mauritiuskirche informiert. Hier wurde durch das ASC ein gemeinsamer Ortstermin mit den 
Anwohnern, dem ASC, der Polizei, dem Ordnungsamt und dem Grünflächenamt koordiniert. 
Mit Unterstützung der BV 1 wurde das Gelände vom Grünflächenamt umgestaltet 
(Rückschnitt / Aufastung), die Ordnungspartner kontrollierten regelmäßig die Örtlichkeit und 
das ASC war dort im Rahmen der aufsuchenden Arbeit vor Ort. 
Beispiel: 
Baumstraße: 
Nach einem Hinweis eines Anwohners der Baumstraße über sich dort aufhaltende, 
konsumierende drogenabhängige Menschen intensivierte das ASC seine dortigen 
Rundgänge. Weiterhin informierte das ASC die Ordnungspartner in den regelmäßigen 
Austauschrunden und koordinierte gemeinsame Rundgänge mit der Polizei.

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7. Kooperationen  
 
Das ASC kann in seiner alltäglichen Arbeit auf ein umfangreiches Hilfsnetzwerk 
zurückgreifen. Dies sind insbesondere die Einrichtungen der Kölner Suchthilfe, die 
Ordnungspartner (Polizei und Ordnungsamt)  sowie Ämter und Behörden. 
 
8. Fazit/Ausblick 
 
Durch die regelmäßige Präsenz des ASC in den Kölner Straßenszenen konnten zahlreiche 
Kontakt- und Informationsgespräche mit den sich dort aufhaltenden suchtkranken Menschen 
geführt werden. Diese niedrigschwellige Zugangsweise beinhaltet Respekt und 
Wertschätzung gegenüber den Klienten. Das ASC wurde als „Besucher“ im Sozialraum 
empfunden. Dadurch wurde Vertrauen gebildet, welches als Grundlage für die eigentliche 
Vermittlung ins Hilfesystem unabdingbar ist.  
Wie dargestellt, lag der Schwerpunkt in der Vermittlung in Substitution. Das ASC beobachtet 
hier eine nach wie vor hohe kontinuierliche Nachfrage, ebenso nach Plätzen für die PSB. Im 
laufenden Jahr kam es jedoch immer wieder zu Problemen bei der Vermittlung in die PSB 
aufgrund fehlender Plätze und langen Wartezeiten. Folgende Problematik stellte sich 
dauerhaft dar: 
- Hohe, permanente Überbelegung der Plätze in den vier Kölner 
Substitutionsambulanzen.  
- Lange Wartezeiten für eine PSB für Substituierte bei niedergelassenen 
Substitutionsärzten (Klienten, die durch einen niedergelassenen Arzt behandelt 
werden, müssen sich um eine externe PSB bemühen, da Ärzte in der Regel keine 
PSB Fachkraft vorhalten). 
Die Bildung sogenannter Hotspots (Neumarkt, Friesenplatz, Ebertplatz, Wiener Platz, Kalk 
Kapelle) wird bedingt dadurch, dass diese Plätze als Treffpunkt / „Wohnzimmer“ für 
drogenabhängige Menschen dienen. Gründe dafür sind fehlende Tagesstruktur, keine oder 
kaum vorhandene soziale Kontakte / Bindungen sowie fehlende oder mangelnde 
Zukunftsperspektive. Daneben spielen auch prekäre Wohn- und Lebenssituationen eine 
entscheidende Rolle. 
Im Rahmen der aufsuchenden Straßensozialarbeit treffen die Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter des ASC regelmäßig Klienten an, die im öffentlichen Raum unter 
menschenunwürdigen Bedingungen Drogen konsumieren. Hier sieht das ASC dringenden 
Handlungsbedarf in der Schaffung von geeigneten Konsumplätzen und 
Aufenthaltsgelegenheiten. Aufgrund der Entfernung und den eingeschränkten 
Öffnungszeiten des Konsumraumes am Kölner Hauptbahnhof fehlt den Streetworkern des 
ASC die Möglichkeit, konsumierenden Klienten eine Alternative zum Konsum anzubieten. 
Ein weiterer Schwerpunkt in der täglichen Arbeit war die Versorgung von 
drogenkonsumierenden Flüchtlingen. Der Kontakt kam entweder in den Szenen oder durch 
Anfragen aus Flüchtlingsunterkünften statt. Die große Herausforderung in der Vermittlung

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und anschließenden Versorgung sehen wir hier in der sprachlichen Kommunikation aufgrund 
fehlender Deutschkenntnisse der Menschen sowie der prekären Wohnsituation. 
Beispiel: 
Eine Mitarbeiterin einer Flüchtlingsunterkunft kontaktierte das ASC wegen Hr. H. Aufgrund 
seines Drogenkonsums bat sie um Unterstützung. Das ASC traf sich mit Hr. H. und einem 
Dolmetscher in der Unterkunft. Weitere Gespräche folgten mit Unterstützung des 
Videodolmetschersystems. Schließlich konnten wir Hr. H. in eine stationäre Entgiftung mit 
anschließender Substitution vermitteln. 
In der täglichen Vermittlungsarbeit steht das ASC vor großen Herausforderungen bei der 
Wohnraumversorgung. Vermittlung in Wohnraum bedeutet einerseits Unterstützung in der 
Suche nach einer Wohnung, andererseits aber auch in entsprechende betreute Wohnhilfen 
für suchtkranke Menschen. Gerade dieser existenzielle Bereich hat eine hohe Priorität. Und 
eben hier sehen wir einen großen Handlungsbedarf. Aufgrund des sehr angespannten 
Wohnungsmarktes in Köln haben die Klienten oft kaum oder keine Chance, eine Wohnung 
auf dem freien Markt zu erhalten. Daneben ist es oft schwer, eine niedrigschwellige 
Wohneinrichtung für Konsumenten illegaler Drogen zu finden, da die Wartezeiten in solchen 
Einrichtungen lang sind. Vor allem die Vermittlung in entsprechende Wohnhilfen für 
inhaftierte Klienten gestaltet sich immer schwieriger. 
Auf unseren Rundgängen im Rahmen der Streetwork beobachten wir eine zunehmende 
Verelendung von Menschen im öffentlichen Raum. Auch hier stehen wir vor großen 
Herausforderungen. Gerade bei diesen Menschen stellt sich eine Vermittlung ins Hilfesystem 
bzw. in Wohnung  besonders komplex dar. Aufgrund der starken psychischen sowie 
körperlichen Beeinträchtigungen ist ein bedeutsamer Teil dieser Menschen im normalen 
Hilfesystem nicht tragbar (psychotischer Zustand, Angstzustände, hoher Konsum von 
Drogen und Alkohol. Hier bedarf es u.a adäquater, sehr niedrigschwelliger Versorgungs- und 
Wohnmöglichkeiten.

Mitteilung Ausschuss

956 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/53/530/1 
 
Vorlagen-Nummer 25.10.2017 
 2979/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 07.11.2017 
Jugendhilfeausschuss 07.11.2017 
 
Jahresbericht 2016 Aufsuchendes Suchtclearing (ASC) 
Das Aufsuchende Suchtclearing (ASC) als Verbindungsglied zwischen dem repressiv tätigen Ord-
nungsbereich von Polizei und Ordnungsamt und dem Drogenhilfesystem mit seiner breit gefächerten 
Angebotspalette startete 2008 als Projekt und wurde durch Ratsbeschluss vom 18.12.2012 
(1199/2012) verstetigt. 
 
Im als Anlage beigefügten Jahresbericht 2016 werden die Grundlagen der Tätigkeit und die Aufga-
benwahrnehmung des Jahres 2016 dargestellt. 
 
Die erfolgreiche Arbeit hat dazu geführt, dass im Rahmen der strategischen Leitprojekte für den 
Haushalt 2018 das Angebot bedarfsgerecht und im Rahmen der Suchthilfeplanung sukzessive weiter 
ausgebaut wird (2360/2017). 
 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

07.11.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.11.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2979/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.10.2017
Erstellt
26.09.2017 08:52