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2781/2022

Sparkasse KölnBonn: Weisung an die durch den Rat der Stadt Köln entsandten Vertreter*innen für Abstimmungen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.09.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.09.2022, TOP 10.33

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2285 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2781/2022 
Freigabedatum 
02.09.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sparkasse KölnBonn: Weisung an die durch den Rat der Stadt Köln entsandten 
Vertreter*innen für Abstimmungen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes 
Sparkasse KölnBonn 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln weist sämtliche von ihm in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes 
Sparkasse KölnBonn entsandten Vertreterinnen und Vertreter an, in der nächsten Verbandsversamm-
lung des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn wie folgt zu votieren: 
 
Wahl der zweiten Stellvertreterin/des zweiten Stellvertreters des Vorsitzenden des Verwal-
tungsrates nach § 11 Abs. 2 SpkG NRW 
 
_____________________ 
wird zur zweiten Stellvertreterin/zum zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsra-
tes der Sparkasse KölnBonn auf Vorschlag der Stadt Köln gewählt. 
 
 
 
Rat 08.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Gemäß § 11 Abs. 2 SpkG NRW wählt die Vertretung des Trägers – hier die Verbandsversammlung 
als Vertretung des Zweckverbandes – aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates eine zweite Stellver-
treterin/einen zweiten Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes. 
Herr Martin Börschel als zweiter Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes ist aus dem Verwaltungsrat 
der Sparkasse KölnBonn ausgeschieden. Die Position der zweiten Stellvertreterin/des zweiten Stell-
vertreters ist daher nachzubesetzen. 
 
Als zweite Stellvertreterin/zweiter Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes im Sinne des § 11 Abs. 2 
SpkG NRW sind lediglich die sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates nach § 10 Abs. 2 Buch-
stabe b SpkG NRW (also keine Dienstkräfte) wählbar. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Für einen fristgerechten Versand der Unterlagen zur kommenden Sitzung der Verbandsversammlung 
am 15.11.2022 und damit eine rechtzeitige Unterrichtung der Mitglieder der Verbandsversammlung 
über die zu treffenden Beschlüsse kann die Sitzung des Rates am 10.11.2022 nicht abgewartet wer-
den.

Beratungsverlauf (1)

08.09.2022 Rat
TOP 10.33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2781/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.09.2022
Erstellt
24.08.2022 16:45