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0478/2018

Bedarfsfeststellungsbeschluss über den Abschluss einer Rahmenvertragsvereinbarung über Zeitarbeit bei den Bühnen der Stadt Köln für die Spielzeiten 2018/19 und 2019/20

Beschlussvorlage Ausschuss 16.02.2018

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln, Sitzung am 06.03.2018, TOP 3.1

zusätzl. Anlage Stellungnahme 14 zu Rahmenvereinbarung Zeitarbeit

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Beschlussvorlage Ausschuss

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zusätzl. Anlage Stellungnahme 14 zu Rahmenvereinbarung Zeitarbeit

1429 Zeichen

14 592.2018
14112

46

Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen über Zeitarbeitspersonal bei den Bühnen
der Stadt Köln

Ihre Bedarfsprüfung vom 06.02.2018

Auftragswert: rund 480.000,00 € netto, 571.200,00,00 € brutto

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie beabsichtigen, eine Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung über die Gestellung

von Zeitarbeitspersonal im Wege der Arbeitnehmerüberlassung mit einer Laufzeit von zwei
Jahren durchzuführen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen soll rund 480.000,00 € netto
(571.200,00 € brutto) betragen.

Sie erläutern nachvollziehbar, dass aufgrund des Interimsspielbetriebes im Bereich der Ma-
schinen- und Bühnentechnik sowie den Werkstätten, ein erheblicher, jedoch zeitlich begrenz-
ter Personalbedarf besteht. Insbesondere während der Arbeitsspitzen, bei Krankheitsfällen
und in Urlaubszeiten werden Handwerker, ungelernten Helfer sowie Veranstaltungstechniker
benötigt.

Dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zur Durchführung einer Ausschreibung und zum Ab-
schluss der Rahmenvereinbarung für das Zeitarbeitspersonal stimme ich daher unter AZ:
141/25/03/18 zu.

Abschließend verweise ich auf unser einvernehmliches Gespräch am 29.11.2017 und rege
an, zur Vermeidung finanzieller Nachteile, eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Anbie-
tern zu schließen. Ich bitte, die Details hinsichtlich des Vergabeverfahrens im Vorfeld mit
27/Zentrales Vergabeamt zu klären.

Mit frgandliehen Grüßen

Beschlussvorlage Ausschuss

2698 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 
 0478/2018 
Freigabedatum 16.02.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss über den Abschluss einer Rahmenvertragsvereinbarung über 
Zeitarbeit bei den Bühnen der Stadt Köln für die Spielzeiten 2018/19 und 2019/20 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln erkennt den Bedarf für Zeitarbeit bei den Bühnen der 
Stadt Köln für die Spielzeiten 2018/19 und 2019/20 mit einem geschätzten Volumen von ca. 480.000,-
- € (netto) an. Die Bühnen der Stadt Köln werden beauftragt, das entsprechende Leistungsverzeichnis 
aufzustellen und die erforderliche Ausschreibung vorzunehmen.  
 
Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen.  
 
 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 06.03.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Bühnen der Stadt Köln beabsichtigen, eine dritte Rahmenvereinbarung über Zeitarbeit für die 
Spielzeiten 2018/19 und 2019/20 zu vergeben.  
 
Aufgrund der noch andauernden Sanierung der Bühnen der Stadt Köln und der hiermit verbundenen 
Bespielung der verschiedenen Interimsspielstätten besteht ein erheblicher, jedoch zeitlich begrenzter 
Mehrbedarf an Personal. Dies betrifft die Bereiche Maschinen- und Bühnentechnik sowie Werkstät-
ten, insbesondere während Arbeitsspitzen, bei Krankheitsfällen sowie in Urlaubszeiten. Daher soll 
nach der ersten Rahmenvereinbarung (Bedarfsanerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt AZ 
14/141/25/28/13) und zweiten Rahmenvereinbarung (Bedarfsfeststellungsbeschluss vom 19.04.2016) 
nunmehr eine dritte Vereinbarung für den Abruf von Zeitarbeit für Veranstaltungstechniker, Helfer und 
Handwerker für zwei Spielzeiten ab Zuschlag, voraussichtlich Oktober 2018, ausgeschrieben werden. 
Der Bedarf wurde anhand der Kosten für die Zeitarbeitskräfte der letzten beiden Jahre qualifiziert ge-
schätzt. 
 
Der Zeitarbeitskräfteabruf wird bei Stellenbesetzungen etc. entsprechend angepasst und verringert; 
dies ist bei Abschluss einer Rahmenvereinbarung möglich.  
 
Für diese Vergabe nach VOL, die europaweit ausgeschrieben werden soll, wird eine Auftragssumme 
von ca. 480.000,-- € (netto) veranschlagt.  
 
Die entsprechenden Mittel sind in den Wirtschaftsplänen der Bühnen vorgesehen und in der mittelfris-
tigen Finanzplanung eingeplant beziehungsweise fortgeschrieben. Ein Teil des Budgets ergibt sich 
bei Krankheitsvertretungen auch aus nicht entstehenden Personalkosten nach Ablauf der Krankenbe-
züge. 
 
Die Bedarfsanerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt wird zur Sitzung nachgereicht.

Beratungsverlauf (1)

06.03.2018 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0478/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.02.2018
Erstellt
13.02.2018 10:36