0478/2018
Bedarfsfeststellungsbeschluss über den Abschluss einer Rahmenvertragsvereinbarung über Zeitarbeit bei den Bühnen der Stadt Köln für die Spielzeiten 2018/19 und 2019/20
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zusätzl. Anlage Stellungnahme 14 zu Rahmenvereinbarung Zeitarbeit
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14 592.2018 14112 46 Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen über Zeitarbeitspersonal bei den Bühnen der Stadt Köln Ihre Bedarfsprüfung vom 06.02.2018 Auftragswert: rund 480.000,00 € netto, 571.200,00,00 € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, Sie beabsichtigen, eine Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung über die Gestellung von Zeitarbeitspersonal im Wege der Arbeitnehmerüberlassung mit einer Laufzeit von zwei Jahren durchzuführen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen soll rund 480.000,00 € netto (571.200,00 € brutto) betragen. Sie erläutern nachvollziehbar, dass aufgrund des Interimsspielbetriebes im Bereich der Ma- schinen- und Bühnentechnik sowie den Werkstätten, ein erheblicher, jedoch zeitlich begrenz- ter Personalbedarf besteht. Insbesondere während der Arbeitsspitzen, bei Krankheitsfällen und in Urlaubszeiten werden Handwerker, ungelernten Helfer sowie Veranstaltungstechniker benötigt. Dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zur Durchführung einer Ausschreibung und zum Ab- schluss der Rahmenvereinbarung für das Zeitarbeitspersonal stimme ich daher unter AZ: 141/25/03/18 zu. Abschließend verweise ich auf unser einvernehmliches Gespräch am 29.11.2017 und rege an, zur Vermeidung finanzieller Nachteile, eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Anbie- tern zu schließen. Ich bitte, die Details hinsichtlich des Vergabeverfahrens im Vorfeld mit 27/Zentrales Vergabeamt zu klären. Mit frgandliehen Grüßen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 0478/2018 Freigabedatum 16.02.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss über den Abschluss einer Rahmenvertragsvereinbarung über Zeitarbeit bei den Bühnen der Stadt Köln für die Spielzeiten 2018/19 und 2019/20 Beschlussorgan Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln erkennt den Bedarf für Zeitarbeit bei den Bühnen der Stadt Köln für die Spielzeiten 2018/19 und 2019/20 mit einem geschätzten Volumen von ca. 480.000,- - € (netto) an. Die Bühnen der Stadt Köln werden beauftragt, das entsprechende Leistungsverzeichnis aufzustellen und die erforderliche Ausschreibung vorzunehmen. Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen. Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 06.03.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Bühnen der Stadt Köln beabsichtigen, eine dritte Rahmenvereinbarung über Zeitarbeit für die Spielzeiten 2018/19 und 2019/20 zu vergeben. Aufgrund der noch andauernden Sanierung der Bühnen der Stadt Köln und der hiermit verbundenen Bespielung der verschiedenen Interimsspielstätten besteht ein erheblicher, jedoch zeitlich begrenzter Mehrbedarf an Personal. Dies betrifft die Bereiche Maschinen- und Bühnentechnik sowie Werkstät- ten, insbesondere während Arbeitsspitzen, bei Krankheitsfällen sowie in Urlaubszeiten. Daher soll nach der ersten Rahmenvereinbarung (Bedarfsanerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt AZ 14/141/25/28/13) und zweiten Rahmenvereinbarung (Bedarfsfeststellungsbeschluss vom 19.04.2016) nunmehr eine dritte Vereinbarung für den Abruf von Zeitarbeit für Veranstaltungstechniker, Helfer und Handwerker für zwei Spielzeiten ab Zuschlag, voraussichtlich Oktober 2018, ausgeschrieben werden. Der Bedarf wurde anhand der Kosten für die Zeitarbeitskräfte der letzten beiden Jahre qualifiziert ge- schätzt. Der Zeitarbeitskräfteabruf wird bei Stellenbesetzungen etc. entsprechend angepasst und verringert; dies ist bei Abschluss einer Rahmenvereinbarung möglich. Für diese Vergabe nach VOL, die europaweit ausgeschrieben werden soll, wird eine Auftragssumme von ca. 480.000,-- € (netto) veranschlagt. Die entsprechenden Mittel sind in den Wirtschaftsplänen der Bühnen vorgesehen und in der mittelfris- tigen Finanzplanung eingeplant beziehungsweise fortgeschrieben. Ein Teil des Budgets ergibt sich bei Krankheitsvertretungen auch aus nicht entstehenden Personalkosten nach Ablauf der Krankenbe- züge. Die Bedarfsanerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt wird zur Sitzung nachgereicht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0478/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.02.2018
- Erstellt
- 13.02.2018 10:36