BV8/180/2025
Baustelle Jägerstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Informationsvorlage BV
1756 Zeichen
BV8/180/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Baustelle Jägerstraße Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 25.09.2025 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 26.06.2025 folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird gebeten, im Zusammenhang mit der aktuellen sowie der künftigen Baustelle auf der Jägerstraße, die Fahrbahn für Radfahrer in beide Richtungen freizugeben. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass die Baustellenmaßnahme zu einem frühen Zeitpunkt durch das Fachamt sowie der Bezirksinspektion der Polizei vor Ort einer ausführlichen Prüfung unterzogen wurde. Der Fachbereich bemüht sich bei jeder Baustelleneinrichtung, die Verkehrsführung während der Bauarbeiten so zu planen, dass die Beeinträchtigung des Verkehrs möglichst gering gehalten wird. Dabei wird auch ge prüft, ob eine Radverkehrsführung auf beiden Seiten der Straße realisiert werden kann. Aufgrund der eingeschränkten Restbreite der Jägerstraße infolge der Baustelleneinrichtung sowie der dort verlegten Bodenplatten und Absperrungen bestanden jedoch Siche rheitsbedenken hinsichtlich der beidseitigen Öffnung der Straße für den Radverkehr. Zum Beispiel hat der entgegenkommende Radverkehr, zu dem auch Lastenräder und E-Scooter gehören, nicht ausreichend Platz, um einem PKW im Gegenverkehr auszuweichen. Aus Si cht der Verwaltung und der Polizei bestehen auch weiterhin ausreichende Sicherheitsbedenken, die eine Anordnung zur Öffnung der Fahrbahn für den Radverkehr in beide Richtungen nicht rechtfertigen. Der Radverkehr muss daher der ausgeschilderten Umleitung folgen. Seite 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV8/180/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 04.07.2025
- Erstellt
- 04.07.2025 07:20