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AN/1288/2020

Neuordnung des Parkraums im Bereich der Sieversstraße und Neuerburgstraße in Köln-Kalk

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 19.11.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 03.12.2020, TOP 7.11

Antrag CDU AN-1288-2020

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Antrag CDU AN-1288-2020

3501 Zeichen

Konto: Sparkasse KölnBonn   IBAN: DE68 3705 0198 0003 8825 86 – BIC: COLSDE33XXX 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (8) 
 
Gleichlautend 
 
 
       
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.11.2020 
 
AN/1288/2020 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 03.12.2020, TOP 7.11 
 
 
Neuordnung des Parkraums im Bereich der Sieversstraße und Neuerburgstraße in 
Köln-Kalk 
Antrag der CDU-Fraktion vom 19.11.2020 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
 
die CDU-Fraktion bittet die Bezirksvertretung Kalk, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die Neuordnung des Parkraums für PKWs und 
LKWs im Bereich der Sieversstraße und Neuerburgstraße in Köln Kalk. 
 
Die auszuarbeitenden Pläne sollen beinhalten: 
 
 Im Bereich der Sieversstraße von der Einmündung Rolshover Straße bis zur Ein-
fahrt Parkhaus Kaufland soll ein beidseitiges Parkverbot eingerichtet werden. Da-
von unbetroffen sollen notwendige und fest zugewiesene Haltemöglichkeiten für 
die Gold-Krämer-Stiftung sein. 
 Der Bereich ab der Tiefgarageneinfahrt Kaufland bis zum Ottmar-Pohl-Platz (etwa 
bei der Hausnummer 27 in der Sieversstraße) soll neu geordnet werden, sodass 
Liefer- und Begegnungsverkehre nicht weiter zu gefährlichen Situationen führen. 
Freiwerdender Raum soll mit Bäumen bepflanzt werden. 
 In dem Bereich Neuerburgstraße von der Einmündung Sieversstraße bis zur 
Kalker Hauptstraße soll eine sinnvolle und maßvolle Reduzierung des Parkraums 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S 
Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln 
Telefon (0221) 221 98303 
E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE

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dafür sorgen, dass Begegnungsverkehre zwischen PKW und PKW bzw. Fahrrad 
nicht zu Ausweichmanövern auf Bürgersteige führt.  
 Der gesamte Parkraum in dem Bereich Sieversstraße und Neuerburgstraße soll 
für LKW gesperrt werden. 
 Vor einer Umsetzung ist der ausgearbeitete Plan für die Neuordnung des Park-
raums in der Bezirksvertretung Kalk vorzustellen. 
Begründung:  
Die Sieversstraße ist im Bereich des neu errichteten Kalkhofs regelmäßig zugeparkt. 
Das führt insbesondere bei der Ein- und Ausfahrt aus bzw. in die Rolshover Straße zu 
gefährlichen Situationen. Rückstau auf die Rolshover Straße ist nicht selten. An dieser 
Kreuzung kommen zudem noch der Fahrrad- und Fußverkehr hinzu, sodass der Rück-
stau alle Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt. Im hinteren Bereich der Sieversstraße 
kommt es durch die beidseitig beparkte Straße bei Begegnungsverkehren regelmäßig 
zu Staus und teilweise auch zu Unfällen. Die Anlieferung für das Kaufland führt regel-
mäßig zu einer verstopften Straße.  
Die Neuerburgstraße ist in dem angesprochenen Bereich bereits äußerst eng und bietet 
wenig Platz im Straßenbereich und kaum Platz auf dem Bürgersteig. Gleichzeitig ist der 
Parkdruck aufgrund fehlender Abstellmöglichkeiten fern von der Straße sehr groß. Eine 
Reduzierung der Stellplätze würde die Anwohner hart treffen, da kaum Ausweichpark-
flächen vorhanden sind. Dennoch muss hier eine Verbesserung der Gesamtsituation 
herbeigeführt werden.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Gero Fürstenberg gez. Stefan Clemens Müller 
Gero Fürstenberg Stefan-Clemens Müller 
CDU-Fraktionsvorsitzender stellv. CDU-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.11 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Sieversstraße
  • Kalker Hauptstraße 247
  • Rolshover Straße
  • Ottmar-Pohl-Platz
  • Neuerburgstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/1288/2020
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
19.11.2020
Erstellt
19.11.2020 12:21