Mandari Insight

AN/0994/2018

Gefährliche und verrufene Orte in Köln – Ergebnisse der Großen Anfrage der AfD-Landtagsfraktion

AfD Anfrage nach § 4 18.06.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.07.2018, TOP 4.5

AfD Anfrage nach § 4

· application/pdf

Ansehen

AfD Anfrage nach § 4

4277 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Haus Neuerburg 
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
stephan.boyens@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 18.06.2018 
AN/0994/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 05.07.2018 
 
Gefährliche und verrufene Orte in Köln – Ergebnisse der Großen Anfrage der AfD-
Landtagsfraktion 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Die Fraktion der Alternative für Deutschland bittet darum, folgende Anfrage auf die Tages-
ordnung der Ratssitzung am 05.07.2018 zu setzen: 
 
 
Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 24. April 2018 
eine Große Anfrage von sieben Abgeordneten der AfD-Fraktion im Landtag NRW zum The-
ma „Gefährliche und verrufene Orte gem. § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG“ beantwortet. 
 
Laut Polizeigesetz haben Polizeibeamte an solchen Orten besondere Befugnisse und dürfen 
z.B. ohne besonderen Anlass Identitätsfeststellungen durchführen.  
 
In den Vorbemerkungen zur Beantwortung erklärt das Innenministerium NRW, dass die Poli-
zei mit der Bezeichnung „gefährlicher und verrufener Ort“ keine Örtlichkeit definiert, an de-
nen Bürger einer erhöhten Gefahr ausgesetzt seien Opfer einer Straftat zu werden. Gleich-
zeitig, und nun wieder in Übereinstimmung mit dem Wortsinn, klassifiziert sie Orte als gefähr-
lich und verrufen, wenn: 
 dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder 
verüben, 
 sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Straftaten verstoßen oder 
 sich dort gesuchte Straftäter verbergen. 
 
Der Landtag NRW hat die Beantwortung der Anfrage auf Drucksache 17/2517 veröffentlicht. 
 
Zu den besonders auffälligen Ergebnissen der Anfrage zählt die Verteilung der Orte: Von 
landesweit 26 als gefährlich oder verrufen eingestuften Orten entfallen 15 auf Köln.

- 2 - 
 
 
Gegenüber früheren Erhebungen und der Gesamtentwicklung in NRW ist in Köln eine nega-
tive Tendenz erkennbar. Nicht nur sind nahezu alle zuvor entsprechend eingestuften Orte 
Kölns immer noch in der Statistik aufgeführt, ihre Anzahl hat sich außerdem erhöht. Von drei 
nicht mehr genannten Orten muss festgestellt werden, dass sie im Rahmen einer statisti-
schen Schönung mit anderen Orten zusammengelegt wurden. An deren Bewertung hat sich 
indes nichts geändert. 
 
 
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen an die Oberbürgermeisterin: 
(Falls einzelne Fragen nicht oder nur teilweise beantwortet werden, bitten wir um ausführli-
che Begründung.) 
 
1. Ist die Stadtverwaltung über die als „gefährlich oder verrufen“ eingestuften Orte unter-
richtet und wenn ja, um welche Orte in Köln handelt es sich? 
2. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung allgemein und im Einzelfall getroffen, 
um die Sicherheit der Bürger an den entsprechenden Orten sicherzustellen und einer 
Häufung krimineller Handlungen entgegenzuwirken? 
3. Die Landesregierung erklärt die besondere Häufung der entsprechend eingestuften 
Orte in Köln mit der Struktur der Millionenstadt und dem hohen Besucheraufkommen. 
Gleichwohl treffen diese Kriterien auch auf zahlreiche andere Städte im Land zu, in 
denen die Sozialstruktur erfahrungsgemäß häufig einen noch idealeren Nährboden 
für Kriminalität darstellt. Wie begründet die Stadtverwaltung Kölns Rolle als Schluss-
licht und welche Schlüsse, bzw. Gegenmaßnahmen werden hiervon abgeleitet? 
4. Die Beantwortung der Großen Anfrage weist für nahezu alle gefährlichen und verru-
fenen Orte einen überproportionalen Anteil nichtdeutscher Straftäter aus. Kann vor 
diesem Hintergrund davon ausgegangen werden, dass zwischen Kriminalität und 
Migrationshintergrund häufig ein Kausalzusammenhang besteht, bzw. dass ein Mehr 
an Migranten mit einem Mehr an Kriminalität einhergeht? 
5.  Für den Fall, dass die Stadtverwaltung die Frage nach der Lokalität der Orte nicht be-
antworten oder anderweitig öffentlich benennen will, steht eine wichtige Frage im 
Raum: Wie übernimmt die Stadt Köln die Verantwortung für zu Schaden gekommene 
arglose Bürger und Touristen, die an solchen Orten Opfer von Straftaten werden? 
 
 
Gez. Wilhelm Geraedts 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

05.07.2018 Rat
TOP 4.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0994/2018
Typ
AfD Anfrage nach § 4
Datum
18.06.2018
Erstellt
18.06.2018 10:15