AN/0994/2018
Gefährliche und verrufene Orte in Köln – Ergebnisse der Großen Anfrage der AfD-Landtagsfraktion
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
AfD Anfrage nach § 4
4277 Zeichen
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 stephan.boyens@stadt- koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 18.06.2018 AN/0994/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 05.07.2018 Gefährliche und verrufene Orte in Köln – Ergebnisse der Großen Anfrage der AfD- Landtagsfraktion Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, Die Fraktion der Alternative für Deutschland bittet darum, folgende Anfrage auf die Tages- ordnung der Ratssitzung am 05.07.2018 zu setzen: Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 24. April 2018 eine Große Anfrage von sieben Abgeordneten der AfD-Fraktion im Landtag NRW zum The- ma „Gefährliche und verrufene Orte gem. § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG“ beantwortet. Laut Polizeigesetz haben Polizeibeamte an solchen Orten besondere Befugnisse und dürfen z.B. ohne besonderen Anlass Identitätsfeststellungen durchführen. In den Vorbemerkungen zur Beantwortung erklärt das Innenministerium NRW, dass die Poli- zei mit der Bezeichnung „gefährlicher und verrufener Ort“ keine Örtlichkeit definiert, an de- nen Bürger einer erhöhten Gefahr ausgesetzt seien Opfer einer Straftat zu werden. Gleich- zeitig, und nun wieder in Übereinstimmung mit dem Wortsinn, klassifiziert sie Orte als gefähr- lich und verrufen, wenn: dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben, sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Straftaten verstoßen oder sich dort gesuchte Straftäter verbergen. Der Landtag NRW hat die Beantwortung der Anfrage auf Drucksache 17/2517 veröffentlicht. Zu den besonders auffälligen Ergebnissen der Anfrage zählt die Verteilung der Orte: Von landesweit 26 als gefährlich oder verrufen eingestuften Orten entfallen 15 auf Köln. - 2 - Gegenüber früheren Erhebungen und der Gesamtentwicklung in NRW ist in Köln eine nega- tive Tendenz erkennbar. Nicht nur sind nahezu alle zuvor entsprechend eingestuften Orte Kölns immer noch in der Statistik aufgeführt, ihre Anzahl hat sich außerdem erhöht. Von drei nicht mehr genannten Orten muss festgestellt werden, dass sie im Rahmen einer statisti- schen Schönung mit anderen Orten zusammengelegt wurden. An deren Bewertung hat sich indes nichts geändert. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen an die Oberbürgermeisterin: (Falls einzelne Fragen nicht oder nur teilweise beantwortet werden, bitten wir um ausführli- che Begründung.) 1. Ist die Stadtverwaltung über die als „gefährlich oder verrufen“ eingestuften Orte unter- richtet und wenn ja, um welche Orte in Köln handelt es sich? 2. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung allgemein und im Einzelfall getroffen, um die Sicherheit der Bürger an den entsprechenden Orten sicherzustellen und einer Häufung krimineller Handlungen entgegenzuwirken? 3. Die Landesregierung erklärt die besondere Häufung der entsprechend eingestuften Orte in Köln mit der Struktur der Millionenstadt und dem hohen Besucheraufkommen. Gleichwohl treffen diese Kriterien auch auf zahlreiche andere Städte im Land zu, in denen die Sozialstruktur erfahrungsgemäß häufig einen noch idealeren Nährboden für Kriminalität darstellt. Wie begründet die Stadtverwaltung Kölns Rolle als Schluss- licht und welche Schlüsse, bzw. Gegenmaßnahmen werden hiervon abgeleitet? 4. Die Beantwortung der Großen Anfrage weist für nahezu alle gefährlichen und verru- fenen Orte einen überproportionalen Anteil nichtdeutscher Straftäter aus. Kann vor diesem Hintergrund davon ausgegangen werden, dass zwischen Kriminalität und Migrationshintergrund häufig ein Kausalzusammenhang besteht, bzw. dass ein Mehr an Migranten mit einem Mehr an Kriminalität einhergeht? 5. Für den Fall, dass die Stadtverwaltung die Frage nach der Lokalität der Orte nicht be- antworten oder anderweitig öffentlich benennen will, steht eine wichtige Frage im Raum: Wie übernimmt die Stadt Köln die Verantwortung für zu Schaden gekommene arglose Bürger und Touristen, die an solchen Orten Opfer von Straftaten werden? Gez. Wilhelm Geraedts (Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0994/2018
- Typ
- AfD Anfrage nach § 4
- Datum
- 18.06.2018
- Erstellt
- 18.06.2018 10:15