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AN/1659/2017

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Einführung Tempo 30 km/h auf der Bergisch Gladbacher Straße zwischen Otto-Kayser Str./Diepeschrather Str. bis zur Stadtgrenze Bergisch Gladbach

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 16.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.12.2017, TOP 8.1.3

Antrag BGL 04 12 17 Tempo 30

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Antrag BGL 04 12 17 Tempo 30

2268 Zeichen

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
 
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim                                 
                                                                                          10.11.17 
        
        
 
   
 
   
Gleichlautend an: 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
-Rathaus- 
 
  
 
 
Antrag zur Sitzung der BV 9 am 04.12.2017 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD -Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Bezir ksvertretung 
Köln-Mülheim bitten, nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Mülheim zu setzen: 
 
Einführung Tempo 30 km/h auf der Bergisch Gladbacher Straße zwischen Otto-
Kayser-Str. / Diepeschrather Straße bis zur Stadtgrenze Bergisch Gladbach         
 
Die Bezirksvertretung Mülheim fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Bergisch Gladbacher Str. zwischen  der Otto-
Kayser-Straße/Diepeschrather Straße bis zur Stadtgrenze Bergisch Gladbach sofort 
die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in beiden Richtungen umsetzen. 
 
Begründung: 
Im 33 Punkte Programm zwischen der Stadt Köln und der Stadt Bergisch Gladbach wurde 
die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für die gesamten Bergisch Gladbacher Straße 
vom Clevischen Ring bis zur Stadtgrenze als kurzfristige Maßnahme beschlossen. 
Laut Auskunft der Verwaltung kann die Einführung von Tempo 30 im gesamten Bereich der 
Bergisch Gladbacher Straße jedoch noch nicht durchgeführt werden, da die notwendige An-
passung der Ampelanlagen an den rechtsrheinischen Zentralverkehrsrechner noch nicht er-
folgt ist. 
Wegen der überprüften und nachgewiesenen besonderen Lärm-, Schadstoff-
Geschwindigkeitsbelastung in diesem Bereich, ist es den Bürgern nicht  zuzumuten, dass 
sich die Durchführung der Maßnahme noch weiter herauszögert.   
Außerdem befindet sich in dem o.g. Abschnitt der Straße nur eine Ampelanlage an der Thie-
lenbrucher Allee, die allein über Induktionsschleifen gesteuert wird. 
 
 
 Alexander Lünenbach                                        Winfried Seldschopf     
-Fraktionsvorsitzender-    - Fraktionsvorsitzender-

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1659/2017
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
16.11.2017
Erstellt
16.11.2017 14:54