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SV-2011/0011

Antrag der Fraktion Altrnative DA und des Stadtv. Dillmann (UFFBASSE) vom 3. Februar 2011 betr. Keine Anwendung des § 34 BauGB im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans O 27

Antrag 03.02.2011

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SV-2011/0011

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Vorlage-Nr. SV-2011/0011 
 
 
Darmstadt, den 3. Februar 2011 
 
 
Antrag - Keine Anwendung des § 34 BauGB im Geltungsbereich des künftigen 
Bebauungsplanes O 27 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 
 
1. Der Magistrat und alle Ämtern werden darauf verpflichtet, vor Abschluss des Bauleitverfahrens 
zum B-Plan O 27 - Mathildenhöhe Süd - Genehmigungen nach §34 BauGB in dem 
Geltungsbereich dieses künftigen Bebauungsplanes nur im Einvernehmen mit der 
Stadtverordnetenversammlung zu erteilen. 
2. Der Magistrat wird aufgefordert, das Bauleitverfahren zum Bebauungsplan O 27 zügig 
weiterzuführen. 
3. Der Magistrat wird aufgefordert, eine zu diesem Bauleitverfahren passende Satzung über eine 
Veränderungssperre den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen - falls dies aus 
Gründen der formalen Rechtssicherheit notwendig erscheint.  
 
Begründung  
 
Im Juni 2009 haben der Magistrat der Stadt Darmstadt und die Stadtverordnetenversammlung einen 
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan O 27 – Mathildenhöhe Süd beschlossen. 
In der Begründung dazu heißt es „Das vorhandene Baurecht nach §34 BauGB bietet keine 
ausreichende Steuerungsmöglichkeit, um die wesentlichen städtebaulichen und gestalterischen 
Strukturelemente, die diese Gebiet prägen, zu schützen.“. 
Aufgrund dieser Begründung und der Bedeutung dieses Gebietes insgesamt sind alle Verfahren nach 
§34 BauGB ein Verstoß gegen den Kerninhalt dieses Beschlusses. 
 
Weitere Begründung mündlich 
 
 
 
Stadtverordnete   Stadtverordneter 
Waltraud Bornheimer   Jörg Dillmann 
Roswita Emig    (Fraktion UFFBASSE) 
Georg Hang 
(Fraktion Alternative DA)

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2011/0011
Typ
Antrag
Datum
03.02.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00