SV-2011/0011
Antrag der Fraktion Altrnative DA und des Stadtv. Dillmann (UFFBASSE) vom 3. Februar 2011 betr. Keine Anwendung des § 34 BauGB im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans O 27
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SV-2011/0011
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Vorlage-Nr. SV-2011/0011 Darmstadt, den 3. Februar 2011 Antrag - Keine Anwendung des § 34 BauGB im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes O 27 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 1. Der Magistrat und alle Ämtern werden darauf verpflichtet, vor Abschluss des Bauleitverfahrens zum B-Plan O 27 - Mathildenhöhe Süd - Genehmigungen nach §34 BauGB in dem Geltungsbereich dieses künftigen Bebauungsplanes nur im Einvernehmen mit der Stadtverordnetenversammlung zu erteilen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, das Bauleitverfahren zum Bebauungsplan O 27 zügig weiterzuführen. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, eine zu diesem Bauleitverfahren passende Satzung über eine Veränderungssperre den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen - falls dies aus Gründen der formalen Rechtssicherheit notwendig erscheint. Begründung Im Juni 2009 haben der Magistrat der Stadt Darmstadt und die Stadtverordnetenversammlung einen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan O 27 – Mathildenhöhe Süd beschlossen. In der Begründung dazu heißt es „Das vorhandene Baurecht nach §34 BauGB bietet keine ausreichende Steuerungsmöglichkeit, um die wesentlichen städtebaulichen und gestalterischen Strukturelemente, die diese Gebiet prägen, zu schützen.“. Aufgrund dieser Begründung und der Bedeutung dieses Gebietes insgesamt sind alle Verfahren nach §34 BauGB ein Verstoß gegen den Kerninhalt dieses Beschlusses. Weitere Begründung mündlich Stadtverordnete Stadtverordneter Waltraud Bornheimer Jörg Dillmann Roswita Emig (Fraktion UFFBASSE) Georg Hang (Fraktion Alternative DA)
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2011/0011
- Typ
- Antrag
- Datum
- 03.02.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00