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3683/2024

Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Hilfsangebote für Clan-Aussteigerinnen: Wie weit ist Köln?" (AN/1487/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 09.12.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2515 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/I-3 
 
Vorlagen-Nummer 22.11.2024 
 3683/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 09.12.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Hilfsangebote für Clan-
Aussteigerinnen: Wie weit ist Köln?" (AN/1487/2024) 
Zur Anfrage der FDP-Fraktion betreffend „Hilfsangebote für Clan-Aussteigerinnen: Wie weit ist 
Köln?“, vom 13.11.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Beantwortung der Fragen 1-5 
 
Aktuell bestehen in der Stadt Köln keine spezifischen Hilfsangebote für Frauen, die sich aus 
kriminellen Clan-Strukturen lösen möchten.  
 
In Fällen, in denen Frauen Opfer von Straftaten geworden sind und Schutz suchen, trifft die 
Stadt Köln Maßnahmen in Kooperation mit der Polizei. Die Opferschutzbeauftragte der Polizei 
klärt Opfer von Straftaten über Opferrechte und den Ablauf eines gegebenenfalls folgenden 
Verfahrens auf und vermittelt adäquate, fachtherapeutische Hilfs-, Beratungsangebote auf re-
gionaler Ebene (u. a. Frauenhäuser).  
 
Sofern Fälle bekannt werden, in denen Frauen aus einem (Clan-) Milieu nach polizeilicher Be-
urteilung als gefährdet eingestuft werden und Schutz suchen, führt die Polizei entsprechend 
gestaffelte Schutzmaßmaßmahnahmen durch. 
 
Das Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit verweist ebenfalls auf das Projekt „360° - 
Integration, Orientierung, Perspektiven!“. Unter der Leitung des Ministeriums des Inneren des 
Landes Nordrhein-Westfalen wurde dieses im Jahr 2020 ins Leben gerufen. Es richtet sich in 
erster Linie an Kinder oder Jugendliche, nimmt jedoch alle Mitglieder eines Clans in den Fo-
kus. Hierbei handelt es sich nicht um ein klassisches „Aussteigerprogramm“, da man in famili-
äre Strukturen hineingeboren oder angeheiratet wird. Austeigen kann gemäß der Polizei nur, 
wer eingestiegen ist, z. B. in die extremistische Szene oder die Rockerszene.  
 
Das, worauf das Projekt abzielt, ist die Distanzierung von kriminellen Lebensweisen. Es geht 
nicht um den Ausstieg aus einem System, sondern um die Veränderung des Systems durch 
Verhaltensänderungen der Teilnehmenden und ihrer Familien. 
 
„360°“ wird zunächst in den Ruhrgebietsstädten durchgeführt, die nach dem Lagebild „Clan-
kriminalität“ des Landeskriminalamtes NRW am stärksten betroffen sind. Zu diesen Städten 
gehören Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen und Recklinghau-
sen.   
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

09.12.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3683/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.11.2024
Erstellt
19.11.2024 15:39