Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Hilfsangebote für Clan-Aussteigerinnen: Wie weit ist Köln?" (AN/1487/2024)
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3683/2024 vom 22.11.2024
Stand: Am 09.12.2024 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle I/I-3 Vorlagen-Nummer 22.11.2024 3683/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 09.12.2024 Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Hilfsangebote für Clan- Aussteigerinnen: Wie weit ist Köln?" (AN/1487/2024) Zur Anfrage der FDP-Fraktion betreffend „Hilfsangebote für Clan-Aussteigerinnen: Wie weit ist Köln?“, vom 13.11.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Beantwortung der Fragen 1-5 Aktuell bestehen in der Stadt Köln keine spezifischen Hilfsangebote für Frauen, die sich aus kriminellen Clan-Strukturen lösen möchten. In Fällen, in denen Frauen Opfer von Straftaten geworden sind und Schutz suchen, trifft die Stadt Köln Maßnahmen in Kooperation mit der Polizei. Die Opferschutzbeauftragte der Polizei klärt Opfer von Straftaten über Opferrechte und den Ablauf eines gegebenenfalls folgenden Verfahrens auf und vermittelt adäquate, fachtherapeutische Hilfs-, Beratungsangebote auf re- gionaler Ebene (u. a. Frauenhäuser). Sofern Fälle bekannt werden, in denen Frauen aus einem (Clan-) Milieu nach polizeilicher Be- urteilung als gefährdet eingestuft werden und Schutz suchen, führt die Polizei entsprechend gestaffelte Schutzmaßmaßmahnahmen durch. Das Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit verweist ebenfalls auf das Projekt „360° - Integration, Orientierung, Perspektiven!“. Unter der Leitung des Ministeriums des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen wurde dieses im Jahr 2020 ins Leben gerufen. Es richtet sich in erster Linie an Kinder oder Jugendliche, nimmt jedoch alle Mitglieder eines Clans in den Fo- kus. Hierbei handelt es sich nicht um ein klassisches „Aussteigerprogramm“, da man in famili- äre Strukturen hineingeboren oder angeheiratet wird. Austeigen kann gemäß der Polizei nur, wer eingestiegen ist, z. B. in die extremistische Szene oder die Rockerszene. Das, worauf das Projekt abzielt, ist die Distanzierung von kriminellen Lebensweisen. Es geht nicht um den Ausstieg aus einem System, sondern um die Veränderung des Systems durch Verhaltensänderungen der Teilnehmenden und ihrer Familien. „360°“ wird zunächst in den Ruhrgebietsstädten durchgeführt, die nach dem Lagebild „Clan- kriminalität“ des Landeskriminalamtes NRW am stärksten betroffen sind. Zu diesen Städten gehören Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen und Recklinghau- sen. Gez. Blome
Beratungsverlauf
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09.12.2024
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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