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3921/2021

Lärmschutzmaßnahme an der Ackerstraße (AN/1263/2021)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 09.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 17.01.2022, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2716 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 3921/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.12.2021 
 
Lärmschutzmaßnahme an der Ackerstraße (AN/1263/2021) 
1- Gibt es für diesen Bereich der Bahnstrecke Planungen für eine Lärmschutzmaßnahme - sei 
es seitens der Stadt oder seitens der Bahn? Gab es in diesem Zusammenhang Kontak-
te/Gespräche mit der Bahn? Wenn ja mit welchem Ergebnis 
 
Der Streckenabschnitt in Höhe der Ackerstraße wurde nach Auskunft der DB Netz AG bis Ende 2018 
im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes passiv lärmsaniert. Passive 
Lärmsanierung bedeutet die Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrich-
tungen. 
 
Da diese Sanierung vor dem Inkrafttreten der aktuellen Förderrichtlinie erfolgte, wurde der Strecken-
abschnitt im Bereich der Ackerstraße erneut als sanierungsbedürftiger Bereich aufgenommen. Der 
Bereich Ackerstraße weist jedoch eine im Vergleich zu anderen Abschnitten geringere Priorisierung 
auf. Die DB Netz AG kann mit Stand 21.10.2021 noch nicht absehen, wann die Bearbeitung dieses 
Abschnittes beginnen kann. 
 
Die DB Netz AG weist darauf hin, dass in Höhe der Ackerstraße zusätzlich zur freiwilligen Lärmsanie-
rung passive Lärmsanierungsmaßnahmen im Zuge der Lärmvorsorge beim Streckenausbau des 
Rhein-Ruhr-Express umgesetzt worden sind.  
 
Die Stadt Köln ist nicht Eigentümerin der Anlage und hat daher keine Planungen für eine Lärm-
schutzmaßnahme. 
 
2- Welche Möglichkeiten hätte die Verwaltung, als Sofortmaßnahme eine Bepflanzung z.B. mit 
einem dichten Heckengewächs vorzunehmen? 
 
Eigentümerin der Flächen ist die DB Netz AG. Zusätzlich zur Bestandsvegetation sind seitens der DB 
Netz AG keine Anpflanzungen vorgesehen.  
 
Im Übrigen würde eine Bepflanzung mit dichten Heckengehölzen nicht zu einer normgerecht nach-
weisbaren Abschirmung der Schienenverkehrsgeräusche führen. 
 
3- Sind Maßnahmen geplant und wenn ja welche, die teilweise frei zugänglichen Abschnitten 
der Bahnstrecke unzugänglich zu machen, da sie Gefahren z.B. für spielenden Kindern dar-
stellen? 
 
Seitens der DB Netz AG als Eigentümerin der Flächen sind keine Maßnahmen geplant. Hierzu wird 
von der DB Netz AG ausgeführt, dass es keine generelle Verpflichtung das Eisenbahngelände ge-
genüber anderem Gelände einzufrieden gibt und dass sich die Bahntrasse im Bereich der Ackerstra-
ße überwiegend in deutlicher „Hochlage“ befindet und durch eine Böschung oder Stützmauer von der 
Straße getrennt ist.

2 
 
 
Die Stadt Köln ist nicht Eigentümerin der Anlage und hat daher keine Verkehrssicherungspflicht.

Beratungsverlauf (1)

17.01.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ackerstraße

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Details

Aktenzeichen
3921/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
09.11.2021
Erstellt
08.11.2021 13:40