3921/2021
Lärmschutzmaßnahme an der Ackerstraße (AN/1263/2021)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2716 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/574 Vorlagen-Nummer 3921/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.12.2021 Lärmschutzmaßnahme an der Ackerstraße (AN/1263/2021) 1- Gibt es für diesen Bereich der Bahnstrecke Planungen für eine Lärmschutzmaßnahme - sei es seitens der Stadt oder seitens der Bahn? Gab es in diesem Zusammenhang Kontak- te/Gespräche mit der Bahn? Wenn ja mit welchem Ergebnis Der Streckenabschnitt in Höhe der Ackerstraße wurde nach Auskunft der DB Netz AG bis Ende 2018 im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes passiv lärmsaniert. Passive Lärmsanierung bedeutet die Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrich- tungen. Da diese Sanierung vor dem Inkrafttreten der aktuellen Förderrichtlinie erfolgte, wurde der Strecken- abschnitt im Bereich der Ackerstraße erneut als sanierungsbedürftiger Bereich aufgenommen. Der Bereich Ackerstraße weist jedoch eine im Vergleich zu anderen Abschnitten geringere Priorisierung auf. Die DB Netz AG kann mit Stand 21.10.2021 noch nicht absehen, wann die Bearbeitung dieses Abschnittes beginnen kann. Die DB Netz AG weist darauf hin, dass in Höhe der Ackerstraße zusätzlich zur freiwilligen Lärmsanie- rung passive Lärmsanierungsmaßnahmen im Zuge der Lärmvorsorge beim Streckenausbau des Rhein-Ruhr-Express umgesetzt worden sind. Die Stadt Köln ist nicht Eigentümerin der Anlage und hat daher keine Planungen für eine Lärm- schutzmaßnahme. 2- Welche Möglichkeiten hätte die Verwaltung, als Sofortmaßnahme eine Bepflanzung z.B. mit einem dichten Heckengewächs vorzunehmen? Eigentümerin der Flächen ist die DB Netz AG. Zusätzlich zur Bestandsvegetation sind seitens der DB Netz AG keine Anpflanzungen vorgesehen. Im Übrigen würde eine Bepflanzung mit dichten Heckengehölzen nicht zu einer normgerecht nach- weisbaren Abschirmung der Schienenverkehrsgeräusche führen. 3- Sind Maßnahmen geplant und wenn ja welche, die teilweise frei zugänglichen Abschnitten der Bahnstrecke unzugänglich zu machen, da sie Gefahren z.B. für spielenden Kindern dar- stellen? Seitens der DB Netz AG als Eigentümerin der Flächen sind keine Maßnahmen geplant. Hierzu wird von der DB Netz AG ausgeführt, dass es keine generelle Verpflichtung das Eisenbahngelände ge- genüber anderem Gelände einzufrieden gibt und dass sich die Bahntrasse im Bereich der Ackerstra- ße überwiegend in deutlicher „Hochlage“ befindet und durch eine Böschung oder Stützmauer von der Straße getrennt ist. 2 Die Stadt Köln ist nicht Eigentümerin der Anlage und hat daher keine Verkehrssicherungspflicht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Ackerstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 3921/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.11.2021
- Erstellt
- 08.11.2021 13:40