2009/0509
Zuwendungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Nachbarschaftsverein Eberstadt Süd e.V. über die Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
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2009/0509
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 19.11.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Fachdienst Zentrale Verwaltung Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0509 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Zuwendungsvertrag zw ischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Nachbarschaftsverein Eberstadt Süd e.V. über die Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit Vorlage vom: 30.10.2009 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat stimmt dem Abschluss des Vertrages zu. 2. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen unter der Kostenstelle 051-004-1011, SK 7128000, Kostenträger 3660-10 haushaltsneutral zur Verfügung. Anlagen: Vertragsentwurf NBV Kontrakt Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 30.10.09: Die Trägerkonferenz „Offene Kinder- und Jugendarbeit Eberstadt-Süd“ schloss mit Datum vom Dezember 1995 einen Kontrakt über die Rahmenbedingungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Eberstadt-Süd. Der Trägerverbund (Internationaler Bund, Evangelische Kirche, Nachbarschaftsverein und Wissenschaftsstadt Darmstadt) verständigte sich über Ziele und Inhalte und deren Umsetzung im Rahmen der Einrichtung „Kinderhaus Paradies“ (siehe Anlage). Der Nachbarschaftsverein ist personell mit einer Vollzeitkraft involviert, die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt finanziert wird, über deren Höhe jedoch keine vertraglichen oder sonstige Regelungen vorhanden sind. Vertragspartner des entsprechenden Arbeitsvertrages sind die Arbeitnehmerin und der Nachbarschaftsverein. In den vergangenen Jahren stieg der finanzielle Aufwand stetig ohne dass die finanziellen Grundlagen haushalterisch nachzogen. Die über den Haushaltsansatz hinaus benötigten Mittel wurden durch Umschichtungen und Einsparungen aus dem Budget der Sozialverwaltung/des Jugendamtes erwirtschaftet. Nunmehr ist beabsichtigt, mittels vertraglicher Regelung, die Finanzierung auf jährlich 46.500,00 Euro festzuschreiben, um so die finanzielle Belastung der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf Dauer planbar zu gestalten. Aufgrund des Kontraktes, den die Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits heute bindet, stellt der konkrete Vertrag keine Festschreibung einer freiwilligen Leistung dar, er begrenzt den Aufwand jedoch auf Dauer und trägt so zur HH-Konsolidierung bei. Der Vertrag ist mit dem Träger abgestimmt. Personalkosten, die über den Förderbetrag hinausgehen, muss der Nachbarschaftsverein über Eigenmittel finanzieren. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen unter der Kostenstelle 051-004-1011, SK 7128000, Kostenträger 3660-10 haushaltsneutral zur Verfügung. Darmstadt, 30.10.09 590-ht Dezernat V Jochen Partsch Stadtrat
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1.1. Trägerverbund
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Folgende Angebote werden als dauerhafte Bestandteile der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in DA-
Eberstadt-Süd seitens der Träger festgeschrieben:
Die genannten Träger haben als Verbund die inhaltliche Gesamtverantwortung für die Konzeption, die
Durchführung und das interne Controlling' der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum .
Eberstadt-Süd nach Maßgabe der §§ 1, 7, 9, ] 1, 79ff. KJHG.
d Offene Kinderarbeit (6-12 Jahre)
o Offene Jugendarbeit (13-26 Jahre)
o Mädchenarbeit/ Mädchencafe
o Betreuende Gnmdschule
}~ Aussiedlerarbeit.
Kontrakt über die "Rahmen bedingungen der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit in DA-Eberstadt-Süd
Trägerkonferenz "Offene Kinder- und Jugendarbeit DA-Etierstadt-Süd"
1. Struktur und Organisation der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in
DA-Eberstadt-Süd
Die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in DA-Eberstadt-SÜd (Jugendamt der Stadt Darmstadt,
Internationa]er Bund (1B), Nachbarschaitsverein Eberstadt-Süd e.V. und Evangelische Kirchengemeinde
DA-Eberstadt-Süd) schJießen sich zu einem Trägerverbund zusammen. Dienst- und Fachaufsicht der
Träger über ihre jeweiligen Mitarbeiter/innen bleiben unberührt. •
1.2. Inhaltliche Gesamtverantwortung
13. Dezentrales Kooperationsmanagement im Stadtteil
Die Organisation und Durchführung der Angebote des Trägerverbundes "Offene Kinder- und Jugendarbeit.
in DA-Eberstadt-Süd" erfolgt durch ein KoordinationSteam. ,Das Koordiilationsteam setzt sich aus Zwei
Vertreter/innen des Jugendamtes der Stadt Dannstadt (Jugendzentruin Go-In, Offene Kinderarbeit im Kin-
derhaus) sov.'iejeweils einem/er Vertreterlin der Träger Internationaler Bund (JB) und Nachbarschaftsver-
ein Eberstadt-Süd e.v. zusammen. Hinzu kommt einle kooptiertelr Vertreterlin der Evangelischen Kirchen-
gemeinde DA-Eberstadt-Süd. Die Besetzung des Koordinationsteams wird innerhalb des jeweiligen Trägers
entschieden .
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Entscheidungen des Koord!nationsteams erfolgen mehrheitlich durch die stimmberechtigten Mitglieder.
Stimmberechtigt sind die Vertreter/innen des Internationalen Bundes (IB) und des Nachbarschaftsvereins
Eberstadt-Süd e.V.sowie ein/e Vertreter/in der Stadt Dannstadt. Die kooptierten Mitglieder des
Leitungsteams haben beratende Funktion. Die stimmberechtigten Mitglieder des Koordinationsteams haben
gleiches Stimmrecht. Die stimmberechtib"rten Mltglieder haben ein Vetorecht. Der/die Vertreter/in der'
Evangelischen Kirchengemeinde DA-Eberstadt-Süd hat ein Vetorecht bzgl. des Einsatzes der von der
Evangelischen Kirchengemeinde eingebrachten räumlichen, personellen lmd finanziellen Ressourcen. Wird
vom Vetorecht Gebrauch gemacht, entscheidet die Trägerkonferenz.I '
Der AK "Offene Kinder- und Jugendarbeit in Eberstadt-SÜd" bleibt unbeschadet des Trägerverbundes als
Untergruppierung der Stadtteilnmde Eberstadt-Süd weiter bestehen. Er ist der Zusammenschluß aller im
Stadtteil Eber~adt-Süd in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit tätigen bzw. an ihr interessierten
Organisationen und Personen ..
1.4. Projektorganisation und dezentrale Ressourcenverantwortung
Das Koordinationsteam entscheidet Über Arbeitsinhalte (Angebote lli1dProjekte) und Arbeits- bzw. Projekt-
organisation auf der Grundlage dieses Kontraktes.," •
Ziel der Projektorganisation ist die Bereitstellung flexibler, trägerubergreifender Angebote, die kontinu-
ierlich am aktuellen Bedarf ausgerichtet und überprüft werden.
Das Koordinationsteam hat im einzelnen folge~de Aufgaben und Kompetenzen:
D AbstimmU1~g der Angebote und Projekte im Rahmen der Jahresplanung
o Entscheidung über die Verteilung der räumlichen Ressourcen, ,
o Entscheidung über die Verteilung der Sachmittel im Rahmen des von den Trägern zur Verfu-
gung gestellten Budgets unter Einhaltung vorgegebener Zweckbindungen
•• Abstimmlmg der Urla~bsplanung und Erarbeitung von' Vertretungsmöglichke.iten, sofern dies
dringend erforderlich ist und nicht innerhalb der einzelnen Angebote bzw. Projekte geregelt wer-
den kann (Leitlinien im Anhang)
8 Management der Kqoperationsprojekte
• Kassenfuhrung und Finanzcontrolling
• Fachliches ContrQlIing ,
• Berichtspflicht gegenÜber der Trägerkonferenz: Jahresplanung (ind. Verteilung der räumlichen,
personellen und finanziellen Ressourcen) und Controlling, Urlaubsplanung
8 Funktion der Steuergmppe des Arbeitskreises "Offene Kinder- und Jugendarbeit in DA-
Eberstadt-Süd':, solange der Arbeitskreisdies nicht anders beschließt.
Die dezentrale RessourcenverantwortUng schließt mit ein, daß die für Kooperationsmanagement und Pro-
jektorganisation erforderlichen Zeitkontingente seitens der Träger abgesichert sind und die Präsenzzeiten in
den Einrichtungen entsprechend gestaltet werden.
1.5. Dezentrale Planung und Steuerung
Die zukünftige Plammg lmd Entwicklung der Offenen Kinder- lmd Jugendarbeit in Eberstadt-Süd erfolgt
nach dem Modell der Lernenden Organisation. Die Organisation und ihre Angebote werden kontinuier4ch '
den sich verändernden Anfordenmgen angepaßt. Hierzu sind regelmäßig Bedarfsanalysen durchzuführen.
Die ZieJe der einzelnen Projekte müss,en operationalisiert und die Ergebnisse Überprüft werden (.9utput-
Steuerui1g).. , '
2
2. Struktur und Organisation der Ki~derhauses, Stresemannstr. 5
2.1. Nutzung des Kinderhauses
Im Kinderhaus sind folgende Angebote fest verankert:
• Betreuende Grundschule
Nachbarschafts~erein: bisher 2 Planstellen Teilzeit, zukünftig Aufstockung!einer Teilzeitstelle
. um ]5 Std .
• Mädchencafe
lE: wie bisher 1 Planstelle 38,5 Std., 1 Jahrespraktikantin
• Offene Kinderarbeit 6-12 Jahre
Stadt Darmstadt: 1 Planstellen 38,5 Std., 1 Planstelle Teilzeit, im weiteren Prozeß zusätzlich I
Planstelle 38,5 Std.;
lE: 1 Planstelle Teilzeit; ,
Ev. Kirchengemeinde: 1 Planstelle Teilzeit;
'(zusätzlich zu den oben genannten Stellen sollen eine Jahrespraktikanten/innenstelle SNSP und
eine Jahres- bzw. Vorpraktikanten/inenstelle Erzieher/in eingerichtet werden)
• Aussiedler
o IB: 1 Planstelle Teilzeit
() Cafe< ,
15 Std. Mittagsversorgung abgedeckt durch o.g. Personal; über die weitere Personalausstattung,
ihre Anbindung und Finanzierung (evtl. ABM) muß im weiteren Prozeß entschieden werden;
G Bürgerschaftliehe Nutzung ..
Das Angebot "Offene Kinderarbeit (6-12 Jahre)" "vird trägerübergreifend im Team organisiert. Finanzie-
nmg und Organisation des technischen Personals (Hausmeister, Reinigungskräfte) obliegt der Stadt
Darmstadtl Sozialverwaltung.
Die Angebote sollen so miteinander und mit den Übrigen Angeboten im Stadtteil verzahnt werden, daß eine
optimale Nutzung der vorhandenen räumlichen, persone1len und finanziellen Ressourcen erreicht wird.
2.2. Trägerschaft
Träger des Kinderhauses ist der Trägerverbund "Offene Kinder und Jugendarbeit in DA-Eberstadt-Süd".
3
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3. Struktur und Organisation des Jugendzentrums Go-In,'Kirnberger Str. 12
3.1. Nutzung des Jugendzent~ums
Die Angebote in der Offenen Jugendarbeit (13-26 Jahre) sind:
G Treff- und Kommunikationsmöglichkeit
o Hausaufgabenhilfe
I> Essensversorgung
• .JugendbÜro (Jugendsozialarbeit)
o Einzelfallhilfe
" Angebote fur jlmge Frauen
ct emanzipatorische Jungenarbeit
" Jugendcate
o Projekte
o Offene Gruppenangebote ,
• Formen der Mitbestimmung
" Möglichkeiten zur Übernahme von Verantwortlmg
o Fahrten, Freizeiten
o kulturelle Veranstaltungen
" Sportveranstaltungen
19 medienpädago1:,>1scheAngebote
Q mobile Arbeit.
Die Personalausstattung des Jugendzentrums umfaßt 3 Planstellen 38,5 Std. SNSP, 1 Stelle SAlSP lffi
Anerkennungsjahr sowie Honorarkräfte und teclmisches Personal.
Die Angebote der Offenen Jugendarbeit finden überwiegend in den Rällffilichkeiten des Jugendzentrums
Go-In statt. Ausnahmen sind insbesondere spezielle SportveranstaJnmgen, die mder Turnhalle des Kinder-
hauses stattfinden sollen, und das Jugendcafe, das ebenfalls in den Räumlichkeiten des Kinderhauses
errichtet wird.
3.2. Trägerschaft
Träger des Jugendzentrums ist die Stadt Darmstadt .
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Jolf A
Leiterin der BJlatungsstellen
des IB
Gimbel
Vorsitzender des
Nachbarschaftsvereins Eberstadt-Süd e.v.
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o Festlegung der inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen
~ Abstimmung der Dienstpläne
o KonfIiktmanagement
~ Control!ing und Evaluation.
Die Trägerkonferenz "Offene Kinder- und Jugendarbeit in Eberstadt-Süd" hat folgende Aufgaben:-
4. Trägerkonferenz
Die Träger stimmen sich in der Aufbau- und Erprobungsphase (bis Ende 1996) vierteljährlich ab. Ende
1996 erfolgt eine detaillierte Evaluation, Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind Grundlage fur die
weiteren Planungen .
Pfr. Rose
Evangelische Kirchengemeinde
DA-Eberstadt-Süd
.Darmstadt im Dezember ]995
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Anlage: Leitlinien für eine trägerübergreifend,e Vertretungsregelung
Die wechselseitige Vertretung innerhalb des Trägerverbundes "Offene Kindet- und Jugendarbeit in DA-
Eberstadt-Süd" erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
• Die Mitarbeiterinnen lmd Mitarbeiter können durch das Koordinationsteam in angemessenen Grenzen zu
Urlaubs- und Krankheitsvertretung herangezogen werden. Die geltenden tariflichen Regelungen sind da-. h t ~
bel zu beac ten.
o Grundsätzlich ist die Personalplanung so zu gestalten, daß keine angebots- bzw. projektübergreifenden
Vertretungen erforderlich sind. •
o In dringenden Fällen kann angebots- bzw. projektübertgreifend zur Vertretung herangezogen werden,
sofern dadurch die Arbeit im eigenen Angebot bzw. Projekt nicht gefährdet ist.
,
• Die Träger verpflichten sich, die l\1itarbeiterinnen und Mitarbeiter in O.g. Kooperationsmodell nicht zu
Vertretungen außerhalb des KooperationsmodelJs heranzuziehen.
a EvtI. Wiederbesetzungssperren faBen nicht lillter die aIIgemeine Vertretungsregelung .
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ë"àààäÄàààÄàààÌÌÌÌÌÌÿÿÿÿEntwurf: Stand 16.07.09
Vertrag
zwischen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat (nachfolgend Stadt genannt)
und
dem Nachbarschaftsverein Eberstadt-Süd e. V., vertreten durch den Vorstand (nachfolgend Verein genannt),
§ 1
Leistungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
1. Die Stadt gewährt dem Verein einen zweckgebundenen, jährlichen Zuwendungsbetrag i. H. v. 46.500,00 ¬ als Personalkostenzuschuss für 1 Vollzeitstelle (besetzt mit Frau Ackermann) für das Kinderhaus Paradies. Die Auszahlung der einzelnen Raten erfolgt monatlich zum 5. eines jeden Monats mit 3.875,00 ¬ .
§ 2
Leistungen des Nachbarschaftsvereins Eberstadt-Süd e. V.
Der Verein leistet Offene Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum Eberstadt-Süd gemäß den Ausführungen des Kontraktes über die Rahmenbedingungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt-Eberstadt-Süd vom Dezember 1995. Dieser Kontrakt ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.
Folgende Angebote sind Bestandteile dieser Arbeit:
Offene Kinderarbeit (6 - 12 Jahre)
Offene Jugendarbeit (13 - 26 Jahre)
Mädchenarbeit/Mädchencafé
Betreuende Grundschule
Aussiedlerarbeit
§ 3
Bestandteile des Vertrages
1. Die in § 2 genannten Teile der Leistungsbeschreibung des Vereins.
2. Der Finanzierungsplan des Vereins für das jeweilige Haushaltsjahr.
3. Die Allgemeinen Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen (Allgemeine Zuschussrichtlinien) in der jeweils gültigen Fassung.
4. Bei Veröffentlichungen in den Medien und bei öffentlichen Auftritten ist darauf hinzuweisen, dass das Projekt/die Arbeit mit Mitteln der Wissenschaftsstadt Darmstadt gefördert wird.
§ 4
Controlling, Berichtswesen, Evaluation
1. Der Verein verpflichtet sich, nach Abschluss des Haushaltsjahres die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses in dem vorgegebenen Schema - Verwendungsnachweis - zu belegen.
Der Verwendungsnachweis (VN) besteht aus
einem jährlichen Controllingbericht der Einrichtung und
einem Finanzbericht/der Jahresabrechnung.
Der Controllingbericht enthält Angaben über:
Strukturdaten des Trägers (Personalausstattung und -vergütung, Räume, Erreichbarkeit, Öffnungszeiten, etc.)
Aufgaben und Ziele (Leistungen, Rechtsgrundlagen, Angebote, Projekte, etc.)
Nutzerdaten (Statistik nach Alter, Geschlecht, Herkunft, Leistungsart, etc.)
Kooperationsdaten (Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften u. a. Stadtteilvernetzung, etc.)
Qualitätsmanagement (Evaluation, Zielerreichung, Wirkungsbeschreibung, etc.)
Betriebliche Besonderheiten
Ausblick auf das kommende Jahr.
Für den VN ist die Vorlage der Original-Ausgabebelege bzw. der Nachweis der Zahlungen mittels Kontoauszüge erforderlich.
2. Der VN ist bis zum 30.Juni eines jeden Jahres vorzulegen.
3. Die in einem Haushaltsjahr nicht verbrauchte Zuwendung ist zurückzuzahlen.
3 a). Der Eigenanteil Zuschussempfangender darf 20 % der Gesamtausgaben nicht unterschreiten. Soll diese Untergrenze im Einzelfall unterschritten werden, ist vorher die Zustimmung der Stadtkämmerin/des Stadtkämmerers einzuholen.
4. Der VN wird vom zuständigen Fachamt und dem Revisionsamt der Stadt geprüft. Diese Ämter können die Vorlage weiterer Unterlagen fordern und ggf. auch eine Prüfung in den Geschäftsräumen des Zuschussempfängers vornehmen.
Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes - überörtliche Prüfung - stehen die Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993, GVBl. I S. 708 f., insbesondere § 5 Abs. 2 - 4) zu.
5. Der Verein hat die Originalbelege für die Dauer von fünf Jahren nach Abschluss der Prüfung aufzubewahren.
§ 5
Jugendhilfeplanung
1. Der Träger ist zur Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im angemessenen Umfang verpflichtet. Er erklärt sich fernerhin bereit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Arbeitstagungen und zum Erfahrungsaustausch auf Einladung der Stadt zu entsenden bzw. freizustellen.
§ 6
Laufzeit und Kündigung
1. Der Vertrag beginnt am 01.01.2010 und wird für die Dauer der Beschäftigung von Frau
Ackermann abgeschlossen. Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende zu kündigen.
2. Die Stadt ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, sowie bereits gewährte Zuschüsse zurückzufordern, wenn
der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder trotz Anmahnung innerhalb angemessener Frist nicht vorgelegt wird,
der Zuschuss nicht oder nicht in voller Höhe für den vorgenannten Verwendungszweck verwendet wird.
Vor einer fristlosen Kündigung wird dem Verein ein Anhörungsrecht gewährt.
3. Die Berechnung von Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz bleibt vorbehalten. Die Berechnung der Zinsen beginnt zum Zeitpunkt der Rückforderung.
4. Bei verspäteter Zahlung des städtischen Zuschusses ist der Verein berechtigt, beginnend mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit, Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes zu erheben.
§ 7
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Darmstadt, ________________________
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Stadtrat
Anlagen
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Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Stresemannstraße 5
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0509
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.10.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00