1346/2018
Fläche für eine Kindertagesstätte in der Swinestraße in Köln-Chorweiler
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Mitteilung BV
2408 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/51/1 Vorlagen-Nummer 1346/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.06.2018 Fläche für eine Kindertagesstätte in der Swinestraße in Köln-Chorweiler Die Verwaltung hat die Bebauung, der für eine KiTa im B-Plan festgesetzte Fläche, geprüft. In der Ämterbesprechung wurde festgestellt, dass eine KiTa an diesem Standort planungsrechtlich zulässig ist. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt weist auf den empfohlenen Schutzabstand zur in der Nähe verlaufenden Hochspannungsleitung hin. Das Amt für Landschaftsschutz und Grünflä- chen bittet um Berücksichtigung der vorhandenen Gehölze. Die weitere Prüfung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes hinsichtlich des empfohlenen Schutz- abstandes hat folgendes ergeben: Die gesetzlichen Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) für Niederfrequenzanlagen (Hochspannungsfreileitung) zur Beurteilung des Einflusses elektrischer und magnetischer Felder werden in dem Bereich eingehalten. Da bei einer Langzeitbelastung gesundheitliche Wirkungen auch unterhalb der Grenzwerte nicht aus- zuschließen sind, wird seitens der Umweltvorsorge bei einem Daueraufenthalt sensibler Nutzung – wie beispielsweise der Errichtung einer KiTa – ein Abstand von 60 bis 80 Metern zur Trassenmitte der 380 kV-Leitung dringend empfohlen. Diese Abstandsempfehlung wird auf dem Grundstück der Swin- estraße nicht eingehalten. Das Gesundheitsamt schließt sich den Argumenten des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes an. Aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge sollte in Kindertagestätten lt. dem Gesundheitsamt eine maximale magnetische Flussdichte von 1 Mikrotesla (1µT) nicht überschritten werden. Bei einem Schutzabstand von 60 bis 80 Metern würde dieser Wert eingehalten Das Grundstück Swinestraße erfüllt diesen empfohlenen Schutzabstand von 60- 80 Metern zur Hoch- spannungsleitung leider nicht. Gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Kinder und das Personal in der Kita können daher nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund wird die Errichtung einer Kindertageseinrichtung an der Swinestraße nicht weiter verfolgt. Die Verwaltung prüft und sichtet aktuell weitere Flächen zur Realisierung eines Kita- Standortes in Chorweiler und wird die BV über die Ergebnisse auf dem Laufenden halten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1346/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 04.06.2018
- Erstellt
- 24.04.2018 11:34