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1346/2018

Fläche für eine Kindertagesstätte in der Swinestraße in Köln-Chorweiler

Mitteilung BV 04.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 21.06.2018, TOP 10.2.2

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2408 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/51/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1346/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.06.2018 
 
Fläche für eine Kindertagesstätte in der Swinestraße in Köln-Chorweiler 
 
 
Die Verwaltung hat die Bebauung, der für eine KiTa im B-Plan festgesetzte Fläche, geprüft.  
In der Ämterbesprechung wurde festgestellt, dass eine KiTa an diesem Standort planungsrechtlich 
zulässig ist. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt weist auf den empfohlenen Schutzabstand zur 
in der Nähe verlaufenden Hochspannungsleitung hin. Das Amt für Landschaftsschutz und Grünflä-
chen bittet um Berücksichtigung der vorhandenen Gehölze. 
 
Die weitere Prüfung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes hinsichtlich des empfohlenen Schutz-
abstandes hat folgendes ergeben: 
Die gesetzlichen Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) für Niederfrequenzanlagen (Hochspannungsfreileitung) zur 
Beurteilung des Einflusses elektrischer und magnetischer Felder werden in dem Bereich eingehalten.  
Da bei einer Langzeitbelastung gesundheitliche Wirkungen auch unterhalb der Grenzwerte nicht aus-
zuschließen sind, wird seitens der Umweltvorsorge bei einem Daueraufenthalt sensibler Nutzung – 
wie beispielsweise der Errichtung einer KiTa – ein Abstand von 60 bis 80 Metern zur Trassenmitte der 
380 kV-Leitung dringend empfohlen. Diese Abstandsempfehlung wird auf dem Grundstück der Swin-
estraße nicht eingehalten.  
Das Gesundheitsamt schließt sich den Argumenten des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes an. 
Aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge sollte in Kindertagestätten lt. dem Gesundheitsamt eine 
maximale magnetische Flussdichte von 1 Mikrotesla (1µT) nicht überschritten werden. Bei einem 
Schutzabstand von 60 bis 80 Metern würde dieser Wert eingehalten 
Das Grundstück Swinestraße erfüllt diesen empfohlenen Schutzabstand von 60- 80 Metern zur Hoch-
spannungsleitung leider nicht. Gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Kinder und das Personal in 
der Kita können daher nicht ausgeschlossen werden.  
 
Aus diesem Grund wird die Errichtung einer Kindertageseinrichtung an der Swinestraße nicht weiter 
verfolgt. Die Verwaltung prüft und sichtet aktuell weitere Flächen zur Realisierung eines Kita-
Standortes in Chorweiler und wird die BV über die Ergebnisse auf dem Laufenden halten.

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1346/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
04.06.2018
Erstellt
24.04.2018 11:34