4134/2019
Verkehrssicherheit auf der Bonner Straße in Köln-Bayenthal und -Marienburg
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64/642 Vorlagen-Nummer 4134/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.01.2020 Verkehrssicherheit auf der Bonner Straße in Köln-Bayenthal und -Marienburg; hier: Beantwortung einer Anfrage aus der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 11.11.2019, TOP 7.2.7 Die SPD- Fraktion der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: Fragen: 1. „Wie viele Unfälle gab es seit März 2019 auf der Bonner Straße? 2. Inwiefern ist der Kreuzungsbereich Bonner Straße/Gürtel ein Unfallschwerpunkt? 3. Sind die Schaltzeiten der Ampelanlage in Anbetracht unübersichtlich und mehrfach veränderter Baustelleneinrichtungen ausreichend? 4. Hat die kurze Schaltzeit der o.g. Ampelanlage in der Vergangenheit zu Verkehrsunfällen geführt?“ Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1: Hierzu teilt die Polizei mit: Die Gesamtanzahl aller Verkehrsunfälle aller Unfallkategorien kann von der Polizei nicht genannt werden. Seit Mitte 2017 werden bei der Polizei Köln nur noch die qualifizierten Verkehrsunfälle der Kategorien 1 – 4 statistisch ausgewertet. Für den Knoten sind 2 Verkehrsunfälle verzeichnet. Aller- dings befuhren die Verkehrsteilnehmenden in beiden Fällen den Gürtel und nicht die Bonner Straße. Auf der Bonner Straße ist kein Verkehrsunfall verzeichnet. Zu 2: Der Knoten Bonner Straße/Bayenthalgürtel/Raderberggürtel wurde zuletzt im Jahr 2018 als Unfall- häufungsstelle im Zuge der 1-Jahres-Betrachtung gemeldet. Laut Erlass des Ministeriums für Ver- kehr, Energie und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der 1- Jahres-Betrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Un- fälle der Kategorie 1 – 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrs- belastung eines Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäu- fungsstelle führt, erhöhen. 2 Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden Die Unfallkommission stellte zu der Meldung aus 2018 fest, dass sich das Unfallgeschehen auf den gesamten Knoten verteilte und auf diversen Ursachen beruhte. Festgestellt wurde weiterhin, dass der Knoten ohnehin im Zuge des Stadtbahnbaus umgestaltet werde. Aufgrund dieser Umgestaltung, der Baustelle und der permanenten Änderungen im Zuge des Ausbaus konnten keine zielgerichteten Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit festgelegt werden. Die Unfallkommission beschloss daher, die Häufungsstelle bis auf weiteres weiter zu beobachten. Neben diesen 1-Jahres-Betrachtungen meldet die Polizei grundsätzlich seit dem 01.01.2018 Unfälle nach der 3-Jahres-Betrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Un- fallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise in einem Knoten innerhalb von drei Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder Zu Fuß Gehende leicht verletzt wurden, führt diese Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Eine Meldung in- nerhalb der Dreijahresbetrachtung erfolgt ebenfalls, wenn innerhalb dieses Zeitraums in einem Kno- ten drei Verkehrsteilnehmende schwer verletzt oder getötet wurden. Im Jahr 2018 wurden für den Stadtbezirk Innenstadt die folgenden Kreuzungen im Zuge der Dreijahresbetrachtung gemeldet: Der Knoten Bonner Straße/Bayenthalgürtel/Raderberggürtel wurde in 2018 wegen verschiedener Unfälle der Jahre 2015 bis 2017 gemeldet. Diese ereigneten sich in verschiedenen Bereichen des Abschnitts Bonner Straße/Raderberggürtel. Drei Unfälle mit leicht verletzten Radfahrenden ereigne- ten sich dabei im Bereich des frei fließenden Rechtsabbiegers vom Raderberggürtel in die Bonner Straße. Pkw-Fahrende, die hier abbiegen wollten, kollidierten mit vorfahrtsberechtigten Radfahrenden auf dem begleitenden Radweg der Bonner Straße. Bei der Besprechung der Meldung nach der 3- Jahres-Betrachtung hielt die Unfallkommission fest, dass die vollständige Neugestaltung des Knotens im Hinblick auf den Stadtbahnbau erfolge. Aus diesem Grund wurden keine weiteren Maßnahmen durch die Unfallkommission veranlasst. Zu 3: Die Schaltzeiten der Ampelanlage sind nicht unübersichtlich. Die Signalisierung wird immer der geo- metrischen Situation angepasst und die Grünzeiten so verteilt, dass nach Möglichkeit allen Verkehrs- strömen ein zügiges Vorankommen ermöglicht wird. Auch auf die Sichtbarkeit der Signale wird gro- ßen Wert gelegt, um eine größtmögliche Verkehrssicherheit zu erhalten. Zu 4: Unfälle, die auf die Signalisierung zurück zu führen sind, sind der Verwaltung nicht bekannt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4134/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 13.12.2019
- Erstellt
- 27.11.2019 07:47