0656/2022
Zügigkeitserweiterung der Janusz-Korczak-Schule am Altenberger Kreuz 14, 51105 Köln zum Schuljahr 2023/24 bei gleichzeitiger Bildung eines Teilstandortes in der Siegburger Str. 445 in 51105 Köln-Poll
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0656/2022 Freigabedatum 19.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung der Janusz-Korczak-Schule am Altenberger Kreuz 14, 51105 Köln zum Schuljahr 2023/24 bei gleichzeitiger Bildung eines Teilstandortes in der Siegburger Str. 445 in 51105 Köln-Poll Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen (SchulG NRW) die Ja- nusz-Korczak-Schule, KGS Am Altenberger Kreuz 14, 51105 Köln Poll, um 1,5 Züge auf zukünftig 3 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2023/24 umgesetzt werden. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW die Errichtung des Teilstan- dortes Siegburger Str. 445 in 51105 Köln Poll für die Janusz -Korczak-Schule ab dem Schuljahr 2023/24. 3. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2023/24 die Zusetzung einer zusätzlichen insgesamt 0,13 Stelle Verwaltungsbeschäftigte/r für das Schulsekretariat in der EG 5 TVöD für die ab dem Schul- jahr 2023/24 vorgesehene Zügigkeitserweiterung und einer vorangestellten Mehrklassenbildung bereits ab dem Schuljahr 2022/23. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfas- sung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 5. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichts- ordnung angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2022 Finanzausschuss 05.09.2022 Rat 08.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen s. Begründung € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung (0) Ausgangslage Der Neubau der Janusz-Korczak-Schule durch die Bildung eines Teilstandortes in unmittelbarer Nähe zum Schulgelände der Förderschule Auf dem Sandberg, in der Siegburger Str. 445, 51105 Köln-Poll sollte lt. Schulbaumaßnahmenliste im 4. Quartal 2022 fertiggestellt werden, sodass das Gebäude entsprechend bezugsfertig ist. Nach GU-/TU-Schulbaumaßnahmenpaket (siehe Session 1503/2019) umfasst der Neubau in der Siegburger Str. das Gebäude für eine zweizügige Grundschule mit Einfachturnhalle (Maßnahme 21 im GU-/TU-Schulbaumaßnahmenpaket). Dieser dient als Erweiterung für die aktuell am Standort Am Altenberger Kreuz geführte 1,5 -zügige Janusz-Korczak-Schule. Parallel zum Erweiterungsbau der Janusz-Korczak-Schule wird auf dem Schulgelände ein Erweiterungsbau der Förderschule Auf dem Sandberg realisiert, welcher Containerbauten ersetzen soll (Maßnahme 22 im GU -/TU- Schulbaumaßnahmenpaket). Die Erweiterungsbauten werden ohne die geplante Buswendeschleife für die Förderschule Auf dem Sandberg bereits Anfang Juni 2022 fertiggestellt, sodass die Gebäude zu Beginn des Schuljahres 22/23 nutzbar sind. Basierend auf diesem Kenntnisstand wurden für das Schulja hr 2022/23 für die Janusz-Korczak-Schule im Anmeldeverfahren Mehrklassen eingeplant, sofern die Anmeldungen das 3 hergeben. Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung wird im Schuljahr 2023/24 erfolgen. Für alle Schü- ler*innen der Schule besteht das Angebot des offenen Ganztages. (1) Hintergrund Die Janusz-Korczak-Schule (kath. Grundschule) soll durch die Bildung eines Teilstandortes an der Siegburger Str. 445, 51105 Köln-Poll in der Zügigkeit erhöht werden. Die Fertigstellung des Gebäu- des ist zum Sommer 2022 avisiert. Statt der bisherigen 1,5 Züge finden am neuen Teilstandort zwei Züge Platz. Die Zügigkeit des bestehenden Schulgebäudes wird von 1,5 auf einen Zug reduziert, so- dass die Zügigkeit der Janusz-Korczak-Schule sich insgesamt auf 3 Züge erhöht. In Bez ug auf die formelle jährliche Mindestaufnahmekapazität von einer Klasse, ergibt sich zukünftig die Kapazität, regelmäßig rd. 50 zusätzliche Grundschulplätzen in den Eingangsklassen an der Grundschule in Poll anbieten zu können. In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 (siehe Session 0148/2020) wird der Neu- bau bei Erweiterung der Janusz-Korczak-Schule unter der Maßnahmennummer M77 geführt und wie folgt beschrieben: „Der Neubau ist Bestandteil des vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen GU/TU - Maßnahmenpaketes. Der Neubau des Teilstandortes der KGS Am Altenberger Kreuz ist baulich zwingend mit der Erweiterung der Förderschule Geistige Entwicklung Auf dem Sandberg verbunden und wird daher entsprechend koordiniert. Die Maßnahme wird in der Schulbaul iste unter Auftrags- nummer 3 (Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme IV -2022 geführt.“ Unter der Maßnah- mennummer M77a wird ergänzend auf die Erweiterung der Förderschule auf dem Sandberg einge- gangen: „Die Schulraumsituation der Förderschule Geistige Entwicklung ist aufgrund der besonderen Unterstützungsbedarfe der Schüler*innen und der insgesamt steigenden Nachfrage in Quantität und Qualität weiter verbesserungsfähig. Der Erweiterungsbau für die Förderschule Geistige Entwicklung Auf dem Sandberg ist Bestandteil des vom Rat am 04.04.2017 beschlossenen Beschleunigungspa- ketes Schulbau. Vorgesehen sind die Errichtung eines barrierefreien Erweiterungsbaus und der Neu- bau von Außenanlagen für den Bring- und Abholverkehr. Im Zuge der Baumaßnahmen werden ältere Pavillonanlagen ersetzt. Zusätzliche Schulplätze entstehen nicht. Die Maßnahme wird in der Schul- bauliste unter Auftragsnummer 5 (Priorität „0“) mit voraussichtlicher Inbetriebnahme IV-2022 geführt.“ (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Bestand Zum Schuljahr 2021/2022 sind die im Stadtteil Poll liegenden Grundschulen GGS Poller Hauptstraße und die KGS Am Altenberger Kreuz in der Zügigkeit wie folgt festgelegt und können entsprechend Schüler*innen aufnehmen: GL- Schule 701 / Poll Poller Haupt- straße Gemeinschafts grundschule 3 X 69 75 Am Altenberger Kreuz Kath. Grundschule 1,5 X 23 bzw. 46 25 bzw. 50 Züge insgesamt 4,5 92 bzw. 115100 bzw. 125 Kapazität Ø 23 Max. KapazitätStadtteil Standort Schule Züge 4 Im Schuljahr 2021/22 werden rd. 480 Schüler*innen an beiden Schulstandorten geführt. Die KGS Am Altenberger Kreuz führt aktuell bereits knapp 200 Schüler*innen in 8 Klassen und ist damit faktisch überbelegt. Der derzeitige und der Bedarf der vergangenen Jahre am Standort schwankten bi sher zwischen 4 und 5 Zügen. Prognose der Schülerzahlentwicklung Im Stadtteil Poll besteht nach Einwohnerprognose der Schulplatzbedarf in den Grundschulen bei den altersrelevanten Jahrgängen zwischen 112 und 121 Kinder im Betrachtungszeitraum 2022-2030. Dies entspricht dem Bedarf jährlich rd. 5 Eingangsklassen. In der Einwohnerprognose ist das Wohnbauge- biet Poller Damm bereits berücksichtigt. Auf Grundlage der Einwohnerdaten für den Stadtteil Poll vom 31.12.2020 könnten bei unveränderter Einwohnerzahl bis 2026 Einschulungen in einem Korridor zwischen rd. 80 und 130 Kindern möglich sein. Im Jahr 2021 waren noch keine Wohnungen im Neubaugebiet Poller Damm bezogen. Wie bereits im Jahr 2010 kalkuliert, rechnet die Verwaltung mit rd. 12-15 zusätzlichen Schüler*innen je Jahrgang aus dem Wohnbaugebiet Poller Damm. In der Summe könnten somit zwischen rd. 95 und 145 Kinder in den nach Bezug der Neubauten am Poller Damms schulpflichtig werden. Dies ent- spricht einem Platzbedarf zwischen 5 und 7 Eingangsklassen in den kommenden Jahren. Die Verwaltung hat daher bereits in der Vergangenheit den Bedarf an Grundschulplätzen für den Stadtteil Poll mit 6 Zügen kalkuliert und dementsprechend das Bauprojekt für das Grundschulgebäu- de an der Siegburger Straße dimensioniert. (3) Zur Raum- und Gebäudesituation Das Gebäude an der Siegburger Str. 445, 51105 Köln -Poll ist als Neubau für zwei Grundschulzüge geplant und wird entsprechend ausgeführt. Die Einfachturnhalle ist Bestandteil des Raumprogramms und gilt als Fachraum für den Schulsport. Nach Fertigstellung des Grundschulgebäudes kann die Ja- nusz-Korczak-Schule bis zu 300 Schüler*innen führen. Der einzügige Teilstandort Am Altenberger Kreuz und der neuerrichtete zweizügige Teilstandort in der Siegburgerstr.445 der Janusz-Korczak-Schule liegen ca. 500 m Luftlinie voneinander entfernt. Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebenen Bereitstellung und Unterhaltung der Schulan- lage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge getragen. (4) Beteiligung der Schulkonferenzen Das Raumprogramm der Neubaus (Phase 0) ist gemeinsam mit der Janusz -Korczak-Schule entwi- ckelt und abgestimmt worden. Die Schulkonferenz der Janusz-Korczak-Schule hat in verschiedenen Fassungen der Schulentwicklungsplanung Köln in den vergangenen Jahren keine Einwände gegen den Aufbau auf 3 Züge und gegen den Neubau eines Teilstandortes erhoben, somit kann die Zu- stimmung als gegeben vorausgesetzt werden. Dennoch hat d ie Verwaltung bei der Schulleitung der Janusz-Korczak-Schule angefragt, ob die Schulkonferenz eine Stellungnahme zur beabsichtigten Änderung der Zügigkeit abgeben möchte. Bis zur Fertigstellung dieser Vorlage konnte die Schulkon- ferenz noch nicht tagen. Die Stellungnahme wird zum Ausschuss für Schule und Weiterbildun g am 22.08.2022 nachgereicht. Die Janusz-Korczak-Schule wird bereits zum Schuljahr 2022/23 den neuen Teilstandort beziehen. (5) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich 5 neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen Be- wertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung. Durch die Zügig- keitserweiterung der Januzs-Korczak-Schule zum Schuljahr 2023/24 entsteht ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von insgesamt 0,13 Stellen EG 5 TVöD Verwaltungsbeschäftige für das Schulsekretariat. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile sind verwaltungsintern entsprechend bereitzu- stellen. Ab dem Haushaltsjahr 2023 entstehen zusätzlichen Personalkosten für das Schulsekretariat der Ja- nuzs-Korczak-Schule in Höhe von insgesamt 6.968 €. Die Finanzierung des Personalbedarfes für das Schulsekretariat ist ab 2023 im Rahmen des gesamtstädtischen Personalaufwandsbudgets vorgese- hen. Durch die vorgesehene Mehrklassenbildung bereits ab 01.08.2022 in Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des neuen Teilstandortes Siegburger Str. entstehen bis zum Inkrafttreten des Stel- lenplans 2023/24 aufgrund eine gesamtstädtischen realisierbaren Kapazitäts ausgleiches keine zu- sätzlichen Stellenbedarfe für den Schulsekretariatsbereich. Es fallen insoweit für diese Zeit auch kei- ne zusätzlichen Personalkosten an. Der Schulhausmeister aus dem bestehenden Schulgebäude am Altenberger Kreuz kann nach aktuel- ler Einschätzung das neue Schulgebäude mitbetreuen, da die beiden Gebäude eine Entfernung von 850m haben und somit fußläufig in 10 min gegenseitig erreichbar sind. Ein zusätzlicher Stellenbedarf ergibt sich somit nicht. Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Rei- nigungsfläche. Mit dem zusätzlich zu betreuenden Teilstandort ist jedoch von der Anpassung der Be- wertung der vorhandenen SHM -Stelle ab Inbetriebnahme des Teilstandortes auszugehen, voraus- sichtlich von EG 5 nach EG 6. Die Bewertungsanpassung entspricht zusätzlichen Personalkosten in Höhe von jährlich 5.700 €. Diese werden aus dem laufenden Personalaufwandsbudget finanziert. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegen - seitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW in- formieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmit- tel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Janusz -Korczak-Schule, Katholische Grund- schule, für die schulrechtliche Erweiterung und die Bildung des Teilstandortes Siegburger Str. 445 in Köln-Poll zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dau- er eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2023/24 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0656/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.05.2022
- Erstellt
- 22.02.2022 15:02