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A-W/0037/2025

Vorfahrtsänderung im Bereich Hohenholter Straße / Hülshoffstraße zugunsten der Hülshoffstraße Richtung Roxel und umgekehrt

Antrag an die BV West 19.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 28.08.2025, TOP 7.17

Originalantrag

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Originalantrag

1902 Zeichen

A-w l oo3r.f 202 s 
Freie 
Demokraten 
STADT fv1ÜNSTER 
1 8. AUG. 2025 
Amt für Bürger• u. Ratsservl 
Bezirksverwaltung West 
Peter Koch-Tölken 
Bezirksvertreter Münster-West ' 
c/o FDP-Ratsfraktion Münster 
Rothenburg 20/21 
48143 Münster · 
Email: ,fraktion@fdp-ms.de 
Antrag an die Bezirksvertretung Münster-West Münster, 13.08.2025 
Vcrfahrtsänderung im Bereich Hohenholter Straße/ 
Hülshoffstraße zugunsten der Hülshoffstraße Richtung Roxel und 
umgekehrt 
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: 
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen und ggf. zu entscheiden, ob die Vorfahrtsregelung im 
genannten Bereich zugunsten der Hülshoffstraße und dem nach Roxel führenden Teil der 
Hohenholter Straße und umgekehrt geändert werden kann. Alternativ ist die Gestaltung dieses 
Bereichs in Form eines Kreisverkehrs zu prüfen. 
Begründung: 
Die bestehende Regelung weist die Vorfahrtsberechtigung für eine vergleichsweise untergeordnete 
Straße aus. Tatsache ist jedoch, dass sich ca. 90% - 95% des Verkehrs im Bereich Hülshoffstraße und 
dem nach Roxel führenden Teil der Hohenholter Straße und umgekehrt bewegt. Die Nutzung dieser 
Strecke dient der Zuführung zur B 54 und der damit verbundenen Anbindung zur BAB 1 sowie dem 
Zielverkehr Nienberge. Der Verkehr auf der Hohenholter Straße Richtung Bauerschaft Schonebeck/ 
Hohenholte ist dagegen verschwindend gering. Auch der Bus Linie R64 verkehrt dort lediglich 
· zweimal pro Stunde. Eine Bevorrechtigung in diesem Bereich erscheint daher nicht mehr zeitgemäß. 
Zu möglichen Sicherheitsbedenken hinsichtlich fahrerischer Gewohnheiten besteht die Möglichkeit 
eines zurückgesetzten Hinweisschildes bezüglich der Vorfahrtsänderung noch auf dem Grund der 
Stadt Münster, so dass eine Hinzuzlehung der Straßenverwaltung des Kreises Coesfeld nicht 
zwingend erscheint. 
gez. 
Peter Koch-Tölken 
Bezirksvertreter Münster-West 
Seite 1 von 1

Beratungsverlauf (1)

28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.17 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hülshoffstraße
  • Hohenholter Straße
  • Rothenburg 20
  • Schonebeck

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Details

Aktenzeichen
A-W/0037/2025
Typ
Antrag an die BV West
Datum
19.08.2025
Erstellt
19.08.2025 09:27