1332/2019
Unterbindung des LKW-Durchgangsverkehrs durch Mülheim während der Sanierung der Mülheimer Brücke
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
3099 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64 Vorlagen-Nummer 1332/2019 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.06.2019 Unterbindung des LKW-Durchgangsverkehrs durch Mülheim während der Sanierung der Mülheimer Brücke hier: Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 25.03.2019, TOP 8.1.8 Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt, am Mülheimer Zubringer den LKW-Durchgangsverkehr (aus Rich- tung Norden kommend) auf den Autobahnring umzuleiten, um somit den Stadtteil Mülheim, insbeson- dere die Achse Clevischer Ring/Bergischer Ring/Pfälzischer Ring vom Durchgangsverkehr zu entlas- ten.“ Stellungnahme der Verwaltung: Dem Dringlichkeitsbeschluss der Bezirksvertretung Mülheim kann nicht gefolgt werden. Begründung: Die betroffenen Straßen Düsseldorfer Straße und Clevischer Ring sind Bundesstraßen (B8) und somit dem überörtlichen Verkehr einschließlich Schwerlastverkehr gewidmet. Anliegende Gewerbebetriebe sowie Geschäfte, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen, können größtenteils nur über die B8 angedient werden. Das gleiche gilt für Baufahrzeuge, die im Zu- sammenhang mit der Sanierung der Mülheimer Brücke die Baustelle anfahren müssen. Allerdings wird sich durch die Ablastung der Mülheimer Brücke auf 3,5t zulässiges Gesamtgewicht sowie eine Höhenbegrenzung von 2,80 m eine Reduzierung des Schwerlastverkehrs ergeben. Um eine großräumige Umfahrung der Engpässe sicherzustellen, wird eine Hinweisbeschilderung auf der A3 in Fahrtrichtung Frankfurt vor der Anschlussstelle Köln-Mülheim und der Anschlussstelle Dell- brück sowie auf der A3 in Fahrtrichtung Aachen vor dem Autobahnkreuz Ost sowie auf der A4 in Fahrtrichtung Köln vor der Anschlussstelle Merheim, aufgestellt. In Abstimmung mit der Stadt Leverkusen wird bereits in Höhe des Willy-Brandt-Rings auf die Sper- rung hingewiesen, um den Kfz-Verkehr bereits dort auf die Autobahn zu führen. Im Bereich der Anschlussstelle Mülheim wird der Zufluss von der Düsseldorfer Straße aus Fahrtrich- tung Leverkusen sowie von der BAB 3 auf den Clevischer Ring in Fahrtrichtung Süden durch eine Reduzierung auf jeweils einen Fahrstreifen gedrosselt. Im Gegenzug wird der Zufluss aus Fahrtrich- tung Leverkusen auf den Mülheimer Zubringer und die A3 durch eine zweistreifige Führung erhöht. Des Weiteren wird auf allen zuführenden Hauptverkehrsstraßen, wie der Frankfurter Straße, der Ber- gisch Gladbacher Straße, der Deutz-Mülheimer Straße und dem Bergischen Ring mit Großtafeln auf die LKW-Sperrung hingewiesen und eine Umleitungsstrecke über die Zoobrücke ausgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass sich durch das Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 t auf der Mülheimer Brücke selber und der damit im Zusammenhang stehenden umfangreichen Hinweis- und Umleitungs- 2 beschilderung eine erhebliche Reduzierung des LKW-Durchgangverkehrs ergeben wird. Dies wird allerdings erfahrungsgemäß eine gewisse Eingewöhnungszeit benötigen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (10)
- Düsseldorfer Straße
- Frankfurter Straße
- Gladbacher Straße
- Deutz-Mülheimer Straße
- Mülheimer Brücke
- Clevischer Ring
- Mülheimer Zubringer
- Pfälzischer Ring
- Bergischer Ring
- Zoobrücke
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Details
- Aktenzeichen
- 1332/2019
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 06.05.2019
- Erstellt
- 10.04.2019 14:34