V/0792/2008
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
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Beschlussvorlage
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V/0792/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. 0034/2008 vom 10.06.2008: "Münster für alle" Beratungsfolge 03.12.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft nimmt die Stellung- nahme der Verwaltung zum Antrag „Münster für alle/Die Stadt generationengerecht entwickeln- Ausbauprogramm für barrierefreie Bushaltestellen“ (A-R/0034/2008) der SPD-Fraktion vom 11.06.2008 an den Rat zur Kenntnis. 2. Das Programm „Verbesserung an Haltestellen – Programm 2009“ wird im bisherigen Umfang fortgesetzt. Eine entsprechende Beschlussvorlage (V/0793/2008) wird dem ASSVW zur Be- schlussfassung vorgelegt. 3. Das Zusatzprogramm „Barrierefreie Bushaltestellen“ soll zunächst für 3 Jahre aufgenommen werden. Den geplanten Haltestellenstandorten für das Jahr 2010 wird zugestimmt. Die Verwal- tung wird beauftragt eine entsprechende Anmeldung noch in 2008 an den Zweckverband Nah- verkehr Westfalen-Lippe zu stellen. 4. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für das zusätzliche Förderprogramm ist für das Haus- haltjahr 2010 einzuplanen. 5. Der Antrag der SPD-Fraktion vom 11.06.2008 ist damit erledigt. II. Kosten/Folgekosten Für das Zusatzprogramm „barrierefreie Bushaltestellen“ (Beschlusspunkt 3) werden für die Jahre 2010 bis 2012 jährlich Kosten in Höhe von ca. 300.000 € entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Vorlagen-Nr.: V/0792/2008 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 17.11.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0792/2008 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen (Beschlusspunkt 2 und 3) unter dem Vor- behalt der Mittelbereitstellung durch das Land und des Eigenanteils der Stadt durch den Rat im Rahmen der Haushaltsatzung 2009 bzw. 2010 stehen. Die Maßnahmen sind zu 80 % förderfähig. Begründung: Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster hat in der Sitzung des Rates am 11.06.2008 den An- trag A-R/0034/2008 eingebracht. Mit diesem Antrag, der an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft verwiesen wurde, wurden folgende Maßnahmen zum barrierefreien Umbau von Haltestellen beantragt: • Steigerung der Anzahl der im Stadtgebiet barrierefreien Bushaltestellen • Abstimmung der vorrangig umzubauenden Haltestellen mit der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB) • zusätzliche Mittelbereitstellung (Stellplatzablösebeträge) • Erhöhung der Landesmittel zur Refinanzierung • barrierefreier Umbau der Haltestellen „Klemensstraße“ und „Raphaelsklinik“ in 2009 • Ausweisung barrierefreier Bushaltestellen im Fahrplan • Prüfung der Möglichkeit behindertengerecht ausgestattete Busse auf allen Linien nach ei- nem vertakteten Fahrplan einzusetzen 1. Steigerung der Anzahl der im Stadtgebiet barrierefreien Bushaltestellen Im Stadtgebiet von Münster sind ca. 30 % der Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. Im Rahmen laufender tiefbautechnischer Unterhaltungsarbeiten (z.B. Hohenzollernring) und bei Neubaumaß- nahmen (z.B. Ostmarkstraße) werden die Haltestellen mit einem 16 cm Hochbord und einem Auf- merksamkeitsstreifen ausgestattet. Zudem wird jährlich ein Förderantrag für die Verbesserung an Haltestellen gestellt und weitere 8 bis 10 Haltestellen umgebaut. 1.1. Förderprogramm „Verbesserung an Haltestellen“ Seit 2004 wird die Möglichkeit zum barrierefreien Umbau von Haltestellen im Rahmen eines För- derprogramms nach dem ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pau schale nach §11 Abs 2) genutzt. Hierdurch konnten in den vergangenen Jahren 46 Haltestellen umgebaut werden. Für dieses Programm ste- hen in diesem Jahr 240.000 € und im kommenden Jahr 300.000 € zur Verfügung. Im Rahmen der Haushaltkonsolidierung wurde mit Beschluss des Rates vom 20.03.2002 zur Vor- lage 822/2001 „Spar- und Konsolidierungsprogramm 2002-2005“ der städtische finanzielle Eigen- anteil zum Förderprogramm auf 400.000 € reduziert. Die ÖPNV-Pauschale des Landes beträgt 1,8 Mio €. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 12.12.2007 zur Vorlage V/0836/2007 „ÖPNV- Förderung gemäß § 11(2) ÖPNVG NRW“ sollen zunächst bis 2010 diese Mittel überwiegend zur Busfahrzeugförderung der in Münster im Linienverkehr fahrenden Verkehrsunternehmen gewährt werden. Von der Verwaltung wird in Abstimmung der Fachämter und unter Beteiligung der KIB jährlich eine Prioritätenliste erstellt. Hier fließen neben der Anzahl der Fahrgäste auch die Lage von Alten- und Behinderteneinrichtungen, Ausbauzustand und anstehende Baumaßnahmen ein. Der Verfahrensablauf zum Förderantrag sieht die Abwicklung der Maßnahmen – Antrag, Planung, Ausschreibung, Bau und Abrechnung – innerhalb eines Kalenderjahres vor. Eine Erweiterung des Programms ist aufgrund dieser engen Vorgaben nur begrenzt möglich (Aufstockung für 2009 um 25 %). In der Prioritätenliste sind derzeit ca. 58 Haltestellen aufgeführt die von der Stadt, der Stadtwerke GmbH, den Bezirksvertretungen, Fahrgästen und der KIB beantragt worden sind. Für das kommende Jahr wird bereits das Förderprogramm „Verbesserung an Haltestellen- Programm 2009“ vorbereitet. Es sieht den Umbau von 8 Haltestellen vor. Die Verwaltung wird hierzu, analog dem bisherigen Verfahren, eine Vorlage erstellen und dem ASSVW zur Beschluss- fassung vorlegen. - 3 - V/0792/2008 1.2 Zusatzprogramm „Barrierefreie Bushaltestellen“ Die Verwaltung konnte in Gesprächen mit dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe eine weitere Fördermöglichkeit klären. Danach ist es möglich, im Rahmen eines mehrjährigen Pro- gramms, den Umbau von Haltestellen in einem jährlichen Umfang von 200.000 – 300.000 € nach dem ÖPNVG NRW (§ 12) fördern zu lassen. Die Ha ltestellen sind dabei linien- oder ortsteilbezo- gen zu bündeln und zu beantragen. Die Antragstellung wäre, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, frühestens für 2010 möglich. Da hierbei das Förderverfahren, im Gegensatz zum laufenden Förderprogramm nach §11, nicht innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden muss, kann das Programm zeitlich flexibler gestal- tet und bearbeitet werden. Das Gesamtvolumen der derzeit gemeldeten Maßnahmen beträgt ca. 2.000.000,00 €. Bei einem 3-Jahres-Programm und einem jähr lichen Kostenvolumen von 300.000 € könnte etwa die Hälfte der vorliegenden Maßnahmenwünsche umgesetzt werden. Mit der gleichzeitigen Fort- setzung des bestehenden Umbauprogramms „Verbesserung an Haltestellen“ wäre voraussichtlich eine vollständige Umsetzung der gegenwärtig vorliegenden Prioritätenliste bis 2012 möglich. Im Vorgang ist zunächst ist eine Anmeldung beim Nahverkehr Westfalen-Lippe erforderlich. Diese muss bereits bis Ende 2008 vorliegen. Im März 2009 ist ergänzend der Förderantrag zu stellen. Baubeginn wäre nach Bewilligung in 2010 möglich. Seitens der Verwaltung werden nach Abwägung aller bisher gemeldeten Standorte die 7 in der Maßnahmenliste aufgeführten Haltestellen auf der Linienführung der Linien 11 und 12 als vorran- gig umzusetzen bewertet und damit für das Zusatzprogramm „barrierefreie Bushaltestellen“ 2010 angemeldet. Damit können die überdurchschnittlich hoch frequentierten Haltestellen im Einzugsbe- reich der Universitätseinrichtungen, Kliniken un d im Ortszentrum Gievenbeck barrierefrei ausge- baut werden. Mit Erstellung der Vorlage wird die Zustimmung der Arbeitsgruppe V der KIB eingeholt. Die Maßnahmen des Zusatzprogramms in den Folgejahren 2011 und 2012 werden dem Aus- schuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft vor deren Förderanmeldung ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt. 2. Abstimmung der vorrangig umzubauenden Haltestellen mit der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB) Die in den vergangenen drei Jahren aufgestellten Prioritätenlisten für den barrierefreien Umbau von Haltestellen wurden vor Erstellung der Beschlussvorlage durch die Arbeitsgruppe V der KIB beraten und deren Zustimmung eingeholt. Anregungen der Kommission, z.B. für die Haltestellen „Zentralfriedhof“ auf der Himmelreichallee, wurden in das Programm umgehend aufgenommen und umgesetzt. Die Belange behinderter und anderer mobilitätseingeschränkter Menschen werden bei der Vorpla- nung zum Ausbau von Haltestellen weiterhin berücksichtigt und frühzeitig mit der Arbeitsgruppe V abgestimmt. 3. zusätzliche Mittelbereitstellung (Stellplatzablöse) Für die Umsetzung eines weiteren Förderprogramms sind zusätzliche finanzielle Mittel bereitzu- stellen. Die Mittelbereitstellung ist im Rahmen der Haushaltplanberatungen ab dem Haushaltjahr 2010 vorzusehen. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils kann aus Mitteln der Stellplatzab- lösebeträge erfolgen. 4. Erhöhung der Landesmittel zur Refinanzierung Mit dem geplanten zusätzlichen Förderprogramm nach ÖPNVG NRW (§ 12) durch den Zweckver- band Nahverkehr Westfalen-Lippe kann der barrierefreie Umbau von Haltestellen forciert werden. Voraussetzung ist neben der Bereitstellung der Landesmittel allerdings auch die Mittelbereitstel- lung des städtischen Eigenanteils. Die Maßnahmen sind zu 80 % förderfähig. - 4 - V/0792/2008 5. Ausweisung behindertengerechter Bushaltestellen im Fahrplan Eine einzelne, separate Ausweisung barrierefreier Haltestellen im so genannten Taschenfahrplan ist gegenwärtig nicht im Rahmen eines vertretbaren Arbeitsaufwandes möglich. Diesbezüglich wird auf den interaktiven Stadtplan der Stadt Münster verwiesen. In diesem Stadtplan können die Hal- testellen bzw. die behindertengerecht ausgebauten Haltestellen über eine separate Ebene ange- zeigt werden. Über einen Link auf die elektronische Fahrplanauskunft können die Fahrgäste ihre spezifische Verbindung abrufen. Gegenwärtig ist die Stadtwerke GmbH dabei, gemeinsam mit dem Katasteramt die barrierefrei ausgebauten Haltestellen im interaktiven Stadtplan weiter nach ihrem Ausbaustand (16cm Bord, Blindenleitlinie, dynamische Fahrgastinformation) zu differenzie- ren. Auf die Möglichkeit der Information zu barrierefrei ausgebauten Haltestellen über den interaktiven Stadtplan und dem im August vom Tiefbauamt veröffentlichten Innenstadtplan mit den barrierefrei- en Haltestellen wird die Stadtwerke GmbH im nächsten Taschenfahrplan gezielt hinweisen. Dar- über hinaus wird sie auf der Startseite ihrer elektronischen Fahrplanauskunft einen Link zum inter- aktiven Stadtplan einfügen. 6. Prüfung der Möglichkeit barrierefrei ausgestattete Busse auf allen Linien nach einem vertakteten Fahrplan einzusetzen Alle 111 Fahrzeuge der Stadtwerke Münster sind niederflurig und mit dem so genannten Kneeling (Absenken der Busse) ausgerüstet. 77 der 111 Fahrzeuge sind zudem mit einer Klapprampe aus- gestattet, um auch Rollstuhlfahrern bei einem größeren Spaltmaß zwischen Fahrzeug und Bord- stein (bzw. keinem Bordstein) einen barrierefreien Zugang zum ÖPNV zu ermöglichen. Lediglich die Fahrzeuge, die 1997 und 1998 beschafft wurden, haben noch keine Rampe. Aktuell werden diese Fahrzeuge überwiegend zur Hauptverkehrszeit im Schülerverkehr eingesetzt. In den nächs- ten zwei Jahren wird die Stadtwerke GmbH mi t ihrer Fahrzeugersatzbeschaffung alle Fahrzeuge ohne Klapprampe "ausmustern", so dass ab 2010 alle Busse der Stadtwerke mit einer Rampe für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen ausgerüstet sind. Gleiches gilt auch für die Fahrzeu- ge der Auftragsunternehmer. Da nach aktuellem Stand nahezu 100% der Fahrzeuge auf den Stadtbuslinien die Erfordernisse der barrierefreien Ausstattung erfüllen, wird eine separate Darstellung im Taschenfahrplan für nicht erforderlich gehalten. 7. barrierefreier Umbau der Haltestellen „Raphaelsklinik“ und „Klemensstraße“ Die Haltestelle „Raphaelsklinik“ auf der Loerstraße ist bereits 2007, im Rahmen der Baumaßnah- me Stubengasse, barrierefrei ausgebaut worden. Die Klemensstraße soll im kommenden Jahr zwischen Heinrich-Brüning-Straße und Rothenburg instandgesetzt werden. Der Ausbau der Haltestelle „Klemensstraße“ wird im Rahmen der Vorlage 0994/2008 zum Baubeschluss abschließend in der BV-Mitte beraten. Weiterhin wurde die Halte- stelle „Domplatz“ in die Prioritätenliste aufgenommen. Der Umbau an dieser Haltestelle ist für 2010 terminiert. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Antrag A-R/0034/2008 Maßnahmenliste Zusatzprogramm 2010
Antrag A-R/0034/2008
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0034/2008
1
Antrag
10.06.2008
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Münzstr. 15
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de
Münster für alle
Die Stadt generationengerecht entwickeln –
Ausbauprogramm für barrierefreie Bushaltestellen
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Zahl der im Stadtgebiet behindertengerecht a usgebauten Haltestellen ist
über die bisherigen Planungen hinaus zu steigern, u m Personen mit
Mobilitätsbeeinträchtigungen (Rollstuhlfahrer, Mens chen mit
Gehbehinderungen, Hör- und Sehbehinderte, Familien mit Kleinkindern, ältere
Menschen, vorübergehend Erkrankte) eine aktive und von fremder Hilfe
möglichst unabhängige Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen.
a) Zum diesem Zweck sollen für das Jahr 2009 die Ha ltestellen an der
Klemensstraße und an der Raphaelsklinik (im Zuge de s Umbaus der
Stubengasse) mit höchster Priorität in das Ausbaupr ogramm für
barrierefreie Bushaltestellen aufgenommen werden.
b) Die Auswahl weiterer vorrangig umzubauender Halt estellen soll in
Abstimmung mit der Kommission zur Förderung der Int egration von
Menschen mit Behinderungen (KIB) erfolgen.
Zur Finanzierung sollen möglichst Mittel aus der st ädtischen Stellplatzablöse
zur Verfügung gestellt werden.
2. Die Stadt Münster setzt sich bei der nordrhein-w estfälischen Landesregierung
für eine Erhöhung der Landesmittel zur Kofinanzieru ng beim Ausbau von
barrierefreien Bushaltestellen ein.
3. Behindertengerechte Bushaltestellen sind im Busf ahrplan separat
auszuweisen.
4. Die Verwaltung lässt von den Stadtwerken prüfen, ob die schon
behindertengerecht ausgestatteten Busse auf allen L inien nach einem
vertakteten Fahrplan eingesetzt werden können. Der Einsatz dieser Busse
wäre im Fahrplan entsprechend auszuweisen.
5. Der Behindertenfahrdienst als Spezialangebot ist weiterhin vor zu halten.
2
6. Die Verwaltung prüft die Absenkung der Eigenbete iligung im
Behindertenfahrdienst (z.B. analog zu den Busfahrpreisen).
Begründung:
Mit der aktuellen Vorlage „Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen“ berichtet die
Verwaltung über die Entwicklung vom 01.07.2006 bis zum 31.12.2007. Dieser
Zeitraum wurde gewählt, um die Erfahrungen in der U msetzung der durch
einstimmigen Ratsbeschluss vom 17.05.2006 geänderte n Richtlinien und der damit
eingeführten Eigenbeteiligung am Fahrdienst aus zu werten. Die Einführung einer
Eigenbeteiligung von fünf Euro pro Fahrt hat nach V erwaltungsangaben zu einem
Rückgang der Fahrgastzahlen von ca. 20 % geführt. D ie SPD-Zustimmung zur
verwaltungsseitig vorgeschlagenen Eigenbeteiligung hatte nicht zum Ziel, eine
geringere Inanspruchnahme zu erreichen. Sie sollte vielmehr – gestaffelt nach
finanzieller Leistungsfähigkeit – eine einkommensabhängige Möglichkeit zur
Inanspruchnahme des Behindertenfahrdienstes sichers tellen. Mobilität in der Stadt
wird jedoch nicht nur durch Spezialdienste gewährle istet, insofern ist der
Behindertenfahrdienst lediglich eine Möglichkeit, die Mobilität behinderter Menschen
zu gewährleisten und somit unabdingbar erforderlich.
Erfahrungsgemäß werden Fahrten mit dem Behindertenf ahrdienst allerdings z. T.
deshalb in Anspruch genommen, weil geeignete Angebo te fehlen, den städtischen
Busverkehr zu nutzen, etwa weil die erforderliche A usgestaltung der Bushaltestelle
mit angehobener Bordsteinkante nicht vorhanden ist. Diese Einschränkungen der
Mobilität sind durch öffentliches Handeln beeinflus sbar. Es ist Anliegen der SPD-
Fraktion, diese Barrieren abzubauen.
Die Stadt Münster bemüht sich seit rund 20 Jahren, den Mobilitätsbedürfnissen
behinderter Menschen im Stadtverkehr gerecht zu wer den. Zu den Hilfen einer
hindernisfreien Verkehrsteilnahme gehören unter and erem Bordsteinabsenkungen,
Rampen, Orientierungsplatten, Parkplätze für Behind erte, blindengerechte
Zusatzgeräte an Signalanlagen und Fahrgastinformationen für Blinde und hochgradig
Sehbehinderte sowie Niederflurbusse und erhöhte Bor dsteine an Bushaltestellen.
Dabei ist ausdrücklich anzuerkennen, dass insbesond ere durch
Bordsteinabsenkungen an Gehwegen die Mobilität und Sicherheit für Rollstuhlfahrer
aber auch Personen, die Kinderwagen oder Rollatoren schieben, und Kinder, die die
Gehwege noch mit ihren Fahrrädern zum Befahren nutz en dürfen, erheblich erhöht
wurde. So ist für das Jahr 2008 lt. städtischem Tie fbauamt geplant, ca. 70
Bordsteinabsenkungen zu bauen.
Defizite gibt es vor allem noch beim Ausbau von beh indertengerechten,
barrierefreien Bushaltestellen insbesondere durch e ine mangelnde Förderung durch
die Landesregierung. Laut 2. Nahverkehrsplan wurden „seit 2006 26 Bushaltestellen
behindertengerecht mit einem 16-cm-Bordstein ausger üstet. Somit sind im
Stadtgebiet 442 von 1050 Haltestellen behindertenge recht ausgebaut." Sofern sich
Münster ausschließlich auf die unzureichenden Lande smittel zur Kofinanzierung
verlässt, können lediglich acht bis zehn Haltestell en pro Jahr behindertengerecht
umgebaut werden. Dies würde beim derzeitigen Ausbau stand und Ausbautempo
bedeuten, dass Münsters Bushaltestellen erst im Jah r 2080 komplett
behindertengerecht sind.
3
Die SPD-Fraktion will dieses Ziel bedeutend früher erreichen und erwartet daher,
dass Verwaltung und Stadtwerke Münster in Abstimmun g mit der Kommission zur
Förderung der Integration von Menschen mit Behinder ungen ein Handlungskonzept
vorlegen, um vor allem stark frequentierte und drin gend erneuerungsbedürftige
Bushaltestellen in einem überschaubaren Zeitraum be hindertengerecht auszurüsten.
Als prioritär zu realisierende Maßnahmen werden die Haltestellen an der
Klemensstraße und an der Raphaelsklinik (im Zuge de s Umbaus der Stubengasse)
in das Ausbauprogramm für barrierefreie Bushalteste llen aufgenommen. Zur
Finanzierung dieses Ausbauprogramms sollen möglichs t Mittel aus der städtischen
Stellplatzablöse zur Verfügung gestellt werden könn en. Darüber hinaus soll sich die
Stadt Münster für eine Erhöhung der Landesmittel zur Kofinanzierung einsetzen.
Innerstädtische Mobilität durch Nutzung des ÖPNV is t ein hohes Gut. Gerade auch
ältere Menschen mit nur leicht eingeschränkter Mobi lität sind Nutznießerinnen und
Nutznießer von behindertengerecht ausgestalteten Haltestellen. Für diese Menschen
bedeuten barrierefreie Bushaltestellen eine Steiger ung der Lebensqualität, weil es
ihnen ermöglicht wird, länger ohne fremde Hilfe am öffentlichen Leben teilnehmen zu
können. Darüber hinaus profitieren auch Eltern mit Kinderwagen sowie
vorübergehend Erkrankte von diesem Angebot. Daher i st der barrierefreie und
behindertengerechte Ausbau der Bushaltestellen eine wichtige Maßnahme, um die
generationengerechte Stadt weiter zu entwickeln. Di ese Beispiele zeigen, dass ein
ressortübergreifendes vernetztes Denken erforderlic h ist, um eine „Stadt für alle“ zu
bauen. Eine „Stadt für alle“ grenzt nicht aus, sond ern denkt integrativ. Dieses
Denken gilt es in Handeln umzusetzen.
Beanka Ganser Ralf Hubert Udo Reiter
Wolfgang Heuer Dr. Michael Jung Anne Schulze Win tzler
Anika Bergner Marianne Koch Joachim Tonn
Hedwig Chudziak Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjal msson
Philipp Gabriel Kurt Pölling Holger Wigger
Anne Hakenes Karsten Rahn Karl-Heinz Winter
Marianne Hopmann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Klemensstraße
- Ostmarkstraße
- Himmelreichallee
- Loerstraße
- Stubengasse
- Heinrich-Brüning-Straße
- Münzstraße 15
- Hohenzollernring
- Rothenburg
- Domplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0792/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.09.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37