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V/0792/2008

Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen

Vorlagen 23.09.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 03.12.2008, TOP 7.5

Beschlussvorlage

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Ansehen

Antrag A-R/0034/2008

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Ansehen

Zusatzförderprogramm 2010

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Ansehen

Beschlussvorlage

12639 Zeichen

V/0792/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen 
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. 0034/2008 vom 10.06.2008: "Münster für alle" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.12.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft nimmt die Stellung-
nahme der Verwaltung zum Antrag „Münster für alle/Die Stadt generationengerecht entwickeln- 
Ausbauprogramm für barrierefreie Bushaltestellen“ (A-R/0034/2008) der SPD-Fraktion vom 
11.06.2008 an den Rat zur Kenntnis. 
 
2. Das Programm „Verbesserung an Haltestellen – Programm 2009“ wird im bisherigen Umfang 
fortgesetzt. Eine entsprechende Beschlussvorlage (V/0793/2008) wird dem ASSVW zur Be-
schlussfassung vorgelegt. 
 
3. Das Zusatzprogramm „Barrierefreie Bushaltestellen“ soll zunächst für 3 Jahre aufgenommen 
werden. Den geplanten Haltestellenstandorten für das Jahr 2010 wird zugestimmt. Die Verwal-
tung wird beauftragt eine entsprechende Anmeldung noch in 2008 an den Zweckverband Nah-
verkehr Westfalen-Lippe zu stellen. 
 
4. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für das zusätzliche Förderprogramm ist für das Haus-
haltjahr 2010 einzuplanen. 
 
5. Der Antrag der SPD-Fraktion vom 11.06.2008 ist damit erledigt. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Für das Zusatzprogramm „barrierefreie Bushaltestellen“ (Beschlusspunkt 3) werden für die Jahre 
2010 bis 2012 jährlich Kosten in Höhe von ca. 300.000 € entstehen.  
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0792/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.11.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0792/2008 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen (Beschlusspunkt 2 und 3) unter dem Vor-
behalt der Mittelbereitstellung durch das Land und des Eigenanteils der Stadt durch den Rat im 
Rahmen der Haushaltsatzung 2009 bzw. 2010 stehen. 
Die Maßnahmen sind zu 80 % förderfähig.  
 
 
Begründung: 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster hat in der Sitzung des Rates am 11.06.2008 den An-
trag A-R/0034/2008 eingebracht. Mit diesem Antrag, der an den Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft verwiesen wurde, wurden folgende Maßnahmen zum 
barrierefreien Umbau von Haltestellen beantragt: 
 
• Steigerung der Anzahl der im Stadtgebiet barrierefreien Bushaltestellen 
• Abstimmung der vorrangig umzubauenden Haltestellen mit der Kommission zur Förderung 
der Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
• zusätzliche Mittelbereitstellung (Stellplatzablösebeträge) 
• Erhöhung der Landesmittel zur Refinanzierung 
• barrierefreier Umbau der Haltestellen „Klemensstraße“ und „Raphaelsklinik“ in 2009 
• Ausweisung barrierefreier Bushaltestellen im Fahrplan 
• Prüfung der Möglichkeit behindertengerecht ausgestattete Busse auf allen Linien nach ei-
nem vertakteten Fahrplan einzusetzen 
 
1. Steigerung der Anzahl der im Stadtgebiet barrierefreien Bushaltestellen
 
Im Stadtgebiet von Münster sind ca. 30 % der Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. Im Rahmen 
laufender tiefbautechnischer Unterhaltungsarbeiten (z.B.  Hohenzollernring) und bei Neubaumaß-
nahmen (z.B. Ostmarkstraße) werden die Haltestellen mit einem 16 cm Hochbord und einem Auf-
merksamkeitsstreifen ausgestattet. Zudem wird jährlich ein Förderantrag für die Verbesserung an 
Haltestellen gestellt und weitere 8 bis 10 Haltestellen umgebaut.  
 
1.1. Förderprogramm „Verbesserung an Haltestellen“
 
Seit 2004 wird die Möglichkeit zum barrierefreien Umbau von Haltestellen im Rahmen eines För-
derprogramms nach dem ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pau schale nach §11 Abs 2) genutzt. Hierdurch 
konnten in den vergangenen Jahren 46 Haltestellen umgebaut werden. Für dieses Programm ste-
hen in diesem Jahr 240.000 € und im kommenden Jahr 300.000 € zur Verfügung. 
Im Rahmen der Haushaltkonsolidierung wurde mit Beschluss des Rates vom 20.03.2002 zur Vor-
lage 822/2001 „Spar- und Konsolidierungsprogramm 2002-2005“ der städtische finanzielle Eigen-
anteil zum Förderprogramm auf 400.000 € reduziert. Die ÖPNV-Pauschale des Landes beträgt 1,8 
Mio €. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 12.12.2007 zur Vorlage V/0836/2007 „ÖPNV-
Förderung gemäß § 11(2) ÖPNVG NRW“ sollen zunächst bis 2010 diese Mittel überwiegend zur 
Busfahrzeugförderung der in Münster im Linienverkehr fahrenden Verkehrsunternehmen gewährt 
werden. 
Von der Verwaltung wird in Abstimmung der Fachämter und unter Beteiligung der KIB jährlich eine 
Prioritätenliste erstellt. Hier fließen neben der Anzahl der Fahrgäste auch die Lage von Alten- und 
Behinderteneinrichtungen, Ausbauzustand und anstehende Baumaßnahmen ein. 
Der Verfahrensablauf zum Förderantrag sieht die Abwicklung der Maßnahmen – Antrag, Planung, 
Ausschreibung, Bau und Abrechnung – innerhalb eines Kalenderjahres vor. Eine Erweiterung des 
Programms ist aufgrund dieser engen Vorgaben nur begrenzt möglich (Aufstockung für 2009 um 
25 %). 
 
In der Prioritätenliste sind derzeit ca. 58 Haltestellen aufgeführt die von der Stadt, der Stadtwerke 
GmbH, den Bezirksvertretungen, Fahrgästen und der KIB beantragt worden sind. 
 
Für das kommende Jahr wird bereits das Förderprogramm „Verbesserung an Haltestellen-
Programm 2009“ vorbereitet. Es sieht den Umbau von 8 Haltestellen vor. Die Verwaltung wird 
hierzu, analog dem bisherigen Verfahren, eine Vorlage erstellen und dem ASSVW zur Beschluss-
fassung vorlegen.

- 3 - 
V/0792/2008 
 
1.2 Zusatzprogramm „Barrierefreie Bushaltestellen“ 
Die Verwaltung konnte in Gesprächen mit dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe eine 
weitere Fördermöglichkeit klären. Danach ist es möglich, im Rahmen eines mehrjährigen Pro-
gramms, den Umbau von Haltestellen in einem jährlichen Umfang von 200.000 – 300.000 € nach 
dem ÖPNVG NRW (§ 12) fördern zu lassen. Die Ha ltestellen sind dabei linien- oder ortsteilbezo-
gen zu bündeln und zu beantragen. Die Antragstellung wäre, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, 
frühestens für 2010 möglich. 
Da hierbei das Förderverfahren, im Gegensatz zum laufenden Förderprogramm nach §11, nicht 
innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden muss, kann das Programm zeitlich flexibler gestal-
tet und bearbeitet werden. 
Das Gesamtvolumen der derzeit gemeldeten Maßnahmen beträgt ca. 2.000.000,00 €.  
Bei einem 3-Jahres-Programm und einem jähr lichen Kostenvolumen von 300.000 € könnte etwa 
die Hälfte der vorliegenden Maßnahmenwünsche umgesetzt werden. Mit der gleichzeitigen Fort-
setzung des bestehenden Umbauprogramms „Verbesserung an Haltestellen“ wäre voraussichtlich 
eine vollständige Umsetzung der gegenwärtig vorliegenden Prioritätenliste  bis 2012 möglich.  
 
Im Vorgang ist zunächst ist eine Anmeldung beim Nahverkehr Westfalen-Lippe erforderlich. Diese 
muss bereits bis Ende 2008 vorliegen. Im März 2009 ist ergänzend der Förderantrag zu stellen. 
Baubeginn wäre nach Bewilligung in 2010 möglich. 
 
Seitens der Verwaltung werden nach Abwägung aller bisher gemeldeten Standorte die 7 in der 
Maßnahmenliste aufgeführten Haltestellen auf der Linienführung der Linien 11 und 12 als vorran-
gig umzusetzen bewertet und damit für das Zusatzprogramm „barrierefreie Bushaltestellen“ 2010 
angemeldet. Damit können die überdurchschnittlich hoch frequentierten Haltestellen im Einzugsbe-
reich der Universitätseinrichtungen, Kliniken un d im Ortszentrum Gievenbeck barrierefrei ausge-
baut werden. 
Mit Erstellung der Vorlage wird die Zustimmung der Arbeitsgruppe V der KIB eingeholt. 
 
Die Maßnahmen des Zusatzprogramms in den Folgejahren 2011 und 2012 werden dem Aus-
schuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft vor deren Förderanmeldung 
ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
2. Abstimmung der vorrangig umzubauenden Haltestellen mit der Kommission zur Förderung der 
Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
Die in den vergangenen drei Jahren aufgestellten Prioritätenlisten für den barrierefreien Umbau 
von Haltestellen wurden vor Erstellung der Beschlussvorlage durch die Arbeitsgruppe V der KIB 
beraten und deren Zustimmung eingeholt. Anregungen der Kommission, z.B. für die Haltestellen 
„Zentralfriedhof“ auf der Himmelreichallee, wurden in das Programm umgehend aufgenommen und 
umgesetzt. 
 
Die Belange behinderter und anderer mobilitätseingeschränkter Menschen werden bei der Vorpla-
nung zum Ausbau von Haltestellen weiterhin berücksichtigt und frühzeitig mit der Arbeitsgruppe V 
abgestimmt. 
 
3. zusätzliche Mittelbereitstellung (Stellplatzablöse)
 
Für die Umsetzung eines weiteren Förderprogramms sind zusätzliche finanzielle Mittel bereitzu-
stellen. Die Mittelbereitstellung ist im Rahmen der Haushaltplanberatungen ab dem Haushaltjahr 
2010 vorzusehen. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils kann aus Mitteln der Stellplatzab-
lösebeträge erfolgen. 
 
4. Erhöhung der Landesmittel zur Refinanzierung
 
Mit dem geplanten zusätzlichen Förderprogramm nach ÖPNVG NRW (§ 12)  durch den Zweckver-
band Nahverkehr Westfalen-Lippe kann der barrierefreie Umbau von Haltestellen forciert werden. 
Voraussetzung ist neben der Bereitstellung der Landesmittel allerdings auch die  Mittelbereitstel-
lung des städtischen Eigenanteils. Die Maßnahmen sind zu 80 % förderfähig.

- 4 - 
V/0792/2008 
 
5. Ausweisung behindertengerechter Bushaltestellen im Fahrplan 
Eine einzelne, separate Ausweisung barrierefreier Haltestellen im so genannten Taschenfahrplan 
ist gegenwärtig nicht im Rahmen eines vertretbaren Arbeitsaufwandes möglich. Diesbezüglich wird 
auf den interaktiven Stadtplan der Stadt Münster verwiesen. In diesem Stadtplan können die Hal-
testellen bzw. die behindertengerecht ausgebauten Haltestellen über eine separate Ebene ange-
zeigt werden. Über einen Link auf die elektronische Fahrplanauskunft können die Fahrgäste ihre 
spezifische Verbindung abrufen. Gegenwärtig ist die Stadtwerke GmbH dabei, gemeinsam mit 
dem Katasteramt die barrierefrei ausgebauten Haltestellen im interaktiven Stadtplan weiter nach 
ihrem Ausbaustand (16cm Bord, Blindenleitlinie, dynamische Fahrgastinformation) zu differenzie-
ren. 
 
Auf die Möglichkeit der Information zu barrierefrei ausgebauten Haltestellen über den interaktiven 
Stadtplan und dem im August vom Tiefbauamt veröffentlichten Innenstadtplan mit den barrierefrei-
en Haltestellen wird die Stadtwerke GmbH im nächsten Taschenfahrplan gezielt hinweisen. Dar-
über hinaus wird sie auf der Startseite ihrer elektronischen Fahrplanauskunft einen Link zum inter-
aktiven Stadtplan einfügen. 
 
6. Prüfung der Möglichkeit barrierefrei ausgestattete Busse auf allen Linien nach einem vertakteten 
Fahrplan einzusetzen 
Alle 111 Fahrzeuge der Stadtwerke Münster sind niederflurig und mit dem so genannten Kneeling 
(Absenken der Busse) ausgerüstet. 77 der 111 Fahrzeuge sind zudem mit einer Klapprampe aus-
gestattet, um auch Rollstuhlfahrern bei einem größeren Spaltmaß zwischen Fahrzeug und Bord-
stein (bzw. keinem Bordstein) einen barrierefreien Zugang zum ÖPNV zu ermöglichen. Lediglich 
die Fahrzeuge, die 1997 und 1998 beschafft wurden, haben noch keine Rampe. Aktuell werden 
diese Fahrzeuge überwiegend zur Hauptverkehrszeit im Schülerverkehr eingesetzt. In den nächs-
ten zwei Jahren wird die Stadtwerke GmbH mi t ihrer Fahrzeugersatzbeschaffung alle Fahrzeuge 
ohne Klapprampe "ausmustern", so dass ab 2010 alle Busse der Stadtwerke mit einer Rampe für 
Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen ausgerüstet sind. Gleiches gilt auch für die Fahrzeu-
ge der Auftragsunternehmer.  
 
Da nach aktuellem Stand nahezu 100% der Fahrzeuge auf den Stadtbuslinien die Erfordernisse 
der barrierefreien Ausstattung erfüllen, wird eine separate Darstellung im Taschenfahrplan für nicht 
erforderlich gehalten. 
 
7. barrierefreier Umbau der Haltestellen „Raphaelsklinik“ und „Klemensstraße“
 
Die Haltestelle „Raphaelsklinik“ auf der Loerstraße ist bereits 2007, im Rahmen der Baumaßnah-
me Stubengasse, barrierefrei ausgebaut worden. 
Die Klemensstraße soll im kommenden Jahr zwischen Heinrich-Brüning-Straße und Rothenburg 
instandgesetzt werden. Der Ausbau der Haltestelle „Klemensstraße“ wird im Rahmen der Vorlage 
0994/2008 zum Baubeschluss abschließend in der BV-Mitte beraten. Weiterhin wurde die Halte-
stelle „Domplatz“ in die Prioritätenliste aufgenommen. Der Umbau an dieser Haltestelle ist für 2010 
terminiert. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Antrag A-R/0034/2008 
Maßnahmenliste Zusatzprogramm 2010

Antrag A-R/0034/2008

7471 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0034/2008  
 1 
 
 
Antrag 
 
 
 
 
 
10.06.2008 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster  
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de  
     www.spd-muenster.de  
Münster für alle 
Die Stadt generationengerecht entwickeln – 
Ausbauprogramm für barrierefreie Bushaltestellen 
  
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Zahl der im Stadtgebiet behindertengerecht a usgebauten Haltestellen ist 
über die bisherigen Planungen hinaus zu steigern, u m Personen mit 
Mobilitätsbeeinträchtigungen (Rollstuhlfahrer, Mens chen mit 
Gehbehinderungen, Hör- und Sehbehinderte, Familien mit Kleinkindern, ältere 
Menschen, vorübergehend Erkrankte) eine aktive und von fremder Hilfe 
möglichst unabhängige Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen.  
 
a) Zum diesem Zweck sollen für das Jahr 2009 die Ha ltestellen an der 
Klemensstraße und an der Raphaelsklinik (im Zuge de s Umbaus der 
Stubengasse) mit höchster Priorität in das Ausbaupr ogramm für 
barrierefreie Bushaltestellen aufgenommen werden. 
b) Die Auswahl weiterer vorrangig umzubauender Halt estellen soll in 
Abstimmung mit der Kommission zur Förderung der Int egration von 
Menschen mit Behinderungen (KIB) erfolgen. 
 
Zur Finanzierung sollen möglichst Mittel aus der st ädtischen Stellplatzablöse 
zur Verfügung gestellt werden. 
 
2. Die Stadt Münster setzt sich bei der nordrhein-w estfälischen Landesregierung 
für eine Erhöhung der Landesmittel zur Kofinanzieru ng beim Ausbau von 
barrierefreien Bushaltestellen ein. 
 
3. Behindertengerechte Bushaltestellen sind im Busf ahrplan separat 
auszuweisen. 
 
4. Die Verwaltung lässt von den Stadtwerken prüfen,  ob die schon 
behindertengerecht ausgestatteten Busse auf allen L inien nach einem 
vertakteten Fahrplan eingesetzt werden können. Der Einsatz dieser Busse 
wäre im Fahrplan entsprechend auszuweisen. 
 
5. Der Behindertenfahrdienst als Spezialangebot ist  weiterhin vor zu halten.

2 
6. Die Verwaltung prüft die Absenkung der Eigenbete iligung im 
Behindertenfahrdienst (z.B. analog zu den Busfahrpreisen). 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der aktuellen Vorlage „Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen“ berichtet die 
Verwaltung über die Entwicklung vom 01.07.2006 bis zum 31.12.2007. Dieser 
Zeitraum wurde gewählt, um die Erfahrungen in der U msetzung der durch 
einstimmigen Ratsbeschluss vom 17.05.2006 geänderte n Richtlinien und der damit 
eingeführten Eigenbeteiligung am Fahrdienst aus zu werten. Die Einführung einer 
Eigenbeteiligung von fünf Euro pro Fahrt hat nach V erwaltungsangaben zu einem 
Rückgang der Fahrgastzahlen von ca. 20 % geführt. D ie SPD-Zustimmung zur 
verwaltungsseitig vorgeschlagenen Eigenbeteiligung hatte nicht zum Ziel, eine 
geringere Inanspruchnahme zu erreichen. Sie sollte vielmehr – gestaffelt nach 
finanzieller Leistungsfähigkeit – eine einkommensabhängige  Möglichkeit zur 
Inanspruchnahme des Behindertenfahrdienstes sichers tellen. Mobilität in der Stadt 
wird jedoch nicht nur durch Spezialdienste gewährle istet, insofern ist der 
Behindertenfahrdienst lediglich eine  Möglichkeit, die Mobilität behinderter Menschen 
zu gewährleisten und somit unabdingbar erforderlich. 
 
Erfahrungsgemäß werden Fahrten mit dem Behindertenf ahrdienst allerdings z. T. 
deshalb in Anspruch genommen, weil geeignete Angebo te fehlen, den städtischen 
Busverkehr zu nutzen, etwa weil die erforderliche A usgestaltung der Bushaltestelle 
mit angehobener Bordsteinkante nicht vorhanden ist.  Diese Einschränkungen der 
Mobilität sind durch öffentliches Handeln beeinflus sbar. Es ist Anliegen der SPD-
Fraktion, diese Barrieren abzubauen. 
 
Die Stadt Münster bemüht sich seit rund 20 Jahren, den Mobilitätsbedürfnissen 
behinderter Menschen im Stadtverkehr gerecht zu wer den. Zu den Hilfen einer 
hindernisfreien Verkehrsteilnahme gehören unter and erem Bordsteinabsenkungen, 
Rampen, Orientierungsplatten, Parkplätze für Behind erte, blindengerechte 
Zusatzgeräte an Signalanlagen und Fahrgastinformationen für Blinde und hochgradig 
Sehbehinderte sowie Niederflurbusse und erhöhte Bor dsteine an Bushaltestellen. 
Dabei ist ausdrücklich anzuerkennen, dass insbesond ere durch 
Bordsteinabsenkungen an Gehwegen die Mobilität und Sicherheit für Rollstuhlfahrer 
aber auch Personen, die Kinderwagen oder Rollatoren  schieben, und Kinder, die die 
Gehwege noch mit ihren Fahrrädern zum Befahren nutz en dürfen, erheblich erhöht 
wurde. So ist für das Jahr 2008 lt. städtischem Tie fbauamt geplant, ca. 70 
Bordsteinabsenkungen zu bauen. 
 
Defizite gibt es vor allem noch beim Ausbau von beh indertengerechten, 
barrierefreien Bushaltestellen insbesondere durch e ine mangelnde Förderung durch 
die Landesregierung. Laut 2. Nahverkehrsplan wurden  „seit 2006 26 Bushaltestellen 
behindertengerecht mit einem 16-cm-Bordstein ausger üstet. Somit sind im 
Stadtgebiet 442 von 1050 Haltestellen behindertenge recht ausgebaut." Sofern sich 
Münster ausschließlich auf die unzureichenden Lande smittel zur Kofinanzierung 
verlässt, können lediglich acht bis zehn Haltestell en pro Jahr behindertengerecht 
umgebaut werden. Dies würde beim derzeitigen Ausbau stand und Ausbautempo 
bedeuten, dass Münsters Bushaltestellen erst im Jah r 2080 komplett 
behindertengerecht sind.

3 
Die SPD-Fraktion will dieses Ziel bedeutend früher erreichen und erwartet daher, 
dass Verwaltung und Stadtwerke Münster in Abstimmun g mit der Kommission zur 
Förderung der Integration von Menschen mit Behinder ungen ein Handlungskonzept 
vorlegen, um vor allem stark frequentierte und drin gend erneuerungsbedürftige 
Bushaltestellen in einem überschaubaren Zeitraum be hindertengerecht auszurüsten. 
Als prioritär zu realisierende Maßnahmen werden die  Haltestellen an der 
Klemensstraße und an der Raphaelsklinik (im Zuge de s Umbaus der Stubengasse) 
in das Ausbauprogramm für barrierefreie Bushalteste llen aufgenommen. Zur 
Finanzierung dieses Ausbauprogramms sollen möglichs t Mittel aus der städtischen 
Stellplatzablöse zur Verfügung gestellt werden könn en. Darüber hinaus soll sich die 
Stadt Münster für eine Erhöhung der Landesmittel zur Kofinanzierung einsetzen. 
   
Innerstädtische Mobilität durch Nutzung des ÖPNV is t ein hohes Gut. Gerade auch 
ältere Menschen mit nur leicht eingeschränkter Mobi lität sind Nutznießerinnen und 
Nutznießer von behindertengerecht ausgestalteten Haltestellen. Für diese Menschen 
bedeuten barrierefreie Bushaltestellen eine Steiger ung der Lebensqualität, weil es 
ihnen ermöglicht wird, länger ohne fremde Hilfe am öffentlichen Leben teilnehmen zu 
können. Darüber hinaus profitieren auch Eltern mit Kinderwagen sowie 
vorübergehend Erkrankte von diesem Angebot. Daher i st der barrierefreie und 
behindertengerechte Ausbau der Bushaltestellen eine  wichtige Maßnahme, um die 
generationengerechte Stadt weiter zu entwickeln. Di ese Beispiele zeigen, dass ein 
ressortübergreifendes vernetztes Denken erforderlic h ist, um eine „Stadt für alle“ zu 
bauen. Eine „Stadt für alle“ grenzt nicht aus, sond ern denkt integrativ. Dieses 
Denken gilt es in Handeln umzusetzen. 
 
 
Beanka Ganser   Ralf Hubert   Udo Reiter 
Wolfgang Heuer   Dr. Michael Jung  Anne Schulze Win tzler 
Anika Bergner   Marianne Koch  Joachim Tonn  
Hedwig Chudziak   Gaby Kubig-Steltig  Beate Vilhjal msson   
Philipp Gabriel    Kurt Pölling   Holger Wigger 
Anne Hakenes   Karsten Rahn  Karl-Heinz Winter 
Marianne Hopmann

Beratungsverlauf (1)

03.12.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Klemensstraße
  • Ostmarkstraße
  • Himmelreichallee
  • Loerstraße
  • Stubengasse
  • Heinrich-Brüning-Straße
  • Münzstraße 15
  • Hohenzollernring
  • Rothenburg
  • Domplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0792/2008
Typ
Vorlagen
Datum
23.09.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37