UK RB 6/2022
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 3. Sitzung der Unterkommission Rhein-Berg der Verkehrskommission des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 14.03.2022
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Sitzungsvorlage Unterkommission Rhein-Berg (TOP 3_Niederschrift)
18897 Zeichen
Stand: 11. Mai 2022
Bezirksregierung Köln
Unterkommission Rhein-
Berg der Verkehrskom-
mission des Regionalra-
tes Köln
5. Sitzungsperiode
Drucksache UK RB 6/2022
Vorlage für die
4. Sitzung der Unterkommission Rhein-Berg der Verkehrskommission
des Regionalrates Köln
am 17. Oktober 2022
TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis
der 3. Sitzung der Unterkommission Rhein-Berg der Verkehrs-
kommission des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am
14.03.2022
Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 10 Geschäftsordnung des Regionalrates (GO)
Berichterstatter: Herr Plaszczyk, Dezernat 32, Tel.: 0221/147-2358
Inhalt: Niederschrift
Beschlussvorschlag:
Die Unterkommission Rhein-Berg genehmigt die Niederschrift.
Drucksache Nr. UK-RB 6/2022
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UK RB / Niederschrift 2
Stand: 11. Mai 2022
Niederschrift
über das wesentliche Ergebnis der
3. Sitzung der Unterkommission Rhein-Berg der Verkehrskommission des
Regionalrates am 14.03.2022
Sitzungsbeginn: 10.00 Uhr
Sitzungsende: 11.55 Uhr
Drucksache Nr. UK-RB 6/2022
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UK RB / Niederschrift 3
Stand: 11. Mai 2022
Herr Müller (Vorsitzender) eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglie-
der der Unterkommission sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregie-
rung und des Landesbetriebes Straßenbau NRW im Ratssaal der Stadt Leverkusen.
Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit
der Unterkommission fest.
TOP 1: Genehmigung der Tagesordnung
Die Unterkommission genehmigt die Tagesordnung einstimmig.
TOP 2: Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes zur Mitunterzeich-
nung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 3. Sitzung
der Unterkommission Rhein-Berg der Verkehrskommission des Re-
gionalrates
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Windhuis, Fraktion Grüne, be-
stimmt.
TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der
2. Sitzung der Unterkommission Rhein- Berg am 25. Oktober 2022
Drucksache Nr.: UK RB 1/2021
Die Unterkommission Rhein-Berg genehmigt die Niederschrift einstimmig.
TOP 3a: Personelle Ausstattung der Landesbetriebe Straßenbau NRW
Der Landesbetrieb gibt am 11.05.2022 zur Niederschrift:
Herr Raithel (Landesbetrieb) berichtet auf Nachfrage von Herrn Gasper (CDU) über
die personelle Ausstattung des Landesbetriebes. Die aktuelle Personalsituation sieht
so aus, dass im Zuge der Organisationsänderung (Abgabe der Zuständigkeiten für die
Autobahnen vom Landesbetrieb Straßenbau NRW an die Autobahn GmbH des Bun-
des) zahlreiche Mitarbeiter/innen insbesondere der Außenstelle Köln des Landesbe-
triebes zur Autobahn GmbH gewechselt sind. Herr Raithel erläutert, dass jedoch ein
neuer Geschäftsverteilungsplan für den Landesbetrieb und auch für die RNL Rhein-
Drucksache Nr. UK-RB 6/2022
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UK RB / Niederschrift 4
Stand: 11. Mai 2022
Berg erstellt wurde. Dieser enthält eine ausreichende Anzahl an Stellen, um die an die
Niederlassung gestellten Aufgaben erfüllen zu können. Berücksichtigt ist dabei auch
das notwendige Personal für die A ufgaben, die im Bereich des UAIIa und UAIIr Pro-
gramms anstehen. Bezüglich der jeweiligen Sachstände wird unter den folgenden Ta-
gesordnungspunkten berichtet. Hinsichtlich der nicht besetzten Stellen weist Herr
Raithel darauf hin, dass diese aktuell ausgeschrieben sind bzw. werden. Es stellt sich
jedoch derzeit als äußerst schwierig dar, geeignetes Personal zu finden da beispiels-
weise auch die Autobahn GmbH, die Kommunen, Ingenieurbüros und die Bauindustrie
ebenfalls Personal suchen. Gleichzeitig stehen zu wenig ausgebildete Ingenieure und
Fachkräfte dem Markt zur Verfügung.
Herr Gasper (CDU) fragt nach, ob das eine Nullrunde bedeutet, da es sich bei den
Projekten überwiegend um Planfeststellungsverfahren ohne Genehmigung handelt
und da es bei den Landesstraßen keine Verfahren gibt, die aufgrund von der Zeitver-
zögerung nicht umgesetzt werden.
Herr Raithel (Landesbetrieb) antwortet darauf, dass die Projekte auf einem unter-
schiedlichen Stand seien, allerdings sei es Ziel sich auf die Projekte mit der größten
Realisierungschance zu fokussieren und diese in den Bau zu bekommen. Zu den ein-
zelnen Sachständen verweist Herr Raithel auf die folgenden Tagesordnungspunkte.
Herr Jakob (SPD) fragt, ob davon auch die Projekte der RNL Ville Eifel umfasst sind.
Dies verneint der Vorsitzende und stellt heraus, dass die Trennung der Rhein ist.
Herr Kolitz (Landesbetrieb Straßen) berichtet über die finanzielle Ausstattung beider
Programme.
Im Titel 777 12 stehen mit 14 Mio. € landesweit 4 Mio. € mehr zur Verfügung als im
Vorjahr. Im Radwegetitel 777 14 stehen in diesem Jahr landesweit 30 Mio. € zur Ver-
fügung, wobei erstmals auch Radwegsanierungen und Radweganteile aus anderen
Baumaßnahmen aus diesem Haushaltstitel zu finanzieren sind.
Herr Gasper (CDU), Herr Waddey (CDU), der Vorsitzende und Herr Kolitz (Landes-
betrieb) beteiligen sich an der Diskussion.
Herr Beese (FDP) begehrt, dass der Prozentsatz der unbesetzten Stellen zur Nieder-
schrift nachgereicht wird.
Der Landesbetrieb gibt am 11.05.2022 zur Niederschrift:
Da die RNL Rhein -Berg permanent Stellenausschreibungen veröffentlicht und auch
Stellen besetzt, ist eine tagesaktuelle Information über einen Prozentsatz nicht mög-
lich. Grundsätzlich ist es aber so, dass die vorhandenen Stellen zu 100% finanziert
sind und eine vollständige Besetzungsquote angestrebt wird. In dem Zusammenhang
Drucksache Nr. UK-RB 6/2022
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UK RB / Niederschrift 5
Stand: 11. Mai 2022
wird jedoch auf die oben gemachten Aussagen zur Lage auf dem Arbeitsmarkt verwie-
sen.
TOP 4: Sachstand zum Landesstraßenprogramm für den „Um- und Aus-
bau von bestehenden Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten“
(UA II a), Titel 777 12
Drucksache Nr.: UK-RB 1/2022
Herr Raithel und Herr Schnitzler (Landesbetrieb) berichten anhand der Vorlage über
die Priorisierung der Maßnahmen.
Die L 324 Morsbach-Oberzielenbach, mit dem Rang 0 sei die nächste Maßnahme, die
in Bau gehen werde. Sie sei bereits beauftragt worden und der Baubeginn sei für Mai
geplant.
Prio 1, L143/L121 OD St. Augustin/Niederpleis, hier gebe es eine Verwaltungsverein-
barung zwischen dem Landesbetrieb und der Stadt Sankt Augustin. Die Stadt führe
die Planung durch. Es sei ein Ingenieurbüro für die Vorbereitung der Planungsarbeiten
beauftragt worden.
Rang 2, die L333/L16 Siegburg, KVP Kreishaus, ein Gemeinschaftsprojekt zwischen
dem Landesbetrieb und der Stadt Siegburg. Auch hier wurde eine Verwaltungsverein-
barung geschlossen und ein Ingenieurbüro mit der Planung beauftragt worden.
Rang 3, die L 73 Köln, Wasserwerkstraße, Ausbau mit Lückenschluss Geh-/Radwege-
netz, dies sei eine Gemeinschaftsmaßnahme mit der Deutschen Bahn wegen des
Bahnüberganges. Die Bahn habe hier die Federführung. Aufgrund von personellem
Mangel kann die Bahn das Projekt aktuell nicht weiterführen, trotz Lieferung nötigen
Unterlagen durch Landesbetrieb.
Platz 4, L 409 OD Preyersmühle, Umbau Knoten L 408/L 409, dieses Projekt sei in der
Planung. Aktuell werden die Aufträge für die Landespflege und Ingenieurbüros verge-
ben. Es sei geplant, noch in diesem Jahr einen Ingenieurvertrag zu schließen.
Platz 5, L 331/Kantering/Falkensteiner Gässchen in Ittenbach, Umbau Knotenpunkt,
wie schon in der letzten UK-RB berichtet, werde die Planung jetzt gestartet.
Platz 6, L284 Wipperfürth, Umbau im Bereich Busbahnhof, bei diesem Projekt laufen
bereits Gespräche mit der Stadt, welche den gesamten Bereich um Busbahnhof um-
gestalten möchte. Daher bedarf es der Erarbeitung eines neuen städtebaulichen Kon-
zepts.
Herr Gasper (CDU) fragt, aus welchem Etat die Mittel für den Rang 0 kommen, wie
es mit der Genehmigung der Regenwasserbehandlungsanlage aussehe und ob die
Größe des KVK wieder geändert werde.
Drucksache Nr. UK-RB 6/2022
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UK RB / Niederschrift 6
Stand: 11. Mai 2022
Herr Schnitzler (Landesbetrieb) informiert, das Einvernehmen mit der Unteren Was-
serbehörde sei hergestellt worden und es sei nichts mehr an der Plangenehmigung
geändert worden.
Herr Kolitz (Landesbetrieb) ergänzt, die Mittel für diese Maßnahme seien aus 2022
und dass die Mittel nicht übertragen werden können.
Herr Gasper (CDU) fragt, ob bei der Prio 0 die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2020
genommen werden und warum sich bei der Prio 1 die gesamte Planung zwei Jahre
nach hinten verschiebt. Zur L 73 fragt er nach der Sinnhaftigkeit der Priorisierung auf
3. Durch die Planung einer Umleitung des Streckennetzes muss mit einer Planung von
fünf Jahren gerechnet werden.
Herr Kolitz (Landesbetrieb) informiert, dass nach dem Landeshaushalt die Finanzie-
rungsanteile aus dem Haushalt kommen, in dem sie anfallen.
Herr Schnitzler (Landesbetrieb) erläutert, dass bei der Prio 1 die Vergabe auf Grund-
lage der Planungsvereinbarung erfolgte. Zur L 73 führt er aus, dass bei Projekten der
Bahn immer Sperrzeiten zu beachten sind.
Herr Müller (Vorsitzender) wirft ein, dass es aufgrund der Flexibilität der Prio -Ränge
kontraproduktiv sei, den aktuellen Rang zu verändern.
Herrn Gasper (CDU) erkundigt sich nach dem Planungsstand und den Kosten der
Prio 5, insbesondere hinsichtlich der Kostenübernahme der Linksabbiegerspur durch
den Investor, der mit seiner Bebauung, das Verkehrsaufkommen maßgeblich steigert.
Darüber hinaus sei die Sicherung des Punktes als Schulweg wichtig.
Herr Raithel (Landesbetrieb) berichtet, dass der Landesbetrieb erst mit der Planung
beginne und sich mit der Stadt Königswinter abst immt und bei Interesse eine Pla-
nungsvereinbarung abschließen werde. Die Kosten i.H. von 1,6 Mio. EUR werde er
nochmal intern prüfen lassen, ebenso inwieweit die Kostenübernahme der Linksabbie-
gerspur eine Auflage der Baugenehmigung für den Investor darstellt.
Drucksache Nr. UK-RB 6/2022
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UK RB / Niederschrift 7
Stand: 11. Mai 2022
Der Landesbetrieb gibt am 11.05.2022 zur Niederschrift:
Derzeit liegt die Kostenschätzung bei 1,6 Mio. Euro für den Umbau, die Kostenermitt-
lung wird sich im Rahmen der weiteren Planungen konkretisieren. Eine Beteiligung
eines Investors ist derzeit nicht vorgesehen.
Die Unterkommission Rhein -Berg der Verkehrskommission des Regionalrates
nimmt den Bericht des Landesbetriebes Straßenbau NRW zur Kenntnis.
TOP 5 Sachstand zum Landesstraßenbauprogramm für den „Radwegebau
an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r), Titel 777 14
Drucksache UK RB 2/ 2022
Herr Raithel (Landesbetrieb) stellt die Priorisierung der Maßnahmen Radwegebau an
bestehenden Landesstraßen vor.
Frau Höfinghoff (Landesbetrieb) erläutert, auf Platz 1 sei die L 289. Hier gebe es mit
der Entwässerung noch Probleme. Der Landesbetrieb stellt ihren Lösungsvorschlag
zur Realisierung des Radweges zeitnah den Trägern der öffentlichen Belange wie u.
a. der Polizei und der Verkehrsbehörde vor. Im nächsten Schritt wird dann erneut eine
Abstimmung mit den Grundstückseigentümern angegangen.
Herr Waddey (GRÜNE) fragt, wie viele und wie lange schätzungsweise Grunder-
werbsgespräche mit den Eigentümern geführt werden. Außerdem fragt er nach dem
Projektumfang.
Frau Höfinghoff (Landesbetrieb) wird die konkrete Anzahl an Eigentümern ebenso
wie den konkreten Projektumfang in Streckenkilometern nachliefern.
Der Landesbetrieb gibt am 11.05.2022 zur Niederschrift:
Der Abschnitt Herkenrath/Kürten bis Spitze hat eine Gesamtlänge von ca, 1,6 km, vo-
raussichtlich werden hier ca. 9 Grundstückseigentümer betroffen sein.
Für den Abschnitt Kürten/Spitze bis Schanze (L289 Rang 3) werden voraussichtlich
22 Grundstückseigentümer betroffen sein.
An einer Diskussion beteiligen sich Frau Ehren (GRÜNE), Herr Jakob (SPD) und
der Vorsitzende.
Drucksache Nr. UK-RB 6/2022
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UK RB / Niederschrift 8
Stand: 11. Mai 2022
Herr Raithel (Landesbetrieb) erklärt zu der Prio 2, die L 302, dass die Probleme mit
dem Grunderwerb geregelt wurden. Es wurde bereits ausgeschrieben und die Vergabe
getätigt, womit im März/ April dieses Jahres der Bau starten wird. Die Planung sei
entsprechend weiterbearbeitet worden. Die Rodungsarbeiten seien schon durchge-
führt worden.
Herr Waddey (GRÜNE) fragt, ob die Prio 2 kofinanziert wird. Herr Raithel (Landes-
betrieb) bestätigt, dass neben dem Neubau des Radweges aus UAIIr Mitteln auch eine
Erhaltungsmaßnahme an der Landesstraße mit Finanzierung aus Erhaltungsmitteln
(UAI) durchgeführt wird.
Herr Gasper (CDU) fragt, welche Summe genau der Radweg kostet, da in der Sit-
zungsvorlage, dieses Geld mit der Planung von Bushaltestellen und der Fahrbahnsa-
nierung gelistet wird.
Herr Raithel (Landesbetrieb) will dies zur nächsten Sitzung in Erfahrung bringen und
in die Sitzungsvorlage einbringen.
Der Landesbetrieb gibt am 11.05.2022 zur Niederschrift:
Die Kostenaufteilung liegt bei ca. 300.000 € für die Anlage des Rad -Gehweges. Wei-
tere 10.000 € für die Bushaltestellen, sowie 842.281,40 € für die Fahrbahnsanierung
der L302. (Auftragssumme Bauleistung ohne Vorarbeiten ca. 1,15 Mio. €/ Kosten im
Projektdossier 1,381 Mio € inkl. Vorarbeiten).
Frau Höfinghoff (Landesbetrieb) beantwortet, dass die Prio 3, die L 289, der Nach-
barabschnitt des Prio-Rangs 1 sei.
Herr Polke (Naturschutzverbände) berichtete, dass wenige Wochen nach der letzten
Sitzung der Unterkommission, in der über den ökologisch sehr empfindlichen Stre-
ckenabschnitt gesprochen wurde, zwischen Spitze und Schanze erhebliche und un-
verhältnismäßige Fäll- und Rodungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Nach seinen
Informationen wurde die Untere Naturschutzbehörde zu den Ro dungs- und Fällmaß-
nahmen weder informiert noch eingebunden, was dort auf Unverständnis gestoßen ist,
da hierbei wesentliche Inhalte des geltenden Erlasses zur Gehölzpflege, nämlich die
fachliche Begleitung und gute fachliche Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutz-
behörde, durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW missachtet wurde. Laut Unterer
Naturschutzbehörde unterliegen die der Allee zuzurechnenden Bäume dem gesetzli-
chen Alleenschutz nach Landesnaturschutzgesetz und die Eingriffe hätten der Unteren
Naturschutzbehörde mindestens angezeigt werden müssen.
Drucksache Nr. UK-RB 6/2022
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UK RB / Niederschrift 9
Stand: 11. Mai 2022
Herr Polke erwartet, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW seinen Verpflichtungen
zur frühzeitigen Information und Einbindung der Naturschutzbehörden konsequent
nachkommt. In diesem Zusammenhang müssten auch die Naturschutzverbände mit
eingebunden werden.
Frau Höfinghoff (Landesbetrieb) erläutert weiter, die Ränge 4, 6 und 7 seien drei Pro-
jekte, die sich im Zuge des Agger -Sülz-Radweges befinden. Die federführende Pla-
nung hat der Rheinisch- Bergische-Kreis. Für 4 und 7 werden noch Vereinbarungen
abgeschlossen, davon unabhängig wird die Planung vorbereitet. Bei Platz 6 finden
noch Bodenuntersuchung statt, dort gibt es bereits eine Vereinbarung.
Herr Windhuis (GRÜNE) fragt, ob für diese Projekte Fördermittel Regionale 2025 ab-
gerufen werden können.
Herr Elsiepen (Bezirksregierung) führt aus, dass es sich bei regionale Projekten auch
um kommunale Projekte handeln muss. Vorliegend handelt es sich allerdings um Pro-
jekte des Landesbetriebes die grundsätzlich nicht förderfähig sind.
Zum Rang 5 informiert Herr Schnit zler (Landesbetrieb), dass mit der Voruntersu-
chung begonnen wurde. Diese hat bereits ergeben, dass der Radweg über die A3
geführt werden soll.
Der Vorsitzende bittet, nach einer Abstimmung mit der Stadt Bad Honnef, die Priori-
sierung dieses Projekts nochmals zu überprüfen.
Herr Raithel (Landesverband) sagt zu mit der Stadt Honnef zu besprechen bzw. ab-
zustimmen, inwieweit diese das Projekt für sinnvoll erachtet. Die Ergebnisse der Ab-
stimmung werden in der nächsten Sitzung erläutert.
Frau Ehren (GRÜNE) ha t die grundsätzliche Frage, was mit Projekten geschieht,
wenn sie die 3 Mio. Grenze überschreiten.
Herr Kolitz (Landesbetrieb) antwortet, dass eine Anregung zur Anhebung dieser
Summe im Verkehrsausschuss stattgefunden hat. Allerdings sei die Grenze nicht hart
zu sehen, da bei einer Überschreitung die Maßnahme nicht gestoppt werden kann und
so die Finanzierung anderweitig gesucht wird.
Die Unterkommission Rhein -Berg der Verkehrskommission des Regionalrates
nimmt den Bericht des Landesbetriebes Straßenbau NRW zur Kenntnis.
Drucksache Nr. UK-RB 6/2022
TOP 3 Seite
UK RB / Niederschrift 10
Stand: 11. Mai 2022
TOP 6 Anträge
Es liegen keine Anträge vor.
TOP 7 Anfragen
Es liegen eine Anfrage von Herr Wilming (FDP) vor. Für die L359 in Leichlingen sind
zwei Bauabschnitte ohne Rad- und Gehweg geplant. Außerdem gibt es dort eine Än-
derung im ÖPNV Verkehr, sodass dort nun halbstündlich Busse fahren. Insbesondere
im Hinblick auf die kaputte Straße wäre ein Radweg s innvoll. Social-Media-Berichten
zu folge, gab es diesbezüglich eine Zusage. Er fragt nun, ob dies bestätigt werden
kann.
Herr Raithel (Landesbetrieb) wird dies nachschauen und die entsprechende Informa-
tion nachliefern.
Der Landesbetrieb gibt am 11.05.2022 zur Niederschrift:
Der Landesbetrieb Straßenbau wird im Sommer dieses Jahres die L 359 in den Ab-
schnitten 6 (Grünscheid bis Oberbüscherhof), 7 (Oberbüscherhof bis Herscheid) und
8 (Herscheid bis Glüderstraße) im Bestand sanieren.
Die Neuanlage eines Rad- Gehweges ist nicht Bestandteil einer Sanierungsmaß-
nahme, da unter anderem für die Neuanlage von Rad-Gehwege diverse Grunderwerb-
liche als auch naturschutzfachliche Belange geregelt werden müssen.
Die Neuanlage eines Rad-Gehweges im Abschnitt 7 (Oberbüscherhof bis Herscheid)
befindet sich um UAIIr Programm auf Rang 8. Zwischen dem Landesbetrieb Straßen-
bau NRW und der Stadt Leichlingen ist unter anderem in einem Ortstermin über die
Möglichkeiten einer Realisierung (z.B. mittels Vereinbarung und möglichen Förderun-
gen) gesprochen worden.
TOP 8 Mitteilungen
a) der Bezirksregierung
Es liegen keine vor.
b) des Vorsitzenden
Es liegen keine vor.
c) der Niederlassungen
Es liegen keine vor.
Drucksache Nr. UK-RB 6/2022
TOP 3 Seite
UK RB / Niederschrift 11
Stand: 11. Mai 2022
Herr Müller (Vorsitzender) schließt die Sitzung.
Unterkommission der Unterkommission der
Verkehrskommission Verkehrskommission
des Regionalrates des des Regionalrates des
Regierungsbezirkes Köln Regierungsbezirkes Köln
gez. Müller gez. Windhuis
(Vorsitzender) (Fraktion Grüne)
Aufgestellt:
Bezirksregierung Köln
gez. Dötsch
(Dezernat 32)
Sitzungsvorlage Unterkommission Rhein-Berg (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 3. Sitzung der Unterkommission Rhein-Berg der Verkehrskommission des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 14.03.2022)
701 Zeichen
Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Unterkom- mission Rhein-Berg - öffentlich - UK RB 6/2022 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Plaszczyk Telefon 0221/147-2358 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 26.09.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Unterkommission Rhein-Berg der Verkehrs- kommission 17.10.2022 3. beschließend TOP: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 3. Sitzung der Unter- kommission Rhein-Berg der Verkehrskommission des Regionalrates des Regierungsbezir- kes Köln am 14.03.2022 Vorschlag: Die Unterkommission Rhein-Berg genehmigt die Niederschrift. Anlage(n): 1. TOP 3_Niederschrift
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- UK RB 6/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage Unterkommission Rhein-Berg
- Datum
- 17.10.2022
- Erstellt
- 27.09.2022 08:49