AFO/0007/2022
Planungsstand zum Baugebiet "Maikottenweg"
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Stellungnahme zur Anfrage AFO/0007/2022 (nicht barrierefrei)
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21.06.2022 6174 61.33.0005 Frau Thielemann Stadt Münster A Amt für Bürger- und Ratssarvice An die Bezirksverwaltung Ost Mitglieder der Bezirksvertretung-Ost 06. Juli-2022 Prüfauftrag SPD AFO/0007/2022 Planungsstand zum Maikottenweg Prüfauftrag 1 Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zum neuen Baugebiet „Maikottenweg"? Prüfergebnis Die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster in dem betroffenen Be- reich (77. Änderung) hat im Zeitraum vom 08.03.2021 bis einschließlich 21.04.2021 offen gelegen. Der abschließende Beschluss der Änderung des FläghepnuitzungspiP: nes wird zum Zeitpunkt der Offenlage des Bebauungsplanes erwartet. Der nächste formelle Schritt zur Aufstellung des Bebauungsplans 589 wird die Offen- lage gem. $ 3(2), 4(2) BauGB sein. Als wichtiger Meilenstein soll die planfestgestellte Führung des Jägerstegs geändert werden, so dass sie fortan geradliniger und somit nutzungsfreundlicher zum Maikottenweg führt. Darüber hinaus werden aktuell weitere planerische Details geklärt. Prüfauftrag 2 Die Verwaltung wurde im Zuge des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 589 damit beauftragt zu prüfen, 1. wie das Verhältnis von Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern hin zu mehr Mehrfamilienhäusern verändert werden kann. 2. ob auf städtischer Fläche ausschließlich Sozialwohnraum entstehen Keinen Prüfergebnis Der Prüfauftrag wurde mit Datum von 25.03.2021 beantwortet und in die verschiedenen Gremien eingebracht. Prüfauftrag 3 Wann ist zeitlich mit einem Baubeginn am Maikottenweg zu rechnen? Prüfergebnis Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ist für Mitte 2024 beabsichtigt. Daran anschließend kann die Topografie des Geländes und somit die Entwässerung herge- stellt werden, so dass dann im nächsten Schritt vorerst die Erschließung inkl. Kanal- bau errichtet werden kann. Der Hochbau des Baugebietes wird von dem Ausbau der Seite 1 von 2 B51 in diesem Bereich abhängig Sein.'Der efste Bauabschnitt (Bauflächen vor allem westlich des Maikottenwegs) kann errichtet werden, sobald die Erschließung gesi- chert ist. Die Höchbauarbeiten im übrigen Baugebiet (B51-Emmissionsbetroffene) können gestartet werden, sobald die B51 In-Verkehr-genommen, die im Plangebiet liegenden planfestgestellten Ausgleichs- und Ersatzfläche verlagert und die Lärm- schutzwände errichtet worden sind. Prüfauftrag 4 Welcher räumliche Einzugsbereich ist für die neue Kindertagesstätte im Wohnviertel ge- plant? Prüfergebnis Im geplanten Baugebiet Maikotten sind zwei Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 110-120 u3- und ü3-Plätzen geplant. Zum einen soll eine fünfgruppige, maßnahmen- bedingte Einrichtung mit 80-85 Plätzen entstehen. Darüber hinaus ist eine zweigrup- pige Kita mit voraussichtlich 30-35 Plätzen geplant. Dadurch werden sich die Betreu- ungsquoten im u3- und ü3-Bereich verbessern, da die Kindertageseinrichtungen so- wohl die durch das Baugebiet verursachten Bedarfe abdeckt als auch weitere Defizite im Stadtteil minimiert. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, dass Familien die Auswahl der Kitas innerhalb des Stadtgebietes frei wählen und somit auch Kinder aus anderen Wohnbereichen in den Einrichtungen betreut werden können. Prüfauftrag 5 Welche absehbaren Terminkollisionen zwischen dem Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals, insbesondere dem Neubau der Brücke „Zum Guten Hirten“, und der Bauphase am Mai- kottenweg gibt es? Wie werden beide Bauvorhaben inhaltlich und terminlich miteinander ko- ordiniert? Prüfergebnis Der Neubau der Brücke „Zum Guten Hirten“ ist verknüpft mit dem Ausbau des Dort- mund-Ems-Kanals und soll nach aktuellem Stand Ende 2023 abgeschlossen sein. Für den Zeitraum der Brückensanierung wird im Plangebiet Maikotten eine Buswen- deschleife notwendig, welche voraussichtlich i im ersten Quartal 2024 zurückgebaut werden kann. Der Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals inklusive Sanierung des Brückenbauwerks haben voraussichtlich keinen Einfluss auf die Bautätigkeiten im Baugebiet Maikotten, da mit dem Tiefbau-Baubeginn ab Herbst 2024 zu rechnen ist. Zeitgleich werden dahingegen der Ausbau der B51 in diesem Bereich und die ersten Bautätigkeiten des Baugebietes stattfinden. Da sich diese jedoch nicht räumlich über- lagern, ist von keiner gegenseitigen Einflussnahme auszugehen. Der Bebauungsplan wird durch eine dynamische textliche Festsetzung auf die Lärmsituation entlang der B51 reagieren. Festersen Seite 2 von 2
Originalanfrage der SPD-Fraktion
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AFO/0007/2022 SPD-Fraktion SPD-Fraktion BV Münster-Ost | Am Lohausbach 37 | 48155 Münster 5 " u in der Bezirksvertretung Münster-Ost An den \ . Am Lohausbach 37 Bezirksbürgermeister 48155 Münster des Stadtbezirks Münster-Ost en A obil: 0174 Herrn Benedikt Spangenberg 4 Vennemannstraße 5 Ansprechpartner: 48157 Münster Prof. Dr. Peter Wagner www.spd-muenster.de 27. April 2022 Anfrage an die Verwaltung: Wie ist der Stand der Planungen zum neuen Baugebiet „Maikottenweg“? Wie ist der Stand bezüglich des vom Hauptausschuss beschlossenen Prüfauftrages an die Verwaltung e wie. das Verhältnis von Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern hin zu mehr Mehrfamilienhäusern verändert werden kann und e ob auf städtischer Fläche ausschließlich Sozialwohnraum entstehen kann? Wann ist zeitlich mit einem Baubeginn am Maikottenweg zu rechnen? Gibt es neuere Erkenntnisse zu der von uns angeregten Anbindung des neuen Wohngebietes in nordwestlicher Richtung an die Mondstraße / Warendorfer Straße (vgl. unsere Anfrage AFO/0003/2021)? Welcher räumliche Einzugsbereich ist für die neue Kindertagesstätte im Wohnviertel geplant? Welche absehbaren Terminkollisionen zwischen dem Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals, insbesondere dem Neubau der Brücke „Zum Guten Hirten“, und der Bauphase am Maikottenweg gibt es? Wie werden beide Bau- vorhaben inhaltlich und terminlich miteinander koordiniert? Begründung: In der Sitzung des Hauptausschusses am 10. Februar 2021 wurde beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 589 zum künftigen Baugebiet Maikottenweg aufzustellen (vgl. Vorlage v/1027/2020). In diesem Zusammenhang verwei- sen wir auf unsere Anfrage AF0/0003/2021, in der wir auf unsere Überlegungen zu einer nördlichen Anbindung des neuen Wohngebietes und der im Umfeld bestehenden Quartiere an den ÖPNV und die mögliche Einrichtung einer Buswende mit Park & Ride-Anlage' und Fahrradabstellanlage im Kreuzungsbereich Warendorfer Straße / Mondstraße detailliert eingegangen sind. Zum geplanten Baugebiet haben uns jüngst zahlreiche Fragen und Anliegen von Anwohnenden erreicht. Daher bitten wir die Verwaltung freundlich um Beantwortung dieser Anfrage schriftlich oder mündlich zur nächs- ten Sitzung der BV Münster-Ost. Freundliche ‚Grüße Prof. Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender) Anusch Melkonyan (Fraktionsmitglied) Dietmar Wemhoff (Fraktionsmitglied)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Vennemannstraße 5
- Mondstraße
- Warendorfer Straße
- Maikottenweg
- Zum Guten Hirten
- Am Lohausbach 37
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AFO/0007/2022
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 18.05.2022
- Erstellt
- 18.05.2022 16:21