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AFO/0007/2022

Planungsstand zum Baugebiet "Maikottenweg"

Anfrage in der BV Ost 18.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 18.08.2022, TOP 7.5

Stellungnahme zur Anfrage AFO/0007/2022 (nicht barrierefrei)

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Originalanfrage der SPD-Fraktion

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Stellungnahme zur Anfrage AFO/0007/2022 (nicht barrierefrei)

4412 Zeichen

21.06.2022
6174

61.33.0005
Frau Thielemann

Stadt Münster
A Amt für Bürger- und Ratssarvice
An die Bezirksverwaltung Ost

Mitglieder der Bezirksvertretung-Ost

06. Juli-2022

Prüfauftrag SPD AFO/0007/2022
Planungsstand zum Maikottenweg

Prüfauftrag 1
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zum neuen Baugebiet „Maikottenweg"?

Prüfergebnis

Die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster in dem betroffenen Be-
reich (77. Änderung) hat im Zeitraum vom 08.03.2021 bis einschließlich 21.04.2021
offen gelegen. Der abschließende Beschluss der Änderung des FläghepnuitzungspiP:
nes wird zum Zeitpunkt der Offenlage des Bebauungsplanes erwartet.

Der nächste formelle Schritt zur Aufstellung des Bebauungsplans 589 wird die Offen-
lage gem. $ 3(2), 4(2) BauGB sein. Als wichtiger Meilenstein soll die planfestgestellte
Führung des Jägerstegs geändert werden, so dass sie fortan geradliniger und somit
nutzungsfreundlicher zum Maikottenweg führt. Darüber hinaus werden aktuell weitere
planerische Details geklärt.

Prüfauftrag 2
Die Verwaltung wurde im Zuge des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 589
damit beauftragt zu prüfen,
1. wie das Verhältnis von Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern hin zu mehr
Mehrfamilienhäusern verändert werden kann.
2. ob auf städtischer Fläche ausschließlich Sozialwohnraum entstehen Keinen

Prüfergebnis
Der Prüfauftrag wurde mit Datum von 25.03.2021 beantwortet und in die verschiedenen
Gremien eingebracht.

Prüfauftrag 3
Wann ist zeitlich mit einem Baubeginn am Maikottenweg zu rechnen?

Prüfergebnis

Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ist für Mitte 2024 beabsichtigt. Daran
anschließend kann die Topografie des Geländes und somit die Entwässerung herge-
stellt werden, so dass dann im nächsten Schritt vorerst die Erschließung inkl. Kanal-
bau errichtet werden kann. Der Hochbau des Baugebietes wird von dem Ausbau der

Seite 1 von 2

B51 in diesem Bereich abhängig Sein.'Der efste Bauabschnitt (Bauflächen vor allem
westlich des Maikottenwegs) kann errichtet werden, sobald die Erschließung gesi-
chert ist. Die Höchbauarbeiten im übrigen Baugebiet (B51-Emmissionsbetroffene)
können gestartet werden, sobald die B51 In-Verkehr-genommen, die im Plangebiet
liegenden planfestgestellten Ausgleichs- und Ersatzfläche verlagert und die Lärm-
schutzwände errichtet worden sind.

Prüfauftrag 4
Welcher räumliche Einzugsbereich ist für die neue Kindertagesstätte im Wohnviertel ge-

plant?

Prüfergebnis

Im geplanten Baugebiet Maikotten sind zwei Kindertageseinrichtungen mit insgesamt
110-120 u3- und ü3-Plätzen geplant. Zum einen soll eine fünfgruppige, maßnahmen-
bedingte Einrichtung mit 80-85 Plätzen entstehen. Darüber hinaus ist eine zweigrup-
pige Kita mit voraussichtlich 30-35 Plätzen geplant. Dadurch werden sich die Betreu-
ungsquoten im u3- und ü3-Bereich verbessern, da die Kindertageseinrichtungen so-
wohl die durch das Baugebiet verursachten Bedarfe abdeckt als auch weitere Defizite
im Stadtteil minimiert.

Grundsätzlich ist es jedoch möglich, dass Familien die Auswahl der Kitas innerhalb
des Stadtgebietes frei wählen und somit auch Kinder aus anderen Wohnbereichen in
den Einrichtungen betreut werden können.

Prüfauftrag 5

Welche absehbaren Terminkollisionen zwischen dem Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals,
insbesondere dem Neubau der Brücke „Zum Guten Hirten“, und der Bauphase am Mai-
kottenweg gibt es? Wie werden beide Bauvorhaben inhaltlich und terminlich miteinander ko-

ordiniert?

Prüfergebnis

Der Neubau der Brücke „Zum Guten Hirten“ ist verknüpft mit dem Ausbau des Dort-
mund-Ems-Kanals und soll nach aktuellem Stand Ende 2023 abgeschlossen sein.
Für den Zeitraum der Brückensanierung wird im Plangebiet Maikotten eine Buswen-
deschleife notwendig, welche voraussichtlich i im ersten Quartal 2024 zurückgebaut
werden kann.

Der Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals inklusive Sanierung des Brückenbauwerks
haben voraussichtlich keinen Einfluss auf die Bautätigkeiten im Baugebiet Maikotten,
da mit dem Tiefbau-Baubeginn ab Herbst 2024 zu rechnen ist.

Zeitgleich werden dahingegen der Ausbau der B51 in diesem Bereich und die ersten
Bautätigkeiten des Baugebietes stattfinden. Da sich diese jedoch nicht räumlich über-
lagern, ist von keiner gegenseitigen Einflussnahme auszugehen. Der Bebauungsplan
wird durch eine dynamische textliche Festsetzung auf die Lärmsituation entlang der
B51 reagieren.

Festersen

Seite 2 von 2

Originalanfrage der SPD-Fraktion

2357 Zeichen

AFO/0007/2022

SPD-Fraktion

SPD-Fraktion BV Münster-Ost | Am Lohausbach 37 | 48155 Münster 5 " u
in der Bezirksvertretung Münster-Ost

An den \ . Am Lohausbach 37

Bezirksbürgermeister 48155 Münster

des Stadtbezirks Münster-Ost en
A obil: 0174

Herrn Benedikt Spangenberg 4

Vennemannstraße 5 Ansprechpartner:

48157 Münster Prof. Dr. Peter Wagner

www.spd-muenster.de

27. April 2022

Anfrage an die Verwaltung:
Wie ist der Stand der Planungen zum neuen Baugebiet „Maikottenweg“?
Wie ist der Stand bezüglich des vom Hauptausschuss beschlossenen Prüfauftrages an die Verwaltung
e wie. das Verhältnis von Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern hin zu mehr
Mehrfamilienhäusern verändert werden kann und
e ob auf städtischer Fläche ausschließlich Sozialwohnraum entstehen kann?

Wann ist zeitlich mit einem Baubeginn am Maikottenweg zu rechnen?

Gibt es neuere Erkenntnisse zu der von uns angeregten Anbindung des neuen Wohngebietes in nordwestlicher
Richtung an die Mondstraße / Warendorfer Straße (vgl. unsere Anfrage AFO/0003/2021)?

Welcher räumliche Einzugsbereich ist für die neue Kindertagesstätte im Wohnviertel geplant?
Welche absehbaren Terminkollisionen zwischen dem Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals, insbesondere dem

Neubau der Brücke „Zum Guten Hirten“, und der Bauphase am Maikottenweg gibt es? Wie werden beide Bau-
vorhaben inhaltlich und terminlich miteinander koordiniert?

Begründung:

In der Sitzung des Hauptausschusses am 10. Februar 2021 wurde beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 589 zum
künftigen Baugebiet Maikottenweg aufzustellen (vgl. Vorlage v/1027/2020). In diesem Zusammenhang verwei-
sen wir auf unsere Anfrage AF0/0003/2021, in der wir auf unsere Überlegungen zu einer nördlichen Anbindung
des neuen Wohngebietes und der im Umfeld bestehenden Quartiere an den ÖPNV und die mögliche Einrichtung
einer Buswende mit Park & Ride-Anlage' und Fahrradabstellanlage im Kreuzungsbereich Warendorfer Straße /
Mondstraße detailliert eingegangen sind.

Zum geplanten Baugebiet haben uns jüngst zahlreiche Fragen und Anliegen von Anwohnenden erreicht.

Daher bitten wir die Verwaltung freundlich um Beantwortung dieser Anfrage schriftlich oder mündlich zur nächs-
ten Sitzung der BV Münster-Ost.

Freundliche ‚Grüße

Prof. Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender)
Anusch Melkonyan (Fraktionsmitglied)
Dietmar Wemhoff (Fraktionsmitglied)

Beratungsverlauf (1)

18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 7.5 Anfrage Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Vennemannstraße 5
  • Mondstraße
  • Warendorfer Straße
  • Maikottenweg
  • Zum Guten Hirten
  • Am Lohausbach 37

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AFO/0007/2022
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
18.05.2022
Erstellt
18.05.2022 16:21